... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Verfahrenseinstellung nach THC Verkehrskontrolle
tamo92
Beitrag 11.10.2019, 20:44
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 11.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85912



    
 
Hallo,

nachdem ich in einer Verkehrskontrolle positiv auf THC getestet wurde, erhielt ich nun von der Staatsanwaltschaft folgende Aussage:

"Das Ermittlungsverfahren wird gemäß Paragraph 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Das Verfahren wird gemäß Paragraph 43 OWiG zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit(en) an die Verwaltungsbehörde abgegeben."

Das Strafverfahren wurde eingestellt und es wird nun ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit geprüft, aber was bedeutet dies nun konkret und mit welchen Konsequenzen habe ich noch zu rechnen?

Vielen Dank

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 11.10.2019, 20:50
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17048
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Das bedeutet, dass die FEB von Dir eine MPU verlangen wird wenn Dein aktiver THC-Werte über 1,0 ng/ml gelegen hat

Je nach Bundesland (und Werten) könntest Du Glück haben mit einem FäG „davonzukommen“.

Bußgeldrechtlich (falls über 1,0 ng/ml) kommen auf Dich 500 € Bußgeld, ca. 250 € (für Blutprobe etc.) ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg dazu.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 11:18