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#101
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#102
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Bisher haben bei allen Planungen immer Radler und Fußgänger zurückgesteckt. ... Nö.Ansonsten siehe rapit ![]() ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#103
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Nö. ![]() Aber die Gegenbeispiele sind eindeutig rarer zu finden. Die Sicherheit des Kraftverkehrs wird niemals eingeschränkt, während dem Rad- und Fußverkehr häufig halbgare Lösungen vor die Füße geworfen werden. Welche Radverkehrsanlage hat denn den Nachweis einer erheblichen Gefahrenlage auf der Fahrbahn gemäß BVerwG? Mal schauen, ob die Novelle Einfluss auf die Straßengestaltung hat. So ist hier zum Beispiel recht häufig das Konstrukt Radfahrstreifen zwischen einer einspurigen Richtungsfahrbahn und einem Parkstreifen zu finden, gern auch in Verbindung mit Straßenbahnen, wo jene 1,5 Meter Überholabstand trotz Verkehrstrennung nicht möglich sind. Oder Haltestellen-Caps, bei denen die Bahn maximal 40 Zentimeter Abstand einhalten kann. In Anbetracht der Unmöglichkeit des legalen Überholens kann man sich derartige Radverkehrsanlagen auch sparen. Für die Grünpfeile gibt es ja schon einem Faden. Ich fahre täglich an mehreren vorbei und merke eigentlich keinen Unterschied. Lustig wird es, wenn diese wegen der Nicht-Geltung klassicher (Auto-)Grünpfeile auf Radverkehrsanlagen doppelt am Ampelmast angebracht werden - einer für den Fahrbahn-, einer für den Radverkehr. Aber nichts, was den Radverkehr nach vorn bringt. Die meisten "neuen" Regeln wie das untermaßige Überholverbot bestehen in Form von Urteilen schon ewig. Hier wird einfach der leichte Weg gegangen, statt sie stärker zu prüfen und durchzusetzen. 1,5 Meter von Urteilen in die StVO zu schreiben, kostet gar nichts, während die Durchsetzung, welche schon heute möglich wäre, richtig teuer sein würde. |
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#104
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Bei einer StVO-Novelle, die sich maßgeblich den Radlingen widmet, war das aber irgendwo abzusehen. ![]() Es ist trotzdem ![]() Wenn ich irgendwo langfahren will, wo mir der Radweg nicht gefällt, fahre ich eben a) woanders oder b) mit einem anderen Verkehrsmittel. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#105
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7909 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
b) mit einem anderen Verkehrsmittel. ... bspw. mit einem, für das das da zutrifft:"Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;" ![]() |
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#106
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Zitat (Mueck) (Umschreibung Liegerad) O klasse, du bringst mich glatt auf eine Idee: Mit Deinem mehrspurigen Fahrzeug bist Du sogar bei Zitat (Quelle: BMVI) ![]() nicht vor Überholungen sicher. Und 1,5 m muss ich zu Dir doch auch nicht einhalten, oder? ![]() ![]() Ich hupe auch brav, wenn ich dazu ansetze, damit Du Dich dünne machst. ![]() (Wer die Scherze zwischen @Mueck und mir heraulässt, kommt für den Fall, dass man das tatsächlich so interpretieren können sollte, zu einem weiteren ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#107
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
[Eckige Ecken am Blauschild] Zum Hupen gibt es gar keine Verbindung. Wieso fragst du? Ich war hier gestolpert:Jedenfalls wird man im Elsass schon mal trotz Ecken am Schild angehupt ... Ob nur von Autos mit deutschem Kennzeichen, müsste ich mal drauf achten, war in letzter Zeit dafür aber zu selten drüben ... kann's mir aber mittlerweile zusammenreimen ![]() -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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#108
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#109
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Ich kenne dafür viele Strecken die Radlern und/oder Fußgängern vorbehalten sind die mir als Autler/Kradler einen gehörigen Umweg bescheren. ![]() Das gilt für den Münchner Raum mit enger Kreuz-und Quervernetzung. Da gibt es irgendwo zwischen Bahngleis und Schrebergarten immer noch ein Gässchen. Auf der Alb und im Allgäu gibt es genau eine Straße von A nach B, und zwar so, dass die Fahrbahn über Dämme und Brücken und durch extra angelegte Einschnitte geführt wird, während das Geh/Radwegelchen jede Kuppe und jedes Loch "mitnimmt". Ich weiß ja, was jetzt kommen muss - nein, ich will kein e-Fahrzeug kaufen, und Training habe ich auch so genug. Manchmal will man auch per Fahrrad nur bequem ankommen. Edit an Rapit - na gut, richtig, es sind runde Ecken (au weia, wenn das jemand von Apple sieht!). Sind wir nicht alle ein bisschen eckig? -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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#110
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3094 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
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#111
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7653 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Wer zu Fuß geht soll das dann wahlweise auch auf der Fahrbahn tun dürfen? ![]() Wenn eckig keine Benutzungspflicht symbolisieren soll, dann müsste man es doch eher so machen: ![]() Oder, wenn man wegen des Fahrrad-Highways ohnehin die grüne Farbdose öffnet vielleicht stattdessen so: ![]() Ich finde, das sieht irgendwie gefälliger aus und ist vermutlich auch technisch einfacher (kostengünstiger!) anzufertigen. Das Carsharing-Piktogramm gibt es in der Praxis ja längst. Lässt mich immer schmunzeln, ob Voraussetzung kaputte Autos sind ![]() Und das Piktogramm für E-Car-Sharing fehlt! Vorschlag: ![]() Ist doch auch zu kompliziert, warum nicht einfacher so: ![]() bzw. für mit Stecker: ![]() und die Plakette (ja wenn man solche Fahrzeuge privilegieren will, muss man sie auch kennzeichnen...): ![]() |
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#112
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Zweifarbige Schilder sind immer teurer.
Und angefertigt sind die im nu: man nehme z.B. das Blechle eines 314ers, klebe statt eines "P" aber die Piktogramme der 237 ff. drauf... und die Plakette ... mein esrter Gedanke war: das plant der Scheuer schon länger, und deswegen hat er sich so gegen die Einführung der blauen Plakette gewehrt. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#113
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7653 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Zweifarbige Schilder sind immer teurer. ja nu, das Leben ist kein Ponyhof Zitat Und angefertigt sind die im nu: man nehme z.B. das Blechle eines 314ers, klebe statt eines "P" aber die Piktogramme der 237 ff. drauf... Aber dann darf sich wer zu Fuß geht auch aussuchen, ob er auf der Fahrbahn oder auf dem Sonderweg geht. Oben rund und unten eckig ist bestimmt teurer als zweifarbig! Zitat mein esrter Gedanke war: das plant der Scheuer schon länger, und deswegen hat er sich so gegen die Einführung der blauen Plakette gewehrt. ![]() Die blaue Plakette gibt es schon seit fast vier Jahren... |
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#114
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#115
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7909 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Zitat (Umschreibung Liegerad) O klasse, du bringst mich glatt auf eine Idee: Mit Deinem mehrspurigen Fahrzeug bist Du sogar bei Zitat ![]() nicht vor Überholungen sicher. Zitat Überholverbot von Radfahrenden Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in Zukunft ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge z. B. an Engstellen anordnen können. Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen: Und 1,5 m muss ich zu Dir doch auch nicht einhalten, oder? Nein, nein, 1,5 m wären föllig valsch, da haste Recht!![]() ![]() So'n Dreispurer sieht doch sehr nach dem Personenkreis aus §3 (2a) aus, da wären nach § 5 (4) S. 2 doch eher 3 m angemessen! ![]() damit Du Dich dünne machst. *runterguck* Das geht bei bestem Willen nicht! ![]() ![]() |
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#116
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 ![]() |
Es ist trotzdem ![]() Komisch. Meine Forderung nach rechteckigen Schildern hattest du noch mit "+ 1" kommentiert. Führt man das dann näher aus, kriegt man sowas zu hören... Das liegt aber vermutlich auch daran, dass du dir den Luxus leisten kannst, zwischen einer Vielzahl von Verkehrsmitteln wählen zu können. Es geht hier um eine relativ seltene Änderung der StVO mit dem Schwerpunkt Radverkehr. Für jeden überflüssigen Scheiß soll es hier neue Verkehrszeichen geben - nur eben keine Schilder für Wegelchen ohne Benutzungspflicht. Hier weigert sich seit über 2 Jahren die Kreisverwaltung, die Z 240 an sehr vielen Wegen zu entfernen, weil sie eben auf kein alternatives Verkehrszeichen zurückgreifen können. Oder man sehe sich den Blödsinn bei Kaiserslautern an... Alles nur, weil es offenbar eben auch weiterhin keine Wegelchen ohne Benutzungspflicht geben dürfen soll! Aber das interessiert ja außer mir komischerweise sonst niemanden...!? Zitat Wenn ich irgendwo langfahren will, wo mir der Radweg nicht gefällt, fahre ich eben a) woanders oder b) mit einem anderen Verkehrsmittel. Da spricht wieder der verwöhnte Großstädter...!? Diese "Wahl" hat aber nicht jeder. Weder ist die Zeit, der Start- und Zielort, das Verkehrsmittel, noch der Verkehrsweg jederzeit für jeden frei wählbar. Ich überspitze das mal ein wenig: Zitat Wenn das Volk kein Fahrrad hat (oder die benutzungspflichtigen Gehwege nicht mag), soll es doch 1. Klasse ICE oder Porsche fahren. Ohwei, das war sicher auch schon wieder OT... ![]() ![]() @Dlarah: Zitat Jedenfalls wird man im Elsass schon mal trotz Ecken am Schild angehupt ... Ob nur von Autos mit deutschem Kennzeichen, müsste ich mal drauf achten, war in letzter Zeit dafür aber zu selten drüben ... Das Zitat stammt nicht von mir. Ich bin übrigens in Frankreich (und ich bin da sehr oft unterwegs) in meinem ganzen Leben vielleicht 10 mal angehupt worden. 8 davon waren Deutsche. Und der Rest war eher als Anfeuerung (ist halt das Land der Tour de France) gedacht. ![]() @hk_do: Zitat Aber dann darf sich wer zu Fuß geht auch aussuchen, ob er auf der Fahrbahn oder auf dem Sonderweg geht. Das kommt drauf an, was man zu dem Vz in die Anlage zur StVO reinschreibt. Und wenn schon...? Welcher Fußgänger macht das in der Praxis? Andernfalls kann man natürlich ein Z 239 und ein rechteckiges Z 237 hinstellen... -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
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#117
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Diese "Wahl" hat aber nicht jeder. Weder ist die Zeit, der Start- und Zielort, das Verkehrsmittel, noch der Verkehrsweg jederzeit für jeden frei wählbar. Ich überspitze das mal ein wenig: Ja, Pech gehabt. So ist das schon immer gewesen, wer sich mehr leisten kann, hat mehr Freiheiten. Mehr gehe ich darauf nicht ein, und mit einem anderen Tonfall auch nicht. Denn genau den scheinst du zu wünschen, von beginn an deiner Mitgliedschaft hier. Sind wir im VP eigentlich nicht gewohnt, aber wenn nötig können wir uns auf diese Schwelle herablassen. Aber das interessiert ja außer mir komischerweise sonst niemanden...!? Doch. Ein riesiger Faden dazu nennt sich z.B. Radweg-Mecker-Thread. Da sind genau diese Fragen/Ärgernisse gut aufgehoben. Und werden auch gerne diskutiert. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#118
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15892 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
An alle "Verkehrszeichenmacher" hier, habe gerade ein schönes neues Verkehrszeichen entdeckt:
![]() https://avatars.zeit.de/avatar/6058938?v=ac6b6cd0 ("imagen" wäre wirkungsvoller aber geht leider nicht, daher nur als Link) Hier sein Erfinder. Ob das einer von uns ist? Ist ja ein perfektes "Leidmotiv" für alle Vielradfahrer hier. ![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#119
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 25.10.2018 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 84343 ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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#120
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Er ist auch hier im Forum angemeldet.
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#121
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2078 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 ![]() |
Sind zwar keine neuen Schilder, aber Neuigkeiten vom Scheuer 2.0:Er möchte die Strafen fürs Falschparken auf Rad/Gehwegen, in zweiter Reihe zusätzlich mit Punkten bestraft werden.
Bis jetzt wurden die Punkte verschwiegen.Die werden wohl nachhaltiger wirken, als die in der Presse herumschwirrenden Strafen bis zu 100 Euro. Welt Artikel Den Artikel der Saarbrücker Zeitung, der in der Welt genannt worden ist, konnte ich leider nicht finden. -------------------- |
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#122
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7909 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Schon bei den 100,- habe ich mich gefragt, wie man verhindern will, dass die Leute sich in die deutlich günstigere Kostentragungspflicht verdünnisieren ...
Bei Punkten braucht man ja schon den verantwortlichen Fahrer, oder? |
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#123
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14122 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
So ist es.
Aber das ist sowieso in meinen Augen ein typisches Sommerlochtheater. Wegen mir kann es auch nur fünf Euro kosten. Wäre okay. Wenn es denn auch wirksame Kontrollen gäbe. Wie ist es denn in der Realität? Wird denn überhaupt jeder fünfzigste Radwegblockierer beknollt? Eine Strafandrohung ist dann sinnlos, wenn es keine wirksamen Kontrollen gibt und damit die Strafe auch realisiert wird. Eltern kennen das schon aus der Kindererziehung. Im Verkehrsmysterium hat es dann wohl eher kinderlose Praktikanten... |
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#124
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Komisch, dass "eKF frei" nicht Einzug in die StVO halten soll.
Die hiesige SVB sieht sich an der Anordnung dieses Zusatzzeichens gehindert, weil es nicht Gegenstand der StVO (bzw. des VzKat) ist. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#125
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21983 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Die hiesige SVB sieht sich an der Anordnung dieses Zusatzzeichens gehindert... DAS ist ja schon fast ein Fall für einen unserer den Kuriositäten-Threads... ![]() Schon bei den 100,- habe ich mich gefragt, wie man verhindern will, dass die Leute sich in die deutlich günstigere Kostentragungspflicht verdünnisieren ... Der nächste fällige Schritt wäre die zwingende Einführung von EG-Kontrollgeräten und Fahrerkarten für ALLE Kraftfahrzeuge. Dann gäbe es keine Probleme mehr mit der Fahrerfeststellung. Das wäre außerdem ein hübschen Konjunkturprogramm für VDO und andere, und man könnte es wunderschon als Sicherheitsgewinn verkaufen. Außerdem: "Nur Verkehrssünder hätten dann etwas zu befürchten... ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#126
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7653 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Bei Punkten braucht man ja schon den verantwortlichen Fahrer, oder? es gibt doch bestimmt eine Statistik in der man nachlesen kann, wie oft die schon seit Jahren existierenden punktebewehrten Parkverstöße rechtswirksam geahndet wurden? Ich vermute mal irgendwas zwischen fast nie und überhaupt nie... |
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#127
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10192 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
An alle "Verkehrszeichenmacher" hier, habe gerade ein schönes neues Verkehrszeichen entdeckt: ![]() https://avatars.zeit.de/avatar/6058938?v=ac6b6cd0 Z315.99 "Parken halb auf Radweg erlaubt" ? ![]() (und wenn dort kein Pkw parkt, dann ist das ein benutzungspflichtiger Radweg) OJ ![]() -------------------- Kampf
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#128
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15892 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Er ist auch hier im Forum angemeldet. Ja stimmt, mit Ludwig II als Avatarbild. Mit dem hatte ich mich schon in der Wolle, aber nicht wegen Gehwegparken sondern wegen irgendwas anderem. Schon bei den 100,- habe ich mich gefragt, wie man verhindern will, dass die Leute sich in die deutlich günstigere Kostentragungspflicht verdünnisieren ... Das ist doch ganz einfach, man schreibt ein Bußgeld und läßt es rechtskräftig werden, die paar Prozent die was von Kostentragungspflicht wissen und Einspruch einlegen machen den Bock nicht fett. ![]() Bei drohenden Punkten könnte das mit der Kostentragungspflicht natürlich bekannter werden weil dann die Betroffenen wohl eher zum RA gehen, und dann ist's bestimmt irgendwann groß in der Presse. Komisch, dass "eKF frei" nicht Einzug in die StVO halten soll. Dein lachendes und winkendes Auto? Das Lachen muß dann aber weg, das ist ja noch von den alten heute ungültigen Schildern. ![]() Dann gäbe es keine Probleme mehr mit der Fahrerfeststellung. Das wäre außerdem ein hübschen Konjunkturprogramm für VDO und andere, und man könnte es wunderschon als Sicherheitsgewinn verkaufen. Außerdem: "Nur Verkehrssünder hätten dann etwas zu befürchten... ![]() War da nicht was mit "geht wegen Datenschutz nicht aber mit den Lkw- und Busdeppen kann man's trotzdem machen, da und nur da wiegt die Sicherheit schwerer"? ![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#129
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9495 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Man braucht doch keine Identifizierung.
Gut, höchstens wegen den Punkten. Die "Halterhaftung" bzw. "das nicht wissen wollen" müßte nur dem Aufwand angepasst werden. Sagen wir mal verdoppelt oder verdreifacht. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#130
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ich schreibe das Thema mal hier weiter, im Nachbarfaden passt es nicht so gut:
Komisch, dass "eKF frei" nicht Einzug in die StVO halten soll. Die hiesige SVB sieht sich an der Anordnung dieses Zusatzzeichens gehindert, weil es nicht Gegenstand der StVO (bzw. des VzKat) ist. Habe mich dann heute mal an's Verkehrsmysterium gewand, mal schauen, ob die genau so schnell reagieren: Zitat Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin als Bürger einigermaßen verwirrt, dass offenbar wegen eines extremen Formfehlers das in der eKFV vorgesehene Zusatzzeichen „eKF frei“ nicht anordnungsfähig ist. Was für mich im Ergebnis Lebensgefahr bedeutet, weil ich gezwungen bin, mit meinem eScooter auf einer Hauptverkehrsstraße (Autobahnzubringer) zu fahren, statt auf einen ungenutzten Gehweg auszuweichen. Die Straßenverkehrsbehörde in # sieht sich aber an der Anordnung und Anbringung der Zusatztafel gehindert, weil es kein Verkehrszeichen nach der StVO sei. Was ich soweit nachvollziehen kann, denn SVBen dürfen den Verkehr ja nunmal nur mit Verkehrszeichen der StVO regeln. Was mich aber erschüttert, ist, dass so ein handwerklicher grober Fehler im Verkehrsministerium überhaut passiert! Es sollte doch klar sein, dass ein Vz auch ein Vz gem. StVO sein muss. Und ich muss es ausbaden und mitten auf einer sehr gefährlichen Fahrbahn herumrollern. Na Dankeschön… Wie lange dauert es jetzt, bis das rechtskonform geändert wird? Meine Mailanfrage an die SVB Wiesbaden und die freundliche und prompte Antwort von dort anbei. ![]() Werde weiter berichten. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#131
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Antwort aus Berlin:
Zitat Sehr geehrter rapit, das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ kann seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019 gemäß § 10 Absatz 3 durch die zuständigen Straßenverkehrsverkehrsbehörden der Länder angeordnet werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ## Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat StV 24 ![]() Da wiehert der Amtsschimmel... Fehler gibt man im BMVI einfach nicht zu. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#132
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Also müssen jetzt 16 Bundesländer das ZZ erst einmal freigeben, damit es die örtliche StVB anordnen kann?
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#133
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ob das so gemeint ist, wage ich auch schon wieder zu bezweifeln.
Vielleicht hat der diese Antwort verfassende an Radwege an überörtlichen Straßen gedacht ![]() War aber auch fies von mir, die Vokabel "Autobahnzubringer" da rein zu schreiben. Das verwirrt ja doch sehr. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#134
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7653 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
"Straßenverkehrsverkehrsbehörden der Länder", "Straßenverkehrsbehörden nach Landesrecht", "oberste Landesbehörden", "höhere Verwaltungsbehörden"
Das ist für den Praktikanten am 1st-Level-Support doch eh alles das gleiche ![]() |
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#135
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich mache mal mit allgemeinen Themen zu Scheuers bescheuerter Novelle hier weiter:
Kann es sein, dass der 5m-Bereich an Kreuzungen künftig verkürzt wird? Zitat In Nummer 1 werden nach dem Wort „Fahrbahnkanten“ die Wörter „oder bis zu je 2 m vor Beginn der Eckausrundung“ eingefügt. Der §12 Abs. 2 Nr. 1 lautet dann: Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, oder bis zu je 2 m vor Beginn der Eckausrundung Kann ich mit das dann aussuchen? Ich kenne "Eckausrundungen" mit einem Radius von 0,5m... |
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Gast_Georg_g_* |
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#136
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Hast du mal ein Foto, wo das zu einer deutlichen Verringerung des Abstandes führen würde? In den meisten Fällen, die ich jetzt vor meinem geistigen Auge habe, wären 5 m ab Kantenschnittpunkt ungefähr das Gleiche wie 2 m ab Eckausrundung. Ob man es sich aussuchen kann oder ob der jeweils restriktivere Wert gilt, weiß ich nicht.
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#137
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14122 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Das "oder" übernimmt für Dich der freundliche Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes...
Ja, Du hast recht, die Formulierung ist dusselig, denn so kann man sich das kürzere Maß aussuchen. ![]() |
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#138
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#139
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Hast du mal ein Foto, wo das zu einer deutlichen Verringerung des Abstandes führen würde? Gemeint war ja wohl eigentlich (hätte man es besser formuliert...), dass in Fällen wie hier nicht so weit bis an die Ecke ran geparkt werden soll. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#140
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 25.10.2018 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 84343 ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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#141
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Ja, eben. Keine deutliche Verringerung, bei stumpfem Winkel hingegen eine leichte Verlängerung.
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#142
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Und dennoch eine Verringerung, die knöllchenrelevant sein kann
![]() Lustig finde ich auch, dass man beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen mit begleitendem Radweg usw. auf dessen Benutzungspflicht achten muss. Zitat vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eckausrundung, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, der als solcher entweder mit Zeichen 237, 240 oder 241 benutzungspflichtig angeordnet oder mit dem Sinnbild „Radverkehr“ gekennzeichnet ist. Relevant kann dabei aber nur das jeweilige Zeichen 237, 240 oder 241 am Beginn des Weges sein also zurücklaufen, oder vorher gut aufpassen. Andere Radwege (ohne Benutzungspflicht) genießen offenbar keinen solchen Schutz, sofern das Sinnbild "Radverkehr" fehlt.
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#143
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24776 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ist gar nicht so unlogisch. Freiwillige Radwege sind halt nur für die, die scheinbare Sicherheit wünschen. Da braucht es keine freien Sichtbeziehungen.
Tusch! -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#144
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5953 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Ist doch ein prima Argument, um die Benutzungspflicht wieder verstärkt anzuordnen, weil die "sonstigen" Radwege wegen der Parkregelung jetzt so unsicher sind.
![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#145
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Gelungen ist auch der neue Tatbestant nebst erhöhtem Verwarngeld fürs Zuparken von Ladesäulen für
Man erkennt in der amtlichen Begründung an, dass Fahrzeuge, die an EmoG-Ladesäulen nicht laden können, liegenbleiben könnten, obwohl das EmoG überhaupt nicht auf den Schutz der Lademöglichkeit ausgelegt ist. Gesichert wird allein das privilegierte Parken. Die umstrittene Beschilderung nach StVG, die dem Vernehmen nach wirklich auf die Verkehrssicherheit und das notwendige Laden abstellt, bleibt von der Neuerung unberücksichtigt. Zitat Die Möglichkeit der Anordnung von Stellflächen nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge wurde den zuständigen Straßenverkehrsbehörden in der StVO eingeräumt, um die Elektromobilität jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten fördern zu können. Das Zuparken dieser Stellflächen durch unbefugte Fahrzeuge insbesondere an Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur führt dazu, dass die gezielte Förderung der Elektromobilität oftmals ins Leere läuft. Darüber hinaus führt das Zuparken zu erhöhtem Parkplatzsuchverkehr. Die Stellplätze mit Ladeinfrastruktur sind über diverse internetbasierte Ladeinfrastruktur-Suchdienste ausgewiesen. Ist der Stellplatz an der Ladeinfrastruktur dann durch ein nicht befugtes Fahrzeug belegt, muss der Nutzer des elektrisch betrieben Fahrzeugs weiter nach einer freien Ladeinfrastruktur suchen und läuft Gefahr, sein Fahrzeug nicht rechtzeitig aufladen zu können und ggf. sogar liegen zu bleiben. Die Verankerung eines speziellen Regeltatbestandes unter Ausschöpfung des Verwarnungsgeldrahmens von 55 Euro ist daher gerechtfertigt und angemessen (laufende Nummer 55a BKat neu). Die Erhöhung des Verwarnungsgeldsatzes erfolgt, um wieder eine ausreichende general- und spezialpräventive Wirkung entfalten zu können und so unbefugtes Parken auf Stellflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge deutlich zu reduzieren. Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nur halbgar, so wie alles... |
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#146
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Ebend. Wenn es darum geht, die Stellfläche vor einer im Internet als frei gekennzeichneten Ladesäule für Ladewillige nutzbar zu halten, dann geht das nicht ohne konsequentes Abschleppen. Und wenn man wirklich die Flächen freihalten will, dann schreibt man das Abschleppen gleich mit in die Begründung. Dann hat auch keiner mehr eine Ausrede.
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#147
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Hat wer seine schlecht recherchierten Falschaussagen verloren? Link
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#148
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#149
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15892 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Wie ist denn der "Beginn einer Eckausrundung" genau definiert? Manchmal sind die Radien so groß und der Übergang zwischen krumm und gerade so fließend das es da durchaus Meinungsverschiedenheiten geben könnte. Der Schnittpunkt ist da doch eindeutiger.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#150
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Der Beginn der Eckausrundung ist genau dort, wo der Bordstein nicht mehr exakt ungefähr gerade verläuft.
Ist halt blöd, wenn eine Straße in einer Kurve auf einen Knotenpunkt geführt wird... -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.07.2025 - 11:54 |