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> Provisorische Fahrerlaubnis, nach Führerscheinverlust
NorbertC
Beitrag 14.01.2020, 19:28
Beitrag #1


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Hallo,

ich habe einen italienischen Führerschein, und den habe ich heute (in Italien) verloren. Anzeige erstattet und ein Blatt mit einer provisorischen Fahrerlaubnis von der Polizei erhalten, die das Duplikat bei der Zulassungsstelle angefordert hat.

So weit so gut.

Nun ist dieser Wisch aber nur in Italien gültig, sagt man mir, und bis das Duplikat kommt, kann bis zu 45 Tagen dauern.

Ich muss aber am Monatsende mit dem Auto nach Deutschland.

Wie ist meine Lage, wenn ich mit der provisorischen Fahrerlaubnis in eine Kontrolle gerate? Ist das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat) oder nur Fahren ohne Führerschein (Bußgeld)?

Dass ich im Besitz der Fahrerlaubnis bin, kann ich möglicherweise wegen der langen Frist nicht "zeitnah" nachweisen.

Sonstige Ideen?

Danke!


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 14.01.2020, 19:37
Beitrag #2


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Zitat (NorbertC @ 14.01.2020, 19:28) *
... Wie ist meine Lage, wenn ich mit der provisorischen Fahrerlaubnis in eine Kontrolle gerate? Ist das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat) oder nur Fahren ohne Führerschein (Bußgeld)?

Letzteres.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
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Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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treysis
Beitrag 14.01.2020, 20:07
Beitrag #3


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Da die italienische FE aber von D aus nicht abgefragt werden kann, könnte es sein, dass man dir die Weiterfahrt unterbindet. Ich halte das Risiko aber für gering und würde es wohl selbst eingehen.
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NorbertC
Beitrag 14.01.2020, 20:28
Beitrag #4


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Ok, danke. Ich bin ja nicht alleine, eine weitere Fahrerin ist auch im Auto. Insofern könnte man das Risiko also eingehen. Allerdings habe ich ein Auto mit deutschem Kennzeichen und einen Wohnsitz in Deutschland, das heißt, man wird dann innerhalb 8 Tagen oder so den Fphrerschein sehen wollen oder nicht? Und wenn ich Pech habe, dauert das eben länger als 8 Tage. Zudem bin ich dann im D und der duplizierte Führerschein kommt an meine Adresse in I.

Meine Befürchtung ist, dass ich dann doch ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Hals habe, wenn ich den realen Führerschein nicht schnell genug vorlege.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.01.2020, 22:00
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ulm
Beitrag 14.01.2020, 22:01
Beitrag #5


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...und selbst, wenn so ein Verfahren gestartet werden sollte, wird es dann eingestellt, wenn die Auskunft aus Italien vorliegt, dass Du eine Fahrerlaubnis besitzt.
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treysis
Beitrag 14.01.2020, 22:09
Beitrag #6


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Wenn dein Wohnsitz in D ist, dann musst du deinen Führerschein eigentlich in D beantragen, auch wenn dein Italienischer verloren gegangen ist.

Um das Verfahren würde ich mir keine Sorgen machen.
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Ernschtl
Beitrag 14.01.2020, 22:47
Beitrag #7


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Wie und wo beantragt man denn in D einen italienischen Führerschein?


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NorbertC
Beitrag 14.01.2020, 23:05
Beitrag #8


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Zitat (treysis @ 14.01.2020, 20:07) *
Da die italienische FE aber von D aus nicht abgefragt werden kann(...)


Haben die Länder innerhalb der EU nicht gegenseitig Zugriff auf ihre Führerscheinbehörden? Wie will man dann in Erfahrung bringen, ob der Führerschein überhaupt gültig ist (Punkte usw. )? Auf die Zulassungsstellen haben sie jedenfalls schon Zugriff, habe ich schon einige Male am eigenen Leib erfahren.
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treysis
Beitrag 14.01.2020, 23:29
Beitrag #9


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Zitat (Ernschtl @ 14.01.2020, 22:47) *
Wie und wo beantragt man denn in D einen italienischen Führerschein?
Gar nicht. Er müsste einen deutschen FS beantragen. Zumindest wäre das umgekehrt so der Fall. Ich weiß nicht, inwiefern die EU da genaue vorgaben macht, jedenfalls:
Wenn du mit deinem deutschen FS nach Italien ziehst, diesen dort verlierst, und einen neuen FS benötigst, dann ist spätestens jetzt der Zeitpunkt, wo du deinen FS umschreiben musst indem du den Neuen jetzt in Italien beanträgst. Und Deutschland darf dir auch keinen neuen mehr ausstellen.

Zitat (NorbertC @ 14.01.2020, 23:05) *
Haben die Länder innerhalb der EU nicht gegenseitig Zugriff auf ihre Führerscheinbehörden?
Jein. Zumindest nicht von unterwegs auf die Schnelle. Zukünftig wird das sicherlich mal über EUCARIS gehen, aktuell aber mW noch nicht.
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NorbertC
Beitrag 15.01.2020, 18:58
Beitrag #10


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So erst mal herzlichen Dank an alle.

Die Geschichte geht nun aber weiter, der italienische Polizist hatte woh Recht, hätte ich doch mal Ruhe bewahrt, denn ein ehrlicher Finder hat mir nun die Geldbörse samt Geld, Karten und Ausweisen nach Hause gebracht!

So weit so gut, allerdings ist der wiedergefundene Führerschein nach meiner Verlustmeldung jetzt ungültig und müsste zerstört werden. In Italien brauche ich den ja ohnehin nicht mehr, aber in A und D könnte ich den ja vorzeigen, oder ist das riskant? Der Führerschein ist ja genau derselbe wie das Duplikat (selbes Ablaufdatum, nur andere Nummer), und meine Fahrerlaubnis besteht ja die ganze Zeit. Ich wäre also schimmstenfalls im Bußgeldbereich wegen Fahrens ohne Mitführen des Führerscheins, sollte das doch entdeckt werden? Hm...
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Reinheit
Beitrag 15.01.2020, 22:24
Beitrag #11


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Zitat (NorbertC @ 15.01.2020, 18:58) *
…, allerdings ist der wiedergefundene Führerschein nach meiner Verlustmeldung jetzt ungültig und müsste zerstört werden. ...
Kann man die Verlustmeldung nicht irgendwie „stornieren“? Du kannst ja jetzt den wiedergefundenen Führerschein zum Beweis vorlegen. Mir schiene das die unkomplizierteste weil pragmatischste Lösung.


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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NorbertC
Beitrag 16.01.2020, 00:56
Beitrag #12


Neuling
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Zitat (Reinheit @ 15.01.2020, 22:24) *
(...)Kann man die Verlustmeldung nicht irgendwie „stornieren“? Du kannst ja jetzt den wiedergefundenen Führerschein zum Beweis vorlegen. Mir schiene das die unkomplizierteste weil pragmatischste Lösung.


Nee, leider nicht! Einmal klick und die Prozedur läuft, es bleibt das Problem, dass ich nach D muss, bevor der Schein ankommt (zumindest vorrausichtlich)
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Falo999
Beitrag 16.01.2020, 08:55
Beitrag #13


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Ich sehe da aber keine wirklich ernsthaften Probleme, du hast ja eine bescheinigung der Verlustmeldung den provisorischen FS und den wiederbekommenn allerdings inzwischen ungültigen FS.

Da hätte ich nun keinerlei Probleme in ganz Zentral Europa mit zu fahren.
Im Ostblock oder Asien hätte ich auch bedenken (aber da hat man in der Regel eh den internationalen FS zusätzlich) aber nicht hier.
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treysis
Beitrag 16.01.2020, 12:40
Beitrag #14


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Der verlorene FS dürfte halt zur Fahndung ausgeschrieben sein? Gültig müsste er aber eig. noch sein, könnte aber erstmal zu weiteren Diskussionen führen.
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