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> MPU Anordnung bei 1,26‰ rechtens?
T73
Beitrag 19.03.2020, 15:37
Beitrag #51


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Danke für die Info & Glückwunsch! smile.gif


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Immer wenn jemand "Fragen kostet nichts" sagt, fällt irgendwo ein Anwalt lachend vom Stuhl.
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auchdasnoch
Beitrag 20.03.2020, 08:26
Beitrag #52


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Dem Dank für die Mitteilung, wie die Sache ausgegangen ist, und den Glückwünschen schließe ich mich gerne an.
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Uwe W
Beitrag 20.03.2020, 15:27
Beitrag #53


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Glück gehabt!

Zitat (LahaBo @ 28.02.2020, 12:41) *
Mein Anwalt hat meine Trinkmenge und das Ende des Konsums ein wenig „angepasst“.
Dies war zwar nicht mit mir abgesprochen aber es scheint ja seine Wirkung nicht verfehlt zu haben.

Hat er denn auch die Angabe zum Schlaf zwischen 23:00 und 5:00 Uhr noch korrigiert?

Ansonsten hätte diese "Anpassung" nämlich auch nach hinten losgehen können:
wer sich nach Konsum von ca. 3 Litern Bier auf einem Festival für einige Stunden in seinem PkW schlafen legt, dann aber nach dem Aufwachen und vor dem Losfahren noch ein weiteres Bier trinkt, bei dem würde ich fahrerlaubnisrechtlichen Alkoholmissbrauch als gegeben ansehen, ggf. würde sich auch der dringende Verdacht auf eine Alkoholabhängigkeit ergeben: ein solches Verhalten geht doch eher in Richtung "Pegeltrinker".

Dass sich mit dieser "Anpassung" für den Zeitpunkt des Einschlafens ein niedrigerer Wert ergibt, spielt meines Erachtens keine Rolle.

Insofern kann es gut sein, dass die Mitarbeiterin der Führerscheinstelle nicht genau weiß, was Alkoholmissbrauch bzw. Alkoholabhängigkeit eigentlich ist.



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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Kai R.
Beitrag 20.03.2020, 16:17
Beitrag #54


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jetzt nur noch den Termin bei der FSSt kriegen …..


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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LahaBo
Beitrag 20.03.2020, 18:16
Beitrag #55


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Ja, das mit dem Termin bei der FSSt kann noch lange dauern.

Ist aber nicht weiter schlimm, da trifft es andere zur Zeit sehr viel härter.



Zitat (Uwe W @ 20.03.2020, 15:27) *
Hat er denn auch die Angabe zum Schlaf zwischen 23:00 und 5:00 Uhr noch korrigiert?


Der Schlaf wurde komplett gestrichen. Das Trinkende war um 05.00 Uhr und um 06.00 Uhr bin ich losgefahren.

Die Trinkmenge in der angegeben Zeit wurde so berechnet das ich zu keinem Zeitpunkt über 1.6‰ hatte.
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Aimbob
Beitrag 18.09.2021, 22:18
Beitrag #56


Neuling


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Hey, ich habe so in etwa dasselbe Problem wie du damals. FSST will zurückrechnen (1,48 Promille) zwischen Tatzeit und Blutentnahme liegen 1,5 Stunden also damit unrechtmäßig. Da du schon Erfolg hattest, die MPU zu vermeiden, wollte ich Mal nachfragen, welchen Anwalt du damals hattest.

Beste Grüße
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MsTaxi
Beitrag 19.09.2021, 06:26
Beitrag #57


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Hallo Aimbob,

da LahaBo seit etwa 18 Monaten hier nicht mehr eingeloggt war, wartest du vielleicht ohne Erfolg auf eine Antwort.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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