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> Vorsätzlicher Rotlichtverstoß mit Gefährdung, Ein Radfahrer, ein roter Ampelmann & zwei uninformierte Uniformier
Cabronito
Beitrag 19.12.2019, 10:54
Beitrag #1


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...te

book.gif Habe mir aus lauter Langeweile eine spannende Geschichte ausgedacht, die ich hier zur Diskussion stellen möchte.

Radfahrer R fährt auf dem gemeinsamen Geh-/Radweg. Ein paar Sekunden vor Erreichen der Radfahrerfurt der nächsten Kreuzung springt die FUßGÄNGER-Ampel, komplette Ampelanlage (für Radfahrer und Fußgänger normalerweise mit gemischter Ampelmann+Fahrrad-Streuscheibe) abgedeckt und vorübergehend durch mobile Ampeln ersetzt, auf rot, während die Ampel für den Fahrverkehr weiterhin grüne Vollscheibe zeigt.
Sich der Tatsache bewusst, dass die rechtsabbiegenden Autofahrer es eh nicht auf dem Schirm haben werden, dass die grüne Vollscheibe aktuell auch für den Radverkehr freie Fahrt signalisiert, nutzt R eine etwas größere Lücke im abbiegenden Verkehrsstrom um ohne anzuhalten gefahrlos durchzufahren.
Nun hupt es wild von hinten links sodass R auf der Mittelinsel stehenbleibt um sich umzusehen, wer da wohl mit der Verkehrssituation so überfordert und hupend zum stehen gekommen ist: blink.gif cop.gif cop.gif

unsure.gif Im Raum solle nun ein Bußgeldbescheid über 228,50 € stehen: Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere. § 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132a.1 BKat; § 19 OWiG


Kann man die Geschichte bis hierhin so stehen lassen? Wie soll die Geschichte weitergehen?

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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rapit
Beitrag 19.12.2019, 12:08
Beitrag #2


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Zitat (Cabronito @ 19.12.2019, 10:54) *
Wie soll die Geschichte weitergehen?

Nun, jetzt geht man erstmal ins Weihnachtsfest, danach in den Weihnachtsurlaub.

Anfang März erinnert man sich an die Sache und schickt dem Radling "zur Verjährungsunterbrechung" einen Anhörbogen.

Im Mai dann einen Bußgeldbescheid.

Und weil schon eine Anhörung vor Ort erfolgte, ist die Sache verjährt und man kann gar nicht mehr argumentieren, dass kein Rotlichtverstoß vorlag. rolleyes.gif


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Cabronito
Beitrag 19.12.2019, 12:45
Beitrag #3


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think.gif Ich dachte eher, dass der Bußgeldbescheid schon eingetroffen ist. Für R soll die Zeit zwischen den Jahren schließlich nicht allzu entspannt werden.

wavey.gif


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Mueck
Beitrag 19.12.2019, 13:31
Beitrag #4


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Dann packe der Erzähler unterm Weihnachtsbaum eine Weihnachtsgeschichte zusammen mit einer Kopie des § 37 zusammen mit einem Lichtbild der Lichtzeichenanlage und vorsichtshalber paar kleinen Erläuterungen für noch glühweinumnebelte Bearbeiter ...
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Andreas24
Beitrag 19.12.2019, 13:32
Beitrag #5


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Zitat (Cabronito @ 19.12.2019, 10:54) *
(...) Wie soll die Geschichte weitergehen? (...)

... R lernt daraus, kauft sich ein Auto und wird damit glücklich whistling.gif scared.gif


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Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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Kai R.
Beitrag 19.12.2019, 13:54
Beitrag #6


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R meldet sich bei Motor Talk an und fragt dort um Rat nach. Ab hier wird es ein Alptraum.
R. fragt gottseidank im Verkehrsportal nach und erhält dort kundige Auskunft.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Cabronito
Beitrag 05.05.2020, 13:59
Beitrag #7


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Nach dem Einspruch (online, leider ohne Möglichkeit Bild hochzuladen) habe R nun Post vom Amtsgericht bekommen:
Zitat
Auch unter Berücksichtigung des bisherigen Sachvortrags, kann nach vorläufiger Einschätzung - ohne einer Beweisaufnahme vorgreifen zu wollen - nach Aktenlage der Tatnachweis geführt werden und die Ahndung entspricht der Bußgeldkatalogverordnung. Mit einer Abänderung durch das Gericht kann nach jetzigem Sachstand nicht gerechnet werden.


Jetzt stellt sich für R die Frage, wie das weitere Kostenrisiko (Gerichtskosten, Anwalt) ist, wenn er auf die dargebotene Möglichkeit der Einspruchsrücknahme verzichtet.
Verkehrsrechtsschutz hätte eine SB von 300,- EUR.

wavey.gif


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durban
Beitrag 05.05.2020, 14:27
Beitrag #8


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Im Falle einer Verurteilung hat R die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Gerichtsgebühren betragen 50 Euro; dazu kommen noch mindestens 7 Euro Auslagen.
Dazu kommen noch eventuelle Zeugenauslagen.



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Cabronito
Beitrag 05.05.2020, 14:36
Beitrag #9


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Danke, R war sich nicht mehr sicher, ob es wirklich nur eine "Verdopplung" der Gebühren und Auslagen ist.

Wäre bei zwei police.gif police.gif mit großartigen Zeugenauslagen zu rechnen?

Was würde ein "Ausstieg" kosten, sobald ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt wurde?

wavey.gif


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Epaminaidos
Beitrag 05.05.2020, 14:43
Beitrag #10


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Hat R schon Akteneinsicht genommen? Das geht ja auch ohne Anwalt, man muss aber wahrscheinlich hinfahren.

Dass bei Involvierung der Polizei sofort eine Gefährdung (also ein Beinahe-Unfall, der nur durch pures Glück ausgeblieben ist) angenommen wird, finde ich durchaus bemerkenswert. Bisher war die Polizei mir gegenüber immer sehr groß darin, klare Gefährdungen als "nichtmal Behinderung" kleinzureden.
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Cabronito
Beitrag 05.05.2020, 15:18
Beitrag #11


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Akteneinsicht hatte R bisher noch nicht, ist aber geplant.

Stimme dir voll zu: Erfahrungsgemäß reagiert die #Autopolizei auf Gefährdung von Radfahren eigentlich nur mit einem müden #isjanixpassiert Schulterzucken.

Und ja, das mit der Gefährdung ist schon seltsam:
Zitat
...Streife befuhr zu diesem Zeitpunkt Die ____straße in stadteinwärtige Richtung und bog rechts auf ____ ein. Die Streife befand sich ca. 50 Meter hinter ihnen. Aufgrund des überquerens der Straße trotz Rotlichts, musste die Streife eine Gefahrenbremsung durchführen, um einen Unfall zu verhindern.

wavey.gif


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Epaminaidos
Beitrag 05.05.2020, 15:40
Beitrag #12


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Das ist ja schon in sich unstimmig: Der Fahrer der Streife wollte abbiegen und hatte nach eigener Aussage noch 50 m Anhalteweg.

Das reicht für eine Gefahrenbremsung aus über 70 km/h. Das wird er doch wohl nicht gefahren sein.

Selbst wenn man großzügig ist und nur 30 m annimmt, hätte er 50 km/h schnell sein müssen.

Das passt einfach nicht zusammen. Von der Diskussion über die korrekte Ampel einmal ganz zu schweigen.
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Pogge
Beitrag 05.05.2020, 16:06
Beitrag #13


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Man sollte die Beamten auf dem Dienstweg darauf aufmerksam machen, dass sie beinahe einen vorrangigen Verkehrsteilnehmer über den Haufen gefahren hätten. Ist aber leider verjährt.
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blackdodge
Beitrag 05.05.2020, 16:50
Beitrag #14


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da der Märchen-Radling aber bei für Ihn angezeigtem ROT gefahren ist, ist nix mehr mit Vorrang oder so


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mkossmann
Beitrag 05.05.2020, 17:17
Beitrag #15


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Anhand dieser Schilderung kann man sich sogar fragen ob die Zeugen die Fahrbahnampel nicht bereits bei gelb oder gar "spätgelb" passiert haben und eigentlich ein Knöllchen verdient hätten. Kann man die Schaltung dieser Baustellenampel auch nach über 6 Monaten noch nachvollziehen ? Und man könnte sich auch fragen ob die Gefahrenbremsung nur notwendig war, weil die Zeugen den Täter noch einfangen wollten und deswegen vorher das Gaspedal entprechend bedient haben.
@Blackdodge:
Es war nur eine reine Fußgängerampel ( ohne Fahrradsymbol in der Streuscheibe) rot. Und §37 sagt inzwischen eindeutig, das dann die Fahrbahnampel für den Märchen-Radling gilt.
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durban
Beitrag 05.05.2020, 18:10
Beitrag #16


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Zitat (blackdodge @ 05.05.2020, 17:50) *
da der Märchen-Radling aber bei für Ihn angezeigtem ROT gefahren ist, ist nix mehr mit Vorrang oder so


Nach der Schilderung hatte er grün. think.gif


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Pogge
Beitrag 05.05.2020, 18:11
Beitrag #17


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Zitat (blackdodge @ 05.05.2020, 17:50) *
da der Märchen-Radling aber bei für Ihn angezeigtem ROT gefahren ist, ist nix mehr mit Vorrang oder so

Wieso "für ihn"?
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blackdodge
Beitrag 05.05.2020, 18:21
Beitrag #18


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ich kenne keine Ampel, wo der Radling "kurz vor Überqueren der Fußgängerfurt noch erkennen kann, dass der übrige Fahrzeugverkehr Grün hat


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Pogge
Beitrag 05.05.2020, 19:52
Beitrag #19


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Das muss er auch nicht, da er an der für ihn geltenden Ampel schon vorbei ist!
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Cabronito
Beitrag 05.05.2020, 20:08
Beitrag #20


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Die Märchenampeln seien wie folgt geschaltet gewesen (Gelbphasen zur Vereinfachung den Grünphasen zugerechnet):
  • Vollscheibegrün + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchengrün: 26 sec
  • Vollscheibegrün + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchenrot: 14 sec
  • Vollscheibe rot + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchenrot: 7 sec
  • Vollscheibe rot + Rechtsabbiegepfeilgrün + Ampelmännchenrot: 39 sec
  • Vollscheibe rot + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchenrot: 4 sec
  • Vollscheibegrün + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchengrün26 sec
  • .
  • .
  • .
wavey.gif


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Mueck
Beitrag 05.05.2020, 20:53
Beitrag #21


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Zitat (blackdodge @ 05.05.2020, 17:50) *
da der Märchen-Radling aber bei für Ihn angezeigtem ROT gefahren ist, ist nix mehr mit Vorrang oder so
§ 9 (3) lautet aber nun mal nur ...
Zitat
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
... und eben gerade nicht ...
Zitat
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung bei Grün fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen bei Grün benutzen. Auf bei Grün zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.


Es ist also für den Vorrang völlig irrelevant, welche Signalfarbe der Gegen- und Parallelverkehr hat, aus dem ganz einfachen Grund, weil der Abbieger das in vielen Fällen gar nicht sehen kann (Linksabbieger beim Gegenverkehr, Rechtsabbieger bei Gegenverkehrsradlern auf dem rechten Radweg, da erkennt er noch nicht mal, ob dies legal oder nicht erfolgt.)
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mkossmann
Beitrag 06.05.2020, 05:05
Beitrag #22


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Zitat (Mueck @ 05.05.2020, 20:53) *
Es ist also für den Vorrang völlig irrelevant, welche Signalfarbe der Gegen- und Parallelverkehr hat,

Auch weil §9 (3) genauso an unbeampelten Kreuzungen gilt.
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mkossmann
Beitrag 06.05.2020, 06:52
Beitrag #23


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Zitat (Cabronito @ 05.05.2020, 20:08) *
[*]Vollscheibegrün + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchenrot: 14 sec
[*]Vollscheibe rot + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchenrot: 7 sec

think.gif Ich frage mich gerade ob die 7s rot ausreichend sind, das auch Radfahrer diese Kreuzung räumen können bevor der Verkehr von rechts ( gleichzeitig mit dem Rechtsabbiegerpfeil ?) grün bekommt.
Wenn das der Fall ist, wäre das nicht vorhandene Radsymbol in der Fußgängerampel wohl kein Fehler. Wie breit ist denn diese Kreuzung ? Deutlich weniger als 35 m ( 7s x 18/km/h Räumgeschwindigkeit für Radfahrer) ? Oder muß man da anders rechnen ?
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Cabronito
Beitrag 06.05.2020, 07:45
Beitrag #24


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Normalerweise ist dort ja ein Fahrradsymbol in der Fußgängerampel (die gerade abgedeckt war). Nur in der Behelfsampel hatten sie es vergessen. Tage später, als die nächste Kreuzung in Arbeit war, hatten die Behelfsampeln dort die richtigen Streuscheiben, die es lt. Mitarbeiter für diese Ampeln gar nicht gibt, in der Fußgänger-/Radfahrampel.

wavey.gif


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mkossmann
Beitrag 06.05.2020, 08:27
Beitrag #25


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Du bist also sicher, das die Schaltzeiten der Behelfsampel identisch waren/sind mit denen der normalen Ampel ? 1-2 sek können da ja schon den Unterschied zwischen ausreichender und nicht mehr ausreichender Räumzeit für Radfahrer machen .
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Cabronito
Beitrag 06.05.2020, 09:14
Beitrag #26


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Ich gehe davon aus, dass die Schaltzeiten identisch und lediglich die falschen Streuscheiben montiert waren.

wavey.gif


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rapit
Beitrag 06.05.2020, 10:24
Beitrag #27


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Zitat (Cabronito @ 06.05.2020, 08:45) *
Normalerweise ist dort ja ein Fahrradsymbol in der Fußgängerampel (die gerade abgedeckt war). Nur in der Behelfsampel hatten sie es vergessen.

Das fasse ich mal auf verwaltungsrechtlicher Grundlage zusammen:
Eine von Privat aufgestellte Ampelanlage!
Ohne dass hierfür, in dieser Form, eine behördliche Anordnung zugrundegelegen hätte.

Denn in dieser Anordnung waren ja sicherlich Radstreuscheiben, also "Fahrradampeln" enthalten.

Damit: behördliche Anordnung => nicht umgesetzt.
Für private Ameln => keine behördliche Anordnung => komplette Nichtigkeit!
(Wenn man mal die Verkehrsschilderdogmatik zugrundelegt)

Nur: Ohne RA glaubt Dir das kein Richter!


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durban
Beitrag 06.05.2020, 11:20
Beitrag #28


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Es kommt ja nicht auf die möglicherweise anordnungswidrige Fußgängerampel an, sondern auf die Fahrverkehrsampel, die ja vermutlich als Vollscheibe angeordnet wurde.

Aber jedenfalls wäre ein eventueller Rotlichtverstoß dadurch, dass die Fahrverkehrsampel hinter dem Radfahrer rot wurde, nicht vorwerfbar.

wavey.gif


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Cabronito
Beitrag 06.05.2020, 11:29
Beitrag #29


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Das wäre u.a. Rs Befürchtung: Dass den beiden police.gif police.gif plötzlich einfällt, dass R gar nicht an der grünen, sondern roten Vollscheibe vorbeigeradelt ist.

Auch wenn R natürlich weiß, dass police.gif police.gif sowas garniemalsnienicht machen würden, weil sie ja gar keinen Grund dafür haben, genausowenig wie eine Gefährdung an den Haaren herbeizuziehen.

wavey.gif


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durban
Beitrag 06.05.2020, 11:34
Beitrag #30


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Dass die Polizisten plötzlich behaupten, der Radfahrer wäre doch bei roter Vollscheibe gefahren, hätte ihnen dabei den Mittelfinger gezeigt, bei der anschließenden Kontrolle beide verprügelt und anschließend die Bank nebenan ausgeraubt, lässt sich natürlich nicht ausschließen.
Das wäre aber schon böswillig und würde vor allem erfordern, dass sich die Polizisten dieser Problematik vor der Zeugenvernehmung bewusst sind.


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Epaminaidos
Beitrag 06.05.2020, 12:28
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Wenn die Polizisten sich den Rotlichverstoß ausdenken, dann müssten sie aber begründen, warum sie selbst (nach eigener Auskunft 50 m hinter dem Radfahrer) noch über die rote Ampel gefahren sind.
Sie werden ja wohl nicht so weit gehen, noch eine Blaulichtfahrt dazu zu dichten.
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Cabronito
Beitrag 06.05.2020, 22:40
Beitrag #32


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Zusätzlich hätte natürlich der grüne Rechtsabbiegepfeil geleuchtet.

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rapit
Beitrag 07.05.2020, 08:41
Beitrag #33


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Zitat (Cabronito @ 06.05.2020, 12:29) *
Das wäre u.a. Rs Befürchtung: Dass den beiden police.gif police.gif plötzlich einfällt, dass R gar nicht an der grünen, sondern roten Vollscheibe vorbeigeradelt ist.

Ohne das jetzt nochmal durchzulesen: hattest du nicht gemeint, die Polizisten seien hinter R abgebogen? Dann wäre es ja für die Rot gewesen think.gif
Und war nicht im Bußgeldbescheid vorgeworfen worden, gegen die Fahrradampel verstoßen zu haben?

Edit:
Zitat (Cabronito @ 06.05.2020, 23:40) *
Zusätzlich hätte natürlich der grüne Rechtsabbiegepfeil geleuchtet.

Ach so.


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durban
Beitrag 07.05.2020, 10:55
Beitrag #34


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Zitat (Cabronito @ 06.05.2020, 23:40) *
Zusätzlich hätte natürlich der grüne Rechtsabbiegepfeil geleuchtet.

wavey.gif


Jetzt bin ich bei den Gesprächsebenen verwirrt und schlage vor, den Konjunktiv mal wegzulassen. Gab es tatsächlich einen grünen Rechtsabbiegerpfeil?


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rapit
Beitrag 07.05.2020, 11:15
Beitrag #35


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Zitat (Cabronito @ 05.05.2020, 21:08) *
  • Vollscheibegrün + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchengrün: 26 sec
  • Vollscheibegrün + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchenrot: 14 sec
  • Vollscheibe rot + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchenrot: 7 sec
  • Vollscheibe rot + Rechtsabbiegepfeilgrün + Ampelmännchenrot: 39 sec
  • Vollscheibe rot + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchenrot: 4 sec
  • Vollscheibegrün + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchengrün26 sec
wavey.gif

@durban: gab es twinkle.gif

Und gefahren sind wohl die Fahrzeuge bei
Zitat
  • Vollscheibegrün + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchenrot: 14 sec


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Cabronito
Beitrag 07.05.2020, 12:07
Beitrag #36


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Zitat (Cabronito @ 05.05.2020, 21:08) *
Die Märchenampeln seien wie folgt geschaltet gewesen (Gelbphasen zur Vereinfachung den Grünphasen zugerechnet):
[list]
[*]Vollscheibegrün + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchengrün: 26 sec
[*]Vollscheibegrün + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchenrot: 14 sec <------- hier ist es passiert
[*]Vollscheibe rot + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchenrot: 7 sec
[*]Vollscheibe rot + Rechtsabbiegepfeilgrün + Ampelmännchenrot: 39 sec
[*]Vollscheibe rot + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchenrot: 4 sec
[*]Vollscheibegrün + Rechtsabbiegepfeilaus + Ampelmännchengrün26 sec



Zitat (rapit @ 07.05.2020, 09:41) *
Ohne das jetzt nochmal durchzulesen: hattest du nicht gemeint, die Polizisten seien hinter R abgebogen? Dann wäre es ja für die Rot gewesen think.gif
Ja, die wollten hinter R abbiegen, hatten aber genau wie R noch grüne Vollscheibe, s.o. Punkt 2, 14 sec grüne Vollscheibe plus roter Ampelmann.

Zitat (rapit @ 07.05.2020, 09:41) *
Und war nicht im Bußgeldbescheid vorgeworfen worden, gegen die Fahrradampel verstoßen zu haben?
Von "Rotlicht für Fußgänger-/Fahrradweg" ist dort die Rede.


Zitat (durban @ 07.05.2020, 11:55) *
Jetzt bin ich bei den Gesprächsebenen verwirrt und schlage vor, den Konjunktiv mal wegzulassen. Gab es tatsächlich einen grünen Rechtsabbiegerpfeil?
An der Ampel gibt es grundsätzlich einen grünen Rechtsabbiegerpfeil. Der war aber zum relevanten Zeitpunkt nicht an (s.o.)

wavey.gif


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durban
Beitrag 07.05.2020, 12:47
Beitrag #37


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Sorry, Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen!


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Cabronito
Beitrag 07.05.2020, 13:39
Beitrag #38


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Kommt vor.
Ich dachte damals auch, ich steh im Wald. laugh2.gif

wavey.gif


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rapit
Beitrag 07.05.2020, 14:25
Beitrag #39


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Das
Zitat (Kai R. @ 19.12.2019, 14:54) *
R meldet sich bei Motor Talk an und fragt dort um Rat nach. Ab hier wird es ein Alptraum.

wäre übrigens scheinbar eine gute Idee gewesen, um auf die weitere Argumentation der Staatsgewalt vorbereitet zu sein... whistling.gif laugh2.gif


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DeluxeBike
Beitrag 10.05.2020, 17:04
Beitrag #40


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Zitat (rapit @ 06.05.2020, 11:24) *
Das fasse ich mal auf verwaltungsrechtlicher Grundlage zusammen:
Eine von Privat aufgestellte Ampelanlage!
Ohne dass hierfür, in dieser Form, eine behördliche Anordnung zugrundegelegen hätte.


Ist übrigens auch ein klarer Fall von Amtsanmaßung, wenn irgendwelche Firmen/Privatleute ohne behördliche Anordnung einfach irgendwelche Verkerhrszeichen oder Ampeln aufstellen (und das verjährt erst nach 5 Jahren, nicht nach ein paar Monaten wie Ordnungswidrigkeiten). Polizei/Staatsanwaltschaft müssen einer entsprechenden Anzeige nachgehen (Legalitätsprinzip). Kann natürlich hilfreich sein, wenn man bei der Anzeige gleich klare Beweise mitliefert (also z.B. Photo der tatsächlichen Situation und per Informationsfreiheitsgesetz beschaffte schriftliche Anordnung der Behörde).
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Epaminaidos
Beitrag 10.05.2020, 20:58
Beitrag #41


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Zitat (DeluxeBike @ 10.05.2020, 18:04) *
Ist übrigens auch ein klarer Fall von Amtsanmaßung
Also in dem Fall hier dürfte das nicht gegeben sein. Die haben wohl einfach versehentlich die falsche Streuscheibe verwendet. Da kann man wohl von Fahrlässigkeit ausgehen. Und bei Fahrlässigkeit ist es keine Amtsanmaßung im Sinne des StGB.
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Cabronito
Beitrag 10.05.2020, 22:00
Beitrag #42


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Es war ihnen wohl einfach wurscht. Sie haben ganz frech versucht sich rauszureden: "Für die Ampeln gibt's die Streuscheiben gar nicht."
Deswegen waren dann auch an der nächsten Kreuzung, die sie ne Woche später in der Mangel hatten, plötzlich die richtigen Streuscheiben montiert, obwohl es die ja gar nicht gibt. laugh2.gif

wavey.gif


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Schlau Meier
Beitrag 12.05.2020, 22:41
Beitrag #43


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Ich hab grad diesen Thread gesehen und bin komplett verwirrt. Kann man das auch konkreter schreiben?
Du bist bei Fahrbahn-grün über die Kreuzung gefahren und hat eine Anzeige bekommen weil die Polizei meint, Du hättest Dich an die rote Fußgängerampel halten müssen?
Sollte doch eine einfache Sache sein: Du hattest grün und damit nichts zu befürchten.
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Packesel_der_Nation
Beitrag 13.05.2020, 05:02
Beitrag #44


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Zitat (Andreas24 @ 19.12.2019, 14:32) *
... R lernt daraus, kauft sich ein Auto und wird damit glücklich whistling.gif scared.gif

Glücklich ist er so lange, bis er am nächsten Morgen in die Innenstadt damit muss. Alles voll im Berufsverkehr. Staus, Stress, Aggressionen, Huperei, dicht Auffahren. Letztlich fährt R sogar länger als mit dem Rad, gerade da die Parkplatzsuche auch noch locker 10 Minuten in Anspruch genommen hat. R musste dann gut 1 Kilometer weit entfernt parken und dann noch gut 15 Minuten laufen. Am nächsten Morgen fährt R also wieder mit dem Rad und gibt den "neuen" Karren direkt zum Bender.
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Andreas24
Beitrag 13.05.2020, 07:39
Beitrag #45


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Zitat (Packesel_der_Nation @ 13.05.2020, 06:02) *
Glücklich ist er so lange, bis er am nächsten Morgen in die Innenstadt damit muss. Alles voll im Berufsverkehr. Staus, (...)

... dann macht er sich seine Lieblingsmusik an, dazu Sitz- und Lenkradheizung und freut sich dass er ungestört ist und keine Sorge vor Corona haben muss. Dank adaptivem Tempomaten mit Stauassistent kann er ganz entspannt drinnen sitzen und sich vom Auto fahren lassen. whistling.gif


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Explosiv
Beitrag 13.05.2020, 17:35
Beitrag #46


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Und stellt für den nächsten Tag den Wecker ne dreiviertel Stunde früher ein, weil ihm sein Chef einen Einlauf verpasst hat, dass er so spät erst angebummelt kommt.

So könnte man ewig weiter spinnen. Dabei muss man sich nur fragen, was passieren würde, wenn alle Werktätigen in Deutschland mit dem eigenen Auto zur Arbeit führen.
Und auf der anderen Seite, wie es aussehen würde, wenn nur noch die im eigenen Auto kämen, bei denen es mit dem besten Willen mit vertretbarem Aufwand an Zeit und Geld nicht geht und alle anderen die Öffis, Rad und Gehweg benutzten bzw. Kombinationen daraus. Oder Fahrgemeinschaften mit mehr als 2 Personen pro Fahrzeug.

Vom kant´schen Imperativ gar nicht zu reden.


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Cabronito
Beitrag 13.05.2020, 20:52
Beitrag #47


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Keine Sorge, R ist glücklich, dass er es sich leisten kann, nicht auf ein Auto angewiesen zu sein und hat auf absehbare Zeit nicht vor daran etwas zu ändern.

Zitat (Schlau Meier @ 12.05.2020, 23:41) *
Du bist bei Fahrbahn-grün über die Kreuzung gefahren und hat eine Anzeige bekommen weil die Polizei meint, Du hättest Dich an die rote Fußgängerampel halten müssen?
Sollte doch eine einfache Sache sein: Du hattest grün und damit nichts zu befürchten.
Konkreter als von dir geschrieben geht's nicht.

wavey.gif


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Cabronito
Beitrag 10.07.2020, 11:23
Beitrag #48


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Zitat (Epaminaidos @ 05.05.2020, 15:43) *
Hat R schon Akteneinsicht genommen?
Mittlerweile yes.gif (nehmen lassen):

Pozilei zog den Joker StVO § 0 MSDWGI:
Zitat


wallbash.gif Der Richter scheint d'accord:
Zitat (Cabronito @ 05.05.2020, 14:59) *
Nach dem Einspruch (online, leider ohne Möglichkeit Bild hochzuladen) habe R nun Post vom Amtsgericht bekommen:
Zitat
Auch unter Berücksichtigung des bisherigen Sachvortrags, kann nach vorläufiger Einschätzung - ohne einer Beweisaufnahme vorgreifen zu wollen - nach Aktenlage der Tatnachweis geführt werden und die Ahndung entspricht der Bußgeldkatalogverordnung. Mit einer Abänderung durch das Gericht kann nach jetzigem Sachstand nicht gerechnet werden.

Komme mir inzwischen vor wie am AG Tiergarten. Grüße gehen raus an @oscar_the_grouch

wavey.gif


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rapit
Beitrag 10.07.2020, 11:56
Beitrag #49


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Na, wenigstens haben sie nicht geschrieben, an der Fahrbahnampel war der Radfahrer doch längst vorbei, das konnte er doch gar nicht mehr sehen, und somit kann doch nur die Fußgängerampel gelten, ganz egal, ob diese ein Fußgänger oder Radfahrersymbol zeigt. rolleyes.gif


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dazydee
Beitrag 10.07.2020, 12:32
Beitrag #50


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Selbst wenn ich zu 100% wüsste, dass die Entscheidung feststeht, würde ich rein aus Neugier auf die Begründung im Urteil vor Gericht gehen...

Ich denke der Richter sollte sich weniger um ein Vorgreifen auf die Beweisaufnahme Sorgen machen, als um den Blick auf das Gesetz (welcher ja häufig ungemein die Rechtsfindung erleichtern kann wink.gif )

(Gibt es den Tatbestand der Rechtsbeugung eigentlich auch in Owi-Verfahren thread.gif )



Ich habe es:
"Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt."

Das sind 2 voneinander unabhängige ODER Verknüpfungen, so dass man die für Radfahrende geltenden Lichtzeichen dem Worlaut nach auch durch das Sinnbild "Fußgämger" amzeigen kann!


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Nulla poena sine lege
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 07:54