Tilgungsfrist vorbei - vorsicht Falle bei der FSST, keine freiwilligen Angaben machen |
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Tilgungsfrist vorbei - vorsicht Falle bei der FSST, keine freiwilligen Angaben machen |
15.01.2020, 15:06
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 15.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86343 |
mein fall scheint mir ein wenig verzwickt. Meine Tilgungsfrist ist am 12/2019 abgelaufen. Grund für die Entziehung waren BTM weiche und harte Drogen, rechtskräftig wurde dieses Verwaltungsurteil am 12/2004. Nun zu meiner Falle und dümmsten fehler: Heute war ich in der Führerscheinstelle um eine Neuerteilung zu beantragen. Darauf hin gab mir die nette Dame ein Blatt zum ausfüllen und hat mich darauf hingewiesen diese Angaben wären freiwillig. Man öffnet der FSST mit solch einen Fehler leider ein hintertürchen das sie es für §11, §14 verwenden dürfen und deine Eignung anzweifeln. Vor lauter Aufregung und freude bald den führerschein neu zu machen, alle Fragen wahrheitsgetreu beantwortet und ausgefüllt. Dabei habe ich bei einer Frage mit ja geantwortet, dass ich Suchterkrankt war. Was im Grunde für eine kurze Zeit damals natürlich auch zutraf. Bin seit meiner negativen Mpu 2008 aber Drogenfrei. Dies scheint nun der Behörde Anlass zugeben, mir trotz der abgelaufenen Tilgungsfrist auf Lebenszeit eine MPU ableisten zu lassen. Ich hatte extra auf diesen Tag gewartet umd eine neue MPU zu umgehen... Wollte nur die Kosten umgehen. und jetzt das!! bin mega enttäuscht und muss mich dem wohl nun leider widerwillens beugen. Darauf hin habe ich direkt den Antrag auf Neuerteilung wieder zurückgezogen. Also passt genau auf bei neuerteilung. Kosten für ein Anwlt würden ja auch höher als eine MPU sein, oder gibt es eine andere Lösung?? freu mich auf produktive vorschläge. |
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15.01.2020, 15:20
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
die alten Sachen sind getilgt und dürfen nicht mehr verwertet werden. Aber wenn Du natürlich neue Tatsachen schaffst, die der FSSt Grund geben, an Deiner Eignung zu Zweifeln, dann ist eine MPU gerechtfertigt um zu bestimmen, ob Du geeignet bist, eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Die Frage ist, ob eine simple Antwort auf die Frage, ob Du suchterkrankt warst, dazu schon ausreicht. Zu einer Suchterkrankung gehört schon mehr als nur ein regelmäßiger Konsum.
Es wäre sicher nicht verkehrt, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung das mal prüfen zu lassen und ggf. anzubieten, mit einem ärztlichen Gutachten zu bestätigen, dass kein Drogenkonsum vorliegt und keine Sucht besteht. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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15.01.2020, 17:38
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
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15.01.2020, 18:42
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 15.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86343 |
Die Frage ist, ob eine simple Antwort auf die Frage, ob Du suchterkrankt warst, dazu schon ausreicht. Zu einer Suchterkrankung gehört schon mehr als nur ein regelmäßiger Konsum. Hallo Kai, ja genau so sehe ich das auch. nur durch ein simples Kreuz in der Anlage zum Antrag, der ja dann auch zurück gezogen ist, durfte dies nicht zu Grunde legen Bin seit meiner negativen Mpu 2008 aber Drogenfrei. Was ist damals mit dem Antrag auf Neuerteilung passiert? Hast Du ihn zurückgezogen, oder wurde Dir die Fahrerlaubnis versagt?Hey auchdasnoch, die MPU wurde damals nicht eingereicht und von mir zurückgezogen. Die Eignung wurde damals vom pychologen als nicht geeignet betitelt. Zu dem Zeit stimme ich auch ein, aber das liegt nun mehr als 15 Jahre zurück und seit dem hat sich eben vieles zu mpositiven gewandelt bei mir |
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15.01.2020, 19:02
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 15.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86343 |
Heute habe ich, nach dem ersten Schock von getsern, auch sehr viel zu dem Thema recherchiert. Und voraussichtlich drei unzulässige Punkte bei meiner Neuerteilung gefunden.
- Der zurückgenommen Antrag wurde von mir nicht unterzeichnet, somit dürfte die Anlage in dem es um die freiwillige Angabe geht nicht verwertbar sein. Auf dem Antrag selbst wurde lediglich von der Sachbearbeiterin, handschriftlich quer übers Blatt geschrieben, dass ich doch keinen Antrag mehr machen möchte. - Ich wurde über nichts aufgeklärt und die Sachbearbeiterin sollte doch eigentlich dazu verpflichtet sein, über eine behördliche Einschätzungen zum Antrag aufzuklären, ebenso Datenschutzbestimmungen oder weiteres - Ich werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorbereiten, da sie mir keinerlei Informationen gegeben hat, wie der weitere Verlauf stattfindet und mich sehr diskriminierent auf Grund meiner FS Entziehung behandelt hat und mir nicht die möglichkeit zur Richtigstellung gewährt hat. Nach Datenschutz Grundverordnung Art.15-18,20,21 DSGVO kann ich, die Datenerhebung und -speicherung meiner Angaben nicht zustimmen. Ferner steht mir die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogner Daten laut DSGVO zu. Und werde alle gesammelten Punkte gut formoliert an den Landesrat Fachdienst Straßenverkehr, Fachgebiet Führerscheine und dem entsprechenden Datenschutzbeauftragten per Einschreiben schicken. |
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15.01.2020, 19:16
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 |
Viel spaß dabei , ich würde mich ja lieber darum kümmern den FS zu bekommen aber wenn man lieber sich aufregt und klagen möchte... jedem das seine es gibt auch Leute die stehen auf Darmspiegelungen..
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15.01.2020, 19:41
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Du hast Dich vorher nicht ausreichend informiert und willst jetzt der Behörde den schwarzen Peter zuschieben?
Tolle Idee... -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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15.01.2020, 20:29
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Ich würde persönlich mit dem Hut in der Hand bei der FSSt aufschlagen und fragen, was man denn tun könne, um das schreckliche Missverständnis aufzuklären. Du wärest seit 15 Jahren drogenfrei, zu keiner Zeit suchtkrank und bereit, das mit einem Screening zu beweisen.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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15.01.2020, 21:41
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 15.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86343 |
Du hast Dich vorher nicht ausreichend informiert und willst jetzt der Behörde den schwarzen Peter zuschieben? Tolle Idee... Vielen dank für deinen produktiven Beitrag, dem kann ich aber nur wisersprechen - ich habe mich mit keinen anderen Thema so intensiv informiert wie mit diesem. schliesslich seit 15 Jahren. Ich will auch niemanden den schwarzen Peter zuschieben, wie jeder andere hat jeder genau das recht auf widerspruch und auf Dienstaufsichtsbeschwerden. Das Recht diese Mittel anzuwenden ist zum Glück jeden zuzusprechen. Viel spaß dabei , ich würde mich ja lieber darum kümmern den FS zu bekommen aber wenn man lieber sich aufregt und klagen möchte... jedem das seine es gibt auch Leute die stehen auf Darmspiegelungen.. Von Klagen spricht hier niemand, das ist es den Kosten nicht wert. Dies würde schliesslich eine MPU mit allen sreenings überschreiten. Es geht um das Prinzip, wie mit jemanden umgegangen wird und einen betroffenen mit einer arglist steine in den Weg zu legen. Um jeder hat das Recht auf Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen. |
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15.01.2020, 21:43
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Ich würde nicht die Konfrontation suchen. Überzeuge die FSST, dass es ein Mißverständnis war.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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15.01.2020, 21:59
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 15.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86343 |
Ich würde nicht die Konfrontation suchen. Überzeuge die FSST, dass es ein Mißverständnis war. würde ich wahnsinnig gern, nur leider lässt die Sachbearbeiterin nicht mit sich reden, habe es gestern persönlich direkt versucht. Das ganz Thema zur Neuerteilung war Ihrerseits sehr einsilbig. Alles was sie gesgat hat war, Personalausweis bitte! füllen sie das aus! Lebensrettende Maßnahmen ist nicht mehr gültig, da muss ein ertse Hilfe Kurs her! und zum abschluss, sie wissen schon das sie wegen ihrer Angaben jetzt trotzdem eine MPU machen müssen weil ich eine Erkrankung habe... Darauf hin habe ich versucht dieses Missverständis zu erläutern, aber die Antwort war, tut nichts zur Sache, es sei jetzt Aktenkundig. Diese freiwillen ANgaben hätten sie ja nicht machen müssen... |
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16.01.2020, 01:06
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1157 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 |
Dann ruf nächste Woche mal da an, bitte um einen Termin beim Leiter der Führerscheinstelle und erkläre ihm das Missverständnis noch einmal.
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16.01.2020, 07:44
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 608 Beigetreten: 22.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42182 |
Darf ich mal vorsichtig fragen, was ihr als Missverständnis seht?
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16.01.2020, 08:04
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Eine Suchterkrankung in Verbindung mit Cannabis kommt so gut wie nicht vor. Hier wurde ein gewohnheitsmäßiger Konsum von einem Laien selbst falsch eingestuft.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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16.01.2020, 08:20
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
umgangssprachliche Fehlleistung.
Siehe auch: "Ich bin süchtig nach Schokolade" Oder kontrolliertes Trinken oder "normal" im Sprachgebrauch und hier bzw. bei der MPU. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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16.01.2020, 09:09
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
sollte das Gespräch mit dem Leiter der FSSt kein Ergebnis bringen, würde ich ernsthaft erwägen, den FS-Antrag zu stellen und, wenn er abgelehnt wird weil keine MPU beigebracht wurde, dagegen gerichtlich vorzugehen.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 19:14 |