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> Beschilderung von Fahrradabstellanlagen auf Fahrbahn bzw. auf Parkstreifen
Roman K.
Beitrag 30.07.2020, 10:08
Beitrag #1


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Guten Morgen liebe Community,

in Berlin werden auf Grundlage der landesspezifischen Regelpläne Fahrradabstellanlagen auf der Fahrbahn mit der Zeichenkombination Z 314-10/20 (Parken) + Z 1010-52 "Radverkehr" beschildert. Das führt, wie auf dem ersten Foto zu sehen, zu einem obskuren Schilderwald. Meines Erachtens sind die Flächen aufgrund der eingebauten Fahrradbügel und der Warnbaken unmissverständlich für den Radverkehr vorgesehen. Mehrspurige Kfz können dort sowieso nicht parken.

Ich frage mich daher, sind Z 314-10/20 (Parken) + Z 1010-52 "Radverkehr"
  1. zwingend erforderlich
  2. verstoßen sie ggf. gegen die § 45 Abs. 9 StVO, wonach Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist


Variante mit Z 314 (Fahrradbügel werden noch nachgerüstet):


Variante ohne Z 314:


Vielen Dank für Eure Hilfe!
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rapit
Beitrag 30.07.2020, 10:36
Beitrag #2


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Ohne Schilder kann man da auch Kräder parken.


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Tinu
Beitrag 30.07.2020, 10:54
Beitrag #3


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Und was ist das auf dem oberen Bild im Vordergrund? Parktasche für Fußgänger?


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Gruß
Martin
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KJK
Beitrag 30.07.2020, 11:21
Beitrag #4


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Ich vermute, es handelt sich dabei um eine Art Querungshilfe, die dafür sorgen soll, dass diese Fläche nicht beparkt wird, so dass die Fahrradbesitzer problemlos zu ihren Gefährten auf der anderen Straßenseite gelangen können.
Originell ist es immerhin, letztlich aber wohl nur rechtlich unbedeutende Pflastermalerei.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

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janr
Beitrag 30.07.2020, 13:30
Beitrag #5


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Die "Parktasche für Fußgänger" ist eine Parktasche, weil das "Gemälde auf dem Asphalt" ohne Schild ja nix ist. Gar nix laugh2.gif

Im Grunde finde ich eine Lösung wo man Räder abstellen kann grundsätzlich gut, auch im öff. Raum.

Variante 1, also mit 314 auf Räder beschränkt halte ich jetzt im ersten Blick sogar für "nach StVO" zulässig.
Variante 2 könnte alles sein so würde ich mich mit dem Mopped dort auch hinstellen, wie rapit bereits geschrieben hat.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Roman K.
Beitrag 30.07.2020, 13:43
Beitrag #6


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Genau, es handelt sich um eine Art Querungshilfe durch beidseitig markierte Gehwegvorstreckungen. Um die Sichtdreiecke zu gewährleisten, sind beidseitig der Vorstreckungen Fahrradbügel und Poller vorgesehen, wodurch das Zuparken dieser Dreiecke erschwert werden soll.



Ähnliche Gehwegvorstreckung in einer anderen Straße: https://wiki.openstreetmap.org/w/images/7/7...stra%C3%9Fe.jpg

Das Abstellen von Motorrädern oder Mopeds an einem Fahrradbügel sehe ich unproblematisch. Hat jemand eine Idee, warum diese Schilder sonst erforderlich sein könnten? Es ist ja offensichtlich, dass es sich um eine Abstellanlage für Zweiräder handelt, so dass die Zeichen m.E. entbehrlich sind (§ 45 Abs. 9 StVO).



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Tinu
Beitrag 30.07.2020, 15:12
Beitrag #7


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Ivh finde rapits Antwort eigentlich recht überzeugend.


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Gruß
Martin
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ks-film
Beitrag 30.07.2020, 16:01
Beitrag #8


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Man könnte da wie gesagt auch Krafträder oder eKF abstellen, was aber nicht der Sinn einer solchen Abstellanlage ist...
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Söne spitze Steine
Beitrag 30.07.2020, 16:34
Beitrag #9


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Ist die Art Querungshilfe wieder nur aufgepinselt oder wird das noch aufgepflastert? Nach einiger Zeit ist das Männchen, insbesondere auf dem kleinteiligen Naturpflaster, verwittert, und die Umrandung lädt zum Parken ein.


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janr
Beitrag 30.07.2020, 16:37
Beitrag #10


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Selbst wenn das Männchen noch da ist, sagt es gar nix aus.
Die Umrandung aber schon rolleyes.gif


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Roman K.
Beitrag 30.07.2020, 16:58
Beitrag #11


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Zitat (ks-film @ 30.07.2020, 17:01) *
Man könnte da wie gesagt auch Krafträder oder eKF abstellen, was aber nicht der Sinn einer solchen Abstellanlage ist...


Alles klar, dachte ich mir schon, dass das der einzige Hintergrund war. Die Zeichen sind also nicht notwendig, wenn der Straßenbaulastträger Krafträder oder eKF dort zulassen möchte. Ist das so ein Berliner Ding oder gibt es diese Schilderkombi auch in anderen Städten?
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Bleifuß
Beitrag 30.07.2020, 17:20
Beitrag #12


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Das ist ziemlich abstrus.
Ich würde in erster Linie nach dem Sinn der Querungshilfe fragen. Traut man Radfahrern nicht zu, die Fahrbahn normal zu überqueren?
Hierzulande werden Fahrradbügel in erster Linie auf den Gehwegflächen (wenn genügend Platz ist) installiert. Seltener auch auf Parkstreifen. Dann aber ohne jeden Aufwand. Nur eine rot-weiße Schraffe ran und fertig. Ob da ein Motorrad abgestellt wird oder nicht, interessiert hier niemanden.
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rapit
Beitrag 30.07.2020, 18:18
Beitrag #13


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Die Fußgänger-Querungshilfe-Parkbox ist typisch Berliner Besonderheit.

Hat kurz nach Erfindung der Pflastermelerei-Kunst nicht unser @durban mal in so einer vermeintlichen Parkbox geparkt? think.gif

Beschilderte Fahrradparkplätze gibt es auch anderswo. Aus dem von mir in Beitrag #2 benannten Grund.


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Frank999
Beitrag 30.07.2020, 19:31
Beitrag #14


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Gibt es den Begriff Querungshilfe wirklich?
Meines Erachtens müßte man korrekt von einer Querungsanlage sprechen, oder?
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janr
Beitrag 30.07.2020, 19:37
Beitrag #15


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Dies ist für mich eine Querungshilfe

Das was da am Fahrbahnrand zwischen abgestellten Radln gemalt wurde ist nur schwachsinnig.
Evtl sogar gefährlich weil man einen Fußgänger besser übersehen könnte.


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Roman K.
Beitrag 31.07.2020, 09:15
Beitrag #16


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Zitat (Bleifuß @ 30.07.2020, 18:20) *
Das ist ziemlich abstrus.
Ich würde in erster Linie nach dem Sinn der Querungshilfe fragen. Traut man Radfahrern nicht zu, die Fahrbahn normal zu überqueren?
Hierzulande werden Fahrradbügel in erster Linie auf den Gehwegflächen (wenn genügend Platz ist) installiert. Seltener auch auf Parkstreifen. Dann aber ohne jeden Aufwand. Nur eine rot-weiße Schraffe ran und fertig. Ob da ein Motorrad abgestellt wird oder nicht, interessiert hier niemanden.


Die Straße ist beidseitig zugeparkt. An der Stelle schließt ein Parkweg an den Gehweg an. Hier besteht relativ hoher Querungsbedarf. Daher soll der Bereich frei von parkenden Autos bleiben. Grundsätzlich sinnvoll. Die Markierung hat sich dort bewährt, wo bauliche Maßnahmen aufgrund der Entwässerungsproblematik zu kompliziert und zu aufwendig sind. Wenn der Bord noch abgesenkt wird, dann sind die markierten Vorstreckungen genauso sicher nutzbar wie bauliche.

Zitat (rapit @ 30.07.2020, 19:18) *
Die Fußgänger-Querungshilfe-Parkbox ist typisch Berliner Besonderheit.

Hat kurz nach Erfindung der Pflastermelerei-Kunst nicht unser @durban mal in so einer vermeintlichen Parkbox geparkt? think.gif

Beschilderte Fahrradparkplätze gibt es auch anderswo. Aus dem von mir in Beitrag #2 benannten Grund.


Krafträder und eKF sollen ja gerade nicht auf Gehwegen abgestellt werden. Das ist leider in Berlin der Regelfall. Daher finde ich es angebracht, solche Abstellanlagen auf der Fahrbahn für alle zweirädrigen Fahrzeuge freizugeben. Dann haben Fußgänger endlich mehr Platz.


Zitat (janr @ 30.07.2020, 20:37) *
Dies ist für mich eine Querungshilfe

Das was da am Fahrbahnrand zwischen abgestellten Radln gemalt wurde ist nur schwachsinnig.
Evtl sogar gefährlich weil man einen Fußgänger besser übersehen könnte.


Gefährlich war es vorher. Die Sichtbeziehungen haben sich verbessert. Die Anlage befindet sich in einer Fahrradstraße. Daher eher unproblematisch.


Zitat (rapit @ 30.07.2020, 11:36) *
Ohne Schilder kann man da auch Kräder parken.


Wie sieht es eigentlich mit S-Pedelecs aus? Dürften die dort parken, wenn das ZZ "Radverkehr" angebracht ist?
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