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> MPU mit KK & ohne AB-Nachweis, aktiv 2ng THC und 40ng THC-COOH
Erwischt420
Beitrag 09.04.2020, 09:38
Beitrag #1


Neuling


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hey liebes VP-Forum. Schon mal Vielen Dank für mögliche Hilfe.

ich bin bereits seit längerem in einem anderen MPU-Forum aktiv, was sehr gut vorbereitet und weiterhilft, allerdings findet man dort kaum informationen zur MPU mit KK & ohne AB-Nachweis.
durch diverse Google-Suchanfragen und einen Mitforisten bin ich auf euer Forum aufmerksam geworden, hab mich schon in diversen Beiträgen eingelesen und mir jetzt selbst ein ACC erstellt. Da meine Prüfungsfrist bereits der 30.6 ist.
In diesem Forum scheint es ja der ein oder andere schon geschafft zu haben die MPU mit D4 Einstufung & ohne AB zu bestehen.


Da ich mich schon länger mit dem thema befasse, habe ich bereits einige Vorkenntnisse gesammelt. Allerdings hauptsächlich mit allen anderen Hypothesen, da ich auch eig mit 6 monatigen AB-Nachweis und D3 in meine MPU gehen wollte. aufgrund von Corona wurden aber meine Urinscreenings abgesagt und ich habe mir gedacht, dass ich so mein glück probiere. Ich habe auch schon etliche Fragebögen durch, allerdings handelten die größenteils von Drogenploblematik/selbsrefkletkierung/problemerkennnung etc (bei D4 darf ich aber kein problem aufkommen lassen, um nicht als suchtgefährdet eingestuft zu werden)



Tatbestand: ggn 8 uhr morgens auf dem weg zur Arbeit in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Keine fahrfehler oder sonstiges, ich habe nervös gewirkt und meine Pupillen haben verzögert reagiert. Blutwerte haben 2ng Aktives THC ergeben,
THC- COOH lag bei 40ng
Frage der FS-Stelle: "Ist Herr X trotz der nachgewiesenen Fahrt unter Einfluss von Cannabis in der Lage, künftig den Konsum von Cannabis und das führen von kfz's ausreichend sicher zu trennen"
MPU-Frist: 30.6. heute meine MPI-Stelle dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt


Zu mir persönlich:
ich bin 28 jahre alt, habe einen 3 1/2 Jährigen Sohn, Zahle eine Eigentumswohnung ab & habe einen relativ guten job + Firmenwagen, bei dem ein Führerschein eig. zwingend Pflicht ist. mein chef ist natürlich an die decke gesprungen, hat mich abgemahnt und mir gedroht dass wenn ich den FS nicht schnell "wiedererlangen sollte" ich meinen Job los bin.


zu meinem ehrlichen Konsumverhalten:
ich kiffe seit 12 Jahren, mal mehr, mal weniger. Bin eig immer relativ verantworungsbewusst mit meinem Konsum umgegangen (so weit man das behaupten kann). kiffe nur abends, habe NIE "aktiv" nach dem kiffen am SV teilgenommen. die letzten jahre hat sich mein Konsum auf 1-2 Joints pro Abend eingependelt. (ehrlicherweise wäre ich also mind. D3 - suchtgefährdet)

seit 2020 kiffe ich überhaupt nicht mehr. Und bereite mich parallel auf eine AB vor, welche aufgrund des Zeitdrucks & corona allerdings nicht zum 1. MPU Termin abgeschlossen sein wird. damit ich bei nichtbestehen, meinen zweiten anlauf inkl. AB-Nachweis bestehen kann




Ich habe bereits in meine Akte geschaut. 2013 bin ich im SV bereits positiv auf THC getestet worden, allerdings unter den grenzwerten - keinerlei Strafen. aber der Prüfer weiß also dass ich mind. seit 7 Jahren konsumiere. Ich würde hier gerne meine "Taktik"gerade in Hinsicht auf meine Konsumvergangenheit besprechen. meine größte Sorge ist (berechtigterweise) in D3 eingestuft zu werden und aufgrund der fehlenden AB nicht zu bestehen, deshalb dürfen keine zweifel aufkommen, dass ich "regelmäßig" gekifft habe oder ich in einer anderen art und weise irgendeine suchtgefährdende problematik entwickelt habe.
mit Vermeidungsstrategien/Wirkung/Trennung Konsum - Straßenverkehr hab ich mich schon intensiv befasst und sehe mich auf diesen Teil gut vorbereitet
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Martinmmartin
Beitrag 09.04.2020, 14:15
Beitrag #2


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Mir ist nicht ganz klar was genau Deine Frage ist. Bei der MPU sitzst Du gegenüber einem Gutachter der seine ganze Karriere versucht zu sehen ob einer Lügt oder nicht, und die sind verdammt gut dadrin. Wenn Du irgendwas erzählst was nicht oder nicht ganz der Wahrheit entspricht bohrt er (oder sie) tiefer und Du wirdst dich nur irgendwo in den Fragen verwickeln . Und wenn eine Unbestimmtheit für den Gutachter klar ist war es mit der MPU. Deine einzige Chance ist die Wahrheit zu sagen . Der Gutachter stuft dich ein in deine Kategorie , aber nur wenn er ganz sicher ist dass ihm keine Story vor der Nase gehalten wird.
Nimm Dir zum Beispiel die Frage wie oft bist Du mit über 1 ng THC im Blut wahrscheinlich gefahren......Du sagst dass Du Abends öfters rauchst....jetzt weisst Du dass nach so einem Abend hast noch am Morgen über 1 ng. Wieviele Abende hast Du vor dem Fahren geraucht? Das konnten über die Jahre hunderte Trunkenheitfahrten sein...... wenn Du sagst dass Du es nicht weisst oder es , nach deiner Meinung, keine Trunkenheitfahrten gegeben hat dann bist Du durchgefallen....mit begründung dass Du verharmlost die ganze Sache....und solche Beispiele kommen auf dich den ganzen Gespräch....
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Falo999
Beitrag 09.04.2020, 14:42
Beitrag #3


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Zitat (Martinmmartin @ 09.04.2020, 15:15) *
Deine einzige Chance ist die Wahrheit zu sagen .

Sryn aber der Satz ist einfach nur Blödsinn.

Dann hätte die MPU eine Druchfallqoute von vermutlich >90%.

Die wenigsten werden wirklich zu 100% ehrlich in der MPU sein.
Die meisten der Probanden werden die MPU als Prüfung ansehen und lernen ihre Aussagen in der Vorbereitung so anzupassen wie sie vom Gutachter auch erwartet werden.
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Erwischt420
Beitrag 09.04.2020, 14:49
Beitrag #4


Neuling


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Ehrlicherweise hatte ich bestimmt 2000 trunkenheitsfahrten (je nachdem wie genau die Frage gemeint ist, eine Fahrt zum Supermarkt und zurück ergibt ja eig 2 fahrten) somit würde ich bestimmt auf 4000-5000 fahrten kommen, da es sicherlich Tage gab an denen ich bis zu 10 mal gefahren bin und über dem Grenzwert lag.

Mir ist auch bewusst dass die Dunkelziffer ca bei 1-300 liegt weshalb man nicht angeben sollte dass es die erste Fahrt war. Während der Prüfung würde ich also behaupten dass ich je nach Definition, innerhalb der letzten 12 Jahre, sicherlich 500 mal unter cannabiseinfluss gefahren bin (ohne dass ich mir diesen Einfluss vor meiner Auffälligkeit bewusst gewesen bin)

Aber alleine um diese Frage, vernünftig beantworten zu können, bräuchte ich ein paar Richtlinien, was genau als gelegentlich eingestuft wird. Die einen sagen 1x in der Woche ist gelegentlich, alles darüber ist regelmäßig. Andere behaupten dass gelegentlich mehr oder weniger gleichzusetzen ist mit einmalig bzw probierkonsum. Die einen behaupten dass es nicht möglich ist als gelegentlicher Konsument durchzugehen wenn dieser Konsum bereits über einen so langen Zeitraum stattfindet

Und ganz ehrlich kann ich so oder so nicht sein, da ich nicht vorhabe mein ganzes Leben, komplett auf cannabis zu verzichten. Ich habe definitv vor meinen Konsum zu minimieren, aber ich bin zb fast jeden zweiten Monat in Holland, da meine Eltern dort ein Haus & Boot haben. Und spätestens wenn ich irgendwann in 30 oder 40 Jahren, dort meine Rente genießen möchte, werde ich mir ab und zu ein Tütchen rauchen. Gepaart mit der Ehrlichkeit zu meinem bisherigen Konsum würde ich also niemals eine mpu bestehen wink.gif

Entweder lüge ich zur Konsumgeschichte oder zum zukünftigen Konsum. Wobei mir letzteres wahrscheinlich leichter fallen würde aber eine 6 monatige Abstinenz voraussetzt.
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misc42
Beitrag 11.04.2020, 14:48
Beitrag #5


Neuling
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Hi Erwischt420,

ich war in einer ziemlich ähnlichen Situation und habe es mit KK ohne AB geschafft (hattest ja auch schon meinen Thread dazu gefunden). Wichtig ist auf jeden Fall das Thema Offenheit, da z.B. auch die Angaben zum Konsum vor der Auffälligkeit mit Erfahrungswerten abgeglichen werden und hier deine Glaubwürdigkeit untermauert bzw. untergraben werden kann.

Zu den Konsumgewohnheiten habe ich einigermaßen realistische Angaben gemacht, sowohl was die Vergangenheit betrifft, als auch, wie ich in Zukunft den Cannabiskonsum handhaben möchte. Sowohl den mehrfachen Konsum pro Woche (das allerdings in WG-Zeiten vor mehr als 10 Jahren) als auch den aktuellen bzw. geplanten, gelegentlichen Konsum (0-5x/Monat, zu besonderen Anlässen) habe ich dem Gutachter offen dargelegt. Ebenso habe ich auch erklärt, was die Beweggründe für den Konsum waren, dass ich damit keine Probleme verdränge, welche Strategien und Regeln ich für mich und den zukünftigen Konsum aufgestellt habe etc. Ergo kannst du doch ehrlich sein und die "schlimmen Phasen", falls es so welche gab und sie nicht dokumentiert sind, einfach unerwähnt lassen.

In meinem Fall interessierten den Prüfer zum Beispiel Themen wie:
  • Wie war das stärkste Konsumverhalten in der Vergangenheit?
  • Wann wurde in einem solchen Maße konsumiert?
  • Maximalkonsum pro Tag?
  • Schon mal morgens angefangen zu kiffen?
  • Zusätzlich Alkohol zum Verstärken der Wirkung des THC getrunken?
  • Etc.

Letzten Endes habe ich mit dem Konsum um 2000 herum angefangen und seitdem immer mal wieder gekifft (also seit knapp 20 Jahren, was ja bei einigen schon für ein negatives GA zu reichen scheint). Ähnlich wie du schreibst sehr bewusst als Freizeitkonsument und nie unter dem Einfluss von THC am SV teilgenommen, möchte ich aber auch nicht den Rest meines Lebens auf Cannabis verzichten. Die Auffälligkeit selber hat mir aber noch einmal gezeigt, dass es etwas mehr Verantwortung voraussetzt als nur nach dem Joint auf die Teilnahme am Straßenverkehr zu verzichten, aber auch nicht den Wunsch in mir hervorgerufen, nie wieder Cannabis konsumieren zu wollen.

Hier habe ich übrigens nur von der FEB (weder von Anwälten, noch Verkehrspsychologen oder MPU-Beratern) eine sinnvolle Aussage bei der Akteneinsicht erhalten: "Sie haben keine Abstinenznachweise? Dann sollten Sie dem Prüfer allerdings nicht sagen, dass Sie auf den zukünftigen Konsum verzichten wollen, denn sonst will er genau diese Nachweise zur Verhaltensänderung sehen...".

Wie gesagt, werde die Tage mein Gutachten anonymisieren und hier zur Verfügung stellen.

Gruß,
M
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Erwischt420
Beitrag 12.04.2020, 16:54
Beitrag #6


Neuling


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Vielen Dank für deine Antwort misc.

Allein die Tatsache dass du bestanden hast macht mir schon viel Mut wink.gif ich werde auf jeden Fall deinen thread im Auge behalten und freue mich jetzt schon auf dein Gutachten.

Was du schreibst, klingt ja schon mal sehr gut. Das würde heißen dass ich meine konsumvergangenheit nur leicht frisieren müsste. Ich bin anfangs davon ausgegangen dass man quasi direkt durchfällt sobald man zugibt dass man mehrere male nacheinander oder im Monat gekifft hat.

-mischkonsum ist ein no-go für die Prüfung. Ich würde allerdings angeben dass ich es bereits einmal probiert habe und meine Schlüsse raus gezogen habe, es nie wieder zu tun aufgrund der Unverträglichkeit (lieber behaupten dass dieser noch NIE stattgefunden hat?)

-größte Eskapaden wären dann die einwöchigen hollandurlaube mit meinen Freunden. 10 Gramm zu 5. Innerhalb einer Woche 5

-noch nie mehr als 1gr. am Tag (wobei man die Redewendung "noch nie" umgehen sollte, da sie schnell als Verharmlosung gewertet wird)

-ja morgens wurde bereits gekifft, allerdings hab ich dies auch nur einmal ausprobiert, es danach nicht wieder getan, da mir die darauf folgende Antriebslosigkeit nicht zugesagt hat. Mein Konsum hat sich hauptsächlich auf abends beschränkt/in Holland auch auf Nachmittage

-nicht zur problembewältigung gekifft und mich an selbsterlegte Richtlinien gehalten, ähnlich wie beim Alkoholkonsum aufgrund der bestehenden Suchtgefahr und der mir bewussten Folgen und diversen abschreckenden Beispielen im Bekanntenkreis

-eher "als Belohnung gekifft zu bestimmten Anlässen, ähnlich wie dem Anstoßen mit einem Sekt zu einem neuen Job. (Darf ich so etwas überhaupt behaupten oder kann dies wiederum schnell als Suchtgefahr eingestuft werden?)

-niemals andere Drogen konsumiert mit Ausnahmen von Nikotin/Koffein

Und eine Frage hätte ich noch, die mir momentan echt sorgen bereitet. Laut hypothese und fev sind Voraussetzungen für den gelegentlichen Konsum 1.) Trenning vom SV 2.) Keine psychischen Störungen 3.) Kein mischkonsum 4.) Kein Kontrollverlust

In dem schreiben meiner verkehrsbehörde steht, dass ich unter Kontrollverlust stand! Wtf? Ich wurde angehalten weil ich in einer anliegerstraße gefahren bin, keine Schlangenlinien oder ähnliches. Ich musste einen Hand-nasen test machen welchen ich bestanden haben. Bis 30 Sekunden zählen woraufhin mir gesagt wurde "nicht ganz, aber im Rahmen". Diese beiden Tests sind im polizeibogen NICHT angekreuzt (weder mit bestanden noch mit nicht bestanden).
Angekreuzt war dass meine Stimmung leicht wechselhaft war, überwiegend freundlich, normales auftreten, sicherer Gang und keine verhaltensauffälligkeiten. Allerdings anfangs undeutlich geredet (was an meiner Übermüdung lag, ich hab verschlafen, bin morgens quasi ausm Bett gesprungen und direkt ins Auto.) Die Verkehrskontrolle war bereits nach meinem Arbeitsbeginn

Im ärztlichen Gutachten, während der Blutentnahme steht drin dass ich jeden Test bestanden haben.

Laut Definition bezieht sich ein Kontrollverlust im straßenwesen hauptsächlich um den Konsum, sprich dass man sein trink/Konsumverhalten unter Kontrolle hat und bei zb einem Bier bleibt und sich danach nicht noch eins und noch eins gönnt etc.

Also wäre meine Frage ob der angebliche "kontrollverlust" sich auf mein Verhalten bezieht oder einfach auf die Tatsache dass ich über den Grenzwert war ?? Es schließt sich ja lt. Fev eig automatisch aus, gelegentlich zu konsumieren/sv zu trennen wenn man unter Kontrollverlust leidet. Dies ist aber die offizielle Frage, welche meine verkehrsbehörde beantwortet haben möchte.

Ist es vlt einfach nur eine Floskel im schreiben ? Ist dort ein Fehler aufgetreten ? Oder Brauch ich meine Prüfung unter diesen Umständen gar nicht antreten?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 15:15