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> Ausländischer Führerschein eingezogen
Skoddy
Beitrag 13.08.2019, 08:00
Beitrag #1


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Ein Zugereister aus Syrien hatte einen Führerschein aus Saudi-Arabien. In Deutschland wurde der Führerschein neu erworben und nach Prüfung auch erteilt. Allerdings wurde im Gegenzug der ausländische Führerschein eingezogen. Es handelte sich nicht um eine Umschreibung.

Für den Beroffenen ist das nicht in Ordnung. Der Führerschein wird bei Auslandsaufenthalten benötigt.

Weiss jemand warum der Führerschein eingezogen werden kann und wie man dagegen argumentiert?


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treysis
Beitrag 13.08.2019, 10:13
Beitrag #2


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Das geht, wenn triftige Gründe dargelegt werden können, warum man den ausländischen FS weiterhin benötigt. I.d.R. wird dann auf dem ausländischen Dokument ein Sperrvermerk für D aufgebracht.

Dazu noch einige Fragen:
1. Warum wurde denn keine Umschreibung vorgenommen? Bzw. wie hat die Behörde beim Antrag auf das Vorhandensein des ausländischen FS gem. § 2 Abs. 6 StVG i.V.m § 21 Abs. 2 FeV reagiert? Oder wurde aufgrund dessen der ausländische FS eingezogen?
2. Warum benötigt er den saudischen FS weiterhin? Was kann er mit dem deutschen FS im Ausland weniger?
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Skoddy
Beitrag 13.08.2019, 10:43
Beitrag #3


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Die Führerschenstelle hatte die Umschreibung versagt. Daher wurde die Fahrerlaubnis hier neu beantragt. Es kann sein das der Syrer falsch beraten wurde.

Der deutsche Führerschein könnte in den nordafrikanischen Ländern eventuell anerkannt werden, wird aber dort in der Praxis nicht akzeptiert


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treysis
Beitrag 13.08.2019, 12:04
Beitrag #4


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Die Umschreibung kann ja nur versagt worden sein, wenn die Prüfungen (Theorie & Praxis) nicht abgelegt wurden?!

Dass der D-FS in Nordafrika nicht akzeptiert wäre, kann ich mir kaum vorstellen. Man braucht halt den internationalen FS dazu. Alternativ eine beglaubigte Übersetzung vom Konsulat (da der internationale FS nicht in Arabisch ausgeführt ist - aber bis auf Ägypten wird überall auch Französisch gesprochen).
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.08.2019, 12:50
Beitrag #5





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Zitat (Skoddy @ 13.08.2019, 09:00) *
Weiss jemand warum der Führerschein eingezogen werden kann und wie man dagegen argumentiert?

Das ist in § 31 Abs. 4 FeV geregelt:

"Der auf Grund des Absatzes 1 oder 2 ausgestellte Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung. Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden."

Und direkt danach wird die mögliche Ausnahme genannt:

"In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken."

Zitat (Skoddy @ 13.08.2019, 11:43) *
Die Führerschenstelle hatte die Umschreibung versagt.

Mit welcher Begründung? Der Betroffene musste dadurch nicht nur sämtliche Sonderfahrten machen, er hat jetzt auch die volle deutsche Probezeit, während er anderenfalls keine oder nur eine verkürzte Probezeit gehabt hätte.
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Skoddy
Beitrag 13.08.2019, 13:35
Beitrag #6


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Zitat (Georg_g @ 13.08.2019, 13:50) *
Mit welcher Begründung?

Das weiss ich nicht. Er hat auf jeden Fall das ganze Programm absolviert. Es ist aber sowieso zu spät. Die Frage war nur warum er den arabischen Führerschein nicht bekommt. Er ist der Ansicht dass sein deutsches Dokument in diesen Ländern auf wenig Gegenliebe stoßen wird ud er deshalb den originalen gerne wiederhaben möchte.

Mir reicht das aber als Begründung zur Weitergabe. Besten Dank für die Antworten.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.08.2019, 13:40
Beitrag #7





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Zitat (Skoddy @ 13.08.2019, 14:35) *
Es ist aber sowieso zu spät.

Für die Berücksichtigung bei der Probezeit nicht. Das hat für ihn immerhin noch 2 bzw. 4 Jahre Relevanz.
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uwe112
Beitrag 13.08.2019, 14:39
Beitrag #8


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https://www.werra-meissner-kreis.de/fileadm...ehrerschein.pdf
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Skoddy
Beitrag 13.08.2019, 14:56
Beitrag #9


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Zitat (uwe112 @ 13.08.2019, 15:39) *

Geil, besten Dank thumbup.gif


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treysis
Beitrag 13.08.2019, 15:01
Beitrag #10


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Er kann natürlich versuchen, die Ausnahme zu beantragen. Die bloße Angst, man würde den D-FS dort nicht akzeptieren, dürfte dafür aber nicht ausreichen, und halte ich auch für unbegründet. Gibt genug Touristen mit D-FS, die die nordafrikanischen Länder (und auch alle anderen) ohne Probleme mit ihrem eigenen Fahrzeug bereisen.
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