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> 2x Zeichen 283 Halteverbot einer mit Zusatz und Knöllchen?
sakarya1980
Beitrag 04.12.2019, 07:43
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Liebe Verkehrstalk Gemeinde,

ich habe eine Frage an euch.

Bei uns in der Straße gibt es einen Halteverbotschild mit dem Zusatz Winterdienst (6-8 Uhr) und wegen der Baustelle 10 Meter weiter erneut ein Schild mit Halteverbot (Baustelle). Meine Frage ist nun folgender: Hebt da Halteverbot Schild von der Baustelle das Schild mit dem Winterdienstzeichen auf?

und

Die Straße ist neu gemacht worden und hat, wenn ich parke mehr als 3 Meter zur Markierung Gehweg (Kein Bornstein mehr). Da hätte ja Winterdienst extrem viel platz oder? Gilt diese Schild mit dem Winterdienst trotzdem?


VG

Sakarya1980
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Kuli
Beitrag 04.12.2019, 08:38
Beitrag #2


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Zitat (sakarya1980 @ 04.12.2019, 07:43) *
Bei uns in der Straße gibt es einen Halteverbotschild mit dem Zusatz Winterdienst (6-8 Uhr) und wegen der Baustelle 10 Meter weiter erneut ein Schild mit Halteverbot (Baustelle). Meine Frage ist nun folgender: Hebt da Halteverbot Schild von der Baustelle das Schild mit dem Winterdienstzeichen auf?

Ist das Baustellenschild zeitlich eingeschränkt? Ideal wäre ein Foto, auf dem beide VZ zu sehen sind.

Zitat
Die Straße ist neu gemacht worden und hat, wenn ich parke mehr als 3 Meter zur Markierung Gehweg (Kein Bornstein mehr).

Wenn der Gehweg nur markiert ist, darfst du vermutlich gar nicht dort parken. Auch hier würde ein Foto helfen smile.gif
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MrMurphy
Beitrag 04.12.2019, 08:40
Beitrag #3


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Die gelten beide unabhängig voneinander.
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rapit
Beitrag 04.12.2019, 13:48
Beitrag #4


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Zitat (sakarya1980 @ 04.12.2019, 07:43) *
... 10 Meter weiter erneut ein Schild mit Halteverbot (Baustelle). ... Hebt das Halteverbot Schild von der Baustelle das Schild mit dem Winterdienstzeichen auf?

Mit anderen Vokabeln wird es deutlicher: Ab dem Standort des Baustellen-Haltverbots gilt die dort getroffene (neue) Regelung.


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sakarya1980
Beitrag 04.12.2019, 15:01
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (Kuli @ 04.12.2019, 08:38) *
Zitat (sakarya1980 @ 04.12.2019, 07:43) *
Bei uns in der Straße gibt es einen Halteverbotschild mit dem Zusatz Winterdienst (6-8 Uhr) und wegen der Baustelle 10 Meter weiter erneut ein Schild mit Halteverbot (Baustelle). Meine Frage ist nun folgender: Hebt da Halteverbot Schild von der Baustelle das Schild mit dem Winterdienstzeichen auf?

Ist das Baustellenschild zeitlich eingeschränkt? Ideal wäre ein Foto, auf dem beide VZ zu sehen sind.

Zitat
Die Straße ist neu gemacht worden und hat, wenn ich parke mehr als 3 Meter zur Markierung Gehweg (Kein Bornstein mehr).

Wenn der Gehweg nur markiert ist, darfst du vermutlich gar nicht dort parken. Auch hier würde ein Foto helfen smile.gif


Ich habe jetzt zwei Fotos hochgeladen.

Foto 1

Bei diesem Bild ist ein Halteverbot sichtbar. Ist das Schild vom ersten Foto "Winterdienst" auch noch gültig oder hebt dieses Halteverbotschild dies auf?
Foto 2
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rapit
Beitrag 04.12.2019, 15:16
Beitrag #6


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Wo willst Du denn da legal parken?

Zunächst besteht eingeschränktes Haltverbot von 2-8 h für den Winterdienst. (Streng genommen nur für Winterdienstfahrzeuge, normale Autos dürfen da parken), danach kommt ein (sog. "absolutes") Haltverbot, uneingeschränkt, im Baustellenbereich.

Da ist unzweifelhaft Haltverbot.


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Kuli
Beitrag 04.12.2019, 15:32
Beitrag #7


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...und dort, wo der blaue Golf steht, gilt das eingeschränkte Haltverbot wegen des Winterdienstes. Der Anfang steht ja ohnehin in Fahrtrichtung davor, sodass hier überhaupt kein Zweifel entsteht.
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rapit
Beitrag 04.12.2019, 16:00
Beitrag #8


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Zitat (Kuli @ 04.12.2019, 15:32) *
...und dort, wo der blaue Golf steht, gilt das eingeschränkte Haltverbot wegen des Winterdienstes. Der Anfang steht ja ohnehin in Fahrtrichtung davor, sodass hier überhaupt kein Zweifel entsteht.

Genau. Wegen des Geltungsbereichs keine Zweifel.

Höchstens, ob es wegen oder für Winterdienst gilt gap.gif


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cybershadow
Beitrag 04.12.2019, 17:02
Beitrag #9


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Ach, was beschildert ist, ist doch egal. Haupsache man sieht was gemeint ist. thread.gif

https://goo.gl/maps/G3EqeUJrDFy29EXF7
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janr
Beitrag 04.12.2019, 19:25
Beitrag #10


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Mal eine andere Frage: Schneit es dort immer und das nur von 6 bis 8 am morgen?
Was ist im Sommer?
Was ist wenn es um 15 Uhr heftig schneit?

Ich finde ja schon feste HVe wegen Straßenreinigung seltsam aber das ist ja noch besser rolleyes.gif

Heute hat man hier trotz parken die Straße gereinigt und Winterdienst ist, wenn es schneit, da stören parkende FZe auch nicht.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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sakarya1980
Beitrag 05.12.2019, 07:02
Beitrag #11


Neuling


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Hallo,

danke für die Aufklärung meiner Fragen.. Kurios ist, dass das Blaue Auto kein Strafzettel hatte, ich aber schon, weil ich davor parkte smile.gif
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rapit
Beitrag 05.12.2019, 10:06
Beitrag #12


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Was soll daran kurios sein? Im Bereich des rund-um-die-Uhr-geltenden "absoluten" Haltverbots hat es einen Knollen gegeben, völlig zurecht.

Wann war denn Tatzeit? Zwischen 2 und 8 Uhr irgendwann? Oder zu einem anderen Zeitpunkt (also zwischen 8 und 2 Uhr)? Zu letzterer Zeit bestand für den blauen Golf nach jeder Lesart des eingeschränkten Haltverbotsschildes dort kein Haltverbot.


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sakarya1980
Beitrag 05.12.2019, 10:14
Beitrag #13


Neuling


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Ich beschwere mich nicht, will es nur verstehen. Eigentlich hätte das blaue Fahrzeug auch eins bekommen müssen, da er zum Zeitpunkt wo die Polizisten angeblich da waren, er im Halteverbot stand wegen dem Winterdienst..

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 05.12.2019, 13:08
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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rapit
Beitrag 05.12.2019, 11:50
Beitrag #14


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Es gibt kein recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.

Wenn also die Ordnungshüter, z.B. mangels Schnee, von ihrem Ermessen Gebrauch gemacht haben, den Golf nicht zu beknollen, ist das völlig legitim.


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