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> Bußgeld für quer parken in Wendehammer
christian_br
Beitrag 25.03.2020, 16:04
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Forum!

Hatte gerade als einziger ein Knöllchen am Auto (rot ergänzdes Auto und Aufschrift Knöllchen). Die blau/rote Kreis ist das StVO Verkehrszeichen-Nr. 283-20. Direkt zur Front des Autos ist ein Füßgängerweg, der mit Straßenpollern gesichert ist, also auch nur für Füßgänger zugänglich ist.

PS: Das rote Auto vor dem Verkehrszeichen kann natürlich auch erst nachträglich geparkt haben, darüber habe ich keinen Überblick.

Was wird wohl die Grundlage sein, wieso ich ein Knöllchen bekommen hab?
Das Querparken in diesem Wendenhammer, ab dem Verkehrszeichen ist eine lange Tradition in unserem Wohngebiet laugh2.gif laugh2.gif .
Freue mich über eine kleine Diskussion.

Viele Grüße,
christian!

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durban
Beitrag 25.03.2020, 16:38
Beitrag #2


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Hallo, willkommen im Forum! wavey.gif

Ich tippe auf einen Verstoß gegen § 12 Abs. 4 S. 1 StVO:

Zitat
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.


MfG
Durban smile.gif


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janr
Beitrag 25.03.2020, 16:53
Beitrag #3


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Auch von mir ein Herzlich Willkommen im VP wavey.gif

Evtl wäre da etwas zum Nachlesen, denn das mit dem Bild halt wohl nicht so geklapt:
FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern

Hier gleich der Service-Link zum Bild des TE


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.03.2020, 17:48
Beitrag #4





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Zitat (christian_br @ 25.03.2020, 16:04) *
Die blau/rote Kreis ist das StVO Verkehrszeichen-Nr. 283-20.

Bist du sicher, dass es ein Haltverbot mit rechtsweisendem Pfeil war? Das wäre das Ende des Haltverbotes, aber ganz plausibel finde ich es nicht, dass man das Haltverbot ausgerechnet am Beginn des Wendehammers beendet. Üblicherweise beginnt es ja erst dort.
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Mueck
Beitrag 25.03.2020, 19:44
Beitrag #5


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Zitat (christian_br @ 25.03.2020, 16:04) *
... Direkt zur Front des Autos ist ein Fußgängerweg,
...
Was wird wohl die Grundlage sein, wieso ich ein Knöllchen bekommen hab?
Behinderung des Verkehrs. Auch Fußgänger sind Verkehr ... thread.gif
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christian_br
Beitrag 25.03.2020, 20:29
Beitrag #6


Neuling


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Ja es ist auf jeden Fall ein rechtszeigender Pfeil, daher wundere ich mich auch so.
Das mit dem angrenzenden Fußweg ist auch kein sauberes Argument, da dieser zwei Autos breit ist.
Also sollte auf dem benachbarten Auto ein Knöllchen sein.

Gehe morgen mal Abmessen wie viel Platz zum Durchfahren wären.

Berichte, falls etwas per Post kommt!

Und danke für die Antworten
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janr
Beitrag 25.03.2020, 20:33
Beitrag #7


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Mach doch gleich mal bitte DigiBilder, dann sieht man genaueres wavey.gif


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rapit
Beitrag 25.03.2020, 21:48
Beitrag #8


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Ich bezweifle, dass es sich um Vz 283-20 handelt, und vermute ein 283-10 whistling.gif

Das 283-20er steht nämlich schräg gegenüber, und solch eine Beschilderung (um den Wendehammer freizuhalten) ist häufig.

Ich wünsche mir daher ein Foto des Verkehrszeichens.


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christian_br
Beitrag 27.03.2020, 17:58
Beitrag #9


Neuling


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So Bilder habe ich gestern Abend schnell geschossen. Hoffe man erkennt alles nötige. Der Abstand zum Bordstein beträgt >4m.

Und das Vz ist eindeutig ein 283-20, hatte da schon 5mal draufgeschaut, als ich den Wisch an der Scheibe hatte. laugh2.gif laugh2.gif
Hinten links (auf Bild 4) erkennt an dann ein 283-10, welches dann durch das Schild in dem Link von rapit aufgehoben wird.

War noch nie so gespannt auf ein Knöllchen police.gif

https://www.bilder-upload.eu/bild-42a263-15...27836.jpeg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-7173c1-15...27867.jpeg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-c0b344-15...28140.jpeg.html

Falls es nicht reicht, kann ich dann morgen noch Bilder mit Tageslicht einstellen.
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KJK
Beitrag 27.03.2020, 19:46
Beitrag #10


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Ich sehe das so, dass Du den Zugang zum Gustav-Knuth-Weg massiv behinderst - schon für "normale" Fußgänger, aber insbesondere zum Beispiel für Rollstuhlfahrer, Rollator- oder Kinderwagen-Schieber, etc.
Mir scheint auch der Bordstein im Bereich der Einmündung etwas niedriger zu sein, was ich wegen des üppig wuchernden Straßenbegleitgrüns allerdings nicht zuverlässig beurteilen kann.
Das gilt natürlich für alle Fahrzeuge, die in der Front dieses Wegs abgestellt sind, aber es gibt kein "Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht" oder so ähnlich. Heißt: Du kannst Dich nicht darauf berufen, dass Dein Nachbar keine Knolle hatte, um zu verlangen, ebenfalls keine zu bekommen. Außerdem stand der vielleicht gerade nicht da, als der Kontroletti kam. Wer weiß? Ist aber, wie gesagt, auch egal: Zahlen bringt Frieden.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 27.03.2020, 20:30
Beitrag #11





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Ich vermute, dass man das Parken vor einem abgesenkten Bordstein vorwerfen wird.
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christian_br
Beitrag 02.04.2020, 14:43
Beitrag #12


Neuling


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Heute kam Post:

Mir wird vorgeworfen nicht am rechten Fahrbandrand geparkt zu haben.
Verstehe nicht in wie fern ich nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt habe?
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janr
Beitrag 02.04.2020, 14:50
Beitrag #13


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Am rechten Fahrbahnrand parkt man, wenn die Beifahrerseite zum rechten Fahrbahnrand steht.
Die Fahrerseite, Front oder Heck zum Fahrbahnrand ist falsches Parken.


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rapit
Beitrag 02.04.2020, 15:34
Beitrag #14


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Warum?

Ich konkretisiere: warum gilt das bei Smart nicht? Und soll bei anderen gelten?


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dazydee
Beitrag 02.04.2020, 15:42
Beitrag #15


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Man muss zudem Platzsparend parken. Da zähle ich Quer- und Schrägparken bei genügend Restbreite dazu.

Davon abgesehen, dass ich auch nicht sehe woraus sich ergibt, dass man nicht im mit der Front des Autos an den Fahrbahnrand fahren darf.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.04.2020, 17:42
Beitrag #16





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Zitat (rapit @ 02.04.2020, 16:34) *
Ich konkretisiere: warum gilt das bei Smart nicht?

Es gilt ja auch beim Smart. Der ist nämlich immer noch länger als andere Autos breit.
Querparken kann aber auch ohne entsprechende Markierungen oder Beschilderungen zulässig sein. Hier unterstellt die Behörde wohl, dass dadurch die Fahrzeuge zu sehr in die Fahrbahn hinein ragen. Wenn man sich die Fotos und das Satellitenbild anschaut, dann stimmt das auch. Also künftig nur noch längs parken, auch wenn dann eben nur ein oder max. zwei Fahrzeuge dort parken können.
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hk_do
Beitrag 02.04.2020, 19:31
Beitrag #17


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und wenn dann wieder der selbe Vorwurf erhoben wird wissen wir, dass die Behörde der Meinung ist ein Wendehammer habe überhaupt keine Fahrbahn und man dürfe deswegen dort auch überhaupt nicht parken whistling.gif
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christian_br
Beitrag 03.04.2020, 19:25
Beitrag #18


Neuling


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Ah das wird noch ein lustiger Fall. Habe jetzt rechts an Straßenrand geparkt, ohne den abgesenkten Bordstein zu blockieren. In dem Moment hat einer noch hinter mir geparkt, der meinte ich solle doch quer einparken, weil er für das Parken rechts am Straßenrand eine Strafe bekommen hat. Außerdem meinte er, dass die Politesse eine Wohnung in Blick des Wendehammers hat und abends und sonntags gerne mal einfach so vorbeischaut cop.gif think.gif think.gif

Bis zum nächstne Knöllchen!
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janr
Beitrag 03.04.2020, 19:40
Beitrag #19


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Hier gibt es noch eine FAQ zu "Querparken von Klein-Pkw "Smart", Erlaubt oder nicht erlaubt?"


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.04.2020, 20:00
Beitrag #20





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Zitat (christian_br @ 03.04.2020, 20:25) *
... weil er für das Parken rechts am Straßenrand eine Strafe bekommen hat.

Und wie lautete da der Tatvorwurf?
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janr
Beitrag 03.04.2020, 20:07
Beitrag #21


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Vllt parkte er Rückwärts whistling.gif


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Achim
Beitrag 05.04.2020, 10:58
Beitrag #22


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Zitat (christian_br @ 02.04.2020, 14:43) *
Heute kam Post: Mir wird vorgeworfen nicht am rechten Fahrbandrand geparkt zu haben. Verstehe nicht in wie fern ich nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt habe?


In einem Wendehammer am rechten Fahrbahnrand und längs der Verkehrsrichtung?? Wird wohl bei Gericht mit richtiger Begründung hinten runter fallen. (leider sehre ich die Bilder nicht)


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saniboy
Beitrag 05.04.2020, 17:07
Beitrag #23


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Zitat (Achim @ 05.04.2020, 11:58) *
Zitat (christian_br @ 02.04.2020, 14:43) *
Heute kam Post: Mir wird vorgeworfen nicht am rechten Fahrbandrand geparkt zu haben. Verstehe nicht in wie fern ich nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt habe?


In einem Wendehammer am rechten Fahrbahnrand und längs der Verkehrsrichtung?? Wird wohl bei Gericht mit richtiger Begründung hinten runter fallen. (leider sehre ich die Bilder nicht)


Auf den Bildern siehst Du ein quer zur Fahrtrichtung geparktes Fahrzeug (mit dem Heck zum Bordstein).

Viele Grüße,
saniboy
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 16:46