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> TÜV / Hauptuntersuchung ohne AU (Abgasuntersuchung), soll beim "Export-TÜV" möglich sein?
Stromdriver
Beitrag 23.11.2022, 21:33
Beitrag #101


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Zitat (F117 @ 23.11.2022, 21:19) *
wink.gif Ich war mal so frei ...

Du wagst es, den BGH zu korrigieren? thread.gif laugh2.gif
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Ernschtl
Beitrag 23.11.2022, 21:36
Beitrag #102


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QUOTE (Stromdriver @ 23.11.2022, 20:45) *
Genügt Dir das als Antwort?
Jetzt wissen wir was er macht und was er darf. Aber immer noch nicht wie sich dieses Amt nennt, bzw. den Titel dieser Amtsperson.
Ich erwarte als Antwort eigentlich nur ein einziges Wort.


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Wer bremst hat Angst
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Stromdriver
Beitrag 23.11.2022, 21:40
Beitrag #103


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Mehr als "Prüfingenieur" wirst Du als Antwort auf Deine Frage nicht bekommen.
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F117
Beitrag 23.11.2022, 22:02
Beitrag #104


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Der BGH wird von "Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" gesprochen haben. Das ist natürlich völlig zutreffend und außerhalb jeder Kritik. Wenn das allerdings verstümmelt und kastriert wiedergegeben wird, dann muss ich einfach einschreiten. Ich kann nicht anders ... wacko.gif

Edith sagt: Hier noch was zum Lesen bzgl. Amt und Prüfingenieur


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It's a lie we don't believe anymore!"

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Jochen-SZ
Beitrag 24.11.2022, 18:16
Beitrag #105


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Ja, mir kam das auch total komisch und merkwürdig vor, dass der KÜS Prüfer, der ja mit dem Autoverkauf nun wirklich nichts zu tun hatte, den Rückkauf wieder über eine dritte mir ebenfalls unbekannte Person so geregelt hatte.

Übrigens hatte mich die Verkäuferin heute angerufen, dass sie dem Sergej das Geld wohl zurück geben mußte und nun das Auto wieder hat.
Eben so merkwürdig.

Hat sich so an ihrer Stimme angehört, dass sie dazu genötigt wurde?

Sie hat mich aber gebeten, nichts schlechtes über das Auto zu sagen, falls sich der neue Käufer mit mir in Verbindung setzen würde.
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ulm
Beitrag 24.11.2022, 19:40
Beitrag #106


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Die Betrügereien sollen also weitergehen und Du sollst durch Dein Schweigen zum Mittäter werden? think.gif
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Stromdriver
Beitrag 24.11.2022, 20:01
Beitrag #107


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Zitat (Jochen-SZ @ 24.11.2022, 18:16) *
Sie hat mich aber gebeten, nichts schlechtes über das Auto zu sagen, falls sich der neue Käufer mit mir in Verbindung setzen würde.

Ich würde für andere nicht lügen.
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bartdude
Beitrag 24.11.2022, 21:04
Beitrag #108


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Diese Geschichte mit dem Zurückkaufen von solchen Fahrzeugen kommt mir bekannt vor - das scheint wohl der Modus Operandi von solchen eher windigen Prüfern zu sein, wenn der Schmu zu früh auffliegt: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057933565 . In dem Fall in meinem Umfeld hatte der Prüfer das fragliche Fahrzeug aber direkt ohne Mittelsmann zurückgekauft, und es gibt da einige Verdachtsmomente, dass am Ende der ursprüngliche Fahrzeugverkäufer seinen Schrott wiederbekommen hat und vermutlich den Verkaufserlös dem Prüfer wiedergeben mußte. (Nein, die betroffene ÜO war da nicht KÜS, und deren Hauptgeschäftsstelle hat offiziell gemauert).
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hk_do
Beitrag 24.11.2022, 23:54
Beitrag #109


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Zitat (Stromdriver @ 24.11.2022, 20:01) *
Ich würde für andere nicht lügen.


Sergej weiß aber doch nun wo er wohnt... whistling.gif

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Jochen-SZ
Beitrag 26.11.2022, 18:36
Beitrag #110


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Zitat (Stromdriver @ 24.11.2022, 20:01) *
Zitat (Jochen-SZ @ 24.11.2022, 18:16) *
Sie hat mich aber gebeten, nichts schlechtes über das Auto zu sagen, falls sich der neue Käufer mit mir in Verbindung setzen würde.

Ich würde für andere nicht lügen.


Niemand hat zu mir gesagt, ich solle lügen.

Schweigen, bzw. keine Auskunft geben oder sagen, darüber kann ich wegen Nichtwissens keine Angaben machen
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ulm
Beitrag 26.11.2022, 18:51
Beitrag #111


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Eine Wahrheit zu verschweigen ist auch eine Lüge.
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Jochen-SZ
Beitrag 26.11.2022, 18:57
Beitrag #112


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Aber nicht, wenn man sich nicht mehr erinnern kann
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ulm
Beitrag 26.11.2022, 19:06
Beitrag #113


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Du kannst Dich ja erinnern.
Und wenn die Erinnerung nachlässt, kannst Du in diesem Thread nachlesen.
Auch das Nachlesen zu unterlassen, wäre Beihilfe zum Betrug.
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Jochen-SZ
Beitrag 26.11.2022, 19:10
Beitrag #114


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Ja, Du magst ja Recht haben, aber es gibt Leute auf dieser Welt, die können sehr unangenehm werden.

Ich bin froh, aus der Sache rausgekommen zu sein und mein Geld zurück zu haben.

Die Frau, welche mir das Auto verkauft hat schien auch sehr eingeschüchert gewesen zu sein, jedenfalls klang sie am Telefon so.

Nur der KÜS Prüfer und sein Geschäftspartner (?) Sergej waren sehr selbstbewusst und hatten ein sicheres Auftreten nach dem Motto:
Uns kann keiner was.

Zitat (ulm @ 26.11.2022, 19:06) *
Auch das Nachlesen zu unterlassen, wäre Beihilfe zum Betrug.


Wieso Beihilfe?
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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ulm
Beitrag 26.11.2022, 19:16
Beitrag #115


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...da Du das Beweismittel an die Täter ausgehängt hast, bist Du Mittäter beim nächsten Betrug.
Wer Dir dann unangenehm wird: Lass Dich überraschen.

Der richtige Weg wäre gewesen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen und mit seiner Hilfe die Polizei und die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Nur so wäre es möglich gewesen, einen vermutlich gefährlichen Prüfer aus dem Spiel zu nehmen.
Mit einem guten Rechtsanwalt wäre es zum Beispiel passiert, dass Du "zufällig" in eine Verkehrskontrolle der Polizei gerätst, Dein Fahrzeug wegen Auffälligkeiten sichergestellt wird und die Staatsanwaltschaft wegen des ungewöhnlichen Fahrzeugzustandes tätig wirst. So ganz, ohne dass Du etwas dafür kannst.

Tipp am Rande:
Eine Rechtschutzversicherung sollte jeder haben, auch, damit er sich gegen Betrug beim Autokauf wehren kann.
Und bei preisgünstigen Fahrzeugen sollte man immer wachsam sein, gerade zur Zeit, wo der Gebrauchtwagenmarkt absolut leergefegt und überhitzt ist. Wenn man selbst keine Ahnung von Kraftfahrzeugen hat, fährt man vor Vertragsabschluss zu einem selbst ausgewählten Gutachter und lässt ein Gebrauchtwagengutachten anfertigen. Die 80 Euro sind eine gute Investition. Falls der Verkäufer seine Zustimmung zu so einem Gutachten verweigert ist es ein gutes Indiz, dass das Fahrzeug "faul" ist.
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Jochen-SZ
Beitrag 26.11.2022, 19:27
Beitrag #116


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Zitat (ulm @ 26.11.2022, 19:16) *
...da Du das Beweismittel an die Täter ausgehängt hast, bist Du Mittäter beim nächsten Betrug.
Wer Dir dann unangenehm wird: Lass Dich überraschen.


Das Beweismittel war der Kaufgegenstand, welchen ich zurück gegeben habe

Zitat
Der richtige Weg wäre gewesen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen und mit seiner Hilfe die Polizei und die Staatsanwaltschaft einzuschalten.


habe leider keine Rechtschutzversicherung, die dafür bezahlt hätte.
Ich meine den Rechtsanwalt bezahlt hätte.

Zitat
Nur so wäre es möglich gewesen, einen vermutlich gefährlichen Prüfer aus dem Spiel zu nehmen.


Die Polizei hatte ja auch gewarnt, aber meine eigenen Erfahrungen sind, dass der Prüfer aber ganz nett war.

Zitat
Mit einem guten Rechtsanwalt wäre es zum Beispiel passiert, dass Du "zufällig" in eine Verkehrskontrolle geräst, Dein Fahrzeug sichergestellt wird und die Staatsanwaltschaft wegen des ungewöhnlichen Fahrzeugzustandes tätig wirst. So ganz, ohne dass Du etwas dafür kannst.


Und dann hätte ich auch mein Geld sofort und so schnell zurück bekommen, um mir (wieder) ein anderes Auto zu kaufen?

Zitat
Tipp am Rande:
Eine Rechtschutzversicherung sollte jeder haben, auch, damit er sich gegen Betrug beim Autokauf wehren kann.


Ja danke für den Tipp wavey.gif eine solche Rechtschutzversicherung werde ich jetzt auch abschließen. wavey.gif

Zitat
Und bei preisgünstigen Fahrzeugen sollte man immer wachsam sein, gerade zur Zeit, wo der Gebrauchtwagenmarkt absolut leergefegt und überhitzt ist.


Das habe ich gerade erst wieder gemerkt:

ca. 95 % aller Anzeigen bei www.autoscout24.de und www.mobile.de sind ohne Tel und die Leutchen scheinen trotzdem zu verkaufen.

Antworten noch nicht mal auf Emails

Zitat
Wenn man selbst keine Ahnung von Kraftfahrzeugen hat, fährt man vor Vertragsabschluss zu einem selbst ausgewählten Gutachter und lässt ein Gebrauchtwagengutachten anfertigen. Die 80 Euro sind eine gute Investition. Falls der Verkäufer seine Zustimmung zu so einem Gutachten verweigert ist es ein gutes Indiz, dass das Fahrzeug "faul" ist.


Moment mal, das Auto hatte nagelneuen TÜV, bzw. nagelneue HU (Hauptuntersuchung) von der KÜS und der KÜS Prüfer hatte die Echtheit seines Papiers auch bestätigt.
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ulm
Beitrag 26.11.2022, 19:35
Beitrag #117


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Zitat (Jochen-SZ @ 26.11.2022, 19:27) *
Zitat
Nur so wäre es möglich gewesen, einen vermutlich gefährlichen Prüfer aus dem Spiel zu nehmen.
Die Polizei hatte ja auch gewarnt, aber meine eigenen Erfahrungen sind, dass der Prüfer aber ganz nett war.

Natürlich ist er nett zu Dir, denn es hängt seine berufliche Existenz davon ab, ob er es schafft, Dich zu verarschen.
Und Du hättest der Polizei im Rahmen des Kontakts mit ihr die Chance geben können, so einem Kandidaten endlich das Handwerk zu legen.

Zitat (Jochen-SZ @ 26.11.2022, 19:27) *
Moment mal, das Auto hatte nagelneuen TÜV, bzw. nagelneue HU (Hauptuntersuchung) von der KÜS und der KÜS Prüfer hatte die Echtheit seines Papiers auch bestätigt.

Natürlich war das Papier echt. Nur es war nichts wert, weil das, was aufgedruckt war, nicht der Realität entsprach.
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blackdodge
Beitrag 26.11.2022, 21:44
Beitrag #118


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Zitat (ulm @ 26.11.2022, 19:35) *
Natürlich war das Papier echt. Nur es war nichts wert, weil das, was aufgedruckt war, nicht der Realität entsprach.


und es eben wahrscheinlich auch deshalb nicht im ZEVIS eingetragen war


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mal die stricheln dazwischen ............................


schön ist es, wenn man anhand der Eintragungen der Mängel den Vorsatz nachweisen kann, gerade beim LKW mit der Prüfung 2 x im Jahr laugh.gif


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Jochen-SZ
Beitrag 30.11.2022, 18:36
Beitrag #119


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Zitat (ulm @ 26.11.2022, 19:35) *
Und Du hättest der Polizei im Rahmen des Kontakts mit ihr die Chance geben können, so einem Kandidaten endlich das Handwerk zu legen.


Ich war doch bei der Polizei

Zitat
Natürlich war das Papier echt. Nur es war nichts wert, weil das, was aufgedruckt war, nicht der Realität entsprach.


Komischerweise soll ja meine Verkäuferin auch nicht mehr den KÜS-Bericht ausgehändigt erhalten haben mit der Begründung, dass der TÜV ja jetzt im Fahrzeugschein stehen würde, und man mit dieser amtlichen Eintragung angeblich auch das Auto ohne Vorlage des KÜS-Berichtes angemeldet bekommen soll

Zitat (blackdodge @ 26.11.2022, 21:44) *
Zitat (ulm @ 26.11.2022, 19:35) *
Natürlich war das Papier echt. Nur es war nichts wert, weil das, was aufgedruckt war, nicht der Realität entsprach.


und es eben wahrscheinlich auch deshalb nicht im ZEVIS eingetragen war


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Was ist ZEVIS ?

bzw. ein ZEVIS-Eintrag?

Zitat (blackdodge @ 26.11.2022, 21:44) *
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mal die stricheln dazwischen ............................


schön ist es, wenn man anhand der Eintragungen der Mängel den Vorsatz nachweisen kann, gerade beim LKW mit der Prüfung 2 x im Jahr laugh.gif


Das verstehe ich jetzt nicht, was mit Vorsatz bei einer TÜV-Prüfung gemeint sein soll?
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ulm
Beitrag 30.11.2022, 18:46
Beitrag #120


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Zitat (Jochen-SZ @ 30.11.2022, 18:36) *
Zitat (ulm @ 26.11.2022, 19:35) *
Und Du hättest der Polizei im Rahmen des Kontakts mit ihr die Chance geben können, so einem Kandidaten endlich das Handwerk zu legen.
Ich war doch bei der Polizei

Aber Du hast dort keine Anzeige wegen Betrug und weiterer Delikte erstattet.
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Jochen-SZ
Beitrag 01.12.2022, 17:52
Beitrag #121


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Zitat (ulm @ 26.11.2022, 19:16) *
...da Du das Beweismittel an die Täter ausgehängt hast, bist Du Mittäter beim nächsten Betrug.
Wer Dir dann unangenehm wird: Lass Dich überraschen.


Mein o.g. Frage vom
26.11.2022, 19:27
Beitrag #116

ist immer noch nicht beantwortet worden, wo ich

1.) "Mittäter beim nächsten Betrug sein" sein soll

2.) Welche "unangenehme Überraschung"

Zitat (ulm @ 30.11.2022, 18:46) *
Aber Du hast dort keine Anzeige wegen Betrug und weiterer Delikte erstattet.


Die Polizei sagte doch selbst, dass ich durch eine Strafanzeige meinen Kaufpreis nicht zurück erstattet bekomme,
und sich ein solches Verfahren monate- bzw. besser gesagt Jahrelang hinziehen kann.

Selbst ein Rechtsanwalt sagte mir, dass es Geschäftsleute gibt, die dann gerade "mauern" und eine Kaufpreisrückzahlung entweder ganz verweigern oder erheblich hinauszögern.
Er habe selbst so einen Mandanten, der dem Rechtsanwalt berichtete, er habe ein Auto zurückgeben wollen, sei wohl auf dem Autohandelsplatz des Verkäufers erschienen und dort laut und beleidigend geworden, woraufhin ihn der Autohändler vom "Platz geschmissen" habe. Der Mandant habe dann wohl (zurecht) Klage eingereicht, und der Autohändler soll wohl zu ihm nach Abschluß des Gerichtsverfahrens wortwörtlich gesagt haben, dass wenn er nett und höflich aufgetreten wäre, er das Auto wohl auch sofort zurückgenommen hätte.
Das Ende der Geschichte war dann wohl, dass der Autohändler nur ein Angestellter seiner Frau sei, auf deren Name der Autohandelsplatz angemeldet sei, und er aber das Auto von privat gekauft habe, und dann stellte sich heraus, dass der Autohändler eigentlich als Privatverkäufer fungierte, da im Kaufvertrag nur der Name desjenigen stand, der ihm das Auto verkauft habe, nicht aber der Name des gewerblichen Autohandelsplatzes. Dann stellte sich noch heraus, dass der Verkäufer insolvent war, und nach 3 Jahren Gerichts Scherereien soll der Mandant dann wohl gar nichts bekommen haben und sogar noch mit Verlust aus der Sache rausgegangen sein, da das "Ruppruhm" (was immer das auch ist?) nicht gestimmt hätte.

Also sagte der Rechtsanwalt zusammenfassend, dass es immer das beste sei, sich privat zu einigen, und wenn das nicht funktioniert, man immer noch Anzeige bei der Polizei machen kann, bzw. dann einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Man solle das ersteinmal nett und höflich aber bestimmt vortragen, ohne den Verkäufer zu demütigen, ohne ihn zu beleidigen und ohne irgendwelche Drohungen auszusprechen , und wenn man dann nichts erreicht, dann könne man die härteren Geschütze auffahren wie Strafanzeige und Rechtsanwalt.
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ulm
Beitrag 01.12.2022, 18:47
Beitrag #122


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Was macht denn dieser Rechtsanwalt beruflich? think.gif

Entweder hast Du ihn falsch verstanden oder er hat das Problem nicht verstanden.
Du kannst natürlich Strafanzeige wegen Betrugs erstatten, vor allem auch gegen den KÜS-Prüfer. Wenn die Polizisten gut sind, werden sie eine fotografische Beweissicherung und durch ein Gutachten eines Sachverständigen machen. Danach kannst Du wieder über den Wagen verfügen und ihn zum Beispiel zurückgeben. Wer schlau ist, spricht mit der Polizei ab, dass sie Ermittlungen vor Ort erst dann beginnt, wenn Du Dein Geld wieder hast.
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F117
Beitrag 01.12.2022, 19:54
Beitrag #123


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Zitat (ulm @ 01.12.2022, 18:47) *
auch gegen den KÜS-Prüfer

Nee, kann er nicht. Der Prüfer hat einen Vertrag mit dem vorigen Besitzer (dem Händler) geschlossen, der Käufer des Fahrzeugs hat daher keinerlei Ansprüche gegen den Prüfer. Nur gegen den Verkäufer, der Prüfer hat den Käufer ja gar nicht betrogen.


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ulm
Beitrag 01.12.2022, 20:04
Beitrag #124


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Der KÜS-Prüfer schließt (natürlich im Auftrag seines Dienstherren) einen zivilrechtlichen Vertrag über die Hauptuntersuchung. Doch dabei wird eine Urkunde erstellt.
Strafrechtlich kann man den KÜS-Prüfer problemlos anzeigen, da er den Straftatbestand des § 348 Abs. 1 StGB in Verbindung mit §29 Abs. 5 StVZO zu erfüllt.
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F117
Beitrag 01.12.2022, 20:56
Beitrag #125


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Strafrecht, okay. Ich war im Zivilrecht hängen geblieben.

Danke!


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bartdude
Beitrag 01.12.2022, 22:25
Beitrag #126


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Zitat (ulm @ 01.12.2022, 21:04) *
Straftatbestand des § 348 Abs. 1 StGB


Da sehe ich aber kein Problem für den TE, denn zu einer Strafanzeige ist er nicht verpflichtet, selbst wenn er positive Kenntnis davon hat. Ich halte es auch für fraglich, ob er Beweismittel im Sinne des §258 StGB "vernichtet" hat, denn das fragliche Auto ist offenbar noch da, nur bei einer anderen - bekannten - Person und prinzipiell greifbar. Zudem hat der TE der Polizei den Sachverhalt geschildert, wenn auch keine Anzeige in formellen Sinne gestellt. Damit hat die Polizei nun einen Anfangsverdacht eines Offizialdeliktes, und sollte die das nicht von sich aus, unabhängig vom (weiteren) Zutun des TE weiterermitteln, dann würde da m.E. das Legalitätsprinzip schon etwas strapaziert...
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hk_do
Beitrag 02.12.2022, 23:59
Beitrag #127


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Zitat (ulm @ 01.12.2022, 20:04) *
Der KÜS-Prüfer schließt (natürlich im Auftrag seines Dienstherren) einen zivilrechtlichen Vertrag über die Hauptuntersuchung.


no.gif

Die Hauptuntersuchung ist öffentliches Recht.


Zitat (bartdude @ 01.12.2022, 22:25) *
Zudem hat der TE der Polizei den Sachverhalt geschildert, wenn auch keine Anzeige in formellen Sinne gestellt.


Genau das hat er ja nicht getan.

Er hat nur nach einer "KÜS Außenstelle" gefragt und den Namen des Prüfers genannt. Sogar die konkrete Frage des Polizisten nach Ungereimtheiten hat er verneint, damit quasi die Polizei belogen.

Trotzdem sehe ich eher eine moralische Schuld als eine rechtliche...

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bartdude
Beitrag 03.12.2022, 08:36
Beitrag #128


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Oh, den Teil hatte ich falsch in Erinnerung - (nochmaliges) lesen hilft. Eine Pflicht zur Strafanzeige sehe ich aber nach wie vor nicht, und die Lüge vor der Polizei - er wurde ja offenbar nicht als Zeuge vernommen - würde ich so auch erst mal eher aus einer moralischen Perspektive bewerten.
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Explosiv
Beitrag 05.12.2022, 08:15
Beitrag #129


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Jedenfalls sollte der TE beim nächsten Autokauf jemanden mitnehmen, der Ahnung von der Sache hat. Und bei der Fahrzeugübergabe darauf achten, dass keine Veränderungen am Fahrzeug mehr vorgenommen wurden, wie etwa andere Reifen montiert als bei der Probefahrt. Viele Bilder machen, wenn das den Verkäufer nervös macht, Kauf abbrechen.
Gerne auch ankündigen, dass man bei der Probefahrt kurz bei befreundeter Werkstatt vorbeifährt, um das Auto auf die Bühne zu heben und deren Urteil einzuholen. Die Reaktion des Verkäufers beobachten.

Bei völliger Ahnungslosigkeit rate ich zum Kauf bei Händler. Der muss auch bei Gebrauchtwagen mindestens ein Jahr Gewährleistung geben. Aber keinen zu billigen Händler aussuchen, der eher Insolvenz anmeldet, als die Gewährleistung zu erfüllen.

Gerade wenn man wenig Geld hat, ist es unklug, am falschen Ende zu sparen.


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