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> Zeichen 325.1 mit Zusatzbeschilderung 1053-31, Ist diese Kombination zulässig?
User55544
Beitrag 30.06.2020, 11:56
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich habe ein Strafzettel bekommen, weil ich in einer Spielstraße an einer mit Pflanzenbeet und drei Metalknöpfen auf dem Boden gekennzeichneter Fläche geparkt habe.
Ich habe die Schilderkombination 325.1 (Begin Spielstraße) mit der Zusatzbeschilderung 1053-31 (mit Parkschein) noch nie so gesehen.
Parkautomaten sind in dieser Zone auch nicht wirklich ersichtlich.
Ist diese Kombination so rechtens?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten,
und schöne Grüße.
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rapit
Beitrag 30.06.2020, 13:18
Beitrag #2


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Eine Spielstraße wäre sowas


und da wäre Parken unzulässig.

Du meinst aber einen verkehrsberuhigten Bereich, da ist es grundsätzlich richtig, dass man in markierten Bereichen Parken darf.

Und diese Kombination:


gibt es tatsächlich nicht. (Also: darf es nicht geben, in der Praxis gibt es das schon öfters) mad.gif

Was dir nichts helfen dürfte, weil auch ganz ohne korrekte Beschilderung "im Bereich von Parkscheinautomaten" nicht ohne Parkschein geparkt werden darf.


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ulm
Beitrag 30.06.2020, 13:27
Beitrag #3


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Da Deine Beschreibung tatsächlich noch Rüclfragen verursacht: Gibt es Fotos von der Beschilderung an der Zufahrt und von der zum parken genutzten Fläche?
FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern
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rapit
Beitrag 30.06.2020, 13:52
Beitrag #4


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Praxismurksbeispiel_1
Praxismurksbeispiel_2
Praxismurksbeispiel_3
Praxismurksbeispiel_4
Zitat (Beispiel aus dem VP)
Zitat (weiteres Beispiel aus dem VP)
Stadt Mettmann

Parken mit Parkschein…
(wieso ist der Linkpfeil weg? War ein Beitrag von @Söne_spitze_Steine, irgendwo)


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