"parken nur in gekennzeichneten Flächen" - nur eine Straße oder auch Bereiche |
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"parken nur in gekennzeichneten Flächen" - nur eine Straße oder auch Bereiche |
21.03.2020, 15:23
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 21.03.2020 Mitglieds-Nr.: 86653 |
Da sie nicht riskieren will, einen Strafzettel zu erhalten, nur weil sie sich beim Arzt ein Rezept holt, löst sie ein Parkticket. 15 Minuten später kommt sie zurück und findet ein Knöllchen vor - die Begründung: Parken im eingeschränkten Halteverbot. Allerdings ist im gesamten Bereich kein entsprechendes Zeichen zu sehen. Auf den Einspruch kommt als Erwiderung, daß an allen Zufahrtsstraßen zur Innenstadt ein entsprechendes Kennzeichen darauf hinweisen würde. Insofern wäre auch der gültige Parkschein irrelevant. Allerdings sind die Zufahrtsstraßen weitläufig und von Wohnhäusern flankiert, so daß zwangsläufig davon auszugehen ist, daß diese Restriktion nur für diese Wohnstraße/n gilt und nicht weiterführend (auch für die zur Innenstadt abzweigenden). Ist sie im Recht, das Verwarnungsgeld nicht zu bezahlen (weil nicht ausreichend gekennzeichnet)? Schließlich wollte sie sich ja das Abstellen nicht erschleichen. Oder muss sie trotzdem bezahlen? |
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21.03.2020, 16:03
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Herzlich Willkommen im VP
Ich denke sie ist an so einem Schild vorbei gefahren: Zitat Ge- oder Verbot Anlage 2 Lfd Nr 641. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. 2. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. 3. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. 4. Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen. Markierungen zum Parken ist eine "abweichende Regelung durch Verkehrszeichen" Parkte sie außerhalb stand sie im HV -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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26.03.2020, 11:21
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1760 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 |
"An Parkautomaten" darf mit Parkschein auch geparkt werden. Hier kommt es darauf, ob man den Bereich wo sie parkte dem Automaten zuordnen kann.
-------------------- Nulla poena sine lege
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26.03.2020, 11:35
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Ja, wird durch Markierung = Verkehrszeichen, grad innerhalb einer HV-Zone
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 07:16 |