Neue StVO: Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer nur bei 1,50 m Abstand?, für den gegenläufig gerichteten Radverkehr |
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Neue StVO: Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer nur bei 1,50 m Abstand?, für den gegenläufig gerichteten Radverkehr |
02.12.2019, 08:59
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2206 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Heißt das bei Aufnahme von einem Mindestabstand von 1,50 m zu überholenden bzw. sich begegnenden Fahrzeugen in die StVO 2020 zukünftig, dass die Freigabe nur noch unter Berücksichtigung dieses Abstandes erfolgen darf? Eine Fahrbahnbreite von 3 m dürfte m. M. n. zukünftig jedenfalls nicht „ausreichend“ sein, weil dann der verordnete Mindestseitenabstand nicht eingehalten werden kann. -------------------- “Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet” |
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02.12.2019, 09:08
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10320 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Die 1,50m gelten doch nur beim Überholen und haben u.A. den Grund, dass nicht sicher ist, dass der Radfahrer mitbekommt, dass da jemand von hinten kommt und nicht jeder kleine Schlenker zum Unfall führen soll. Bei Begegnungsverkehr sieht der Radfahrer aber den Entgegenkommenden, da ist weniger Abstand ausreichend.
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02.12.2019, 09:23
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#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13428 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Eine Fahrbahnbreite von 3 m dürfte m. M. n. zukünftig jedenfalls nicht „ausreichend“ sein, weil dann der verordnete Mindestseitenabstand nicht eingehalten werden kann. Eine Fahrbahnbreite von 3 Metern war noch nie ausreichend für die Freigabe des Radverkehrs... |
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02.12.2019, 10:45
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Stimmt. Auf dem Papier nicht. In der Praxis leider regelmäßig schon
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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02.12.2019, 11:01
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13428 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
...und daher gehört dann auch solchen Straßenverkehrsbehörden auf die Finger gehauen.
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02.12.2019, 11:03
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Hier in Eddersheim gibt es eine Strecke, auf der man noch nichtmal ausweichen kann...
Und dort führt der Mainradweg lang, der nicht gerade wenig genutzt wird. |
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02.12.2019, 11:07
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#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24296 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Mei, es gibt auch Zweirichtungsradwege, die 80 cm breit sind. Ein Radler kann sich bekanntlich problemlos kurzzeitig in Luft auflösen.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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02.12.2019, 11:13
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Herrlich. Mal wieder ein wundervolle Autofahrer-Neid-Debatte.
Realität und Praxis ist: Die meisten Autofahrer nehmen die Schilder für Radfahrer im Gegenverkehr zu Beginn einer Einbahnstraße überhaupt nicht wahr. Viele noch nicht mal die Einbahnstraßenschilder zu Beginn einer Einbahnstraße, wenn sie zum Beispiel einem Navi folgen. Es gibt eine merkbare Minderheit an Radfahrern die auch bei Nichtfreigabe Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren. Das erstaunliche Ergebnis: Es gibt keine Mehr-Unfälle und keine Konflikte. Das funktioniert einfach so. Deshalb hat sich das Verkehrsministerium auch überlegt (und tut es wohl noch) einfach alle Einbahnstraßen auch ohne Beschilderung für Radfahrer im Gegenverkehr freizugeben. Also mal wieder eine Diskussion ohne dass es überhaupt ein Problem gibt. |
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02.12.2019, 11:18
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#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24296 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ich bin jetzt irritiert.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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02.12.2019, 12:23
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Das erstaunliche Ergebnis: Es gibt keine Mehr-Unfälle und keine Konflikte. Das funktioniert einfach so. Sagst Du. Glaub ich aber nicht. Vielleicht ein extremer Fall, aber ähnliche Konflikte gibt es mit Sicherheit häufig. |
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02.12.2019, 12:40
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2206 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Den meisten Radfahrern ist ihr Leben lieber als eine 50 cm breite Lücke zwischen parkenden und entgegenkommenden Fahrzeugen. Wie oft Radfahrer aus diesem Grund einfach stehenbleiben, taucht in keiner Statistik auf.
Ich meine bei einem OLG-Urteil gelesen zu haben, dass der Seitenabstand auch für entgegenkommende Fahrzeuge gilt. Einen Schlenker kann man als Radfahrer immer mal machen. -------------------- “Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet” |
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02.12.2019, 12:58
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Die 1,50m gelten doch nur beim Überholen So ist es!Eine Fahrbahnbreite von 3 Metern war noch nie ausreichend für die Freigabe des Radverkehrs... Stimmt. Auf dem Papier nicht. Also wenn ich hier in der original 1997er Papier-Version der VwV-StVO im Bouska blätter, finde ich beim 220"c) für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn eine Breite von in der Regel 3,5 m, mindestens jedoch 3 m mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten, vorhanden ist; verkehren dort auch Omnibusse des Linienverkehrs oder besteht stärkerer Verkehr mit Lastkraftwagen, so muß die Breite mehr als 3,5 m betragen." (also 3,51 m im letzteren Fall?!?) aktuell: "a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen," Ohne Busse/Lkw reichen also auch 2 m ... Deshalb hat sich das Verkehrsministerium auch überlegt (und tut es wohl noch) einfach alle Einbahnstraßen auch ohne Beschilderung für Radfahrer im Gegenverkehr freizugeben. Wirklich alle? Vielleicht ein extremer Fall, aber ähnliche Konflikte gibt es mit Sicherheit häufig. Für diesen Fall braucht man keine Einbahnstr., das gibt's auch ohne Einbahn leider oft genug, es reichen schon Parker alleine auf der Seite des Autofahrers in engeren Straßen ...Ich meine bei einem OLG-Urteil gelesen zu haben, dass der Seitenabstand auch für entgegenkommende Fahrzeuge gilt. Das wäre mir völlig neu.Es gibt ein BGH-Urteil, dass man dem Rechtsfahrgebot folgt, wenn man 0,5 m Abstand zur Mittellinie hält, egal wie weit man rechts weg ist vom Rand (ging um einen Motorradfahrer). Wenn man aber eh schon ganz weit rechts fährt, gibt's m.E. nix ... |
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10.12.2019, 17:54
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 119 Beigetreten: 10.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70205 |
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10.12.2019, 22:57
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Ich glaube, da haben die dicken Finger zugeschlagen und aus Versehen die Nachbartaste der 3 angeschlagen ...
Aber streng genommen stimmt's doch ... |
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11.12.2019, 14:15
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Ach komm, wären es dicke Finger, käme da "23" bei raus.
Es waren zittrige Finger. Dafür gibt es verschiedene Gründe, zu viel oder zu wenig. z.B. zu viel Alkohol, zu viel Kaffee, zu wenig Schlaf, zu wenig Aufmerksamkeit (und andere Dinge werden nur vorgeschoben) -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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11.12.2019, 15:19
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
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11.12.2019, 15:50
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Naja, bleiben noch Alkohol und Kaffee.
Finde ich jetzt weniger schlimm als Müdigkeit. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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11.12.2019, 20:43
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Mich jetzt zum Nichtkaffeetrinker zu bekennen, wird mir zu gefährlich, sonst heißt es noch, ich hätte einen im Tee ...
Also sage ich jetzt besser nix mehr ... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 00:00 |