EU-Mobilitätspaket 1 im EU-Amtsblatt verkündet |
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EU-Mobilitätspaket 1 im EU-Amtsblatt verkündet |
31.07.2020, 22:35
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6338 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
heute wurde das im Juli beschlossene EU-Mobilitätspaket mit teilw. gravierenden Änderungen für den gewerbl. Güterverkehr im EU-Amtsblatt verkündet. damit beginnen in 20 Tagen oder besser heute plus 20 Tage einige wichtige Änderungen zu gelten. Hier der Link zum heutigen EU-Amtsblatt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/...:L:2020:249:TOC -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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01.08.2020, 06:55
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13411 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Och, ich warte da auch auf den großen Aufschrei der osteuropäischen Spediteure und bin absolut gespannt, mit welchen Tricks das dieses Mal ausgehebelt wird...
Ich sehe schon die Kleinbusse, die die Fahrer am Freitagabend hinter die Grenze schaffen und am Sonntagnachmittag wieder verteilen. |
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01.08.2020, 08:40
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6338 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
die Kleinbusse gibts doch jetzt schon. Macht selbst der R e i n e r t mit seinen PL-Fahrern so. Aber bei letzterem passt es ja noch halbwegs. Aber der PL-Fahrer gibt beim Nachtrag im Fahrtenschreiber sicher nicht Deutschland sondern PL im Fahrtenschreiber ein. Er war ja das WE zu hause, das Auto nicht ( hat aber auch bald ein Ende, siehe Mobilitätspaket änderung der 165/2014)
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01.08.2020, 10:13
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15798 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Heißt es müßten auch die Lkws (inkl. bis 3,5 t) am WE in das Zulassungsland?
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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01.08.2020, 11:23
Beitrag
#5
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das dauert leider noch ein paar Jahre, bis dies gilt, aber stimmt soweit, bzw aber nicht jedes WE.
Aber die Kabotageregeln gelten für diese ja auch schon lange , das hilft auch schon. Die Rückkehrpflicht kommt im Zusammenhang mit der Einbaupflicht für Fahrtenschreiber der neuesten Generation ( Nachrüstungspflicht ! ) hier noch was zum Nachlesen, von der IHK FFM https://www.stuttgart.ihk24.de/branchen/ver...hlossen-4841812 ist aber schon ein paar Tage alt und mittlerweile wurden die Änderungen veröffentlicht -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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01.08.2020, 11:42
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15798 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Eleganter wäre ja an der Wurzel angreifen, EU-einheitlicher Fahrer-Mindestlohn (der heutige französische in etwa) für jeden der international fährt, auch für alle die von außen in die EU einfahren. Das hier generiert nur unnötige Fahrerei. Wenn das "zu teuer" ist ist halt die ganze Fahrerei an sich wirtschaftlich unnötig, so einfach ist das.
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26.08.2020, 07:07
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 03.05.2019 Mitglieds-Nr.: 85236 |
Naja, im Großen und Ganzen sind die Änderungen sinnvoll, so wie sie gemeint sein sollten oder der Wille da war, überhaupt etwas zu ändern. Es wird dabei bleiben denke ich, dass die Fahrer statt der 45h WRZ eben nur 44:50 machen und somit um 10 Minuten verkürzen und das kontinuierlich jedes WE. Dann dürfen sie im Fahrzeug bleiben und riskieren eben einen schmaleren Taler als die Unterbringung gekostet hätte. Wahrscheinlich gibt es mit Sicherheit noch einen kleinen Bonus vom Chef dazu.
Richtig gut finde ich, dass es die Nachrüstpflicht für Kontrollgeräte geben wird, wenn auch erst ab 2024 und nur für international verkehrende Fahrzeuge. Auch in Ordnung ist der erklärte Wille, eine Parkplatzübersicht zu schaffen. Ich hoffe, damit sind dann nicht nur Parkpflächen entlang der BAB gemeint! Irgendwo las ich, dass aller 100km Autobahn ein Parkplatz sein muss. Ich denke jetzt nur an unser Land, weiß garnicht ob es irgendwo in Europa Autobahnen gibt, wo das nicht der Fall ist ;-) Das die so genannten "Polensprinter" endlich mit erfasst werden, ist auch absolut in Ordnung! Was ich noch nicht ganz verstanden habe, wie das mit den 30 Minuten LZU aussieht, wenn der Fahrer 2h überziehen will. Muss er jetzt 45 Minuten machen +30 oder reichen gar nur 30 aus bevor er die 2h antritt. Auch wie sich 11 bis 12 Stunden Lenkzeit auf die Arbeitszeit in DE (Areitszeitgesetz) auswirken, ist ja nun noch offen. Ich las einmal, das z.B. in Polen auch nur 10h pro Tag gearbeitet werden dürfen. Was ich vermisse, was aber mal im Gespräch war, war die Sache mit den Nachtfahrten und der Unterbrechung nach bereits 3h statts 4,5h. Ich hielt das eigentlich für sinnvoll. Kennt einer im Netz eine schöne Tabelle wo übersichtlich erfasst ist, was ab wann gilt? Der Gesetzestext ist recht unübersichtlich ;-) |
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26.08.2020, 08:55
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 03.05.2019 Mitglieds-Nr.: 85236 |
Ich kann meinen Beitrag nicht mehr editieren und habe etwas vergessen zu erwähnen bzw. zu erfragen.
Im neuen Artikel 7 steht auch, dass bei Mehrfahrern der Beifahrer jetzt 45 Minuten Fahrtunterbrechung machen kann, wenn der andere fährt. Das macht er doch im Prinzip jetzt schon, nennt sich Bereitschaftszeit und ist ja auch eine Fahrtunterbrechung (aber keine Pause zumindest für Inländer). Oder meinten die jetzt damit eine "echte Pause" die sie dem Beifahrer gewähren wollen? |
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06.09.2020, 10:44
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15798 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Das die so genannten "Polensprinter" endlich mit erfasst werden, ist auch absolut in Ordnung! Die wird's dann wohl nicht mehr geben, stattdessen gleiche hier zugelassen weiterhin ohne Fahrtenschreiber weil sie immer im Land bleiben mit ausländischen Fahrern. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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06.09.2020, 11:23
Beitrag
#10
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Im neuen Artikel 7 steht auch, dass bei Mehrfahrern der Beifahrer jetzt 45 Minuten Fahrtunterbrechung machen kann, wenn der andere fährt. Das macht er doch im Prinzip jetzt schon, nennt sich Bereitschaftszeit und ist ja auch eine Fahrtunterbrechung (aber keine Pause zumindest für Inländer). Oder meinten die jetzt damit eine "echte Pause" die sie dem Beifahrer gewähren wollen? Damit wurden einfach rechtliche Unklarheiten beseitigt. Der Unterschied ist eben die Begriffsbestimmung Lenkzeitunterbrechung und Ruhezeit. Deswegen muss ich auch in ner Lenkzeitunterbrechung, in der ich arbeite eben Arbeitszeit einstellen oder eben bei einem unklaren Zeitrahmen auch Bereitschaftszeit oder eben wenn ich Zeit für mich habe, Essen, Nickerchen usw dann Pause. DAs was ich als eine Frechheit vieler Versender oder Empfänger finde, ist einfach die variante Anzeigetafel. Bei vielen bekommt der Fahrer einen Pieper, Handy oder ähnliches und wird damit aufgerufen, wenn er drann ist. Bei anderen Unternehmen gibt es einfach nur ne Anzeigetafel und der FAhrer muss guggen, bis sein Kennzeichen erscheint. Auch das kann mehrere Stunden dauern. Anzeigetafel kenne ich von vielen Brauereien ( Kulmbach, Homburg, Veltins/Grevensteiner ) aber auch Eberspächer in 01723 und viele andere Unternehmen. Das die so genannten "Polensprinter" endlich mit erfasst werden, ist auch absolut in Ordnung! Die wird's dann wohl nicht mehr geben, stattdessen gleiche hier zugelassen weiterhin ohne Fahrtenschreiber weil sie immer im Land bleiben mit ausländischen Fahrern. mal ne Interessante Diskussion in nem Nachbarforum, vor einigen Jahren zum Thema Polensprinter: https://www.forum-speditionen.de/abus-expre...-pl-sucht-17665 Übrigens, Die haben seit einger Zeit in vielen Unternehmen mittlerweile Ivecos und baugeiche ex 5 bis 7 Tonner laufen, Zwillingsbereift und abgelastet auf 3,5t. Top-Sleeper, große Pritsche, Plane, sogar Kühlaufbau dabei. 100kg tatsächliche Nutzlast bis sogar Überschreitung der eingetragenen Leergewichte sind da die Regel -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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07.09.2020, 06:43
Beitrag
#11
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Dann können sie ja auch die "richtigen" 3,5er demnächst auf 2,5 t ablasten.
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07.09.2020, 09:06
Beitrag
#12
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Btw, das von dir genannte sieht man in letzter Zeit oft mit einem Riesen-Drehschemelanhänger auf drei zierlichen Achsen. Das braucht dann zwar EU-Lizenz (in Polen und Tschechei mit viel weniger Voraussetzungen zu bekommen als hier) und jetzt schon Fahrtenschreiber, aber der Fahrer braucht nur Klasse BE (auch neu) und keine Quali.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 06:04 |