Bußgeld für quer parken in Wendehammer |
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Bußgeld für quer parken in Wendehammer |
25.03.2020, 16:04
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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 25.03.2020 Mitglieds-Nr.: 86669 |
Hatte gerade als einziger ein Knöllchen am Auto (rot ergänzdes Auto und Aufschrift Knöllchen). Die blau/rote Kreis ist das StVO Verkehrszeichen-Nr. 283-20. Direkt zur Front des Autos ist ein Füßgängerweg, der mit Straßenpollern gesichert ist, also auch nur für Füßgänger zugänglich ist. PS: Das rote Auto vor dem Verkehrszeichen kann natürlich auch erst nachträglich geparkt haben, darüber habe ich keinen Überblick. Was wird wohl die Grundlage sein, wieso ich ein Knöllchen bekommen hab? Das Querparken in diesem Wendenhammer, ab dem Verkehrszeichen ist eine lange Tradition in unserem Wohngebiet . Freue mich über eine kleine Diskussion. Viele Grüße, christian! |
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25.03.2020, 16:38
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19472 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Hallo, willkommen im Forum!
Ich tippe auf einen Verstoß gegen § 12 Abs. 4 S. 1 StVO: Zitat Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. MfG Durban -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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25.03.2020, 16:53
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Auch von mir ein Herzlich Willkommen im VP
Evtl wäre da etwas zum Nachlesen, denn das mit dem Bild halt wohl nicht so geklapt: FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern Hier gleich der Service-Link zum Bild des TE -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_Georg_g_* |
25.03.2020, 17:48
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#4
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Die blau/rote Kreis ist das StVO Verkehrszeichen-Nr. 283-20. Bist du sicher, dass es ein Haltverbot mit rechtsweisendem Pfeil war? Das wäre das Ende des Haltverbotes, aber ganz plausibel finde ich es nicht, dass man das Haltverbot ausgerechnet am Beginn des Wendehammers beendet. Üblicherweise beginnt es ja erst dort. |
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25.03.2020, 19:44
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7547 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
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25.03.2020, 20:29
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 25.03.2020 Mitglieds-Nr.: 86669 |
Ja es ist auf jeden Fall ein rechtszeigender Pfeil, daher wundere ich mich auch so.
Das mit dem angrenzenden Fußweg ist auch kein sauberes Argument, da dieser zwei Autos breit ist. Also sollte auf dem benachbarten Auto ein Knöllchen sein. Gehe morgen mal Abmessen wie viel Platz zum Durchfahren wären. Berichte, falls etwas per Post kommt! Und danke für die Antworten |
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25.03.2020, 20:33
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Mach doch gleich mal bitte DigiBilder, dann sieht man genaueres
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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25.03.2020, 21:48
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Ich bezweifle, dass es sich um Vz 283-20 handelt, und vermute ein 283-10
Das 283-20er steht nämlich schräg gegenüber, und solch eine Beschilderung (um den Wendehammer freizuhalten) ist häufig. Ich wünsche mir daher ein Foto des Verkehrszeichens. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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27.03.2020, 17:58
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 25.03.2020 Mitglieds-Nr.: 86669 |
So Bilder habe ich gestern Abend schnell geschossen. Hoffe man erkennt alles nötige. Der Abstand zum Bordstein beträgt >4m.
Und das Vz ist eindeutig ein 283-20, hatte da schon 5mal draufgeschaut, als ich den Wisch an der Scheibe hatte. Hinten links (auf Bild 4) erkennt an dann ein 283-10, welches dann durch das Schild in dem Link von rapit aufgehoben wird. War noch nie so gespannt auf ein Knöllchen https://www.bilder-upload.eu/bild-42a263-15...27836.jpeg.html https://www.bilder-upload.eu/bild-7173c1-15...27867.jpeg.html https://www.bilder-upload.eu/bild-c0b344-15...28140.jpeg.html Falls es nicht reicht, kann ich dann morgen noch Bilder mit Tageslicht einstellen. |
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27.03.2020, 19:46
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3145 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Ich sehe das so, dass Du den Zugang zum Gustav-Knuth-Weg massiv behinderst - schon für "normale" Fußgänger, aber insbesondere zum Beispiel für Rollstuhlfahrer, Rollator- oder Kinderwagen-Schieber, etc.
Mir scheint auch der Bordstein im Bereich der Einmündung etwas niedriger zu sein, was ich wegen des üppig wuchernden Straßenbegleitgrüns allerdings nicht zuverlässig beurteilen kann. Das gilt natürlich für alle Fahrzeuge, die in der Front dieses Wegs abgestellt sind, aber es gibt kein "Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht" oder so ähnlich. Heißt: Du kannst Dich nicht darauf berufen, dass Dein Nachbar keine Knolle hatte, um zu verlangen, ebenfalls keine zu bekommen. Außerdem stand der vielleicht gerade nicht da, als der Kontroletti kam. Wer weiß? Ist aber, wie gesagt, auch egal: Zahlen bringt Frieden. -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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Gast_Georg_g_* |
27.03.2020, 20:30
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#11
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Ich vermute, dass man das Parken vor einem abgesenkten Bordstein vorwerfen wird.
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02.04.2020, 14:43
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 25.03.2020 Mitglieds-Nr.: 86669 |
Heute kam Post:
Mir wird vorgeworfen nicht am rechten Fahrbandrand geparkt zu haben. Verstehe nicht in wie fern ich nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt habe? |
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02.04.2020, 14:50
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Am rechten Fahrbahnrand parkt man, wenn die Beifahrerseite zum rechten Fahrbahnrand steht.
Die Fahrerseite, Front oder Heck zum Fahrbahnrand ist falsches Parken. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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02.04.2020, 15:34
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Warum?
Ich konkretisiere: warum gilt das bei Smart nicht? Und soll bei anderen gelten? -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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02.04.2020, 15:42
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1763 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 |
Man muss zudem Platzsparend parken. Da zähle ich Quer- und Schrägparken bei genügend Restbreite dazu.
Davon abgesehen, dass ich auch nicht sehe woraus sich ergibt, dass man nicht im mit der Front des Autos an den Fahrbahnrand fahren darf. -------------------- Nulla poena sine lege
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Gast_Georg_g_* |
02.04.2020, 17:42
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#16
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Ich konkretisiere: warum gilt das bei Smart nicht? Es gilt ja auch beim Smart. Der ist nämlich immer noch länger als andere Autos breit. Querparken kann aber auch ohne entsprechende Markierungen oder Beschilderungen zulässig sein. Hier unterstellt die Behörde wohl, dass dadurch die Fahrzeuge zu sehr in die Fahrbahn hinein ragen. Wenn man sich die Fotos und das Satellitenbild anschaut, dann stimmt das auch. Also künftig nur noch längs parken, auch wenn dann eben nur ein oder max. zwei Fahrzeuge dort parken können. |
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02.04.2020, 19:31
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7211 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
und wenn dann wieder der selbe Vorwurf erhoben wird wissen wir, dass die Behörde der Meinung ist ein Wendehammer habe überhaupt keine Fahrbahn und man dürfe deswegen dort auch überhaupt nicht parken
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03.04.2020, 19:25
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 25.03.2020 Mitglieds-Nr.: 86669 |
Ah das wird noch ein lustiger Fall. Habe jetzt rechts an Straßenrand geparkt, ohne den abgesenkten Bordstein zu blockieren. In dem Moment hat einer noch hinter mir geparkt, der meinte ich solle doch quer einparken, weil er für das Parken rechts am Straßenrand eine Strafe bekommen hat. Außerdem meinte er, dass die Politesse eine Wohnung in Blick des Wendehammers hat und abends und sonntags gerne mal einfach so vorbeischaut
Bis zum nächstne Knöllchen! |
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03.04.2020, 19:40
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_Georg_g_* |
03.04.2020, 20:00
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#20
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03.04.2020, 20:07
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Vllt parkte er Rückwärts
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05.04.2020, 10:58
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Heute kam Post: Mir wird vorgeworfen nicht am rechten Fahrbandrand geparkt zu haben. Verstehe nicht in wie fern ich nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt habe? In einem Wendehammer am rechten Fahrbahnrand und längs der Verkehrsrichtung?? Wird wohl bei Gericht mit richtiger Begründung hinten runter fallen. (leider sehre ich die Bilder nicht) -------------------- |
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05.04.2020, 17:07
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 285 Beigetreten: 04.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16515 |
Heute kam Post: Mir wird vorgeworfen nicht am rechten Fahrbandrand geparkt zu haben. Verstehe nicht in wie fern ich nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt habe? In einem Wendehammer am rechten Fahrbahnrand und längs der Verkehrsrichtung?? Wird wohl bei Gericht mit richtiger Begründung hinten runter fallen. (leider sehre ich die Bilder nicht) Auf den Bildern siehst Du ein quer zur Fahrtrichtung geparktes Fahrzeug (mit dem Heck zum Bordstein). Viele Grüße, saniboy |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 16:46 |