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> Mindestgeschwindigkeit 60 auf Autobahnen ??!?!?!?, siehe Titel
Reptile
Beitrag 17.09.2004, 13:56
Beitrag #1


Neuling


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Grüsse Ihr Verkehrteilnehmer und Teilnehmerinnen wink.gif,

Ich hab ein Problem und zwar vermute ich, das ich wohl nett so richtig in der Fahrschule aufgepasst habe. Letzten unterhielten wir uns im kleinen Kreise. Wir kamen auf die Schleicher die links auf der Überholspur fahren und von dort auf das Thema der Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen (Deutschland). Alle bis auf einen waren der Meinung das die Mindestgeschwindigkeit 80 km/h beträgt. Derjenige welche sagte 60 km/h und wir lachten und diskutierten, kamen aber auf keinen gemeinsamen Nenner. Nun hab ich in der STVO die seit September 2002 gültig ist nachgelesen und siehe da es sind 60km/h (KFz ohne Anhänger).

Ich bin mir jedoch ganz sicher das ich in der Fahrschule gelernt habe 80km/h. Weis jemand ob ich mich da total irre ? oder ob das mal geändert wurde??


MfG
Reptile
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Commodore25E
Beitrag 17.09.2004, 14:07
Beitrag #2


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Das ist schon seit langer Zeit so (weiß aber nicht, seit wann genau, aber 1991, als ich meinen Lappen gemacht habe, war das schon aktuell).

Kraftfahrzeuge, welche eine Autobahn oder autobahnähnliche Kraftfahrstraße benutzen wollen, müssen eine durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 Km/h haben. Und dies IIRC durchgängig, nicht nur bergab.

Ein anderes Thema ist die Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h


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amfa
Beitrag 17.09.2004, 14:07
Beitrag #3


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Hi..

Es gibt gar keine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen.
Allerdings muss das Fahrzeug mit dem du auf die Autobahn fahren möchstes Mindestens 61 km/h fahren KÖNNEN.

Theoretisch kannst du auch mit 50 über die Autobahn fahren ( was bei starken Nebel sogar sinnvoll und vorgeschrieben ist)
Im Normal Fall sollte man das natürlich nicht tun, ausserdem wird es im Falle eines Unfalls sicherlich zu einer Mitschuld kommen.

Die 80 km/h aus deiner Fahrschule könnten bestenfalls eine Empfehlung sein, der ich mich anschliessen würde, d.h. Wer langsamer als 80 Km/h fahren möchte, sollte sich lieber nicht auf die Autobahn trauen.

Ausserdem Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen von 80 km/h wäre wohl ziemlich gemein für LKW, die ja nur 80 km/h maximal fahren dürfen.


MFG
AMFA


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Arne
Beitrag 17.09.2004, 14:08
Beitrag #4


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Moin,

eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht (kann ja auch mal Nebel o.ä. geben), es gibt lediglich die Einschränkung, daß man nicht mit Fahrzeugen auf die AB darf, die nicht schneller als 60 fahren können

Grr, knapp zu langsam, obwohl ich mich schon so kurz gefasst habe ranting.gif wavey.gif


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Grüße aus Hamburg
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Arthur Dent
Beitrag 17.09.2004, 14:08
Beitrag #5


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Zitat (Reptile @ 17.09.2004, 14:56)
Nun hab ich in der STVO die seit September 2002 gültig ist nachgelesen und siehe da es sind 60km/h (KFz ohne Anhänger).

soweit ich weiss, gibt es auf der autobahn gar keine mindistgeschwindigkeit. das fahrzeug, welches auf der autobahn fahren soll, muß nur (bauartbedingt) mindistens 60 km/h fahren können!

Zitat
StVO §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.


F*ck, ich bin zu langsam... whistling.gif


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Kaimann
Beitrag 17.09.2004, 14:08
Beitrag #6


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Mindestgeschwindigkeit 60 wäre ja gut. Bin kürzlich durch eine Autobahnbaustelle, da galt Höchstgeschwindigkeit 40 !!

Hoffe, daß in der Klappsmühle noch ein paar Plätze für die Verantwortlichen frei sind.

MfG

Kaimann


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amfa
Beitrag 17.09.2004, 14:09
Beitrag #7


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LOOOOL
erst muss der arme TE 11 Minuten auf eine Antwort warten und dann kommen alle gleichzeitig =D

MFG
AMFA


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Case
Beitrag 17.09.2004, 14:31
Beitrag #8


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Kaimann, ich kenne diese Baustelle natuerlich nicht. Aber normalerweise arbeiten dort Menschen an denen die ganzen PKW vorbeirauschen. Aus deren Sicht sind 40 km/h bestimmt gerne gesehen, vorallem da die meisten sowieso zu schneller fahren.

Gut Nachts ist das natuerlich ein anderes Thema. Aber ich glaube muesste ich da arbeiten, dann waeren mir 40 km/h auch lieber.

Aber wie gesagt, kommt auch auf die Baustelle etc pp an.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.09.2004, 14:43
Beitrag #9


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Zitat (Commodore25E @ 17.09.2004, 15:07)
...Kraftfahrzeuge, welche eine Autobahn oder autobahnähnliche Kraftfahrstraße benutzen wollen, müssen eine durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 Km/h haben

Nicht "mindestens",sondern "mehr als"! Deswegen gurken ja immernoch einige uralte Tieflade-Anhänger herum, an denen ein "62 km/h"-Schild hängt.

Ein Fahrzeug, das bauartbedingt nur 60 km/h kann bzw. darf, hat auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nichts zu suchen.

Doc


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Commodore25E
Beitrag 17.09.2004, 14:47
Beitrag #10


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Ok ok, ich geb mich geschlagen. wounded.gif notworthy.gif

So hatte ich es ja auch gemeint. Leider falsch artikuliert. Bitte um Gnade laugh.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.09.2004, 14:57
Beitrag #11


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Zitat (Commodore25E @ 17.09.2004, 15:47)
...Leider falsch artikuliert. Bitte um Gnade laugh.gif

hug.gif

Doc


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Commodore25E
Beitrag 17.09.2004, 16:12
Beitrag #12


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@ Doc

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