Verfahrenseinstellung nach THC Verkehrskontrolle |
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Verfahrenseinstellung nach THC Verkehrskontrolle |
11.10.2019, 20:44
Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 11.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85912 |
nachdem ich in einer Verkehrskontrolle positiv auf THC getestet wurde, erhielt ich nun von der Staatsanwaltschaft folgende Aussage: "Das Ermittlungsverfahren wird gemäß Paragraph 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Das Verfahren wird gemäß Paragraph 43 OWiG zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit(en) an die Verwaltungsbehörde abgegeben." Das Strafverfahren wurde eingestellt und es wird nun ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit geprüft, aber was bedeutet dies nun konkret und mit welchen Konsequenzen habe ich noch zu rechnen? Vielen Dank |
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11.10.2019, 20:50
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17048 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Das bedeutet, dass die FEB von Dir eine MPU verlangen wird wenn Dein aktiver THC-Werte über 1,0 ng/ml gelegen hat
Je nach Bundesland (und Werten) könntest Du Glück haben mit einem FäG „davonzukommen“. Bußgeldrechtlich (falls über 1,0 ng/ml) kommen auf Dich 500 € Bußgeld, ca. 250 € (für Blutprobe etc.) ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg dazu. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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