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> Entzug FE während Auslandsaufenthalt
D.P.R
Beitrag 02.12.2019, 10:02
Beitrag #1


Neuling
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Guten Morgen, wavey.gif

meine Frage bezieht sich aus einen fiktiven aber durchaus möglichen Beispiel.

Ich nenne die fiktive Person einfach mal Manni.
Manni fuhr vor kurzen in eine Allgemeine Verkehrskontrolle, Schnelltests und alles was seine aktive mithilfe benötigt machte er nicht mit.
Er musste trotzdem mit zur BA.
Einige Tage zuvor wurden harte Drogen konsumiert.
Nach ein paar Wochen wurde das StVO Verfahren eingestellt.
Nun vergingen einige Monate ohne Meldung und Manni bucht sich eine Reise welche rund knapp 2 Monate andauert.
Genau in diesem Zeitfenster kommt die Meldung der Fsst. da noch Abbauwerte festgestellt worden waren.
Normalerweise müsste er den Führerschein sofort freiwillig abgeben oder er wird kostenpflichtig entzogen.
Manni bekommt das alles nicht mit da er ja am Strand liegt.

Wie wird die Fsst. hier vorgehen?

LG D.R
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slater
Beitrag 02.12.2019, 10:43
Beitrag #2


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Soviel ich weiß, ist man dazu verpflichtet, jemanden aus dem Bekanntenkreis und/oder Famile zu engagieren nach der Post zu schauen, wenn man längere Zeit im Urlaub ist.

In so einem Falle, wird es wahrscheinlich zusätzliche Verwarnungs- und/oder Bußgelder geben, wenn man sich gar nicht meldet ...
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MrMurphy
Beitrag 02.12.2019, 10:43
Beitrag #3


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Die Ausrede Urlaub zieht natürlich nicht.

Wenn Manni das Verfahren gegen ihn bekannt ist (und er weiß ja das er kontrolliert wurde) hat er dafür zu sorgen, dass ihn Post oder zumindest deren Inhalt auch im Urlaub erreicht.

Die Führerscheinstelle wird also genau so vorgehen wie bei jedem, der seinen Führerschein nicht freiwillig abgibt und der Urlaub taugt dann nicht als Ausrede, um sich besser zu stellen als Betroffene, die ihre Post vorsätzlich ignorieren. Die angefallenen Kosten und Nachteile durch überzogene Fristen bleiben an Manni also kleben.

Anders ist er nur, wenn er von dem Verfahren keine Kenntnis hat, zum Beispiel weil er geblitzt und nicht angehalten wurde. Dann gibt es einen gewissen Spielraum.
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Gast_sNaj_*
Beitrag 02.12.2019, 10:45
Beitrag #4





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Ich meine DU kannst dann einen Antrag auf „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ stellen, DU musst dann aber auch Unterlagen vorlegen können, die beweisen das DU zu dem Zeitpunkt tatsächlich im Urlaub warst.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.12.2019, 10:46
Beitrag #5


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Auf eine ähnliche Situation wie der TE werden sich auch Doc und Docine im kommenden Frühjahr vorbereiten müssen. Allerdings konsumieren wie beide keine Drogen, noch nicht mal fiktiv, und unser Strandaufenthalt wird nur 5 Wochen dauern.

Wir haben vor Ort zwar Handies und meinen kleinen Schlepptopp mit Internet-Zugang, aber dennoch erhebt sich die Frage: Wie müssen wir mit unserer zu Hause eingehenden Post umgehen?
Ein Nachsendeantrag nach Madiera dürfte wegen der unzuverlässigen Postlaufzeiten sinnlos sein; außerdem glaube ich nicht, das auch Briefe mit PZU und Einschreiben so ohne weiteres nachgesendet werden.

Vertrauenspersonen, die unsere Post öffnen dürften sind knapp gesät:
- Eltern haben wir mittlerweile nicht mehr,
- unser "Kind" lebt selbst im Ausland;
- sonstige Verwandte wohnen alle mindestens 150 Kilometer entfernt,
- unser Verhältnis zu den Nacharn ist zwar durchaus entspannt, aber wir möchten eigentlich keinen unsere private und "amtliche" Post öffenen lassen,
- langjährige Freunde, denen wir blind vertrauen, leben ebenfalls überwiegend etliche Kilometer entfernt.

Unsere Lösung des Problems: Die zweitbeste Freundin meiner Frau wohnt zum Glück im übernächsten Nachbardorf. Die wird dann und wann mal in unserm Haus nach dem Rechten sehen, die angelandeten Pakete aus dem Schuppen holen und bei "verdächtigen" Briefen anrufen und fragen, was sie damit machen soll (im Zweifelsfall öffnen und vorlesen, und wenn sich dann Handlungsbedarf für unsherausstellt: scannen und per E-Mail schicken...).


Was aber, wenn es keine" zweitbeste Freundin" gibt?
Nun, die Juristen sind sich da einig: Wenn man niemanden hat, der im Wochenabstand nach der Post guckt, dann muss man eben im Wochenabstand aus dem Urlaub zurückfliegen und in den heimatlichen Briefkasten gucken. Da kennt das Gesetz keine Gnade.
Wem das zu teuer ist, der muss eben zu Hause bleiben.

Ansonsten: No risk, no fun... thread.gif

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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MrMurphy
Beitrag 02.12.2019, 10:51
Beitrag #6


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Man kann auch einfach die Behörden vor dem Urlaub informieren.

Oder bei langen Urlauben einen Anwalt beauftragen die Post entgegenzunehmen, den man dann regelmäßig kontaktiert.

Geht nicht gibt es also genau so wenig wie "ist mir zu teuer".
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.12.2019, 11:05
Beitrag #7


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Welche Behörden sollte man denn vorsichtshalber von seine von seiner Abwesenheit informieren? Ich schätze, da kommt ne gnz schone lange Liste zusammen.
Beispielsweise sämtliche Ordnungsämter und Polizeidienststellen, in deren Einzugsbereich man sich in den letzten 3 Monaten aufgehalten hat... thread.gif

Was kostet wohl ein Anwalt (besser: Notar), der per Nachsendeauftrag sämtliche einschlägigen Post annimmt, öffnet und nach telefonischer Benachrichtigung ggf. per Fax oder Mail weiterleitet?
Der müsste ja auch noch regelmäßig "Hausbesuche" bei mir machen, denn es ist ja auch bei einem Nachsendeantrag keinesfalls sichergestellt, dass nicht ein Aushilfspostbote DOCH einen Brief in meinen heimischen Breifkasten steckt...

Doc


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D.P.R
Beitrag 02.12.2019, 11:50
Beitrag #8


Neuling
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Zitat (MrMurphy @ 02.12.2019, 10:43) *
Die Ausrede Urlaub zieht natürlich nicht.

Wenn Manni das Verfahren gegen ihn bekannt ist (und er weiß ja das er kontrolliert wurde) hat er dafür zu sorgen, dass ihn Post oder zumindest deren Inhalt auch im Urlaub erreicht.

Die Führerscheinstelle wird also genau so vorgehen wie bei jedem, der seinen Führerschein nicht freiwillig abgibt und der Urlaub taugt dann nicht als Ausrede, um sich besser zu stellen als Betroffene, die ihre Post vorsätzlich ignorieren. Die angefallenen Kosten und Nachteile durch überzogene Fristen bleiben an Manni also kleben.

Anders ist er nur, wenn er von dem Verfahren keine Kenntnis hat, zum Beispiel weil er geblitzt und nicht angehalten wurde. Dann gibt es einen gewissen Spielraum.



Da hier Mani und die Geschichte wirklich fiktiv sind, ist Manni tatsächlich im Urlaub und kann das natürlich belegen.
Das Verfahren wurde eingestellt.- Strafrechtlich ist damit erledigt.
Ich kann mir nicht vorstellen das man verpflichtet ist, seinen Posteingang zu pflegen, solange kein Verfahren läuft.
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MrMurphy
Beitrag 02.12.2019, 12:05
Beitrag #9


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Zitat
Welche Behörden sollte man denn vorsichtshalber von seine von seiner Abwesenheit informieren?


Lesen hilft. Es geht doch nur um den Fall, wenn man über das laufende Verfahren informiert ist. Also wohl nur eine Behörde / ein Amt.

Die Kosten für den einen Fall sind nicht so hoch und es wird erwartet, dass man die aufbringen kann.

Aber es geht wohl eher um Ausreden und Schimpfen auf den Staat als um eine sachliche Diskussion.

Zitat
Ich kann mir nicht vorstellen das man verpflichtet ist, seinen Posteingang zu pflegen, solange kein Verfahren läuft.


Doch, bei sehr langer Abwesenheit wird das erwartet. Für positive Post funktioniert das seltsamerweise auch fast immer.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.12.2019, 12:22
Beitrag #10





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Zitat (MrMurphy @ 02.12.2019, 12:05) *
Lesen hilft. Es geht doch nur um den Fall, wenn man über das laufende Verfahren informiert ist.

Lesen könnte dir aber auch helfen. Wenn man schon das fiktive Szenario des Ausgangsbeitrags zur Diskussionsgrundlage macht, dann musste Manni ganz offensichtlich nicht mit Post der Führerscheinstelle rechnen. Das Bußgeldverfahren wurde schon zuvor eingestellt. Die Feststellung zu den Abbauwerten und damit die weitere Post kam erst, als Manni bereits im Urlaub war.

Ich weiß nicht, was sich der fiktive Manni erhofft. Im Urlaub könnte er vielleicht noch von seiner FE Gebrauch machen. Viel machen kann er aber nach seiner Rückkehr nicht. Vermutlich würde ja in so einem Fall mit der Zustellung des Schreibens die Entziehung der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung angeordnet werden. Dann nützt ja auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nichts.
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