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> Absicherung Standrohr Hydrant
tacker531
Beitrag 13.08.2019, 09:07
Beitrag #1


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Hallo Forum,

ich habe eine Frage an die Vertreter der Straßenverkehrsbehörden unter euch. Wie geht ihr in der Praxis damit um, wenn ein privater Veranstalter Wasser aus dem Netz entnehmen möchte und
dazu ein Standrohr verwendet, das in den Hydranten eingebaut wird. Je nach Lage des Hydranten schafft man dann ein Hindernis in der Fahrbahn oder Gehweg, dass ja abgesichert sein muss. Erteilt ihr
eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO???? Oder wie wird dies Problem bei euch gelöst?
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ks-film
Beitrag 13.08.2019, 20:19
Beitrag #2


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Moin,
kein Mitarbeiter einer Straßenverkehrsbehörde, aber ich würde sichergehen, dass das Standrohr mindestens entweder so



oder so



abgesichert ist...


LG


Quelle Bilder
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ukr
Beitrag 13.08.2019, 21:40
Beitrag #3


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Zunächst ist das eine genehmigungspflichtige Sondernutzung mit entsprechenden Auflagen. Denn vom Standrohr führt ja vermutlich ein Schlauch weg, der z.B. mittels Schlauchbrücken usw. gesichert werden muss. Kabel- bzw. Schlauchbrücken sind wiederum Hindernisse, die ebenfalls adäquat zu sichern und in der Regel auch behindertengerecht auszuführen sind.
Über die notwendige Absicherung kommt man wiederum zur verkehrsrechtlichen Anordnung, denn ohne den Einsatz von Absperrgeräten bzw. Verkehrseinrichtungen nach §43 Abs. 3 StVO, werden die Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis nicht zu erfüllen sein.

Hierzu mal eine Vorschau auf eine neue Rubrik, die gerade in Bearbeitung ist: http://rsa-online.com/19/Kabelbruecken/Kabelbruecken.htm


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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