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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 22.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85686 ![]() |
Aufgrund eines Unfalls musste mein Fahrzeug wieder instandgesetzt werden. Es führte dazu, das ich nun eine neue US Heckstossstange montiert habe, da für dieses Fahrzeug, das so schon recht selten ist und ursprünglich mal für den US Markt gebaut wurde, keine Stossstange für Europa mehr lieferbar war. Es ist aber nach wie vor kein Import, sondern eine deutsche Ausführung. Jetzt stehe ich natürlich vor dem Problem, das kein Standard 520x110 Kennzeichen mehr reinpasst in die US Mulde. Erschwerend kommt hinzu, das ich eine Saisonzulassung habe. Somit passt laut Zulassungsstelle auch kein verkürztes Kennzeichen. Ich würde ein 360mm einzeiliges zwar reinbekommen, aber zusammen mit der Saision würde ich die maximale Anzahl an Buchstaben überschreiten (laut Aussage der Dame bei der ZuLaSt) bzw. die Abstände unterschreiten. Mein Zulassungsbezirk ist HI (Hildesheim). Nun habe ich mir ein paar Muster für zweizeilige Kennzeichen bestellt. 320x200 und 340x200 Problem: Die Mulde hat nur eine Höhe von 185mm und ist auch komplett versenkt. Man kann also das 200mm Schild unten nicht wirklich gerade rausschauen lassen, da es dann ziemlich steil nach oben zeigt. Unter anderem habe ich auch ein Leichtkraftrad Kennzeichen 255x130mm bestellt und einmal das Sondermaß 300x150mm. Das 300x150mm wäre da technisch eine gute Wahl (auch optisch, aber optisch interessiert ja von den offiziellen Stellen niemanden). Das LKR 255x130 geht zwar technisch auch, lässt sich aber relativ schwierig montieren, da die Mulde einen sehr grossen rechteckigen Ausschnitt hat, in das das Schild fast durchfallen würde. Da müsste ich also einen übergrossen KZ Halter besorgen, was optisch jetzt auch...naja...könnt ihr euch denken. Aber selbst das ist nicht einfach, weil der offizielle KZ Halter für das 255x130 auch ziemlich wackelig sitzt und halb aus dem Ausschnit der Mulde fällt. Technisch wäre also das 300x150mm die beste Lösung, was auch mein Prüfer bejahte (Sein Wortlaut: bauartbedingt unter diesen Voraussetzungen wäre das die technisch sicherste und stabilste Lösung). Er schaut mal nach, ob das so noch zulässig ist mit der Bemaßung und meldet sich bei mir zwecks Abnahme. Denn er hatte noch aus vergangenen Zeiten das 320x150mm im Kopf als US Ersatz, das aber mittlerweile nicht mehr zulässig ist und daraufhin wohl das 300x150 kam. Nun würde mich folgendes interessieren: - das Musterschild, das ich mir online bestellt hatte (schwieirig genug 300x150 zu bekommen) hat nur vorne die DIN 1M Prägung. Allerdings fehlt hinten die DIN 2M Prägung. Kann es wohl sein, das das 300x150 wirklich aktuell nicht mehr zulässig ist und daher keine 2M DIN Prägung erhalten darf? Unsere örtliche ZuLaSt und Schilderprägestation hat schon geschlossen, da erreiche ich momentan keinen, sonst hätte ich da mal nachgefragt. DIN Zertifizierung der Prägeanstalten: https://3d-kennzeichen.de/unternehmen/3d-ma...auf-kennzeichen Vielleicht könnt ihr mir schonmal vorab weiterhelfen! Vielen Dank und Gruß Ben ![]() |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 73 Beigetreten: 14.02.2017 Mitglieds-Nr.: 80898 ![]() |
Die Beantwortung deiner Frage ergibt sich vollumfänglich aus der Anlage 4 zur FZV.
Für einen normalen PKW kommen ausschließlich Kennzeichen in 520x110mm und das zweizeilige Pondon hierzu (Höhe 200mm) in Betracht. Diese sind grundsätzlich in Mittelschrift auszuführen und können maximal der Größe der Erkennungsnummer angepasst werden. Bei amerikanischen Fahrzeugen werden weiterhin oft kurze Buchstaben-/Nummernfolgen (meist vierstellig) verwendet und/oder die Kennzeichen in Engschrift ausgeführt. Ein Kennzeichen in der Größe 300x150mm sieht die Anlage 4 nicht vor. Weiterhin kann auch kein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (255x130mm) verwendet werden. Die Genehmigung einer Ausnahme für ein solches ist faktisch nur selten erforderlich. Viel eher, hast du dein Fahrzeug so umzurüsten, dass ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen angebracht werden kann. Weiterhin können auch selbstleuchtende Kennzeichen verwendet werden, welche nicht in die Aussparung passen müssen. Soweit zumindest zur Theroie ![]() Zitat Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 349 Beigetreten: 29.06.2009 Wohnort: Niedernhausen Mitglieds-Nr.: 49216 ![]() |
Ein US-Kennzeichen ist 320mm breit und 150mm hoch - dafür ist entsprechend die Kennzeichenmulde ausgelegt. Bei einem einzeiligen FE-Kennzeichen (Euro-Kennzeichen) ergibt sich, daß bei zweistelligem Unterscheidungszeichen (hier: HI) maximal ein Buchstabe und eine Ziffer in Engschrift auf ein entsprechend breites Schild passen. Die Saisonkennzeichnung zählt ungefähr wie ein Buchstabe, d.h.: das Kennzeichen wäre in deinem Fall mindestens 370mm breit --> passt also nicht!
Wie schon geschrieben, sieht die FZV vor, daß Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden müssen, um ein korrektes Kennzeichen montieren zu können. Nur wenn diese Änderungen nicht möglich sind oder unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, ist es möglich, eine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes Kennzeichen ("LKR-Schild", 255mmx130mm) zu erhalten. Absolut ausgeschlossen ist die Ausnahmegenehmigung allerdings dann, wenn der Platz für ein normales Kennzeichen wegen einem nachträglichen Umbau nicht vorhanden ist. Auf den ersten Blick ist das hier der Fall.. Allerdings: mit dem Nachweis, daß ein EU-konformer Stoßfänger nicht mehr lieferbar ist (und auch nicht wirklich gebraucht besorgt werden kann) könnte ein Prüfer bestätigen, daß ein verkleinertes Kennzeichenschild erforderlich ist. Der erforderliche Eintrag für die ZuB muß dann allerdings noch die Zulassungsstelle überzeugen. Leider finde ich im Netz nix für Hildesheim, aber dieses Merkblatt: https://www.segeberg.de/media/custom/1843_6169_1.PDF ist m.E. schonmal ein guter Start. Zur Anbringung eines verkleinerten Kennzeichen so in der US-Kennzeichenmulde, daß es a) gut aussieht und b) gut ablesbar ist, würde ich empfehlen, das Kennzeichen mit Blechstreifen unter dem Kennzeichen passend aufzuhängen (falls möglich - genauere Tipps wären ggf. möglich, wenn man wüßte, um was für ein Fahrzeug es sich handelt...). Bis denne Guido Edith ergänzt noch, daß ich noch was direkt vom LK Hildesheim gefunden habe: https://www.landkreishildesheim.de/Leben-Le...p;La=1&ort= -------------------- ***********
Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. Albert Einstein |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14169 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Aufgrund eines Unfalls musste mein Fahrzeug wieder instandgesetzt werden. Es führte dazu, das ich nun eine neue US Heckstossstange montiert habe, da für dieses Fahrzeug, das so schon recht selten ist und ursprünglich mal für den US Markt gebaut wurde, keine Stossstange für Europa mehr lieferbar war. Es ist aber nach wie vor kein Import, sondern eine deutsche Ausführung. Wenn Du an dem Unfall unschuldig warst, dann ist es Aufgabe des Gutachters, die korrekten preise für die Ersatzteile zu ermitteln. Wenn die Stoßstange beim Unfall zerstört wurde, dann muss er einen korrekten Preis ansetzen und den muss die gegnerische Versicherung auch zahlen. Und wenn für 7.000 Euro eine neue Stoßstange aus dem vollen Material geschnitzt wird. Das ist also eigentlich die Linie, die Du fahren musst. |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 22.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85686 ![]() |
Hallo Guido und danke für Deine Antwort und die umfangreiche, praxisorientierte Hilfe!
Wir sind bereits mit den zuständigen Abteilungen vom Landkreis in Kontakt, insofern kam eben auch genau die Info, das ein Sachverständiger die entsprechende Beurteilung ausfertigen solll, weshalb ich auch bei meinem Prüfer war. Das läuft also. Der Prüfer, den ich bereits seit Jahrzenten kenne, hat mir ja schon durch die Blume gesagt, das er mir das bescheinigen wird, er muss jetzt halt nächste Woche (war Freitag nicht mehr möglich) nur nochmal schauen, welche Bemaßung dahingehend Gültigkeit besitzt (daher wollte ich nur vorab wissen, wie es mit den 300x150 ausschaut, die aber, wie ja nun klar ist, keine Gültigkeit an einem deutschen Fahrzeug besitzt). Die Mitteilung vom Hersteller, das die Euro Stossstange entfallen ist und als Ersatz nur noch die US Stossstange geliefert werden kann, liegt auch bereits meinem Prüfer vor. Gebraucht ist absolut nichts zu machen ![]() Es handelt sich um einen Lexus SC430. Mal schauen, was nun bei rauskommt...bis jetzt waren die Damen und Herren jedenfalls schonmal sehr bemüht und haben nicht gleich, wie man es ja oft so erlebt, generell erstmal abgewiegelt oder wurde mit tötenden Blicken bestraft, wie man denn nur so ein Auto fahren kann, wo man kein Ersatzteil mehr für bekommt, damit das amtliche, deutsche Kennzeichen reinpasst! Hier noch Bilder, worum es geht. Befestigungstechnisch ist das alles, um ehrlich zu sein, nicht das Problem. Meine Kennzeichen von meinen Autos sind seit jeher immer mit dem Kennzeichenklett befestigt. Schön flach, steht nicht vor, lösbar, keine Löcher, keine Rahmen. Wenn das hier mit dem Kennzeichen alles durch ist, werde ich die ganzen Befestigungslaschen und Aussparungen noch schliessen, da mich das doch erheblich stört, wenn man diese sieht: ![]() ![]() ![]() Wir haben hier bei uns in Hildesheim öfters mal Autos rumfahren, die es in Deutschland ganz normal gab und verkürzte Kennzeichen haben. Aber da gilt vermutlich die "Heck-Zwangsumrüstregel" nicht, weil es meist eingetragene Importe sind, vermute ich. Ausgenommen der Audi 80 hier von meinem Bekannten - das war ein Standard deutscher 80er und wurde mit den US Rückleuchten versehen (bei jenem Prüfer, der den 80er begutachtet hat, bin ich aktuell auch) ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruß Ben |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 22.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85686 ![]() |
achso...Guido....noch was interessantes
![]() Das Problem mit genau dem Modell und der gleichen Konstellation haben wir in Hildesheim noch ein zweites mal. Mein Händler hat das gleiche Modell stehen, in schwarz, auch deutsche Ausführung. Ebenfalls mit einem vorangegangenen Heckschaden. Natürlich gleiches Problem wie bei meinem silbernen: Gab nur noch das US Heck, das auch der schwarze bekommen musste. ![]() ![]() |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15910 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Kennzeichenbeleuchtung?
![]() Bei absolut unkooperativen Zulassungsstellen (wie die sich einen "Umbau um jeden Preis, zumutbar ist alles" vorstellen ist mir schleierhaft, was gibt's an einem Kunststoff-Formteil wo kein anderes lieferbar ist "umzubauen"?) wird auch schon mal ein normaler Zweizeiler genommen und irgendwie muldengerecht zurechtgedengelt oder gar beschnitten. Ist zwar auch nicht vorschriftsmäßig, wird aber anscheinend toleriert. Ob die Ami-Kennzeichenbeleuchtung überhaupt so weit runterleuchtet ist auch noch eine Frage. Wenn Du an dem Unfall unschuldig warst, dann ist es Aufgabe des Gutachters, die korrekten preise für die Ersatzteile zu ermitteln. Wenn die Stoßstange beim Unfall zerstört wurde, dann muss er einen korrekten Preis ansetzen und den muss die gegnerische Versicherung auch zahlen. Und wenn für 7.000 Euro eine neue Stoßstange aus dem vollen Material geschnitzt wird. Das ist also eigentlich die Linie, die Du fahren musst. Widerspricht sowas nicht diametral der Schadenminderungspflicht? Dieser kann sich doch nicht ausgerechnet der Staat mit unangemessenen Forderungen entziehen. Sowas läßt sich auch nicht einzelanfertigen, nicht mal für etliche tausend €, ist nicht wie bei Teilen aus Metall. Du brauchst definitiv das Preßwerkzeug, wenn's das nicht mehr gibt kann auch nix gefertigt werden. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Nö....das Fahrzeug muss nur mit dem geringstmöglichen Aufwand wieder in den Zustand versetzt werden wie vor dem unfall...und nicht in einen anderen....denn mit der Argumentation würden künftig sonst auch keine kaputten Alufelgen mehr ersetzt die beim Unfall kaputt gehen....billigster standardpneu auf stahlfelge wäre ja geminderter Schaden...
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15910 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Das wäre dann also deiner Meinung nach hier ein Preßwerkzeug extra für eine Stoßstange herstellen, für zigtausende €?
![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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#10
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Man kann auch problemlos eine neue US-Stoßstange händisch umbauen....
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15910 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Und so eine wahrscheinlich überaus häßliche Bastellösung nennst du "Zustand vor dem Unfall"?
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Wenn das eine fachwerkstatt macht, dann sieht man da keine kannte sondern eine ganz saubere Stoßstange mit Eu-kennzeichenaussparrung....und da der TE kein sonderkennzeichen bekommen wird, ist das dann wohl deutlich besser als die händlerlösung im Bild...
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15910 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Die Händlerlösung im Bild ist doch wohl temporär, nur damit der seine rote Nummer drankriegt. Ich denke mal mit dem so angebrachten Rahmen wird der den nicht verkaufen. Eher macht der den Rahmen ab und hält darüber einfach die Schnauze beim Verkaufsgespräch wenn der Kunde nicht fragt. Wenn der Kunde dann beim Anmelden keine passenden Schilder gesiegelt bekommt ist das dessen Problem.
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Im Übrigen ist es nicht problem des Kunden, wenn der Händler das verschweigt das der Wagen baulich verändert ist und nicht der eu-Norm entspricht, dürfte die Kiste schneller wieder auf seinem Hof stehen als der du-Norm schreiben kann... |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7184 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
... Gebraucht ist absolut nichts zu machen ![]() Jezt hast Du ja die US Schürze. Es gibt aber in Europa jede Menge gebrauchte SC Schürzen Nur nebenbei: Edith meint In die Ami-Ausführung passen gar keine Nebelrückleuchten ... |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
... Gebraucht ist absolut nichts zu machen ![]() Jezt hast Du ja die US Schürze. Es gibt aber in Europa jede Menge gebrauchte SC Schürzen Natürlich gibt es die....je mehr ich den topics verfolge desto mehr keimt der Verdacht hier sucht jemand aus der Hildesheimer rubinfarbene eine Lücke in den Vorschriften und Gesetzen um ein kleines is-Kennzeichen zu verwenden weil das viel cooler aussieht... Ich glaube auch nicht das es keine Schürzen mehr mit Eu-Norm zu bekommen sind....in Hildesheim gibt es keinen Lexus-händler....das Bild mit dem roten Kennzeichen ist also von einem dritt-Händler...der bekommt keine Teile von Lexus sondern muss auf drittplattformen bestellen...die haben nichts auf Lager....wenn aber ein offizieller Lexus-Händler anfragt, dann kriegt der sicher noch Teile...selbst wenn die nicht auf Lager Liegen, so liegen die Formen auf Lager...die Dinger werden ja letztendlich nur gepresst und für die kennzeichenaussparrung liegt die eu-matrize garantiert noch auf Lager...wenn die Nachfrage kommt und bei Lexus nichts mehr auf Lager liegt, dann ist das kein Problem mal einen Tag die Matrizen zu wechseln....das läuft aber nur über offizielle Partner....wenn da dritthändler anrufen dann passiert da nichts.... Selbst für meinen Bluebirf Baujahr 1990 hat Nissan letztes Jahr noch ne neue Frontschürze geliefert...hat zwar 7 Wochen gedauert, kam aber.. |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7184 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Kann/darf ein Auto ohne NSL zugelassen werden? (Bzw. entspricht ein Umbau den Vorschriften des § 53d STVZO ?) |
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 22.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85686 ![]() |
Moin Leute!
Eigentlich ging es mir jetzt nicht um die Grundsatzdiskussion und die Umstände, wie warum weshalb...sondern wie es generell und in der Praxis ausschaut mit anderen Kennzeichen. Und dahingehend hat mir Guido gut weitergeholfen. Theoretisch bzw. nach der Paragrafenlage gibt es eh keinen Raum für Diskussion. Nachträglich geändert = KEINE MÖGLICHKEIT! Ganz einfach. Bums aus. Aber das war ja auch nicht die Frage. Für alle, die es noch genauer wissen wollen und Mutmaßungen anstellen: Der schwarze Lexus auf dem Bild steht bei einem Toyota Vertragshändler hier bei uns zum Verkauf. Und hatte gleiches Problem wie meiner...Euro Heck nicht mehr lieferbar. Die Reparatur meines Fahrzeuegs wurde ebenfalls von einer Toyota Werkstatt durchgeführt, die die Teile entsprechend ganz normal anfragen kann. Lexus und Toyota sind dahingehend ein Unternehmen (wie VAG etc). Und von Lexus kam eben nach längerer Zeit die Nachricht aus dem Eurolager in Diest/Belgien, das die Stossstange auch weiterhin nicht mehr lieferbar ist und routinemäßig als Ersatz die US/Japan Stossstange geliefert wird. Die NSL wurde für die HU extern verbaut. Und ja....der Wagen ist wirklich verunfallt und sollte nicht nur aus Spass ein anderes Heck bekommen. Warum auch? Nur zum Spass tue ich mir die ganze Lauferei und den Aufwand mit den Kennzeichen nur wegen eines anderen Hecks bestimmt nicht an. Zumal silber sowieso ein kritischer Farbton ist und ich mich viel mehr ärgern würde, wenn die Farbe nicht mehr wie vorher passt. Und auch nicht, weil ein kleineres Kennzeichen vermeintlich "cooler" aussieht. Das Fahrzeug ist im absolouten Originalzustand und weder getunt, tiefergelegt oder hat andere Felgen drauf. Bei derlei umgebauten Autos mag das zutreffend sein, das ein kleineres Kennzeichen chick aussieht...aber mein Wagen ist völlig serienmäßig. Und ich möchte jetzt aufgrund der Umstände einfach nur ein Kennzeichen, das sich dort passig integriert und nicht wie hingek*** und hingesch**** ausschaut. Mehr will ich doch gar nicht...Und das ist doch wohl für jeden nachvollziehbar, das ich nach soetwas frage und nicht zuerst nach möglichen Anpassungsarbeiten am Fahrzeug. Ich denke, jeder in der Situation würde es eben zuerst so versuchen und nicht sofort die Luftsäge an der Stossstange ansetzen. ![]() Gruß Ben |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14169 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Nochmal:
Es ist nicht Dein Problem, wo die korrekte Heckschürze her kommt. Wenn die Werkstatt das Originalteil nicht mehr bekommt, dann muss sie Dir das mitteilen und dann nimmt man Kontakt auf mit der gegnerischen Versicherung, ob sie ohne Stress bereit sind, auch ein ggf. teureres Gebrauchtteil zu akzeptieren oder ob sie die große Schleife wollen mit geändertem Gutachten etc. Genau deswegen hat man bei solch einem kapitalen Unfallschaden sowieso einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt, der sich um so einen Kram kümmert. An der Kennzeichengröße rumzuspielen, ist die komplett falsche Baustelle! Wenn Deine Lieblingssneaker gestohlen wurden, der Täter bekannt ist und Ersatz in Deiner Größe nicht mehr lieferbar ist, sondern nur noch drei Nummern kleiner, hackst Du Dir doch auch nicht die Zehen ab. Der ganze Aufwand, den Du gerade treibst, wird bei der zahlungspflichtigen Versicherung zu einem freundlichen Lächeln führen, da Du denen Geld sparst und auf ein einwandfreies Fahrzeug verzichtest. Warum machst Du Dir die Arbeit? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
Hallo beinander,
bitte entschuldigt, wenn ich hier eine Nebenbaustelle aufmache, aber ist dieses Heckdingens aus Kunststoff oder Metall? Ggf kann ich da was inhaltliches beitragen. Kommt aber drauf an, welches Material das ist. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Nicht Toyota-Schrauber kriegt die Teile von Lexus....ist wie bei Infiniti/Nissan....Nissan beliefert seine eigenen Werkstätten nicht mit Inifinititeilen....da wo die Teile Baugleich sind kann die Nissan-Werkstatt trotzdem schrauben...bei Blech und Formteilen wird’s unmöglich...
Und wenn ich mir das Werkstattbild anschaue...also wenn das beim Toyotahändler ist....dann ist das kein A-Händler, also hat der Händler nicht mal direkten Direktgang zu Toyota.... |
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Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 22.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85686 ![]() |
Nein...das ist meine eigene Werkstatt. Korrekt.
Und die Blechteile bei Lexus kommen alle von Toyota. Und die Toyota Werkstätten bekommen auch alle diese Teile: |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Nochmal: Es ist nicht Dein Problem, wo die korrekte Heckschürze her kommt. Wenn die Werkstatt das Originalteil nicht mehr bekommt, dann muss sie Dir das mitteilen und dann nimmt man Kontakt auf mit der gegnerischen Versicherung, ob sie ohne Stress bereit sind, auch ein ggf. teureres Gebrauchtteil zu akzeptieren oder ob sie die große Schleife wollen mit geändertem Gutachten etc. Genau deswegen hat man bei solch einem kapitalen Unfallschaden sowieso einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt, der sich um so einen Kram kümmert. An der Kennzeichengröße rumzuspielen, ist die komplett falsche Baustelle! Wenn Deine Lieblingssneaker gestohlen wurden, der Täter bekannt ist und Ersatz in Deiner Größe nicht mehr lieferbar ist, sondern nur noch drei Nummern kleiner, hackst Du Dir doch auch nicht die Zehen ab. Der ganze Aufwand, den Du gerade treibst, wird bei der zahlungspflichtigen Versicherung zu einem freundlichen Lächeln führen, da Du denen Geld sparst und auf ein einwandfreies Fahrzeug verzichtest. Warum machst Du Dir die Arbeit? In Deutschland gibt es das Schadensminderungsgsetz. Der Geschädigte ist dazu verpflichtet der Versicherung keine unnötign Kosten zu verursachen. Er wäre in der Pflicht die Problematik der Versicherung zu schildern. Denn die haben häufig Lösungen parat und entsprechende Kontakte zu Händlern. |
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Beitrag
#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14169 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Das Ding nennt sich Schadenminderungspflicht, ist also kein Gesetz.
Aber der Schaden ist nunmal da. Und der Geschädigte hat einen Anspruch, dass er so gestellt wird, als ob der Unfall nie geschehen wäre. Daher ist der Anspruch auf die "richtige" Stoßstange nunmal vorhanden, auch dann, wenn das Ersatzteil teuer ist. Einschränkungen gibt es dann, wenn die Reparatur technisch nicht möglich ist (technischer Totalschaden) oder die Reparaturkosten deutlich über dem Zeitwert liegen (wirtschaftlicher Totalschaden). Dann gibt es so viel Geld, dass ein gleichwertiges Fahrzeug davon beschafft werden kann. Und das hat dann auch die passende Heckschürze. |
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Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Das Ding nennt sich Schadenminderungspflicht, ist also kein Gesetz. Aber der Schaden ist nunmal da. Und der Geschädigte hat einen Anspruch, dass er so gestellt wird, als ob der Unfall nie geschehen wäre. Daher ist der Anspruch auf die "richtige" Stoßstange nunmal vorhanden, auch dann, wenn das Ersatzteil teuer ist. Ob Pflicht oder Gesetz. Wenn das Fahrzeug in den Ursprungszustand gebracht werden soll und das Teil als Original nicht mehr gibt, sollte er dies der Versicherung melden. Denn die haben Möglichkeiten und Kontakte. Tut er das nicht und die Versicherung hakt nach warum das Ersatzteil um so viel teurer ist, so wird nur dr Differenzbetrag bezahlt. Tut nichts zur ob Totalschaden oder nicht. Im Januar 2019 hatte ich selbst so eine Erfahung gemacht. Die Felgen gab es nicht mehr auf dem Markt. Aslo 5 neue.(inkl. Ersatzrad) Die Versichrung hat dann noch identische Restbestände ausfindig gemacht. Somit brauchten die nur eine Felge bezahlen. |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14169 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Deswegen habe ich doch schon längst dazu geraten, solch massive Schäden ausschließlich über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht abzuwickeln. Und dann eben, auch das habe ich bereits geschrieben, Kontaktaufnahme mit der zahlungspflichtigen Versicherung.
Wenn man so handelt, dann ist die Kennzeichengröße oder die Größe der Kennzeichenmulde nie ein Problempunkt. |
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#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Hallo Ulm....dein Vorschlag setzt voraus das es eine gegnerische Versicherung gibt....also auf dem Bild mit der Hebebühne sieht mir der Schaden an dem hinteren rechten Korflügel nicht nach Aufffahrunfall aus sondern eher nach Laterne beim driften geknutscht aus....Einschlag mit ausgebrochenen Heck in der Drehbewegung direkt hinter der Antenne...
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#28
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 22.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85686 ![]() |
Soooo....das Thema ist nun durch und kann meinetwegen geschlossen werden
![]() Danke auch nochmal an Guido für die praxisbezogenen und schlussdendlich zielführenden Informationen bezüglich Bemaßung. ![]() Grüsse |
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14169 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Moderativer Hinweis:
Themen werden bei uns im Regelfall nicht geschlossen, denn wenn sich neue Aspekte oder aktuelle Sachstandsänderungen ergeben, können die angefügt werden. |
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 349 Beigetreten: 29.06.2009 Wohnort: Niedernhausen Mitglieds-Nr.: 49216 ![]() |
Zu der Diskussion, ob die Versicherung eine EU-Stosstange bezahlen muß halte ich mich mal raus...
Mit der gezeigten Kennzeichenmulde gibt es m.E. zwei Möglichkeiten: 1) verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (LKR-Schild) - Vorgehensweise s.o. [hängt alles ein bissi vom Goodwill der Zulassungsstelle ab und die Problematik mit den nicht mehr stimmenden Beleuchtungseinrichtung (NSL) wurde oben ja auch schon mal angerissen,,] 2) einen (Kunststoff-) Keil basteln, so dass ein normales (20cm hohes), zweizeiliges Kennzeichen so montiert werden kann, dass es unten aus der Kennzeichenmulde herausguckt. [wenn 1) nicht genehmigt wird und man genau darüber einen Bescheid erhält, sollte die möglicherweise nicht ganz ausreichende Kennzeichenbeleuchtung keine Rolle mehr spielen...] Bis denne Guido P.S.: Variante 3) wäre , einen Kennzeichenhalter mit Beleuchtung neben der Mulde zu positionieren. Wie das aussieht, konnte man im gestrigen "Tatort" bewundern... Soooo....das Thema ist nun durch und kann meinetwegen geschlossen werden ![]() Danke auch nochmal an Guido für die praxisbezogenen und schlussdendlich zielführenden Informationen bezüglich Bemaßung. ![]() Grüsse Einerseits freue ich mich, helfen zu können, andererseits wäre die Nennung der jetzt gefundenen Lösung auch sehr hilfreich ![]() Bis denne Guido -------------------- ***********
Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. Albert Einstein |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1183 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 ![]() |
Einschränkungen gibt es dann, wenn die Reparatur technisch nicht möglich ist (technischer Totalschaden) oder die Reparaturkosten Ich hab's mal korrigiert. Auf Antrag kann man sein Fahrzeug auch mit wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts betragen (130-Prozent-Regel). Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug genau so repariert wird, wie vom Gutachter vorgegeben und dass es nach dem Schaden noch mindestens 6 Monate weitergenutzt und -versichert wird. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14169 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Die Details der mir bekannten 130%-Regel habe ich bewusst weggelassen, da der TE ja m.M.n. ziemlich verbissen an der falschen Stelle kämpft. Falls aber jemand mit ähnlichem Problem über die Suchfunktion in diesem Thread landet, sollte er wenigstens einen Hinweis erhalten, dass der richtige (und einfachere!) Weg anders geht.
In der Sache hast Du vollkommen recht! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 22.08.2025 - 11:41 |