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> Zeichen 275
Brian Basco
Beitrag 23.04.2020, 15:28
Beitrag #1


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Hallo!
Gerade fiel mir auf einer längeren Überlandstrecke zum ersten Mal ( huh.gif ) die Beschilderung Z275 abseits von Autobahnfahrstreifen auf... Hier als 30!

Bedeutet das ein Verbot für Fahrräder? Darf ich die Straße an flachen und abschüssigen Passagen beradeln? Was mache ich als Radler, wenn ich ohne Ortskenntnis in dem Bereich an eine Steigung komme?

Wieso beschildert man dort nicht eine Kraftfahrstraße?

Grüße!
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ulm
Beitrag 23.04.2020, 15:38
Beitrag #2


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Da Dein Fahrrad keine bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) hat, darfst Du dort nicht fahren ("keine" ist kleiner als "30").

Zitat (Brian Basco @ 23.04.2020, 16:28) *
Was mache ich als Radler, wenn ich ohne Ortskenntnis in dem Bereich an eine Steigung komme?

Normalerweise sollte das Zeichen 275 an einer Kreuzung o.ä. stehen und nicht "in freier Wildbahn", damit der nicht zugelassene Verkehr eine andere Route wählen kann.

Zitat (Brian Basco @ 23.04.2020, 16:28) *
Wieso beschildert man dort nicht eine Kraftfahrstraße?

Man muss ja nicht unbedingt eine Kraftfahrstraße beschildern, wenn man z.B. Traktoren mit 45 km/h innerstädtisch auf dieser Straße zulassen will oder auch Motorroller mit einer bbH unter 60 km/h.
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Brian Basco
Beitrag 23.04.2020, 15:42
Beitrag #3


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Hm.. Innerorts geht z275 eh nicht...
Von bbH steht da nix.
Darf ein KFZ mit bHH>30 aber tatsächlicher Geschwindigkeit wegen Ladung<30 dort fahren?
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Mueck
Beitrag 23.04.2020, 17:24
Beitrag #4


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Zitat (Brian Basco @ 23.04.2020, 16:42) *
Hm.. Innerorts geht z275 eh nicht...
Hmmmm .... whistling.gif
Von rechts oder links kommende Radler sehen das aber nicht ... thread.gif

Zitat (Brian Basco @ 23.04.2020, 16:42) *
Von bbH steht da nix.
Eben! Das steht nur bei § 18 (Autobahnen und Kraftfahrstraße).
Bei 275 steht es anders:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht langsamer als mit der angegebenen Mindestgeschwindigkeit fahren, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Es verbietet, mit Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, einen so gekennzeichneten Fahrstreifen zu benutzen."
Und einige Radler können das locker! cool.gif

Zitat (Brian Basco @ 23.04.2020, 16:42) *
Darf ein KFZ mit bHH>30 aber tatsächlicher Geschwindigkeit wegen Ladung<30 dort fahren?
Nein nach dem Wortlaut.
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rapit
Beitrag 23.04.2020, 20:39
Beitrag #5


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Zitat (Mueck @ 23.04.2020, 18:24) *

Boah, das Bild ist klasse:
Muss man da mit durchdrehenden Reifen losrasen, wenn das Rotlicht erlischt? whistling.gif
Macht das nichtexistente Zz die Gesamtkombi unwirksam? think.gif Wenn es den schräg nach unten gerichteten Pfeil gäbe, wäre es dann nur eine Vorankündigung? unsure.gif
Wie bei


shutup.gif


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janr
Beitrag 23.04.2020, 20:58
Beitrag #6


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Zitat (rapit @ 23.04.2020, 21:39) *
...
Muss man da ...
"darf nicht langsamer ... sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten."
Rotlicht ist doch ein "Straßenverhältniss" think.gif


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Mueck
Beitrag 23.04.2020, 21:34
Beitrag #7


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Zitat (rapit @ 23.04.2020, 21:39) *
Muss man da mit durchdrehenden Reifen losrasen, wenn das Rotlicht erlischt? whistling.gif
Ach was ... Einfach nur weit genug vor der Ampel stehen bleiben, damit der Anlauf reicht! rolleyes.gif

Zitat (rapit @ 23.04.2020, 21:39) *
Wenn es den schräg nach unten gerichteten Pfeil gäbe, wäre es dann nur eine Vorankündigung? unsure.gif
Wie Du gut erkannt hast, gibt es kein solches Zusatzeichen. Es ist also ein Wegweiser "da gehts nach unten" whistling.gif
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rapit
Beitrag 23.04.2020, 23:00
Beitrag #8


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Zitat (janr @ 23.04.2020, 21:58) *
Rotlicht ist doch .... think.gif

Das ist doch dann aus.

Alles lesen!

Nicht umdeuten.

Ach so, ich vergaß: das muss ja bei dir wohl so sein? Du deutest ja irgendwie immer alles um. Bis ins komplette Gegenteil ranting.gif


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janr
Beitrag 23.04.2020, 23:20
Beitrag #9


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Interessant wie eine Verkehrssituation die ich nachfrage als "Gegenteil" interpretiert wird. (Straßenverhältniss ist tatsächlich ein falsch gewähltes Wort von mir, sorry)
Klar geht das Rotlicht aus. Was ist dann? Ändert sich die Situation? Ändern sich die Verkehrsverhältnisse dadurch?

Die Situation ändert sich m.E. nicht, daher bleibt es doch eine erlaubte Situation noch nicht 30 km/h fahren zu können. Oder etwa nicht?


Ich hätte das seltsame ZZ übrigens schlicht weggelassen, weil ja klar ist, daß das Z 275 nicht für die rechte Fahrbahn gelten kann.


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Brian Basco
Beitrag 24.04.2020, 07:33
Beitrag #10


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Um nochmal auf meine Eingangsfrage zurückzukommen shutup.gif

Ich vermute natürlich, daß ein Radler den Abschnitt nicht befahren darf - kann es aber aus der Beschreibung des Z275 auch nicht eindeutig herauslesen. Kann ich mir da durch ein Urteil oder eine Erläuterung noch Klarheit erlesen?

Und was ist mit dem erwähnten KFZ, das bei ausreichender bHH wegen z.B. Ladung das Tempo nicht erreicht - das darf dann ebenso wie der Radler auch nicht dort fahren?

@janr: Wie soll klar sein, daß das Z nicht für die rechte Fahrbahn gilt, wenn es schon innerorts überhaupt nichts zu suchen hat?
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rapit
Beitrag 24.04.2020, 09:21
Beitrag #11


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Zitat (Brian Basco @ 24.04.2020, 08:33) *
was ist mit dem erwähnten KFZ, das bei ausreichender bHH wegen z.B. Ladung das Tempo nicht erreicht - das darf dann ebenso wie der Radler auch nicht dort fahren?

Wir dachten, das sei beantwortet:
Zitat (Mueck @ 23.04.2020, 18:24) *
Zitat (Brian Basco @ 23.04.2020, 16:42) *
Darf ein KFZ mit bHH>30 aber tatsächlicher Geschwindigkeit wegen Ladung<30 dort fahren?
Nein nach dem Wortlaut.

=> Es darf da nicht fahren.


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Beitrag 24.04.2020, 09:49
Beitrag #12


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Es heißt doch in der Erläuterung zu Zeichen 275: "wer ein Fahrzeug führt..."
Ein Radfahrer darf hier nur SO lange fahren wie er in der Lage ist, mindestens 30 km/h zu fahren.
Wenn ihm die Puste ausgeht muss er absteigen und schieben - und mutiert somit zum Fu0gänger.

Fußgänger DÜRFEN langsamer gehen als das Zeichen275 vorgibt.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Brian Basco
Beitrag 24.04.2020, 10:07
Beitrag #13


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Okay - Ulm war halt in seiner ersten Antwort der Ansicht, die bHH ist entscheidend.
Also darf der Radler dort fahren mit min. 30 und bergauf ggf. schieben. Das scheint mir das allgemein überwiegende Ergebnis zu sein.
Kann ein Radler denn mangels Tacho ggf. sanktioniert werden bei Nichtbeachtung?
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janr
Beitrag 24.04.2020, 12:36
Beitrag #14


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Zitat (Brian Basco @ 24.04.2020, 08:33) *
... @janr: Wie soll klar sein, daß das Z nicht für die rechte Fahrbahn gilt, wenn es schon innerorts überhaupt nichts zu suchen hat?
In der StVO, die Verhaltensregel für den VT, hab ich nix dazu rausgelesen, daß igO das Schilt nicht gilt. In der VwV-StVO steht es aber kann man dann gleich als VT gleich auf "ist ungültig" gehen?
Ich weiß ja nicht think.gif ... gibt es doch viele Beispiele in denen man sich erst mal an Schilder zu halten hat.

Der andere Punkt, daß Schilder nicht für Fahrbahnen/Verkehrsflächen rechts von ihnen gelten, da sollte doch Konsens bestehen, stehen VZ doch in aller Regel rechts von der Fahrbahn.
Immer kann man das zwar nicht einhalten, aber bei zHgs oder bei Radweg-Lollis usw ... geht man doch auch davon aus.


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rapit
Beitrag 24.04.2020, 21:27
Beitrag #15


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Aha, also: Nur Geisterfahrer dürfen langsamer werden? wallbash.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.04.2020, 22:11
Beitrag #16


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Zitat (Brian Basco @ 24.04.2020, 11:07) *
... Kann ein Radler denn mangels Tacho ggf. sanktioniert werden bei Nichtbeachtung?

Ob ÜBERHAUPT schon mal ein Radfahrer diesbezüglich sanktioniert wurde entzieht dich meiner Kenntnis.
Keinen Tacho zu besitzen dürfte allerdings kein Argument sein, dass vor Strafe schützt.

Theoretisch könnte auch jeder Radfahrer, der beispielsweise mit deutlich mehr als den unsäglichen "vier bis sieben, aber höchstens zehn bis fünfzehn (wallbash.gif) km/h" durch eine Fußgängerzone fährt ebenfalls bestraft werden.
Wenn er sich die Ermittlung der Geschwindigkeit aus dem Stand der Gestirne nicht zutraut kann es ich ja jederzeit freiwillig einen Tacho montieren. ICH habe übrigens auch einen.


Noch ein Tipp für die Sklavisch-Die-StVO-Befolger unter den Autofahrern:
Wer (ohne dass die Verkehrs- oder Straßenverhältnisse einen zwingen) genau die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit nach Tacho fährt handelt in der Regel orsdnungswidrig.
Bei "Mindestgeschwindigkeit" geht die Tachoabweichung nämlich in die falsche Richtung... tongue.gif

Doc


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Kritiker
Beitrag 24.04.2020, 22:30
Beitrag #17


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Werden da dann die 3% Messtoleranz auf die gemessene Geschwindigkeit drauf geschlagen?
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rapit
Beitrag 24.04.2020, 23:14
Beitrag #18


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Brian Basco
Beitrag 03.08.2021, 07:36
Beitrag #19


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So, heute hat mich genau solch eine Beschilderung eiskalt auf einer RR Runde erwischt und ich hab ganz schön lange und weit gesucht, den Abschnitt der Bundesstraße zu umfahren.
Das Blöde ist halt auch, daß man nicht weiß, wieweit die Strecke nicht befahrbar ist und ob irgendwann irgendwo ein begleitender Radweg angeboten wird.
Deshalb jetzt Meckermodus! Wieso wird nicht einfach ein vorhandener Radweg oder mindestens eine erkennbare Umleitungsbeschilderung als Voraussetzung für eine solche Regelung eingeführt?! ranting.gif
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Mueck
Beitrag 03.08.2021, 16:59
Beitrag #20


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Zitat (Brian Basco @ 03.08.2021, 08:36) *
Wieso wird nicht einfach ein vorhandener Radweg oder mindestens eine erkennbare Umleitungsbeschilderung als Voraussetzung für eine solche Regelung eingeführt?! ranting.gif
§ 45 (9) mit den Beschränkungen des fließenden Verkehrs sollte auch fürs 275 gelten. müsste nur mal jemand versuchen .. thread.gif
Wo war das denn?


Zitat (Brian Basco @ 24.04.2020, 11:07) *
und bergauf ggf. schieben.
Als die Unterführung eins weiter noch nicht zugeschüttet war, ist mir bergauf mal die Kette abgesprungen ... crybaby.gif

Bin ja mal gespannt, wie der Tunnel in einem halben Jahr beschildert wird ...
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Brian Basco
Beitrag 03.08.2021, 17:15
Beitrag #21


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Zitat (Mueck @ 03.08.2021, 17:59) *
Wo war das denn?


In dem Fall hier.

OSM kennt sogar die Beschilderung, Komoot berücksichtigt das wohl nicht.

Im weiteren Verlauf der B 247 kommt das dann mindestens noch einmal, dort liegt aber (gut versteckt) ein anderer/linksseitiger/nicht beschilderter (Rad)Weg wenigstens abschnittsweise neben der Straße.

Da stellt sich mir gerade die Frage, wie weit Z275 dann eigentlich gilt, sollte solch ein "Nebenweg" eine Wechselmöglichkeit auf die Fahrbahn bieten think.gif
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Explosiv
Beitrag 04.08.2021, 08:45
Beitrag #22


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Komoot berücksichtigt nur, was der User, der die Strecke eingibt, berücksichtigt hat. Und da ist es leider nicht weit her bei manchen.
Ich wurde als Fußgänger schon auf Reitwege gelockt, was ich natürlich umgangen habe.


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Brian Basco
Beitrag 04.08.2021, 10:18
Beitrag #23


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Zitat (Explosiv @ 04.08.2021, 09:45) *
Komoot berücksichtigt nur, was der User, der die Strecke eingibt, berücksichtigt hat. Und da ist es leider nicht weit her bei manchen.
Ich wurde als Fußgänger schon auf Reitwege gelockt, was ich natürlich umgangen habe.


Nun, in dem Fall hat der (OSM)User die Beschilderung ja eingegeben, und jetzt weiß ich auch nicht was Du sagen willst... think.gif
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Explosiv
Beitrag 04.08.2021, 10:34
Beitrag #24


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Ich will damit sagen, dass sich Komoot gar nicht kümmert. Entweder der User gibt was ein, oder eben nicht. Ansonsten trackt Komoot nur den Weg mit, den ein User zurücklegt. Ob der für die gewählte Art der Fortbewegung legal ist oder nicht wird nicht hinterfragt. Wenigstens, soweit ich das mitbekommen habe.

Was ich damit sagen will hängt davon ab, was Du mit Deinem Nebensatz zu Komoot aussagen wolltest. wavey.gif


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Brian Basco
Beitrag 04.08.2021, 11:16
Beitrag #25


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Ah - Komoot ist ein Routenplaner auf Basis von OSM Kartendaten. Mit dem hab ich die Route geplant - das wollte ich damit sagen. Sorry, das war wenig ausführlich.
Aber es stimmt definitiv nicht - Komoot kümmert sich durchaus, an der Planung wird kontinuierlich gearbeitet, wenn auch vielleicht nicht ganz im Sinne aller Nutzer, aber das ist halt immer die Kompromisslösung.
Anhand der OSM Daten könnte ein Routenplaner die Straße für Fahrrad ignorieren, manche können das wohl schon, Komoot muss das noch einarbeiten.

Daten aus von Komoot Nutzern getrackten oder hochgeladenen Aktivitäten werden wohl nicht für die Planung berücksichtigt.
Sowas geht händisch mit Heatmaps von z.B. Strava oder quäldich - leider recht umständlich und zeitaufwendig. Möglicherweise ist das aber ja die nächste Stufe.

Grüße!
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reckoner
Beitrag 04.08.2021, 12:35
Beitrag #26


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Zitat (Brian Basco @ 03.08.2021, 18:15) *
Da stellt sich mir gerade die Frage, wie weit Z275 dann eigentlich gilt, sollte solch ein "Nebenweg" eine Wechselmöglichkeit auf die Fahrbahn bieten think.gif
Genauso weit wie auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung: Bis es wieder aufgehoben wird (oder die Straße endet).

Zusatzfrage: Hebt ein VZ274 ein VZ275 auf, wenn die darauf abgebildete Zahl niedriger ist? laugh2.gif
Oder heben die sich sogar grundsätzlich gegenseitig auf weil beides geschwindigkeitsregelnde Schilder sind? think.gif

Stefan
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ukr
Beitrag 04.08.2021, 14:21
Beitrag #27


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...durchaus berechtigte Fragen:



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MisterOJ
Beitrag 04.08.2021, 16:49
Beitrag #28


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Zitat (reckoner @ 04.08.2021, 13:35) *
Zusatzfrage: Hebt ein VZ274 ein VZ275 auf, wenn die darauf abgebildete Zahl niedriger ist? laugh2.gif

Imho nein - handelt es sich dabei doch um unterschiedliche Streckenverbote - 1x die Höchst-Geschw. und 1x die Mindest-Geschw.

Zitat (reckoner @ 04.08.2021, 13:35) *
Oder heben die sich sogar grundsätzlich gegenseitig auf weil beides geschwindigkeitsregelnde Schilder sind? think.gif

no.gif - da 2 verschiedene Regelungssachverhalte - ein Z253 hebt ja auch kein Z276 auf...

Zitat (ukr @ 04.08.2021, 15:21) *

Widersprüchjliche Beschilderung - und damit ungültig und nicht-zu-beachten
(DAS kann man als VT ja gar nicht beides einhalten)

Imho ein system-Fehler der Tunnelsteuerung:
- wenn im Bereich vor/im/nach dem Tunnel ein Mind.-"50" gilt (warum eigentlich? Warum nicht als Kraftfahrstraße beschildert?), dann darf die dyn. Beschilderung des Tunnels ja keine
- hier hätte das Z275 auch als dyn. Beschilderung ausgeführt werden müssen - und so wären solche gegensinnigen Vorgaben technisch ausschließbar
(z.B. dass bei max."40" dann das Z275 dunkel-geschaltet wird)

Zitat (ukr @ 04.08.2021, 15:21) *

im Gegensatz zum vorherigen mathematisch nicht-lösbaren Bild (>"50" & <"40") ist das beschilderte möglich


OJ wavey.gif


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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jeho
Beitrag 06.08.2021, 16:15
Beitrag #29


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Zitat (MisterOJ @ 04.08.2021, 17:49) *
Zitat (ukr @ 04.08.2021, 15:21) *

Widersprüchliche Beschilderung - und damit ungültig und nicht-zu-beachten
(DAS kann man als VT ja gar nicht beides einhalten)

Imho ein system-Fehler der Tunnelsteuerung:
- wenn im Bereich vor/im/nach dem Tunnel ein Mind.-"50" gilt (warum eigentlich? Warum nicht als Kraftfahrstraße beschildert?), dann darf die dyn. Beschilderung des Tunnels ja keine
- hier hätte das Z275 auch als dyn. Beschilderung ausgeführt werden müssen - und so wären solche gegensinnigen Vorgaben technisch ausschließbar
(z.B. dass bei max."40" dann das Z275 dunkel-geschaltet wird)
OJ wavey.gif


Na ja, im Regelbetrieb sind im Tunnel Pörzberg 60 km/h erlaubt. War wohl gerade eine Baustelle.
Ist aus Fahrtrichtung Rudolstadt aufgenommen.
Man will halt langsame Fz. wie Landwirtschaftliches Gerät oder Mofas nicht im recht engen und kurvigen Tunnel haben.
Die Fz. sollen die alte Strecke über Schaala und Eichfeld nehmen und dann wieder auf die Bundesstraße (die dann Zweispurig in Richtung A71 führt) auffahren.

Die auf dem Bild dargestellten VZ sind zwar unglücklich, aber befolgen kann man sie doch ohne weiteres.
Das VZ275 darf eben nur passieren wenn wer mind. 50....kann.
Das später dann die Geschwindigkeit auf 40 km/h (wie gesagt, das ist nicht der Regelbetrieb) begrenzt ist; ist doch kein Widerspruch. Das VZ 274 ordnet halt etwas neues in Bezug auf die Geschwindigkeit an.

Gruß JeHo


--------------------
Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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ukr
Beitrag 06.08.2021, 18:34
Beitrag #30


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Zitat (jeho @ 06.08.2021, 17:15) *
Das VZ 274 ordnet halt etwas neues in Bezug auf die Geschwindigkeit an.
Darum auch das zweite Foto mit der Baustelle: Hebt Zeichen 275 Zeichen 274 auf? whistling.gif

...mal abgesehen davon, dass die Beschränkung sowieso mit dem Ampel-Signalgeber endet und man in der eigentlichen Baustelle wieder schneller fahren darf.
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reckoner
Beitrag 06.08.2021, 19:27
Beitrag #31


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Hallo,

Zitat
...mal abgesehen davon, dass die Beschränkung sowieso mit dem Ampel-Signalgeber endet ...
Hab' ich da was verpasst?
Seit wann heben denn Ampeln irgendwelche Schilder auf?

Stefan
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ukr
Beitrag 06.08.2021, 19:34
Beitrag #32


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Ich meine die Kombination mit dem Gefahrzeichen.
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reckoner
Beitrag 06.08.2021, 20:08
Beitrag #33


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Hallo,

achso, sorry, ich war bei dem anderen Bild.

Stefan
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jeho
Beitrag 06.08.2021, 22:26
Beitrag #34


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Zitat (ukr @ 06.08.2021, 19:34) *
Zitat (jeho @ 06.08.2021, 17:15) *
Das VZ 274 ordnet halt etwas neues in Bezug auf die Geschwindigkeit an.
Darum auch das zweite Foto mit der Baustelle: Hebt Zeichen 275 Zeichen 274 auf? whistling.gif

...mal abgesehen davon, dass die Beschränkung sowieso mit dem Ampel-Signalgeber endet und man in der eigentlichen Baustelle wieder schneller fahren darf.


Das zweite Foto ist doch aus der Gegenrichtung, oder?
Auf beiden steht 50zig. Also stramm 50.0000 km/h, nicht mehr und nicht weniger..... whistling.gif

Oder habe ich etwas falsch interpretiert?

LG JeHo (der dort öfter mal unterwegs ist)



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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.08.2021, 22:54
Beitrag #35





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Zitat (jeho @ 06.08.2021, 23:26) *
50zig.

Warum ein "zig", wenn doch das "zig" schon in der 50 enthalten ist? Oder sprichst du es auch fünfzigzig aus? Bei Jahrzehnten machen das viele so und schreiben dann von den 90zigern. Warum nur?

Zitat (jeho @ 06.08.2021, 23:26) *
Also stramm 50.0000 km/h, nicht mehr und nicht weniger.....

Auch wenn du es als Scherz gemeint hast - deine Rechnung verstehe ich nicht.
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reckoner
Beitrag 07.08.2021, 08:27
Beitrag #36


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Hallo,

Zitat
Auch wenn du es als Scherz gemeint hast - deine Rechnung verstehe ich nicht.
Ich auch nicht. Sollen die Zahlen addieren, oder multiplizieren werden? (in beiden Fällen wäre dein Ergebnis falsch) think.gif
Und warum setzt du den Tausenderpunkt bei Zehntausend? think.gif

Aber ich glaub' ich hab's: Es sollte 50,0000 km/h heißen, also die Betonung darauf, dass nicht mal 49,9999 erlaubt wären.
In der Art wollte ich mich auch schon äußern - wie soll man dort sicher fahren, wenn man den Tacho nicht eine Millisekunde unbeobachtet lassen darf? laugh2.gif

Stefan
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MisterOJ
Beitrag 12.08.2021, 22:39
Beitrag #37


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Zitat (jeho @ 06.08.2021, 17:15) *
Na ja, im Regelbetrieb sind im Tunnel Pörzberg 60 km/h erlaubt. War wohl gerade eine Baustelle.

..na dann hätten die Bauleute aber das Z275 abdecken müssen...


Zitat (jeho @ 06.08.2021, 17:15) *
Man will halt langsame Fz. wie Landwirtschaftliches Gerät oder Mofas nicht im recht engen und kurvigen Tunnel haben.
Die Fz. sollen die alte Strecke über Schaala und Eichfeld nehmen und dann wieder auf die Bundesstraße (die dann Zweispurig in Richtung A71 führt) auffahren.

OK - und warum dann DAFÜR nicht eine Beschilderung als Kraftfahrstraße? unsure.gif



OJ wavey.gif


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ukr
Beitrag 13.08.2021, 09:51
Beitrag #38


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Zitat (MisterOJ @ 12.08.2021, 23:39) *
OK - und warum dann DAFÜR nicht eine Beschilderung als Kraftfahrstraße? unsure.gif
Weil Kraftfahrstraßen nicht einfach "beschildert" werden können, sondern üblichwerweise im Rahmen von Planfeststellung, Widmung usw. ausgewiesen werden - einhergehend mit allem, was dazugehört. Im konkreten Fall der B90 wurde m.W. bereits im Rahmen der Planfeststellung die Widmung als Kraftfahrstraße explizit ausgeschlossen. Da der Ausschluss u.a. des landwirtschaftlichen Verkehrs auf der gesamten Strecke ausdrücklich nicht gewünscht war (vermutlich auch auf Grund der damit erforderlichen Vorhaltung von adäquaten Alternativstrecken, die erst angelegt werden müssten usw.), musste für den Tunnel Pörzberg eine andere Lösung gefunden werden - hier in Gestalt des Zeichen 275.

Wie üblich sorgen derartige "Zweckentfremdungen" in der Praxis für kuriose Ergebnisse - so auch hier. Und VBA in Kombination mit Blech sind ja allgemein dafür bekannt, dass "kreative" Anordnungen nicht lange auf sich warten lassen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.07.2024, 11:29
Beitrag #39


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Ich habe mal gelernt, dass ein "neues" Geschwindigkeitsschild ein "altes" aufhebt.
Mit dem Aufstellen eines 274 wird also die Anordnung eines vorher geltenden 275 aufgehoben.

Das bedeutet beim zweiten Foto (zuerst "min 50" danach das ambulante "max 50"), dass ab dem ersten Schild MINDESTENS 50 km/h gefahren werden muss und ab dem zweiten HÖCHSTENS 50 km/h.
Also: das zweite Schild mit möglichst genau 50 km/h ansteuern, anschließend darf man auch angsamer fahren.

Aber auch wenn man am zweiten Schild noch knapp über 50 fährt ist es nicht weiter schlimm, denn es gibt
1. Messtoleranzen (hier plusminus 3 km/h, also alles zwischen 47 und 53 ist okay);
2. Auslöseschwellen (in der Regel "+6")
3. Abstands-Empfehlungen für die Geschwindigkeitskotrolle (in der Regel 150 m ab dem 275)


Auch beim ersten Foto gelten ab Aufstellungsort des 274 (40 km/h) nicht mehr das zuvor gültige 275 (min. 50 km/h).
Die Frage ist nur: Wie bringt man auf einer Strecke bin 0,000 Metern sein Fahrzeug auf von 50 auf 40?

Hier würde ich dafür plädieren, dass ich auf den letzten Metern wegen des VERKEHRSzeichens 274, also letztlich VERKERHSbedingt langsamer als 50 km/h fahren darf.

Doc


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Söne spitze Steine
Beitrag 03.07.2024, 01:43
Beitrag #40


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Mal vom Aler des Themas abgesehen: Seit wann hebt ein 274 ein 275 auf? Soll das 275 im Baustellenbereich nicht gelten, muß es ausgekreuzt werden.

Mindest- und zulHG haben ja nur indirekt was mit einander zu tun, nämlich Geschwindigkeit. Normalerweise sollte zwischen der Untergrenze eines 275 und der Obergrenze eines 274 ein gewisser Spielraum sein.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.07.2024, 10:43
Beitrag #41


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Zitat (Söne spitze Steine @ 03.07.2024, 02:43) *
Mal vom Aler des Themas abgesehen...

Oups : blink.gif
Ich bin durch einen Link in einem anderen Thred auf Beitrag #27 gelandet und habe gar nicht auf das Erscheinungdatum geachtet.
Typischer Foren-Anfängerfehler...


Zitat (Söne spitze Steine @ 03.07.2024, 02:43) *
: Seit wann hebt ein 274 ein 275 auf?
Weiß ich nicht, bin kein Verkehrszeichen-Historiker.
Jedenfalls: Wenn ich beispielsweise auf einer außerörtlichen Straße mt einer per Zeichen 275 angeordneten Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h fahren würde und dann an ein Ortseinfahrtsschild käme, dann würde ich davon ausgehen, dass durch das Ortseinfahrtsschild die vorhergehenden "min. 60" aufgehoben sind und NUR noch die innerörtlichen "50" gelten würden.
Ähnlich würde ich es auch sehen, wenn auf derselben Straße kein Ortseingngsschild kommt, sondern irgendein 274, egal ob tragbar oder mit anständigemFundament...

Sollte beides gleichzeitig gelten (also z.B. "mindestens 30 aber höchstens 70"), dann sollten beide Schilder an einem gemeinsamen Mast hängen.

Doc


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reckoner
Beitrag 04.07.2024, 13:27
Beitrag #42


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Hallo,

Zitat
Jedenfalls: Wenn ich beispielsweise auf einer außerörtlichen Straße mt einer per Zeichen 275 angeordneten Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h fahren würde und dann an ein Ortseinfahrtsschild käme, dann würde ich davon ausgehen, dass durch das Ortseinfahrtsschild die vorhergehenden "min. 60" aufgehoben sind und NUR noch die innerörtlichen "50" gelten würden.
Ich auch, und hatte das in # 26 auch schon mal angesprochen.

Mittlerweile bin ich der Meinung, dass es wirklich beides geschwindigkeitsregelnde Verkehrszeichen* sind, und die heben sich bekanntlich gegenseitig auf.

*imho gehören dazu (u.a. ?): Höchstgeschwindigkeit, Mindestgeschwindigkeit, Ortsschilder (Ein- und Ausgang), Autobahn und Kraftstraße (jeweils Beginn und Ende), verkehrsberuhigter Bereich

Beispiele:
- 120 min. auf der Autobahn - nach der Abfahrt gilt das aber natürlich nicht mehr (zugegeben, das ist dann auch eine neue Straße)
- 70 min. auf eine Bundesstraße - ab Ortseingang darf man natürlich trotzdem nur noch 50 km/h

Und noch was von weiter oben:
Zitat
Da Dein Fahrrad keine bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) hat, darfst Du dort nicht fahren ("keine" ist kleiner als "30").
Das es bei der Mindestgeschwindigkeit um die bbH geht hab' ich noch nie gehört. Gibt es dafür einen Beleg?
Natürlich ist es schon logisch, dass bei einem VZ275 für alle Schluss ist, die entweder aufgrund der bbH oder aufgrund von zu viel Ladung, zu wenig Muskelkraft oder was auch sonst immer dort die Mindestgeschwindigkeit rein faktisch nicht durchgehend erreichen können (ergo oft auch für Radfahrer).
Aber grundsätzlich ist imho ein VZ 275 kein Verbot für alle Nicht-Kraftfahrzeuge (nur die haben doch eine bbH, oder?).

Die bbH in Verbindung mit der Geschwindigkeit kenne ich eigentlich auch nur von Autobahnen (bbH >60 km/h), und das bedeutete dort auch nicht, dass man so schnell fahren MUSS, sondern nur dürfen muss (ein kleiner Unterschied - es gibt da ein paar Berge, da quälen sich manche LKW mit 40 km/h hoch, völlig legal - und ich rede jetzt nicht von Stau, das wäre ja verkehrsbedingt).

Mein Fazit: bbH und Mindestgeschwindigkeit sind zwei völlig unterschiedliche Dinge (auch wenn sie beide die Geschwindigkeit betreffen).

Zitat
Hier würde ich dafür plädieren, dass ich auf den letzten Metern wegen des VERKEHRSzeichens 274, also letztlich VERKERHSbedingt langsamer als 50 km/h fahren darf.
Ich würde argumentieren, dass der vor mir auch nur 40 km/h fuhr, und damit war es verkehrsbedingt. Und der vor mir würde das Selbe sagen, u.s.w.
Wenn dann müssen sie also den Ersten finden. rolleyes.gif
Aber wie gesagt, ich sehe den Widerspruch gar nicht, die 40 max. heben die 50 min. auf.

Stefan
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 13:00