Behindertenparkplatz nicht nach DIN, Behindertenparkplatz nicht nach DIN |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Behindertenparkplatz nicht nach DIN, Behindertenparkplatz nicht nach DIN |
11.09.2019, 14:19
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85778 |
hab neulich ausversehen auf einem Behindertenparkplatz gestandenund promt ein Ticket bekommen. Der Parkplatz war zwar ausgeschildert (hab ich übersehen), unterscheidet sich aber in nichts von den anderen Parkplätzen und hat nicht DIN entsprechende Maße. Lohnt sich da ein Widerspruch? LG |
||||
|
|||||
|
11.09.2019, 14:35
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13411 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Das Bußgeld hast Du aufgrund eines StVO-Verstoßes bekommen und wenn der Parkplatz nach StVO korrekt beschildert ist, geht auch das Bußgeld in Ordnung. Eine DIN spielt dabei keine Rolle. |
|
|
11.09.2019, 15:01
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85778 |
ok. Danke fürdie schnelle Antwort. Da hab ich aber 2 Nachfragen:
1. wenn der Parkplatz nicht nach DIN angelegt ist (steht ja so wohl auch in der STVO) dürfte er ja eigentlich nicht als Behindertnparkplatz ausgewiesen werden ??? 2. Gilt die 3min Regel auch auf Behindertenparkplätzen? LG |
|
|
11.09.2019, 15:18
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Zeig doch bitte mal ein Bild der Situation.
FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern Wo steht in der StVO was von DIN? -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
11.09.2019, 15:31
Beitrag
#5
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85778 |
Hast recht, steht nicht in der StVO.
"Für Behindertenparkplätze und ihre Umgebung gibt es genaue Vorgaben, welche durch entsprechende DIN-Normen festgelegt sind. So müssen öffentliche Parkplätze mit Seitenausstieg mindestens drei Prozent bzw. mindestens einen Stellplatz für Behinderte bieten. Die Breite beim Behindertenparkplatz muss mindestens 3,50 Meter und die Länge 5,00 Meter sein. Ein Seiteneinstieg muss stufenlos möglich sein; falls notwendig, durch Absenkung des Bordsteins. Gehwege und Bewegungsflächen in der Nähe der Parkerleichterung für Schwerbehinderte sind ebenfalls barrierefrei zu gestalten, so dass keine Hindernisse unumgänglich sind." hab das so gefunden, müsste die Originalquelle suchen |
|
|
11.09.2019, 15:47
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
11.09.2019, 16:07
Beitrag
#7
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85778 |
Wenn dir die Quelle zu fragwürdig erscheint, guckst du nach DIN 18040-3.
|
|
|
11.09.2019, 16:17
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Du hast mich falsch verstanden. Die Seite ist als Info-Quelle fragwürdig eben weil der Eindruck entsteht, daß eine DIN ein Fehlverhalten nach StVO rechtfertigt.
Für mich im Straßenverkehr gilt als einziges die StVO und wenn da ein 314 mit Rolli-ZZ drunter herumsteht, dann gilt genau dies und keine DIN. Im übrigen überflog ich gerade, daß diese DIN 2014 in Kraft getreten ist um beim Bau Barrierefreiheit zu gewährleisten. Was hat das dann mit Falschparken zu tun? -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
11.09.2019, 16:28
Beitrag
#9
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85778 |
sorry, da haben wir uns gegenseitig falsch verstanden. MIt "falsch" Parken hat das natürlich nichts zu tun. Die Frage an der Stelle ist, darf ein solcher - nicht DIN gerechter Parkplatz - überhaupt als Behindertenparkplatz ausgewiesen werden (im öffentlichen Verkehrsraum) ?
|
|
|
11.09.2019, 16:32
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Diese DIN geht um Parkplätze und nicht um Parkraum an Straßen.
Also um neu gebaute (seit 2014) Parkplatzanlagen an Wohnhäusern z.B. Vor 2014 hatte man Stellplätze an Parkplätzen anders berechnet und ja auch diese sind noch vorhanden und bleiben Behindertenparkplätze. Solche sind aber oft nicht beknollbar, weil hier der Grundstücksbesitzer regelt wer da parken darf. Du hast aber einen Stellplatz auf einer Straße benutzt. Da gelten andere Regeln wie diese Stellplätze aussehen dürfen. Ein Beispiel: Bei mir um die Ecke hat eine Massagepraxis eröffnet. Vor dem Haus ein Seitenstreifen Baujahr irgendwann 1970. Ein Teil wurde jetzt als Behindertenparkplatz beschildert weil zur Praxis auch behindere Menschen kommen. Breite? Bordstein? Grünstreifenumgestaltung? Nix von dem und alle kommen zurecht. Wie willst du auch so (Beispiel) einen Parkplatz nach DIN gestalten? Da müßte der Grünstreifen weg wegen der Breite in der DIN -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
11.09.2019, 16:34
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3303 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 |
|
|
|
11.09.2019, 17:00
Beitrag
#12
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85778 |
Tja, das beantwortet dann meine Fragen voll und ganz und wirft wie immer neue auf, was aber hier zu weit gehen würde.
Vielen Dank und LG |
|
|
11.09.2019, 17:06
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13411 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Wir sind doch dazu da, hier Fragen zu beantworten.
Das ist der Sinn eines Forums. Also: Auf geht´s! |
|
|
11.09.2019, 20:45
Beitrag
#14
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
2. Gilt die 3min Regel auch auf Behindertenparkplätzen? Ja, das Halten auf Behindertenparkplätzen ist nicht verboten. Sobald man aussteigt, parkt man aber Auch bei "nur 2 Minuten" -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
11.09.2019, 21:06
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Bezieht sich das "wer sein Fahrzeug verlässt" eigentlich das Fahrzeug als "Eigentum"?
Und wie ist in Zeiten einer Gender-StVO die Formulierung "der parkt" zu werten (hinsichtlich der AdressatInnen)? -------------------- Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen) |
|
|
Gast_Georg_g_* |
11.09.2019, 21:30
Beitrag
#16
|
Guests |
Sobald man aussteigt, parkt man aber Du meinst scherzhaft wegen "verlassen"? Das hat ja im Deutschen zwei Bedeutungen. Solange sich das Fahrzeug noch nicht einsam und verlassen fühlt, darf der Fahrer die Fahrgastzelle verlassen. Und wie ist in Zeiten einer Gender-StVO die Formulierung "der parkt" zu werten (hinsichtlich der AdressatInnen)? Parkende (m/w/d)? Das kann man aber leicht als Park-Ende lesen, also dort, wo der Garten aufhört. |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 14:25 |