Ausländischer Führerschein eingezogen |
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Ausländischer Führerschein eingezogen |
13.08.2019, 08:00
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Für den Beroffenen ist das nicht in Ordnung. Der Führerschein wird bei Auslandsaufenthalten benötigt. Weiss jemand warum der Führerschein eingezogen werden kann und wie man dagegen argumentiert? -------------------- |
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13.08.2019, 10:13
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Das geht, wenn triftige Gründe dargelegt werden können, warum man den ausländischen FS weiterhin benötigt. I.d.R. wird dann auf dem ausländischen Dokument ein Sperrvermerk für D aufgebracht.
Dazu noch einige Fragen: 1. Warum wurde denn keine Umschreibung vorgenommen? Bzw. wie hat die Behörde beim Antrag auf das Vorhandensein des ausländischen FS gem. § 2 Abs. 6 StVG i.V.m § 21 Abs. 2 FeV reagiert? Oder wurde aufgrund dessen der ausländische FS eingezogen? 2. Warum benötigt er den saudischen FS weiterhin? Was kann er mit dem deutschen FS im Ausland weniger? |
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13.08.2019, 10:43
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Die Führerschenstelle hatte die Umschreibung versagt. Daher wurde die Fahrerlaubnis hier neu beantragt. Es kann sein das der Syrer falsch beraten wurde.
Der deutsche Führerschein könnte in den nordafrikanischen Ländern eventuell anerkannt werden, wird aber dort in der Praxis nicht akzeptiert -------------------- |
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13.08.2019, 12:04
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Die Umschreibung kann ja nur versagt worden sein, wenn die Prüfungen (Theorie & Praxis) nicht abgelegt wurden?!
Dass der D-FS in Nordafrika nicht akzeptiert wäre, kann ich mir kaum vorstellen. Man braucht halt den internationalen FS dazu. Alternativ eine beglaubigte Übersetzung vom Konsulat (da der internationale FS nicht in Arabisch ausgeführt ist - aber bis auf Ägypten wird überall auch Französisch gesprochen). |
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Gast_Georg_g_* |
13.08.2019, 12:50
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#5
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Weiss jemand warum der Führerschein eingezogen werden kann und wie man dagegen argumentiert? Das ist in § 31 Abs. 4 FeV geregelt: "Der auf Grund des Absatzes 1 oder 2 ausgestellte Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung. Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden." Und direkt danach wird die mögliche Ausnahme genannt: "In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken." Die Führerschenstelle hatte die Umschreibung versagt. Mit welcher Begründung? Der Betroffene musste dadurch nicht nur sämtliche Sonderfahrten machen, er hat jetzt auch die volle deutsche Probezeit, während er anderenfalls keine oder nur eine verkürzte Probezeit gehabt hätte. |
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13.08.2019, 13:35
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Mit welcher Begründung? Das weiss ich nicht. Er hat auf jeden Fall das ganze Programm absolviert. Es ist aber sowieso zu spät. Die Frage war nur warum er den arabischen Führerschein nicht bekommt. Er ist der Ansicht dass sein deutsches Dokument in diesen Ländern auf wenig Gegenliebe stoßen wird ud er deshalb den originalen gerne wiederhaben möchte. Mir reicht das aber als Begründung zur Weitergabe. Besten Dank für die Antworten. -------------------- |
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Gast_Georg_g_* |
13.08.2019, 13:40
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#7
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13.08.2019, 14:39
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#8
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13.08.2019, 14:56
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#9
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Geil, besten Dank -------------------- |
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13.08.2019, 15:01
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Er kann natürlich versuchen, die Ausnahme zu beantragen. Die bloße Angst, man würde den D-FS dort nicht akzeptieren, dürfte dafür aber nicht ausreichen, und halte ich auch für unbegründet. Gibt genug Touristen mit D-FS, die die nordafrikanischen Länder (und auch alle anderen) ohne Probleme mit ihrem eigenen Fahrzeug bereisen.
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