Im Ausland mit über 1,6 angehalten worden, Im Ausland mit über 1,6 angehalten worden |
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Im Ausland mit über 1,6 angehalten worden, Im Ausland mit über 1,6 angehalten worden |
11.09.2019, 13:59
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85777 |
ich bin hier durch Recheren über Google gestolpert, weil ich grade mit meine Situation nicht klar kommen, bzw. nicht verstehe. Also ich wurde im Ausland mit über 1,6 Promille angehalten und dem entsprechend auch im Ausland verurteil, die Kosten lagen bei fast 2500 €. Nun wurde von der Ausländischen Behörde mein Führerschein zu meinem Verkehrsamt-Austellungsort zugeschickt. Dort wurde mir gesagt, dass ein Bericht von der Ausländischen Behörde vorlag und mir die mir jetzt hier im Inland ein MPU Anwordnung droht. Auto Fahren darf ich weiterhin und die würden mir eine Zeit für ein positiven Bescheid 2 Monate geben. Ich bin allerdings noch nie im Straßenverkehr aufgefallen. Dabei stellte sich dann im telefonat raus, das das Verkehrsamt für mich nicht mehr zuständig ist und hat die Unterlagen samt Führerschein an mein jetzigen Wohnort zu geschickt. Da war ich nun mein Führerschein abholen und mir wurde gesagt, dass mein Führerschein weider gefunden wurde, es wurde jedoch nichts von MPU oder weiteres erwähnt. Jetzt sind über mehrere Wochen vergangen und ich habe noch kein Schreiben zu einer Anordnung bekommen. Wie sollte ich hier vorgehen ? |
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11.09.2019, 14:04
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6347 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
1. Füße stillhalten und hoffen
2. Alkoholgenuß auf 0 zurückfahren 3. mit der angekündigten MPU rechnen und deshalb mit der Aufarbeitung der Sache anfangen ( das hilft Dir, selbst wenn die MPU vergessen wird ) denke mal, das weitere erzählen Dir dann andere hier @ kai R da wr ich einen bruchteil schneller -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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11.09.2019, 14:04
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
gar nicht.
Die Anordung der MPU ist möglich, aber wenn die Behörde Deines neuen Wohnortes darauf verzichtet, umso besser für Dich. Also fein die Füße still halten, die Hoffnung wächst mit jedem Tag. Willkommen im VP! -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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11.09.2019, 14:18
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85777 |
Danke zunächst für die Beiträge und das herzliche Willkommen.
Was ich mich allerdings frage wäre es denn überhaupt möglich ein positives MPU Bescheid innerhalb von 2 Monaten zu erlangen ? Ich hab mir danach gesagt ich werde nichtmal mehr nach einem Bier Auto fahren und denke immer noch an die ausländische Zelle wo man nichtmal Wasser bekommt und auf Steinen pennen soll. Zu der Behörde an meinem Wohnort kam mir das so vor das die da grade total unorganisiert sind da sie sich im Umbau befinden. Für mich wäre es natürlich doof aus beruflichen Gründen auf das pkw zu verzichten. Könnte mir ein Anwalt weiterhelfen ? Bin auf alles normaler weise per Rechtsschutz versichert. Was natürlich auch wichtig ist ich kann in Deutschland nicht mehr belangt werden, da Doppel Bestrafung ja in der eu nicht erlaubt ist. Danke für eure Infos, sind sehr hilfreich |
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11.09.2019, 14:24
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13427 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Ohne Dir Angst machen zu wollen:
Eine MPU ist keine Bestrafung! Bei der MPU wird lediglich überprüft, ob Du zukünftig in der Lage bist, saufen und fahren wirksam zu trennen. Damit werden die anderen Verkehrsteilnehmer vor alkoholisierten Autofahrern geschützt. Und selbst, wenn Du keine MPU machen musst: Setze Dich in Deinem eigenen Interesse mit Deinem Alkoholkonsum auseinander! Es war ja deutlich mehr als das Feierabendbierchen, dass Du eingeworfen hattest, bevor Du Dich hinter das Lenkrad gesetzt hast. Wie willst Du, ganz für Dich selber, sichergehen, dass Dir sowas in Deutschland nicht wieder passiert? |
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11.09.2019, 14:30
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85777 |
Ich sehe es nicht als Bestrafung.
Ich glaube auch das es ziemlich sinnvoll ist. Man lernt nie im Leben aus. Ich selbst habe selbst viel Psychologie im Studium gehabt und weiß wie man sich gedanklich weiter bilden kann. Wenn ich ehrlich bin ich hier im Lande bestimmt auch schon über die Promille Grenze gefahren und bin eigentlich froh das ich auch mal erwischt wurde, weil ich mein Der Typ bin der von Fehlern lernt. Mir gehts nur darum wie ich das Problem am besten lösen kann so dass Job (hier bzw. nicht mehr möglich) und Familie nicht zu kurz kommt, falls der Führerschein entzogen wird. |
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11.09.2019, 14:41
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
kauf Dir ein Buch, z.B. der Testknacker und lies Dich ein bißchen ein. Verändere Deinen Alkoholkonsum und reflektiere Deine Motive. So bist Du auch wenn eine Aufforderung mit kurzer Frist kommt, einigermaßen gerüstet und kannst ein positives Gutachten bekommen. Der Rest ist Hoffnung. ein Anwalt kann da nicht helfen.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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11.09.2019, 18:53
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85777 |
Perfekt danke euch, hab mir das Buch mal gekauft und werde es mal durchlesen.
Liebe Grüße |
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