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> Homburg - Parken auf Radweg
treysis
Beitrag 22.10.2019, 20:12
Beitrag #1


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Parken auf dem Radweg? Der ein Seitenstreifen ist? Angeblich ist jedenfalls der Fahrbahnradfahrstreifen mit ZZ "Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt" freigegeben. Der ADFC sagt "ein völlig falsches Zeichen". Wie recht er doch hätte, wenn das stimmt. Oder aber auch: die Kfz dürfen da trotzdem nicht parken. Leider nix genaueres mit Mapillary gefunden, und ist für mich auch zu weit weg smile.gif

https://www.sr.de/sr/sr3/themen/panorama/ho...radweg_100.html
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Explosiv
Beitrag 22.10.2019, 21:14
Beitrag #2


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wallbash.gif

Aber man will weiterhin fahrradfreundlich bleiben..... crybaby.gif


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janr
Beitrag 23.10.2019, 11:57
Beitrag #3


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Wenn etwas quakt wie eine Ente ....

Für einen Radweg braucht es in meinen Augen ein Schild.
Hatten wir schon, daß ein Seitenstreifen mit Fahrrad-Piktogramm ein Seitenstreifen auch vor Gericht ein solcher blieb.


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Hoheneicherstation
Beitrag 23.10.2019, 13:07
Beitrag #4


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Ein (mehrere whistling.gif ) Schild steht da, aber ein falsches ...

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rapit
Beitrag 23.10.2019, 13:31
Beitrag #5


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Da sind wohl Fahrradpiktogramme auf dem Streifen aufgemalt, damit ist es nach aktueller StVO kein Seitenstreifen, sondern ein sog. "anderer Radweg".

Zitat (janr @ 23.10.2019, 12:57) *
Hatten wir schon, daß ein Seitenstreifen mit Fahrrad-Piktogramm ein Seitenstreifen auch vor Gericht ein solcher blieb.

Wo? Zur aktuellen Gesetzeslage?


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janr
Beitrag 23.10.2019, 14:15
Beitrag #6


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Aktuelle Gesetzeslage?

Was haben wir denn da. Eine Straße mit Fahrbahn und Zeichen 295 welche einen Sonderweg oder Seitenstreifen abgrenzen kann (Erläuterung zum Z 295)
Sonderwege werden nur mit Blauschildern kenntlich gemacht.

Andere Radwege sind nicht klar definiert.
Hier erkenne ich einen "anderen Radweg" wobei andere VPler schon einen Gehweg erkannt haben wollen, damit Parkwillige nicht in den Grünstreifen treten müßen.

§39 Abs 5 Satz 8 sagt ja: "Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen." hier seh ich nicht mal ein Verkehrszeichen auf der Fahrbahn, denn es ist nur ein Piktogramm mit der Bezeichnung "Radverkehr" was nicht bedeutet "nur Radverkehr" und außerdem ist da keine Fahrbahn.

Hier referiert Herr Sluka auch über andere Radwege und erklärt: "Weitgehend unbestimmt bleibt dabei, wie man sie eindeutig erkennen soll. Eine bauliche Trennung zwischen Radweg und Fahrbahn und zwischen Radweg und Gehweg ist ein klares Merkmal. Die reine Einfärbung des Weges oder eines Teil des Gehweges genügt nicht, ebensowenig eine simple weiße Trennlinie."
Weiter schreibt er, daß Fahrradpiktogramme auf dem Asphalt können einen Weg als Radweg kennzeichnen.

Auch sehr schwammig. Wenn dann noch hinzukommt, daß die zustänidge diese Fläche als Seitenstreifen benennt, kann es gar nix anderes sein, den Behörden irren ja nie. wavey.gif


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Mueck
Beitrag 23.10.2019, 23:29
Beitrag #7


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Zitat (rapit @ 23.10.2019, 14:31) *
Zitat (janr @ 23.10.2019, 12:57) *
Hatten wir schon, daß ein Seitenstreifen mit Fahrrad-Piktogramm ein Seitenstreifen auch vor Gericht ein solcher blieb.

Wo? Zur aktuellen Gesetzeslage?
Zur Rechtslage bei Radfahrstreifen ohne Blechschild gibt's hier in KA auch einen Dissenz zwischen Polizei, die meint, ohne Schild könne man das Parken nicht ahnden, und dem Ordnungsamt, das meint, auch ohne Schild könne man ahnden und führten dazu beim Radlerforum kürzlich ein angebliches relativ neues Urteil des OLG Düsseldorf ins Feld ... Weiß da jemand mehr?
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rapit
Beitrag 24.10.2019, 10:04
Beitrag #8


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Sluka ignoriert jedenfalls völlig, dass es ausweislich des Gesetzestextes sogar andere Radwege als gemeinsame Geh- und Radwege gibt ("...ohne...Vz 240..."), auf eine bauliche Trennung kann es damit nicht ankommen.

Da bleiben letztlich nur Piktogramme.

Und da Vz 295 regelmäßig eine Fahrbahn begrenzt, muss dann das, was sich rechts daneben mit Fahrradpiktogramm versehen befindet, wohl ein Radweg sein. Benutzungspflichtig mit Blau-Blechschild, nicht benutzungspflichtig ohne. Eigentlich ganz einfach und logisch.
Natürlich nur, wenn man es logisch angehen möchte...


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janr
Beitrag 24.10.2019, 11:58
Beitrag #9


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Wie gesagt kenn ich andere Radwege die danna uch als solches mit beiläufigem Blick erkennbar ist.

Einen gemeinsamen Geh-Radweg kenn ich keinen und ich schnapp mir auch fast jeden Radler der auf dem unbeschilderten Gehweg mir in die Quere kommt.

Daneben gilt natürlich die aktuelle Gesetzeslage mit welcher aber eine Kombi aus 295 und Piktogramm nichts aussagt sogar widerlegt, je nach Argument und bei dir bestimmt je nach Geldquelle wink.gif whistling.gif


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rapit
Beitrag 24.10.2019, 13:35
Beitrag #10


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Zitat (janr @ 24.10.2019, 12:58) *
Einen gemeinsamen Geh-Radweg kenn ich keinen

Zitat (Shendoan)
Hinter der Kreuzung, das ist wohl einer...


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ulm
Beitrag 24.10.2019, 13:42
Beitrag #11


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Wo ist denn da das Blauschild? think.gif
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janr
Beitrag 24.10.2019, 15:04
Beitrag #12


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Soll es ja angeblich ohne Schild geben, nur find ich da keine Rechtsgrundlage.


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rapit
Beitrag 24.10.2019, 15:49
Beitrag #13


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Zitat (ulm @ 24.10.2019, 14:42) *
Wo ist denn da das Blauschild? think.gif

Zitat (StVO § 2 Abs. 4 Satz 2 und 3)
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden

Wo soll denn bei Radwegen ohne Schild das Schild Deiner Meinung nach stehen? think.gif


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janr
Beitrag 24.10.2019, 16:43
Beitrag #14


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“When I see a bird that walks like a duck and swims like a duck and quacks like a duck, I call that bird a duck.”

Seh ich also eine Fläche die wie ein Gehweg aussieht, warum sollte da ein Fahrrad fahren dürfen?
Wo ist da die Rechtsgrundlage für das erlaubte Befahren?

Es mag ja sein, daß im §2 Abs 4 das nett geschrieben ist, erlaubt aber noch nicht dem Radler auf einem Gehweg zu fahren.
Daher muß es mit beiläufigem Blick eindeutig als Radweg/Fuß-Radweg erkennbar sein.

Mit Z 295 geht das lt Gesetzestext schon mal nicht. Zumindest nicht eindeutig, denn nur auf Fahrbahnen angebrachte VZ weisen auf ein Blech-VZ hin, aber Piktrogramme regeln nichts und wenn dann nur auf der Fahrbahn, die es aber rechts von einem Z295 nicht gibt. tongue.gif


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rapit
Beitrag 25.10.2019, 08:41
Beitrag #15


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Auf Fahrbahnen können Piktogramme nur Hinweise auf Blech-Vz sein.

Außerhalb von Fahrbahnen gibt es eine solche Einschränkung nicht.


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janr
Beitrag 25.10.2019, 08:50
Beitrag #16


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Zitat (rapit @ 25.10.2019, 09:41) *
... Außerhalb von Fahrbahnen gibt es eine solche Einschränkung nicht.
Ich geh noch weiter: Außerhalb von Fahrbahnen ist gesetzlich gar nix geregelt: Asphaltkunst cool.gif


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Sir Prisebot
Beitrag 29.10.2019, 08:39
Beitrag #17


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Zitat (janr @ 24.10.2019, 16:43) *
erlaubt aber noch nicht dem Radler auf einem Gehweg zu fahren.
Es ist auf dem Bild auch nicht eindeutig als Gehweg gekennzeichnet. thread.gif
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