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> Drei Fragen aus den letzten Tagen
Reinheit
Beitrag 23.03.2020, 17:38
Beitrag #1


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Kürzlich haben sich mir drei Fragen gestellt, um deren fachkundige Beantwortung ich bitten und wofür ich mich schon vorab bedanken möchte:
- Ich habe (freiwillig! wink.gif) eine Veranstaltung von Verkehrswacht und Polizei besucht, um mir endlich ordnungsgemäes Fahren beibringen zu lassen. Einiges wußte ich schon; bei einer Frage waren der Verkehrswächter und ich uns aber uneins. Die Situation: ein mit Zeichen 239 und diesem Zusatzzeichen beschilderter Gehweg. Ich war der Ansicht, daß Radfahrer dort grundsätzlich und immer höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen; der Verkehrswächter meinte, daß das nur wenn nötig erforderlich sei, z. B. wenn man zu Fuß Gehende gefährden oder gar schädigen könnte. Was meint das Forum?
- Auf dem Weg von Cuxhaven nach Hamburg bin ich hinter Stade auf die A 26 gefahren, als plötzlich das Navi mir die nächste Asufahrt (Dollern) vorschlug, obwohl die Autobahn noch ein Stück weitergeht. Da ich gerade einen LKW überholte, habe ich das abgeschlossen und bin dann, vielleicht etwas knapp (aber ohne den LKW irgendwie zu belästigen!) auf die Verzögerungsspur gefahren. Plötzlich ging hinter mir lautes Gehupe los: jemand hatte es wohl seeehr eilig und hat auf dem Verzögerungsstreifen den LKW ziemlich zügig rechts überholt. Den konnte ich natürlich vorher nicht gesehen haben, weil der LKW ihn verdeckte. Es ist nicht zu einem Kontakt gekommen und alle fuhren ihrer Wege, aber: wenn es gekracht hätte, wie wäre die Schuldverteilung gewesen? Ich alles, er nichts, gehälftet, er alles, oder wie?
- Weiter auf diesem Weg durchs Alte Land fuhr ich außerorts auf einer mit Zeichen 2274/50 beschränkte ziemlich kurvenreiche Straße. Vor einer Hub/Dreh/Klappbrücke stand ein Zeichen 274/30 mit dem Zusatzzeichen 200m. Ich habe mich da gefragt: wie schnell darf man nach den 200 m? Setzt das 30-er Schild die 50 km/h nur vorübergehend außer Kraft, und man darf danach nur 50 km/h, oder ersetzt das 30-er Schild das 50-er, und man darf anschließend die außerorts zulässige zHg von 100 km/h fahren?
Keine Angst, weil ich mir ja unsicher war, bin ich brav 50 km/h gefahren; aber gefragt habe ich mich doch, und nun auch hier.
Danke für hilfreiche Antworten!


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janr
Beitrag 23.03.2020, 17:55
Beitrag #2


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Zum 239 steht in einem Nebensatz "er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." und da bezieht man sich auf den per ZZ erlaubten verkehr.
Da bin ich der Meinung, daß man immer mit Schrittgesch. zu fahren hat. Vor allem weil der Fußgängerverkehr nicht wissen muß, daß da anderer Verkehr auch stattfindet.

Zum Z240 drückt man sich anders aus. Da müßen Radler nur bei den Vorhandensein von Fußgängern entsprechend fahren.


Daß jemand über den Standstreifen auf den Ausfädelungsstreifen fährt kann man nicht ahnen.



ZHg gehtle bis zum nächsten. Du beschreibst eine zHg 50 gefolgt von einer zHg 30 die in 200 m beginnt.
Also bis dahin 50, dann 30. Da sollte aber noch ein Schild stehen.
Nach dem 30 gilt bis zum Verlassen der Strecke oder bis eine andere Regel kommt weiter hin 30


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.03.2020, 18:10
Beitrag #3


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Zitat (janr @ 23.03.2020, 17:55) *
... Nach dem 30 gilt bis zum Verlassen der Strecke oder bis eine andere Regel kommt weiter hin 30.


Die "30" hatte ja ein Zusatzschild, das die Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung angibt.
Bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung in Verbndung mit einem Gefahrenschild und/oder einer Entfernungsangabe ist die besagte Geschwindigkeitsbeschränkung anschließend aufgehoben.
Und wenn dann keine neue Beschränkung angeordnet wird, gilt ab hier das "allgemeine" Limit.

Zum Ausfahr-Manöver:
Wer einen Einfädelstreifen befährt sollte diesen zum Beschleunigen nutzen.
Dabei darf er auch andere Fahrzeuge "rechts überholen", die auf dem Haupt-Fahrstreifen fahren.

Wenn ein Einfädel- in einen Ausfädelstreifen übergeht hat der Einfädelnde - so lange er seinen Fahrstreifen beibehält - Vorfahrt, und der Ausfädelnde darf ihm nicht vor die Karre fahren.

Zur Schuldverteilung kann ich nichts sagen, da meine Glaskugel gerade zur Wartung ist. Aber für mehr als die obligatorische "Betriebsgefahr" dürfte der Einfädelne wohl kaum herangezogen werde.

Doc


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janr
Beitrag 23.03.2020, 18:33
Beitrag #4


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.03.2020, 18:10) *
Zitat (janr @ 23.03.2020, 17:55) *
... Nach dem 30 gilt bis zum Verlassen der Strecke oder bis eine andere Regel kommt weiter hin 30.


Die "30" hatte ja ein Zusatzschild, das die Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung angibt. ...
Du solltest die Links anklicken denn das war ein ZZ welches nicht die Länge angibt


Unser TE hat dies verlinkt:



Dies sagt ab wann die Regel gilt und nicht wie lang


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hk_do
Beitrag 23.03.2020, 18:49
Beitrag #5


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Zitat (Reinheit @ 23.03.2020, 17:38) *
Ich war der Ansicht, daß Radfahrer dort grundsätzlich und immer höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen; der Verkehrswächter meinte, daß das nur wenn nötig erforderlich sei, z. B. wenn man zu Fuß Gehende gefährden oder gar schädigen könnte. Was meint das Forum?


da folge ich dir und @janr


Zitat
wenn es gekracht hätte, wie wäre die Schuldverteilung gewesen? Ich alles, er nichts, gehälftet, er alles, oder wie?


gefühlt: Du mehr, weil du den Spurwechsel gemacht hast.

Aber ich finde es interessant, dass sowohl @janr als auch @Doc offensichlich eine andere Situation vor Augen haben als ich think.gif

Zitat
- Weiter auf diesem Weg durchs Alte Land fuhr ich außerorts auf einer mit Zeichen 2274/50 beschränkte ziemlich kurvenreiche Straße. Vor einer Hub/Dreh/Klappbrücke stand ein Zeichen 274/30 mit dem Zusatzzeichen 200m. Ich habe mich da gefragt: wie schnell darf man nach den 200 m? Setzt das 30-er Schild die 50 km/h nur vorübergehend außer Kraft, und man darf danach nur 50 km/h, oder ersetzt das 30-er Schild das 50-er, und man darf anschließend die außerorts zulässige zHg von 100 km/h fahren?


Ist das eine reale oder eine fiktive Situation?

Entsprechende Brücken zwischen Dollern und Hamburg gibt es doch eigentlich nur

- am Elbdeich über die Lühe (dann hättest du dich aber verfahren wavey.gif ), dort hängt kein ZZ unter dem 30er Schild und vor allem folgt direkt hinter der Brücke die Ortstafel, damit ist dort klar wieder 50.

- Am Elbdeich über die Este, dort ist es aber igO und es steht kein 30er Schild.
- Am alten Estesperrwerk, die Brücke ist aber für Fahrzeuge aller Art gesperrt

Aber ansonsten gilt doch laut deiner Beschreibung:
Ein 30er Schild mit einem "200m"-Schild ohne Pfeile, und ohne Zusammenhang mit einem Gefahrzeichen.
Dann bin ich hier bei @janr: Das 30er Limit beginnt in 200 Metern und endet beim nächsten Schild bzw. beim Ende der Strecke.

Sollte es sich um ein 200m-Schild mit Pfeilen gehandelt haben oder doch ein Gefahrzeichen am selben Mast sein: Dann gilt nach dem 30er Limit wieder das nach §3, also im Zweifel 100.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.03.2020, 19:30
Beitrag #6





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Zitat (Reinheit @ 23.03.2020, 17:38) *
der Verkehrswächter meinte, daß das nur wenn nötig erforderlich sei, z. B. wenn man zu Fuß Gehende gefährden oder gar schädigen könnte.

Da hat er vielleicht die Erläuterung zu Zeichen 239 etwas falsch gelesen, denn der Satz kann auch leicht falsch verstanden werden:
"Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Der Teil "wenn nötig" bezieht sich nur auf den ersten Satzteil. Der zweite ist mit einem Semikolon abgetrennt und ist separat zu lesen.
Zitat (Reinheit @ 23.03.2020, 17:38) *
wenn es gekracht hätte, wie wäre die Schuldverteilung gewesen? Ich alles, er nichts, gehälftet, er alles, oder wie?

Der andere hätte auf dem Ausfädelungsstreifen nicht schneller fahren dürfen als der Lkw auf der durchgehenden Fahrbahn (§ 7a Abs. 3 StVO). Du wiederum hättest beim Wechsel vom rechten Fahrstreifen auf den Ausfädelungsstreifen auf anderen Verkehr achten müssen. Insofern also ein Fehler von beiden und damit recht wahrscheinlich ein Fall für eine Quotelung.
Zitat (Reinheit @ 23.03.2020, 17:38) *
Setzt das 30-er Schild die 50 km/h nur vorübergehend außer Kraft

Nein, das neue Zeichen setzt das alte endgültig außer Kraft, das alte lebt nicht wieder neu auf.
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Schorsch
Beitrag 23.03.2020, 19:43
Beitrag #7


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Zitat (Georg_g @ 23.03.2020, 19:30) *
"Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."

Welche Schrittgeschwindigkeit ist da gemeint - die Schrittgeschwindigkeit, die Autofahrern in VBs zugestanden wird. Da müsste mancher Radfahrer aber ganz schön in die Pedale treten.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.03.2020, 20:00
Beitrag #8


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Zitat (Georg_g @ 23.03.2020, 19:30) *
... Der andere hätte auf dem Ausfädelungsstreifen nicht schneller fahren dürfen als der Lkw auf der durchgehenden Fahrbahn (§ 7a Abs. 3 StVO).

Ach so,
dann hatte ich was missverstanden:
Der andere war nicht am EINfädeln, sondern ebenfalls am AUSfädeln.
Dann hätte er den Lkw tatsächlich NICHT rechts überholen dürfen - und auch nicht unsern TE. wavey.gif

Aber wie ist das mit dem "200m"-Zusatzschld?
Wenn schon über eine längere Strecke eine Beschränkung auf 50 km/h besteht, dann macht es doch keinen Sinn eine weitere Beschränkunf auf 30 km/h schon 200 Meter vorher anzukündigen.

Ich vermute mal, es war tatsächlich "auf den folgenden 200 Metern" gemeint - und irgendjemand war zu doof, das passende Zusatzzeichen anzuordnen und/oder dranzuschrauben.

Doc


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.03.2020, 20:11
Beitrag #9





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.03.2020, 20:00) *
... und irgendjemand war zu doof, das passende Zusatzzeichen anzuordnen und/oder dranzuschrauben.

Vermutlich hat der TE nur das falsche Zeichen verlinkt. Er fragte ja auch nicht, wie schnell man "in", sondern wie schnell man "nach" diesen 200 m fahren darf.
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janr
Beitrag 23.03.2020, 20:17
Beitrag #10


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.03.2020, 20:00) *
... Ich vermute mal, es war tatsächlich "auf den folgenden 200 Metern" gemeint - und irgendjemand war zu doof, das passende Zusatzzeichen anzuordnen und/oder dranzuschrauben. ...
Oh, das kann sein wavey.gif
Aber nach Beschreibung ist es nicht so.

Wenn man ein bisschen überlegt könnte es doch so gewollt sein, wenn das 30er ab Anordnungspunkt schlecht zu sehen ist und man deshalb meint "in 200 m gilt fei 30, gelle" think.gif


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Reinheit
Beitrag 24.03.2020, 00:02
Beitrag #11


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Vielen Dank für die vielen Antworten. Sie erfreuen mich, weil meine Meinung zur Geschwindigkeit auf freigegebenen Gehwegen bestätigt wurde. Ich werde das mal weiterleiten.
Der schnelle auf-der-Ausfädelspur-Überholer hat mit einer geschätzten Geschwindigkeitsdifferenz zum LKW von 40-50 km/h diesen rechts überholt und mich dann mit der Hupe angemault, weil ich plötzlich vor ihm auftauchte. Es ist aber ja nichts passiert (zum Glück). Und ich habe mir schon gedacht, daß da zwei was falsch gemacht haben. Freut vielleicht den einen oder anderen der Rennleitung, weil man zwei bebußen kann.
Zur dritten Frage: ich habe nach langem Suchen die Stelle gefunden! Hier! Warum ich das zuerst nicht geschafft habe, weiß ich auch nicht. Und ich habe mich, wie man sehen kann, leider im Zusatzzeichen geirrt. Demnach gilt die 30 km/h für 200 Meter (wenn ich es richtig verstanden habe). Und danach darf man also zHg für Landstraßen (weil agO)? Goil. Werde ich aber nicht machen; zu kurvig. Und ja, hk_do: die Situation ist real; das Navi hat mich wirklich da her geleitet. Ich versteh's ja auch nicht. smile.gif Es liegt vielleicht daran, daß man bei Benutzung der B 73 zu weit nach Süden geriete, wenn man eigentlich nach Norderstedt möchte.


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.03.2020, 20:00) *
….
Ich vermute mal, es war tatsächlich "auf den folgenden 200 Metern" gemeint
Ja.
Zitat
- und irgendjemand war zu doof, das passende Zusatzzeichen anzuordnen und/oder dranzuschrauben.

Doc
Nö. Ich war zu doof, mir das richtige Zusatzzeichen zu merken. Mea culpa, und ich möchte mich für die Verwirrung entschuldigen.


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janr
Beitrag 24.03.2020, 00:18
Beitrag #12


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Irren ist männlich. wavey.gif

Ja, das ZZ mit den Pfeilen sagt die Länge der Einschränkung voraus.
Da hat unser Doc den richtigen Riecher gehabt. wavey.gif


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Ochmonek
Beitrag 24.03.2020, 09:40
Beitrag #13


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Zitat (janr @ 24.03.2020, 00:18) *
Irren ist männlich. wavey.gif


Gibt's hier eigentlich noch die Sexismus-Kasse?


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janr
Beitrag 24.03.2020, 12:58
Beitrag #14


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Wieso unsure.gif ich irre mich selber und bin selber ein Mann, wo ist das sexistisch blink.gif


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Reinheit
Beitrag 24.03.2020, 13:57
Beitrag #15


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Bestenfalls masochistisch. narr.gif


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hk_do
Beitrag 25.03.2020, 01:23
Beitrag #16


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Zitat (Reinheit @ 24.03.2020, 00:02) *
Demnach gilt die 30 km/h für 200 Meter


yes.gif

Zitat
Und danach darf man also zHg für Landstraßen (weil agO)?



no.gif

Das ist igO, und zwar nicht erst seit hier wavey.gif



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Reinheit
Beitrag 25.03.2020, 18:13
Beitrag #17


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Da muß ich da wohl mal noch aufmerksamer langfahren … wink.gif


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