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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 10.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85639 ![]() |
es ist mir unglaublich peinlich, aber ich bin alkoholisiert gefahren und natürlich erwischt worden... Bitte lasst von den fiesen Kommentaren ab, da ich mich in Grund und Boden schäme und von allen Seiten gerechtfertigter Weise ordentlich ins Gewissen geredet bekommen habe. Das Schlimme daran: ich bin Lehrer, bzw. im Referendariat, und sollte ein Vorbild sein! Seit diesem Zwischenfall rühre ich keinen Alkohol mehr an, auch wenn ich dies besser mal zuvor getan hätte. Dennoch würde ich von euch eine kleine Beratung bekommen, um wenigstens die Schäden absehen zu können. Vor einiger Zeit war ich mit einem Freund auf einem Konzert gewesen und dort habe ich auch Alkohol getrunken. Nachdem wir mit dem Zug zuhause wieder bei ihm angekommen waren, so wollte ich unbedingt heim und fühlte mich in meinem Wahn nüchtern genug, um noch die Heimreise anzutreten. Ich bin dann falsch abgebogen (ich würde nicht mal behaupten, dass dies alkoholbedingt, sondern Unkenntnis war) und wurde sofort angehalten. Dementsprechend waren es auch Ausfallerscheinungen. Da ich wirklich davon überzeugt war, dass ich nicht mehr als 0,5 hätte, so pustete ich auch freiwillig. Es kam 0,93 raus und ich verstehe nicht, wie ich mit solch einem Wert wirklich noch dachte, dass ich fahrtüchtig wäre. Gerade deshalb habe ich mir unglaublich viele Gedanken zu meinem bisherigen Alkoholkonsum gemacht und auch mit einigen Bekannten nicht mehr das Wochenende verbracht. Naja, das tut ja auch eigentlich nichts zur Sache... Jedenfalls wurde ich in Handschellen mit auf die Wache genommen (obwohl ich mMn sehr kooperativ und freundlich war), befragt, bekam Blut abgekommen und ein Arzt machte Tests mit mir. In meiner Befragung sagte ich, dass ich 3 große Bier getrunken habe und um 23 Uhr das Letzte trank. Ich gab weiterhin an, dass ich mir sicher war unter 0,5 zu sein und das ich deshalb auch freiwillig gepustet hätte. Auch gab ich an, dass ich nicht wegen dem Alkohol das Fahrfehlverhalten beging, sondern da ich aus einem Dorf komme und mich in der Großstadt nicht auskenne (dies trifft sogar zu). Auch gab ich an, dass ich morgens nur zwei Brote (also wenig) gegessen habe. Im Nachhinein fiel mir allerdings auf, dass ich gegen 11 Uhr doch noch eine Wurst im Brötchen auf dem Konzert gegessen hatte (gab ich allerdings nicht an). Angehalten wurde ich um 1 Uhr. Natürlich weiß ich jetzt, dass ich besser gar nichts hätte sagen sollen, aber ich dachte das ich eh schon in der ******* sitze und deshalb besser kooperieren sollte. Vor ein paar Tagen bekam ich dann einen Anruf des Polizisten. Dieser meinte, dass ich mich sogar im Bereich einer Straftat befinden würde und ich solle heute auf die Wache kommen, um das Ergebnis zu erfahren und eine Aussage zu entrichten. Hierzu hätte ich über 130 KM fahren müssen und in anderen Foren sowie von einem befreundeten Polizisten wurde mir davon abgeraten, da der Polizist mir nur weitere Angaben abverlangen wollen würde. Nun sind meine Fragen: - Wie sollte ich mich im weiteren Verlauf des Verfahrens verhalten? - Soll ich einen Anwalt nehmen? - Kann ich Aussagen von dem besagten Abend zurückziehen? - Mit welchen Strafen kann ich rechnen? Ich benötige das Auto, um mein Referendariat zu Ende zu bringen. - Wie wird der Tagessatz bemessen? Mit 1300 im Monat komme ich neben Rückzahlung des Bafög, Auto, Sprit und Lebenshaltungskosten komme ich gerade noch ganz gut hin. Ich habe zu meiner Arbeit jedoch noch keine Angaben gemacht. - Was kann ich tun, um die Strafe abzumildern? Kann ich zum Psychologen und beweisen, dass ich mich bessern möchte? - Muss ich meiner Dienststelle davon berichten? Ich schäme mich so... Allgemein: Was kann und soll ich überhaupt tun? Ich weiß, dass es leicht ist jemanden nochmals zu belehren und ins Gewissen zu reden, aber ich habe so viele Menschen in meinem Umkreis mit meinem verhalten enttäuscht und war auch noch eine Gefahr für die Allgemeinheit, sodass ihr nichts sagen könntet was ich nicht schon selbst von mir halte. Bitte helft mir nur, damit ich das Referendariat wegen meiner Dummheit nicht verlieren muss! |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 83 Beigetreten: 23.01.2019 Mitglieds-Nr.: 84706 ![]() |
Hallo,
Straftat ist es ab 1,1 Promille, keine weitere Aussage gegenüber der Polizei. Du befindest Dich im OWi Bereich, wie hoch waren Deine Promille genau, das kannst Du bei der Polizei erfragen? Mit 1 Monat Fahrverbot und 500 Euro Strafe musst Du rechnen, Fahrverbot in die Ferien schieben. Deinem Schulamt würde ich vorerst nichts mitteilen, da Du ja im Ordnungswidrigkeiten Bereich liegst, erst ab einer Straftat wird das vom Gericht an Deinen öffentlichen Arbeitgeber gemeldet. LG |
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Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 10.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85639 ![]() |
Naja, am Telefon wollte mit der zuständige Polizist nicht den genauen Promillewert mitteilen. Er sagte jedoch, dass ich im Bereich einer Straftat wäre und somit müsste die BAK über 1,1 liegen. Des Weiteren sind ja Auffälligkeiten aufgetreten und die können, soweit ich das erlesen habe, sowieso zu einer Straftat führen...
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 83 Beigetreten: 23.01.2019 Mitglieds-Nr.: 84706 ![]() |
Welche Auffälligkeiten, z. B. Beleidigung, Bedrohung von Polizisten?
Wenn es einen Sraftatbestand geben sollte, kann es auch ein Disziplinarverfahren der Schulbehörde geben, d.h. wegen der Verbeamtung bräuchtest Du einen Anwalt. Das ist schwierig zu beurteilen, denn selbst Einstellungen von Strafverfahren werden bei einer Verbeamtung negativ gewertet, aber vielleicht kommst Du mit einem Disziplinarverfahren davon, z.B. 12 Monate 5 % Einbuße Deines Einkommens. Vielleicht melden sich noch ausgewiesene Experten hier aus dem Forum. LG Achja, bei einer BAK von 1,1 Promille musst Du aber mind. 5 Bier 0,5l getrunken haben, wie schwer bist Du? |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 83 Beigetreten: 23.01.2019 Mitglieds-Nr.: 84706 ![]() |
Schonmal Belege sammeln für den Staatsanwalt, wie Psychologen besuchen, Suchtberungsstelle bei Caritas oder Diakonie aufsuchen, AN Belege sammeln, auch falls noch die Führerscheinstelle ein äG oder MPU fordert, hoffentlich erfährt sie nichts von dem Vorfall.
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 02.05.2011 Mitglieds-Nr.: 59141 ![]() |
Hallo, Straftat ist es ab 1,1 Promille auch schon ab 0,3 Promille möglich Schonmal Belege sammeln für den Staatsanwalt, wie Psychologen besuchen, Suchtberungsstelle bei Caritas oder Diakonie aufsuchen, AN Belege sammeln, auch falls noch die Führerscheinstelle ein äG oder MPU fordert, hoffentlich erfährt sie nichts von dem Vorfall. du kennst dich aber nicht gut aus, kann das sein? das fettgedruckte ist Unsinn |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 10.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85639 ![]() |
[quote name='nobby0302' date='10.08.2019, 14:25' post='1058054715']
Welche Auffälligkeiten, z. B. Beleidigung, Bedrohung von Polizisten? Nein, natürlich nicht. Ich war sehr kooperativ, wahrscheinlich sogar zu sehr, und auch freundlich. Die Auffälligkeiten beziehen sich auf die Ausfallerscheinung, da ich auf die falsche Fahrtrichtung abgebogen bin, da ich wegen den Büschen in der Mitte nicht die Fahrbahntrennung erkannte. Das hätte mir Dorfei auch vermutlich ohne Alkohol passieren können. Ich habe natürlich niemanden beleidigt. Trotzdem wurde ich in Handschellen genommen... |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 83 Beigetreten: 23.01.2019 Mitglieds-Nr.: 84706 ![]() |
@Egon1, und was ist dein Nährwert bei deinem Beitrag, Straftat bei 0,3 Promille, wo hast du denn das her?
Ab 1,1 Promille, musst du mit 6 Monaten Führerscheinentzug rechnen, jetzt heisst es in Erfahrung zu bringen wie hoch Deine Promille waren, z.B. nochmals bei der Polizei anrufen, oder auf den Bussgeldbescheid warten und bibbern, ob Du unter 1,1 bist. Deiner Dienstbehörde würde ich erstmal nichts melden, vielleicht erfolgt keine Mistra der Staatsanwaltschaft an die Schulbehörde. LG |
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17520 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
@Egon1, und was ist dein Nährwert bei deinem Beitrag, Straftat bei 0,3 Promille, wo hast du denn das her? Leider haben Deine Aussagen kaum Nährwert, die Aussage von @Egon1 ist absolut richtig und kann im Gesetz nachgelesen werden.@mischuwischu, in Deinem Fall würde ich dringend zu einem Anwalt raten der zumindest Akteneinsicht nimmt. Wenn Du nämlich unter 1,1 Promille geblieben bist und Dir das falsche Abbiegen als „Auffälligkeit“ bzw. „Ausfallerscheinung“ vorgeworfen wird, bist Du im Bereich der Straftat (auch wenn mein Vorschreiber das nicht wahrhaben will). Ein Anwalt könnte diese „Ausfallerscheinung“ dann evtl. wegbekommen so dass Du dann im Bereich einer Ordnungswidrigkeit bleibst. Bist Du allerdings über 1,09 Promille benötigst Du keinen Anwalt. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#10
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 02.05.2011 Mitglieds-Nr.: 59141 ![]() |
Danke @Q-Treiberin
![]() (so wie in alten Zeiten) auch da liegst du falsch, lieber @nobby0302 Zitat Ab 1,1 Promille, musst du mit 6 Monaten Führerscheinentzug rechnen, jetzt heisst es in Erfahrung zu bringen wie hoch Deine Promille waren, z.B. nochmals bei der Polizei anrufen, oder auf den Bussgeldbescheid warten ab 1,1 Promille kommt kein Bußgeldbescheid mehr, sondern ein Strafbefehl |
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Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
die Aussage von @Egon1 ist absolut richtig und kann im Gesetz nachgelesen werden. Nö, das stimmt so leider auch nicht. Die Promillegrenzen von 0,3 und 1,1‰ (bzw. 1,6‰ bei Radlingen) kann man in keinem Gesetz nachlesen, weil sie sich aus der Rechtsprechung ergeben haben.In den einschlägigen §§ 316 und 315c StGB werden keine Promillegrenzen erwähnt. |
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Beitrag
#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26836 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Streit um des Kaisers Bart, weil ihr alle das Gleiche meint.
Man kann getrost abwarten, ob ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl kommt, weil es über 1,1% waren. In beiden Fällen ist das so zu akzeptieren und anwaltliche Gegenreden werden nicht viel nützen. Nur wenn ein Strafbefehl kommt, weil es unter 1,1%o waren und Ausfallerscheinungen vorgeworfen werden, ist ein Einspruch und ein Vorgehen mit einem Anwalt sinnvoll. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#13
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 10.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85639 ![]() |
Vielen Dank für eure ganzen Antworten!
Ich werde es nun so halten, wie Kai gesagt hatte. Nach vielen Forensuchereien und Einträgen bin ich auch zu dem Schluss gekommen, dass ein Anwalt bloß bei unter 1,1 Promille und Ausfallerscheinungen Sinn machen würde. Ich danke allen hier im Forum und gebe Bescheid, wenn ich den schönen Brief bekommen habe... Lg |
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Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 ![]() |
Von der zeitlichen Abfolge her warst Du bei der Blutabnahme schon wieder in der Abflutungsphase - daher sollte Dein Promillewert im Blut eher weniger als die gepusteten 0,93 sein. Musst Du dringend in Erfahrung bringen. In den Straftatbereich kommst Du dann wirklich nur durch Ausfallerscheinungen. Falsches Abbiegen in einer fremden Stadt sollte allerdings nicht als solches gewertet werden (es sei denn, Du hast jemandem die Vorfahrt genommen, bist falsch in eine Einbahnstraße eingebogen oder, oder, oder....). Wie zuvor bereits geschrieben macht in diesem Fall ein Anwalt auf jeden Fall Sinn.
-------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.05.2025 - 10:14 |