... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

4 Seiten V  < 1 2 3 4 >  
Reply to this topicStart new topic
> Vorsätzlicher Rotlichtverstoß mit Gefährdung, Ein Radfahrer, ein roter Ampelmann & zwei uninformierte Uniformier
Tinu
Beitrag 10.07.2020, 12:43
Beitrag #51


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5954
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Dann gelten die Fußgängersymbolampeln aber auch nur für die Radfahrer (so die Regel!). Die Fußgänger müssten sich dann im Gegenzug an die Radfahrersymbolampeln halten, die ja nun nicht mehr für die Radfahrer gelten. whistling.gif


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 10.07.2020, 12:50
Beitrag #52


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Warum ist eigentlich keine Aufstufung auf einen qualifizierten Rotlichtverstoß erfolgt?
Zitat
bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens

Dann würde die Geldbuße bei vorsätzlicher Begehung und Gefährung nach 132a.3.1 BKatV bei 2*160=320€ liegen.

Wenn der Amtsrichter sich weiterhin uneinsichtig zeigt, hätte eine Verurteilung zu dieser Geldbuße von mindestens 250€ den Vorteil, dass die Rechtsbeschwerde zum OLG auch ohne Zulassungsantrag zulässig ist, was dem Anwalt dann die Arbeit erleichtert: er muss dann nicht mehr umständlich begründen, warum eine Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nötig ist.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unrechtsurteil des AG Bestand hat, sinkt also, wenn diese Schwelle überschritten wird.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 10.07.2020, 12:51
Beitrag #53


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (dazydee @ 10.07.2020, 13:32) *
Ich habe es:
"Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt."

Das sind 2 voneinander unabhängige ODER Verknüpfungen, so dass man die für Radfahrende geltenden Lichtzeichen dem Worlaut nach auch durch das Sinnbild "Fußgämger" amzeigen kann!

Weiterlesen bis zur Ziff. 6, der "lex specialis" sozusagen:
Zitat
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

Aber gut, wir sind in Bayern, oder? Die haben es da erfahrungsgemäß nicht so mit dem Rechtsstaatgedanken. Die machen bzgl. OWi-Vorwürfen manchmal grad, was sie wollen. mad.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dazydee
Beitrag 10.07.2020, 13:25
Beitrag #54


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1769
Beigetreten: 03.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72086



Auch wenn mein Einwurf nicht ganz ernst gemeint war, habe ich durchaus weitergelesen und bin der Meinung, dass die "die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr " aus Absatz 6 sich auf meine zitierte Definition aus Absatz 5 beziehen. Es ist in Absatz 6 sogar von Lichtzeichen in Mehrzahl die Rede, womit "meine Ansicht" unterstützt wird wink.gif

Aber mir sieht die Antwort des Richters schon sehr nach einer angekündigten MSDWGI-Entscheidung aus (mit weitgehender Ausblendung des Verornungstextes).


Oder man ist der Meinung, man kann analog dem, "Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden.", eine Gültigkeit des Lichtzeichens für den gemeinsamen Geh- und Radweg an sich postulieren.

Es darf ja nicht sein, dass eine Ampel für die gemeinsamen Benutzer eines Straßenteil unterschiedliche Regelungen trifft. Man beachte, dass Gerichte auch schon die nicht ich der StVO zu findende "Superregel" erdacht haben, dass für eine Straße eine Vorfahrtsregel gelten muss, damit für Radler auf Radwegen trotz §10 an Einmündungen rechts-vor-links gilt. Ähnlich könnte man hier mit genug Kreativität für Ein-Straßenteil-Eine-Ampel argumentieren.


Wie ich gesagt habe, wäre ich auf die ergebnisorientierte Argumentation des Gerichtes sehr gespannt.


--------------------
Nulla poena sine lege
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 10.07.2020, 13:41
Beitrag #55


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14125
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Ist schon ein hartes Stück, was sich da anbahnt.
Da sollte man doch glatt das Verfahren durchziehen und die Lokalpresse zur Verhandlung einladen.
Und als Zeugen denjenigen von der Straßenverkehrsbehörde, der die Ampel abgenommen hat.
Wäre der TE an dieser Ampel "unter die Räder" gekommen, hätte das ein heftiges Amtshaftungsverfahren ausgelöst.

Und: Warum haben die Polizisten nicht dafür gesorgt, dass eine wissentliche falsche Lichtsignalanlage sofort in Ordnung gebracht wird und bis zu diesem Zeitpunkt der Verkehr durch die Polizeibeamten manuell geregelt wird?
Sie wussten ja offenbar um den Mangel! ranting.gif Oder sollte das eine Falle für StVO-kundige Radlinge sein?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 10.07.2020, 15:06
Beitrag #56


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3383
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Zitat (rapit @ 10.07.2020, 12:56) *
Na, wenigstens haben sie nicht geschrieben, an der Fahrbahnampel war der Radfahrer doch längst vorbei, das konnte er doch gar nicht mehr sehen, und somit kann doch nur die Fußgängerampel gelten, ganz egal, ob diese ein Fußgänger oder Radfahrersymbol zeigt. rolleyes.gif
Das wäre aber auch zu dreist gewesen. shutup.gif

Zitat (rapit @ 10.07.2020, 13:51) *
Aber gut, wir sind in Bayern, oder?
Franken! ranting.gif Wir sind doch nur Beutebayern, mit denen man anscheinend nach Lust und Laune umspringen kann

Zitat (ulm @ 10.07.2020, 14:41) *
Ist schon ein hartes Stück, was sich da anbahnt.
yes.gif Ich befürchte es.

Zitat (ulm @ 10.07.2020, 14:41) *
Und als Zeugen denjenigen von der Straßenverkehrsbehörde, der die Ampel abgenommen hat.
Abgenommen? rofl1.gif Ich muss nachher daheim nochmal nachschauen, aber die wurde glaube ich so angeordnet.


Zitat (ulm @ 10.07.2020, 14:41) *
Und: Warum haben die Polizisten nicht dafür gesorgt, dass eine wissentliche falsche Lichtsignalanlage sofort in Ordnung gebracht wird und bis zu diesem Zeitpunkt der Verkehr durch die Polizeibeamten manuell geregelt wird?
Das scheiterte am "wissentlich".
police.gif:
Zitat (rapit @ 10.07.2020, 12:56) *
...an der Fahrbahnampel war der Radfahrer doch längst vorbei, das konnte er doch gar nicht mehr sehen, und somit kann doch nur die Fußgängerampel gelten, ganz egal, ob diese ein Fußgänger oder Radfahrersymbol zeigt. rolleyes.gif



wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Epaminaidos
Beitrag 10.07.2020, 16:52
Beitrag #57


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 584
Beigetreten: 22.04.2015
Mitglieds-Nr.: 76032



Zitat (Cabronito @ 10.07.2020, 12:23) *
Pozilei zog den Joker StVO § 0 MSDWGI:
Nach wenigstens gibt es keine Diskussion über den Sachverhalt an sich, sondern nur über die Auslegung.

Aber kann mir jemand erklären, woran ein Radfahrer sehen soll, was gemeint ist?
Die Regelung in der StVO ist ja nun wirklich eindeutig: Fußgängerampeln haben für Radfahrer keinerlei Bedeutung. Und in der gegebenen Situation gab es doch auch keine Anhaltspunkte für den Fehler. Anders wäre es gewesen, wenn die Abbieger eine eigene Abbiegerampel gehabt hätten. Hatten sie aber nicht.

Aus welcher Glaskugel soll ein Radfahrer jetzt erkennen, dass für ihn die reine Fußgängerampel gelten soll? Eigentlich sollte man doch ein Mindestmaß an Sorgfalt bei der Aufstellung einer Ampelanlage erwarten dürfen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Epaminaidos
Beitrag 10.07.2020, 18:52
Beitrag #58


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 584
Beigetreten: 22.04.2015
Mitglieds-Nr.: 76032



Mal noch ein Gedanke:
Dem OP wird ja ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung vorgeworfen.
Also eine Situation, in der beide Seiten die Situation nicht mehr unter Kontrolle hatten und ein Unfall nur noch durch Zufall ausgeblieben ist. Mit Betonung auf "beide Seiten". Das funktioniert also in beide Richtungen: da der OP keinen Rotlichtverstoß begangen hat, haben offensichtlich die Polizisten beim Abbiegen einen Radfahrer gefährdet.
Müssten 70 € und ein Punkt sein :-)

Ist aber bestimmt schon verjährt, oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 10.07.2020, 21:41
Beitrag #59


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Epaminaidos @ 10.07.2020, 17:52) *
Anders wäre es gewesen, wenn die Abbieger eine eigene Abbiegerampel gehabt hätten. Hatten sie aber nicht.

Hatten sie irgendwie doch. Allerdings nur eine mit Grün und Gelb.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Epaminaidos
Beitrag 10.07.2020, 22:33
Beitrag #60


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 584
Beigetreten: 22.04.2015
Mitglieds-Nr.: 76032



Zitat (rapit @ 10.07.2020, 22:41) *
Hatten sie irgendwie doch. Allerdings nur eine mit Grün und Gelb.

Stimmt, hatte ich schon vergessen. Es leuchtete ja wohl kein Licht, womit sie keine Rolle spielt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 11.07.2020, 08:43
Beitrag #61


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15896
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



Interessantes Thema. Dazu habe ich beim Nachgucken das hier gefunden:

Zitat
6. 1Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. 2Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. 3An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

Quelle

Kann es sein daß Polizei, Bußgeldbehörde und Gericht noch den alten Stand "verinnerlicht" haben? Würde mich nicht wundern, ich war mal bei einer Bußgeldstelle und da schlug die Dame einen dicken Wälzer von 19schlagmichtot auf in dem es noch die Tabellengrenze für Tempo bei 2,8 t gab. whistling.gif

Btw, diese Änderung war ja gedacht damit sich Radfahrer nicht bei den Fußgängern an der Hauptampel "vorbeimogeln", oder? Aber wehe es nutzt sie mal ein Radfahrer zu seinem Vorteil. crybaby.gif wallbash.gif

Was ist denn der Alptraum bei Motortalk, wird man da als Radfahrer für sowas gebasht? Also ich bin ja auch nicht unbedingt ein Radfahreraktivist, aber sowas ist doch nur pragmatisch und pfiffig die Buchstaben das Gesetzes ausnutzen, was sollte man dagegen haben?


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wombat
Beitrag 13.07.2020, 10:29
Beitrag #62


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 771
Beigetreten: 17.12.2003
Mitglieds-Nr.: 1009



Zitat
Für den gem. Verkehrszeichen 240 gekennzeichneten gemeinsamen Rad- und Fußweg wurde eine
Lichtzeichenanlage aufgestellt, welche in Betrieb war. Diese zeigte zwar lediglich das „Fußgängersymbol , war
jedoch unmissverständlich für den vom Betroffenen benutzten Radweg gültig.


Das ist schon eine richtig dreiste Behauptung. Eine Ampel mit Fußgängersymbol ist (spätestens seit 2017 wie von Kühltaxi oben detailliert) absolut gar nie und nicht für Fahrzeugführer auf einem Fahrrad gültig. Zudem hat sich der Fahrradfahrer ja nach einer Ampel gerichtet und zwar nach der einzig für ihn gültigen Ampel. Ich sehe somit auch keine offensichtlich unklare Situation.

Wenn hier einem ein Fehler anzukreiden ist, dann dem Aufsteller der Ampel, der hier ein anderes Modell/Streuscheibe verwendet hat als evtl. von der Behörde gemeint war.

Der Fahrradfahrer hat sich nach aktuellem Recht (StVO) richtig verhalten und das wird ihm hier nun vorgehalten.

Hier wird also der Fehler des Ampelaufstellers (bzw. der kontrollierenden Instanz) einfach auf den Radfahrer abgewälzt. Ihm wird zugemutet per Empathie die inneren Beweggründe der Aufsteller in Sekunden zu erraten und danach (irgendwie) zu handeln.

Dazu:
Eine Ampel ist ein Ort an dem Verkehrsteilnehmer besonders auf die Regelung durch Lichtzeichen vertrauen können sollten. Wer hält schon aus Mißtrauen an jeder Ampel bei grün an, um nach feindlichem Verkehr Ausschau zu halten? Es ist daher prinzipiell davon ausgehen, daß man hier mit besondere Sorgfalt Lichtzeichenanlagen aufstellt oder ändert. Ein Grund mehr für den Fahrradfahrer hier keinen Fehler seitens des Aufstellers zu vermuten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 14.07.2020, 05:36
Beitrag #63


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15896
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



Man könnte auch sagen, wenn man, wie hier die Polizei, entgegen gelebtem Pragmatismus auf eine Formalie pocht, sollte man zumindest auch formal im Recht sein. laugh2.gif


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 14.07.2020, 09:29
Beitrag #64


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7912
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (Kühltaxi @ 11.07.2020, 09:43) *
Btw, diese Änderung war ja gedacht damit sich Radfahrer nicht bei den Fußgängern an der Hauptampel "vorbeimogeln", oder?
Nein, eigentlich hat die Änderung den Anachronismus beseitigen sollen, dass man als Fahrbahnradler (nicht b-pfl. Wege etc.) bei Fahrbahngrün mitten im Verkehr stehenbleiben musste, weil irgendwo rechts ene Rad- oder Fußampel schon rot war ...
Man hat immer noch den Anachronismus, dass im Prinzip irgendeine ferne Ampel gelten könnte, wenn man auf einer Fahrbahn-Radverkehrsanlage unterwegs ist, nur weil da evtl. noch Radstreuscheiben drin sind, die eigentlich für Abbieger des Querverkehrs oder andere Radwege etc. gedacht sind ...

Zitat (wombat @ 13.07.2020, 11:29) *
Eine Ampel mit Fußgängersymbol ist (spätestens seit 2017 wie von Kühltaxi oben detailliert) absolut gar nie und nicht für Fahrzeugführer auf einem Fahrrad gültig.
Bei vielen war schon vorher die Fußampel nicht gültig, da die Übergangsregel nur für sog. Dreistrichfurten galt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 14.07.2020, 09:48
Beitrag #65


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Mueck @ 14.07.2020, 10:29) *
Man hat immer noch den Anachronismus, dass im Prinzip irgendeine ferne Ampel gelten könnte, wenn man auf einer Fahrbahn-Radverkehrsanlage unterwegs ist, nur weil da evtl. noch Radstreuscheiben drin sind

Gestern habe ich mich gefragt, welche Ampel denn gilt:
Ich war mit dem E-Scooter unterwegs, auf dem rechten MIV-Fahrstreifen, rechts neben mir eine für Radlinge freigegebene Busspur (Vz 245 + Radf. frei). Die darf ich ja nicht benutzen. Da hing dann eine Busampel und eine Fahrradampel neben der Vollscheibenampel.
Bus und Radf.-Ampel wurden "grün", MIV hatte noch Vollscheibenrot.
Bin dann mal noch stehen geblieben.
Servicelink für Bildhungrige


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dazydee
Beitrag 14.07.2020, 10:20
Beitrag #66


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1769
Beigetreten: 03.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72086



Zurecht, denn selbst als Radler braucht man nicht groß überlegen, wenn man sich nicht auf einer Radverkehrsführung befindet.


Ja, als ich das letzte mal in Berlin unterwegs war haben sich die Autofahrer auch ganz groß über mich als regeltreuen E-Scooter-Fahrer neben der Busspur "gefreut". Das VP hat in solchen Sachen echt einen (un)guten Effekt...


--------------------
Nulla poena sine lege
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 14.07.2020, 10:53
Beitrag #67


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (dazydee @ 14.07.2020, 11:20) *
selbst als Radler braucht man nicht groß überlegen, wenn man sich nicht auf einer Radverkehrsführung befindet

Eine freigegebene 245er-Busspur ist ja keine Radverkehrsführung. think.gif

Interessant wird es an der Stelle, weil die Busampel und die Fahrradampel nicht parallel geschaltet sind: sie werden zwar parallel "grün", dann aber sehr schnell die Busampel wieder "rot" (Querbalken), die Fahrradampel bleibt grün. wacko.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 14.07.2020, 11:01
Beitrag #68


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7912
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Radverkehrsführung ist ja nirgends genauer spezifiziert, da kann die Busspur durchaus drunter fallen, aber nicht die MIV-Spur daneben.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dazydee
Beitrag 14.07.2020, 11:49
Beitrag #69


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1769
Beigetreten: 03.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72086



Ist bei freigegebenen Bussonderfahrstreifen aber für Radler egal, ob es eine Radvekehsführung ist oder nicht.

§37 StVO Absatz 2 Nummer 5:
"Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden; das gilt auch für Omnibusse des Linienverkehrs ..., wenn diese einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen; dies gilt zudem für Krankenfahrzeuge, Fahrräder, Taxen und Busse im Gelegenheitsverkehr, soweit diese durch Zusatzzeichen dort ebenfalls zugelassen sind."

Nummer 6:
"Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten."

Lichtzeichen mit Radverkehrssymbol sind also besondere Lichtzeichen und können damit auch auf Bussonderfahrstreifen für Radfahrer gegeben werden.


Man beachte, dass dies nicht für Elektrokleinstfahrzeuge gilt
1. Weil sie in Nummer 4 nicht aufgeführt werden
2. Weil §37 Nummer 4 in der eKFV nicht in § 13 (Lichtzeichen) mit aufgeführt ist.

Gut das die Kleinsten nicht auf dem Bussonderfahrstreifen fahren dürfen whistling.gif


--------------------
Nulla poena sine lege
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 14.07.2020, 11:58
Beitrag #70


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7912
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (dazydee @ 14.07.2020, 12:49) *
Gut das die Kleinsten nicht auf dem Bussonderfahrstreifen fahren dürfen whistling.gif
Es sollen ja nun an div. Hochschulen Fahrrad-Professuren eingerichtet werden.
Mir ist noch nicht bekannt,welchen der beiden folgenden Ansätze man dort verfolgen will bzw. welcher erfolgreicher sein könnte:
- Radfahren nur noch nach erfolgreicher Dissertation dort in Radverkehrsrecht erlaubt
- Praktikanten des Verkehrsmysteriums werden dort in Radverkehrsrecht weitergebildet
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 14.07.2020, 12:56
Beitrag #71


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



@dazydee: Und was gilt jetzt auf einer Busspur für Radfahrende? Die besonderen Lichtzeichen mit den weißen Balken gem. Ziff. 5, oder gilt Ziff. 6, die gilt aber eigentlich nur "davon abweichend" auf Radverkehrsführungen.

Normalerweise unproblematisch, wenn die Busampel und die Fahrradampel parallel geschaltet sind - was dort aber gerade nicht der Fall ist.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dazydee
Beitrag 14.07.2020, 14:51
Beitrag #72


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1769
Beigetreten: 03.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72086



Argumentation 1:
Ja, du recht, ich habe zu kurz gedacht. So einfach ist das nicht. Denn auch wenn besondere Lichtzeichen für den Radverkehr gegeben sind, dürfen Radfahrende sie außerhalb von Radverkehrsführungen nicht beachten.

- Bussonderfahrstreifen sind keine Radverkehrsführungen. Ich bezweifle, dass eine Radfreigabe sie dazu macht.
- Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten, außer er fährt auf einer Radverkehrsführung. Damit darf der Radfahrrer auf einer Busspur gar nicht nicht die Radampel beachten.
- Da besondere Lichtzeichen für Radfahrer gegeben sind, ist es klar, dass der weiße Balken nur an Busse adressiert sein kann. Damit gilt er auf jeden Fall nicht für Radler.
- Bleibt die allgemeine "Fahrbahnampel", als Lichtzeichen für den Fahrverkehr, die der Radfahrer zu beachten hat.



Argumentation 2 (etwas kreativer und textualistisch):
- Bussonderfahrstreifen sind keine Radverkehrsführungen. Ich bezweifle, dass eine Radfreigabe sie dazu macht.
- Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten, außer er fährt auf einer Radverkehrsführung. Damit darf der Radfahrrer auf einer Busspur gar nicht nicht die Radampel beachten.
- Ein weißer Balken ist kein Lichtzeichen, sondern ein Fahrsignal. Kann also nicht für Fahrräder gelten.
- Bleibt die allgemeine "Fahrbahnampel".

Sollte der weiße Balken doch ein Lichtzeichen sein, ist seine Missachtung keine Ordnungswidrigkeit:

§49 (3)
"Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
2.einer Vorschrift des § 37 über das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen oder beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil zuwiderhandelt, ..."


§37
"Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten."
"Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge GelbRot beschränkt sein."
"Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein."


-> weißer Balken (Kreis, Dreieck) auf schwarz ist kein Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen oder Grünpfeil. Darum ist seine Missachtung keine Ordnungswidrigkeit.


Argumentation 3 (wenn es zu einer Gerichtentscheidung kommt):
- Es werden die ungewünschten Folgen dargelegt, die eine andere Auslegung des Verordnungstextes als "Fahrradampel gilt für Fahrräder auf Bussonderfahrstreifen" zur Folge hätte.
- Darum muss die Auslegung "Fahrradampel gilt für Fahrräder auf Bussonderfahrstreifen" sein.



Die Moral von der Geschicht:
Wer freiwillg da auf der Busspur fährt, hat selber Schuld...


--------------------
Nulla poena sine lege
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 14.07.2020, 15:37
Beitrag #73


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7912
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (rapit @ 14.07.2020, 13:56) *
@dazydee: Und was gilt jetzt auf einer Busspur für Radfahrende? Die besonderen Lichtzeichen mit den weißen Balken gem. Ziff. 5, oder gilt Ziff. 6, die gilt aber eigentlich nur "davon abweichend" auf Radverkehrsführungen.
Die "davon abweichenden" Lichtzeichen nach 4 tongue.gif

Zitat
4. ... Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden; das gilt auch für Omnibusse des Linienverkehrs ...; dies gilt zudem für Krankenfahrzeuge, Fahrräder, Taxen und Busse im Gelegenheitsverkehr, soweit diese durch Zusatzzeichen dort ebenfalls zugelassen sind.
6. Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Entweder man definiert die freigegebene Busspur als "Radverkehrsführung" im Sinne von 6.
(Wie ist es denn beim "Gehweg, Schleichradler frei", wenn der auf eine Ampel mit Fuß-/Radstreuscheiben trifft? Ist doch eine RVF, oder?),
oder man sagt, dies Ampelchen mit Radstreuscheiben wäre ein besonderes Zeichen im Sinne von 4. für den auf der Busspur zulässigen Radverkehr (wie kürzlich hier im VP schon wer feststellte, ist "dies" ja Singular bezogen auf "das gilt" und nicht Plural bezogen auf "besondere", "dies" also für "irgendwelche weiteren besonderen Zeichen, die nicht mit anderen Symbolen arbeiten müssen, so löst sich auch der Widerspruch StVO <-> VwV-StVO auf, wobei letztere ja Radampeln statt Tramampeln fordert bei Freigabe)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 14.07.2020, 15:54
Beitrag #74


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5954
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Zitat (Mueck @ 14.07.2020, 16:37) *
wie kürzlich hier im VP schon wer feststellte,..
Das war ich. Deshalb folge ich auch genau dieser Lesart: "Irgendwelche" besonderen Zeichen für den Radverkehr können auf dem freigegebenen Streifen den Radverkehr regeln, wozu dieser auch keine RVA sein muss.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 14.07.2020, 16:47
Beitrag #75


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10602
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Hier greift §1 Satz 3 der StVO: Bei Bedarf haben sich Rad Fahrende in Luft aufzulösen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 14.07.2020, 17:08
Beitrag #76


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Das denken die Rechtsabbieger dort sowieso.

Aber genug offtopic.gif

Wir entführen gerade @cabronitos interessanten Fall in Unwichtigkeiten!


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dazydee
Beitrag 15.07.2020, 08:05
Beitrag #77


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1769
Beigetreten: 03.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72086



Genau,

ich bin mit 100 € dabei, sollte der Gang vor Gericht wegen der Kosten gescheut werden.


Ist die Anzeige gegen den Polizisten eigentlich schon raus, wegen Verstoß gegen §9 mit Gefährdung? Ich meine, durch ihre Anzeige haben sie den Tatbestand ja praktisch zugegeben...


--------------------
Nulla poena sine lege
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 12.10.2020, 11:55
Beitrag #78


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3383
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Endlich mal wieder ein Update.
Anzeige gegen Polizisten ging wg. Verjährung keine raus.

Das Kostenrisiko ist dank RSV überschaubar und liegt bei einer SB von 300,- EUR.
Habe von Anfang an auch schon mehrere Angebote zur Kostenbeteiligung bekommen. Aber warten wir erstmal ab, wie die ganze Sache ausgeht.

Mein Rechtsbeistand hat denen recht deutlich klargemacht, dass nichts anderes als Freispruch oder Einstellung auf Staatskosten in Frage kommt.

Nun tat man mir nach langer Sendepause kund, dass beabsichtigt sei, das Verfahren wg. eines Verfahrenshindernisses (§ 206a StPO) einzustellen. Allerdings ist dabei beabsichtigt, davon abzusehen, meine notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen.
Also heißt es erstmal wieder (un)geduldig abzuwarten, wie die Reaktion auf die anwaltliche Erwiderung dazu sein wird.

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 12.10.2020, 12:15
Beitrag #79


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



es bewegt sich doch immerhin in die richtige Richtung. Bester Oscar-Style und tolle Unterhaltung, die Nummer.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 12.10.2020, 13:28
Beitrag #80


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10602
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Und ein Trauerspiel für den Rechtsstaat und das Ansehen der Polizei und Staatsanwaltschaft.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 12.10.2020, 13:58
Beitrag #81


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Cabronito @ 12.10.2020, 12:55) *
wg. eines Verfahrenshindernisses (§ 206a StPO) einzustellen

blink.gif Ampel tot? think.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Reinheit
Beitrag 12.10.2020, 14:56
Beitrag #82


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1545
Beigetreten: 25.03.2016
Wohnort: Nasses Dreieck
Mitglieds-Nr.: 78460



„Der von den Ordnungskräften wahrgenommene Rotlichtverstoß mit Gefährdung ebendieser fand an einer Lichtzeichenanlage statt, die inzwischen dort nicht mehr steht, sodaß mit einer Wiederholung des Vorfalls nicht zu rechnen sein wird. Eine weitere Verfolgung der Untat dient daher weder der Fortbildung des Rechts noch der Rechtssicherheit und muß daher (mit posititven Folgen für die Staatskasse) eingestellt werden.“
Oder so. smile.gif


--------------------
Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 12.10.2020, 14:58
Beitrag #83


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3383
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Gewissermaßen, die Behelfsampel wurde ja unlängst wieder abgebaut.
Aber ehrlich gesagt hab ich keine Ahnung, was da für wirre Gedankenspiele dahinterstecken.

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 12.10.2020, 15:09
Beitrag #84


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



So ganz nüchtern betrachtet halte ich § 206a für den falschen Textbaustein think.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 12.10.2020, 16:22
Beitrag #85


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



meinst Du denn, die Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle sind nüchtern, bei dem Kasperletheater, welches hier zur Aufführung kommt?


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 12.10.2020, 16:34
Beitrag #86


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7912
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Also in Summe Ampel totgesoffen, hach, ich liebe das VP ... laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 12.10.2020, 16:35
Beitrag #87


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3383
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Die Bußgeldstelle hat schon lang nix mehr damit am Hut.
Da prosten sich schon längst Richter und Staatsanwaltschaft zu.

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Packesel_der_Nation
Beitrag 14.10.2020, 17:56
Beitrag #88


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 538
Beigetreten: 01.04.2020
Mitglieds-Nr.: 86688



Es ist wirklich schade, dass Polizeibeamte teilweise nicht die "Eier in der Hose haben" und ihre Fehler eingestehen können. Egoismus halt. Manchmal denke ich mir, dass ich genau deswegen einfach doch Polizist werden sollte, weil ich wüsste, dass für mich immer die Gerechtigkeit gelten würde. Da würde ich sogar mein Ego für zurückstecken. Mein erstes Ziel wären Abstandsverstöße thread.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 16.10.2020, 11:28
Beitrag #89


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3383
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Gericht hat jetzt tatsächlich per Beschluss einfach eingestellt wg. Verfolgungsverjährung und ich soll schön auf meinen Kosten sitzen bleiben. ranting.gif

Wie war das gleich nochmal mit den Verjährungsfristen?

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 16.10.2020, 12:04
Beitrag #90


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Soweit man das hier mitverfolgen konnte, wurde die Verjährung wahrscheinlich immer rechtzeitig unterbrochen. Aber eingestellt ist eingestellt.

Nur die Sache mit den Verteidigerkosten ist eine Sauerei, weil die in diesem Fall nur und ausschließlich dann beim Betroffenen hängen bleiben, wenn es "mit Sicherheit" zu einer Verurteilung gekommen wäre.

Damit ist eine rechtskräftige Verurteilung gemeint, und keine die Gesetzeslage grob missachtende erstinstanzliche Verurteilung eines Richters, der offenbar keinen Bock hat, sich mit einem Problem auseinanderzusetzen. ranting.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
WurstCase
Beitrag 22.10.2020, 15:44
Beitrag #91


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 494
Beigetreten: 14.06.2016
Mitglieds-Nr.: 79059



Und hier gibt es jetzt keine weiteren Möglichkeiten zu erreichen, die (m. E. nicht selbst verschuldeten) Verteidigerkosten doch noch an die Staatskasse bzw. die Verursacher abtreten zu können?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 23.10.2020, 10:57
Beitrag #92


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



doch. TE hat doch einen Verteidiger. Vielleicht weiß der, was zu tun ist. Aber Erfolg versprechen kann man im Freistaat halt nicht... mad.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
WurstCase
Beitrag 23.10.2020, 14:32
Beitrag #93


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 494
Beigetreten: 14.06.2016
Mitglieds-Nr.: 79059



Also dann über Schadenersatz wegen behördlicher Willkür und Bummeligkeit oder so?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 23.10.2020, 15:30
Beitrag #94


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



no.gif Beschwerde wavey.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 23.10.2020, 22:45
Beitrag #95


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3383
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Zitat (rapit @ 23.10.2020, 11:57) *
doch. TE hat doch einen Verteidiger. Vielleicht weiß der, was zu tun ist. Aber Erfolg versprechen kann man im Freistaat halt nicht... mad.gif

Na, ich hoffe doch sehr, dass der weiß, was zu tun ist. Aber da hab ich vollstes Vertrauen.
Beschwerde gegen die Nichtübernahme meiner Kosten ist schon raus.

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 20.11.2020, 22:54
Beitrag #96


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3383
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Es gibt Neuigkeiten vom Landgericht gap.gif

Zitat
Beschluss

1. Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen @Cabronito hin wird [...] des Be­-
schlusses des Amtsgerichts [...] aufgehoben, soweit der Betroffene seine
notwendigen Auslagen selbst zu tragen hat.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt
die Staatskasse.

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Reinheit
Beitrag 21.11.2020, 01:11
Beitrag #97


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1545
Beigetreten: 25.03.2016
Wohnort: Nasses Dreieck
Mitglieds-Nr.: 78460



Gratulation!


--------------------
Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 21.11.2020, 07:19
Beitrag #98


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10602
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Super. Sieg auf der ganzen Linie.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Packesel_der_Nation
Beitrag 21.11.2020, 10:49
Beitrag #99


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 538
Beigetreten: 01.04.2020
Mitglieds-Nr.: 86688



Sehr schön! Es siege die Gerechtigkeit den Radfahrern gegenüber. Endlich mal.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MB W123
Beitrag 21.11.2020, 15:36
Beitrag #100


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 634
Beigetreten: 13.09.2020
Wohnort: MB-Herstellerland:"Made in Germany"
Mitglieds-Nr.: 87366



Moin,
Ich hatte mal `nen "qualifizierten Rotlichtverstoß" mit Fahrrad. Kleine Kreuzung in 30er-Zone, menschenleer bis zum Horizont. Bis auf den alten Skoda-Kombi, 15 Meter hinter mir herrankommend.

Bin bei Rot mit Handzeichen links abgebogen und hörte hinter mir das Motorgeräusch, der Skoda also. Ich hörte und wusste sofort:"Wenn der auch bei Rot abbiegt..... cop.gif cop.gif ...Schxxxx!
Hab angehalten, bevor die mich überholt haben, den Perso schon griffbereit. Die cop.gif cop.gif stiegen aus und ich sofort:"Tschuldigung, da war keiner, tut mir leid."
Die beiden aber kein Erbarmen.
Hab 125EUR und 1 Punkt gekriegt für den ersten Rotlichtverstoß im Leben (bin ü. 50). Ne mündliche Verwarnung hätt`s auch getan. cop.gif cop.gif :"Wir können nicht`s anderes machen."
Können schon, nur wollen nicht, dachte ich.

Sind die echt "gezwungen" so zu handeln? Darf eine Zivilstreife überhaupt ohne Blaulicht bei Rot sofort hinter mir herfahren?
Bin Rentner, und wenn ich viel Geld hätte, wär Null "Lerneffekt" vorhanden. Ich werde das nicht mehr machen, aber nur wegen Angst vor Strafe und nicht wegen der "Verkehrssicherheit" an einer
"verlassenen menschenleeren" Kreuzung...


Gruß
MB W123


--------------------
Jede ausweglose Situation erscheint als Sackgasse.
Aber diese Sackgasse hat ein kleines Loch.
Das kleine Loch hat einen Namen. Es heisst "Motivation".

"Endorphin ist ein Suchtmittel ohne Toleranzaufbau"
Go to the top of the page
 
+Quote Post

4 Seiten V  < 1 2 3 4 >
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 10.07.2025 - 23:49