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> Rechts vor links oder §10?
Yeti-STD
Beitrag 26.05.2020, 08:55
Beitrag #1


Neuling


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Moin zusammen!

Ich habe eine Frage zur folgenden Situation: Blau fährt geradeaus über eine Kreuzung. Rot steht anfangs (schon etwas länger) am linken Fahrbahnrand, setzt dann rückwärts zurück (gestrichelte Linie) und fährt anschließend genau in dem Moment vorwärts los, als Blau die Kreuzung erreicht.

Was gilt hier?

- Hat Rot Vorfahrt vor Blau wegen der Vorfahrtregel rechts-vor-links und muss Blau damit rechnen, dass Rot nach dem Zurücksetzen gleich vorwärts losfährt?

- Oder gilt das ganze Manöver von Rot als Anfahren vom Fahrbahnrand, so dass dabei Blau gemäß §10 nicht gefährdet werden darf? Beim Zurücksetzen in die Seitenstraße lag noch keine Gefährdung vor, sondern erst beim Losfahren über die Kreuzung.

- Oder gilt noch etwas ganz anderes?

Die Kreuzung ist gut einsehbar.

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Andreas24
Beitrag 26.05.2020, 11:29
Beitrag #2


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Zitat (Yeti-STD @ 26.05.2020, 09:55) *
(...) - Hat Rot Vorfahrt vor Blau wegen der Vorfahrtregel rechts-vor-links und muss Blau damit rechnen, dass Rot nach dem Zurücksetzen gleich vorwärts losfährt? (...)

Ja, er kommt von rechts und hat deshalb Vorfahrt. Egal was kurz vorher war, dass nimmt Ihm die Vorfahrt nicht, vor allem weil:
Zitat (Yeti-STD @ 26.05.2020, 09:55) *
(..) Die Kreuzung ist gut einsehbar. (...)

Dann ist es für Blau ja kein Problem rechtzeitig auf die Situation zu reagieren und im Zweifel anzuhalten.


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janr
Beitrag 26.05.2020, 11:32
Beitrag #3


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Ich war da adhoc beim "Wenden", also beim §9 und daß rot wartepflichtig ist, aber bei weiterer Betrachtung beim seltsamen Anfahren vor allem weil verkehrtherum geparkt wurde.
Bin mir aber nicht sicher.
rvl wäre mir da zu ungerecht.

Zitat (Andreas24 @ 26.05.2020, 12:29) *
... Ja, er kommt von rechts und hat deshalb Vorfahrt. Egal was kurz vorher war, ...
Da es ja egal ist wie man von rechts daherkommt und sei es rückwärts auf dem Dach rutschend ...
Wie würdest du darüber nach denken, wenn der Rote richtig herum stand und vorwärts nach rechts fuhr um rückwärts wieder raus zu fahren um z.B. zu wenden. think.gif
Zählt dann auch rvl mehr wie Rückwärts oder Wenden.


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Andreas24
Beitrag 26.05.2020, 11:42
Beitrag #4


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Während dem Wenden und Rückwärtsfahren muss er eine Gefährdung anderer ausschließen. Wenn er also auf der Kreuzung seltsame Sachen macht muss er selber mehr aufpassen.

Hier tangiert aber der Wendevorgang des Roten den Blauen gar nicht und war zum "Rechts-vor-Links"-Zeitpunkt schon abgeschlossen.


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rapit
Beitrag 26.05.2020, 11:54
Beitrag #5


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Entweder, das vom Roten war ein Wendevorgang, oder er ist von der falschen Straßenseite aus komisch rechts abgebogen. Auch dann wäre er wartepflichtig gewesen.

Oder ist jemand der Meinung, wenn da ein Radweg in beide Richtungen gewesen wäre, ein von links her rechtsabbiegender Radler hätte Vorfahrt? Nein? Aha, warum soll das bei Autos anders sein?


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janr
Beitrag 26.05.2020, 12:20
Beitrag #6


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Gefühlsmäßig ...

Bei Vorfahrtsverstößen wird ein Kreuzungsbereich auch mal eben räumlich weiter gefasst wie beim Auffahtsunfall auf einen vorfahrtsmissachtenden Abbieger der von sich behauptet er ist ja schon auf der Straße.

Wie weit müßte der Rote denn rückwärts in die Straße einfahren, damit er klar und deutlich als rvl und nicht als "Richtungsänderer" gilt ... think.gif

Daher bin ich immer noch gefühlsmäßig bei einer besonderen Art zu wenden. unsure.gif


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Yeti-STD
Beitrag 26.05.2020, 12:31
Beitrag #7


Neuling


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OK, dann kommt auch noch §9 ins Spiel.
Zitat
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Die Frage bleibt, ob die Verpflichtung zu besonderer Vorsicht beim Wenden und / oder Rückwärtsfahren direkt mit dem Einlegen des Vorwärtsgangs beendet ist, oder ob man anderen Verkehrsteilnehmern zumindest die Chance geben sollte, das Entstehen der neuen Situation zu erkennen.

Wie wäre es denn ohne das vorherige Rückwärtsfahren, wenn Rot dort geparkt hätte, von wo es wieder nach vorne losgefahren ist? Muss Blau damit rechnen, dass Rot jederzeit losfährt und dann Vorfahrt hat? Dürfte Rot dann auch losfahren, wenn Blau bereits in den Kreuzungsbereich eingefahren ist und erkennbar nicht anhalten wird?

Im konkreten Fall hatte Blau vor der Kreuzung zumindest die Geschwindigkeit reduziert und war bremsbereit.
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Andreas24
Beitrag 26.05.2020, 12:59
Beitrag #8


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Und ist trotzdem (*Anonyme Quelle* thread.gif) noch über die Motorhaube von seinem Rad abgestiegen whistling.gif


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Yeti-STD
Beitrag 26.05.2020, 13:21
Beitrag #9


Neuling


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Es geht mir nicht um eine Schuldzuweisung, sondern mich interessiert, wie der Fall verkehrsrechtlich einzuordnen ist. Ja, stimmt: Ich war der blaue Pfeil auf dem Rennrad und später auf der Motorhaube von Rot. Mir ist nichts passiert, der Autofahrerin ist nichts passiert, Fahrrad und Auto sind heile geblieben: Kein Schaden, keine Polizei, kein drohender Rechtstreit. Glück gehabt!
Im Nachhinein bin ich auch schlauer und hätte wegen der unklaren Situation noch zeitiger bremsen und langsamer an die Kreuzung heranfahren müssen, keine Frage. Ich habe die Situation falsch eingeschätzt, bzw. zu spät erkannt und die Fahrerin von Rot hat sich darauf verlassen, dass außer ihr weit und breit niemand in der Nähe ist, auf den sie ggf. achten müsste. Auch das habe ich in der anonymen Quelle bereits geschrieben smile.gif

Noch eine Frage, da ich gerade Ihre Signatur gelesen habe: Wie würden Sie die Situation bewerten, wenn Rot der Radfahrer gewesen wäre und Blau die Autofahrerin? Würde das für Sie einen Unterschied machen?
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Mueck
Beitrag 26.05.2020, 14:52
Beitrag #10


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Zitat (janr @ 26.05.2020, 12:32) *
Da es ja egal ist wie man von rechts daherkommt und sei es rückwärts auf dem Dach rutschend ...
Rutschend ist man aber "in Bewegung" und hat kein Päuschen gemacht (*anonyme Quelle* thread.gif Wie lang war' noch? Zu faul zu suchen ...) zwischen Rückwärtsfahren (§ 9) und Anfahren vom Straßenrand (§ 10) ..

Zitat (janr @ 26.05.2020, 12:32) *
Wie würdest du darüber nach denken, wenn der Rote richtig herum stand und vorwärts nach rechts fuhr um rückwärts wieder raus zu fahren um z.B. zu wenden. think.gif
Zählt dann auch rvl mehr wie Rückwärts oder Wenden.
Dann wäre der Richtungswechsel noch unvorhersehbarer, weil man von Weiterfahrt nach rechts ausgehen müsste, und die Rückwärtsregel sollte greifen.


Zitat (Yeti-STD @ 26.05.2020, 14:21) *
Rot der Radfahrer
Geht nicht, Radfahrer haben doch keinen Rückwärtsgang!!1 whistling.gif
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rapit
Beitrag 26.05.2020, 14:52
Beitrag #11


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Zitat (Yeti-STD @ 26.05.2020, 14:21) *
Wie würden Sie die Situation bewerten, wenn Rot der Radfahrer gewesen wäre und Blau die Autofahrerin? Würde das für Sie einen Unterschied machen?

Ein rückwärtsfahrender Radfahrer? Ja, dann wäre wohl Alkohol im Spiel... laugh2.gif


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Mueck
Beitrag 26.05.2020, 15:00
Beitrag #12


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In Österreich wär's klar. Soweit ich weiß gilt dort ja "wer hält verliert" (die Vorfahrt).
Hier nicht, was eigentlich richtig wäre, wenn der Rote einfach nur von rechts gekommen und weitergefahren wäre, evtl. mit verkehrsbedingtem Päuschen um nach den Verkehr von rechts zu schauen.
Ohne Päuschen wäre es Teil des Wendens, mit wäre es Anfahren statt verkehrsbedingt. Gibt es einen Übergangsbereich mit RvL?

Was entfernt ähnliches hatte ich kürzlich am Rande des Schlossparks hier, wo ich an einer platzartigen Erweiterung des Umringweges nach schräg links in einen anderen Weg wollte. Auf dem Platz stand schon eine Weile ein Polizeiauto rum, wohl zum Behufe des Kontrollblicks in den noch gesperrten Park, was aber just in dem Moment weiter wollte = Anfahren nach § 10?
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Yeti-STD
Beitrag 26.05.2020, 15:13
Beitrag #13


Neuling


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Zitat (rapit @ 26.05.2020, 15:52) *
Ein rückwärtsfahrender Radfahrer? Ja, dann wäre wohl Alkohol im Spiel... laugh2.gif

Der Radfahrer (Rot) hätte ja rückwärts rollern und sich dabei mit den Füßen abstoßen können. Wie auch immer: Irgendwas Komisches machen, das schwer vorhersehbar ist, um dann plötzlich von rechts auf die Kreuzung zu fahren, ohne zu gucken.

Oder um ein Beispiel von der anonymen Quelle zu zitieren: Rot wäre nach wie vor ein PKW, aber Blau ein Traktor mit einem 20.000 Liter Güllefass. Würde das an der verkehrsrechtlichen Interpretation etwas ändern, außer dass das Recht des Stärkeren (das ich bislang in der StVO nicht finden konnte) in dem Fall auf der anderen Seite läge?
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haidi
Beitrag 27.05.2020, 09:31
Beitrag #14


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Zitat (rapit @ 26.05.2020, 15:52) *
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Cabronito
Beitrag 02.06.2020, 01:35
Beitrag #15


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Fixie tut sich leichter.

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Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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