Deutsche Zulassung trotz Wohnsitz Abmeldung und Umzug in die Schweiz, Übergangszeit zwischen Wohnsitzabmeldung und Zulassung in der Schweiz |
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Deutsche Zulassung trotz Wohnsitz Abmeldung und Umzug in die Schweiz, Übergangszeit zwischen Wohnsitzabmeldung und Zulassung in der Schweiz |
Gast_Auto03_* |
11.09.2019, 16:24
Beitrag
#1
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Hintergrund:Wohnsitzverlegung von Norddeutschland in die Schweiz Die Frage lautet: Da es in der Schweiz 4-6 Wochen dauert bis zur technischenFahrzeugkontrolle und Zulassung, darf ich mein Fahrzeug solange in Deutschlandzugelassen lassen obwohl ich den deutschen Wohnsitz abgemeldet habe? 1) Lautmeinem deutschen Bekanntenkreis JA: Es soll zuerst die schweize Zollabwicklungfür das Fahrzeug erfolgen, und erst nach der Zulassung in der Schweiz das Autoin Deutschland abmelden (also ca 4-6 Wochen nach Wohnsitzverlegung) 2) LautVersicherung JA: ich darf bis zum Jahresende nach der Wohnsitzabmeldung dasAuto mit deutschem Kennzeichen fahren (impliziert, dass das Fahrzeug solange inDeutschland zugelassen bleibt) 3) LautZulassungsstelle Lörrach JA: hat man ein Jahr Zeit. 4) LautWebsuche NEIN: das Fahrzeug darf in Deutschland nicht mehr zugelassen sein,sobald der Wohnsitz wegen Umzug ins Ausland abgemeldet ist. Ausnahme ist Angabeeines Empfangsbevollmächtigters in Deutschland, was ich nicht kann. 5) LautZoll eher NEIN, denn das Fahrzeug soll bei der Zulassungsstelle zuerstabgemeldet werden, damit die Daten elektronisch dem Zoll für die Abwicklungübermittelt werden. 6) PS:Ausfuhrkennzeichen holen ist nicht wirklich eine Option aufgrund der EntfernungWohnsitz-Grenze und Widerspruch zu 1). Kann dabeijemand helfen/ hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht? Vielen Dank im Voraus |
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11.09.2019, 17:01
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13428 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Ausfuhrkennzeichen bekommst Du bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle, also quasi vor Ort. Und was hindert Dich daran, einen deutschen (und damit EU-)Wohnsitz auf dem Papier zu behalten, zum Beispiel bei den Eltern oder dem Bruder? Erleichtert viele Anträge und Online-Shopping innerhalb der EU. |
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12.09.2019, 06:25
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 629 Beigetreten: 05.04.2011 Mitglieds-Nr.: 58760 |
Du kannst auch den Hauptwohnsitz in D aufgeben, bzw zu einem Nebenwohnsitz umwandeln.
Du solltest halt jemand haben, der Dir bei Bedarf wichtige Post (zB Bußgeldbescheid) nachsendet. Da sollte sich doch, eventuell gegen Entgelt ein Nachbar finden. |
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Gast_Auto03_* |
12.09.2019, 14:22
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#4
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Liebe Ulm & Michel51
vielen Dank für Eure Rückmeldung. Den Deutschen Wohnsitz werde ich aufgeben und gesetzestreu abmelden. Komische Sachen wie Schein behalten, Familie oder auf dem Papier mache ich nicht, ist weder meine Art noch Intention. Ich möchte nur gerne hören, wie andere Deutsche Auswanderer gemacht haben zwischen ihrer Abmeldung in Deutschland und Auto Zulassung in der Schweiz. Viele Grüsse |
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12.09.2019, 16:35
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Die "komischen Sachen" sind aber ein legaler weg sich das Leben leichter zu machen.
Vllt ist genau dies auch die Antwort, weil andere Deutsche die nach der Schweiz auswanderten es genau so machten, weil das ein einfacher legaler weg ist. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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16.09.2019, 23:11
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Vllt ist genau dies auch die Antwort, weil andere Deutsche die nach der Schweiz auswanderten es genau so machten, weil das ein einfacher legaler weg ist. Jupp. Auto in D zugelassen lassen. Man kann natürlich die Behörde über die neue Adresse informieren. Ausfuhrkennzeichen sind nicht notwendig. Zolltechnisch ist es auch kein Problem, da die Kennzeichen keine zollrechtliche Relevanz haben (sie sind nur ein Indiz).@Michel051 Nebenwohnsitz geht nicht so wirklich. Die erste Wohnung ist immer Hauptwohnung in Deutschland. Im Zweifel ist es ein Verstoß gegen das Meldegesetz. |
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22.10.2019, 22:16
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 22.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85964 |
Nicht einfach mitnehmen und fahren, sondern als Umzugsgut beim Zoll anmelden. Das geht problemlos wenn das Auto mindestens 6 Monate in Deinem Besitz ist. Wenn man das nicht macht riskiert man bei einer Kontrolle, wenn man keinen Wohnsitz mehr in D hat, Beschlagnahme und Herausgabe erst gegen ordentliche Verzollung.
Mit der entsprechenden Zollbewilligung kann man das Auto noch 1 Jahr mit deutschem Kennzeichen fahren, anschliessend (jedenfalls war das vor 20 Jahren noch so) noch ein Jahr mit einer schweizer Zulassungen mit Zollkennzeichen, erst dann muss man es final verzollen (als Umzugsgut aber billiger als normal). |
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01.11.2019, 14:06
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 525 Beigetreten: 02.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61588 |
Und was hindert Dich daran, einen deutschen (und damit EU-)Wohnsitz auf dem Papier zu behalten, zum Beispiel bei den Eltern oder dem Bruder? Erleichtert viele Anträge und Online-Shopping innerhalb der EU. Dann bleibt er aber krankenversicherungs-pflichtig. Er kann zwar die Versicherung kündigen, bleibt dann aber beitragspflichtig und wenn er nach Deutschland irgendwann mal zurückkehrt, hat er ein Problem. |
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