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> Rumänischer Führerschein mit MD-CODE Fahrerlaubnis in Deutschland
ArgosGo
Beitrag 27.05.2020, 21:44
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag, ich habe eine Frage, ich habe von Januar bis Mai in Deutschland gearbeitet, ich habe als LKW Fahrer gearbietet, ich habe das gesamte Paket von EU-Länderdokumenten (Rumänien), aber nur rumänische Rechte mit einem MD-Code ( Moldawischer Code auf der Rückseite der Lizenzen). Vor zwei Tagen wurde ich von der Polizei angehalten. Sie brachten mich zur Polizeistation und nahmen den Führerschein und den Fahrtenschreiberchip und sagten, ich hätte kein Recht, auf dem Deutschen Gebiet zu fahren.
Jetzt hat die Angelegenheit das Gericht erreicht. Der Staatsanwalt sagt, dass man mit solchen Führerschein in Deutschland nicht Arbeiten darf. Ich habe alle vorgegebenen Steuern so wie es sich gehört bezahlt. Während der Coronavirus Pandemien konnte ich nicht nach Moldawien zurückkehren, da alle Flughäfen geschlossen waren und Busse nicht gefahren sind. Vor dieser Situation hat mich die Polizei mehrmals angehalten, die Dokumente überprüft und es gab keine Probleme.
Wer kann mir bitte Helfen dieses Gesetzt zu finden, wo es steht das man mit Rumänischen Führerschein mit MD-Code in Deutschland nicht fahren darf?
Vielen Dank im vorraus!!!
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blackdodge
Beitrag 27.05.2020, 22:03
Beitrag #2


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Willkommen.

Schau in die FeV ( findest Du etwas weiter oben unter Gesetze )

dort in den § 28 Absatz 4 Ziffer 7 http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_28.php


da Moldawien nicht in Anlage 11 aufgeführt ist http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_11.php

gilt: Dein Führerschein bzw die Fahrerlaubnis gilt nur in Rumänien ( fürs eigene Land können se scheinbar umschreiben ) aber in jedem anderen EU-Land ist das umgeschriebene UNGÜLTIG


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treysis
Beitrag 27.05.2020, 22:27
Beitrag #3


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Sicher @blackdodge?

Also erstmal behaupte ich, dass diese FE in allen Ländern gilt, außer in D. Aber nur, sofern in D ein Wohnsitz besteht.

Mit dem Wohnsitz ist es jetzt etwas kompliziert. Wäre es ein moldawischer Führerschein, würde er 6 Monate gelten. Aufgrund der komischen Formulierung gilt diese Frist wohl aber nicht für EU-FEs, die auf einer Nicht-Anlage-11-Umschreibung beruhen. Das hatten wir schonmal irgendwo durchdiskutiert, und das kann eigentlich nur ein Überseher des Verordnungsgebers sein.

Bleibt zusätzlich die Frage, wie es sich bei gewerblichen Fahrten >3,5 t verhält. Zu den Regelungen in diesen Fällen kenne ich mich nicht aus.

@ArgosGo: Warst du denn in der Zeit in Deutschland wohnhaft und bzw. gemeldet? Wie ist dein aufenthaltsrechtlicher Status?
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normalo
Beitrag 28.05.2020, 02:54
Beitrag #4


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Im Internet findet man zu diesen Thema ein Urteil des VG München, Beschluss v. 23.07.2019 – M 6 S 19.1629, M 6 K 19.1628

Zitat
Erlangt ein Inhaber einer Fahrerlaubnis ... diesen durch ein prüfungsfreies Umschreiben eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt ist, berechtigt ihn dies nicht zum Führen dieser Kraftfahrzeuge in Deutschland.


Quelle:
QUELLTEXT
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-16516?all=False&usg=AOvVaw0PQCMk5buVH-q1-QdOFEdi


so wie eine Info der IHK Lüneburg über diesen Sachverhalt
Zitat
Zu erkennen sind solche Führerscheine an der auf der Rückseite in Zeile 12 eingetragenen EU- einheitlichen Schlüsselzahl Nr. 70.... Dahinter steht die ursprüngliche Führerscheinnummer und ein Ländercode gemäß ISO 3166 von dem Drittstaat, in dem die Fahrerlaubnis ursprünglich erworben wurde (z.B. SRB für Serbien, DZA für Algerien, MD für Moldawien). Ist die Umschreibung prüfungsfrei erfolgt, dann hat dies zur Folge, dass von diesem Führerschein in Deutschland kein Gebrauch gemacht werden darf!


Quelle:
QUELLTEXT
https://www.ihk-lueneburg.de/blueprint/servlet/resource/blob/3380176/4a88ecaeb26696cd59d99f69f51d359a/vorsicht-bei-auslaendischen-eu-fuehrerscheinen-data.pdf
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 28.05.2020, 04:36
Beitrag #5





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Es spricht einiges dafür, dass der TE mit seinem Führerschein in Deutschland fahren durfte. Ich würde da ggf. zu einem Anwalt gehen und keinesfalls einen Strafbefehl akzeptieren.

Die 3. EU-Führerschein-Richtlinie erlaubt es zwar einem Mitgliedsstaat, einen solchen Führerschein aus einem Drittstaat nicht anzuerkennen, das gilt dann aber ausdrücklich nur, wenn der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz verlegt hat und die Nicht-Anerkennung gilt dann auch nur in diesem Staat. Der Wortlaut des Art. 11 Nr. 6 der Rili 2006/126/EG ist insofern eindeutig und er stimmt auch überein mit dem nationalen Recht aus § 28 FeV.

Daher müsste der TE jetzt prüfen, wo er während seines Deutschland-Aufenthaltes den ordentlichen Wohnsitz hatte. Von Januar bis Mai sind es schon mal weniger als 185 Tage, dazu ggf. fehlende persönliche Bindungen, dazu ein Zwangsaufenthalt wegen coronabedingter fehlender Heimreisemöglichkeiten. Das klingt nicht unbedingt so, als ob der ordentliche Wohnsitz im Sinne von § 7 FeV in Deutschland lag. Dann war der RO-Führerschein wie ein Drittstaatenführerschein nach § 29 FeV zu behandeln, sodass der TE 6 Monate lang in D fahren durfte (in einigen Bundesländern derzeit auf 12 Monate verlängert).

Und es gilt übrigens auch nur, wenn die Umschreibung prüfungsfrei erfolgte, was sicherlich in der Mehrheit solcher Fälle zutrifft (bestimmt auch bei MD --> RO), was aber noch keineswegs direkt aus der SZ 70 hervorgeht. Die deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichte müssten das also erst prüfen und nachweisen und nicht einfach unterstellen. Zielführender ist aber die Argumentation über den nicht in D begründeten Wohnsitz.

Im Urteil des VG München hatte der Angeklagte seinen Wohnsitz in Deutschland, daher war der Fall dort anders.
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ulm
Beitrag 28.05.2020, 08:07
Beitrag #6


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Nicht unwichtig ist dabei auch, wo der Fahrer seinen Arbeitgeber hatte. Bei einem deutschen Arbeitsvertrag kann es bei einem Fernfahrer eng werden mit der Behauptung, dass der Wohnsitz in Rumänien war.
Insgesamt also eine sehr verzwickte Sache. Falls es ein deutscher Arbeitgeber war, unterstützt der Arbeitgeber hoffentlich mit einem Fachanwalt den Fahrer, denn auch der Arbeitgeber kann mächtig Ärger bekommen, wenn er einen Fahrer fahren lässt, bei dem er die Fahrerlaubnis nicht ausreichend geprüft hat.
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Kühltaxi
Beitrag 28.05.2020, 13:25
Beitrag #7


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Muß man als AG denn solche Feinheiten wie SZ 70 und die Konsequenzen kennen? Reicht es nicht daß ein im Ausstellungsland ordnungsgemäß ausgestellter EU-FS vorgezeigt wurde?
Ich vermute mal der TE hat neben der moldawischen auch die rumänische Staatsangehörigkeit um problemlos in der EU arbeiten zu können, da Moldawier (bis auf die aus Transnistrien, dem Grenzgebiet zur Ukraine) "Volks-Rumänen" sind vermute ich daß der rumänische Staat denen auf Wunsch seine Staatsangehörigkeit gibt. Von daher also auch unauffällig.


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ulm
Beitrag 28.05.2020, 13:35
Beitrag #8


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Von einem Unternehmer, der auch Spediteur ist, erwarte ich Fachkunde. Bei so "komischen" Führerscheinen kann man ja auch mal bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen. Die haben Telefon...
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Kühltaxi
Beitrag 28.05.2020, 13:38
Beitrag #9


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Rumänischer FS bei einem Rumänen (ggfs. moldawischer Herkunft) fände ich jetzt nicht komisch.


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ulm
Beitrag 28.05.2020, 13:53
Beitrag #10


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Eine Schlüsselzahl 70 finde ich immer komisch, wenn da kein EU-Land dahinter steht.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 28.05.2020, 15:24
Beitrag #11





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Der Arbeitgeber wird doch eher zu zwei Erkenntnissen kommen:
1. Der Führerschein ist noch gültig.
2. Er wurde von einer rumänischen Behörde ausgestellt, ist also ein EU-Führerschein.

Und allerorten liest und hört man, dass EU-Führerscheine gegenseitig anerkannt werden und auch nicht umgeschrieben werden müssen. Von einer SZ 70 liest man eher selten, in der Regel erst dann, wenn es bereits zu Problemen kam.

"Komisch" ist doch eher diese Regelung, die mal abgeschafft werden sollte. Komisch finde auch immer noch, dass § 28 FeV immerhin 9 Unterpunkte kennt, in denen ein EU-Führerschein in D nicht gilt und dass dabei die legal erworbenen Drittstaaten-Führerscheine in einem Satz mit gefälschten Führerschein abgehandelt werden.
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ulm
Beitrag 28.05.2020, 15:34
Beitrag #12


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Es wäre schön, wenn es so einfach wäre... wink.gif
Es ist ja auch nicht so, dass jemand absichtlich oder leichtfertig so einen Führerschein für gültig hält.
Bloß sind halt leider die Folgen unangenehm. Auch für den Arbeitgeber bei einer Kontrolle.

Zitat (Georg_g @ 28.05.2020, 16:24) *
"Komisch" ist doch eher diese Regelung, die mal abgeschafft werden sollte.

Da hätte ich auch nichts dagegen!
Bloß wie willst Du die abschaffen? Es gibt ja zwei Möglichkeiten:
- Es wird alles anerkannt und damit Betrug und Verwässerung der Anforderungen Tür und Tor geöffnet. Will wahrscheinlich niemand.
- Es wird nichts automatisch anerkannt und man braucht für jedes Land, in dem man seine Fahrerlaubnis nutzen will, eine eigene Anerkennung. Will wahrscheinlich niemand.
Die derzeitige Variante ist eher eine Mischung aus beidem, um die wenigen Vorteile zu vereinen: 99% der Fahrerlaubnisse innerhalb der EU werden gegenseitig anerkannt. Bleibt das eine Prozent an Umschreibungen und sonstigen Sonderfällen.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 28.05.2020, 16:17
Beitrag #13





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Zitat (ulm @ 28.05.2020, 16:34) *
Bloß wie willst Du die abschaffen?

Indem man einfach nicht in einen EU-Führerschein umtauscht. Wenn Spanien alle lateinamerikanischen Führerscheine anerkennen will, Frankreich alle Führerscheine aus ehemaligen Kolonien und wenn die ehemaligen Staaten des Warschauer Paktes alle Führerscheine aus anderen Ostblockländern anerkennen wollen, dann können sie das ja machen, indem die Betroffenen einfach weiterhin ihre nationalen Drittstaaten-Führerscheine dort behalten. Warum aber muss man ihnen einen EU-Führerschein ausstellen, der dann kein vollwertiger ist?

Im Ausgangsfall wäre das dann so: Der TE hätte seinen moldawischen Führerschein behalten können, er hätte mit diesem zeitlich unbegrenzt in Rumänien fahren können, er könnte wie üblich auch in allen EU-Ländern nach einer dortigen Wohnsitzbegründung für die Dauer von 6 Monaten fahren. Es wäre also bezüglich der Berechtigungen genau identisch mit der jetzigen Lage, aber das Ganze mit einem moldawischen statt mit einem rumänischen Führerschein.
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ulm
Beitrag 28.05.2020, 16:21
Beitrag #14


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Ähm, ja, ich habe Variante zwei etwas komisch beschrieben, aber da gehen wir ja mit ähnlichen Gedanken durch die Gegend. Einfach nichts mehr in einen EU-Führerschein umschreiben, was nicht überall in der EU gleich anerkannt wird. Und wer nicht umgeschrieben wird, der muss sich halt um seinen Kram selber kümmern.
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hk_do
Beitrag 28.05.2020, 17:54
Beitrag #15


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Alternativ kann man ja auch auf einem EU-Führerschein vermerken, ob er nach EU-Regeln oder auf nationaler Grundlage erteilt wurde.

Ist ja in meinem Fachgebiet ähnlich:
Nur weil jemand z.B. einen polnischen Fahrzeugschein nach dem EU-Muster hat, bedeutet das noch lange nicht, dass das Fahrzeug auch den EU-Regeln entspricht und in jedem anderen EU-Staat zugelassen werden kann.

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treysis
Beitrag 28.05.2020, 23:09
Beitrag #16


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Frankreich schreibt glaube ich sogar über 100 Länder prüfungsfrei um unsure.gif

Im Übrigen glaube ich, dass die 6 Monate bei Wohnsitznahme in diesem Fall eben nicht gelten. Zumindest ist das aus der Formulierung nicht so zu entnehmen. Die 6 Monate gelten nur bei echten Drittlandsführerscheinen. Aber darf man denen überhaupt als Berufskraftfahrer unterwegs sein?

PS: Ich habe auch SZ 70, aus der Schweiz (würde keiner verdächtigen). Allerdings betrifft das nur Klasse A. Aber das lässt sich aus dem Dokument nicht erkennen. Mir fiele jetzt auch kein anderes EU-Land ein, dass bei EU-FS auf das Ursprungsland achtet. Aber ich habe auch nicht alle Gesetzestexte übersetzt.

PPS: Die Kombination mit MD und RO kommt aufgrund der engen Verstrickung der beiden Länder ziemlich häufig vor.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 29.05.2020, 00:18
Beitrag #17





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Zitat (treysis @ 29.05.2020, 00:09) *
Im Übrigen glaube ich, dass die 6 Monate bei Wohnsitznahme in diesem Fall eben nicht gelten.

Doch. Anderenfalls wäre ja der in einen RO-Führerschein umgeschriebene MD-Führerschein noch weniger wert als der ursprüngliche MD-Führerschein, nämlich nichts. § 29 FeV stellt auch hier nicht auf den Führerschein, sondern auf die Fahrerlaubnis ab. Und jemand wie der TE ist Inhaber einer moldawischen Fahrerlaubnis. Dies kann er sogar nachweisen, nämlich mit dem rumänischen Führerschein.
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Kühltaxi
Beitrag 29.05.2020, 05:51
Beitrag #18


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Zitat (Georg_g @ 28.05.2020, 16:24) *
"Komisch" ist doch eher diese Regelung, die mal abgeschafft werden sollte. Komisch finde auch immer noch, dass § 28 FeV immerhin 9 Unterpunkte kennt, in denen ein EU-Führerschein in D nicht gilt und dass dabei die legal erworbenen Drittstaaten-Führerscheine in einem Satz mit gefälschten Führerschein abgehandelt werden.

Wenn selbst du als deutscher Fahrlehrer es komisch findest muß es das definitiv sein! laugh2.gif
Stellt überhaupt irgendein anderes EU-Land sich grundsätzlich so komisch an wenn es um andere EU-Führerscheine geht? Da scheint ja immer noch wenig Akzeptanz vorhanden zu sein wenn jetzt auch schon wieder von deutschen Gerichten gegen die eigentlich eindeutigen EuGH-Urteile "aufbegehrt" wird wie ich kürzlich hier im Forum las. Und dann will einem in anderer (Verkehrs- nicht Corona-) Sache einer was von "man müsse sich ja nur an die Regeln halten" erzählen.... whistling.gif

Zitat (Georg_g @ 28.05.2020, 17:17) *
Zitat (ulm @ 28.05.2020, 16:34) *
Bloß wie willst Du die abschaffen?

Indem man einfach nicht in einen EU-Führerschein umtauscht. Wenn Spanien alle lateinamerikanischen Führerscheine anerkennen will, Frankreich alle Führerscheine aus ehemaligen Kolonien und wenn die ehemaligen Staaten des Warschauer Paktes alle Führerscheine aus anderen Ostblockländern anerkennen wollen, dann können sie das ja machen, indem die Betroffenen einfach weiterhin ihre nationalen Drittstaaten-Führerscheine dort behalten. Warum aber muss man ihnen einen EU-Führerschein ausstellen, der dann kein vollwertiger ist?

Gibt's für diese Leute eigentlich auch die Möglichkeit einen vollwertigen EU-FS dieses Landes zu erwerben? Ich denke mal in RO Prüfungen oder sonstwas zu machen ist für einen aus MD wesentlich einfacher als in D.


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ArgosGo
Beitrag 02.06.2020, 14:42
Beitrag #19


Neuling


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In Bezug auf das, was unten gesagt wurde und mit all Ihren Antworten, die ich zuvor erhalten habe. In Bezug auf dieses Thema möchte ich Sie fragen, welche Sanktionen angewendet werden, wenn ich 1 Jahr lang mit Unterbrechung in Deutschland gefahren bin.


http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1058099999
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ulm
Beitrag 02.06.2020, 16:41
Beitrag #20


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Ein User + ein Problem = ein Thread
Bitte mache nicht einen neuen thread auf, wenn es immer noch um das gleiche Problem geht, denn dann wird´s unübersichtlich, es gehen Informationen verloren und die hilfsbereiten Forenteilnehmer verlieren die Lust am helfen.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 08.07.2025 - 16:14