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> Verkehrskontrolle THC
MatzeHH
Beitrag 26.03.2020, 11:43
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 26.03.2020
Mitglieds-Nr.: 86671



    
 
Hallo zusammen,
Ich lese hier schon etwas länger mit, aber ich finde einfach keine Antwort auf meine Frage, oder eben Situation.

Ich kam vor 3 Wochen in eine allgemeine Verkehrskontrolle.
Davor hatte ich das letzte mal vor 10 Tagen etwas mit Freunden geraucht.
Ansonsten rauche ich halt ab und zu mal, aber ohne Tabak, sondern mit pur mit elektronischen Verdampfer.

Ich kannte meine Rechte nicht und hatte bei der Kontrolle Urin abgegeben. THC positiv. Es ging zur Wache zu Blutabnahme. Führerschein und Autoschlüssel wurde mir abgenommen. Der Wagen war nicht auf meinen Namen zugelassen und ich sollte mit Vollmacht den Schlüssel dann bei der Wache wieder abholen. Eine Weiterfahrt wurde mir für 24 Stunden selbst untersagt.

Die nächsten Tage holte ich dann mit Besitzer vom Fahrzeug den Schlüssel ab. An meinen Führerschein habe ich nicht gedacht. Auf Anraten von jemanden von ich 9 Tage später nochmal zur Wache und habe blöd gesagt, ich hätte vergessen auch meinen Führerschein zu holen. Der Beamte ging nach hinten, unterhielt sich 5 Minuten mit anderen und kam dann mit meinen Führerschein zurück und übergab ihn mir. Erstmal aufatmen.

Nach gesamt 14 Tagen nach der Kontrolle bin ich nochmal zur Wache und fragte nach meine Werten. Die sind wie folgt=

0,0 thc
0,1 11hydroxy-thc
31ng thc-9-carbonsäure (-cooh)

Zum Konsum habe ich bei der Kontrolle keine Angaben gemacht. Ich musste auch unterschreiben, das ich jede Aussage verweigere.

Beim Fragen der Werte, sagte mir der Beamte, das ich wohl mit Sicherheit eine MPU machen müsste.

Meine Frage jetzt= kann ich mich mit diesen Werten noch auf ein einmaligen Konsum berufen? Wäre das noch glaubwürdig?
Mein Urin Zuhause ist negativ. War er 1 Woche nach der Kontrolle schon.
Ich habe seitdem auch nichts mehr zu mir genommen und werde es auch nicht mehr tun. Das ist es mir alles nicht Wert.

Ich wurde in Hamburg kontrolliert, aber wohne in Schleswig Holstein. Welches Bundesland wäre da für meinen Fall jetzt zuständig? Wo ich wohne, oder wo die Kontrolle war?

Kommt bei diesen Werten wirklich eine MPU auf mich zu?
Muss ich jetzt schon einen Anwalt nehmen?
Ich vermute mal, das es kein Bußgeld gibt, da kein aktiver THC, oder täusche ich mich?

Vielleicht könnt ihr mir eurer Wissen, oder Vermutungen mitteilen, was ihr denkt

Danke und Gruß
Matze
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durban
Beitrag 26.03.2020, 12:14
Beitrag #2


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Beiträge: 19463
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Hallo, willkommen im Forum! wavey.gif

Für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen ist die Behörde Deines Wohnortes zuständig, also SH.

So wie ich das sehe gibt es derzeit keinen Anlass für irgendwelche fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen; auch keine MPU. Manche (nicht alle!) Polizeibeamte kennen sich da nicht so genau aus, weil das nicht deren Baustelle ist.

Eine MPU droht, wenn Du in Zukunft mit mindestens 1 ng/ml THC angehalten wirst.

MfG
Durban smile.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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MatzeHH
Beitrag 26.03.2020, 12:29
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 26.03.2020
Mitglieds-Nr.: 86671



Wow, das wäre richtig gut. Ich hoffe du hast da Recht.
Könnte sonst eine äG oder so auf mich zukommen?
Wie ich die Beamten auf der Wache verstanden habe, wollen die das an die Führerscheinstelle weiter geben.
Allerdings was wäre wenn? Also sollte ich irgendwie noch einmal zur Kontrolle für Urin vorgeladen werden? Könnte ich mit den Thc cooh Werten noch glaubhaft machen, das es einmalig war, oder komme ich damit nicht durch?

Eine weitere Frage wäre noch, aber wann würde nichts mehr kommen? Nach u Monaten? Also das warten, ob sich jemand meldet, macht ja auch wirr im Kopf.
Rauchen werde ich trotzdem definitiv nichts mehr. Das ist es mir wirklich nicht Wert. Ich kann auch anders zufrieden sein und ärgere mich sehr über diese grosse Dummheit sad.gif

Tausend Dank schon mal

Grüße
Matze
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Kai R.
Beitrag 26.03.2020, 12:34
Beitrag #4


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Einen Einmalkonsum kannst Du nicht glaubhaft machen, dann wären die Abbauwerte mit den Aktivwerten verschwunden. Ist aber auch egal, denn gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen gefährdet Deine Eignung nicht. Die FSST darf gar keine weitere Überprüfung vornehmen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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MatzeHH
Beitrag 26.03.2020, 13:00
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Neuling
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Zitat (Kai R. @ 26.03.2020, 12:34) *
gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen gefährdet Deine Eignung nicht. Die FSST darf gar keine weitere Überprüfung vornehmen.


Danke!!!
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