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> Abgeschleppt wegen Behinderung des Verkehrs, Parken nicht am rechten Fahrbahnrand
BonzoTop
Beitrag 30.11.2019, 20:29
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Forum,


ich wurde heute abgeschleppt, da ich auf dem Streifen in der Fahrbahnmitte geparkt habe. Ich sehe ein, dass das nicht zulässig ist und verstehe das Bußgeld. Was ich nicht verstehe, ist der Vorwurf der Behinderung. Wer genau wird hier durch mein Falschparken behindert? Denkt ihr, dass ein Abschleppen hier verhältnismäßig war?

Vielen Dank, Grüße
Bon


https://www.google.ru/maps/@51.4869626,7.21...3312!8i6656

sorry, kann meinen Eintrag nicht editieren.

Kann mir jemand bitte den genauen Sinn dieses Streifens erläutern? Dürfte ich zum Beispiel aus der rechten Spur nach links über den Gegenverkehr und die zwei gestrichelten Linien in die Privateinfahrt einfahren?
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MrMurphy
Beitrag 30.11.2019, 20:31
Beitrag #2


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Wenn du mit einem PKW dort geparkt hast wird der kaum auf den Mittelstreifen passen. Heißt: Die anderen Fahrzeuge mussten auf die Radwege ausweichen. Wenn Fahrzeuge durch einen Falschparker ihre Fahrspur verlassen müssen ist das eine Behinderung.

Zusätzlich kommt noch die negative Vorbildfunktion hinzu.

Zudem behindern dort geparkte Fahrzeuge die Sicht.

Das Abschleppen war also gerechtfertigt.

Zitat
Kann mir jemand bitte den genauen Sinn dieses Streifens erläutern? Dürfte ich zum Beispiel aus der rechten Spur nach links über den Gegenverkehr und die zwei gestrichelten Linien in die Privateinfahrt einfahren?


Ja. Oder auch zum Wenden.
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mir
Beitrag 30.11.2019, 20:57
Beitrag #3


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Mitten auf der Fahrbahn? Echt? Dreist ...

Davon geht eine erhebliche Behinderung des fließenden Verkehrs aus.

Schon zur Vermeidung von Nachahmern ist das Abschleppen angebracht, aber auch des Unfallrisikos. Da das im Interesse des Halters liegt, wäre das als GoA sogar von Privatpersonen auf Kosten des Halters möglich.



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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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janr
Beitrag 30.11.2019, 21:13
Beitrag #4


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Ui
Ich seh da auch drei Fahrstreifen.
Je einer für eine Richtung der mittlere zum Überholen und Abbiegen.
Da zu parken ist schon, äh, kreativ whistling.gif laugh2.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Skjaldar
Beitrag 30.11.2019, 22:15
Beitrag #5


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Schöne grüße aus Recklinghausen nach Bochum;)

Ganz ehrlich, die Herner/Bochumer Straße ist doch zum teil so dicht befahren, und es wird so oft dort in zweiter Reihe "schnell" be und entladen, dass es nötig ist in die Mitte ausweichen zu können.

Zur Erklärung: Die hier gezeigte Herner Straße ist "die" direkte innerstädtische Verbindung von Herne nach Bochum, zudem kommt es hinzu, dass die BAB Auf/abfahrten der A40 auf die Herner Straße münden, was eigentlich die Abfahrt für den Bochumer Norden ist, da Bochum Zentrum keine Abfahrt hat. Im Feierabendverkehr gibt es hier teils Minutenlanges Stop and Go. Ich habe vor kurzem an einem Freitag Nachmittag von Herne nach Bochum über die Herner Straße ca 40 Minuten bis zum Zentrum gebraucht. Ätzend.

LG
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 30.11.2019, 22:18
Beitrag #6





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Zitat (janr @ 30.11.2019, 21:13) *
Ich seh da auch drei Fahrstreifen.
Je einer für eine Richtung der mittlere zum Überholen und Abbiegen.

Der mittlere darf zum Überholen nicht benutzt werden.
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BonzoTop
Beitrag 30.11.2019, 22:57
Beitrag #7


Neuling


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Ich sag euch. Nüchtern betrachtet wirkt es jetzt sehr falsch von mir. Aber da ich den Streifen noch nie leer gesehen habe (das erste Mal auf diesem Google Bild haha) dachte ich wirklich, dass der zum Parken gedacht ist.

Mein Auto ist übrigens so winzig, dass ich niemanden zum Ausweichen oder Umfahren oder irgendetwas gezwungen habe.

Wie gesagt. Auf den leeren Streifen bei Google geblickt wirkt es selnbstverständlcih, dort nciht zu parken. Wenn du ihn noch nie unbeparkt gesehen hast, denkst du dass es erlaubt ist.

Grüße

P.S.
Zitat (Skjaldar @ 30.11.2019, 22:15) *
Ganz ehrlich, die Herner/Bochumer Straße ist doch zum teil so dicht befahren, und es wird so oft dort in zweiter Reihe "schnell" be und entladen, dass es nötig ist in die Mitte ausweichen zu können.

Das ist gerade die Frage. Wozu ist dieser Mittelstreifen. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass man ihn befahren darf als zweite Spur und ich denke rein formal wäre ein Ausweichen auf diesen zum Überholen definitiv verboten. Und ich frage mich wirklich, ob ich dort wenden darf. Wenn ich mich dort zum linksabbiegen hineinstelle und mein Wagen nicht komplett auf den Streifen passt (was bei mordernen Autos wohl meist der Fall ist) dann behindere ich tatsächlich den Verkehr.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.12.2019, 07:00
Bearbeitungsgrund: Zitat sichtbar gemacht
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 30.11.2019, 23:04
Beitrag #8





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Linksabbiegen darfst du dort und dazu darfst den Streifen auch befahren. Reicht dann der Platz für nachfolgende Geradeausfahrer nicht aus, um dich rechts zu überholen, dann ist das eine unvermeidbare Behinderung, wie sie bei jedem Linksabbiegen vorkommen kann. Dann muss der nachfolgende Verkehr eben ein paar Sekunden warten.
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hk_do
Beitrag 30.11.2019, 23:11
Beitrag #9


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Was man auf diesem Fahrstreifen tun darf, regelt §7 (3a) StVO:

(3a) Sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei Fahrstreifen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert, dann dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt für Fahrbahnen, wenn insgesamt fünf Fahrstreifen für beide Richtungen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert sind, für die zwei linken, dem Gegenverkehr vorbehaltenen, und den mittleren Fahrstreifen. Wer nach links abbiegen will, darf sich bei insgesamt drei oder fünf Fahrstreifen für beide Richtungen auf dem jeweils mittleren Fahrstreifen in Fahrtrichtung einordnen.


Ich bin mir aber auch relativ sicher, dass das früher mal anders geregelt war und man auf dem mittleren Fahrstreifen überholen durfte?



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janr
Beitrag 30.11.2019, 23:27
Beitrag #10


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Ich dachte daß mit dem Überholen war nur agO, hab mich wohl geirrt.
Also kommt man an dreistreifigen Straßen nicht an Radlern vorbei, an zweistreifigen schon. think.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.12.2019, 00:47
Beitrag #11





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Zitat (hk_do @ 30.11.2019, 23:11) *
Ich bin mir aber auch relativ sicher, dass das früher mal anders geregelt war und man auf dem mittleren Fahrstreifen überholen durfte?

Ja. Früher durfte der mittlere von drei durch Leitlinien markierten Fahrstreifen aus beiden Richtungen nicht nur zum Linksabbiegen, sondern auch zum Überholen benutzt werden. Die Änderung trat aber schon mit der Novellierung 2009 in Kraft.
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Mueck
Beitrag 01.12.2019, 00:49
Beitrag #12


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Zitat (hk_do @ 30.11.2019, 23:11) *
Was man auf diesem Fahrstreifen tun darf, regelt §7 (3a) StVO:

(3a) Sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei Fahrstreifen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert, dann dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt für Fahrbahnen, wenn insgesamt fünf Fahrstreifen für beide Richtungen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert sind, für die zwei linken, dem Gegenverkehr vorbehaltenen, und den mittleren Fahrstreifen. Wer nach links abbiegen will, darf sich bei insgesamt drei oder fünf Fahrstreifen für beide Richtungen auf dem jeweils mittleren Fahrstreifen in Fahrtrichtung einordnen.


Ich bin mir aber auch relativ sicher, dass das früher mal anders geregelt war und man auf dem mittleren Fahrstreifen überholen durfte?
Jo, bspw. StVO 2001? aus diesem Fundus:
QUELLTEXT
  1. Leitlinie
        Zeichen 340
        ... < Zeichen nicht darstellbar, BGBl. I 1992, 693 >
     Sie besteht in der Regel aus gleich langen Strichen mit gleich-
     mäßigen Abständen. Eine Leitlinie kann auch als Warnlinie ausge-
     führt werden; bei der Warnlinie sind die Striche länger als die
     Lücken.

     Die Markierung bedeutet:
     a) Leitlinien dürfen überfahren werden, wenn dadurch der Verkehr
        nicht gefährdet wird;
     b) sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt 3 Fahr-
        streifen so markiert, dann darf der linke Fahrstreifen nicht
        zum Überholen benutzt werden. Wer nach links abbiegen will,
        darf sich auf dem mittleren Fahrstreifen einordnen;
     c) auf Fahrbahnen für beide Richtungen mit 4 so markierten Fahr-
        streifen sind die beiden linken ausschließlich dem Gegenverkehr
        vorbehalten; sie dürfen daher auch nicht zum Überholen benutzt
        werden. Dasselbe gilt auf 6-streifigen Fahrbahnen für die
        3 linken Fahrstreifen;
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ks-film
Beitrag 01.12.2019, 13:20
Beitrag #13


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Ist das ist also das Äquivalent dieser US-Markierung?
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hk_do
Beitrag 01.12.2019, 13:33
Beitrag #14


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Zitat (Georg_g @ 01.12.2019, 00:47) *
Die Änderung trat aber schon mit der Novellierung 2009 in Kraft.


Den von @janr vorgetragenen Aspekt scheint man dabei irgendwie nicht bedacht zu haben? think.gif

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Mueck
Beitrag 01.12.2019, 14:56
Beitrag #15


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Wenn's um's Überholen von Radlern geht, ist den Autofahrern doch eh alles egal was in der StVO steht ...
Da helfendann auch durchgezogene Linien nix mehr ...
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Skjaldar
Beitrag 01.12.2019, 20:33
Beitrag #16


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Wie gesagt, ich kenne die Strecke, meine Vermutung ist einfach, dass dort ein "Puffer" geschaffen werden soll, dass wenn jemand in 2. Reihe Be,- und/oder entlädt, man um dieses Fahrzeug herum kommt.

Die Straße ist die "einzige" direkte Verbindungsstraße von Herne nach Bochum und umgekehrt sowie führt sie zu den BAB-Auffahrten.

Ein link aus dem "Lokalkompass", wo man die Verkehrsdichte (welche auf dem Bild noch moderat ist), etwas besser sehen kann

LG
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Ernschtl
Beitrag 01.12.2019, 23:42
Beitrag #17


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Da wäre es doch sinnvoller auf einer so breiten Strasse überhaupt keine Leitlinien aufzubringen. Dann traut sich auch keiner in der Mitte zu parken.


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mir
Beitrag 02.12.2019, 09:20
Beitrag #18


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StVB leiden unter permanentem Zwang, überall Linien ziehen zu müssen. Autofahrer wiederum ignorieren diese üblicherweise.

Ist also völlig egal, ob da Linien sind oder nicht. In der Fahrbahnmitte sollte man sein Auto nicht parken.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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rapit
Beitrag 02.12.2019, 10:44
Beitrag #19


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Zitat (mir @ 02.12.2019, 09:20) *
StVB leiden unter permanentem Zwang, überall Linien ziehen zu müssen.

Ja mad.gif § 45 Abs. 9 S. 1 StVO (der ja auch für Markierungen gilt) bleibt komplett unbeachtet crybaby.gif


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