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> Linksabbiegen und Radfahrer übersehen
HessischerBub
Beitrag 27.06.2020, 19:25
Beitrag #1


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Heute gesehen das jemand auf der Hauptstraße an der Ampel links abbog und auf dem Weg links (neben der Hauptfahrbahn) zur gemeinsamen Nutzung für Fußgänger und Radler ein Radler übersah der abbremste. Unfall passierte nicht.

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_10.php

39 Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen 20 €
39.1 - mit Gefährdung 70 €, 1 Punkt

Korrekt?

Was kommt wenn es zum Unfall kommt? Körperverletzung? Addiert sich das oder ersetzt das dann das Bussgeld, weil es eine Straftat ist?

Vor ein paar Wochen in der Nähe meines Arbeitsplatzes: Da hat ein Autofahrer beim Rechtsabbiegen ein Radler übersehen der die Ampel passieren wollte. Wobei: Gesehen ist übertrieben, ich sah da nur noch die Polizei und am nächsten Tag lass ich dann in der Zeitung was passierte.

Bei Fußgängerübergang müssen Radler ja absteigen. Macht nur nicht jeder. Wie ist das bei einer Ampel mit eigenem Lichtzeichen für Fußgänger/Radler? Dürfen da Radfahrer unvermindert weiterfahren oder müssen absteigen, damit es keine Teilschuld gibt?
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rapit
Beitrag 27.06.2020, 21:28
Beitrag #2


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Zitat (HessischerBub @ 27.06.2020, 20:25) *
Was kommt wenn es zum Unfall kommt? Körperverletzung? Addiert sich das oder ersetzt das dann das Bussgeld, weil es eine Straftat ist?

Bei einem Unfall mit Körperverletzung wird ein Strafverfahren eingeleitet, dann scheidet ein Bußgeldverfahren aus.

Egal, ob ein Radfahrer, Reiter, Fußgänger oder Kfz-Insasse etc. verletzt wird.

Und: Es werden sogar Straßenbahnen übersehen. Das ist halt so.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Epaminaidos
Beitrag 27.06.2020, 22:54
Beitrag #3


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Zitat (HessischerBub @ 27.06.2020, 20:25) *
Bei Fußgängerübergang müssen Radler ja absteigen.
Das stimmt nicht. Sie dürfen den Fußgängerüberweg auch fahrend überqueren. Sie haben dabei dann aber keine Vorfahrt. Und es muss natürlich eine Möglichkeit geben, den Fußgängerüberweg legal fahrend zu erreichen :-)
Zitat
Wie ist das bei einer Ampel mit eigenem Lichtzeichen für Fußgänger/Radler? Dürfen da Radfahrer unvermindert weiterfahren oder müssen absteigen, damit es keine Teilschuld gibt?
Es gibt keine allgemeine Pflicht für Radfahrer, an einer Kreuzung mit Ampeln langsamer zu fahren oder gar zu schieben. Ob es bei einem Unfall eine Teilschuld gibt, hängt natürlich immer vom Einzelfall ab.
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Crownsilver
Beitrag 28.06.2020, 08:12
Beitrag #4


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Zitat (Epaminaidos @ 27.06.2020, 23:54) *
Das stimmt nicht. Sie dürfen den Fußgängerüberweg auch fahrend überqueren. Sie haben dabei dann aber keine Vorfahrt. Und es muss natürlich eine Möglichkeit geben, den Fußgängerüberweg legal fahrend zu erreichen :-)

Einen Zebrastreifen muss man sich für Radfahrer einfach wegdenken. Wenn die Radfahrer an der Stelle sowieso Vorfahrt haben nimmt sie ein Zebrastreifen nicht. Es ist zwar laut Verwaltungsvorschrift verboten so etwas zu bauen, es wird aber trotzdem gemacht.
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Pogge
Beitrag 28.06.2020, 08:31
Beitrag #5


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Besser so: Für Vorfahrt oder Vorrang zwischen Fahrzeugen ist ein Zebrastreifen irrelevant!
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Mueck
Beitrag 28.06.2020, 09:53
Beitrag #6


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Zitat (HessischerBub @ 27.06.2020, 20:25) *
... ein Radler übersah\nicht auf Radler geachtet/ ...
Zitat (rapit @ 27.06.2020, 22:28) *
Es werden sogar Straßenbahnen übersehen.\Es wird sogar nicht auf Straßenbahnen geachtet./
Ich hätte da ein paar kleine Korrekturen ... whistling.gif
Vor allem letztere kann man idR schlecht übersehen ... Hinterrücks aus dem Gebüsch springen sie eher selten ...
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