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> Neue Verkehrszeichen, Scheuers StVO-Novelle
Explosiv
Beitrag 16.08.2019, 06:48
Beitrag #51


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Die Autofahrer kriegen ja schon die eigenen Regeln nicht gebacken, was erwartest Du da bei Regeln, Dritte betreffend?
Blinken bei abknickender Vorfahrt ist so ein Fall. Blinken generell sowieso.
Und dass bei Abbiegeunfällen die Radfahrer übersehen wurden, glaube ich mittlerweile. Weil auch Busse, LKW, Straßenbahnen "übersehen" werden. Meldungen diesbezüglich gibt es genug.
Also reichlich Futter für regelmäßige Nachschulungen. Vielleicht fällt dann sogar noch was für die Sicherheit von Radlern und Fußgängern bei ab.


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Pirminator
Beitrag 16.08.2019, 07:04
Beitrag #52


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Man darf meiner Ansicht nach schon fragen, warum Mindestüberholabstände nicht auch für Radfahrer gelten sollten?

Wenn hier das wesentliche Argument "Unfallvermeidung" ist, dann sehe ich (als Extrem-Vielradler) keinen wirklichen Grund, warum diese Regelung nur für motorisierte Fahrzeuge gelten sollte. Denn wenn man sich wegen eines einen streifenden Radfahrers auf die Fresse legt, mag das nur in den seltensten Fällen tödlich enden. Schwere und leichte Verletzungen als auch Sachschäden am Rad sollte man nicht einfach so abtun. Außerdem würde sich damit ein Überholverbot (Unbenutzbarkeit / Unzumutbarkeit?) auf den teils auch extrem schmalen Wegelchen ergeben.

Ja, je nach Größe des Fahrzeugs und der Windverhältnisse kann man noch den Sog als Argument bringen. Aber der ist - wenn nicht grade mit einem Lkw mit weniger als 50 cm überholt wird - auch mehr ein Gefühl, denn physikalisch relevant.

Das bei dieser Regelung aber überwiegende Argument "Unfallfolgenminderung" (also: Kfz macht mehr Aua) hat in meinen Augen die gleiche Qualität wie die "Argumente", die stets zum Thema "Fahrradhelm" kommen...

Was soll das überhaupt bringen? Gerichtlich nachweisbar wird das in den meisten Fällen sowieso nicht sein. Das wird also genauso eine täglich Millionenfach ignorierte Regel, wie die, dass man auch Radfahrer bei durchgezogener Linie nicht überholen darf (was man m. E. auch mal ändern könnte). Überhaupt wird das Thema Überholabstände meines Erachtens völlig überbewertet, denn damit wird mal wieder suggeriert, dass grade die Gefahr, von hinten überfahren zu werden, besonders groß wäre... Aber: was wird denn wohl passieren, wenn Autofahrer nun auch ausdrücklich per StVO nicht mehr an Radfahrern auch nur annähernd legal vorbeikommen? Es wird von Seiten der Autofahrer noch mehr nach benutzungspflichtigen(!) "Radwegen", "Radinfrastruktur" und kompletten Straßensperrungen (die Radfahrer kann man ja dann einfach auf Wirtschaftswege abschieben...) geschrien.


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Andreas24
Beitrag 16.08.2019, 07:20
Beitrag #53


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Zitat (Pirminator @ 16.08.2019, 08:04) *
(...) und kompletten Straßensperrungen (die Radfahrer kann man ja dann einfach auf Wirtschaftswege abschieben...) (...)

Genau dafür gibt es ja dann das "Radschnellweg-Schild" whistling.gif


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Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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ilam
Beitrag 16.08.2019, 07:53
Beitrag #54


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Zitat (Pirminator @ 16.08.2019, 07:04) *
Man darf meiner Ansicht nach schon fragen, warum Mindestüberholabstände nicht auch für Radfahrer gelten sollten?


Hauptgrund:
So gut wie keine bei Überholabstand von 1,5m überholtaugliche Radwege (man bräuchte eine Radwegbreite von 2,8m) bzw. mangelnder Platz für diese. Damit fast nirgends eine Benutzungspflicht mehr möglich.


Zitat
Aber: was wird denn wohl passieren, wenn Autofahrer nun auch ausdrücklich per StVO nicht mehr an Radfahrern auch nur annähernd legal vorbeikommen?


Dem ist ja nicht so. Man kommt nicht innerhalb der gleichen Spur legal an den Radfahrern vorbei. Das ist heute aber auch schon so - egal ob der Überholabstand nun 1 oder 1,5m sind...
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granny
Beitrag 16.08.2019, 08:29
Beitrag #55


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Zitat (ks-film @ 15.08.2019, 16:17) *
Hier meine Kommentare zu den VZ

Zitat (Quelle: BMVI)

Warum beschildert man dann nicht einfach Fahrradstraßen?

Warum beschildert man nicht einfach *keine* Fahrradstraßen? Eine Fahrradstraße kennzeichnet nichts, was mit nicht auch mit Z.260 klären könnte. Die heute übliche Fake-Fahrradstraße "KFZ frei" ist doch im Grunde bloß eine grüngewaschene stinknormale T30-Regelung.

Zitat
Zitat (Quelle: BMVI)

Wenn der Versuch in den Städten erfolgreich war, warum nicht?

Wo bitte braucht man den grünen Pfeil? Doch nur auf Straßen mit Radverkehrsanlagen. Ohne solche würde man Radfahrer nur zum gefährlichen Rechtsvorbeischlängeln an Warteschlangen verführen, auch wenn dafür der Platz zu knapp wäre. Das mindeste wäre verstärkte Anstiftung zum Streit zwischen den Verkehrsteilnehmern, wenn wartende KFZ die Gasse am Bordstein ganz bewusst zumachen, um den Radlern das für sie erlaubte Rechtsabbiegen zu unterbinden. Außerdem gibt es keinen vernünftigen Grund dafür, für das Abbiegen aus dem rechten Fahrstreifen die allgemeine Grünpfeilregelung nur auf Radverkehr zu beschränken. Mit Radweg andererseits wird Rechtsabbiegen bei Rot schon jetzt flächendeckend praktiziert, weil es von den Verkehrsteilnehmern weder als Verstoß empfunden, noch erst recht jemals kontrolliert oder geahndet wird. think.gif
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Pirminator
Beitrag 16.08.2019, 08:30
Beitrag #56


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Zitat
Damit fast nirgends eine Benutzungspflicht mehr möglich.

Ja, wie jetzt? Da muss auf der Fahrbahn zwingend mit 1,5 m überholt werden (wegen Unfallvermeidung) - aber weil die Wegelchen zu schmal sind, spielt die "Sicherheit" dort dann doch keine Rolle mehr. Weil man dann die Benutzungspflicht nicht mehr so wirklich rechtfertigen könnte? think.gif

Zitat
Dem ist ja nicht so. Man kommt nicht innerhalb der gleichen Spur legal an den Radfahrern vorbei.

Wenn es denn überhaupt zwei Spuren gibt... In Zukunft wird grade außerorts auf Landstraßen mit schmäleren Regelquerschnitten (ohne Mittelstreifen) ein Radfahrer so oder so gar nicht mehr "legal" überholt werden können... whistling.gif


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granny
Beitrag 16.08.2019, 08:33
Beitrag #57


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Zitat (ilam @ 16.08.2019, 08:53) *
Zitat (Pirminator @ 16.08.2019, 07:04) *
Man darf meiner Ansicht nach schon fragen, warum Mindestüberholabstände nicht auch für Radfahrer gelten sollten?


Hauptgrund:
So gut wie keine bei Überholabstand von 1,5m überholtaugliche Radwege (man bräuchte eine Radwegbreite von 2,8m) bzw. mangelnder Platz für diese. Damit fast nirgends eine Benutzungspflicht mehr möglich.

Da weitgehend Einigkeit herrscht, dass die 1,5m bereits jetzt durch die Regeln des §5 implizit vorgeschrieben sind, ist das Argument auch für die bisherige Regelung zutreffend. Und da es dennoch bislang auch keine Sau gejuckt hat... whistling.gif thread.gif
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rapit
Beitrag 16.08.2019, 09:58
Beitrag #58


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Ich freu mich jedenfalls schon auf das erste Foto einer solchen Kombination im Schildafaden:

laugh2.gif whistling.gif
Wahrscheinlich direkt durch verlinkten Presseartikel: "Eröffnung der Fahrradautobahn XY"


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ulm
Beitrag 16.08.2019, 10:01
Beitrag #59


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Schön, dass Du meine Gedanken bebildert hast.
Einfach nur Gemurkse!

...und dann noch die Farbe grün als Verkehrszeichen-Hintergrund einführen.
Wenn man sowas macht, dann gehört ein Konzept Strategie dahinter!


Edith sagt: "Konzept" im Sinn von "Rohfassung" ist es ja schon, sollte aber besser "klar umrissener Plan" sein.
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rapit
Beitrag 16.08.2019, 10:05
Beitrag #60


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Zitat (ilam @ 16.08.2019, 08:53) *
So gut wie keine bei Überholabstand von 1,5m überholtaugliche Radwege (man bräuchte eine Radwegbreite von 2,8m) bzw. mangelnder Platz für diese. Damit fast nirgends eine Benutzungspflicht mehr möglich.

Für solche Überholungen benutze ich immer kurz die Fahrbahn... thread.gif

Ich sehe den Radweg als temporär blockiert/unbenutzbar an. rolleyes.gif

Zitat (ulm @ 16.08.2019, 11:01) *
die Farbe grün als Verkehrszeichen-Hintergrund einführen

no.gif das gibt es schon lange

Zitat (Pirminator @ 16.08.2019, 00:09) *
Am bescheuertsten finde ich allerdings, dass hier wohl einmal mehr eine Chance vertan werden soll, endlich rechteckige Radwegschilder in die StVO aufzunehmen.

+ 1
Ja, die bräuchte es.


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ulm
Beitrag 16.08.2019, 10:09
Beitrag #61


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Zitat (rapit @ 16.08.2019, 11:05) *
Zitat (ulm @ 16.08.2019, 11:01) *
die Farbe grün als Verkehrszeichen-Hintergrund einführen

no.gif das gibt es schon lange

Au, sorry, an die hatte ich gar nicht gedacht... crybaby.gif
Vielleicht fahre ich einfach zu schnell, um die mit beiläufigem Blick wahrzunehmen... whistling.gif
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Pirminator
Beitrag 16.08.2019, 11:05
Beitrag #62


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Zitat (rapit @ 16.08.2019, 11:05) *
Zitat (Pirminator @ 16.08.2019, 00:09) *
Am bescheuertsten finde ich allerdings, dass hier wohl einmal mehr eine Chance vertan werden soll, endlich rechteckige Radwegschilder in die StVO aufzunehmen.

+ 1
Ja, die bräuchte es.

Ich hatte vor einer Weile den LBM Rheinland-Pfalz darum gebeten, doch im Zuge der geplanten StVO-Änderung noch einmal dem Bundesverkehrsministerium gegenüber den Wunsch zu äußern, eben solche Schilder in die StVO aufzunehmen. Grade auch deshalb, weil eben jene rheinland-pfälzische Obere Straßenbau- und Verkehrsbehörde ein Schreiben (21. Januar 2019) an alle Straßenverkehrsbehörden des Landes verfasst hatte, in welchem es jenen die "Piktogramm-Lösung" vorschlägt. Aber selbst feststellt, dass man von der Rechtssicherheit dieser "Lösung" selber nicht so wirklich überzeugt ist; vor allem auch deshalb, weil es sich bei Pflastermalereien ja eben nicht um Verkehrszeichen handele...

Als Antwort bekam ich dann dies:

Zitat
die Notwendigkeit, nicht benutzungspflichtige Radwege rechtssicherkennzeichnen bzw. beschildern zu können, wurde bereits vor geraumer Zeit an das Bundesverkehrsministerium herangetragen.

Prinzipiell strebt man dort aber den Abbau des Schilderwaldes an und nicht die Einführung neuer Verkehrszeichen an.

Ach, echt...!? think.gif


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ilam
Beitrag 16.08.2019, 11:17
Beitrag #63


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Was ich insgesamt mal wieder sehr traurig finde, ist die verzerrte Berichterstattung darüber und dann auch die entsprechende Reaktion:

Beispiel:

https://www.spiegel.de/auto/aktuell/strasse...-a-1282024.html
(da DPA-Meldung findet man entsprechende Artikel fast überall, Spiegel ist nur ein Beispiel, auch auf NDRInfo hört ich die Meldung, dass Scheuer die Busspuren freigeben will...)


Tenor: Busse müssen sich zukünftig die Busspuren mit PKW mit mindestens 3 Insassen teilen. Der Städtetag und die OEPNV-Betreiber kritisieren dieses Vorhaben.
Was hierbei untergeht: Es geht nur um ein Zusatzschild, dass dieses ermöglichen soll, keine generelle Freigabe.

In HH haben wir eine Busspur, die einer ehemaligen Straßenbahnstrecke folgt, auf der die Busse im 2-3 Minutentakt (pro Richtung) durchrauschen. Da wird man so ein Schild garantiert nicht aufstellen. An anderen Orten kann gerade diese Option dazu führen, dass überhaupt erst eine Busspur eingerichtet wird. In anderen Ländern funktioniert sowas teilweise richtig gut. Warum nicht so eine Option schaffen?
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WurstCase
Beitrag 16.08.2019, 11:41
Beitrag #64


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Zitat
Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.

Ist damit gemeint, dass der normale Grünpfeil, den es schon gibt, nicht für Radfahrer auf einem Radweg gilt?

Zitat
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.

Deshalb etwa? Finde ich im Kontext (des Absatzes der StVO) nicht ganz eindeutig.

Seit Beginn der Diskussion über einen Grünpfeil nur für den Radverkehr frage ich mich auch, ob bei diesem dann auch immer erst angehalten werden müsste, wie vor einem Stoppschild, oder ob es wie ein "Vorfahrt achten"-Schild gehandhabt würde. Bei ersterem glaube ich kaum, dass sich daran jemand halten würde.
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rapit
Beitrag 16.08.2019, 11:53
Beitrag #65


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Zitat (WurstCase @ 16.08.2019, 12:41) *
ob bei diesem dann auch immer erst angehalten werden müsste, wie vor einem Stoppschild

So ist es...


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Mueck
Beitrag 16.08.2019, 13:26
Beitrag #66


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Zitat (ukr @ 15.08.2019, 19:33) *
Ich bin ja mal gespannt, wie man die Freigabe für PKW mit Fahrgemeinschaften überwachen will
ist doch einfach, sitzen doch alle vorne nebeneinander, siehe Schild ... whistling.gif
Zitat (ukr @ 15.08.2019, 19:33) *
und ob man sich in diesem Zusammenhang der Thematik mit den "besonderen Lichtzeichen" widmet. thread.gif
Also eigentlich ist das in der VwV-StVO schon gelöst ... Nur bei Taxi-Berufskraftfahrern reichen die speziellen, sonst gehören normale dazu ...


Zitat (Baghira @ 15.08.2019, 20:04) *
Die 150\innerorts/200(außerorts)/cm Abstand zum überholenden Rad ist schon durch Gesetze bestätigt, im Gesetz machts aber auch was her, ...
... und wird einfacher beknollbar, weil ohne die Festschreibung wird's glaub schwierig, eine Unterschreitung zu verfolgen, oder? Ob das in der Praxis was ändert ...


Zitat (Pirminator @ 16.08.2019, 00:09) *
Und wer braucht überhaupt ein Vz für diesen Radschnellweg-Quatsch?
Statt nur Rad weg nun Rad schnell weg, ganz schnell weg ... whistling.gif

Zitat (Pirminator @ 16.08.2019, 00:09) *
Am bescheuertsten finde ich allerdings, dass hier wohl einmal mehr eine Chance vertan werden soll, endlich rechteckige Radwegschilder in die StVO aufzunehmen.
Da hatte man sich doch schon in irgendeinem Kreis auf die Piktogramme geeinigt?
Wäre ausreichend, da mit keinen Pflichten verbunden.
Und wenn Schild, dann lieber in schwarz-weiß, wie es auch schon zu sehen war, als in blau-weiß, weil die Ecken zu schnell übersehen werden ... whistling.gif
Jedenfalls wird man im Elsass schon mal trotz Ecken am Schild angehupt ... Ob nur von Autos mit deutschem Kennzeichen, müsste ich mal drauf achten, war in letzter Zeit dafür aber zu selten drüben ...
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ks-film
Beitrag 16.08.2019, 13:30
Beitrag #67


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Zitat (rapit @ 15.08.2019, 15:29) *
Ach ja, der Radschnellweg: warum muss das a) grün sein,

Zitat (ulm @ 16.08.2019, 11:01) *
...und dann noch die Farbe grün als Verkehrszeichen-Hintergrund einführen.


Tatsächlich sind schon einige Radschnellwege so beschildert... BILD BILD BILD
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rapit
Beitrag 16.08.2019, 13:48
Beitrag #68


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Da fehlt ja überall der dicke weiße Rand. Das muss weg.

Zitat (Mueck @ 16.08.2019, 14:26) *
Jedenfalls wird man im Elsass schon mal trotz Ecken am Schild angehupt

Hir in D wirst Du sogar bei abmontierten Schildern angehupt.

Wahrscheinlich deutest Du das gehupe falsch. Das sind Warnsignale, weil der Kraftfahrer plötzlich und überraschend feststellt, dass er seinen Sicherheitsabstand wie geplant nicht einhalten kann - äh: nicht wie geplant, ach, verplappert... rolleyes.gif


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Mueck
Beitrag 16.08.2019, 15:05
Beitrag #69


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Zitat (rapit @ 16.08.2019, 14:48) *
Hir in D wirst Du sogar bei abmontierten Schildern angehupt.
Erzähl Neues ... crybaby.gif

Zitat (rapit @ 16.08.2019, 14:48) *
Wahrscheinlich deutest Du das gehupe falsch. Das sind Warnsignale, weil der Kraftfahrer plötzlich und überraschend feststellt, dass er seinen Sicherheitsabstand wie geplant nicht einhalten kann - äh: nicht wie geplant, ach, verplappert... rolleyes.gif
Endlich spricht mal jemand die Wahrheit gelassen aus! rolleyes.gif

So, jetzt mal 'ne Runde verplappernde Autofahrer zählen ... whistling.gif
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SeriousSam
Beitrag 16.08.2019, 16:14
Beitrag #70


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Zitat (Mueck @ 16.08.2019, 14:26) *
Zitat (Baghira @ 15.08.2019, 20:04) *
Die 150\innerorts/200(außerorts)/cm Abstand zum überholenden Rad ist schon durch Gesetze bestätigt, im Gesetz machts aber auch was her, ...
... und wird einfacher beknollbar, weil ohne die Festschreibung wird's glaub schwierig, eine Unterschreitung zu verfolgen, oder? Ob das in der Praxis was ändert ...

2m außerorts? Kante Außenspiegel zu Kante Lenker? Dann kann ein Radfahrer, wenn er es drauf anlegt, selbst eine 6-7 Meter breite Bundesstraße in einer Richtung lahmlegen, oder hab ich da einen Denkfehler? laugh2.gif
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rapit
Beitrag 16.08.2019, 16:57
Beitrag #71


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Zitat (SeriousSam @ 16.08.2019, 17:14) *
oder hab ich da einen Denkfehler? laugh2.gif

Ja, Du zählst dann als langsames Fahrzeug, welches behindert und musst ständig rechts ran um die anderen passieren zu lassen. Regelkonformes Radfahren agO ist damit quasi passé.

Aber so konsequent zu Ende zu denken ist absolut zu viel vorausgesetzt bei den verantwortlichen Politikern.

Abgesehen davon wird dadurch quasi das Hupen legalisiert (Anzeigen der Überholabsicht): "Hey, ich will vorbei, fahr mal rechts ran!"


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Mueck
Beitrag 16.08.2019, 22:46
Beitrag #72


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Zitat (SeriousSam @ 16.08.2019, 17:14) *
2m außerorts?
yes.gif
Zitat (SeriousSam @ 16.08.2019, 17:14) *
Kante Außenspiegel zu Kante Lenker?
yes.gif
Zitat (SeriousSam @ 16.08.2019, 17:14) *
Dann kann ein Radfahrer, wenn er es drauf anlegt, selbst eine 6-7 Meter breite Bundesstraße in einer Richtung lahmlegen, oder hab ich da einen Denkfehler? laugh2.gif
Meter nach rechts, zwei nach links und mein Kettwiesel fast 'n Meter breit, macht 4 m, bleiben noch 2-3 m übrig, musste halt links bissele Staubaufwirbeln, dann klappt das schon ... whistling.gif


Zitat (rapit @ 16.08.2019, 17:57) *
Ja, Du zählst dann als langsames Fahrzeug, welches behindert und musst ständig rechts ran um die anderen passieren zu lassen. Regelkonformes Radfahren agO ist damit quasi passé.
Zitat
Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.
1. Da diskutieren wir dann erst mal die geeignete Stellen durch ...
Irgendwo mitten auf der Fahrbahn bleibe ich garantiert nicht stehen, sollte schon eine passende Bucht oder Einfahrt sein ...
2. "nur so Überholen möglich", also sobald man ab und zu eine gegenverkehrsfreie Lücke findet, war's das schon wieder ...
3. da muss sich schon eine Schlange bilden und die darf sich nach 2. auch nicht wieder abbauen ...

Ja, es gibt da die eine oder andere Strecke, wo man sich etwas unbeliebt macht, weil es am rechten Rand nur selten geeignete Stellen gibt ...

Zitat (rapit @ 16.08.2019, 17:57) *
Abgesehen davon wird dadurch quasi das Hupen legalisiert (Anzeigen der Überholabsicht): "Hey, ich will vorbei, fahr mal rechts ran!"
Zitat
§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt
"überholt", nicht "zu überholen wünscht"!
Der Wille zählt nur in § 9, in § 16 zählt nur die Tat!
Mensch rapit, nun lies doch endlich mal die StVO ordentlich!!!1111elf rolleyes.gif laugh2.gif
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Servior
Beitrag 17.08.2019, 06:50
Beitrag #73


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Zitat (Explosiv @ 16.08.2019, 07:48) *
Die Autofahrer kriegen ja schon die eigenen Regeln nicht gebacken, was erwartest Du da bei Regeln, Dritte betreffend?
Blinken bei abknickender Vorfahrt ist so ein Fall. Blinken generell sowieso.
Und dass bei Abbiegeunfällen die Radfahrer übersehen wurden, glaube ich mittlerweile. Weil auch Busse, LKW, Straßenbahnen "übersehen" werden. Meldungen diesbezüglich gibt es genug.
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Ich geben dir recht, dass die Autofahrer sich häufig nicht an die Regeln halten. Hier gehört mehr Kontrolle und ggf. auch Nachschulungen her.
Nur sind wir mal ehrlich, gilt das gleiche nicht auch für alle anderen Verkehrsarten?

Ich sehe täglich Radfahrer die benutzungpflichtige Radwege ignorieren, auf dem Gehweg fahren oder ohne zu schauen vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln. Richtungswechsel, Spurwechsel, etc. anzeigen gibt es auch nur selten.

In wie weit helfen neue Schilder dagegen? Meiner Ansicht nach überhaupt nicht.


Zitat
Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Die bisherige Formulierung in der StVO stellt das Hintereinanderfahren in den Vordergrund und kann daher missverstanden werden.


Bin mal auf die Formulieren gespannt. Grade der Passus "wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird" lässt genug Streitpotenzial offen. Ab wann behindert man den Verkehr durch nebeneinander fahren?
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Dlarah
Beitrag 17.08.2019, 07:43
Beitrag #74


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Zitat (rapit @ 16.08.2019, 14:48) *
Zitat (Mueck @ 16.08.2019, 14:26) *
Jedenfalls wird man im Elsass schon mal trotz Ecken am Schild angehupt
Hir in D wirst Du sogar bei abmontierten Schildern angehupt.

Ich stehe auf dem Schlauch (was nicht heißt, dass ich sonst alles mitkriegen würde). Was bitteschön hat es denn mit diesen Ecken auf sich?


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Pirminator
Beitrag 17.08.2019, 07:55
Beitrag #75


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Zitat
Nur sind wir mal ehrlich, gilt das gleiche nicht auch für alle anderen Verkehrsarten?

Quantitativ? Vielleicht. Qualitativ? Nein! Radfahren oder zu Fuß gehen ohne Führerschein ist z. B. keine Straftat. Weil von einem Fahrrad für Dritte eine um Welten geringere Lebensgefahr ausgeht. Deshalb ist dieses "aber die anderen (vor allem die Radfahrer) halten sich auch nicht an die Regeln" mit Verlaub ein doofes, aber leider endlos wiedergekäutes Argument. Zumal ein Großteil der "Regeln" (vor allem durch örtliche Anordnungen), von denen u. a. auch Radfahrer miterfasst werden, nur wegen der Kfz existiert. Ich darf mich z. B. schon auch wieder seit gut einem Jahr mit den Behörden rumärgern, weil die komplett unnötig die Zufahrt und alle von der Hauptstraße abzweigenden Nebenstraßen einer Ortsdurchfahrt wegen Bauarbeiten mit Z 250 und "Anlieger frei" beschildert haben... Fehler-Einsicht? Null! Das gilt auch für nahezu alle Feld- und Waldwege. Aber ich als Radfahrer soll mich an diese "Regel" halten, weil Regeln doch so wichtig seien...!? Leckt mich doch! ranting.gif
Zitat
Ich sehe täglich Radfahrer die benutzungpflichtige Radwege ignorieren, auf dem Gehweg fahren oder ohne zu schauen vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.

Laut BASt V 184 ist die Wahrscheinlichkeit, einen Radfahrer zu treffen, der ein Wegelchen missachtet (sei es nun bebläut oder nicht) verschwindend gering. Ich gratuliere dir, dass du so ein seltenes Exemplar sichten konntest. whistling.gif Außerdem solltest du dir die Frage stellen, warum sie in vielen Situationen überhaupt vom "Radweg" auf die Fahrbahn wechseln müssen... Aber ja, da ist der Radfahrer der Böse, weil er nicht nach hinten kuckt. Muss er auch nicht einmal unbedingt, wenn er über ein halbwegs intaktes Gehör verfügt.


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Explosiv
Beitrag 17.08.2019, 07:58
Beitrag #76


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Und für die Deppen muss ein BEV bei Langsamfahrt extra Krach machen, damit sie ihre Unart, nicht zu schauen, weiter schadlos betreiben können.
Toll.


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Servior
Beitrag 17.08.2019, 09:10
Beitrag #77


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Zitat (Pirminator @ 17.08.2019, 08:55) *
Zitat
Nur sind wir mal ehrlich, gilt das gleiche nicht auch für alle anderen Verkehrsarten?

Quantitativ? Vielleicht. Qualitativ? Nein! Radfahren oder zu Fuß gehen ohne Führerschein ist z. B. keine Straftat. Weil von einem Fahrrad für Dritte eine um Welten geringere Lebensgefahr ausgeht. Deshalb ist dieses "aber die anderen (vor allem die Radfahrer) halten sich auch nicht an die Regeln" mit Verlaub ein doofes, aber leider endlos wiedergekäutes Argument. Zumal ein Großteil der "Regeln" (vor allem durch örtliche Anordnungen), von denen u. a. auch Radfahrer miterfasst werden, nur wegen der Kfz existiert.


Deine hier genannten Regeln existieren überhaupt nur, weil die Leute nicht in der Lage sind sich untereinander zu verständigen. Jeder ist sich selbst der nächste und weiß alles besser. Die Notwendigkeit mancher Regelungen kannst du nicht einfach durch bloßes vorbeifahren verstehen.

Es gibt mehr Autofahrer als Radfahrer, hast du gut erkannt. Qualitativ unterscheidet sich das Verhalten eines Radfahrers aber eben nicht von einem Autofahrer. Dir fällt es aufgrund der höheren Anzahl Autofahrer nur mehr auf.

Eine Prüfung zur Teilnahme am Straßenverkehr sollte für jede Verkehrsart notwendig sein. Autofahrer müssen solch eine Prüfung ablegen und damit zumindest ein Grundverständnis für Verkehrsregeln zeigen. Ein Fahrrad darf sich auch der letzte Vollhonk kaufen, vollkommen egal ob er weiß wozu beispielsweise die Ampel da ist.


Zitat
Ich darf mich z. B. schon auch wieder seit gut einem Jahr mit den Behörden rumärgern, weil die komplett unnötig die Zufahrt und alle von der Hauptstraße abzweigenden Nebenstraßen einer Ortsdurchfahrt wegen Bauarbeiten mit Z 250 und "Anlieger frei" beschildert haben... Fehler-Einsicht? Null! Das gilt auch für nahezu alle Feld- und Waldwege. Aber ich als Radfahrer soll mich an diese "Regel" halten, weil Regeln doch so wichtig seien...!? Leckt mich doch! ranting.gif


Das hat nun was genau mit der Situation zu tun? Ein Fehler der Behörde, welcher sicherlich nicht den Autofahrern anzulasten ist. Ohne Autofahrer hättest du deine Zufahrt nicht einmal und könntest über Feldwege radeln. Ob du damit glücker wärst?
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ilam
Beitrag 17.08.2019, 10:21
Beitrag #78


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Zitat (Explosiv @ 17.08.2019, 07:58) *
Und für die Deppen muss ein BEV bei Langsamfahrt extra Krach machen, damit sie ihre Unart, nicht zu schauen, weiter schadlos betreiben können.
Toll.


Und ein Radfahrer, der bereits auf der Fahrbahn ist, hat sich gefälligst in Luft aufzulösen...

Zitat (Servior @ 17.08.2019, 09:10) *
Eine Prüfung zur Teilnahme am Straßenverkehr sollte für jede Verkehrsart notwendig sein.


Und wenn man durch die Fußgängerprüfung fällt, hat man ein echtes Problem... thread.gif

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Ernschtl
Beitrag 17.08.2019, 10:28
Beitrag #79


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Typisch deutsch. Alles muss geprüft und mittels Zertifikat bestätigt werden.
Warum reicht da nicht einfach eine Kursteilnahme mit Bestätigung?


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Kühltaxi
Beitrag 17.08.2019, 10:54
Beitrag #80


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Zitat (rapit @ 15.08.2019, 14:27) *
Gefolgt vom Kraftwagenpiktogramm mit 3 Personen, was für Personenkraftwagen stehen soll. wallbash.gif

Drei nebeneinandersitzend wie auf dem Bild geht in aller Regel nur bei Transportern, und die haben oft Lkw-Zulassung. rolleyes.gif
Sollen denn mit diesem Symbol Lkws und Busse überhaupt ausdrücklich und zGG-unabhängig ausgeschlossen werden?

Lustig finde ich das längs durchgeschnittene Carsharing-Auto, wie im James-Bond-Film "Die Welt ist nicht genug". laugh2.gif


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rapit
Beitrag 17.08.2019, 11:09
Beitrag #81


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Zitat (Dlarah @ 17.08.2019, 08:43) *
Was bitteschön hat es denn mit diesen Ecken auf sich?


Gibt es zB schon in Frankreich.


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ks-film
Beitrag 17.08.2019, 11:16
Beitrag #82


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Zitat (rapit @ 17.08.2019, 12:09) *


Das ist doch ein nicht benutzungspflichtiger Radweg, oder?
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Mueck
Beitrag 17.08.2019, 11:58
Beitrag #83


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Oui!
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ukr
Beitrag 17.08.2019, 12:47
Beitrag #84


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Erste Kritik wird laut.

...ob da im künftigen Einführungstext wieder eine "Zitierfehler-Sollbruchstelle" eingebaut wird?
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Ernschtl
Beitrag 17.08.2019, 12:59
Beitrag #85


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QUOTE (ks-film @ 17.08.2019, 12:16) *
QUOTE (rapit @ 17.08.2019, 12:09) *


Das ist doch ein nicht benutzungspflichtiger Radweg, oder?
Wozu braucht man dann ein Schild? Ob ein Weg als Radweg nutzbar ist sieht man doch.


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Dlarah
Beitrag 17.08.2019, 15:32
Beitrag #86


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Zitat (ks-film @ 17.08.2019, 12:16) *
Das ist doch ein nicht benutzungspflichtiger Radweg, oder?
Beim Eckigen kommt mir auch nur irgendwas mit Richt-... in den Sinn. Richtgeschwindigkeit usw. Sollen das jetzt weichgespülte nicht-ganz-so-benutzungspflichtige Wege werden? Aber wo ist die Verbindung zum Hupen?


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ks-film
Beitrag 17.08.2019, 16:29
Beitrag #87


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Zitat (ukr @ 17.08.2019, 13:47) *


Ganz ehrlich, ich finde, dass wenn diese E-Scooter nicht auf den Gehwegen fahren dürfen, sondern nur auf den Radwegen bzw. der Fahrbahn, die Scooter auch die Freigaben wie Busspuren/Einbahnstraßen/Gehwegen welche schon für Fahrräder ausgeschildert sind nutzen sollen dürfen...
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rapit
Beitrag 17.08.2019, 16:35
Beitrag #88


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Zitat (Ernschtl @ 17.08.2019, 13:59) *
Ob ein Weg als Radweg nutzbar ist sieht man doch.

Nicht unbedingt.

Besonders aber nicht bei solchen Wegen:

Zitat (Dlarah @ 17.08.2019, 16:32) *
Sollen das jetzt weichgespülte nicht-ganz-so-benutzungspflichtige Wege werden? Aber wo ist die Verbindung zum Hupen?

Das sollen solche ohne Benutzungspflicht sein.

Zum Hupen gibt es gar keine Verbindung. Wieso fragst du?


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Pirminator
Beitrag 17.08.2019, 16:52
Beitrag #89


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Oh Jesses... rolleyes.gif
Zitat (Servior @ 17.08.2019, 10:10) *
Es gibt mehr Autofahrer als Radfahrer, hast du gut erkannt. Qualitativ unterscheidet sich das Verhalten eines Radfahrers aber eben nicht von einem Autofahrer. Dir fällt es aufgrund der höheren Anzahl Autofahrer nur mehr auf.

Ich meinte damit nicht die Zahl der Verkehrsteilnehmer, sondern die (qualitative) Gefahr, die durch die (auch vorsätzliche) Missachtung von Regeln entsteht. Um es bildlich darzustellen: Dich mit dem aufblasbaren Spielzeughammer zu hauen, hat für dich eine geringere Verletzungswahrscheinlichkeit zufolge, als dich mit dem Vorschlaghammer zu malträtieren... Verboten ist natürlich beides...! whistling.gif

Zitat
Eine Prüfung zur Teilnahme am Straßenverkehr sollte für jede Verkehrsart notwendig sein. Autofahrer müssen solch eine Prüfung ablegen und damit zumindest ein Grundverständnis für Verkehrsregeln zeigen. Ein Fahrrad darf sich auch der letzte Vollhonk kaufen, vollkommen egal ob er weiß wozu beispielsweise die Ampel da ist.

Genau! Ich wünsche mir z. B. auch schon seit Jahren eine Supermarkt-StVO. Diese Anarchie dort ist kaum zu ertragen. Vor allem diese Falschparker. Und diese schweren Unfälle an den Regal-Kreuzungen immer... Zutritt nur noch für Leute mit Einkaufswagen-Füherschein Klasse 3!

Zitat
Ein Fehler der Behörde, welcher sicherlich nicht den Autofahrern anzulasten ist. Ohne Autofahrer hättest du deine Zufahrt nicht einmal und könntest über Feldwege radeln. Ob du damit glücker wärst?

Natürlich ist er auch den (in den Behörden sitzenden) Autofahrern anzulasten. Denn ohne die Autofahrer wäre auch die Sperrung erst gar nicht nötig. Diese Straßen / diese Verkehrswege gab es übrigens schon, da kam ein "Automobil" noch nicht einmal in den feuchten Träumen talentierter Sci-Fi-Autoren vor...

Zitat
Wozu braucht man dann ein Schild? Ob ein Weg als Radweg nutzbar ist sieht man doch.

Nein. Das hat sich nur im Zuge der Aufhebung der RwBp 1997 so entwickelt. Eigentlich sind nicht benutzungspflichtige "Radwege" auf Hochbord: Gehwege. Ich glaube, es war damals nach der Novelle die Stadt Mainz, die das konsequent durchgezogen und Gehwegradler verwarnt hatte. Und wie bereits angesprochen wurde: Bei 240ern haben die Behörden ein ziemliches Problem. Das ist vor allem Außerorts problematisch, weil da 99 % der Wegelchen mit Z 240 beschildert sind. Klar, man könnte natürlich auch in die StVO reinschreiben, dass fahrbahnbegleitende Wegelchen außerorts (außer, sie wären anders beschildert) nicht benutzungspflichtige Geh- und Radwege sind. Aber das wär ja zu einfach. Und irgendwer muss ja auch mal an die armen Schilderhersteller denken...


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Ochmonek
Beitrag 19.08.2019, 13:35
Beitrag #90


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Beim BMVI heißt es zu Fahrradzonen:
Zitat
Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.


Bedeutet das auch, dass in einer für KFZ-Verkehr freigegebenen Fahrradzone die Radfahrer gegenüber Kraftfahrzeugen kein rechts vor links beachten müssen?


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rapit
Beitrag 19.08.2019, 13:36
Beitrag #91


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Nein. Also... nein, so ist das nicht gemeint think.gif


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janr
Beitrag 19.08.2019, 14:18
Beitrag #92


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Leider wird immer wieder vergessen, daß dies auch geschrieben steht:
Zitat
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

Das heißt §2 und §8 StVO gelten weiter, auch wenn sie zu den allgemeinen Regeln gehören die ein Schild außer kraft setzen würde.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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ilam
Beitrag 19.08.2019, 14:53
Beitrag #93


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Die entsprechende Regelung gibt es ja heute schon bei Fahrradstraßen.

("Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden." -im Gegensatz zu "mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." aus §1 Stvo)

Defacto nicht mal mit viel gutem Willen umsetzbar.

Ein Autofahrer, der hinter einem 20km/h-Fahrrad hinterherzuckelt, weil er es mit ausreichendem Abstand nicht überholen kann, behindert die (eigentlich) 25km/h-Fahrräder. Dies merkt er aber erst, wenn er bereits längst auf der Fahrradstraße ist. Selbst wenn er jetzt anhält, behindert er ebenfalls...



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helmet lampshade
Beitrag 19.08.2019, 16:46
Beitrag #94


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Zitat (Pirminator @ 17.08.2019, 16:52) *
Klar, man könnte natürlich auch in die StVO reinschreiben, dass fahrbahnbegleitende Wegelchen außerorts (außer, sie wären anders beschildert) nicht benutzungspflichtige Geh- und Radwege sind.

Das beliebte VZ260 benachteiligt hingegen Fußgänger.
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Pirminator
Beitrag 19.08.2019, 18:41
Beitrag #95


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Zitat
Das beliebte VZ260 benachteiligt hingegen Fußgänger.

Hab ich irgendwo was zum Z 260 gesagt...!? unsure.gif

Welchen "Nachteil" hat man denn als Fußgänger? Dass man den anderen Verkehrsteilnehmern nicht mehr vorsätzlich im Weg rumlaufen - und sich somit im wahrsten Sinne des Wortes rücksichts-los und unberechenbar verhalten - darf? Welchen Vorteil hat es, auf einem 2 oder 3 m breiten Weg unbedingt in der Mitte laufen zu müssen?

Und wen interessiert das in der Praxis denn bitteschön? Ich hab es auf meinen unzähligen Mountainbiketouren auf Feld- und Waldwegen oder auf mit Z 260 (oder mit Z 250 + Zz 1022-10) beschilderten Touri-Routen noch NIE erlebt, dass die Leute von sich aus am Rand gegangen wären. Selbst wenn sie wissen, dass da andauernd Radfahrer kommen: "dann klingel halt"! Die laufen da, wo sie wollen. Ob da ein Z 240 hängt oder ein Z 260 - "durchsetzen" kannst du es als "stärkerer" Verkehrsteilnehmer eh nicht.

Ich hasse 240er übrigens auch grade deshalb wie die Pest: Fußgänger genießen dort de facto völlige Narrenfreiheit.


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Kritiker
Beitrag 19.08.2019, 20:20
Beitrag #96


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Ja, und? Hat das je einen Radfahrer interessiert? Hier in München brechen die selbst durch die Fußgängerzonen mit "Radfahrer frei", und wenn die Fußgänger nicht aus dem Weg spritzen, werden sie aus dem Weg geklingelt und gelegentlich sogar beschimpft.

Ich finde aber dieses Wir gegen Sie dermaßen zum Kotzen. Wenn ich auf dem Rad fahre, achte ich auf Fußgänqer. Wenn ich zu Fuß gehe, achte ich auf Radfahrer, selbst wenn die durch die Fußgängezone räubern. Der Verkehr geht nur miteinander, und dieses elende Konkurrenzdenken verursacht einen signifikanten Teil der Probleme, die wir im Verkehr haben.
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Pirminator
Beitrag 19.08.2019, 20:44
Beitrag #97


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Ich versuche mal, den Bogen zum Thema so halbwegs zurückzukriegen... whistling.gif

Was hat das damit zu tun? Hier wird eine mögliche Alternative für das leidige, nun einmal ein Fahrbahnverbot bewirkende und Radfahrer auf Gehwege ZWINGENDE Z 240 abgelehnt. Für welches das Bundesverkehrsministerium weiterhin keine echte Alternative erlassen will. Und warum lehnt man das Z 260 ab? Weil Fußgänger theoretisch(!) dann nur noch am Rand gehen dürften. Als wenn man auf einem 1,5 - 2 m schmalen Wegelchen überhaupt einen "Rand" finden könnte... Und als wenn dies so schlimm und der Verkehrssicherheit aller Beteiligter so abträglich wäre...

Zitat
Ich finde aber dieses Wir gegen Sie dermaßen zum Kotzen.

Da bin ich ganz deiner Meinung. Ich finde es zum Kotzen, Radfahrer immer wieder mittels Z 240 auf Gehwege zu zwingen. Nur, damit die Autofahrer eine freie Bahn bekommen. Und weiterhin von Seiten des Bundesverkehrsministeriums als einzige Alternative nur Z 239 mit Zz 1022-10 "anzubieten". Was dort freiwillig Radelnde dann halt zur Schrittgeschwindigkeit verdonnert (okay, viel mehr ist bei Z 240 ja auch kaum drin...). Auch wenn das außerorts ist und man auf der 1 km langen Gerade im Outback sieht, dass da von nirgends ein Fußgänger auftauchen kann. Deshalb mein Vorschlag: Außerorts ist automatisch alles automatisch "Geh- und Radweg" ohne Benutzungspflicht. Es sei denn, es ist anders beschildert. In der Praxis wird das ja eh so gehandhabt. Hier fehlen an allen Ecken und Enden immer wieder 240er - glaubt irgendwer, dass das die Leute davon abhält, das Wegelchen zu befahren?

Nö; da beschwert man sich doch viel lieber wieder mal über die sinkende Regelakzeptanz...

Zitat
Der Verkehr geht nur miteinander, und dieses elende Konkurrenzdenken verursacht einen signifikanten Teil der Probleme, die wir im Verkehr haben.

In der Tat. Es ist aber halt auch nicht so, dass Fußgänger sich immer und überall rücksichtsvoll verhalten würden, wo es angebracht wäre. Und es auch immer wieder mal wegen des Fehlverhaltens von Fußgängern schwerverletzte Radfahrer gibt. Nicht mehr, und nicht weniger. Aber wie gesagt: Für mich gehören Radfahrer auf die Fahrbahn. Immer. Ausnahmslos. Ich halte überhaupt nix vom StVO-systemwidrigen (und dann auch noch zwangsweisen) Mischverkehr mit Fußgängern.


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janr
Beitrag 19.08.2019, 21:02
Beitrag #98


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Zitat (Pirminator @ 19.08.2019, 21:44) *
... Ich finde es zum Kotzen, Radfahrer immer wieder mittels Z 240 auf Gehwege zu zwingen. Nur, damit die Autofahrer eine freie Bahn bekommen. ...
Klingt nach Eifersucht.

Ich kenne dafür viele Strecken die Radlern und/oder Fußgängern vorbehalten sind die mir als Autler/Kradler einen gehörigen Umweg bescheren. tongue.gif

Daß verschiedene Verkehrsarten mit verschiedenen Geschwindigkeiten und verschiedenen Auswirkungen auf verschiedenen Wegen stattfinden sollen ist in erster Linie für jede Verkehrsart an sich gut.
Man stelle sich mal Fußgänger vor die sich darüber ärgern, daß sie auf dem Gehweg bleiben müßen obwohl der Radweg daneben genau so bequem ist.
Sollen halt die Radler zurückstecken. Ist doch der Fußgänger der schwächere.

Straßen ohne Gehwege find ich auch nur dort angenehm wo man eh langsam fährt.
Mir sind auch einige Straßen ohne Radwege unangenehm.
Es gibt halt Straßen wo Radwege gut sind und es gibt Straßen wo Radwege auf freiwilliger Basis auch gut sind. Und dies sag ich auch als Autler.

Pauschalieren kann man da nicht aber auf Straßen wo 100 normal sind, gehören langsamere gefährdete Arten auf einen eigenen Bereich.
Ist auch oft so beschildert. Und daß dies dann pflicht ist, ist auch gut so.

Daß immer überall jede Verkehrsart überall hin darf ist falsch. Man kann aber darüber diskutieren ob an der einen oder anderen Strecke/Stelle die vorhandene Regel gut oder schlecht ist. wavey.gif


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ilam
Beitrag 20.08.2019, 05:13
Beitrag #99


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Zitat (janr @ 19.08.2019, 21:02) *
Daß verschiedene Verkehrsarten mit verschiedenen Geschwindigkeiten und verschiedenen Auswirkungen auf verschiedenen Wegen stattfinden sollen ist in erster Linie für jede Verkehrsart an sich gut.


Problem ist, dass sich das aber nicht durchhalten lässt. Jede Grundstücksausfahrt und jede Einmündung ist ein Konfliktbereich und bei den Rechtsabbiegern hat man dann schnell die Konstrukion "Geradeausspur für Radfahrer rechts (!!!) neben der Rechtsabbiegerspur", wo dann die Radler "aus dem Nichts" kommen aber trotzdem Vorfahrt haben.
(um den Bogen zur Schildernovelle zurückzuschlagen wird das dort auch gesehen, deshalb das langsame LKW-Abbiegen).

Ja, komplett gelöst bekommt man das nicht aber es ist nunmal so, dass die Städte in der Vergangenheit als "autogerecht" (so viele Spuren wie möglich, dazu noch viele Parkplätze) ausgelegt wurden und der Rest nur bedacht wurde, wenn noch Platz da war. Wenn man das jetzt korrigiert, lässt sich nicht verhindern, dass die Autofahrer leiden, denn der Platz ist begrenzt. Und "leiden" kann alles heißen von "Radfahrer dürfen auf die Fahrbahn" bis hin zu "eine Spur und viele Parkplätze fallen für eine bessere Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger weg".

Zitat
Sollen halt die Radler zurückstecken. Ist doch der Fußgänger der schwächere.


Bisher haben bei allen Planungen immer Radler und Fußgänger zurückgesteckt.

Schau Dir mal außerörtliche Radverkehrsführungen an. Gerne wird da zwischendurch immer wieder die Fahrbahnseite gewechselt, auf der der Fuß-/Radweg gerade angenehmer anzulegen war, während der Fahrbahnverkehr ungehindert geradeaus durchfahren kann. Auf einen kurzen Abschnitt zwischen zwei Orten ist es nicht ungewöhnlich wenn 3-4x die Seite gewechselt werden muss und nicht jeder Weg ist -freundlich gesagt- in Top-Zustand, während die Fahrbahn problemlos Tempo 120 erlaubt... (und 100 ausgeschildert ist).
Da darf man dann auch mal überlegen, warum an solchen Stellen für die Fahrbahn 100 erlaubt sein muss und die Radfahrer "verbannt" werden.
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rapit
Beitrag 20.08.2019, 08:01
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Zitat (janr @ 19.08.2019, 22:02) *
Ich kenne dafür viele Strecken die Radlern und/oder Fußgängern vorbehalten sind die mir als Autler/Kradler einen gehörigen Umweg bescheren. tongue.gif

So ist es.

Ich brauche mit dem Rad, gemütlich, zur Arbeit 16 Minuten, mit dem Auto 15 Minuten (und das nur, weil ich parkprivilegiert bin und direkt vor der Tür im Parkscheinbereich kostenlos parken kann, statt 50 Cent je 12 Minuten zu löhnen). Ich kann mit dem Rad nämlich andere Strecken fahren. Ich muss nicht über Hauptstraßen.

Aber: ich finde das hier eigentlich komplett offtopic.gif


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