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> Behindertenparkplatz nicht nach DIN, Behindertenparkplatz nicht nach DIN
Herbertchen
Beitrag 11.09.2019, 14:19
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

hab neulich ausversehen auf einem Behindertenparkplatz gestandenund promt ein Ticket bekommen.
Der Parkplatz war zwar ausgeschildert (hab ich übersehen), unterscheidet sich aber in nichts von den anderen Parkplätzen und hat nicht DIN entsprechende Maße.

Lohnt sich da ein Widerspruch?

LG
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ulm
Beitrag 11.09.2019, 14:35
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Das Bußgeld hast Du aufgrund eines StVO-Verstoßes bekommen und wenn der Parkplatz nach StVO korrekt beschildert ist, geht auch das Bußgeld in Ordnung.
Eine DIN spielt dabei keine Rolle.
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Herbertchen
Beitrag 11.09.2019, 15:01
Beitrag #3


Neuling


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ok. Danke fürdie schnelle Antwort. Da hab ich aber 2 Nachfragen:

1. wenn der Parkplatz nicht nach DIN angelegt ist (steht ja so wohl auch in der STVO) dürfte er ja eigentlich nicht als Behindertnparkplatz ausgewiesen werden ???
2. Gilt die 3min Regel auch auf Behindertenparkplätzen?

LG
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janr
Beitrag 11.09.2019, 15:18
Beitrag #4


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Zeig doch bitte mal ein Bild der Situation.
FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern

Wo steht in der StVO was von DIN? think.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Herbertchen
Beitrag 11.09.2019, 15:31
Beitrag #5


Neuling


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Hast recht, steht nicht in der StVO.

"Für Behindertenparkplätze und ihre Umgebung gibt es genaue Vorgaben, welche durch entsprechende DIN-Normen festgelegt sind.
So müssen öffentliche Parkplätze mit Seitenausstieg mindestens drei Prozent bzw. mindestens einen Stellplatz für Behinderte bieten. Die Breite beim Behindertenparkplatz muss mindestens 3,50 Meter und die Länge 5,00 Meter sein.
Ein Seiteneinstieg muss stufenlos möglich sein; falls notwendig, durch Absenkung des Bordsteins.
Gehwege und Bewegungsflächen in der Nähe der Parkerleichterung für Schwerbehinderte sind ebenfalls barrierefrei zu gestalten, so dass keine Hindernisse unumgänglich sind."

hab das so gefunden, müsste die Originalquelle suchen
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janr
Beitrag 11.09.2019, 15:47
Beitrag #6


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Gefunden
(Google kann auch Texte finden)

Allerdings ist diese Quelle in vielen Punkten fragwürdig.


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Herbertchen
Beitrag 11.09.2019, 16:07
Beitrag #7


Neuling


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Wenn dir die Quelle zu fragwürdig erscheint, guckst du nach DIN 18040-3.
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janr
Beitrag 11.09.2019, 16:17
Beitrag #8


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Du hast mich falsch verstanden. Die Seite ist als Info-Quelle fragwürdig eben weil der Eindruck entsteht, daß eine DIN ein Fehlverhalten nach StVO rechtfertigt.

Für mich im Straßenverkehr gilt als einziges die StVO und wenn da ein 314 mit Rolli-ZZ drunter herumsteht, dann gilt genau dies und keine DIN. wavey.gif

Im übrigen überflog ich gerade, daß diese DIN 2014 in Kraft getreten ist um beim Bau Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Was hat das dann mit Falschparken zu tun? think.gif


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Herbertchen
Beitrag 11.09.2019, 16:28
Beitrag #9


Neuling


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sorry, da haben wir uns gegenseitig falsch verstanden. MIt "falsch" Parken hat das natürlich nichts zu tun. Die Frage an der Stelle ist, darf ein solcher - nicht DIN gerechter Parkplatz - überhaupt als Behindertenparkplatz ausgewiesen werden (im öffentlichen Verkehrsraum) ?
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janr
Beitrag 11.09.2019, 16:32
Beitrag #10


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Diese DIN geht um Parkplätze und nicht um Parkraum an Straßen.

Also um neu gebaute (seit 2014) Parkplatzanlagen an Wohnhäusern z.B.
Vor 2014 hatte man Stellplätze an Parkplätzen anders berechnet und ja auch diese sind noch vorhanden und bleiben Behindertenparkplätze.
Solche sind aber oft nicht beknollbar, weil hier der Grundstücksbesitzer regelt wer da parken darf.

Du hast aber einen Stellplatz auf einer Straße benutzt.
Da gelten andere Regeln wie diese Stellplätze aussehen dürfen.

Ein Beispiel: Bei mir um die Ecke hat eine Massagepraxis eröffnet.
Vor dem Haus ein Seitenstreifen Baujahr irgendwann 1970. Ein Teil wurde jetzt als Behindertenparkplatz beschildert weil zur Praxis auch behindere Menschen kommen.
Breite? Bordstein? Grünstreifenumgestaltung? Nix von dem und alle kommen zurecht.

Wie willst du auch so (Beispiel) einen Parkplatz nach DIN gestalten? Da müßte der Grünstreifen weg wegen der Breite in der DIN


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Freisinn
Beitrag 11.09.2019, 16:34
Beitrag #11


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Zitat (Herbertchen @ 11.09.2019, 16:01) *
2. Gilt die 3min Regel auch auf Behindertenparkplätzen?

Ja, das Halten auf Behindertenparkplätzen ist nicht verboten.
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Herbertchen
Beitrag 11.09.2019, 17:00
Beitrag #12


Neuling


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Tja, das beantwortet dann meine Fragen voll und ganz und wirft wie immer neue auf, was aber hier zu weit gehen würde.
Vielen Dank und LG
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ulm
Beitrag 11.09.2019, 17:06
Beitrag #13


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Wir sind doch dazu da, hier Fragen zu beantworten.
Das ist der Sinn eines Forums.

Also:
Auf geht´s!
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rapit
Beitrag 11.09.2019, 20:45
Beitrag #14


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Zitat (Freisinn @ 11.09.2019, 17:34) *
Zitat (Herbertchen @ 11.09.2019, 16:01) *
2. Gilt die 3min Regel auch auf Behindertenparkplätzen?

Ja, das Halten auf Behindertenparkplätzen ist nicht verboten.

Sobald man aussteigt, parkt man aber whistling.gif Auch bei "nur 2 Minuten" rolleyes.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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ukr
Beitrag 11.09.2019, 21:06
Beitrag #15


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Bezieht sich das "wer sein Fahrzeug verlässt" eigentlich das Fahrzeug als "Eigentum"?
Und wie ist in Zeiten einer Gender-StVO die Formulierung "der parkt" zu werten (hinsichtlich der AdressatInnen)? rolleyes.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.09.2019, 21:30
Beitrag #16





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Zitat (rapit @ 11.09.2019, 21:45) *
Sobald man aussteigt, parkt man aber

Du meinst scherzhaft wegen "verlassen"? Das hat ja im Deutschen zwei Bedeutungen. Solange sich das Fahrzeug noch nicht einsam und verlassen fühlt, darf der Fahrer die Fahrgastzelle verlassen.

Zitat (ukr @ 11.09.2019, 22:06) *
Und wie ist in Zeiten einer Gender-StVO die Formulierung "der parkt" zu werten (hinsichtlich der AdressatInnen)?

Parkende (m/w/d)? Das kann man aber leicht als Park-Ende lesen, also dort, wo der Garten aufhört.
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