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> Mobile Tankstelle neu prüfen lassen
Hein Mück
Beitrag 01.08.2020, 19:13
Beitrag #1


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Hallo an alle die sich mit solch Thema auskennen .

Ich habe seit knapp 5 Jahren solch eine mobile Tankstelle .
In einem Gespräch mit einem Beamten , sagte dieser mir , das solche Anlagen genauso wie Kanister alle 5 Jahre einer Prüfung unterzogen werden müssen . Ich war anfangs anderer Meinung ( da ich wahnwitziger Weise die Befreiung von dieser gewissen ADR Vorschrift die ich nicht brauche , da unmittelbar nach Tanken die Technik damit vollgetankt wird ) ich diese Nachprüfung nicht bräuchte . Hier habe ich diese " Einfachheit " der Befreiung von ADR mit Nachprüfung ( beim Nachlesen im Netzt ) gleichgesetzt .

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus , das das geschrieben im Netzt stimmt . Wo bekommt man solch Prüfung her ? Ebenfalls hatte ich im Netzt gelesen das dies die DEKRA macht . Ist dem so ? Heute war leider niemand erreichbar .

MfG Mücke
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blackdodge
Beitrag 01.08.2020, 19:37
Beitrag #2


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googelst mal bitte nach:


wiederkehrende Prüfung von mobilen Tankanlagen


und wen Duu Deinen Traum-Ort hinzufügst............


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janr
Beitrag 01.08.2020, 19:44
Beitrag #3


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Äh, da ist ein Akku verlinkt.

Also eine mobile E-Tankstelle think.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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blackdodge
Beitrag 01.08.2020, 19:59
Beitrag #4


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Nö, das ist eine mobile Tankanlage mit LI-Ion-Akku zur Netz-unabhängigen Betankung. ( mal lesen :-) )


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janr
Beitrag 01.08.2020, 20:01
Beitrag #5


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Ah ok blushing.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.08.2020, 20:02
Beitrag #6





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Zitat (janr @ 01.08.2020, 20:44) *
Äh, da ist ein Akku verlinkt.
Also eine mobile E-Tankstelle

Das Ding ist wohl eine Pumpe mit Akku-Antrieb. Ob man da regelmäßig etwas prüfen lassen muss, weiß ich nicht.
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Hein Mück
Beitrag 01.08.2020, 20:22
Beitrag #7


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Moin Black Dodge

Zitat
googelst mal bitte nach:


wiederkehrende Prüfung von mobilen Tankanlagen


und wen Duu Deinen Traum-Ort hinzufügst...


Danke , habe einen gefunden . Das ist ein sehr angenehmer Service .
Ich habe nach allmöglichem S....ß gegoogelt , darauf bin ich nicht gestoßen unsure.gif

MfG Mücke
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blackdodge
Beitrag 01.08.2020, 20:32
Beitrag #8


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@Georg_g

Nö, das ist eine mobile Tanke mit Tank, Pumpe und Akku


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Hoheneicherstation
Beitrag 01.08.2020, 20:45
Beitrag #9


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Jeder Kunststoff IBC verliert nach 5 Jahren seine Transportzulassung für Gefahrgut und eine mobile Tankstelle aus Kunststoff muss alle 2,5 Jahre geprüft werden.
Wenn die Tankstelle aus Stahlblech wäre bräuchte sie keine wiederkehrenden Prüfungen.

Auf dieser Seite, ganz unten steht:

An den ersten fünf Ziffern der Codierung können Sie ablesen, ob Ihre mobile Tankanlage als Verpackung oder als IBC zugelassen ist.
UN 31A: Zulassung als IBC (Stahl)
UN 31H: Zulassung als IBC (Kunststoff)
UN 31HZ: Zulassung als Kombinations-IBC (Stahl und Kunststoff)
UN 1A1 oder UN 1A2: Zulassung als Verpackung
Für den Transport einer mobilen Tankanlage als IBC oder als Verpackung gelten die gleichen Regeln. Hierfür ist die Unterscheidung nicht wichtig. Jedoch für die jeweiligen Prüfungen durch einen Sachverständigen ist diese Zulassung ausschlaggebend.

Mobile Tankanlage als Verpackung
Für mobile Tankanlagen, die als Verpackung zugelassen sind müssen keine wiederkehrenden Prüfungen erfolgen.

Mobile Tankanlage als IBC
Ist Ihre mobile Tankanlage als IBC zugelassen, sind Sie dazu verpflichtet Ihren Kraftstofftank regelmäßig von einem Sachkundigen prüfen zu lassen.

Prüfungen für mobile Tankanlagen, die als IBC zugelassen sind
Prüfungen, die alle 2,5 Jahre erfolgen (wiederkehrende Prüfung durch einen Sachkundigen gemäß BAM-GGR 002, Nr. 5.3.)
Die mobile Tankanlage wird auf:
Zustand, Kennzeichnung, Funktion, Bedienausrüstung, Dichtigkeit geprüft.
Zudem werden alle Daten der mobilen Tankanlage aufgenommen, die nicht ADR-relevant sind (Ausstattung).

Prüfungen, die alle 5 Jahren erfolgen (Inspektionen durch einen Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle gem. BAM-GGR 002, Nr. 5.1. / 5.2.)
Die mobile Tankanlage wird auf:
Zustand, Kennzeichnung, Funktion, Bedienausrüstung, Dichtigkeit, Übereinstimmung mit dem Baumuster, von innen geprüft.

Ist Ihre mobile Tankanlage als Verpackung zugelassen ist eine wiederkehrende Prüfung nicht nötig.

Bei mobilen Tankanlagen, die komplett oder zum Teil aus Kunststoff bestehen (Kombinations-IBC aus Kunststoff und Stahl) verlieren Ihr Zulassung nach 5 Jahren und können nicht erneut zugelassen werden!






Der letzte Satz steht sogar auf dieser Seite, ganz unten

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Hein Mück
Beitrag 01.08.2020, 20:51
Beitrag #10


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Zitat
Bei mobilen Tankanlagen, die komplett oder zum Teil aus Kunststoff bestehen (Kombinations-IBC aus Kunststoff und Stahl) verlieren Ihr Zulassung nach 5 Jahren und können nicht erneut zugelassen werden!


Ja , ich habs auch gelesen .
Was solls . Ich lasse es nachprüfen und der Drops sollte gelutscht sein .

MfG Mücke
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shortie
Beitrag 02.08.2020, 05:15
Beitrag #11


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müsste das Ding nicht auch geeicht werden? (je nach Verwendung mein ich)
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Hoheneicherstation
Beitrag 02.08.2020, 06:01
Beitrag #12


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Die Handwerkerregel im Zusammenhang mit ADR sagt allerdings:

Die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) erläutern das ADR und definieren zu Unterabschnitt 1.1.3.1 c) wie folgt: Absatz 1- 6.1 Freigestellt sind Beförderungen zum direkten Verbrauch wie zum Beispiel Farbe im Fahrzeug eines Malers, Sauerstoff- oder Acetylenflaschen im Fahrzeug eines Schweißers, Kraftstoff für die Befüllung von Rasenmähern im Fahrzeug eines städtischen Mitarbeiters.
Absatz 1-6.2 Zwischenversorgungen zu Tankanlagen fallen nicht unter die Freistellungsregelung des Unterabschnitt 1.1.3.1 c).

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Handwerkerregelung ist also, dass der Kraftstoff (zusammen mit der Maschine) auf direktem Wege mitgenommen wird, um direkt verbraucht zu werden und nur Restmengen wieder mit zurück genommen werden.


Nicht unter die Handwerkerregelung fallen Beförderungen zur Verteilung, also z. B. Versorgung mehrerer Maschinen auf verschiedenen Baustellen (Versorgungsfahrten) sowie Fahrten zur nächsten Tankstelle (Zwischenversorgungen).
Aus der Handwerkerregelung leitet sich aber auch ab, dass Behälter verwendet werden können, die weder baumustergeprüft noch UN-zugelassen sind

Das Problem könnte also gar keins sein ...

Sonst kann nur ein Behälter mit Codierung UN 1A2W (PDF, 45 Seiten!) das Problem lösen.

Es sollen neuerdings sogar Kunststoffbehälter mit max. 450 Liter Inhalt diese Codierung haben, schau doch mal in den Papieren der mobilen Tankstelle nach

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udobur
Beitrag 02.08.2020, 07:12
Beitrag #13


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Zitat (Hoheneicherstation @ 02.08.2020, 07:01) *
Sonst kann nur ein Behälter mit Codierung UN 1A2W das Problem lösen. Es sollen neuerdings sogar Kunststoffbehälter mit max. 450 Liter Inhalt diese Codierung haben

Nein.
1A2... ist ein Behälter (Verpackung) aus Stahl, Kunststoff hat die Codierung 1H2... (siehe ADR 6.1.2).
IBC zu diesem Zweck haben die Codierung 31... (siehe ADR 6.5.1.4)

Ich kann nur noch einmal betonen:
Die Freistellung im Rahmen von ADR 1.1.3.1 © "Handwerkerregelung" erleichtert einiges, aber jede Fahrt zu einer Tankstelle fällt aus der Freistellung raus und erfordert einen zugelassenen Behälter bzw. bei IBC eine gültige Prüfung.

Wer 'ne EVT (Eigenverbrauchstankstelle) unmittelbar auf dem Werksgelände hat, ist da fein raus ... alle anderen können nur hoffen, dass niemand mit Ahnung aus der kontrollierenden Zunft den Betankungsvorgang mitbekommt ... whistling.gif
Die Bußgelder liegen jedenfalls im vierstelligen Bereich ...







Zitat (shortie @ 02.08.2020, 06:15) *
müsste das Ding nicht auch geeicht werden? (je nach Verwendung mein ich)

Aufgrund der Verwendung ist eine Eichung der Abgabevorrichtung obsolet.



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Beste Grüße
Udo
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Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
"Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..."
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Hoheneicherstation
Beitrag 02.08.2020, 13:32
Beitrag #14


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Zitat (udobur @ 02.08.2020, 08:12) *
Nein.
1A2... ist ein Behälter (Verpackung) aus Stahl, Kunststoff hat die Codierung 1H2... (siehe ADR 6.1.2).
IBC zu diesem Zweck haben die Codierung 31... (siehe ADR 6.5.1.4)


Ja, da hast Du recht.
Der Behälter aus Stahl hat, wenn er eine Zulassung als Verpackung hat, die Codierung 1A2. Und ein solcher kann das Problem lösen.

Im nächsten Satz sollte eigentlich stehen dass auch Kunststoffbehälter neuerdings eine Zulassung als Verpackung haben sollen. (Hab aber noch keine gesehen)
Bisher sind Zulassungen als IBC mit der wiederkehrenden Prüfpflicht verbunden.

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udobur
Beitrag 02.08.2020, 15:34
Beitrag #15


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Zitat (Hoheneicherstation @ 02.08.2020, 14:32) *
Im nächsten Satz sollte eigentlich stehen dass auch Kunststoffbehälter neuerdings eine Zulassung als Verpackung haben sollen. (Hab aber noch keine gesehen).
'Ne "mobile Tankstelle" aus Kunststoff mit Zulassung ist mir auch noch nicht über den Weg gelaufen, bzw. gefahren worden.

Zitat (Hoheneicherstation @ 02.08.2020, 14:32) *
Bisher sind Zulassungen als IBC mit der wiederkehrenden Prüfpflicht verbunden.
Und daran wird sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nichts ändern.



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Hoheneicherstation
Beitrag 02.08.2020, 18:38
Beitrag #16


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Wie ist die Formulierung betreffend der Handwerkerregel zu verstehen:

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Handwerkerregelung ist also, dass der Kraftstoff (zusammen mit der Maschine) auf direktem Wege mitgenommen wird, um direkt verbraucht zu werden und nur Restmengen wieder mit zurück genommen werden.

Nicht unter die Handwerkerregelung fallen Beförderungen zur Verteilung, also z. B. Versorgung mehrerer Maschinen auf verschiedenen Baustellen (Versorgungsfahrten) sowie Fahrten zur nächsten Tankstelle (Zwischenversorgungen).

Aus der Handwerkerregelung leitet sich aber auch ab, dass Behälter verwendet werden können, die weder baumustergeprüft noch UN-zugelassen sind.

Der Behälter könnte dann nach den 5 Jahren weiter genutzt werden, allerdings nur für direkte Einsätze für den Transport zum unmittelbaren Verbrauch nach ADR 1.1.3.1c

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udobur
Beitrag 02.08.2020, 19:14
Beitrag #17


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Zitat (Hoheneicherstation @ 02.08.2020, 19:38) *
Wie ist die Formulierung betreffend der Handwerkerregel zu verstehen:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Handwerkerregelung ist also, dass der Kraftstoff (zusammen mit der Maschine) auf direktem Wege mitgenommen wird, um direkt verbraucht zu werden und nur Restmengen wieder mit zurück genommen werden.

Das ist korrekt so. Freigestellt sind nur Beförderungen zum direkten Verbrauch, siehe auch RESB 1-4.1 und RSEB 1-1.2, 2. Anstrich


Zitat (Hoheneicherstation @ 02.08.2020, 19:38) *
Nicht unter die Handwerkerregelung fallen Beförderungen zur Verteilung, also z. B. Versorgung mehrerer Maschinen auf verschiedenen Baustellen (Versorgungsfahrten) sowie Fahrten zur nächsten Tankstelle (Zwischenversorgungen).

Auch richtig. Alle Fahrten, die der internen oder externen Verteilung und Versorgung dienen, sind nicht freigestellt.
Beispiel: Malergeselle nimmt Farbe mit auf die Baustelle (UN 1263), der Transport ist freigestellt nach ADR 1.1.3.1.c).
Hat der Lehrling aber zuwenig Farbe eingepackt, fällt jede Nachlieferung, egal wie, nicht mehr unter die Freistellung, es ist allenfalls ein Transport nach ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) möglich.
Wenn jetzt der freundliche Kollege einer anderen Baustelle auf die Idee kommt, "ich hab eh zuviel dabei" und will 2 Eimer dort abgeben ... rechtstheoretisch ist damit Pustekuchen mit dessen Freistellung.


Zitat (Hoheneicherstation @ 02.08.2020, 19:38) *
Aus der Handwerkerregelung leitet sich aber auch ab, dass Behälter verwendet werden können, die weder baumustergeprüft noch UN-zugelassen sind.
Der Behälter könnte dann nach den 5 Jahren weiter genutzt werden, allerdings nur für direkte Einsätze für den Transport zum unmittelbaren Verbrauch nach ADR 1.1.3.1.c)

Auch richtig. ADR 1.1.3.1 "Die Vorschriften des ADR gelten nicht für ... ". Keine Kennzeichnung, keine Label, keine Zulassung erforderlich, aber nur dann, wenn die Bedingungen in ADR 1.1.3.1.c) in vollem Umfang eingehalten werden.

Da ist halt nichts mehr mit Tanken an der öffentlichen Tankstelle.
Und mit 'nem Firmenwagen bei 'nem 450-Liter-Behälter einen auf "privater Verbrauch" zu machen, könnte bei einer Kontrolle überzeugungstechnisch schwierig werden. whistling.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 03.08.2020, 09:32
Beitrag #18


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Du kennst anscheinend die Firmenwagen von @Hein Mück nicht ...

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 04:40