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> Wiederholungstäter 0,94, Trunkenheitsfahrt
Wiederda
Beitrag 25.03.2020, 13:10
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

ich habe schon wieder Mist gebaut und schäme mich einfach so sehr..
Ich hatte am 1.02.20 einen kleinen Auffahrunfall mit einem geparkten KFZ(Ca.1200€ Schaden,An der Stosstange war nichts zu sehen aber wohl doch etwas kaputt) mit 0,94 Promille. crybaby.gif
Polizei habe ich selber gerufen.
Zu meiner Vorgeschichte..
Ich wurde nach einer TF mit 1,58 Promille in 08/2015, 10/2015 zu 55 TS / 10 Monate sperre verurteilt, wegen einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt. Mpu habe ich mit freiwiliiger Abstinenz damals bestanden im ersten Anlauf(Vorbereitung auch über dieses tolle Forum smile.gif )

Nur wird mir eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt vorgeworfen und meinen Führerschein habe ich bereits freiwillig abgegeben.
Vorgefallen ist das Ganze in BW.

ich drehe komplett am Rad und weiß nicht wie es wieder dazu kommen konnte. Ich werde mich noch kritsicher mit meinem Verhalten konfrontieren müssen..

Kann man einschätzen was mich an Strafe erwarten wird?

Das mir eine Mpu blüht, dessen bin ich mir bewusst. Ist es möglich mit dieser Vorgeschichte überhaupt zu bestehen?

Danke bereits jetzt, an die Menschen, die sich die Zeit nehmen um meinen Beitrag zu lesen. Ich bin über alle Erfahrungswerte und Tipps sehr dankbar.

Grüße wiederda
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sepultura
Beitrag 25.03.2020, 18:34
Beitrag #2


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...wie hast du damals deine freiwillige Abstinenz untermauert? AB-Nachweise oder auch Therapie ö.Ä.?
Bestehen kann man sicherlich mit entsprechender Vorbereitung. Dazu können andere mehr schreiben.
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Wiederda
Beitrag 25.03.2020, 18:42
Beitrag #3


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Hallo Speultura,

danke für deine Antwort.
Habe damals ein 6 monatiges ETG Screening über Urin nachgewiesen. In der Mpu habe ich die Abstinenz mit einer persönlichen Entscheidung argumentiert da eigentlich keine Abstinenz gefordert war.

Grüße

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.03.2020, 22:03
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Wiederda
Beitrag 25.03.2020, 19:15
Beitrag #4


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Sorry für den falsch geschriebenen Namen.. Hab mich am Handy vertippt
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sepultura
Beitrag 25.03.2020, 19:39
Beitrag #5


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..kein Problem. Heisst auf deutsch nichts anderes als Grab.
Warte du mal auf andere Antworten.
Am Rad drehen ist schonmal normal und nicht schlecht. Klingt blöde, aber du hast etwas erkannt. Ich kann nur sagen, dass Abstinenz ein 'Leben lang' gilt und nicht nur 6 Monate.
Hier stehen auch nicht viel Infos zu deinem Konsumverhalten zwischen den TF. Denk mal darüber nach was passiert ist zwischen 'Abstinenz' und dem letztem Vorfall. Alles Gute dir.
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Kai R.
Beitrag 25.03.2020, 21:07
Beitrag #6


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Zitat
Kann man einschätzen was mich an Strafe erwarten wird?

Rechne mal mit 50 Tagessätzen und 12-15 Monate Sperrfrist. Dazu max. 5000.-€ Regress Deiner Versicherung für den Fremdschaden, Deinen eigenen Schaden trägst Du selbst. Die folgende MPU wird nur mit einer diesmal echten Abstinenz zu bestehen sein.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Wiederda
Beitrag 25.03.2020, 21:24
Beitrag #7


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Hallo Kai,

danke für deine Antwort. Das macht mir Hoffnung, dass ich zumindest eine Chance habe.
Sorry für die vielleicht blöde Rückfrage aber ich weiß nicht, was du mit einer echte Abstinenz meinst. Wäre wirklich toll wenn du mir das kurz erklären könntest.

Vielen Dank

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.03.2020, 22:04
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Q-Treiberin
Beitrag 25.03.2020, 21:53
Beitrag #8


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Naja, Deine letzte „Abstinenz“ war wohl eher nur eine Trinkpause im Hinblick auf die AN für die MPU. Sonst wärest Du ja nicht erneut mit Alk am Steuer aufgehalten worden.

Diesmal musst Du dem Gutachter schlüssig erklären können warum Du jetzt wirklich den Rest Deines Lebens abstinent leben willst und wirst.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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sepultura
Beitrag 25.03.2020, 22:22
Beitrag #9


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Also Abstinenz heißt nicht zu beweisen über einen längeren Zeitraum keinen Alk trinken zu können wie du es ja mal über 6 Monate gemacht hast.
Abstinenz heißt für immer keinen Alkohol zu trinken, auch über deine Nachweise und MPU hinaus.
So eine absolute Einstellung klingt vielleicht anfangs merkwürdig.

Der Gutachter möchte bei Abstinenz nicht nur sehen, dass du bis zum Zeitpunkt der MPU keinen Alk getrunken hast, sondern muss auch entscheiden/beurteilen, ob dieses Verhalten auch so von dir beibehalten werden kann/wird.

Ob Abstinenz gefordert wird kann ich nicht beurteilen. Deine 2. BAK ist ja nicht gerade 'Oberliga', aber du bist Wiederholungstäter und hast Abstinenz angegeben.

Wie hast du denn überhaupt Abstinenz verstanden bei MPU Nr.1? Vielleicht liegt hier schon das Missverständnis. Was steht denn bei der Beurteilung/Prognose deines Gutachtens?
Stell dir jetzt bloß nicht vor wieder nur ein paar Monate nix zu konsumieren und dann ist wieder tuti.
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Wiederda
Beitrag 25.03.2020, 23:11
Beitrag #10


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Danke für die Erklärungen und Rückfragen! Das ist schwierig zu beschreiben was für mich Abstinenz bedeutet.. Aktuell versuche ich zu begreifen wie das alles passieren konnte und immer wieder kommt in mir das Gefühl hoch, dass ich mit dem Trennen von trinken und fahren ein Problem habe...Aktuell ist immernoch alles ziemlich wirr da ich mich von den Mengen des Konsums eig. nicht unter den krassen trinkern in meinem Umfeld gesehen habe..
Zwischen den TF. Habe ich Samstag meistens in Gesellschaft getrunken wie an dem Samstag meiner 2.TF auch..Ich bin relativ schnell betrunken und hatte an diesem Tag ca.1L Craftbier mit ca. 10% getrunken und hatte mit den 0,9 schon gut einen im Tee sad.gif
Zur ersten TF.
Nach einigen Sitzungen mit einer Psychologin kamen wir bei der Vorbereitung der letzten Mpu zu dem Schluss, dass die 6 Monate AB sich führ mich richtig angefühlt haben und ich diese auch so als Trinkpause argumentieren will.

Prognose kann ich nicht wortgenau wiedergeben. Der entscheidenden Satz bei der Führerscheinstelle war, wenn ich mich richtig an das Gespräch erinnere, die Antwort auf die Fragenstellung ob ich auch in Zukunft ein Kfz unter dem Einfluss von Alkohol fahren werde.
Die Antwort war, dass nicht zu erwarten ist, das ich wieder ein Kfz unter dem Einfluss von alkohol führen werde.
Sorry falls das nicht die erfragte Info ist.
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sepultura
Beitrag 25.03.2020, 23:34
Beitrag #11


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Zitat (Wiederda @ 25.03.2020, 23:11) *
....Abstinenz...und... Trinkpause.....


Das beißt sich doch schon. Mach dir bewusst was es heißt Abstinent zu leben (für immer).
Du hast lediglich bewiesen, dass du über längere Zeit kein Alk trinken musst/kannst.

Solch Abstinenznachweise werden hier oft auch als Eintrittskarte für eine MPU beschrieben. Je nachdem kann man eine MPU auch mit sog. kontrolliertem Trinken bestehen, was wiederum bedeutet nicht abstinent leben zu wollen. Ist eigentlich nicht schwer zu verstehen.

Das mit deinem Trinkverhalten kannst du dir mal ruhig notieren und weiter drüber nachdenken. Warum du trinkst, wo, wann, mit wem, allein oder nur in Gesellschaft und wieso du ins Brumbrum (Auto) steigst, etc...
Ist sicher hilfreich.

Hast du bei MPU 1 angegeben nicht mehr Alk trinken zu wollen? Das wäre dann der Vorsatz abstinent leben zu wollen gewesen. Das scheint mir hier fraglich.
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Wiederda
Beitrag 25.03.2020, 23:44
Beitrag #12


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Habe ich mir notiert und schreibe es mit auf die aktuell gefühlt endlose Liste..

Die Gutachterin stellte mir damals die Frage, ob es für einen Menschen in meinem Alter(25) nicht etwas unwahrscheinlich wäre ein Leben lang auf alkohol zu verzichten.

Wie damals für mich gefühlt und beschlossen, habe ich geantwortet, dass die Trinkpause für mich die richtige Entscheidung war aber ich nicht ausschliese jemals wieder zu trinken. Nur das trinken und fahren wird nicht mehr vorkommen. sad.gif
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sepultura
Beitrag 26.03.2020, 00:10
Beitrag #13


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Na dann ist ja auch keine Abstinenz am 'Ende' in deinem Gutachten vorausgesetzt/eingetragen.

Jetzt ist das sicherlich anders zu beurteilen.
Dazu können andere mehr sagen. Siehe Beitrag#6 von Kai R.

Bleib am Ball!
Alkoholkonsum ist nu tabu wenn du die Fahrerlaubnis sobald wie möglich zurückerlangen möchtest.

Und immer aufmerksam sein wenn Situationen kommen in welchen du getrunken hast. Selbstreflektion betreiben.
Gibt auch super Hilfsangebote hierzu, welche auch kostenfrei sind. Diese sind bei MPU auch gern gesehen.

Warte hier mal auf weitere Antworten.


Kopf hoch!
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Wiederda
Beitrag 29.06.2020, 16:01
Beitrag #14


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Guten Tag:-)

Ich wollte hier mal ein Update von mir posten und fragen ob mir jemand dazu Tipps hat.
Zur Strafe.. Wurde zu 6 Monaten Fahrverbot und einer Geldstrafe verurteilt.. mein Anwalt hat da gut was rausholen können, da mein unfall auch einen nüchternen hätte passieren können.
Ich hatte in der Zwischenzeit ein Gespräch bei der SHG und mit einem Verkehrspsychologen.
Ergebniss der SHG war dass sie eigentlich keinen Missbrauch o.Ä. feststellen kann.. Auch der Verkehrspsychologe riet mir dazu die 2. Mpu mit KT anzugehen, da die Problemtiefe es hergibt und kein Alkoholmissbrauch vorliegen würde. Nach den vorigen Postings habe ich viel über Abstinenz nachgedacht und tatsächlich habe ich bei meiner letzten MPU meine Trinkpause gut verkaufen können aber Abstinent war ich nicht. Es war ein notwendiges Übel un die Mpu zu bestehen ohne das Thema Abstinenz wirklich zu verstehen..
Genau dieser Gedankengang lässt mich an der Aussage des VP zB. Zweifeln.. Der Gutachter wird meine 6 Monate abstinenz von damals in Frage stellen, womit er auch recht hat. Und dann mit KT anzutreten erscheint mir nicht richtig.. Inzwischen denke ich, das ich ein Problem mit dem Trennen habe, welches für mich nicht kontrollierbar erscheint.. Habt ihr hierzu Erfahrungen ? Ist das erlernen neuer Verhaltensweisen durch KT Sinnvoll bei 2 Auffälligkeiten oder sollte ich komplett verzichten weil es erneut trotz* wenig*Konsum zur Auffälligkeit kam und meiner Meinung nach da schon keine Kontrolle mehr vorlag?

Ich habe mich nun zu AB nachweisen angemeldet und werde weiter bei der SHG bleiben..
Sobald ein bisschen Zeit ins Land gegangen ist werde ich mir den Fragebogen vornehmen.

Danke schonmal und VG
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beachlife
Beitrag 29.06.2020, 17:03
Beitrag #15


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Ich denke, du solltest auf dein Bauchgefühl hören. Wenn du unsicher bist, ob du es schaffst in Zukunft im alkoholisierten Zustand das Auto stehen zu lassen, ist das in meinen Augen ein sehr eindeutiges Warnsignal. Das solltest du nicht ignorieren.
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Herbie56
Beitrag 29.06.2020, 19:10
Beitrag #16


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Moin, Wiederda 😊,

beim Lesen hatte ich das Gefühl, dass du die Abstinenz wählen möchtest ?
Mein Eindruck ist, dass du genug Negatives des Alkoholkonsums erlebt hast, so dass es für dein Leben reicht ?

Falls ich richtig liegen sollte, lasse es mal ein paar Tage sacken...

Eine Anregung wäre, Vor- und Nachteile des Alkoholkonsums aufzuschreiben ( DinA4, Tabelle ).
Das kann sehr aufschlussreich sein...

lG und tapfer bleiben 🍀


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T73
Beitrag 29.06.2020, 22:34
Beitrag #17


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Die zutreffenden Einschätzungen der Experten, dass die MPU diesmal nur mit tatsächlicher Abstinenz zu bestehen sein wird, hast du im März schon bekommen.

Wenn du zudem inzwischen selber deine Kontrollverluste erkannt hast, gibt es da doch gar nix rumzueiern. Nutze deine MPU-Vorbereitung lieber für die Aufarbeitung deiner inneren Motive. Wenn SHG und VP dir dabei helfen können, ist das gut, ansonsten sind sie keine guten Ratgeber.


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Immer wenn jemand "Fragen kostet nichts" sagt, fällt irgendwo ein Anwalt lachend vom Stuhl.
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MsTaxi
Beitrag 29.06.2020, 22:50
Beitrag #18


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Eine der Kernfragen lautet: Empfindest du bei dem Gedanken, die nächsten etwa 50 Jahre absolut keinen Alkohol mehr zu trinken, ein Gefühl von Verlust? Bist du dann deiner Meinung nach ein Freak oder kannst du mit dem Gedanken gut leben? Dies würde ich mal sehr genau überlegen an deiner Stelle und dabei ehrlich zu mir sein.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Wiederda
Beitrag 01.07.2020, 10:56
Beitrag #19


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Hallo :-)

erstmal ein risieges Danke an alle für die Antworten.

Zitat (beachlife @ 29.06.2020, 18:03) *
Ich denke, du solltest auf dein Bauchgefühl hören. Wenn du unsicher bist, ob du es schaffst in Zukunft im alkoholisierten Zustand das Auto stehen zu lassen, ist das in meinen Augen ein sehr eindeutiges Warnsignal. Das solltest du nicht ignorieren.

Genau dieses Gefühl habe ich, da ich mir nicht mal erklären kann wie es wieder dazu kommen konnte. Ich werde da auf mein Bauchgefühl hören.

Zitat (Herbie56 @ 29.06.2020, 20:10) *
Moin, Wiederda 😊,

beim Lesen hatte ich das Gefühl, dass du die Abstinenz wählen möchtest ?
Mein Eindruck ist, dass du genug Negatives des Alkoholkonsums erlebt hast, so dass es für dein Leben reicht ?

Falls ich richtig liegen sollte, lasse es mal ein paar Tage sacken...

Eine Anregung wäre, Vor- und Nachteile des Alkoholkonsums aufzuschreiben ( DinA4, Tabelle ).
Das kann sehr aufschlussreich sein...

lG und tapfer bleiben 🍀

Da hast du vollkommen recht.. Ich habe einfach Angst vor mir selber da ich einsehen muss, dass ich es nicht mehr im Griff hatte Alkohol und fahren zu trennen. ICh stelle mir gerade of die Frage warum ich die Bier getrunken habe und noch gefahren bin.. Deinen Tipp mit den Vor- und Nachteilen, werde ich probieren.. Danke dafür!!

Zitat (T73 @ 29.06.2020, 23:34) *
Die zutreffenden Einschätzungen der Experten, dass die MPU diesmal nur mit tatsächlicher Abstinenz zu bestehen sein wird, hast du im März schon bekommen.

Wenn du zudem inzwischen selber deine Kontrollverluste erkannt hast, gibt es da doch gar nix rumzueiern. Nutze deine MPU-Vorbereitung lieber für die Aufarbeitung deiner inneren Motive. Wenn SHG und VP dir dabei helfen können, ist das gut, ansonsten sind sie keine guten Ratgeber.
Danke für deine direkte Antwort! Da hast du natürlich recht, nur hat es mich tatsächlich verwirrt, dass SHG und VP mir gefühlt die Abstinenz ausreden wollten.


Zitat (MsTaxi @ 29.06.2020, 23:50) *
Eine der Kernfragen lautet: Empfindest du bei dem Gedanken, die nächsten etwa 50 Jahre absolut keinen Alkohol mehr zu trinken, ein Gefühl von Verlust? Bist du dann deiner Meinung nach ein Freak oder kannst du mit dem Gedanken gut leben? Dies würde ich mal sehr genau überlegen an deiner Stelle und dabei ehrlich zu mir sein.
Das empfinde ich für mich persönlich als sehr wichtige Frage. Ich denke, dass es für mich kein Problem ist da ich auch seit der TF nichts mehr getrunken habe und auch diverse schlechte Erlebnisse und Feiern ohne alkohol absolviert habe ohne mich komisch zu fühlen. Mir fehlt nichts und trotzdem habe ich vor der TF regelmäßig getrunken. Daher empfinde ich diese Frage für mich persönlich als noch nicht korrekt aufgearbeitet und ich denke, da brauch ich noch eine Weile..

Positiv empfinde ich aktuell, dass auch durch die Aussagen hier im Forum, im Vergleich zuum letzten mal, viele Denkprozesse losgetreten worden sind. Ich glaube mich diesmal tatsächlich mit meinem Problem auseinander zu setzten und nicht eine Geschichte zu erlenen um meinen FS wieder zu bekommen.



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Herbie56
Beitrag 01.07.2020, 11:53
Beitrag #20


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Sehr gut, Wiederda,

dass du das erkannt hast, ist schon die halbe Miete, prima 👍 !

Denn bedenke:
Non mpu, sed vitae discemus 😉

lG


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lottizwerg
Beitrag 01.07.2020, 12:25
Beitrag #21


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Zitat
Mir fehlt nichts und trotzdem habe ich vor der TF regelmäßig getrunken. Daher empfinde ich diese Frage für mich persönlich als noch nicht korrekt aufgearbeitet und ich denke, da brauch ich noch eine Weile..


Du hast schon eine sehr wichtige Erkenntnis für dich selbst getroffen und auch festgestellt.

Nach meiner TF dachte ich auch anfangs, dass ich eventeull auf KT schnwenke. Heute, nach 1 1/2 Jahren 100% Absitnenz, fühle ich mich sauwohl und mir fehlt der Wein oder das Bier absolut nicht. Dieser Weg dorthin lag an der Aufarbeiutung meines Konsums.

Der Tipp von Herbie ist goldwert. So in der Art hatte ich das für mich auch gemacht und letztendlich blieben mehr positive Vorteile ohne Alk übrig.

Das du deine Aufarbeitung nochmal richtig angehen möchtest ist super. Umso tiefer man in sich geht umso mehr kommt verborgenes zum Vorschein.

Nimm dir genügend Zeit für alles, da der Weg zum Ziel ein heftiger wird.


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Meine Geschichte


Erfahrung ist nicht das, was einem zustößt. Erfahrung ist das, was du aus dem machst, was dir zustößt...
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Wiederda
Beitrag 02.07.2020, 15:00
Beitrag #22


Neuling
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Hallo Lotti,

danke für deinen Post. Aktuell ist genau das, dass schwierigste für mich. Das in mich gehen und die Erkentnisse daraus sind echt richtig hart zu verkraften..
Ich will diesmal nicht dem Gutachter nach dem Mund reden und nochmal den ganzen Scheiß durchmachen.. Der einzige Weg um wirklich wieder mit mir selbst leben zu können ist die
Lösung meiner Probleme.

Den Tip von Herbie habe ich schon angefangen umzusetzen und die Tendenz ist klar, was mich echt wundert warum ich mir das alles angetan habe.. Ich fühle mich richtig schlecht wenn ich Vor- und Nachteile abwiege :-/

Naja ich habe akzeptiert das der Führerschein erstmal weg ist auch wenn es nur noch 2 Monate sind. Die MPU Aufforderung wird kommen und diesmal möchte ich die MPU "Ehrlich" bestehen.

Dadurch, dass mein Ablauf mit dem Fahverbot ein wenig anderst ist als bei meiner letzten TF frage ich mich wie der weitere Ablauf wird..

Sobald mein Fahrverbot in 2 Monaten abläuft bekomme ich laut Richter meinen Führerschein wieder. Dann wird die Faherlaubnisbehörde aktiv werden und mir mit einer Frist die MPU Aufforderung schicken. Da ich diese nicht innerhalb der Frist ablegen kann wird mir der Führerschein wieder entzogen. Soweit komme ich klar.. Nachdem ich hoffentlich alles aufgearbeitet habe und die 12 Monate belegen kann trete ich zur MPU an. Wann muss ich dann den Führerschein neu beantragen bzw. welche Fristen gelten bei Entzug durch die Fahrerlaubnissbehörde ? Beim letzten mal wurde meine Faherlaubniss mit dem Urteil entzogen.. Ich weiß es ist reichlich früh darüber nachzudenken aber Antworten und Erfahrungen würden mir ein bisschen Gewissheit und Struktur geben..

Danke an Lotti und an alle die mir hierbei helfen können und wollen !!
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Wiederda
Beitrag 08.07.2020, 10:33
Beitrag #23


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Hallo Miteinander,

ich habe eine kurze Frage.. Ich war der Meinung, dass es einen Thread gab mit 5* Fragebögen.
Leider kann ich diesen auch über die Detailsuche echt nicht finden.
Gibt es so einen Thread und falls ja, hat jemand zufällig einen Link oder kann mit sagen wo ich diesen finde?
Vielen Dank :-)
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lottizwerg
Beitrag 08.07.2020, 13:04
Beitrag #24


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Schaue mal hier auf der Seite oben in den Bereich "Ankündigungen". Dort findest du den Kurzfragebogen. Die Fragen kopiertst du dir und kannst sie in Ruhe und mit Zeit beantworten. wavey.gif


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Kai R.
Beitrag 08.07.2020, 19:50
Beitrag #25


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Zitat (Wiederda @ 08.07.2020, 11:33) *
ich habe eine kurze Frage.. Ich war der Meinung, dass es einen Thread gab mit 5* Fragebögen.

5* Fragebögen gab es im MPU-Idiotentest-Forum. Das gibt es nicht mehr. Hier gibt es aber Mustergutachten und die Threads dazu: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=56523


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Grüße

Kai

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lottizwerg
Beitrag 09.07.2020, 08:29
Beitrag #26


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Arghhhh.... ich hatte es mit dem Kurzfragebogen verwechstelt blushing.gif


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Wiederda
Beitrag 09.07.2020, 21:20
Beitrag #27


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Danke für eure Antworten :-)
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Wiederda
Beitrag 18.08.2020, 16:06
Beitrag #28


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Hallo Forum,

kurzes Update zu meiner Situation.. Meinen Führerschein hab ich seit knapp einem Monat wieder und meine Abstinenz läuft super, ich fühle mich toll. Mit meinem VP habe ich mich mittlerweile verkracht und bin nun zur Aufarbeitung bei einer Psychologin der Suchtberatung. Im Austauch mit der Psychologin und im Bekanntenkreis haben sich einge Fragen ergeben, die weder mein Anwalt noch der VP beantworten konnten. Ich hoffe ihr könnt mir hierbei helfen :-)
Zum einen wäre da die Tilgungsfrist meiner Verurteilung nach 315c. Ich war der Meinung,dass bei 315c 10 Jahre Tilgungsfrist gelten.. Mein Anwalt ist allerdings der Meinung, dass bei 315C ohne Fahrerlaubnisentzug 5 Jahre gelten.
Zum anderen die einfache Frage, warum ich meinen Führerschein noch habe.. Habe noch nichts von der Führerscheinstelle gehört.. Wie lange dauert es in der Regel bis die Aufforderung zur MPU kommt?

Vielen Dank schonmal !
LG Wiederda
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Herbie56
Beitrag 18.08.2020, 16:41
Beitrag #29


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Hallo, Wiederda,

schön, von dir zu hören wavey.gif ,

leider kann ich zu deinen Fragen nichts Erhellendes beitragen,
aber dazu werden sich die Experten gewiss noch melden.

Ich wollte nur loswerden, dass es mich aufrichtig freut, dass es dir abstinent
so gut geht !

Liebe Grüße


--------------------
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Uwe W
Beitrag 18.08.2020, 21:38
Beitrag #30


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Die Tilgungsfrist beträgt auch bei einer Verurteilung nach § 315c nur 5 Jahre (ab Rechtskraft der Entscheidung), wenn ein Entzug der Fahrerlaubnis nicht erfolgt ist bzw. wenn eine Fahrerlaubnis nicht existierte und keine Sperrfrist angeordnet wurde.

Ein 6 monatiges Fahrverbot ist kein Entzug der FE!

Wie lautet denn die genaue Begründung im Wortlaut, dass in Deinem Fall kein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt ist?

Wenn nämlich der Strafrichter Deine Eignung positiv feststellt, wäre die Führerscheinstelle daran gebunden und dürfte keine MPU mehr anordnen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Wiederda
Beitrag 16.10.2020, 10:52
Beitrag #31


Neuling
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Hallo Uwe,

Danke für deine Antwort. Habe deinen Post leider erst jetzt gesehen.
Leider steht im Urteil nicht viel darüber, außer das in Anbetracht der Gesamtumstünde die vorläufige Entziehung, als ausreichend vom Richter gesehen wurde und er keine Gründe sieht die Entziehung aufrecht zu erhalten. Zur Eignung steht leider nichts konkretes im Urteil.
Meinen Führerschein habe ich immernoch und meine Abstinenz läuft auch nach wie vor, wirklich gut.

Vielen Dank für deine Mühe.
Lg


Hallo Uwe,

Danke für deine Antwort. Habe deinen Post leider erst jetzt gesehen.
Leider steht im Urteil nicht viel darüber, außer das in Anbetracht der Gesamtumstünde die vorläufige Entziehung, als ausreichend vom Richter gesehen wurde und er keine Gründe sieht die Entziehung aufrecht zu erhalten. Zur Eignung steht leider nichts konkretes im Urteil.
Meinen Führerschein habe ich immernoch und meine Abstinenz läuft auch nach wie vor, wirklich gut.

Vielen Dank für deine Mühe.
Lg
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Zoxy
Beitrag 20.10.2020, 14:00
Beitrag #32


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§315c ist ein Regelbeispiel der strafrechtlichen Entziehung. Wenn davon abgesehen und stattdessen "nur" ein Fahrverbot verhängt wird, impliziert das, dass nach dieser Zeit die Eignung wiederhergestellt ist. Dafür reicht dann im Urteil die Formulierung, dass "in Anbetracht der Gesamtumstände keine Gründe für eine endgültige Entziehung" bestehen. Reicht mE, um die MPU abzuwenden.
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Wiederda
Beitrag 17.11.2020, 12:20
Beitrag #33


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Hallo zusammen,

Danke Zoxy für deine Antwort.

Mein Fall scheint Verwaltungsrechtlich für meinen Anwalt interessant zu sein da er immer wieder Urteile dazu raussucht und sich mit Kollegen darüber unterhält. Unter Umständen ist das vielleicht für den Einen oder Anderen hier Interessant.

Das aktuelle Urteil und die Interessante Passage, die er mir mitgeteilt hat anbei.
Bin gespannt was ihr davon haltet..

Grob zusammengefasst spiegelt das deine Aussage wieder Zoxy.
Laut Anwalt kann bei nicht entzogener Fahrerlaubnis trotz Verurteilung nach 315c auf das Vorliegen der Eignung geschlossen werden.

Der VGH München (Beschluss vom 20.11.2006 - 11 CS 06.118) 
"
Das Amtsgericht hat in seiner Entscheidung lediglich ein Fahrverbot im Sinne von § 25 StVG verhängt, dem Antragsteller aber nicht gemäß § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen, was dem Wortlaut dieser Bestimmung zufolge Fahrungeeignetheit voraussetzt. Eine positiv erfolgte strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung beinhaltet hiernach die Annahme fehlender Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Die Fahrerlaubnisentziehung nach § 69 StGB setzt aber nicht nur fehlende Fahreignung voraus, sondern zudem eine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Straftat. Ordnungswidrigkeiten scheiden insoweit aus (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage 2005, RdNr. 2 zu § 69 StGB). Das Strafgericht kann also auf eine Fahrerlaubnisentziehung nach § 69 StGB aus zwei voneinander unabhängigen Gründen verzichten, nämlich entweder weil es nicht zu einer Verurteilung wegen einer Straftat kommt oder weil es vom Bestehen der Fahreignung überzeugt ist. Das gleiche gilt für die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung nach § 111 a StPO. Das Strafgericht muss sie, falls es nicht zur Verurteilung wegen einer Straftat kommt, auch dann aufheben, wenn es von der fehlenden Fahreignung des Betroffenen überzeugt ist."

LG Wiederda
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Wiederda
Beitrag 29.04.2021, 13:39
Beitrag #34


Neuling
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Hallo Verkehrsportal,

ich möchte mich nochmal bedanken. Ihr habt mir mit euren Kommentaren viele Erfahrungen mitgegeben und mir eine realistische Einschätzung gegeben.

Ich bin nun seit 01.02.2020 abstinent davon 12 Monate nachgewiesen durch ein Institut. Seit September 2020 arbeite ich mit meinem Psychologen daran, einige Dinge, inklusive meiner Wiederholungstat aufzuarbeiten.
Nun ist mein AB Programm vorbei und ich frage mich, wie es weiter gehen kann. Ich fühle mich wohl mit der Abstinenz aber muss auch eingestehen, dass ich mich manchmal frage was so schlimm daran wäre kontrolliert Alkohol zu trinken. Neben den Terminen beim Psychologen, bin ich unsicher was mir helfen kann weiter an mir zu arbeiten? Ich spiele mit dem Gedanken mein Abstinenznachweis zu verlängern aber das ist relativ teuer. Was würdet ihr empfehlen, eventuell SHG oder ähnliches?
Oder soll ich weiter auf Psychologen und den Abstinenznachweis vertrauen damit ich nie wieder in so eine Situation komme?

Ich fühle mich wirklich gut wie alles gerade läuft aber bin auch unsicher wegen meiner Wiederholungstat. Falls diese Frage nach Empfehlungen zu viel sein sollte, tut es mir leid.

Ich habe meinen Führerschein noch und setze alles daran, ihn auch zu behalten und mich zu entwickeln.

Danke im Voraus, falls jemand sich hier einbringt smile.gif
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Gast_loriot35_*
Beitrag 30.04.2021, 09:27
Beitrag #35





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Zitat (Wiederda @ 29.04.2021, 13:39) *
Ich fühle mich wohl mit der Abstinenz aber muss auch eingestehen, dass ich mich manchmal frage was so schlimm daran wäre kontrolliert Alkohol zu trinken.

Ich kann dir empfehlen, hier nach oben zu scrollen und deine Antworten im letzen Jahr nochmal anzuschauen.

Du beschreibst, dass du recht schnell betrunken wirst, kannst kaum fassen, warum du erneut betrunken Auto gefahren bist, berichtest davon, dass dir nichts fehlt, du diverse schlechte Erlebnisse sowie Feiern ohne Alkohol "absolviert" hast, ohne dich dabei schlecht zu fühlen.

Hat sich an alledem etwas verändert?

Wenn du jetzt erneut eine Pro-Kontra Liste für dich schreibst, welche Bedeutung hat Alkohol auf dieser Liste?

Es passiert ganz oft, dass die negativen Aspekte nach einer Weile ausgeblendet sind. Man betrachtet die Umwelt und denkt: Ach, so zwischendurch mal ein Glas (Oder eine Zigarette oder was auch immer) schadet ja nicht...

Du fühlst dich wohl mit deiner Abstinenz. Hast du dich mit den Konsequenzen, die durch Alkoholkonsum entstanden sind, auch wohlgefühlt?

kleiner Spoiler: Wenn ICH den Verlauf deines Threads lese, sehe ich einen Menschen, dem es ohne Alkohol wesentlich besser geht als mit.

(Ich oute mich allerdings auch dahin gehend, dass ich in dieser oder ähnlichen Konstellationen Abstinenz nicht so absolut betrachte, dass man nie mehr ein Mon-Cheri essen darf oder lebenslänglich auf Weinsaucen verzichten müsste. Es geht nur um die Entscheidung, bewusst alkoholische Getränke zu sich zu nehmen, und sich damit dem Risiko auszusetzen, abhängig von Stimmung und Emotion doch plötzlich irgendwann wieder ein Glas zuviel zu haben und Dinge zu tun, die man im Anschluss bitter bereuen würde)
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