Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, Führerschein nicht angekommen |
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Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, Führerschein nicht angekommen |
10.10.2019, 21:48
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 10.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85905 |
ich habe einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten der am 19.06.2019 rechtskräftig ist, ich habe am Sonntag 29.09.2019 den Brief mit dem Führerschein online frankiert ( 0,80 Cent) und diese am Montag 30.09.2019 zur Post gebracht. Am Montag den 07.10.2019 habe ich dort angerufen und gefragt ob der angekommen ist und weshalb ich noch keinen Bescheid über die Verwahrung erhalten habe. Die Mitarbeiterin antwortete mir, dass sie mir noch keine Auskunft geben kann, weil nichts angekommen ist bzw. nichts bearbeitet wurde. Am Dienstag 08.10.2019 habe ich eine E-Mail geschrieben mit als Anhang die Rechnung und Kopie des Portobelegs, die E-Mail wurde laut Lesebestätigung gelesen aber noch nicht beantwortet. Adressiert habe ich den an: Regierungspräsidium Kassel, 34110 Kassel. Ich überlege mir, morgen dort nochmals anzurufen, was meint ihr? Ist der Brief verloren, wie geht es jetzt weiter? Danke fürs Feedback. |
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10.10.2019, 21:52
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13428 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Die Fahrerlaubnis ohne Aktenzeichen und Begleitschreiben kommentarlos an das RP geschickt? Dann irrt die noch heute durchs Haus... |
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10.10.2019, 22:01
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 10.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85905 |
Einen Begleitschreiben inkl. Aktenzeichen meine Unterschrift habe ich selbstverständlich beigelegt.
Wenn der Brief angekommen wäre, was zählt als angekommen, Eingang des Brief dort oder erst wenn ein Mitarbeiter den Brief öffnet und bearbeitet? |
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10.10.2019, 22:02
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13428 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Das Eingangsdatum.
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10.10.2019, 22:15
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 10.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85905 |
Ist es normal, dass es dauern kann bis ich eine Antwort bekomme.
Habe 1 Monat Fahrverbot erhalten. |
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10.10.2019, 23:49
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#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21793 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Bei einer postalischen Versendung eines Führerscheinsd an die Bußgeldbehörde sollte man den Brief per "Einschreiben mit Rückschein" versenden.
Der Rückschein wird unmittelbar nach Eingang des Briefes in der Poststelle der Behörde mit einem Eingangsstempel versehen und zurückgeschickt - und der Fahrerlaubnisinhaber kann dann sagen: "Mein Führerschein hat mir ne Postkarte geschickt: Er ist gut angekommen." Bei normalen Briefen gibt es meines Wissens keine Sendungsvervolgung. Das heißt: "Wenn weg, dann weg". Ich wünsche Dir alles Gute, dass er doch noch auftaucht. Andernfalls dürfte es kompliziert werden, und die Bußgeldbehörden schalten bei langen Postlaufzeiten etc. in der Regel auf stur. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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11.10.2019, 04:19
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 10.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85905 |
Danke für die Info.
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11.10.2019, 09:45
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Bei einer postalischen Versendung eines Führerscheinsd an die Bußgeldbehörde sollte man den Brief per "Einschreiben mit Rückschein" versenden. mindestens als Einwurfeinschreiben, dann gibt es eine Sendungsverfolgung und eine garantierte Zustellung. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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11.10.2019, 09:59
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 10.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85905 |
So habe soeben bei der Behörde angerufen, Führerschein ist angekommen, wird seit 01.10.2019 verwahrt, ich bekomme den zum 01.11.2019 zurück.
Laut Mitarbeiterin hat sich mein Anruf und bearbeitung des Führerscheins überschnitten. Ich habe Glück gehabt. |
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11.10.2019, 10:06
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 08.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57031 |
Ich plädiere für den Rückschein.
Einwurfeinschreiben an mich fand ich schon im Altpapiercontainer des damaligen Hochhauses. (Namensverwechslung vermutlich) Man sagte mir, der Brief wurde definitv in den richtigen Briefkasten gesteckt... konnten die aus der Sendungsverfolgung ersehen. Und nu'? Einige Sachen liefert man selber ab oder verschickt es mit Einschreiben-Rückschein um ganz sicher zu gehen. Laut Mitarbeiterin hat sich mein Anruf und bearbeitung des Führerscheins überschnitten. Ich habe Glück gehabt. Super! Dann weißt du ja für das nächste Mal (was nicht passieren wird) Bescheid |
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11.10.2019, 12:48
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 10.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85905 |
Ich bekomme den aber normal (unversichert, ohne Sendungsnummer) zurück oder versendet das Regierungspräsidium den Führerschein mir als Einschreiben?
Wenn was passieren sollte, dann ist die Behörde Schuld oder |
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11.10.2019, 14:57
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 08.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57031 |
Ich musste /durfte die immer abholen.
Das ging auch am schnellsten so. Der SB hatte mich gleich per Telefon informiert, am nächsten Tag stand ich um Null Acht Hundert auf der Matte. |
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11.10.2019, 18:54
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Das ist ja schön, hilft dir aber nur, wenn du den FS an deinem Heimatort abgeben musst!
Per Post kommt er übrigens schon einen Tag früher. Da musste gar nicht bis 8 warten, sondern direkt ab Mitternacht. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 10:17 |