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> Bußgeld für Ausländer
Skoddy
Beitrag 14.08.2019, 09:16
Beitrag #1


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Hier ist eine Diskussion entstanden. Dazu habe ich überraschenderweise widersprüchliche Angaben im Netz gefunden.

Es geht um die Höhe der Bußgelder für Ausländer, natürlich für Verstöße in Deutschland. Angelpunkt sind EU-Ausländer.

Meiner Meinung nach sind die Bußgelder für alle gleich. Was ist nicht weiss ist ob der Gebührensatz für den Schriftverkehr in Ausland höher ist.

Daher 2 Fragen: Zahlen die EU-Bürger mehr für einen hiesigen Knollen und sind die Gebühren eventuell höher?

Welche Maßnahmen können ergriffen werden wenn ein ertappter Sünder angehalten wird und nicht gleich zahlen kann?


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Kühltaxi
Beitrag 14.08.2019, 09:31
Beitrag #2


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Das eigentliche Bußgeld ist exakt das gleiche, müßten die Gebühren eigentlich auch sein, das sind ja Pauschalen und keine exakten Kosten. Verlangte Vorab-Sicherungsleistungen könnten höher sein, das Zuviel muß aber wenn ein Bußgeld feststeht rückerstattet werden.
Ich habe mal eine Knolle im Verwarnungsbereich die auf polnisch (!) nach Polen ging von hier aus bezahlt (von einem Zloty-Konto ist es unmöglich einen exakten €-Betrag zu überweisen und umgekehrt), die war genau gleich, nur der Verwarnungsbetrag.


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GerhardNL
Beitrag 14.08.2019, 09:50
Beitrag #3


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Zitat (Skoddy @ 14.08.2019, 10:16) *
Daher 2 Fragen: Zahlen die EU-Bürger mehr für einen hiesigen Knollen und sind die Gebühren eventuell höher?

Erstens nein und zweitens auch nein. Üblicherweise muss ein "auf frischer Tat ertappter" Ausländer allerdings eine Sicherheitsleistung hinterlegen, zumindest bei heftigeren Verstößen. Die wird dann nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids mit dem Bußgeld und den Gebühren verrechnet.

Zitat (Skoddy @ 14.08.2019, 10:16) *
Welche Maßnahmen können ergriffen werden wenn ein ertappter Sünder angehalten wird und nicht gleich zahlen kann?

Es könnte beispielsweise eine polizeibegleitete Fahrt zum nächsten Geldautomaten sein. Wenn es ein teurerer Verstoß ist und der Sünder sich wirklich völlig blank gibt, kann meines Wissens nach auch das Auto als Sicherheitsleistung an die Kette gelegt werden.

MfG
Gerhard


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treysis
Beitrag 14.08.2019, 11:41
Beitrag #4


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Auch Gegenstände können mW beschlagnahmt werden, bspw. eine Armbanduhr oder sowas.
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