... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, Führerschein nicht angekommen
Hurricane02
Beitrag 10.10.2019, 21:48
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 10.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85905



    
 
Hallo zusammen,

ich habe einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten der am 19.06.2019 rechtskräftig ist, ich habe am Sonntag 29.09.2019 den Brief mit dem Führerschein online frankiert ( 0,80 Cent) sad.gif
und diese am Montag 30.09.2019 zur Post gebracht.

Am Montag den 07.10.2019 habe ich dort angerufen und gefragt ob der angekommen ist und weshalb ich noch keinen Bescheid über die Verwahrung erhalten habe.

Die Mitarbeiterin antwortete mir, dass sie mir noch keine Auskunft geben kann, weil nichts angekommen ist bzw. nichts bearbeitet wurde.

Am Dienstag 08.10.2019 habe ich eine E-Mail geschrieben mit als Anhang die Rechnung und Kopie des Portobelegs, die E-Mail wurde laut Lesebestätigung gelesen aber noch nicht beantwortet.

Adressiert habe ich den an: Regierungspräsidium Kassel, 34110 Kassel.

Ich überlege mir, morgen dort nochmals anzurufen, was meint ihr? Ist der Brief verloren, wie geht es jetzt weiter?

Danke fürs Feedback.



Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 10.10.2019, 21:52
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13428
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Die Fahrerlaubnis ohne Aktenzeichen und Begleitschreiben kommentarlos an das RP geschickt?
Dann irrt die noch heute durchs Haus...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hurricane02
Beitrag 10.10.2019, 22:01
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 10.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85905



Einen Begleitschreiben inkl. Aktenzeichen meine Unterschrift habe ich selbstverständlich beigelegt.

Wenn der Brief angekommen wäre, was zählt als angekommen, Eingang des Brief dort oder erst wenn ein Mitarbeiter den Brief öffnet und bearbeitet?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 10.10.2019, 22:02
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13428
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Das Eingangsdatum.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hurricane02
Beitrag 10.10.2019, 22:15
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 10.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85905



Ist es normal, dass es dauern kann bis ich eine Antwort bekomme.

Habe 1 Monat Fahrverbot erhalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.10.2019, 23:49
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21793
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Bei einer postalischen Versendung eines Führerscheinsd an die Bußgeldbehörde sollte man den Brief per "Einschreiben mit Rückschein" versenden.
Der Rückschein wird unmittelbar nach Eingang des Briefes in der Poststelle der Behörde mit einem Eingangsstempel versehen und zurückgeschickt - und der Fahrerlaubnisinhaber kann dann sagen: "Mein Führerschein hat mir ne Postkarte geschickt: Er ist gut angekommen."

Bei normalen Briefen gibt es meines Wissens keine Sendungsvervolgung. Das heißt: "Wenn weg, dann weg".

Ich wünsche Dir alles Gute, dass er doch noch auftaucht. Andernfalls dürfte es kompliziert werden, und die Bußgeldbehörden schalten bei langen Postlaufzeiten etc. in der Regel auf stur.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hurricane02
Beitrag 11.10.2019, 04:19
Beitrag #7


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 10.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85905



Danke für die Info.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 11.10.2019, 09:45
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26601
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 11.10.2019, 00:49) *
Bei einer postalischen Versendung eines Führerscheinsd an die Bußgeldbehörde sollte man den Brief per "Einschreiben mit Rückschein" versenden.

mindestens als Einwurfeinschreiben, dann gibt es eine Sendungsverfolgung und eine garantierte Zustellung.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hurricane02
Beitrag 11.10.2019, 09:59
Beitrag #9


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 10.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85905



So habe soeben bei der Behörde angerufen, Führerschein ist angekommen, wird seit 01.10.2019 verwahrt, ich bekomme den zum 01.11.2019 zurück.

Laut Mitarbeiterin hat sich mein Anruf und bearbeitung des Führerscheins überschnitten. Ich habe Glück gehabt. rolleyes.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hans67
Beitrag 11.10.2019, 10:06
Beitrag #10


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 480
Beigetreten: 08.01.2011
Mitglieds-Nr.: 57031



Ich plädiere für den Rückschein.

Einwurfeinschreiben an mich fand ich schon im Altpapiercontainer des damaligen Hochhauses. (Namensverwechslung vermutlich)
Man sagte mir, der Brief wurde definitv in den richtigen Briefkasten gesteckt... konnten die aus der Sendungsverfolgung ersehen. Und nu'?

Einige Sachen liefert man selber ab oder verschickt es mit Einschreiben-Rückschein um ganz sicher zu gehen.

Zitat (Hurricane02 @ 11.10.2019, 10:59) *
Laut Mitarbeiterin hat sich mein Anruf und bearbeitung des Führerscheins überschnitten. Ich habe Glück gehabt. rolleyes.gif


Super!
Dann weißt du ja für das nächste Mal (was nicht passieren wird) Bescheid wavey.gif rolleyes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hurricane02
Beitrag 11.10.2019, 12:48
Beitrag #11


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 10.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85905



Ich bekomme den aber normal (unversichert, ohne Sendungsnummer) zurück oder versendet das Regierungspräsidium den Führerschein mir als Einschreiben?
Wenn was passieren sollte, dann ist die Behörde Schuld oder
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hans67
Beitrag 11.10.2019, 14:57
Beitrag #12


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 480
Beigetreten: 08.01.2011
Mitglieds-Nr.: 57031



Ich musste /durfte die immer abholen.
Das ging auch am schnellsten so. Der SB hatte mich gleich per Telefon informiert, am nächsten Tag stand ich um Null Acht Hundert auf der Matte. sleep.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
treysis
Beitrag 11.10.2019, 18:54
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4315
Beigetreten: 04.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79636



Das ist ja schön, hilft dir aber nur, wenn du den FS an deinem Heimatort abgeben musst!

Per Post kommt er übrigens schon einen Tag früher. Da musste gar nicht bis 8 warten, sondern direkt ab Mitternacht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 10:17