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> 150–200 cm Seitenabstand beim Passieren und Begegnen, OLG Celle, Urteil vom 10.04.2018 – 14 U 147/17
Söne spitze Steine
Beitrag 12.02.2020, 19:00
Beitrag #1


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Endlich im Volltext verfügbar: OLG Celle, Urteil vom 10.04.2018 – 14 U 147/17


Leitsatz 1: Sowohl beim Passieren als auch beim Begegnen eines Reiters sollte ein Fahrzeug – abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls – einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis etwa 2,00 m einhalten.

Ersetzen wir mal „Reiter“ durch „Fußgänger“ oder „Radfahrer“ – dann haben wir immer noch 1,5 Meter Regelabstand (bis 2 m bei Radler mit Kleinkind oder Anhänger). Ich bin mit dem Gericht der Auffassung, „dass diese Vorgabe nicht nur beim Überholen, sondern auch für ein Vorbeifahren im Begegnungsverkehr gilt, da die Gefahrenlage vergleichbar ist.

Und warum wird bei der Freigabe für Radverkehr gegen Einbahnrichtung immer noch eine Regelbreite von 3,00 Metern (3,50 Meter bei Busverkehr) angenommen, wenn damit der Seitenabstand beim Passieren nicht eingehalten werden kann?


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Prince Kassad
Beitrag 12.02.2020, 19:06
Beitrag #2


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Ein Pferd ist nicht im Ansatz mit einem Radfahrer oder Fußgänger vergleichbar. Jeder Pferdeführer lernt schon gleich am Anfang, dass Pferde sehr plötzlich und unberechenbar reagieren können, wenn ihnen vermeintlich Gefahr droht, etwa durch ein passierendes Kfz. Deshalb werden Pferde auf Feldwegen so gerne abseits auf die Wiese/das Feld geführt und deshalb soll man auch Pferden (auch als Fußgänger) stets mit dem nötigen Respekt begegnen.
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janr
Beitrag 12.02.2020, 20:04
Beitrag #3


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Ich find auch daß dies Urteil nicht so recht passt.

Eine 13jährige saß auf einem Pferd und dies stand auf dem Seitenstreifen und ein LKW fuhr ganz langsam vorbei wobei bemängelt wurde, daß dieser nicht das Bankett mittbenutzte sondern nur den asphaltierten Bereich.
Sorry, aber eine 13 jährige muß ein Pferd nicht im Griff haben und mit dem LKW zusätzlich aufs Bankett geht auch nicht.
Ich finde ein Tierbesitzer muß sein Tier schon kennen. Der LKW-Fahrer kann nicht wissen ob das Bankett hält.
Sorry, aber wieder mal ein weltfremder Richter.

Außerdem: Hier in meiner Ecke gibt es Pferde die vor geparken scheuen. Muß man jetzt 2 Meter weiter parken?


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Söne spitze Steine
Beitrag 12.02.2020, 20:45
Beitrag #4


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Es geht mir nicht ums Pferd, sondern um den Seitenabstand beim Überholen und Entgegenkommen. Manche sind der Ansicht, dieser Seitenabstand gilt nicht beim Entgegenkommen.

Beispiel 1: Gegen EInbahn für Radverkehr freigegebene Straße. Mir kommt als Autofahrer ein Radfahrer entgegen. Straßenbreite ist 3 Meter, Ausweichstellen gibt es nicht. Ich kann den Radfahrer nicht mit 1,5 Meter Abstand passieren.

Beispiel 2: Straße ohne Mittellinie innerorts. Wenn ein Autofahrer den Radfahrer überholt, muss er mindestens 1,5 Meter Seitenabstand halten. Wenn dem Radfahrer ein Autofahrer entgegenkommt, muss er keine 1,5 Meter Seitenabstand halten. Nach dem OLG-Urteil muss er doch. Ist das lebensfremd? Finde ich nicht.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.02.2020, 20:57
Beitrag #5


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Nö, isses NICHT.

Wenn vor mir ein Radfahrer in derselben Richtung fährt und der Platz (incl. den geforderten 1,50 m Mindest-Seitenabstand) zum Radfahrer nicht ausreicht, dann darf ich den Radfahrer nicht überholen, aber ich kann immer noch hinterherfahren.
Auch wenn es sich um ein ganze Kolonne von Radfahrern handelt kann ich hinterherfahren.

Aber was soll ich bei einem Radfahrer im Gegenverkehr tun? Ich kann mich ja schlecht in Luft auflösen, und da es sich um eine Einbahnstraße handelt, darf ich auch nicht zurücksetrzen.
Es gibt nur die Optionen "Weiterfahren" oder "Stehenbleiben".
Und "Stehenbleiben" ist keine echte Optopn, wenn es sich nicht mehr um EINEN Radfahrer, sondern um viiiiele handelt (z.B. bei Schulschluss).

Ich würde also trotz des radfahrenden Gegenverkehrs weiterfahren - allerdings nicht mit 50 km/h, sondern allenfalls im "Radfahrertempo".

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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rapit
Beitrag 12.02.2020, 21:18
Beitrag #6


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Der Radfahrer kann, genauso wie der Autofahrer, an einer Engstelle problemlos anhalten und man kann die Situation im Schritttempo meistern.

Die 3,50 m braucht es daher nur für die Begegnung zweier Fahrzeuge mit sehr geringen Sicherheitszuschlägen. Also 2,5 m breiter LKW begegnet 1 m breitem Radfahrer, da muss keine Mueck zusätzlich auch noch hindurch passen. Und auch der Spiegelzusatz interessiert nicht.

Bei einem Pferd sieht das anders aus, das scheut halt gerne mal.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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AuchAutofahrer
Beitrag 13.02.2020, 11:45
Beitrag #7


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Zitat (Söne spitze Steine @ 12.02.2020, 20:45) *
Beispiel 1: Gegen EInbahn für Radverkehr freigegebene Straße. Mir kommt als Autofahrer ein Radfahrer entgegen. Straßenbreite ist 3 Meter, Ausweichstellen gibt es nicht. Ich kann den Radfahrer nicht mit 1,5 Meter Abstand passieren.

Da gibt es keine Probleme, wenn beide kooperieren.
Radfahrer verringert seine Geschwindigkeit und fährt möglichst weit rechts, ohne in den Schutzbereich des Gehwegs zu ragen, falls vorhanden.
Autofahrer verringert seine Geschwindigkeit und fährt möglichst weit rechts, ohne in den Schutzbereich des Gehwegs zu ragen, falls vorhanden.

Leider habe ich aber keine so guten Erfahrungen gemacht. Meist wird erwartet, dass ich so weit wie möglich rechts fahre und aufpasse, damit der andere bloß nicht seine Fahrlinie und Geschwindigkeit anpassen muss. Aber dagegen gibt es Maßnahmen. Man sieht meist schon vorher, ob der Entgegenkommende kooperiert oder nicht und dementsprechend reagiere ich dann.
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columbo
Beitrag 13.02.2020, 12:00
Beitrag #8


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Zitat (rapit @ 12.02.2020, 21:18) *
Der Radfahrer kann, genauso wie der Autofahrer, an einer Engstelle problemlos anhalten und man kann die Situation im Schritttempo meistern.


Die Praxis sieht aber oft so aus, dass das Auto mit unverminderter Geschwindigkeit weiterdonnert und erwartet, dass der Radfahrer sich wegbeamt.
Dafür gäbe es dann noch nichtmal ein kleines Knöllchen.
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henpara
Beitrag 13.02.2020, 12:22
Beitrag #9


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Außer, man fährt als Radfahrer selbstbewusst mittig. Dann wird auch ein Autofahrer mal langsam.
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janr
Beitrag 13.02.2020, 12:40
Beitrag #10


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Ich werde gerne langsamer stell aber fest: Gibt man den kleinen Finger ...
Da gibt es viele Stellen in denen ich Vorfahrt hab (rvl) und der Radler der entgegen der schmalen Einbahn entlang darf meint er darf alles, aber das ist ein anderes Thema.

Bei Begegnunsverkehr, wenn jeder von sich deutlich zeigt langsamer zu werden und auf zu passen, da sind theoretisch 0 cm Abstand notwendig
Und ja da kenn ich auch stellen da passiert das Regelmäßig.

Dort von einem zwingenden Abstand von 1,5 m zu sprechen würde den Verkehr zum erliegen bringen.


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columbo
Beitrag 13.02.2020, 14:58
Beitrag #11


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Zitat (henpara @ 13.02.2020, 12:22) *
Außer, man fährt als Radfahrer selbstbewusst mittig. Dann wird auch ein Autofahrer mal langsam.


Hab das Gegenteil schon ein paarmal erlebt:
Hupen, Lichthupe, draufhalten.

Ich runtergehüppt und Fahrrad zum Umfahren angeboten.
Dann wurde gebremst und geschrien.

Zitat (janr @ 13.02.2020, 12:40) *
Ich werde gerne langsamer stell aber fest: Gibt man den kleinen Finger ...



Dann?
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Kai R.
Beitrag 13.02.2020, 15:59
Beitrag #12


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ist bisschen grenzwertig, als Radler im Begegnungsverkehr mutig seine eigenen Knochen als Opfer darzubieten beim mittig fahren.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Epaminaidos
Beitrag 13.02.2020, 16:13
Beitrag #13


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Zitat (Kai R. @ 13.02.2020, 15:59) *
ist bisschen grenzwertig, als Radler im Begegnungsverkehr mutig seine eigenen Knochen als Opfer darzubieten beim mittig fahren.
Stimmt, es fühlt sich überhaupt nicht gut an.
Zum Selbstschutz ist es aber leider nötig. Zu häufig hatte ich in 30-Zonen schon knappe Begegnungen mit Autofahrern, die eine Handbreit Abstand bei 50 km/h für ausreichend halten.

Beim mittigen Fahren haben bisher alle gebremst. Und sobald sie eine angemessene Geschwindigkeit für die Begegnung haben, mache ich den Weg frei.

Und wenn wirklich mal einer nicht bremst, fahre ich halt nach rechts und habe dann einmal das unangenehme Erlebnis, das ich sonst ständig hätte.

Ist definitiv kein schönes Vorgehen. Aber das sicherste.
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columbo
Beitrag 13.02.2020, 17:17
Beitrag #14


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Du glaubst gar nicht, wie schnell die bremsen können, wenn ich in der linken Hand ein Stöckchen halte.
Nur leider hab ich es nicht immer dabei.
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Epaminaidos
Beitrag 13.02.2020, 18:31
Beitrag #15


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Zitat (columbo @ 13.02.2020, 14:58) *
Dann?
Schreibt er doch: der Radfahrer, dem gegenüber er sich StVO-konform verhalten hat, erzählt auf der abendlichen Radfahrer-Vollversammlung, dass der janr ihm den kleinen Finger gegeben hat.
Und deshalb nimmt ihm am nächsten Tag ein ganz anderer Radfahrer die Vorfahrt.
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Ernschtl
Beitrag 13.02.2020, 18:51
Beitrag #16


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QUOTE (columbo @ 13.02.2020, 17:17) *
Du glaubst gar nicht, wie schnell die bremsen können, wenn ich in der linken Hand ein Stöckchen halte.
Kannst du das genauer erklären? Willst die Autofahrer damit schlagen oder verwünschen?
Als Autofahrer ists mir eigentlich egal was ein Radler in der Hand hat solange er mich damit nicht belästigt.


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Baghira
Beitrag 13.02.2020, 20:13
Beitrag #17


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So ein Stöckchen hat den selben Sinn, wie die Poolnoodle die einige auf dem Gpäckträger spazieren fahren. NIcht wenige KFZ Fahrer mögen es nicht gern, wenn ein Radfahrer von vorn kommt- sei es erlaubt oder nicht, oder Platz genug da ist.
Wenn man als Radfahrer sich mehr Platz nimmt, ist die Wahrscheinlichkeit höher,das der für den Radfahrer entgegenkommende Auto Platz genug gibt.

Welchen Sinn das Blocken von Radfahrern in Einbahnstraßen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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columbo
Beitrag 14.02.2020, 08:21
Beitrag #18


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Es geht noch einen Schritt weiter:
Für einen Autofahrer, der so aggressiv drauf ist, dass er auf Radfahrer einfach zuhält oder sie mit sehr engem Seitenabstand überholt, ist der Radfahrer ein Opfer. Er erwartet unterbewusst einen Fluchtreflex, d.h. er geht davon aus, dass das Opfer verschwindet.

Das Stöckchen ist allerdings eine Gefahr für den Heiligen Lack. Damit ist der Radfahrer kein Opfer mehr, sondern ein Gegner, der eine Bedrohung des Allerheiligsten darstellt.

Ob es mit einer Poolnudel funktionieren würde, weiß ich nicht. Käme auf einen Versuch an. Da diese aber das Allerheiligste nicht ernsthaft bedroht, bin ich da eher skeptisch.

Zitat (Epaminaidos @ 13.02.2020, 18:31) *
Zitat (columbo @ 13.02.2020, 14:58) *
Dann?
Schreibt er doch: der Radfahrer, dem gegenüber er sich StVO-konform verhalten hat, erzählt auf der abendlichen Radfahrer-Vollversammlung, dass der janr ihm den kleinen Finger gegeben hat.
Und deshalb nimmt ihm am nächsten Tag ein ganz anderer Radfahrer die Vorfahrt.


So ähnlich hatte ich mir das vorgestellt, aber ich wollte es nicht glauben.

(Kannst Du mir sagen, wo im Raum Frankfurt-West/Main-Taunus-Kreis diese Vollversammlungen stattfinden?)
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Ernschtl
Beitrag 14.02.2020, 10:41
Beitrag #19


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QUOTE (columbo @ 14.02.2020, 08:21) *
Das Stöckchen ist allerdings eine Gefahr für den Heiligen Lack. Damit ist der Radfahrer kein Opfer mehr, sondern ein Gegner, der eine Bedrohung des Allerheiligsten darstellt.
Eine bewaffnete Konfrontation? Mir war bisher nicht bewusst, dass wir uns im Krieg mit den Radlern befinden.


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columbo
Beitrag 14.02.2020, 12:09
Beitrag #20


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Im Vergleich mit einem PKW ist ein Stöckchen doch nur eine sehr bescheidene Waffe.
Es ging hier um Situationen, in denen PKW eindeutig auf Konfrontation aus sind und durch Androhung mit Gewalt Radfahrer zum Ausweichen oder, wo das nicht möglich ist, Verschwinden zwingen wollen.

Leider nicht so selten.
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AuchAutofahrer
Beitrag 14.02.2020, 12:36
Beitrag #21


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Zitat (Ernschtl @ 14.02.2020, 10:41) *
Zitat (columbo @ 14.02.2020, 08:21) *
Das Stöckchen ist allerdings eine Gefahr für den Heiligen Lack. Damit ist der Radfahrer kein Opfer mehr, sondern ein Gegner, der eine Bedrohung des Allerheiligsten darstellt.
Eine bewaffnete Konfrontation? Mir war bisher nicht bewusst, dass wir uns im Krieg mit den Radlern befinden.

Manchen/Vielen (?) Autofahrern scheint es nicht bewusst zu sein, dass sie in Kombination eines tonnenschweren, schnellen Gefährts und ihrem Verhalten mit eben diesem Gefährt Menschenleben unnötigerweise gefährden. Anstatt äußerst vorsichtig mit dem Gefährt umzugehen, wird damit sogar noch gedroht. Ob absichtlich oder unabsichtlich ist für den Gefährdeten erst mal egal. Ich finde beides unter aller Kanone.
Im Gegenteil, die ticken noch total ab, wenn deren Auto meine Hand "berührt", weil ich diese zum ankündigen des Linksabbiegens rausgestreckt habe.
Wenn ich bei so jemanden mal mit einem Messer vor dem Gesicht rumfuchteln würde und dazu sage "weiche mir doch einfach aus", findet derjenige das wohl auch nicht gerade schön. Im Gegenteil, die Polizei wäre schneller bei mir, als ich gucken könnte. Im Straßenverkehr schaut es ganz anders aus.

Um auf deinen Satz zu kommen.
Scheinbar meinen manche/viele (?) Autofahrer, dass sie Krieg gegen Radfahrer führen müssen. Warum, weiß ich auch nicht. Einige Radfahrer versuchen sich dann halt zu verteidigen. Ob die Mittel gerechtfertigt sind, muss jeder selbst beurteilen. In dem genannten Beispiel ein Stöckchen in der Hand.
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Epaminaidos
Beitrag 14.02.2020, 13:47
Beitrag #22


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Danke! Sehr schön formuliert.

Als Fahrer kann man die Außenwirkung eines Autos sehr leicht unterschätzen. Man sitzt selbst in gewohnter, gemütlicher und gut geschützter Umgebung. Gleichzeitig kann man mit wenig Aufwand ziemlich starke Kräfte freisetzen: Die Hupe kostet nur eine Finger-, die Beschleunigung eine kleine Fußbewegung. Und im Auto wirkt das alles halb so wild.

Ganz anders vorn außen: Der bedrängte Radfahrer fühlt, dass akut höchste Gefahr für seine Gesundheit besteht. Er befindet sich direkt neben dem Blech. Und schon eine kleine Berührung kann schwere Verletzungen bedeuten. Und gleichzeitig brüllt ihm oft noch die Hupe mit satt über 100 dB(A) ins Ohr.

Und sehr häufig decken Polizei und Staatsanwaltschaft solche Angriffe noch: "Ist ja nichts passiert."

Außerhalb vom Auto würde das sofort als das benannt, was es ist: absolut asoziales Verhalten.

Und trotzdem haben sehr viele Menschen Verständnis für sowas.

Ist psychologisch eine durchaus interessante Situation:
- Durch das Auto beraubt sich der Fahrer der normalsten Möglichkeiten der Kommunikation: reden. Statt dessen stehen nur Hupe, Gasfuß und das Gefährt an sich zur Verfügung.
- Die Wirkung der Strafmaßnahme wird massiv unterschätzt.
- Zweifel werden durch Verantwortungsdelegation ausgeblendet: "Soll der doch weiter rechts fahren!" oder "Radfahrer fahren eh wie Sau!"

Dass als "Maßregelung" ein Mensch in Lebensgefahr gebracht wird, wird so erst gerechtfertigt und dann ausgeblendet.

Das Auto entmenschlicht halt.

Man sollte sich das bewusst machen, wenn man eins fährt.
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columbo
Beitrag 14.02.2020, 14:34
Beitrag #23


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Hier stellt jemand regelmäßig seine diesbezüglichen Erfahrungen ein. Inklusive einer fast immer komplett desinteressierten Polizei und völlig enthemmter Linienbusfahrer.
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Andreas24
Beitrag 14.02.2020, 15:12
Beitrag #24


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Naja, solange es noch dafür reicht den Autofahrer zu beleidigen, kann es nicht so kritisch gewesen sein.


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henpara
Beitrag 14.02.2020, 15:22
Beitrag #25


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Gilt das auch anders herum? Wenn ich zB als Fußgänger mit Vollgas auf jemanden losgehe, aber noch ganz ganz kurz vor ihm stehenbleibe. Am besten noch mit Axt in der Hand.
Solange der dann nicht ohnmächtig oder mit Herzstillstand Tod umfällt, war also deiner Meinung nach alles korrekt?

Ok!

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 16.02.2020, 17:43
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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columbo
Beitrag 14.02.2020, 16:28
Beitrag #26


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Zitat (Andreas24 @ 14.02.2020, 15:12) *
Naja, solange es noch dafür reicht den Autofahrer zu beleidigen, kann es nicht so kritisch gewesen sein.


Aber sonst fühlst Du Dich noch wohl?
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Epaminaidos
Beitrag 14.02.2020, 16:50
Beitrag #27


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Zitat (Andreas24 @ 14.02.2020, 15:12) *
Naja, solange es noch dafür reicht den Autofahrer zu beleidigen, kann es nicht so kritisch gewesen sein.
Geht's noch?
Viele der Überholer von @natenom spielen leichtfertig mit seinem Leben.

Ein kleiner Wackler von 30-50 cm zum falschen Zeitpunkt genügt da schon und er ist tot.

Es ist vollkommen irre, dass sowas in Deutschland schulterzuckend akzeptiert wird.

Auf dem Account ist ja ausführlich dokumentiert, dass es die Obrigkeit einen feuchten Dreck interessiert.

Selbst wenn die Autofahrer mit 100 Sachen seine Poolnudel streifen, wird das Verfahren eingestellt: Ist ja nichts passiert. Die Staatsanwaltschaft verlangt, dass er ins Schwanken kommt oder sowas.
Das ist doch krank! Wer von einem Überholer mit 100 km/h berührt wird, der schwankt nicht, sondern wird halb oder ganz tot abtransportiert.

Für die Staatsanwaltschaft muss scheinbar genau das passieren, bevor es für den Autofahrer Konsequenzen hat.

Hatten wir ja übrigens im Herbst in Berlin. Ein Autofahrer überfährt eine Mutter mit Ihren Kindern in einem knallgelben Lastenrad. Mehrere Wirbel hat er ihr gebrochen. In einer schnurgeraden 30-Zone am hellichten Tag. "Habe sie nicht gesehen", war seine Ausrede. Aber auch hier: Verfahren eingestellt, 200 € Auflage. Und morgen darf der das wieder machen!

Dabei wäre eine MPU das einzig Angemessene: Wer ein dickes fettes gelbes Lastenrad nicht sieht, bevor er dagegen fährt, muss untersucht werden.
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Alex79
Beitrag 16.02.2020, 11:07
Beitrag #28


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Zitat (Epaminaidos @ 14.02.2020, 16:50) *
Selbst wenn die Autofahrer mit 100 Sachen seine Poolnudel streifen, wird das Verfahren eingestellt:

StVO 22
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, ..., so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen,
Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

Das sollte auch für seine Poolnudel gelten.

Der soll sich erstmal selbst an die StVO halten.

Vor allem, ich fahr auch oft Rad, aber sowas ist mir alles noch nicht passiert.

Also entweder zieht der den Mist magisch an, oder es ist gestellt.
Desweiteren ist das anlassolose Filmen und öffentliche zur Schau stellen verboten.
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Söne spitze Steine
Beitrag 16.02.2020, 17:24
Beitrag #29


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.02.2020, 20:57) *
Aber was soll ich bei einem Radfahrer im Gegenverkehr tun? Ich kann mich ja schlecht in Luft auflösen, und da es sich um eine Einbahnstraße handelt, darf ich auch nicht zurücksetrzen.
Es gibt nur die Optionen "Weiterfahren" oder "Stehenbleiben".


Daher sollte es ja gerade ein verpflichtendes Kriterium bei der Freigabe gegen Einbahn für Radverkehr sein, dass Radverkehr (1,50 m) plus Kfz (2,55 m, 3 m bei viel LKW-/Busverkehr) plus 1,5 m Seitenabstand =5,5 bis 6,0 m Fahrbahnbreite vorhanden sein muss. Wir reden ja nicht vom Hinterhof, wo rangieren Tagesordnung ist, sondern vom fließenden Verkehr¹), wo nach Möglichkeit durch verkehrsrechtliche Anordnungen den Vorgaben nach fließendem und sicherem Straßenverkehr Rechnung getragen wird.

Denn wenn ich mir die gängige Praxis draußen anschaue bzw. darüber hier im Forum lese, ist es üblich, dass bei den gängigen 3 m Fahrbahnbreite entweder die vorgesehenen Ausweichstellen von Kfz nicht benutzt²) oder von diesen ordnungswidrig zugeparkt werden. Und wenn sich Kfz und Radfahrer gegenüberstehen, entsinnen sich erstere plötzlich § 1 StVO und erinnern den Radfahrer daran, dass er ja schließlich wesentlich einfacher von der Fahrbahn „verduften“ kann als ein Kfz-Führer. Und dazu habe ich als Radfahrer keine Lust mehr.

Auch Radfahrer vollführen schon mal einen Wackler, gerade mit viel Gepäck oder einem Kind auf dem Kindersitz, oder Kinder. Daher setzen einige oberen Gerichte auch 2 m als Mindestabstand an.

Einige Polizeien gehen gegen Poolnudelnutzer vor. Ich weiß jetzt nicht aus dem Kopf was sie denen vorwerfen (@Alex79: StVO 22, danke), jedenfalls scheint es mir nicht ausreichend begründet zu sein um damit am Ende durchzukommen. Eine dicke farbige, flexible Poolnudel erfüllt m.E. nicht den Tatbestand „(nicht erkennbare und damit gefährliche) Stange“. Im Endeffekt zieht die Polizei die Nudel ein und hat ihr Ziel, den „behindernden Radfahrer“ von der Straße zu holen, erreicht.

Wenn ein Fahrzeug hupt, darf man als Radfahrer durchaus anhalten und sich vergewissern, dass alles in Ordnung ist. Es kann niemand verlangen, sich als Radler im Fahren rückwärtig länger umzuschauen, es gibt keine Außenspiegel. Eine anschließend selbstbewußt gestellte Frage, ob es ein Problem gibt, sollte die Situation klären. Auf Diskussionen lasse ich mich allerdings nicht ein. smile.gif

Eine Anzeige nach §§ 315b/c StGB (von der Polizei) hat bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten hohe Hürden. Da ist einerseits ein „Anschlag“ auf Gesundheit oder Gegenstände von „erheblichem Wert“ (ab 750 Euro aufwärts), dann muss der Täter die Tat im Außenverhältnis verüben (d.h. nicht als aktiver Verkehrsteilnehmer gelten) und die Tat u.a. „rücksichtslos“ begehen (d.h. nur noch auf sein Ego bezogen und die anderen sind ihm egal). Das kann aber auch einen Radfahrer treffen, der mit Stöckchen in der Hand rücksichtlos durch die Straßen heizt. Da wäre ich zumindest vorsichtig.

Im Endeffekt liegt es an den Planern und StVBen, die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine gefahrlose Begegnung (u.a. in Einbahnstraßen) mit ausreichend Seitenabstand möglich ist.

___
¹) Zitat rapid: „Der Radfahrer kann, genauso wie der Autofahrer, an einer Engstelle problemlos anhalten und man kann die Situation im Schritttempo meistern.“
²) Zitat AuchAutofahrer: „Leider habe ich aber keine so guten Erfahrungen gemacht. Meist wird erwartet, dass ich so weit wie möglich rechts fahre und aufpasse, damit der andere bloß nicht seine Fahrlinie und Geschwindigkeit anpassen muss“
Zitat columbo: „Die Praxis sieht aber oft so aus, dass das Auto mit unverminderter Geschwindigkeit weiterdonnert und erwartet, dass der Radfahrer sich wegbeamt.“


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Acki
Beitrag 16.02.2020, 18:19
Beitrag #30


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Poolnudel oder Stöckchen... Ok.
Aber sowas?



Gruß Acki
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Skoddy
Beitrag 16.02.2020, 18:47
Beitrag #31


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Zitat (columbo @ 14.02.2020, 14:34) *
Hier stellt jemand regelmäßig seine diesbezüglichen Erfahrungen ein.

Andreas (Natenom) ist eun Hardcoreaktivist. Seine Aufnahmen sind zwar authentisch. Wer viel fährt der erlebt auch viel Auch ich werden gelegentlich mit dem Rad zu eng überholt. Ich brülle nur nicht so rum wie er und mach keinen Aufriss weil mir jemand zu nah gekommen ist.

Er hat auch viele Probleme mit den Autofahrern. Ich verstehe nicht warum er sich freiwillig immer wieder in Lebensgefahr begibt anstatt bei sich eine Änderung zugunsten eines entspannteren und längeren Lebens zu suchen.

@Söne spitze Steine

Wenn mir ein Radler in einer engen Straße entgegen kommt bleibe ich einfach stehen und warte bis der Radler an mir vorbei ist. Genau das erwarte ich eigentlich auch bei anderen Autofahrern und wäre auch meine Interpretation der StVO.

Zitat (Ernschtl @ 14.02.2020, 10:41) *
Mir war bisher nicht bewusst, dass wir uns im Krieg mit den Radlern befinden.

Sind wir auch nicht. Es sind nur einige Radfahrer die sich kriegerisch verhalten und sich bewaffnen.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.02.2020, 19:16
Beitrag #32


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Zitat (Söne spitze Steine @ 16.02.2020, 17:24) *
Daher sollte es ja gerade ein verpflichtendes Kriterium bei der Freigabe gegen Einbahn für Radverkehr sein, dass Radverkehr (1,50 m) plus Kfz (2,55 m, 3 m bei viel LKW-/Busverkehr) plus 1,5 m Seitenabstand =5,5 bis 6,0 m Fahrbahnbreite vorhanden sein muss.

Wenn ich daran denke, dass es bei uns Nebensträßchen gibt, die insgesamt gerade mal vier Meter Breite haben - und KEINE Einbahnstraßen sind...
Müssten die dann für Radfahrer gesperrt werden? think.gif

Wenn sich hier zwei Kraftfahrzeuge begegnen wollen geht das in der Regel, indem BEIDE verlangsamen und ein Stück weit auf die Grasnarbe ausweichen.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Dorian Waiken
Beitrag 16.02.2020, 19:58
Beitrag #33


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Zitat (columbo @ 14.02.2020, 08:21) *
Ob es mit einer Poolnudel funktionieren würde, weiß ich nicht. Käme auf einen Versuch an. Da diese aber das Allerheiligste nicht ernsthaft bedroht, bin ich da eher skeptisch


Da werden Sie geholfen whistling.gif
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Orania
Beitrag 17.02.2020, 02:40
Beitrag #34


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Zitat (columbo @ 14.02.2020, 14:34) *
Hier stellt jemand regelmäßig seine diesbezüglichen Erfahrungen ein. Inklusive einer fast immer komplett desinteressierten Polizei und völlig enthemmter Linienbusfahrer.

Also ernsthaft.
Ich will das Verhalten der Autofahrer in diesen Videos nicht verharmlosen, aber ich bin mir sicher, dass er weitaus weniger Stress hätte, wenn er seinen Dildo nicht spazieren fahren würde.

Niemand mag militante Menschen. Das gilt für Veganer ebenso wie für Radfahrer.
Und ich habe bei diesen Videos immer das Gefühl, dass zumindest ein Teil der Vorfälle provoziert wurde.
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Skoddy
Beitrag 17.02.2020, 07:24
Beitrag #35


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Mach den Ton an bei den Videos. Er brüllt die Autofahrer an. In der Umgebung ist er bekannt.

Auf einigen Videos erkennt man den Linksdrall bei Annäherung eines Autos. Ich gehe davon aus dass er die Probleme mit den Autofahrern explizit sucht. Ich fahre auch Fahrrad und auch ich werden ab und zu mal zu eng überholt. Aber seine Probleme kann ich nicht nachvollziehen. Ob es nur an der Nudel liegt - keine Ahnung.


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columbo
Beitrag 17.02.2020, 10:34
Beitrag #36


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Ob er rumbrüllt oder nicht, dürfe relativ wurscht sein, weil das der Autofahrer eh nicht hört.
Seine Poolnudel ist nicht allzu lang und ich wüsste nicht, was daran falsch sein sollte. Außer, dass sie bei Berührung keine Schäden verursacht und deshalb nicht ernstgenommen wird.
Und wenn er evtl. bei Annäherung von hinten nach links ziehen sollte - was ich für äußerst unwahrscheinlich halte, da er ja keinen Spiegel hat - dann ist die Straße immer noch dicke breit genug.
Ich fahre häufig auf einem Landsträßchen, das ich auf 6,50 Breite schätze und werde dort pro Fahrt mindestens einmal so eng überholt. Das ist definitiv ein Problem, auch wenn "nix passiert ist". Und wenn ich das jedesmal filmen und ins Netz stellen würde, würden mich auch viele für einen Provokateur und Hardcore-Aktivisten halten, obwohl ich da nur friedlich vor mich hin radle.

Ich konnte bisher nicht sehen, dass er etwas falsch macht und ich hoffe, dass mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung (wann ist das eigentlich? Sofort?) ein paar Leute ihre schwer erarbeiteten Ordnungsstrafen bekommen.
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Hick-Hack
Beitrag 17.02.2020, 10:40
Beitrag #37


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Es gibt so viele Faktoren, die das Verhalten der Autofahrer beeinflussen, dass solche allgemeinen Aussagen kaum möglich sind:

- Wochentag: Montags und Freitags ist es besonders schlimm, am Wochenende sind weniger, aber oft schlechtere Autofahrer unterwegs
-Tageszeit: Pendlerzeiten sind schlimmer, weil es alle eilig haben, igO sind vormittags viele rücksichtslose Lieferanten auf der Straße
- Verkehrsaufkommen: Je mehr, desto weniger Raum wird Radlern gegeben
- Infrastruktur: Sobald irgendwas radwegähnliches vorhanden ist, kommt es zu Übergriffen
- Erscheinung: Dazu gibt es Studien. "Professionelle" Radler werden enger überholt, Frauen wird mehr Platz gelassen
- Routen: Manche Straßen werden als autoexklusiv betrachtet und es wird kaum auf Radfahrer geachtet
- Autofahrertyp: Dorf ist in der Stadt generell schon überfordert. Und manchmal sind Autofahrer einfach, naja ...

Darum lassen sich Erfahrungen sehr schlecht übertragen. Es gibt hier z.B. ein Stück zweispuriger Einrichtungs-Fahrbahn, daneben ein freigegebener Fußweg. Ich könnte dort täglich solche Videos drehen, wenn ich auf ein paar Faktoren (Tageszeit) achten würde, bis hin zum LKW-Fahrer, der mich bei freier Bahn dauerhupend gegen den Bordstein gedrückt hat und mir danach erklärte, dass er mich beim nächsten Mal töten will. Fahre ich dort Mittwochmittag lang, ist alles friedlich und entspannt.
Bei Natenom wollen die Autofahrer einfach ungestört auf "ihrer" Landstraße 100 fahren und sind kaum Radfahrer gewohnt. Ist es dann noch ihr Weg von oder zur Arbeit, verhalten sich einige einfach asozial.

Zitat (columbo @ 17.02.2020, 10:34) *
Ich konnte bisher nicht sehen, dass er etwas falsch macht und ich hoffe, dass mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung (wann ist das eigentlich? Sofort?) ein paar Leute ihre schwer erarbeiteten Ordnungsstrafen bekommen.


Das BMVI beschäftigt sich "so schnell wie möglich" mit den Bundesrat-Änderungen und will sie laut bisheriger Aussagen auch so übernehmen. Einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzeblatt wäre die Novelle dann gültig. Es hängt also davon ab, ob ein oder sogar zwei Praktikanten an den Schreibmaschinen sitzen.
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mkossmann
Beitrag 17.02.2020, 10:48
Beitrag #38


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Und wie würdest du einem Autofahrer klar machen, das du mit seiner Fahrweise nicht einverstanden bist ? In "normaler" Lautstärke kann man mit Autofahrern , die in einer geschlossenen Karosserie sitzen, nicht kommunizieren. Denn eine geschlossene Karosserie dämpft den Schall heutzutage um mindestens 30 dB um die Insassen vor dem Lärm des eigenen Fahrzeugs zu schützen. Auch eine Fahrradklingel wird nicht gehört werden.

Zum Urspungsthema. Ich habe als Fußgänger auch schon einmal ein Pferd gesehen, das ohne ersichtlichen Grund zu scheuen begonnen hat.
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columbo
Beitrag 17.02.2020, 12:05
Beitrag #39


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Zitat (mkossmann @ 17.02.2020, 10:48) *
Zum Urspungsthema. Ich habe als Fußgänger auch schon einmal ein Pferd gesehen, das ohne ersichtlichen Grund zu scheuen begonnen hat.


An der engen Landstraße, auf die ich oben verwiesen habe, befindet sich auch so eine Art Reiterhof.
Wenn da die Ponyprinzessinnen die Straße langgeführt werden, bleib ich schön brav dahinter. Auch wenn's manchmal ein wenig nervt.
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