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> "Erzwungene Fahrzeug-Selbstbeschädigung bei Bildung einer Rettungsgasse
markuswe
Beitrag 02.12.2019, 11:15
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage. Allerdings eine Frage, die schnell mal einen Shitstorm auslösen kann, aber trotzdem ernst gemeint ist:

In Karlsruhe gibt es seit geraumer Zeit sehr viele Baustellen. Oft wird der Verkehr sehr eng ein- oder zweispurig an Absperrungen vorbei, über Standstreifen usw. geführt.
Teils ergibt sich die Situation, dass links ein Bauzaun und rechts ein sehr hoher Bordstein ist (der niemals dafür gebaut wurde, jemals überfahren werden zu müssen).

Ich habe mich schon oft gefragt, was passiert, wenn sich ein Rettungswagen o.ä. versucht die Durchfahrt zu "erzwingen". Auf beiden Seiten gibt es eigentlich keine Möglichkeit auszuweichen.
Der Bordstein ist zwar noch am ehesten dafür geeignet, aber je nach Auto ruiniert man sich dabei vielleicht etwas.

Genau das ist mir letzte Woche (fast) passiert: Black-Friday Superstau, links und rechts 15cm Bordstein und von hinten kommt ein Rettungswagen.
Nun habe ich ein Fahrzeug, das (sagen wir mal so) nicht unbedingt in der Lage ist, sich ohne Beschädigung solch einen Bordstein hinauf zu quälen.
Dafür war der Boardstein ja auch nie da. Freiweillig würde ich das auch nie machen, werde jetzt aber dazu gezwungen. Mit viel Können und Glück blieb es dabei
Gott sei Dank nur bei fetten Kratzern auf dem Unterboden und schwarzen Streifen auf dem Boden von durchdrehenden Rädern.

Natürlich ist unbestritten, dass die Gesundheit und das Leben eines Patienten Vorrang vor allem hat und man froh sein sollte, nicht selbst im Rettungswagen zu liegen.
Wer kommt aber für den Schaden auf, der je nach Auto in die zehntausende gehen kann? Während mein Auto da ja immerhin noch hochkommt (auch nicht ohne Beschädigungen),
kenne ich Leute, die das mit ihrem Auto nicht mal ansatzweise schaffen könnten. Was passiert, wenn man NICHT ausweicht, weil man es technisch einfach nicht kann?

Das Thema ist durchaus ernst gemeint, für Antworten wie "kauf Dir ein vernünftiges Auto" bedanke ich mich schon mal im Vorraus. Und "ja" mein Auto ist absolut alltagstauglich und zugelassen und ich rede auch nicht über normale niedrige Bordsteine.

Gruß,
Markus
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LaRue
Beitrag 02.12.2019, 11:23
Beitrag #2


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Wenn man nicht Platz machen kann, kann man nicht Platz machen.

Wieso zwingt einen der Rettungswagen dazu, sein Fahrzeug zu beschädigen?
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selber schuld
Beitrag 02.12.2019, 11:23
Beitrag #3


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Hallo wo nun mal kein Platz ist ist kein Platz.
Ich würde stehen bleiben, wenn ein Schaden entsteht wirst du darauf sitzen bleiben.


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........Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten....!!
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rapit
Beitrag 02.12.2019, 11:25
Beitrag #4


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Zitat (markuswe @ 02.12.2019, 11:15) *
Wer kommt aber für den Schaden auf, der je nach Auto in die zehntausende gehen kann?

Die Vollkaskoversicherung.
Die jeder abschließen kann. Insbesondere, wer mit Autos fährt, die nicht so richtig verkehrstauglich sind, wie andere, offensichtlich bessere.


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SeriousSam
Beitrag 02.12.2019, 11:38
Beitrag #5


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Endlich mal ein pro-Argument für SUV in der Stadt thread.gif whistling.gif laugh2.gif
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rapit
Beitrag 02.12.2019, 11:43
Beitrag #6


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.12.2019, 11:51
Beitrag #7





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Nur der Form halber: Eine Rettungsgasse muss innerorts auf Nicht-Autobahnen nicht gebildet werden.
Ansonsten würde ich auch sagen, dass man sein Fahrzeug nicht beschädigen muss.
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Skjaldar
Beitrag 03.12.2019, 10:44
Beitrag #8


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Wobei stehen bleiben ja auch keine Option ist. Es gibt Bordsteine, da "Kann man nicht" hoch fahren, zum Beispiel die an einer Bushaltestelle, und ich kenne hier im Ruhrgebiet einige Straßen da sind die Bordsteine durchgängig so hoch. Oder zumindest 20cm und höher. Das hat dann auch nichts damit zu tun, dass man ein PKW fährt, dass nur bedingt alltagstauglich ist.

Wenn allerdings ein großteil der PKW vor einem in der Lage ist, irgendwie da hoch zu kommen, hat man doch die Möglichkeit vor dem Krankenwagen bis zur Kreuzung zu fahren?

LG
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rapit
Beitrag 03.12.2019, 12:05
Beitrag #9


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Zitat (Skjaldar @ 03.12.2019, 10:44) *
hat man doch die Möglichkeit vor dem Krankenwagen bis zur Kreuzung zu fahren?

Wetten nicht? Dann macht einer "zu".

Rechtlich hast Du natürlich recht, auch das wäre "freie Bahn schaffen".

Und moralisch würde man das sogar auch noch gebacken bekommen, wenn man dann nach dem Passierenlassen des RTW o.ä. die anderen, die man gerade überholt hat, auch wieder vorbei lässt.

Tatsächlich funktioniert innerstädtisch auf diese Weise übrigens, wenn es klappen sollte, am besten, freie Bahn zu schaffen: wenn der vorderste in der Ampelschlange ein Stück vor und zur Seite fährt, dann der nächste an ihm zügig vorbei und zur Seite, danach der Dritte u.s.w.
Durch die ständig vorrückenden Fahrzeuge merkt z.B. auch an Ampeln der Querverkehr, dass da was ist und hält an, so dass die letzten echt flott über die Kreuzung könnten.
Erlebe ich aber recht selten. Manchmal klappt es aber doch tatsächlich!


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markuswe
Beitrag 03.12.2019, 13:45
Beitrag #10


Neuling


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Ok, man lernt immer wieder dazu. Was mich jetzt echt erstaunt ist die Aussage, dass man Innerorts keine "Rettungsgasse light" bilden muss, wenn von hinten Blaulicht ankommt.
Ist das wirklich so? Bisher kenne ich nur die Situation, dass sich alle fast überschlagen um aus dem Weg zu kommen und die Rettungsfahrzeuge durchzulassen.
Ich könnte also einfach ohne Konsequenzen (also für mich .... über den Patienten reden wir jetzt mal nicht) stehen bleiben? Oder muss dazu ein Grund vorhanden sein?

Wenn ich den eventuellen Schaden der Vollkasko melde (wenn das Fahrzeug Vollkasko versichert ist), muss ich trotzdem die Selbstbeteiligung bezahlen und steige enventuell in der Freiheitsklasse.

Gruss,
Markus
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loewe007
Beitrag 03.12.2019, 13:47
Beitrag #11


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Du musst keine Rettungsgasse bilden, Platz machen musst du aber schon.


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ilam
Beitrag 03.12.2019, 13:49
Beitrag #12


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Zitat (markuswe @ 03.12.2019, 13:45) *
Was mich jetzt echt erstaunt ist die Aussage, dass man Innerorts keine "Rettungsgasse light" bilden muss, wenn von hinten Blaulicht ankommt.


Auf der Autobahn muss man immer die Rettungsgasse bilden - auch wenn kein Blaulicht ankommt.

Innerorts muss man dem konkreten Blaulicht freie Bahn schaffen. Auf einer mehrspurigen Straße kann das auch mal durch eine "Rettungsgasse light" erfolgen, diese muss aber nicht vorbeugend gebildet werden.
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markuswe
Beitrag 03.12.2019, 15:20
Beitrag #13


Neuling


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OK, also "Platz machen" muss man. Wenn's geht.
Und wenn's nicht geht, dann halt nicht.
Wenn's aber nur mit Beschädigungen geht, dann halt beschädigen und der entsprechenden .... ähhhh, ja wem eigentlich melden?
Oder der Vollkasko und die Selbstbeteiligung zahlen?
Ansonsten stehen bleiben und .... was? .... riskieren? Gibt es sowas wie "Behinderung von Rettungsfahrzeugen"?

Ja, ich weiß, das Thema ist etwas hypothetisch. Aber auf der anderen Seite ein Freund und auch mein Steuerberater fährt den neuen McLaren 600LT.
Bei einem kleinen Parkrempler mit dem Vorgänger waren schon 50.000€ für die Carbonteile hinüber, nicht auszudenken wenn er sich die Front, Felgen und
Unterboden ruiniert, beim Versuch einen eigentlich für ihn unbezwingbaren Bordstein erzwungenermassen hochzufahren.....
Ist jetzt zwar nicht meine Gehaltsklasse, aber relativ gesehen tun mir kleinere Schäden auch weh...

Gruß,
Markus
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rapit
Beitrag 03.12.2019, 15:22
Beitrag #14


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Zitat (markuswe @ 03.12.2019, 15:20) *
fährt den neuen McLaren 600LT.

Ja, echt schlimm, wenn man da die SB berappen muss. Echt schlimm. rolleyes.gif


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loewe007
Beitrag 03.12.2019, 15:42
Beitrag #15


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Platz machen geht nicht nur mit auf den Bürgersteig ausweichen.
Man kann zum Beispiel auch an den Platz machenden vorbeifahren und in der nächsten Auffahrt halten, oder über die rote Ampel vorsichtig fahren und an die Seite fahren.


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carhol2
Beitrag 03.12.2019, 15:54
Beitrag #16


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Aus den Vorinternetzeiten sind mir noch zwei Urteil erinnerlich.

Nach einem Unfall wies ein Polizist einen nachfolgenden Autofahrer an durch einen Haufen Glasscherben zu fahren. Der weigerte sich weil er Angst um seine Reifen hatte. Gab natürlich eine Anzeige und Gerichtsverfahren.
Der Richter entschied das der Autofahrer recht hatte, er müsse keine Beschädigung riskieren.

Anders sieht es aber aus wenn es um Menschenleben geht. Als Ersthelfer muss man verdreckte Kleidung, angekokelte Haare etc. hinnehmen.

Im Thread geht es zwar nicht um Ersthelfer aber um Menschenleben, da ist etwas Blech unwichtig. Schön wenn man dann eine Vollkasko hat.....den Patienten in Haftung zu nehmen dürfte schwierig sein.


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Willst du etwas wissen, so frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.12.2019, 19:48
Beitrag #17


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Zitat (rapit @ 03.12.2019, 15:22) *
Zitat (markuswe @ 03.12.2019, 15:20) *
fährt den neuen McLaren 600LT.
Ja, echt schlimm, wenn man da die SB berappen muss. Echt schlimm. rolleyes.gif

Wieso gehen die Leute eigentlich davon aus, dass jemand, dessen Geld für eine dermaßen teure Karre ausgereicht hat, hinterher IMMER NOCH Geld wie Heu hat think.gif

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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kühltaxi
Beitrag 03.12.2019, 19:56
Beitrag #18


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Zitat (carhol2 @ 03.12.2019, 15:54) *
Anders sieht es aber aus wenn es um Menschenleben geht. Als Ersthelfer muss man verdreckte Kleidung, angekokelte Haare etc. hinnehmen.

Wenn man dafür riskiert sich selbst zu verbrennen, wie willst du sicherstellen daß nur die Haare angekokelt werden, muß man wohl kaum Erste Hilfe leisten. Man darf es natürlich trotzdem.


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Ernschtl
Beitrag 03.12.2019, 19:58
Beitrag #19


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Wo steht denn geschrieben, dass ein Rettungswagen durch solch beengte Strassen fahren muss? Gerade die, sowie die Feuerwehr sollten doch bestens über aktuelle Verkehrssituationen informiert sein.
Ich würde, genau wie alle anderen dutzenden von VT, rechts ran fahren und gut. In Luft auflösen klappt noch nicht so ganz. Aber wir arbeiten dran.


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Wer bremst hat Angst
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.12.2019, 20:08
Beitrag #20


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Zitat (carhol2 @ 03.12.2019, 15:54) *
Anders sieht es aber aus wenn es um Menschenleben geht. Als Ersthelfer muss man verdreckte Kleidung, angekokelte Haare etc. hinnehmen.

Der feine Unterschied:
Der Ersthelfer, der sich bei der Hillfeleistung seine Klamotten ruiniert, dürfte den Schanden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt bekommen.
Derjenige, der sich beim Versuch, dem Rettungswagen oder der Feuerwehr freie Bahn zu schaffen, seinen wertvollen Frontspoiler abfährt, sieht dagegen von derselben Haftpflichtversicherung in der Regel keinen Cent.

Das Merkwürdige ist, dass sowohl die Selbstbeteiligung als auch der teilweise Verlust des Schadenfteiheitsrabatts von vielen nicht als "Schaden" gesehen, sondern nur müde belächelt wird.
Aber gerade wenn man noch keinen hohen Schadenfreiheitsrabatt erreicht hat und DANN noch eine Stufe schlechter gestellt wird können sich die Gesamt-Mehrkosten über die Folgejahre schon schnell mal zu einer vierstelligen Summe auflaufen. Und DA hört für mich der Spaß auf...

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blackdodge
Beitrag 03.12.2019, 21:15
Beitrag #21


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Zitat (Ernschtl @ 03.12.2019, 19:58) *
Wo steht denn geschrieben, dass ein Rettungswagen durch solch beengte Strassen fahren muss? Gerade die, sowie die Feuerwehr sollten doch bestens über aktuelle Verkehrssituationen informiert sein.
Ich würde, genau wie alle anderen dutzenden von VT, rechts ran fahren und gut. In Luft auflösen klappt noch nicht so ganz. Aber wir arbeiten dran.



Du bist ein Träumer.

In Deutschland verbietet der Datenschutz, dass beide voneinander die Einsatzorte wissen, des wegen sind auch gemeinsame Leitstellen a la US 911 unmöglich. Das einzige was hilft, Navi mit aktueller Verkehrslage und sowas gibts dienstlich oooch nicht


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rapit
Beitrag 03.12.2019, 21:37
Beitrag #22


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.12.2019, 19:48) *
Zitat (rapit @ 03.12.2019, 15:22) *
Zitat (markuswe @ 03.12.2019, 15:20) *
fährt den neuen McLaren 600LT.
Ja, echt schlimm, wenn man da die SB berappen muss. Echt schlimm. rolleyes.gif

Wieso gehen die Leute eigentlich davon aus, dass jemand, dessen Geld für eine dermaßen teure Karre ausgereicht hat, hinterher IMMER NOCH Geld wie Heu hat think.gif

Doc

Sorry. Passt ja eigentlich auch nicht zu mir.

Aber da meine "Karre" auch nicht wirklich billig ist: Wenn so ein Auto kaputt ist, tankst Du in dieser Zeit nicht bis es repariert ist. Von diesem gesparten Geld zahlst Du das bisschen Selbstbeteiligung bei der Vollkasko ganz locker wavey.gif
Da muss man also echt nicht jammern...


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hk_do
Beitrag 03.12.2019, 22:31
Beitrag #23


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.12.2019, 20:08) *
Der Ersthelfer, der sich bei der Hillfeleist seine Klamotten ruiniert, dürfte den Schanden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt bekommen.


Auch wenn es OT ist, aber man kann es eigentlich nicht oft genug erwähnen:
Der Ersthelfer ist über die gesetzliche Unfallversicherung auch gegen Sachschäden versichert!

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Ernschtl
Beitrag 03.12.2019, 22:34
Beitrag #24


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QUOTE (blackdodge @ 03.12.2019, 21:15) *
In Deutschland verbietet der Datenschutz, dass beide voneinander die Einsatzorte wissen, des wegen sind auch gemeinsame Leitstellen a la US 911 unmöglich.
Was hat das jetzt damit zu tun?
QUOTE
Das einzige was hilft, Navi mit aktueller Verkehrslage und sowas gibts dienstlich oooch nicht
Warum nur wundert mich das nicht?


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nachteule
Beitrag 03.12.2019, 23:20
Beitrag #25


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Hallo, Markuswe,

Zitat (markuswe @ 03.12.2019, 15:20) *
OK, also "Platz machen" muss man. Wenn's geht.
Und wenn's nicht geht, dann halt nicht.

genauso ist es.

In aller Regel kann man von einem Fahrzeuglenker nicht verlangen, dass er sein Fahrzeug beschädigt oder sich selber unnötig gefährdet, um Einsatzfahrzeugen Platz zu machen.

In extremen Einzelfällen kann es anders aussehen, z. B., wenn man eindeutig erkennen kann, dass Menschenleben in Gefahr sind und dass diese Menschen nur gerettet werden können, wenn man selber dem hinter einem stehenden Feuerwehrfahrzeug Platz macht und dabei sein eigenes Fahrzeug beschädigt.

Hier wäre m. E. dann entweder die Brandversicherung oder aber die Kommune, bzw. das Land für die Haftung zuständig.

Viele Grüße,

Nachteule



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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.12.2019, 01:12
Beitrag #26





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Zitat (blackdodge @ 03.12.2019, 21:15) *
In Deutschland verbietet der Datenschutz, dass beide voneinander die Einsatzorte wissen,

Du meinst, dass die Besatzung von Florian Leipzig 17/44-04 nicht wissen darf, wo sich Florian Leipzig 13/44-01 gerade aufhält und keine Mitteilung über eine verstopfte Straße machen darf? Aber hinterher darf man die Einsätze auf der Website jedermann mitteilen?
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auchdasnoch
Beitrag 04.12.2019, 10:51
Beitrag #27


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Zitat (carhol2 @ 03.12.2019, 15:54) *
Im Thread geht es zwar nicht um Ersthelfer aber um Menschenleben
Leider ist inzwischen die Unsitte sehr weit verbreitet wegen jedem Pups einen Notruf abzusetzen. Wenn die Leitstelle dann einen Notfall nicht hinreichend ausschließen kann, dann fährt der RTW mit Sondersignal zum Einsatzort. Oftmals findet man dann einen Partygast, der etwas zu tief ins Glas geschaut hat, eine Oma die seit 10 Stunden keinen Apetitt mehr hat, oder einen Migränepatienten mit Kopfschmerzen vor. Diese Patienten werden dann ohne Sondersignal ins Krankenhaus gebracht. Echte Notfälle sind inzwischen schon fast die Ausnahme. Blöd also, wenn man sich dafür sein Auto ruiniert hat. Aber das erfährt man dann ja eh nicht.

Zitat (Ernschtl @ 03.12.2019, 19:58) *
Wo steht denn geschrieben, dass ein Rettungswagen durch solch beengte Strassen fahren muss?
Zumindest bei uns ist es so, dass mit dem Alarm auch die Fahrtroute von der Leitstelle auf das Navi des Einsatzfahrzeugs übertragen wird. Wenn der Fahrer seinen Arbeitsplatz, also das Einsatzfahrzeug, erreicht hat, dann zeigt das Navi bereits die empfohlene Route zum Einsatzort an. Der Fahrer ist aber nicht daran gebunden, und darf eine Alternative wählen, wenn sie ihm sinnvoll erscheint.

Zitat (Ernschtl @ 03.12.2019, 19:58) *
Gerade die, sowie die Feuerwehr sollten doch bestens über aktuelle Verkehrssituationen informiert sein.
Die aktuelle Verkehrssituation nicht unbedingt. Aber Infos über Baustellen und Strassensperrungen liegen in der Regel vor. Mit einem Einsatzfahrzeug ist man aber meistens auf der Hauptsraße, auch bei Staulagen, schneller, als wenn man durch die Tempo-30-Zonen fährt.

Zitat (blackdodge @ 03.12.2019, 21:15) *
In Deutschland verbietet der Datenschutz, dass beide voneinander die Einsatzorte wissen, des wegen sind auch gemeinsame Leitstellen a la US 911 unmöglich.
Verstehe ich jetzt die Ironie nicht, oder meinst Du das ernst? Feuerwehr und Rettungsdienst teilen sich die Notrufnummer 112. Wenn man dort anruft, dann landet man bei der integrierten Leitstelle, die dann sowohl die Feuerwehr (Berufs- Betriebs- und freiwillige Feuerwehren) als auch den Rettungsdienst (ggf. auch Wasserwacht, Katastrophenschutz etc.) alarmiert. Dabei ist die Leitstelle ständig über Position und Status der Fahrzeuge des Rettungsdienstes informiert (soviel zum Datenschutz). Die Leitstelle alarmiert zwar keine Einsatzkräfte der Polizei direkt, gibt aber Infos wie z.B. Unfallmeldungen an die Polizei weiter. Informationen über Einsatzorte werden also definitiv an alle Einsatzkräfte weitergegeben.

Aber vielleicht meintest Du ja auch nur, dass die Polizei mit der 110 ihre eigene Hotline hat. Aber auch die Polizei gibt die Info bzgl. des Einsatzes und des Einsatzortes an die integrierte Leitstelle weiter, wenn z.B. ein Verkehrsunfall mit Verletzten an die 110 gemeldet wird.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.12.2019, 10:52
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Zitat (rapit @ 03.12.2019, 21:37) *
Aber da meine "Karre" auch nicht wirklich billig ist: Wenn so ein Auto kaputt ist, tankst Du in dieser Zeit nicht bis es repariert ist. Von diesem gesparten Geld zahlst Du das bisschen Selbstbeteiligung bei der Vollkasko ganz locker wavey.gif Da muss man also echt nicht jammern...

Wenn ich während der Zeit, wo mein Auto in der Werkstatt steht, zu Fuß gehen könnte, könnte ich auch OHNE Unfall mein Auto zu Hause stehenlassen und zu Fuß gehen.
Dann würde ich SOWOHL den Sprit ALS AUCH die Selbstbeteiligung sparen... tongue.gif

Im Gegenteil: Wenn ich während des Werkstatt-Aufenthalts einen Leihwagen brauche, zahle ich
- meine Selbstbeteiligung der Kasko-Versicherung;
- die Gebühr für den Leihwagen (übernimmt die Kasko meines Wissens nicht);
- und meinen verbrauchten Sprit noch obendrauf.

Der teuerste Einzelposten dürfte dabei für viele die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt sein: DIESE Kosten summmieren sich ja unter Umständen über viele Jahre auf.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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auchdasnoch
Beitrag 04.12.2019, 11:13
Beitrag #29


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.12.2019, 10:52) *
- die Gebühr für den Leihwagen (übernimmt die Kasko meines Wissens nicht);
Kommt auf den gwählten Tarif an. Es gibt All-Inclusive-Tarife mit Leihwagen und Werkstattbindung.
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rapit
Beitrag 04.12.2019, 13:45
Beitrag #30


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Es soll auch Fahrer größerer Autos geben, die einen kleineren Ersatz ohnehin verfügbar haben...


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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hk_do
Beitrag 04.12.2019, 21:58
Beitrag #31


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Zitat (nachteule @ 03.12.2019, 23:20) *
In extremen Einzelfällen kann es anders aussehen, z. B., wenn man eindeutig erkennen kann, dass Menschenleben in Gefahr sind und dass diese Menschen nur gerettet werden können, wenn man selber dem hinter einem stehenden Feuerwehrfahrzeug Platz macht und dabei sein eigenes Fahrzeug beschädigt.

Hier wäre m. E. dann entweder die Brandversicherung oder aber die Kommune, bzw. das Land für die Haftung zuständig.


Ich würde sagen, die Brandversicherung hat da nichts mit zu tun.

Ersatzpflichtig ist die anordnende Behörde, es handelt sich doch um die Inanspruchnahme eines Nichtstörers?

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nachteule
Beitrag 04.12.2019, 22:59
Beitrag #32


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Hallo, hk_do,

es stellt sich hier die Frage, ob es sich hier um eine Inanspruchnahme des Nichtstörers handelt, wenn der PKW - Lenker von sich aus erkennt, dass zum Beispiel die Drehleiter nicht an den Einsatzort kommt, wenn er nicht umgehend Platz macht und dabei Schäden am eigenen Fahrzeug in Kauf nimmt.

In so einem Fall könnte ich mir gut vorstellen, dass die Brandversicherung auch für diesen Schaden haften müsste. think.gif

Hallo, auchdasnoch,

Zitat (auchdasnoch @ 04.12.2019, 10:51) *
Dabei ist die Leitstelle ständig über Position und Status der Fahrzeuge des Rettungsdienstes informiert (soviel zum Datenschutz).

das ist korrekt.

Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Leitstelle des Landkreises A auch darüber informiert wird, wenn zeitgleich zum gleichen Einsatzort Fahrzeuge aus dem Bereich der Leitstelle des Landkreises B anfahren, z. B. in Bereichen, in denen sich die Landkreise treffen. think.gif

Zitat
Die Leitstelle alarmiert zwar keine Einsatzkräfte der Polizei direkt, gibt aber Infos wie z.B. Unfallmeldungen an die Polizei weiter.

Stimmt, Unfallmeldungen oder ähnliches werden der Polizei mitgeteilt.

Die Leitstellen geben, zumindest bei uns, aber keine Informationen weiter, wenn z. B. der RTW als erster vor Ort ist und noch nichts Näheres zum Unfall an sich bekannt ist.

Sie melden sich allenfalls dann, wenn sie dringend Unterstützung bei der Absicherung benötigen. dry.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Kritiker
Beitrag 05.12.2019, 01:41
Beitrag #33


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Ist die Vollkasko leistungspflichtig? Wenn vorher absehbar ist, dass es zu einem Schaden führt, wird der Schaden ja vorsätzlich herbeigeführt. Grobe Fahrlässigkeit wird ja immer öfter mitversichert, Vorsatz würde mich aber wundern.
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Explosiv
Beitrag 08.12.2019, 07:14
Beitrag #34


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Notstand ist nicht unbedingt Vorsatz.
Die Verhältnismäßigkeit und ggf. die Vorwerfbarkeit einer falschen Einschätzung derselben wären die Punkte, um die man streiten könnte.


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