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> Unfall mit 2,7 Promille
w10765
Beitrag 11.10.2019, 23:09
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

Ich möchte euch bitten, mir soviel Infos wie möglich zu geben.

Mein Sohn hatte vorletzte Nacht einen Unfall. Da ist er mit dem Auto gegen ein Brückengeländer gedonnert und mußte geborgen werden.
Das volle Programm, soll heißen Polizei, Abschleppwagen und ab ins Krankenhaus zur Blutentnahme.
Der Führerschein wurde eingezogen, ebenso der Personalausweis, danach konnte er wieder nach Hause.

Gott sei Dank ist Ihm und auch keinem Anderen etwas passiert, außer nur Blechschaden und einigen Blessuren am Brückengeländer.
Leider war er total betrunken und verursachte den Unfall mit 2,7 Promille.

Meine Frage nun an die Runde, mit welchem Strafmaß und sonstigen Kosten wird er rechnen müßen und ist es ratsam, da noch einen Anwalt
mit zu Rate ziehen, oder kann er sich den sparen....

Ich bin für jede Info dankbar.

Gruß Markus
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Philipp68
Beitrag 11.10.2019, 23:36
Beitrag #2


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Hallo und Willkommen im Verkehrsportal, wavey.gif

ich bin jetzt nicht der Fachmann in Sachen Alkohol, aber um zeitnah eine erste Antwort zu geben:

ein Anwalt wird sich (zumindest erstmal) nicht lohnen, alkoholbedingte Verkehrsauffälligkeiten sind Standart und auch kein Anwalt wird die Höhe des BAK und den Unfall widerlegen können.

Es wird wohl ca. mindestens 30+ x Tagessätze plus 12+ x Monate Sperrfrist geben.
Dein Sohn sollte möglichst früh mit Alkohol-Abstinenznachweisen in einem akkreditierten Labor (MPU-Institut, Gesundheitsamt, Rechtsmedizin usw.) und einer MPU-Vorbereitung beginnen, die er (zumindest teilweise) auch hier im Forum beginnen kann. Dann sollte er sich hier aber selber anmelden.

Außerdem wird ihn wahrscheinlich die Haftpflichtversicherung mit bis zu 5000€ der Schadenssumme (an der Brücke) in Regress nehmen.

Wird also nicht billig, und bis der Führerschein wieder da ist dauerts, und er muß richtig was dafür tun.

Ich denke Morgen werden sich auch die ganz kompetenten User zu diesem Thema hier zu Wort melden.
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Hans67
Beitrag 12.10.2019, 08:08
Beitrag #3


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Zitat (w10765 @ 12.10.2019, 00:09) *
Das volle Programm, soll heißen Polizei, Abschleppwagen und ab ins Krankenhaus zur Blutentnahme.


Das übernimmt die Versicherung nicht.
Da kommt dann ein separates Schreiben. Abhängig vom Einkommen und den sonstigen finan. Umständen wird aber in der Regel ein geringe Ratenzahlung bewilligt.

Bei der Strafe kann man auch Ratenzahlung beantragen, allerdings soll sie lt. Richter/Staatsanwalt noch "empfindlich spürbar sein" (da es eben eine Strafe ist).

Etwas anderes: Wenn der Sohnemann den Wagen gemopst hat, obwohl du es ihm verboten hast, sieht es ein wenig anders aus.
Wer ist der Halter des Wagens? (und damit wohl auch Versicherungsnehmer)?

Hier könnte sich vielleicht doch noch ein pauschaler anwaltlicher Rat lohnen. Nicht, dass Versicherung "vergisst" zu fragen, wer den Wagen gefahren hat, etc... whistling.gif

Bin allerdings auch kein Fachmann.
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amdwolle
Beitrag 12.10.2019, 08:49
Beitrag #4


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Da werfe ich mal einen anderen Aspekt in die Diskussion.

Dein Sohn war mit 2,7 o/oo noch fähig ein Auto zu fahren. Das ist Oberliga. Er muss sich also diese hohe Alkoholtoleranz "antrainiert" haben.
Wie sah es also in de Vergangenheit mit dem Alkohol aus? Ist dir da was aufgefallen? Hast du ihn mal darauf angesprochen?
Wenn er irgendwann mal wieder dauerhaft die FE haben will muss er das Thema Alkohol gedanklich aufarbeiten und die Ursachen erkennen.
Er muss sich haltbare Vermeidungsstrategien erarbeiten. Vermutlich kommt für ihn bei der hohen Alkoholgewöhnung nur noch AB in Frage.

P.S. Wie alt ist dein Sohn?
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Hans67
Beitrag 12.10.2019, 08:55
Beitrag #5


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Zitat (amdwolle @ 12.10.2019, 09:49) *
Da werfe ich mal einen anderen Aspekt in die Diskussion.

Ich hatte die Hoffnung, dass der Sohn sich hier anmeldet und informiert.
Ansonten gebe ich dir völlig Recht!
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amdwolle
Beitrag 12.10.2019, 11:49
Beitrag #6


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Zitat (Hans67 @ 12.10.2019, 08:55) *
Ich hatte die Hoffnung, dass der Sohn sich hier anmeldet und informiert.

Wenn es der Sohn war whistling.gif
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Alex79
Beitrag 12.10.2019, 12:02
Beitrag #7


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Rechne eher mal mit ca 60 Tagessätzen und rund 18 Monaten.

Dazu wird eine "sportliche" MPU kommen, sofern er den Führerschein im nächsten Jahrzehnt wieder bekommen will.
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Hans67
Beitrag 12.10.2019, 12:19
Beitrag #8


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Zitat (amdwolle @ 12.10.2019, 12:49) *
Wenn es der Sohn war whistling.gif


Duuuu... Schelm, was denkst du da? rolleyes.gif
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amdwolle
Beitrag 12.10.2019, 14:03
Beitrag #9


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Es wäre nicht das erste Mal, oder?

Ach ja, @TE: Woher kommt der gemessene Promillewert? Hat er gepustet?
Fürs Ergebnis der Blutprobe ist es ja noch ein wenig früh.
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w10765
Beitrag 12.10.2019, 14:54
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (Hans67 @ 12.10.2019, 09:55) *
Zitat (amdwolle @ 12.10.2019, 09:49) *
Da werfe ich mal einen anderen Aspekt in die Diskussion.

Ich hatte die Hoffnung, dass der Sohn sich hier anmeldet und informiert.
Ansonten gebe ich dir völlig Recht!



Servus,

Mein Sohnemann wird sich die nächsten Tage bestimmt noch anmelden.

Mal noch zur Info, er ist 22 Jahre jung und Ersttäter. Wie die 2,7 Promille gemessen wurden, weis ich nicht, ist aber auch egal
viel weniger wird´s mit Sicherheit nicht werden.

und ja, trinken tut er schon länger......

Gruß
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amdwolle
Beitrag 12.10.2019, 15:11
Beitrag #11


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Ja, es wäre gut wenn er sich selbst anmeldet. So bekommen die Experten die Infos aus 1. Hand.

Nun ja, wenn es der Pustewert ist und dein Sohn z. B. kurz vorher im Auto noch was getrunken hat kann der Blutwert schon deutlich weniger werden.
Sollte es aber der Blutwert sein so ist der Wert "zementiert".

Vor ihm liegt ein harter Weg aber der ist, auch mit Hilfe des Forums, zu schaffen.
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Hans67
Beitrag 13.10.2019, 09:34
Beitrag #12


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Wer ist denn nu' Halter und Versicherter des Wagens?
In den AGB'en kann man nachlesen, ob es dann (trotzdem) zum Regress kommt, wenn der Sohn unerlaubterweise den Wagen "stibitzte".
Meiner Meinung nach lohnt sich hier das Recherchieren... aber nicht jeder hat mein Temperament.
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Küste
Beitrag 13.10.2019, 17:45
Beitrag #13


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Hallo,
einen Anwalt kann sich dein junior sparen. Die Tagessätze wurden bereits circa erläutert.
Bei der Promillezahl wird ein Abstinenzzeitraum von mindestens einem Jahr gefordert. Haaranalyse oder Urinscreening.
Aber die Chance, dann durch die MPU zu kommen, ist gering.
Der Gutachter wird von einer Abhängigkeit ausgehen. Das bedeutet, es wird eine Therapie erwartet. Und danach noch ein Jahr Abstinenz mit Belegen
Die Abstinenz muß durchgehend belegt werden.

Aber, das ist jetzt erst Mal ein weiter weiter weg.
Das sinnvollste wäre, jetzt mit Urinscreening beginnen. Am besten vor einer Therapie. Dann wäre die Abstinenzzeit danach nur ein halbes Jahr.
Wenn das screening positiv ausfällt, fängt man wieder bei 0 an, und ist die Kohle fürs screening los.
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ulm
Beitrag 13.10.2019, 18:09
Beitrag #14


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@Küste:
Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Deine Thesen zum MPU, Therapie, Urinscreening und Co. hast Du auf welcher Basis aufgestellt?
Ich halte das nämlich mit den bisher von der TE erhaltenen Informationen für keine belastbare Aussage...
Um es noch etwas deutlicher zu sagen: Nein, ich würde Deine Aussagen aus Deinem Posting für nicht zutreffend halten.
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Q-Treiberin
Beitrag 13.10.2019, 18:37
Beitrag #15


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Zitat (Küste @ 13.10.2019, 18:45) *
Aber die Chance, dann durch die MPU zu kommen, ist gering.
Der Gutachter wird von einer Abhängigkeit ausgehen. Das bedeutet, es wird eine Therapie erwartet. Und danach noch ein Jahr Abstinenz mit Belegen
@ulm hat es sehr diplomatisch ausgedrückt, ich bin da etwas deutlicher.... thread.gif

Deine Aussagen oben sind (noch) kompletter Unsinn, besonders da man hier noch weder eine Konsumtiefe, noch Konsumhistorie kennt


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Hans67
Beitrag 13.10.2019, 18:43
Beitrag #16


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Zitat (Küste @ 13.10.2019, 18:45) *
Das sinnvollste wäre, jetzt mit Urinscreening beginnen. Am besten vor einer Therapie. Dann wäre die Abstinenzzeit danach nur ein halbes Jahr.

Das ist so nicht die ganze Wahrheit, bzw. um es auch hier deutlicher zu sagen: Es ist falsch.
Sollte er sich selber oder die Therapie-Einrichtung als Alkoholabhängig einordnen, dann muss er 12 Monate Abstinenz nachweisen.
Dies 12 Monate kommen aber erst nach der Therapie anfangen zu zählen.
Die Belege vor der Therapie wären "nice to have", ändern aber nichts an den 12 Monaten Abstinent die nach der Therapie belgt werden müssen.

@Küste: Deine Schreib-und Redeweise kommt mit bekannt vor... think.gif Zweiaccounts werden gelöscht!
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Küste
Beitrag 13.10.2019, 21:23
Beitrag #17


Neuling
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@hans 67, sollte hier nur diesen Account haben. Hatte noch in einem anderen Forum ein Account mit ähnlichem Namen, aber das Forum ist verschwunden...
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Lotte 2
Beitrag 19.10.2019, 21:07
Beitrag #18


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Hallo Hans67

Zitat (Hans67 @ 13.10.2019, 19:43) *
Zitat (Küste @ 13.10.2019, 18:45) *
Das sinnvollste wäre, jetzt mit Urinscreening beginnen. Am besten vor einer Therapie. Dann wäre die Abstinenzzeit danach nur ein halbes Jahr.

Das ist so nicht die ganze Wahrheit, bzw. um es auch hier deutlicher zu sagen: Es ist falsch.

ist es das wirklich?


Zitat
Sollte er sich selber oder die Therapie-Einrichtung als Alkoholabhängig einordnen, dann muss er 12 Monate Abstinenz nachweisen.
Dies 12 Monate kommen aber erst nach der Therapie anfangen zu zählen.
Die Belege vor der Therapie wären "nice to have", ändern aber nichts an den 12 Monaten Abstinent die nach der Therapie belgt werden müssen.

Du scheinst Dich verdammt gut auszukennen?

Ich sage, in dieser Pauschalität sind Deine Aussagen schlichtweg falsch!

Bitte informiere Dich besser, bevor Du falsche Ratschläge / Auskunft gibst.


Liebe Grüße
Lotte


--------------------
Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk
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Hans67
Beitrag 19.10.2019, 22:01
Beitrag #19


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Zitat (Lotte 2 @ 19.10.2019, 22:07) *
Du scheinst Dich verdammt gut auszukennen?

Bitte informiere Dich besser, bevor Du falsche Ratschläge / Auskunft gibst.


Ich habe es selber gelebt, in den letzten 23 Monaten.
Und ich hatte mich ausreichend informiert. Nicht nur über google, sondern auch über Einrichtungen, die es wissen müssen.
U.a. hatten es die Ärztin und die Psychiaterin bei der MPU bestätigt, dass diese Vorgehensweise korrekt und obligatorisch war => Ich hätte im anderen Fall kein pos. Gutachten bekommen.

Glaubst du ich habe aus Langeweile mit den AN's erst nach der Reha angefangen? (dort wurde übrigens meine "These" auch bestätigt)

Vergl. "MPU-Selbsthilfe: 4. Band MPU-Labor-Wegweiser: Alkohol und/oder Drogen"
1.1 Laborwerte und Alkoholabhängigkeit
"Nach Abschluss der Gesamtmaßname ist über einen Zeitraum von 12 Monaten ein Abstinenznachweis durch entsprechende Etg-Belege zu erbringen"
http://www.mpu4u.com/rechtliche_infos.html

Aus eben diesen Richtlinien und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ergibt sich zum Beispiel zwingend, dass nach einer nachgewiesenen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1.6 Promille ohne Nachweis einer REHA-Maßnahme und anschließendem Abstinenzverhalten von 12 Monaten und einem entsprechenden negativen Bescheid durch den Nachweis von Abstinenz im Rahmen eines Gamma GOT und ERG Gutachtens überhaupt keine positive Prognose gegeben werden darf.
https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssi...haenigkeit.html

"Wie lange muss bei Alkoholabhängigkeit die Abstinenz für eine MPU eingehalten und belegt werden?"
"Nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnung ein Jahr.
"


https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

9.5 nach Entgiftung und Entwöhnung ja nach einjähriger Abstinenz

Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Bis dahin einen schönen Abend
und ganz liebe Grüße

Hans
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.04.2024 - 14:03