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> "parken nur in gekennzeichneten Flächen" - nur eine Straße oder auch Bereiche
stvo.kritiker
Beitrag 21.03.2020, 15:23
Beitrag #1


Neuling


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Mal angenommen, meine Freundin parkt auf dem Marktplatz, auf dem mehrere Parkautomaten aufgestellt sind.
Da sie nicht riskieren will, einen Strafzettel zu erhalten, nur weil sie sich beim Arzt ein Rezept holt, löst sie ein Parkticket.
15 Minuten später kommt sie zurück und findet ein Knöllchen vor - die Begründung: Parken im eingeschränkten Halteverbot.
Allerdings ist im gesamten Bereich kein entsprechendes Zeichen zu sehen.

Auf den Einspruch kommt als Erwiderung, daß an allen Zufahrtsstraßen zur Innenstadt ein entsprechendes Kennzeichen darauf hinweisen würde. Insofern wäre auch der gültige Parkschein irrelevant.
Allerdings sind die Zufahrtsstraßen weitläufig und von Wohnhäusern flankiert, so daß zwangsläufig davon auszugehen ist, daß diese Restriktion nur für diese Wohnstraße/n gilt und nicht weiterführend (auch für die zur Innenstadt abzweigenden).

Ist sie im Recht, das Verwarnungsgeld nicht zu bezahlen (weil nicht ausreichend gekennzeichnet)? Schließlich wollte sie sich ja das Abstellen nicht erschleichen.
Oder muss sie trotzdem bezahlen?
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janr
Beitrag 21.03.2020, 16:03
Beitrag #2


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Herzlich Willkommen im VP

Ich denke sie ist an so einem Schild vorbei gefahren:



Zitat
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
2. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.
3. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein.
4. Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.
Anlage 2 Lfd Nr 64

Markierungen zum Parken ist eine "abweichende Regelung durch Verkehrszeichen"

Parkte sie außerhalb stand sie im HV wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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dazydee
Beitrag 26.03.2020, 11:21
Beitrag #3


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"An Parkautomaten" darf mit Parkschein auch geparkt werden. Hier kommt es darauf, ob man den Bereich wo sie parkte dem Automaten zuordnen kann.


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janr
Beitrag 26.03.2020, 11:35
Beitrag #4


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Ja, wird durch Markierung = Verkehrszeichen, grad innerhalb einer HV-Zone wavey.gif


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