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> Deutsche Zulassung trotz Wohnsitz Abmeldung und Umzug in die Schweiz, Übergangszeit zwischen Wohnsitzabmeldung und Zulassung in der Schweiz
Gast_Auto03_*
Beitrag 11.09.2019, 16:24
Beitrag #1





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LiebeExperte, Trotztagelange Websuche und Anrufe bei Zoll und Zulassungsbehörde bekomme ich keineklare Information, bzw. widersprüchige. 

Hintergrund:Wohnsitzverlegung von Norddeutschland in die Schweiz 

Die Frage lautet: Da es in der Schweiz 4-6 Wochen dauert bis zur technischenFahrzeugkontrolle und Zulassung, darf ich mein Fahrzeug solange in Deutschlandzugelassen lassen obwohl ich den deutschen Wohnsitz abgemeldet habe? 

1) Lautmeinem deutschen Bekanntenkreis JA: Es soll zuerst die schweize Zollabwicklungfür das Fahrzeug erfolgen, und erst nach der Zulassung in der Schweiz das Autoin Deutschland abmelden (also ca 4-6 Wochen nach Wohnsitzverlegung)
2) LautVersicherung JA: ich darf bis zum Jahresende nach der Wohnsitzabmeldung dasAuto mit deutschem Kennzeichen fahren (impliziert, dass das Fahrzeug solange inDeutschland zugelassen bleibt)
3) LautZulassungsstelle Lörrach JA: hat man ein Jahr Zeit. 

4) LautWebsuche NEIN: das Fahrzeug darf in Deutschland nicht mehr zugelassen sein,sobald der Wohnsitz wegen Umzug ins Ausland abgemeldet ist. Ausnahme ist Angabeeines Empfangsbevollmächtigters in Deutschland, was ich nicht kann.
5) LautZoll eher NEIN, denn das Fahrzeug soll bei der Zulassungsstelle zuerstabgemeldet werden, damit die Daten elektronisch dem Zoll für die Abwicklungübermittelt werden. 

6) PS:Ausfuhrkennzeichen holen ist nicht wirklich eine Option aufgrund der EntfernungWohnsitz-Grenze und Widerspruch zu 1).  

Kann dabeijemand helfen/ hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht? 

Vielen Dank im Voraus
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ulm
Beitrag 11.09.2019, 17:01
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Ausfuhrkennzeichen bekommst Du bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle, also quasi vor Ort.

Und was hindert Dich daran, einen deutschen (und damit EU-)Wohnsitz auf dem Papier zu behalten, zum Beispiel bei den Eltern oder dem Bruder? Erleichtert viele Anträge und Online-Shopping innerhalb der EU.
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Michel051
Beitrag 12.09.2019, 06:25
Beitrag #3


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Du kannst auch den Hauptwohnsitz in D aufgeben, bzw zu einem Nebenwohnsitz umwandeln.
Du solltest halt jemand haben, der Dir bei Bedarf wichtige Post (zB Bußgeldbescheid) nachsendet. Da sollte sich doch, eventuell gegen Entgelt ein Nachbar finden.
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Gast_Auto03_*
Beitrag 12.09.2019, 14:22
Beitrag #4





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Liebe Ulm & Michel51

vielen Dank für Eure Rückmeldung.

Den Deutschen Wohnsitz werde ich aufgeben und gesetzestreu abmelden. Komische Sachen wie Schein behalten, Familie oder auf dem Papier mache ich nicht, ist weder meine Art noch Intention.

Ich möchte nur gerne hören, wie andere Deutsche Auswanderer gemacht haben zwischen ihrer Abmeldung in Deutschland und Auto Zulassung in der Schweiz.

Viele Grüsse
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janr
Beitrag 12.09.2019, 16:35
Beitrag #5


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Die "komischen Sachen" sind aber ein legaler weg sich das Leben leichter zu machen. wavey.gif

Vllt ist genau dies auch die Antwort, weil andere Deutsche die nach der Schweiz auswanderten es genau so machten, weil das ein einfacher legaler weg ist. wink.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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treysis
Beitrag 16.09.2019, 23:11
Beitrag #6


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Zitat (janr @ 12.09.2019, 17:35) *
Vllt ist genau dies auch die Antwort, weil andere Deutsche die nach der Schweiz auswanderten es genau so machten, weil das ein einfacher legaler weg ist. wink.gif
Jupp. Auto in D zugelassen lassen. Man kann natürlich die Behörde über die neue Adresse informieren. Ausfuhrkennzeichen sind nicht notwendig. Zolltechnisch ist es auch kein Problem, da die Kennzeichen keine zollrechtliche Relevanz haben (sie sind nur ein Indiz).

@Michel051
Nebenwohnsitz geht nicht so wirklich. Die erste Wohnung ist immer Hauptwohnung in Deutschland. Im Zweifel ist es ein Verstoß gegen das Meldegesetz.
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FrankW64
Beitrag 22.10.2019, 22:16
Beitrag #7


Neuling
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Nicht einfach mitnehmen und fahren, sondern als Umzugsgut beim Zoll anmelden. Das geht problemlos wenn das Auto mindestens 6 Monate in Deinem Besitz ist. Wenn man das nicht macht riskiert man bei einer Kontrolle, wenn man keinen Wohnsitz mehr in D hat, Beschlagnahme und Herausgabe erst gegen ordentliche Verzollung.

Mit der entsprechenden Zollbewilligung kann man das Auto noch 1 Jahr mit deutschem Kennzeichen fahren, anschliessend (jedenfalls war das vor 20 Jahren noch so) noch ein Jahr mit einer schweizer Zulassungen mit Zollkennzeichen, erst dann muss man es final verzollen (als Umzugsgut aber billiger als normal).
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VorsichtigFahrer
Beitrag 01.11.2019, 14:06
Beitrag #8


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Zitat (ulm @ 11.09.2019, 17:01) *
Und was hindert Dich daran, einen deutschen (und damit EU-)Wohnsitz auf dem Papier zu behalten, zum Beispiel bei den Eltern oder dem Bruder? Erleichtert viele Anträge und Online-Shopping innerhalb der EU.


Dann bleibt er aber krankenversicherungs-pflichtig. Er kann zwar die Versicherung kündigen, bleibt dann aber beitragspflichtig und wenn er nach Deutschland irgendwann mal zurückkehrt, hat er ein Problem.
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