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> eKF überladen
ulm
Beitrag 13.08.2019, 07:58
Beitrag #1


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Aus einem anderen Thread, aber extrem wichtig
Zitat (rapit @ 12.08.2019, 18:18) *
Bei dieser Gelegenheit: gibt es da eigentlich derzeit schon was günstiges, klappbares, Mindest"zuladung" 115 kg whistling.gif mit Straßenzulassung? think.gif
Da bewegt mich doch ganz dringend die Frage:
Auf welcher Rechtsgrundlage und wie wird eine Überladung bebußt? think.gif

Klar, sie wird mit kürzerer Lebensdauer des Fahrzeuges und und Nichterreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Alltag bestraft, aber kann es in einer Kontrolle außer der Untersagung der Weiterfahrt weitere Konsequenzen geben?
Mängelkarte, mit der der Fahrer binnen 14 Tagen eine Gewichtsabnahme bis in den zulässigen Bereich nachweisen muss? whistling.gif
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Spidersangel
Beitrag 13.08.2019, 08:42
Beitrag #2


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Vor allem stelle ich mir die Kontrolle lustig vor.

Am besten mit ner sprechenden Waage ala: "Die Messung ergab 132kg"........................."Das Ding lügt"...............oder:"Bitte nur einzeln auf die Waage steigen" rofl1.gif

Das ganze dann bitte in der überlaufenen Füßgängerzone zur Mittagszeit.
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rapit
Beitrag 13.08.2019, 08:49
Beitrag #3


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@ulm: huch, Du hast ja gleich mehrere Fäden kreiert, dann schiebe ich es mal hier rein:

Zitat (ulm @ 13.08.2019, 09:14) *
die meisten eKF bis 100kg zugelassen

ranting.gif

Was passiert eigentlich, wenn man übergewichtig mit so einem Teil rapid unterwegs ist? Kann da aus einer Mücke ein Elefant werden? *

Vermutlich wird es die Ordnungsbehörden gar nicht interessieren.

Aber im Unfallsfall denke ich, es könnte Probleme geben, wenn aufgrund einer "Überladung" von schnell mal 20% z.B. die Bremswirkung (Verzögerung) nicht mehr so wie gewünscht war? think.gif

*Ähnlichkeiten mit user-Namen sind rein zufällig.

Zitat (ulm @ 13.08.2019, 08:58) *
Untersagung der Weiterfahrt

WAS? blink.gif

Zitat (ulm @ 13.08.2019, 08:58) *
Mängelkarte, mit der der Fahrer binnen 14 Tagen eine Gewichtsabnahme bis in den zulässigen Bereich nachweisen muss? whistling.gif

Werter Herr @ulm, mad.gif wir sind ja im VP gerne mal fiktiv, aber Bei Überladung gibt es keine Mängelkarten.
Am Fahrzeug ist doch alles im grünen Bereich.
Da liegt wohl ein dicker Denkfehler vor

Zitat (Spidersangel @ 13.08.2019, 09:42) *
Vor allem stelle ich mir die Kontrolle lustig vor.

Lustig? Du gehörst wohl zur Spezies UHU, oder?

Eine drohende Untersagung der Weiterfahrt ist nicht lustig.


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Prince Kassad
Beitrag 13.08.2019, 09:25
Beitrag #4


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Ich verstehe jetzt das Problem nicht.

eKF benötigen doch keine amtliche Zulassung, da sind wir uns doch alle einig? Dann gibt es den Fahrzeugschein nur vom Hersteller und der kann da den größten Stuss reinschreiben, weil das keiner kontrolliert, wieviel Zuladung das Fahrzeug wirklich aushält.

Mein KKR ist offiziell für 160 kg Zuladung zugelassen (80 kg Fahrer + 80 kg Sozius). Ich hab es noch nie erlebt, dass Fahrer und Sozius gewogen werden (stelle ich mir bei weiblicher Begleitung ziemlich peinlich vor) und man dann gesagt bekommt, nö der Sozius bleibt hier, fahren Sie bitte alleine weiter.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.08.2019, 13:22
Beitrag #5





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Zitat (Prince Kassad @ 13.08.2019, 10:25) *
eKF benötigen doch keine amtliche Zulassung, da sind wir uns doch alle einig?

Meinst du damit eine Zulassung im Sinne des § 3 FZV oder eine "Zulässigkeit", die durch eine ABE nachgewiesen wird? Letztere ist vorgeschrieben.
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Prince Kassad
Beitrag 13.08.2019, 16:18
Beitrag #6


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Ich meine ersteres. Denn nur in den amtlichen Zulassungspapieren steht eine zGM und nur eine Überschreitung der zGM kann überhaupt geahndet werden, nicht eine Überschreitung irgendeiner frei gewählten Zuladungsgrenze als frommer Wunsch des Herstellers.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.08.2019, 20:25
Beitrag #7





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Betriebserlaubnisse sind doch auch "amtliche Dokumente". Und in den Betriebserlaubnissen von Mofas und Mopeds steht auch die zulässige Gesamtmasse. Warum soll deren Überschreitung anders zu bewerten sein als bei zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen?
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Prince Kassad
Beitrag 13.08.2019, 20:43
Beitrag #8


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Zitat (Georg_g @ 13.08.2019, 21:25) *
Und in den Betriebserlaubnissen von Mofas und Mopeds steht auch die zulässige Gesamtmasse.

Bei mir nicht. Bei mir gibt es nur "Leergewicht betriebsbereit" und "erlaubte Zuladung". Eine zGM gibt es nicht.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.08.2019, 20:47
Beitrag #9





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Bist du zu 100 % sicher, dass es so drin steht? Normalerweise ist es umgekehrt, nämlich dass Leermasse und zul. Gesamtmasse in den Papieren stehen und man dann die erlaubte Zuladung selbst berechnen muss. Aber auch in deinem Fall kannst du ja durch einfache Addition die zul. Gesamtmasse berechnen. Für rechtlich irrelevant halte ich diese Eintragungen jedenfalls nicht.
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rapit
Beitrag 13.08.2019, 20:47
Beitrag #10


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Und wenn der Polizist rechnen kann, hat er rechnerisch zwar das zul. Gesamtgewicht - was aber halt vom Rechenwert her der zul. Gesamtmasse entspricht whistling.gif

Edit meint, jetzt wird der Rechtsverdreher schon vom Fahrlehrer überholt...das kenne ich von der Straße gar nicht - ich sollte mich lieber nicht mit eKV abgeben, habe wohl einen zu großen cw-Wert laugh.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.08.2019, 20:57
Beitrag #11





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Zitat (rapit @ 13.08.2019, 21:47) *
... das kenne ich von der Straße gar nicht

Es kommt darauf an, wer am Steuer sitzt. Wenn es der Fahrschüler ist, dann kannst du vermutlich deinen cw-Wert noch verdreifachen und wirst trotzdem schneller sein. laugh2.gif
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rapit
Beitrag 13.08.2019, 21:46
Beitrag #12


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Mit dem Auto... nur mit dem Auto... (was mit daran liegen könnte, dass mein FL damals auch mal sein Gaspedal benutzt hat. Am Anfang. 2 x. Danach habe ich mir das nie mehr bieten lassen)

Und dann musste ich lernen, was man gegen Knöllchen machen kann. whistling.gif


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Tanker
Beitrag 13.08.2019, 22:48
Beitrag #13


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Ich habe mich bisher erfolgreich geweigert Knöllchen wegen überladens nach rechnerischen Werten zu bezahlen. Da waren einfach zu viele Imponderablien drin. Wieviel habe ich zu Mittag gegessen, wieviel Sprit ist im Tank usw. Und geeichte Waagen waren auch nicht so einfach zu erreichen.
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iru
Beitrag 14.08.2019, 08:34
Beitrag #14


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Zitat (rapit @ 13.08.2019, 21:47) *
...habe wohl einen zu großen cw-Wert laugh.gif
Das glaube ich gar nicht, vielleicht zu viel Stirnfläche.
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rapit
Beitrag 14.08.2019, 09:04
Beitrag #15


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Die wird allerdings auch immer größer, ja whistling.gif


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Mueck
Beitrag 14.08.2019, 11:57
Beitrag #16


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Ich fürchte, er meinte nicht nur die Geheimratsecken ... whistling.gif shutup.gif scared.gif
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rapit
Beitrag 14.08.2019, 12:18
Beitrag #17


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Ja ich weiß. Ich habe diese Frechheit aber bewusst ignoriert.
Ist ein dicker Hund, dass Du diesen Versuch zunichte machst mad.gif


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iru
Beitrag 14.08.2019, 12:43
Beitrag #18


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Aber der cw-Wert wird dadurch eher besser. scared.gif
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rapit
Beitrag 14.08.2019, 12:48
Beitrag #19


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Haste da schon Erfahrung? whistling.gif laugh2.gif
tongue.gif


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hk_do
Beitrag 14.08.2019, 19:59
Beitrag #20


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Zitat (Tanker @ 13.08.2019, 23:48) *
Ich habe mich bisher erfolgreich geweigert Knöllchen wegen überladens nach rechnerischen Werten zu bezahlen.


Ist ja auch nicht nötig.

Man kann ja bei so einem eKF das Fahrzeug und die "Ladung" rapit getrennt verwiegen, was z.B. bei einem Kieslaster nicht so einfach ist...

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rapit
Beitrag 14.08.2019, 21:13
Beitrag #21


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Zitat (hk_do @ 14.08.2019, 20:59) *
Man kann ja ... rapit ... verwiegen.

Dafür müsste man mir die Rechtsgrundlage nennen... whistling.gif

Ich bin einer von denen, die sich darauf freuen, sich vom Nachwuchs mit BF 17, betrunken chauffieren zu lassen...
Denn bei entsprechendem Verhalten fehlt dem Polizisten die Rechtsgrundlage, meine Alkoholisierung zu überprüfen tongue.gif cheers.gif

So leicht wiegt mich keiner.

Und auf Verdacht die Weiterfahrt untersagen dürfte auch schwer werden.


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hk_do
Beitrag 14.08.2019, 21:22
Beitrag #22


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mir war schon vor diesem Einwand klar, dass es für die Polizei einfacher und angenehmer ist, einen Kieslaster zu wiegen scared.gif



Allerdings frage ich mich, warum die vorhandene Rechtsgrundlage nicht ausreichen sollte?

Kann der Führer eines Fahrzeugs auf Verlangen einer zuständigen Person die Einhaltung der für das Fahrzeug zugelassenen Achslasten und Gesamtgewichte nicht glaubhaft machen, so ist er verpflichtet, sie nach Weisung dieser Person auf einer Waage oder einem Achslastmesser (Radlastmesser) feststellen zu lassen.

Einhaltung kann nicht glaubhaft gemacht werden: das ist ja der gegebene Ausgangspunkt

Waage oder Achslastmesser/Radlastmesser: passt
Weisung einer zuständigen Person: passt
Festellung der Einhaltung zGM oder Achslast: passt (zGM)

book.gif unsure.gif

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rapit
Beitrag 26.08.2019, 14:16
Beitrag #23


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So, mangels erschwinglicher Angebote für Leute, de sich gewichtsbedingt nicht so gut überall herumschwingen können, habe ich jetzt mal einen 100kg-Roller bestellt und schau demnächst, die der sich so bei ständiger Überladung macht whistling.gif

Einsatzgebiet wird tatsächlich die sog. "letzte Meile", nämlich von der Ladestation zum Endziel und zurück zum Auto, das sollte das Gefährt durchhalten. Bin mal gespannt.

Dass man die Teile ohne Helm etc. fahren kann, und sie sich so schön zusammenklappen lassen, ist schon ein Vorteil.

Für die dunkle Jahreszeit werde ich aber wohl zumindest eine Warnweste überstreifen. Die Minifunzeln an den Teilen sind ja lachhaft.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.07.2025 - 05:35