Linksabbiegen und Radfahrer übersehen |
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Linksabbiegen und Radfahrer übersehen |
27.06.2020, 19:25
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 123 Beigetreten: 24.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34512 |
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_10.php 39 Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen 20 € 39.1 - mit Gefährdung 70 €, 1 Punkt Korrekt? Was kommt wenn es zum Unfall kommt? Körperverletzung? Addiert sich das oder ersetzt das dann das Bussgeld, weil es eine Straftat ist? Vor ein paar Wochen in der Nähe meines Arbeitsplatzes: Da hat ein Autofahrer beim Rechtsabbiegen ein Radler übersehen der die Ampel passieren wollte. Wobei: Gesehen ist übertrieben, ich sah da nur noch die Polizei und am nächsten Tag lass ich dann in der Zeitung was passierte. Bei Fußgängerübergang müssen Radler ja absteigen. Macht nur nicht jeder. Wie ist das bei einer Ampel mit eigenem Lichtzeichen für Fußgänger/Radler? Dürfen da Radfahrer unvermindert weiterfahren oder müssen absteigen, damit es keine Teilschuld gibt? |
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27.06.2020, 21:28
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Was kommt wenn es zum Unfall kommt? Körperverletzung? Addiert sich das oder ersetzt das dann das Bussgeld, weil es eine Straftat ist? Bei einem Unfall mit Körperverletzung wird ein Strafverfahren eingeleitet, dann scheidet ein Bußgeldverfahren aus. Egal, ob ein Radfahrer, Reiter, Fußgänger oder Kfz-Insasse etc. verletzt wird. Und: Es werden sogar Straßenbahnen übersehen. Das ist halt so. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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27.06.2020, 22:54
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 580 Beigetreten: 22.04.2015 Mitglieds-Nr.: 76032 |
Bei Fußgängerübergang müssen Radler ja absteigen. Das stimmt nicht. Sie dürfen den Fußgängerüberweg auch fahrend überqueren. Sie haben dabei dann aber keine Vorfahrt. Und es muss natürlich eine Möglichkeit geben, den Fußgängerüberweg legal fahrend zu erreichen :-)Zitat Wie ist das bei einer Ampel mit eigenem Lichtzeichen für Fußgänger/Radler? Dürfen da Radfahrer unvermindert weiterfahren oder müssen absteigen, damit es keine Teilschuld gibt? Es gibt keine allgemeine Pflicht für Radfahrer, an einer Kreuzung mit Ampeln langsamer zu fahren oder gar zu schieben. Ob es bei einem Unfall eine Teilschuld gibt, hängt natürlich immer vom Einzelfall ab. |
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28.06.2020, 08:12
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 484 Beigetreten: 20.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68588 |
Das stimmt nicht. Sie dürfen den Fußgängerüberweg auch fahrend überqueren. Sie haben dabei dann aber keine Vorfahrt. Und es muss natürlich eine Möglichkeit geben, den Fußgängerüberweg legal fahrend zu erreichen :-) Einen Zebrastreifen muss man sich für Radfahrer einfach wegdenken. Wenn die Radfahrer an der Stelle sowieso Vorfahrt haben nimmt sie ein Zebrastreifen nicht. Es ist zwar laut Verwaltungsvorschrift verboten so etwas zu bauen, es wird aber trotzdem gemacht. |
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28.06.2020, 08:31
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2804 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 |
Besser so: Für Vorfahrt oder Vorrang zwischen Fahrzeugen ist ein Zebrastreifen irrelevant!
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28.06.2020, 09:53
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7497 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
... Vor allem letztere kann man idR schlecht übersehen ... Hinterrücks aus dem Gebüsch springen sie eher selten ... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 15:15 |