Cannabisbesitz und ärztliches gutachten, Kommt noch was? |
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Cannabisbesitz und ärztliches gutachten, Kommt noch was? |
31.07.2020, 11:11
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 30.07.2020 Mitglieds-Nr.: 87192 |
Kurze Erläuterung meiner Situation Ich wurde am 1.10.19 beim Besuch eines Freizeitparks in BW mit 2g Gras von einem der Security Mitarbeiter erwischt(bitte erspart mir negativ Kommentare ) vor Ort wurden von dem netten Herren die Drogen konfisziert und in Verbindung mit meinem perso und die mengenangabe auf einer feinwaage fotografiert. Darauf durfte ich ohne weiteres den Park besuchen. Die Polizei war nicht vor Ort und somit wurden auch keine Aussagen zu irgendwas getätigt. Nach ca. 3 Monaten (17.1.20) kam der Brief der Sta. Mit folgendem Wortlaut: Ermittlungsverfahren gegen sie wegen des Besitzes vonBtM ohne besitzerlaubnis. Sehr geehrter Herr xxx In den o.g Verfahren habe ich mit Verfügung vom 17.1.2020 folgen Entscheidung getroffen: Von der Verfolgung wird gemäß Paragraph 31a Abs. 1 BtMG abgesehen Mit freundlichen Grüßen Sta. Wir haben nun Ende Juli und ich habe bis heute keine Rückmeldung bzgl. Fsst. Ich selbst lebe in Hessen und wollte fragen ob ich hier überhaupt noch mit einer Meldung der fsst rechnen kann? Danke im Voraus |
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31.07.2020, 11:15
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13410 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Die Antwort geht einfach: Cannabis ohne Bezug zum Straßenverkehr = Keine Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde Aber betrachte es bitte als Warnschuss! Du musst Dich entscheiden: Kiffen oder fahren, beides zusammen geht nicht wirklich dauerhaft gut. |
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31.07.2020, 11:23
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 30.07.2020 Mitglieds-Nr.: 87192 |
Danke für die schnelle Antwort, leider habe ich vergessen zu schreiben das ich ca. 2005 schon einmal auffällig war und auch ein äg absolviert habe.
Ist das noch von Belang? |
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31.07.2020, 11:30
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13410 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Nein, das ist zu deinem Glück verjährt.
Aber das ändert nichts daran, dass Du Dich entscheiden musst für eines von beidem. |
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31.07.2020, 13:39
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Ich vermute mal, dass durchaus eine Meldung an die Führerscheinstelle ergangen ist, die das dann in Deiner Führerscheinakte abgeheftet hat. Da es keinen Konsumnachweis gibt, und auch kein Bezug zum Straßenverkehr besteht, gibt es derzeit keine Handhabe für die Fahrerlaubnisbehörde. Aber bei einer zukünftigen Auffälligkeit könnte die dieser Vorfall durchaus noch in die Suppe spucken.
Fahrerlaubnisbesitz und Drogenkonsum geht selten auf Dauer gut. Da sollte man dann besser doch seine Prioritäten setzten. |
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31.07.2020, 22:23
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#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Cannabis ohne Bezug zum Straßenverkehr = Keine Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde So pauschal kann man das nicht sagen: wenn man soviel besitzt, dass man damit 2 Monate nahezu täglich konsumieren kann, besteht ein hinreichender Verdacht auf regelmäßigen Konsum. Aus diesem Grund darf dann ein ärztliches Gutachten angeordnet werden, um die Kraftfahreignung zu überprüfen, die bei regelmäßigem Konsum nicht gegeben ist. In den meisten Bundesländern geht man dabei von einer täglichen Konsumdosis von 0,2 Gramm aus, d.h. die Grenze liegt dann im Bereich um die 9 Gramm. In Niedersachsen müsste noch die Wirkstoffkonzentration bestimmt werden, um das Gewicht einer Konsumeinheit zu ermitteln. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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01.08.2020, 06:48
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13410 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Vollkommen richtig!
Da es sich im konkreten Fall um 2 Gramm handelte, habe ich das absichtlich weggelassen. Bei 8 Gramm hätte ich es eher erwähnt. |
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01.08.2020, 23:31
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#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 30.07.2020 Mitglieds-Nr.: 87192 |
Danke für die rege Diskussion. Ich habe in anderen Foren auch schon gelesen, das bei einer geringen Menge von einem Konsum ausgegangen wird und ein äg auferlegt bekommt.
Ich lese auch öfter das ein gelegentlicher Konsum mit Trennung durchaus aktzetabel ist. Ich mag offen sein, Alkohol Kommt bei mir nicht wirklich vor, da ich davon Sodbrennen bekomme. Ich weiß auch das Cannabis -ich hoffe nicht mehr lange- illegal ist. Trotz allem will ich mir mein Tütchen zu gewissen Gelegenheiten nicht nehmen lassen. |
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02.08.2020, 06:39
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13410 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Solange Du nicht mit Cannabis im Straßenverkehr erwischt wirst, hast Du eher keine Probleme zu befürchten und von der Fahrerlaubnisbehörde schon gar nicht.
Cannabis wird schon noch eine ganze Weile illegal bleiben und das ist auch gut so, denn Cannabis ist recht unberechenbar. Und genau hier ist das Hauptproblem verborgen: Du weisst nie, wie viel Wirkstoff in Deinen Rauchwaren enthalten ist und daher weisst Du nie sicher, wann Du wieder nüchtern bist. Daher vertragen sich Drogenkonsum und Fahrerlaubnis einfach nicht dauerhaft. Du musst Dich entscheiden. Und zwar jetzt, denn wenn Du erst einmal von der Polizei erwischt wirst, wird es so richtig ärgerlich und teuer. Und dann bist Du plötzlich ohne Fahrerlaubnis. Hast Du Dir mal Gedanken gemacht, wie Du dann beruflich und im Alltag zurecht kommen willst? Ist es Dir das wert wegen ein paar Stunden Rausch? Oder willst Du nicht einfach Deinen Alltag so weiterentwickeln, dass Du auch ohne Rauch Freude im Alltag empfinden kannst? |
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04.09.2020, 11:01
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 04.09.2020 Mitglieds-Nr.: 87341 |
Solange Du nicht mit Cannabis im Straßenverkehr erwischt wirst, hast Du eher keine Probleme zu befürchten und von der Fahrerlaubnisbehörde schon gar nicht. Dass kann ich nicht bestätigen. Ich wurde wegen Cannabis verurteilt (kein Autofahren, kein mitfahren, kein Bus, kein garnix - einfach nur verurteilt) und muss jetzt zum Ärztlichen Gutachten. |
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04.09.2020, 12:03
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5075 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Bei dir ging es auch um 27 Gramm und nicht wie bei dem TE nur um zwei Gramm. 27 Gramm sind rechnerisch 135 Konsumeinheiten, was bei einem Joint pro Tag für etwa viereinhalb Monate Konsum reichen würde. Das ist ne ganz andere Baustelle.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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04.09.2020, 13:51
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 04.09.2020 Mitglieds-Nr.: 87341 |
Ja, das stimmt natürlich.
Wollte nur einwerfen, dass auch ohne Bezug zum Straßenverkehr der Führerschein nicht (zu 100%) außer Gefahr ist. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 08:52 |