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> Neue StVO: Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer nur bei 1,50 m Abstand?, für den gegenläufig gerichteten Radverkehr
Söne spitze Steine
Beitrag 02.12.2019, 08:59
Beitrag #1


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Einbahnstraßen können für den gegenläufig gerichteten Radverkehr lt. VwV-StVO (ab 2013) geöffnet werden, wenn u.a. eine „ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen.“

Heißt das bei Aufnahme von einem Mindestabstand von 1,50 m zu überholenden bzw. sich begegnenden Fahrzeugen in die StVO 2020 zukünftig, dass die Freigabe nur noch unter Berücksichtigung dieses Abstandes erfolgen darf?

Eine Fahrbahnbreite von 3 m dürfte m. M. n. zukünftig jedenfalls nicht „ausreichend“ sein, weil dann der verordnete Mindestseitenabstand nicht eingehalten werden kann.


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ilam
Beitrag 02.12.2019, 09:08
Beitrag #2


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Die 1,50m gelten doch nur beim Überholen und haben u.A. den Grund, dass nicht sicher ist, dass der Radfahrer mitbekommt, dass da jemand von hinten kommt und nicht jeder kleine Schlenker zum Unfall führen soll. Bei Begegnungsverkehr sieht der Radfahrer aber den Entgegenkommenden, da ist weniger Abstand ausreichend.
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ulm
Beitrag 02.12.2019, 09:23
Beitrag #3


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Zitat (Söne spitze Steine @ 02.12.2019, 08:59) *
Eine Fahrbahnbreite von 3 m dürfte m. M. n. zukünftig jedenfalls nicht „ausreichend“ sein, weil dann der verordnete Mindestseitenabstand nicht eingehalten werden kann.

Eine Fahrbahnbreite von 3 Metern war noch nie ausreichend für die Freigabe des Radverkehrs...
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rapit
Beitrag 02.12.2019, 10:45
Beitrag #4


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Stimmt. Auf dem Papier nicht. In der Praxis leider regelmäßig schon mad.gif


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ulm
Beitrag 02.12.2019, 11:01
Beitrag #5


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...und daher gehört dann auch solchen Straßenverkehrsbehörden auf die Finger gehauen.
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columbo
Beitrag 02.12.2019, 11:03
Beitrag #6


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Hier in Eddersheim gibt es eine Strecke, auf der man noch nichtmal ausweichen kann...
Und dort führt der Mainradweg lang, der nicht gerade wenig genutzt wird.
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mir
Beitrag 02.12.2019, 11:07
Beitrag #7


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Mei, es gibt auch Zweirichtungsradwege, die 80 cm breit sind. Ein Radler kann sich bekanntlich problemlos kurzzeitig in Luft auflösen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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MrMurphy
Beitrag 02.12.2019, 11:13
Beitrag #8


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Herrlich. Mal wieder ein wundervolle Autofahrer-Neid-Debatte.

Realität und Praxis ist:

Die meisten Autofahrer nehmen die Schilder für Radfahrer im Gegenverkehr zu Beginn einer Einbahnstraße überhaupt nicht wahr. Viele noch nicht mal die Einbahnstraßenschilder zu Beginn einer Einbahnstraße, wenn sie zum Beispiel einem Navi folgen.

Es gibt eine merkbare Minderheit an Radfahrern die auch bei Nichtfreigabe Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren.

Das erstaunliche Ergebnis: Es gibt keine Mehr-Unfälle und keine Konflikte. Das funktioniert einfach so.

Deshalb hat sich das Verkehrsministerium auch überlegt (und tut es wohl noch) einfach alle Einbahnstraßen auch ohne Beschilderung für Radfahrer im Gegenverkehr freizugeben.

Also mal wieder eine Diskussion ohne dass es überhaupt ein Problem gibt.
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mir
Beitrag 02.12.2019, 11:18
Beitrag #9


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Ich bin jetzt irritiert.


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columbo
Beitrag 02.12.2019, 12:23
Beitrag #10


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Zitat (MrMurphy @ 02.12.2019, 11:13) *
Das erstaunliche Ergebnis: Es gibt keine Mehr-Unfälle und keine Konflikte. Das funktioniert einfach so.


Sagst Du.
Glaub ich aber nicht.

Vielleicht ein extremer Fall, aber ähnliche Konflikte gibt es mit Sicherheit häufig.
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Söne spitze Steine
Beitrag 02.12.2019, 12:40
Beitrag #11


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Den meisten Radfahrern ist ihr Leben lieber als eine 50 cm breite Lücke zwischen parkenden und entgegenkommenden Fahrzeugen. Wie oft Radfahrer aus diesem Grund einfach stehenbleiben, taucht in keiner Statistik auf.

Ich meine bei einem OLG-Urteil gelesen zu haben, dass der Seitenabstand auch für entgegenkommende Fahrzeuge gilt. Einen Schlenker kann man als Radfahrer immer mal machen.


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Mueck
Beitrag 02.12.2019, 12:58
Beitrag #12


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Zitat (ilam @ 02.12.2019, 09:08) *
Die 1,50m gelten doch nur beim Überholen
So ist es!


Zitat (ulm @ 02.12.2019, 09:23) *
Eine Fahrbahnbreite von 3 Metern war noch nie ausreichend für die Freigabe des Radverkehrs...
Zitat (rapit @ 02.12.2019, 10:45) *
Stimmt. Auf dem Papier nicht.
Also wenn ich hier in der original 1997er Papier-Version der VwV-StVO im Bouska blätter, finde ich beim 220
"c) für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn eine Breite von in der Regel 3,5 m, mindestens jedoch 3 m mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten, vorhanden ist; verkehren dort auch Omnibusse des Linienverkehrs oder besteht stärkerer Verkehr mit Lastkraftwagen, so muß die Breite mehr als 3,5 m betragen." (also 3,51 m im letzteren Fall?!?)

aktuell:
"a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,"
Ohne Busse/Lkw reichen also auch 2 m ... rolleyes.gif



Zitat (MrMurphy @ 02.12.2019, 11:13) *
Deshalb hat sich das Verkehrsministerium auch überlegt (und tut es wohl noch) einfach alle Einbahnstraßen auch ohne Beschilderung für Radfahrer im Gegenverkehr freizugeben.
Wirklich alle? think.gif


Zitat (columbo @ 02.12.2019, 12:23) *
Vielleicht ein extremer Fall, aber ähnliche Konflikte gibt es mit Sicherheit häufig.
Für diesen Fall braucht man keine Einbahnstr., das gibt's auch ohne Einbahn leider oft genug, es reichen schon Parker alleine auf der Seite des Autofahrers in engeren Straßen ...


Zitat (Söne spitze Steine @ 02.12.2019, 12:40) *
Ich meine bei einem OLG-Urteil gelesen zu haben, dass der Seitenabstand auch für entgegenkommende Fahrzeuge gilt.
Das wäre mir völlig neu.
Es gibt ein BGH-Urteil, dass man dem Rechtsfahrgebot folgt, wenn man 0,5 m Abstand zur Mittellinie hält, egal wie weit man rechts weg ist vom Rand (ging um einen Motorradfahrer).
Wenn man aber eh schon ganz weit rechts fährt, gibt's m.E. nix ...

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oetz2000
Beitrag 10.12.2019, 17:54
Beitrag #13


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Zitat (Mueck @ 02.12.2019, 12:58) *
Ohne Busse/Lkw reichen also auch 2 m ... rolleyes.gif


Zum Schluss gibt es ja noch die ERA und so kommen wir dann wieder auf die 3m. wavey.gif
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Mueck
Beitrag 10.12.2019, 22:57
Beitrag #14


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Ich glaube, da haben die dicken Finger zugeschlagen und aus Versehen die Nachbartaste der 3 angeschlagen ...
Aber streng genommen stimmt's doch ...
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rapit
Beitrag 11.12.2019, 14:15
Beitrag #15


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Ach komm, wären es dicke Finger, käme da "23" bei raus.

Es waren zittrige Finger.

Dafür gibt es verschiedene Gründe, zu viel oder zu wenig.

z.B. zu viel Alkohol, zu viel Kaffee,

zu wenig Schlaf, zu wenig Aufmerksamkeit (und andere Dinge werden nur vorgeschoben) laugh2.gif


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Mueck
Beitrag 11.12.2019, 15:19
Beitrag #16


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Zitat (rapit @ 11.12.2019, 14:15) *
Ach komm, wären es dicke Finger, käme da "23" bei raus.
...
zu wenig Schlaf, ...
Wenn der dadurch niedersinkende Kopf passend aufgeschlagen wäre, stünde da vermutlich 0,002345@#&%$ m! laugh2.gif
Also war's das wohl nicht ... whistling.gif
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rapit
Beitrag 11.12.2019, 15:50
Beitrag #17


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Naja, bleiben noch Alkohol und Kaffee.
Finde ich jetzt weniger schlimm als Müdigkeit. cheers.gif


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Mueck
Beitrag 11.12.2019, 20:43
Beitrag #18


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Mich jetzt zum Nichtkaffeetrinker zu bekennen, wird mir zu gefährlich, sonst heißt es noch, ich hätte einen im Tee ...
Also sage ich jetzt besser nix mehr ... shutup.gif
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