Fahreignungsprüfende Maßnahmen???, Ich suche Hilfe zu diesem Thema! |
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Fahreignungsprüfende Maßnahmen???, Ich suche Hilfe zu diesem Thema! |
23.03.2020, 16:01
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 23.03.2020 Mitglieds-Nr.: 86662 |
Das ist mein erster Beitrag ich hoffe ich mach nichts falsch Und zwar ich durfte damals meinen Führerschein wegen Cannabis Besitz(2 Stiele keine Blüten) nicht weitermachen musste zur Suchtberatung und habe dann letztes Jahr einen Vorprüfungsantrag gestellt um zu wissen ob ich denn nun überhaupt weitermachen darf. Daraufhin kam von der Führerscheinstelle ein Brief in dem es hieß ich dürfte ihn machen lediglich nur mit Fahreignungsprüfenden Maßnahmen. Weiß jemand was da auf mich zu kommt? Wäre toll Lg Marvin |
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23.03.2020, 16:15
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 |
Was genau ist wann? passiert das du damals deinen Führerschein nicht weiter machen durftest?
Normal sollte bei reinen besitz von einer so geringen Menge NICHTS passieren, da man dich aber sogar zur Suchtberatung geschickt hat ist da wohl doch etwas mehr vorgefallen. 'Fahreigunugsprüfende Maßnahmen' Könnte ein ärzliches Gutachten oder sogar eine MPU sein Aber wie schon geschrieben bei reinen Besitz ohne Konsumnachweis dürfte eigentlich überhaupt nichts passieren. |
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23.03.2020, 16:45
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 23.03.2020 Mitglieds-Nr.: 86662 |
Waren wirklich nur 2 Stiele wegen der suchtberatung. Hatte die Wahl suchtberatung 3x oder Gerichtsverfahren. Ist jetzt schon 3-3,5 Jahre her.
2018 wurde bei mir eine halbe xtc Tablette gefunden kam komischerweise eine Anklage mit 0,1g heroin habe mich nicht weiter beschwert musste nur eine geringe Strafe bezahlen. Danach dann das Vorprüfungsverfahren 2019. Dann kam dieses Jahr ein weiterer Brief der Polizei wo es darum ging im Jahr 2018 im Darknet 6g hash bestellt zu haben. Habe eingeräumt das es zum Eigenbedarf war um weitere Strafen zu entgehen (Eigenbedarf in Thüringen bis zu 10g oder mehr sogar) Also ist der Komsum ja irgendwie meinerseits bestätigt worden. |
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23.03.2020, 16:57
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 |
Da haben wir es doch schon.
Alleine der Besitz von harten Drogen erlauben Fahreigunugsprüfende Maßnahmen in deinen Fall wohl ein ärzliches Gutachten um festzustellen wie dein Konsumverhalten war. Zusätzlich würdest du auch schon 2mal mit THC auffällig. Ganz wichtig sollte für dich nun sein: Drogen oder Führerschein, beides zusammen funktioniert nicht auf dauer , vorallen wenn du eh schon bei der Polizei einschlägig bekannt bist. Also wenn du weiterhin dich mit drogen abgibst würde ich das recht teure äG und die Fahrausbildung garnicht erst machen. |
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23.03.2020, 19:13
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 23.03.2020 Mitglieds-Nr.: 86662 |
Bin seit über einem halben Jahr ohne Drogen, wollte bloß wissen ob ich da mit mpu und 1 Jahr o.ä. Abstinenz rechnen muss oder „nur“ ein äG
Und vielen dank schonmal für die Infos! |
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23.03.2020, 20:22
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 |
Wenn KONSUM harter Drogen bekannt ist gibt es die MPU.
Wenn du nur Konsum weicher Drogen zugegeben wurde geht es zum äG (außer du hast regelmäigen = praktisch täglichen Konsum zugegeben) Hintergrund ist das bei Konsum harter Drogen oder regelmäßiger täglicher Konsum weicher Drogen hast du automatisch die Fahreignung verloren und must zur MPU um festzustellen ob die Eignung WIEDERERLANGT wurde. Bei Weichen drogen dient das äG dazu festzustellen ob du die Fahreignung verloren hast oder nicht. |
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23.03.2020, 20:52
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 23.03.2020 Mitglieds-Nr.: 86662 |
Nein bei harten war es nur einmalig der Besitz.
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24.03.2020, 17:52
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 04.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86284 |
...nur mit Fahreignungsprüfenden Maßnahmen. Weiß jemand was da auf mich zu kommt?... Hallo, diese Formulierung alleine gibt keinen Aufschluss, welche Forderung genau aufgestellt werden wird. Einfach bei der Fsst anrufen und freundlich Fragen, was deren spontane Erwartung ist, das wäre mein Ratschlag. Gleichzeitig würde ich um Akteneinsicht bitten. Das ist ebenfalls kostenlos und für die Vorbereitung sehr sinnvoll, wenn man weiß, was die Vermerke genau sind. Könnte aber wegen Corona dauern. Viel Glück. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.04.2024 - 16:28 |