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> Parkscheibe, ohne Parkscheibe = Knöllchen
Kiste
Beitrag 29.06.2020, 16:42
Beitrag #1


Neuling
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Hallo - ich biege nach rechts in eine Straße ab, sehe freie Stellplätze und parke dort. Ein paar Meter weiter steht das Schild "Parken - Ende", aber ohne zusätzliche Einschränkungen. Also geht man davon aus, dass man hier unbegrenzt parken darf. Weitere Einschränkungen (Wochentage, Zeit, nur mit Parkscheibe) stehen an einem Schild, welches man beim Rechtsabbiegen aber gar nicht sehen kann - in dieser Straße weiter nach links. Parkscheibe ist ab 09:00 Pflicht. Um 08:30 habe ich geparkt, kam ein paar Minuten nach 09:00 zurück zum Auto. Knöllchen ausgestellt: um 09:06Uhr ! "Kosten": 20 EURO! Aber ich kann ja bis um 10:00 Uhr noch gar nicht gegen die Höchstparkdauer verstoßen haben! Aber bestraft wird eben das Fehlen der Parkscheibe.
Und die fehlte ja - da kann man nicht einmal dagegen vorgehen. Und da soll man nicht von Abzocke sprechen! - Warnung an alle Touristen: so etwas geschieht in Havelberg!!! (Sachsen-Anhalt).
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Buchholzer
Beitrag 29.06.2020, 16:55
Beitrag #2


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Fotos.....

ansonsten die höchstparkdauer gult nur für Parkscheibe


Abzocke kann ich nicht erkennen nur gepokert und verloren...
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janr
Beitrag 29.06.2020, 18:30
Beitrag #3


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Abzocke wären überhöhte Preise oder Bauernfängerei.

So wie du es beschreibst ist dort aber ein Schild am Anfang und dort steht drauf ab wann man eine Parkscheibe aus zu legen hat.
Dies hast du aus welchen Grünen auch immer nicht gemacht.

Bestraft wird das versehentliche Fehlverhalten, wäre es Absicht wäre es noch teurer.

Im ruhenden Verkehr kann man schon mal aussteigen, ein paar Meter zurückgehen und gucken was auf dem Schild steht welches auch für dich gilt.
Das "Ende-Schild" gilt ja gar nicht für dich.

So aus der Erzählung heraus seh ich da gar keine Möglichkeit raus zu kommen.
Hast was verpennt und lernst jetzt draus.

Du kannst aber auch Bilder machen vllt ergibt sich ja was anderes, ansonsten würde ich einfach zahlen und das nächst mal die Parkscheibe auslegen und dann aber auch gleich richtig einstellen.


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Servior
Beitrag 29.06.2020, 18:44
Beitrag #4


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Wie viele Kreuzungen muss ich denn zurück gehen, um das Schild zu suchen?
Nur weil dort ein Ende-Schild kommt, heißt es noch lange nicht, dass es auch tatsächlich ein Anfang-Schild gibt.
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janr
Beitrag 29.06.2020, 18:48
Beitrag #5


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Das interpretieren Gerichte unterschiedlich, aber die meisten Schilder sind ja nicht weiter wie 20 m entfernt.

Das Ende-Schild sagt doch nur, daß ab dort gar nix gilt, also nach dem Ende-Schild, mehr nicht.
Was soll das denn sonst sagen?
Rückwirkend gilt sowieso nix und die paar Meter laufen ... wavey.gif


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Freisinn
Beitrag 29.06.2020, 19:37
Beitrag #6


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Grundsätzlich stimme ich den Vorrednern zu, da gibt es nix an einer Verwarnung auszusetzen, wenn das Anfang-Schild nicht gerade 300-400m entfernt ist. Ich bin aber ein Freund davon, das Zusatzzeichen unter dem Ende-Schild zu wiederholen. Machen wir hier grundsätzlich so.
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Explosiv
Beitrag 30.06.2020, 06:22
Beitrag #7


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So sehe ich das auch und das wäre mir wohl auch passiert. In meinem Umfeld bisher war es immer so, dass am Ende-Schild die zZ mit wiederholt wurden. Wenn da am Z 314 Ende keine Parkscheibe mit dran wäre, würde ich davor parken, ohne eine extra auszulegen.
Ich würde versuchen, mich auf Verbotsirrtum zu beziehen. Das Fehlen des zZ ist vielleicht nicht vorgeschrieben, aber durchaus üblich und daher ein Irrtum bei fehlendem zZ naheliegend.


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janr
Beitrag 30.06.2020, 07:32
Beitrag #8


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Ich sag ja nicht, daß es unüblich ist.

Das Ende-Schild erwirkt eine neue Regelung bei der ab Standort keine Parkscheibe vorgeschrieben ist.
Dort noch mal die Einschränkungen zum 314er hin zu hängen die ab dort nicht mehr gelten mag hilfreich sein, aber nicht notwendig.


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Kiste
Beitrag 30.06.2020, 08:34
Beitrag #9


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Zitat (janr @ 29.06.2020, 19:30) *
So wie du es beschreibst ist dort aber ein Schild am Anfang und dort steht drauf ab wann man eine Parkscheibe aus zu legen hat.
Dies hast du aus welchen Grünen auch immer nicht gemacht.

Grund: weil ich das Schild nicht sehen konnte ...
Zitat (janr @ 29.06.2020, 19:30) *
Bestraft wird das versehentliche Fehlverhalten, wäre es Absicht wäre es noch teurer.

Das kann ja hier überhaupt nicht zutreffen - wer wird denn absichtlich keine Parkscheibe reinlegen, wenn er genau weiß, dass das hier erforderlich ist!?! laugh2.gif
Zitat (janr @ 29.06.2020, 19:30) *
Im ruhenden Verkehr kann man schon mal aussteigen, ein paar Meter zurückgehen und gucken was auf dem Schild steht welches auch für dich gilt.
Das "Ende-Schild" gilt ja gar nicht für dich.

Wieso gilt das nicht für mich??? - Aber du hast recht: es gab schon mal ein Gerichtsurteil, da hätte ein Kraftfahrer fast 100 m die Straße zurücklaufen müssen, um sich von der Beschilderung zu überzeugen. . .
Zitat (janr @ 29.06.2020, 19:30) *
So aus der Erzählung heraus seh ich da gar keine Möglichkeit raus zu kommen.
Hast was verpennt und lernst jetzt draus.

Ja, so hab ich es ja auch beschrieben. Ich will ja gar nicht dagegen vorgehen. Recht haben und Recht bekommen ist ja für einen Bürger nicht dasselbe . . .

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azrael
Beitrag 30.06.2020, 10:35
Beitrag #10


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Verständnisfrage:

Halteverbote gelten ja u.A. nur bis zu Einmündungen.
"Blaue" Schilder die die Art des Parkens vorschreiben, z.B. "auf dem Gehweg", gelten auch über Einmündungen hinaus.

Gelten nun auch blaue Schilder die wie in diesem Fall das Parken einschränken über Einmündungen hinaus?

tia
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ulm
Beitrag 30.06.2020, 10:47
Beitrag #11


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Ja.
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Buchholzer
Beitrag 30.06.2020, 11:08
Beitrag #12


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Zitat (Kiste @ 30.06.2020, 09:34) *
Ja, so hab ich es ja auch beschrieben. Ich will ja gar nicht dagegen vorgehen. Recht haben und Recht bekommen ist ja für einen Bürger nicht dasselbe . . .


Da du ja gar kein Recht hattest, erschließt sich diese Aussage nicht....
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janr
Beitrag 30.06.2020, 12:40
Beitrag #13


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Zitat (Kiste @ 30.06.2020, 09:34) *
...
Grund: weil ich das Schild nicht sehen konnte ...
Ich kann auch hin und wieder beim Abbiegen ein Schild nicht sehen. Aber den Mast seh ich.
Wenn ich dann eingeparkt hab, kann ich schon noch so weit schauen (an allem nagt der Zahn der Zeit, auch bei mir) daß ich ein Schild mit ZZ von hinten erkenne.
Hab ich halt im Vorbeifahren nicht lesen können wie die genauen Regeln sind, geh ich halt noch mal hin und schau nach.

Diese Umschau wird halt schon verlangt. 100 m zurücklaufen nicht.

Kommt halt auf die konkrete Situaiton drauf an.
Kannst du Bilder einstellen, damit wir das besser beurteilen/verstehen können?


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azrael
Beitrag 30.06.2020, 13:41
Beitrag #14


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Wenn ich das richtig verstehe konnte der TE das Schild nicht sehen weil er garnicht daran vorbei gefahren ist.
Sprich das Schild steht vor der Einmündung von der aus er nach rechts in die Strasse eingebogen ist.

Ich hatte bis jetzt immer gedacht das man beim Parken maximal zur letzten Einmündung die man passiert hat zurück muss um zu sehen welche Regelung gilt.
Reicht wohl nicht...

mfg
azrael
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janr
Beitrag 30.06.2020, 13:54
Beitrag #15


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Wenn ich dies lese
Zitat (Kiste @ 29.06.2020, 17:42) *
... Weitere Einschränkungen (Wochentage, Zeit, nur mit Parkscheibe) stehen an einem Schild, welches man beim Rechtsabbiegen aber gar nicht sehen kann ...
fällt mir nur ein, daß sehr oft Schilder die beim Rechtsabbiegen rechts stehen man nciht sehen kann außer man hätte ein Cabrio.
Daß diese Beschilderung eine Kreuzung vorher stand les ich nicht raus.

Aber das könnten wir sehen, wenn es Bilder dazu gäbe wink.gif


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azrael
Beitrag 30.06.2020, 14:40
Beitrag #16


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Wenn Du schon den TE zitierst, warum lässt Du dann genau den relevanten Teil dazu aus? mad.gif

Zitat (Kiste @ 29.06.2020, 17:42) *
Weitere Einschränkungen (Wochentage, Zeit, nur mit Parkscheibe) stehen an einem Schild, welches man beim Rechtsabbiegen aber gar nicht sehen kann - in dieser Straße weiter nach links.

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janr
Beitrag 30.06.2020, 14:51
Beitrag #17


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Nun, wenn ich rechts in eine Straße abbiege und mir dann von der Fahrbahn aus die Schilder ansehe, dann ist weiter links ein paar Meter nach dem Abbiegen und nciht gleich am Anfang der Straße wo hinein abgebogen wurde.

So hätte man das Schild doch noch besser sehen können als beschrieben, daher fand ich es nicht ganz so wichtig wo genau das Schild nicht gesehen wurde.

Daß aber das Schild jenseitz der Kreuzung gestanden haben soll les ich da sogar ncoh weniger raus.

Skizze oder Bilder klären da bestimmt auf. wavey.gif


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Kiste
Beitrag 03.07.2020, 15:00
Beitrag #18


Neuling
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Zitat (Buchholzer @ 30.06.2020, 12:08) *
Da du ja gar kein Recht hattest, erschließt sich diese Aussage nicht....

- - - kein Recht? ranting.gif - Um das genau zu prüfen, erspare ich mir in diesem Falle aber die Anwaltskosten . . .
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rapit
Beitrag 03.07.2020, 15:08
Beitrag #19


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War wahrscheinlich dieses ach so unsichtbare Schild, welches nach fünf PKW-Längen so beendet wird.

Kann man nicht sehen... whistling.gif

Hinzu kommt, dass es eigentlich auf der ganzen Havelberger Insel keine Plätze ohne Parkscheibe (oder mit Parkscheinpflicht) gibt.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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janr
Beitrag 03.07.2020, 15:09
Beitrag #20


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Du hattest das Recht dort zu parken.
Aber dabei auch Pflichten. Wer dann der Pflicht nicht nachkommt ...

Vllt irren wir ja anhand deiner Beschreibung, daher hätte ich gerne Bilder oder eine Skizze um es genauer zu verstehen.
Bis jetzt seh ich nur, daß du aus versehen deiner Pflicht nicht nachgekommen bist.
Kann passieren.

Dein weiteres Recht wäre jetzt dagegen vor zu gehen, aber nach der Beschreibung seh ich halt keine Erfolgsaussichten, denn was beschildert ist ... wavey.gif


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Kiste
Beitrag 03.07.2020, 15:45
Beitrag #21


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Zitat (janr @ 30.06.2020, 15:51) *
Nun, wenn ich rechts in eine Straße abbiege und mir dann von der Fahrbahn aus die Schilder ansehe, dann ist weiter links ein paar Meter nach dem Abbiegen und nciht gleich am Anfang der Straße wo hinein abgebogen wurde.

So hätte man das Schild doch noch besser sehen können als beschrieben, daher fand ich es nicht ganz so wichtig wo genau das Schild nicht gesehen wurde.

Daß aber das Schild jenseitz der Kreuzung gestanden haben soll les ich da sogar ncoh weniger raus.

Skizze oder Bilder klären da bestimmt auf. wavey.gif

Na gut, wenn hier immer wieder nach Bildern gefragt wird, dann bringe ich sie. Aber in meinem "Eröffnungstext" ging es ja auch darum, dass ich es übertrieben fand, bereits 6 Minuten nach 09:00 den Höchstbetrag von 20,00 EURO zu verlangen. Dass ich dagegen nichts machen kann, ist mir schon klar. Und wenn ich in eine Straße abbiege, habe ich ja noch auf weitere Ereignisse zu achten, als nach "versteckten" Schildern zu suchen...

Bild 1: Hier ist das schild zu sehen, aber wenn man von rechts kommt, erkennt man das nicht. - Bild 2: so sieht man es als Kraftfahrer, wenn man hier rechts abbiegen will - links kein Schild zu sehen.

1.


2.




Zitat (rapit @ 03.07.2020, 16:08) *
War wahrscheinlich dieses ach so unsichtbare Schild, welches nach fünf PKW-Längen so beendet wird.

Kann man nicht sehen... whistling.gif

Hinzu kommt, dass es eigentlich auf der ganzen Havelberger Insel keine Plätze ohne Parkscheibe (oder mit Parkscheinpflicht) gibt.

. . . Parkscheinautomaten gibt es nicht mehr. - Die Verantwortlichen behaupten aber ständig, es gäbe genügend Parkmöglichkeiten .
Bemerkenswert ist hierbei noch: es gibt jede menge schwerwiegendere (!) Verstöße, als das reine Vergessen der Parkscheibe: Parken (ganz oder halb) auf dem Gehweg, im Kreuzungsbereich, direkt vor oder nach einem Fußgängerüberweg, auf der falschen Straßenseite usw., die - aus welchen Gründen auch immer - nie geahndet werden!!! crybaby.gif Da darf man sich doch schon mal über ein Knöllchen von 20,-EURO aufregen - auch wenn es nichts bringt - ? -! - ? - !
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Buchholzer
Beitrag 03.07.2020, 17:09
Beitrag #22


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Parkscheibe ist ab 9 Uhr, nicht ab 9:06, wenn man meint ab 9:06 ist erst Parkscheibenpflicht, dann schreibt man das auch aufs Schild...
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Kiste
Beitrag 03.07.2020, 17:47
Beitrag #23


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- aha, Schlaumeier - bist du einer von den Kontrolleuren (Politesse?) ? - Für solche sollte es ein extra-Forum geben . . . Hier unterhalten sich in erster Linie Betroffene und solche, die eine sinnvolle Antwort geben können - - -

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 03.07.2020, 18:27
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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ulm
Beitrag 03.07.2020, 18:34
Beitrag #24


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Moderativer Hinweis:
Das ist nicht der Umgangston, der hier in diesem Fachforum gepflegt wird.


Zitat (Kiste @ 29.06.2020, 17:42) *
Hallo - ich biege nach rechts in eine Straße ab, sehe freie Stellplätze und parke dort. Ein paar Meter weiter steht das Schild "Parken - Ende", aber ohne zusätzliche Einschränkungen.

Aus Deinen Fotos sehe ich jetzt, dass Du nach dem Rechtsabbiegen in einer Einbahnstraße linksseitig geparkt hast.
Also lag keine Einmündung zwischen dem regelnden Schild und Deiner Parkposition.
Das Fehlen der einschränkenden Beschilderung ist nicht nett, aber leider in manchen gegenden üblich, da die StVO die Wiederholung der Einschränkungen nicht vorschreibt. Leider.
Du kannst aber der Straßenverkehrsbehörde jederzeit vorschlagen, die beschilderung zu ergänzen und damit mehr regelakzeptanz zu erreichen.

Zitat (Kiste @ 29.06.2020, 17:42) *
Parkscheibe ist ab 09:00 Pflicht. Um 08:30 habe ich geparkt, kam ein paar Minuten nach 09:00 zurück zum Auto. Knöllchen ausgestellt: um 09:06Uhr ! "Kosten": 20 EURO! Aber ich kann ja bis um 10:00 Uhr noch gar nicht gegen die Höchstparkdauer verstoßen haben! Aber bestraft wird eben das Fehlen der Parkscheibe.

Eben, das Fehlen der Parkscheibe wird bestraft. Denn die Parkscheibe ist ab 09:00 Uhr Pflicht, so wie Du selber schreibst. Das hat mit der Höchstparkdauer überhaupt nichts zu tun.
Das Verwarngeldangebot von 20 Euro ist der regulär vorgesehene Satz dafür. Du kannst aber auch gerne warten, bis es um 28,50 Euro teurer wird...

Zitat (Kiste @ 29.06.2020, 17:42) *
Und da soll man nicht von Abzocke sprechen!

Nein, soll man nicht, denn Du hast einen Fehler begangen.
Bist Du ortskundig?

Zitat (Kiste @ 29.06.2020, 17:42) *
Warnung an alle Touristen: so etwas geschieht in Havelberg!!! (Sachsen-Anhalt).

Vielleicht respektieren die Touristen die StVO mehr und müssen gar nichts bezahlen? think.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.07.2020, 19:36
Beitrag #25





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Ich sehe das Zeichen 314 mit linksweisendem Pfeil völlig gleichberechtigt zu dem Zeichen mit rechtsweisendem Pfeil. Mit dem einen Zeichen beginnt das erlaubte Parken, mit dem anderen endet es. Und wenn das Ende keinerlei beschränkende Zusatzzeichen enthält, dann muss man auch nicht danach suchen. Soweit die Rechtsprechung von einem Parkenden eine gesteigerte Umschaupflicht verlangte, ging es dabei m.W. immer nur um Fälle, in denen man gar keine Zeichen gesehen hat. Zu der hier geschilderten Konstellation, bei der die Anfangsbeschilderung von der Endbeschilderung abweicht, kenne ich keine Rechtsprechung.

Die Zusatzzeichen auch unter dem Ende-Schild anzubringen, ist daher nicht nur eine "Serviceleistung", sondern ist m.E. zwingend notwendig, auch wenn das nicht ausdrücklich in der VwV-StVO geregelt ist, weil sich anderenfalls eine widersprüchliche Beschilderung ergibt.

Bei kurzen Strecken, in denen sich auch keine Einmündung befindet, könnte man es vielleicht noch in Erwägung ziehen, ob man auch nach der Anfangsbeschilderung schauen muss. Liegt aber eine Einmündung dazwischen, aus der man kam und trifft dann auf eine Ende-Beschilderung ohne Zusatzzeichen, wüsste ich nicht, woraus man eine Umschaupflicht ableiten soll. Ich würde da ganz simpel argumentieren, dass das Zeichen 314 mit einem von der Fahrbahn weg weisendem Pfeil am linken Rand einer Einbahnstraße die Bedeutung "Ende des erlaubten Parkens" hat. Wer in Fahrtrichtung davor parkt, der parkt richtig.
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Explosiv
Beitrag 04.07.2020, 06:37
Beitrag #26


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So würde ich das auch geregelt haben wollen.
Ob es aber tatsächlich so geregelt ist, mag ich bezweifeln.
Von der Beschilderung her wäre ich auch in diese Falle getappt.
Von meinem Fahrzeug her aber nicht, da ich eine automatische Parkscheibe mit Zulassung montiert habe und daher nie vergessen oder übersehen kann, eine auszulegen.


--------------------
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Kiste
Beitrag 04.07.2020, 12:50
Beitrag #27


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Zitat (Georg_g @ 03.07.2020, 20:36) *
Die Zusatzzeichen auch unter dem Ende-Schild anzubringen, ist daher nicht nur eine "Serviceleistung", sondern ist m.E. zwingend notwendig, auch wenn das nicht ausdrücklich in der VwV-StVO geregelt ist,


- ja, das wäre schon gut. Einerseits ist man ja gegen eine übermäßige Beschilderung, aber wo es sinnvoll ist, sollte das gemacht werden - - und ich kenne das auch so von anderen Städten! Und übrigens ist auf dem 1. Bild noch zu erkennen, dass man hier ein lt. StVO ungültiges Schild immer noch nicht abgebaut hat!!! (nur so nebenbei - hat jetzt nichts mit dem "Fall" zu tun...)

Nun ist mir noch etwas ganz anderes aufgefallen - und die 20,-EURO habe ich leider schon bezahlt, hätte ich aber gar nicht machen brauchen!!! Denn: die Schreibweise meiner Kfz.-Nr. ist auf dem Knöllchen falsch!!! Zwischen der ersten Buchstabengruppe und den folgenden Buchstaben ist dort ein Trennzeichen (Minus) angegeben, das entspricht aber nicht meinem Kennzeichen - dort gehört kein "-" hin! Das scheint nur ein kleiner "Formfehler", macht aber die ganze Angelegenheit ungültig. mad.gif - Habe ich leider zu spät erkannt. Aber vielleicht ist das ein nützlicher Hinweis für andere Kraftfahrer, auf solche Kleinigkeiten in Zukunft zu achten!

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Kiste
Beitrag 04.07.2020, 13:28
Beitrag #28


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Zitat (ulm @ 03.07.2020, 19:34) *
Moderativer Hinweis:
Das ist nicht der Umgangston, der hier in diesem Fachforum gepflegt wird.


- entschuldigung - ich werde mich bessern- - - ! rolleyes.gif

Zitat (ulm @ 03.07.2020, 19:34) *
Vielleicht respektieren die Touristen die StVO mehr und müssen gar nichts bezahlen? think.gif

- - - dieser kleine Fehler besagt noch lange nicht, ich würde die StVO nicht respektieren - das würde nur zutreffen, wenn ich absichtlich keine Parkscheibe reinlege - auch solch ein Vorwurf gehört nicht ins Forum . . . .
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Freisinn
Beitrag 04.07.2020, 14:48
Beitrag #29


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Zitat (Kiste @ 04.07.2020, 13:50) *
Zwischen der ersten Buchstabengruppe und den folgenden Buchstaben ist dort ein Trennzeichen (Minus) angegeben, das entspricht aber nicht meinem Kennzeichen - dort gehört kein "-" hin! Das scheint nur ein kleiner "Formfehler", macht aber die ganze Angelegenheit ungültig. mad.gif -

Das ist natürlich Unfug.
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Q-Treiberin
Beitrag 04.07.2020, 15:10
Beitrag #30


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Zitat (Kiste)
Das kann ja hier überhaupt nicht zutreffen - wer wird denn absichtlich keine Parkscheibe reinlegen, wenn er genau weiß, dass das hier erforderlich ist!?! laugh2.gif
Die Abertausenden VT, die auch Fußwege, Radwege, private Einfahrten etc. vollparken, obwohl es verboten ist...?
Weil
„es gibt hier ja keine anderen Parkplätze“
oder
„ich will doch nur kurz....“


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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janr
Beitrag 04.07.2020, 15:27
Beitrag #31


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Wenn ich mir die Bilder so anseh, dann bleibe ich bei meiner Meinung, daß man die Schilder bei einer kleinem "Umschau" von hinten erkennen kann.
Spätestens wenn man ein fast quadratisches Schild mit zwei kleinen Schildern darunter von hinten sieht kann man nur vom Parken mit Einschränkungen ausgehen.
Dann guckt man sich das Schild an und stellt eben sicherheitshalber eine Parkscheibe korrekt ein und legt sie auch aus.

9:30 wäre lt Gerichtsurteil korrekt eingestellt.

Oder man schafft sich so eine erlaubte automatische Parkscheibe an.

Alles andere ist der eigene Fehler und dieser wird mit 20 € als "Versehen" gewertet.
Würde man wissen, daß man absichtlich so handelte kostet es 40 €.

Muß man als Lehrgeld abhaken. Gibt halt den Sommer ein zwei Eis weniger. wavey.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.07.2020, 16:18
Beitrag #32





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Zitat (Kiste @ 04.07.2020, 13:50) *
Und übrigens ist auf dem 1. Bild noch zu erkennen, dass man hier ein lt. StVO ungültiges Schild immer noch nicht abgebaut hat!!!

Das Zeichen 353 bleibt bis zum 31.10.2022 gültig.

Zitat (Kiste @ 04.07.2020, 13:50) *
macht aber die ganze Angelegenheit ungültig.

Diese Sichtweise haben vielleicht mal italienische Polizisten vertreten, die den Bindestrich in deutschen Fahrzeugpapieren beanstandet haben sollen, aber in Deutschland wurde das noch nie so gesehen. "Ungültig" wird dadurch nichts.
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rapit
Beitrag 04.07.2020, 21:21
Beitrag #33


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Zitat (Explosiv @ 04.07.2020, 07:37) *
Von meinem Fahrzeug her aber nicht, da ich eine automatische Parkscheibe mit Zulassung montiert habe und daher nie vergessen oder übersehen kann, eine auszulegen.

Die wäre aber beim TE nicht auf 9.30 Uhr gestanden. Rechtlich gesehen ist das dasselbe Problem wavey.gif

Und da auch bei elektronischer Parkscheibe nicht sichergestellt werden kann, ob das TE Auto am Vorabend oder Morgens kam, gilt die Befreiung auch nicht.

Streng genommen.


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janr
Beitrag 05.07.2020, 17:02
Beitrag #34


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Bei einer Papp-Parkscheibe kann man doch auch nicht sehen ob der TE am Abend oder am Morgen ankam, wenn er sie auf 9:30 stellt.
Und eine elektronische kann man doch auch vorstellen.

think.gif


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Buchholzer
Beitrag 05.07.2020, 17:46
Beitrag #35


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Deswegen geht die Politesse ja da schon vor 9 lang um zu schauen wer vordatiert...
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rapit
Beitrag 05.07.2020, 21:43
Beitrag #36


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Zitat (janr @ 05.07.2020, 18:02) *
Bei einer Papp-Parkscheibe kann man doch auch nicht sehen ob der TE am Abend oder am Morgen ankam, wenn er sie auf 9:30 stellt.
Und eine elektronische kann man doch auch vorstellen.

Ist ja richtig, wenn man sie auf 9.30 Uhr stellt. (Beide Varianten).

Ich bezog mich auf den beitrag, mit elektronischer Parkscheibe könne das nicht passieren. Eben doch wavey.gif


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janr
Beitrag 05.07.2020, 21:52
Beitrag #37


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Ich versteh wavey.gif


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Kiste
Beitrag 06.07.2020, 13:51
Beitrag #38


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Zitat (Georg_g @ 04.07.2020, 17:18) *
Das Zeichen 353 bleibt bis zum 31.10.2022 gültig.

Nein, das Zeichen ist ungültig, muss aber noch nicht sofort entfernt werden, sondern bis zum 31.10.2022. Es gibt aber eigentlich keinen Grund, warum manche Kommunen so lange damit warten (Stichwort: Schilderwald abbauen!). In großen Städten, wo es vielleicht sehr viele solcher Schilder (und andere ungültige...) gibt, verstehe ich ja noch, dass das nicht so schnell geht . . .
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janr
Beitrag 06.07.2020, 15:51
Beitrag #39


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Hat aber jetzt mit der Parkscheibe nix zu tun, oder think.gif

Es gibt ja alte Parkscheiben-ZZ mit schwarzer Parkscheibe drauf.
Die sind incl Übergangsvorschrift schon lange nicht mehr gültig.
Dennoch kann verfolgt werden wavey.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.07.2020, 16:52
Beitrag #40





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Zitat (Kiste @ 06.07.2020, 14:51) *
Zitat (Georg_g @ 04.07.2020, 17:18) *
Das Zeichen 353 bleibt bis zum 31.10.2022 gültig.

Nein, das Zeichen ist ungültig, muss aber noch nicht sofort entfernt werden, sondern bis zum 31.10.2022.

Nö. § 53 Abs. 2 Nr. 4 StVO:
"Die bis zum 1. April 2013 angeordneten Zeichen 150, 153, 353, 380, 381, 388 und 389 bleiben bis zum 31. Oktober 2022 gültig."
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