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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15884 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Weil es eine reine Frage des Glücks ist, ob bei extremem Fahrstil etwas passiert oder nicht. Es macht daher keinen Sinn, die Strafe vom "Erfolg" abhängig zu machen, schon das besonders gefährliche Fahren gehört bestraft. Unabhängig von einer konkreten Gefährdung oder einem Unfall. Mit dem neuen 315 d hat man ja schon einen Anfang gemacht. Das beantwortet aber leider in keiner Weise meine Frage. Mord kann imho kein "Auffangtatbestand" für eine (wahrscheinlich nur gefühlte) Gesetzeslücke sein. Ich hoffe diese ganzen "Mordsachen" landen am Ende vor der höchstmöglichen Instanz auf Europaebene und da wird unseren Richtern mal ordentlich der Kopf gewaschen, in etwa so wie zuvor bei den EU-FEs. Es wird immer absurder. Und sogar ein bekannter Politiker macht als Nebenklagevertreter mit. ![]() Und? Er ist Anwalt. Seine Tochter war mit Johanna befreundet. Er wurde gefragt ob er das Mandat übernimmt. Hätte er der Familie sagen sollen: Nö, lasst mal. Ich bin ein bekannter Politiker.... Der Herr @Kühltaxi findet das nicht gut. Was interessiert hier mein Befinden? Er mag ja Anwalt sein, aber in erster Linie ist er Politiker, der "ersten Garnitur" auf Bundesebene sogar, und diese Sache ist politisch brisant, er nimmt damit automatisch politisch Stellung, private Beziehungen hin oder her. Kann er ja machen wenn er unbedingt will, für besonders klug halte ich es nicht. Der Busfahrer wird dann eine Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge bekommen. Diese dürfte nur wenige Monate Haft zur Folge haben, ggf. sogar zur Bewährung ausgesetzt. Nö, das ist klassische fahrlässige Tötung. Körperverletzung mit Todesfolge muß soviel ich weiß einer absichtlichen Körperverletzung folgen. Ist auch das schwerere Delikt in der "Rangfolge" der Tötungsdelikte. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Beitrag
#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21966 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Nö, das ist klassische fahrlässige Tötung. Körperverletzung mit Todesfolge muß soviel ich weiß einer absichtlichen Körperverletzung folgen. Ist auch das schwerere Delikt in der "Rangfolge" der Tötungsdelikte. Richtig: Ich will jemandem (mit voller Ansicht) ne blutige Nase verpassen. Leider fällt er dabei die Treppe runter und bricht sich das Genick. DAS wäre "Körperverletzung mit Todesfolge". Bei FAHRLÄSSIGEN Taten zählt immer nur der "Erfolg": Ich "übersehe" als beliebiger Verkehrsteilnehmer den Vorrang eines Radfahrers und bringe ihn somit zu Fall. - Überlebt er den Sturz, so ist das "fahrlässige Körperverletzung"; - überlebt er den Sturz NICHT, so ist das "fahrlässige Tötung". "Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge" ist also schlichtweg Unsinn... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#53
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19629 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Der Busfahrer wird dann eine Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge bekommen. Diese dürfte nur wenige Monate Haft zur Folge haben, ggf. sogar zur Bewährung ausgesetzt. Nö, das ist klassische fahrlässige Tötung. Körperverletzung mit Todesfolge muß soviel ich weiß einer absichtlichen Körperverletzung folgen. Ist auch das schwerere Delikt in der "Rangfolge" der Tötungsdelikte. Grundfälle: - Vorsätzliche Körperverletzung (ohne Todesfolge) = §§ 223, 224, 226 Abs. 1 und 2 StGB - Fahrlässige Körperverletzung (ohne Todesfolge) = § 229 StGB - Vorsätzliche Tötung: §§ 212, 212 StGB - fahrlässige Tötung: § 222 StGB Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination - vorsätzliche Körperverletzung mit fahrlässiger Todesfolge = § 227 StGB - vorsätzliche Körperverletzung mit fahrlässig verursachter schwerer Folge: § 226 Abs. 1 StGB Die "fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge" ist also schlicht fahrlässige Tötung, § 222. ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Gast_Georg_g_* |
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#54
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Seltsame Argumentation: Ausgehend vom gewünschten Strafmaß suche ich mir einen Tatvorwurf, an dem es mögichst wenig zu meckern gibt. Bitte richtig lesen. Ich ging bei der Idee mit dem Totschlag erst mal von den Tatbestandsmerkmalen aus. Hier wurde ja nun lange diskutiert, ob eines oder gleich mehrere Mordmerkmale vorliegen, was ja nicht so eindeutig gesehen wurde. Das Gericht hat aber gleich drei Mordmerkmale gesehen. Für den Totschlag nach § 212 StGB wäre aber kein einziges Mordmerkmal notwendig. Das Strafmaß ergibt sich dann aus der Schuld und aus der Frage, ob ein Fall des Abs. 2 vorliegt, also ein "besonders schwerer Fall". Würde man das bejahen, dann wäre die Freiheitsstrafe lebenslang. Das die Folgen mit einfließen ist gerechtfertigt, aber sie sollten doch eher einen geringen Einfluss haben als das Verhalten selbst. Gerade gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern, wo der Autofahrer weiß, dass diese schon gefährdendes Verhalten durch besondere Vorsicht ausgleichen werden - schließlich wollen sie überleben - bedeutet das praktisch das Recht des Stärkeren. Im Straßenverkehr liegen zwischen völlig harmlosem Verhalten und höchster Lebensgefahr oft nur 2 Meter oder 1 Sekunde. Würde man nur auf die Handlung abstellen und den Taterfolg als nebensächlich ansehen, dann könnte man eine Unzahl an Verhaltensweisen als Straftat ansehen und beim Vorliegen der bes. Merkmale dann als versuchten Mord. |
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#55
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10049 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Ich hoffe diese ganzen "Mordsachen" landen am Ende vor der höchstmöglichen Instanz auf Europaebene und da wird unseren Richtern mal ordentlich der Kopf gewaschen, in etwa so wie zuvor bei den EU-FEs. Das hoffe ich auch. Denn wenn das so weiter geht oder unter Richtern Schule machte haben wir bald amerikanische Verhältnisse.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Der Mordparagraph ist insgesamt überarbeitungsbedürftig, weil er nach heutigem Moralverständnis nicht mehr sinnvoll differenziert.
Was mir als besonders rücksichtslosem Fahren vorschwebt: - Absichtliches grobes Übertreten von Verkehrsvorschriften - unter Missachtung der Sicherheit anderer - die dazu führt, dass vom Fahrzeug eine erhebliche Gefahr ausgeht - die der Fahrer und auch der andere VT nicht mehr unter Kontrolle haben - so dass es reiner Zufall ist, ob sich ein Unfall ereignet - wenn sich der Fahrer dieses Risikos bewusst ist und es absichtlich eingeht -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1106 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 ![]() |
Es wird immer absurder. Und sogar ein bekannter Politiker macht als Nebenklagevertreter mit. ![]() Und? Er ist Anwalt. Seine Tochter war mit Johanna befreundet. Er wurde gefragt ob er das Mandat übernimmt. Hätte er der Familie sagen sollen: Nö, lasst mal. Ich bin ein bekannter Politiker.... Der Herr @Kühltaxi findet das nicht gut. Was interessiert hier mein Befinden? Er mag ja Anwalt sein, aber in erster Linie ist er Politiker, der "ersten Garnitur" auf Bundesebene sogar, und diese Sache ist politisch brisant, er nimmt damit automatisch politisch Stellung, private Beziehungen hin oder her. Kann er ja machen wenn er unbedingt will, für besonders klug halte ich es nicht. Ob du es für klug hältst ist doch scheiß egal. ER hielt es für richtig. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21966 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Was mir als besonders rücksichtslosem Fahren vorschwebt: Trotzdem gilt dann noch immer: "Ohne Leiche kein Mord." Aber gesetzt den Fall, der Fahrer erfüllt alle von Dir genannten Tatmerkmale, aber es ergibt sich aus purem Zufall keine (nach heutiger Lesart) "konkrete Gefährdung", weil schlichtweg zufällig kein mögliches Opfer in unmittelbarerder Nähe ist: Was ist es dann? "Versuchter Mord"? Klingt in meinen Ohren irgendwie absurd. Ist aber vielleicht nur gewöhnungsbedürftig. Schließlich würde ich es auch als "versuchten Mord" betrachten, wenn jemand aus Jux und Tollerei mit verbundenen Augen mit ner MPi aus dem Fenster ballert - unde keinen trifft, weil da zufällig gerade keiner ist. Aber bei Rechtssachen sollte ein Laie keine Vergleiche anstellen, weil er meistens danebentrifft... ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Nö, das wäre ein neuer Tatbestand. Strafrahmen wie beim 315 d
Versuchter Mord ist ja nur bei Tötungsabsicht gegeben. Wenn jemand aus Jux und Dollerei mit ner MP in eine Menschenmenge schießt, würde ich von bedingter Absicht ausgehen, was denn bitte sonst? Schießt er in die Luft oder nachts im Wald, sieht es wahrscheinlich anders aus. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19629 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Versuchter Mord ist ja nur bei Tötungsabsicht gegeben. Im Prinzip bei jeder Art des Vorsatzes. Wenn man konkret feststellt, dass jemand, der einen Unfall verursacht, bedingten Tötungsvorsatz hatte und ihn daher wegen Totschlag oder Mord annimmt, muss man konsequenterweise bei derselben Tat, bei dem zufällig kein Unfall passiert, eine versuchte Tötung annehmen. Praktisch wird es dazu nicht kommen. Für einen Tatbestand des "besonders rücksichtslosen Fahrens" haben wir ja den § 315c. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#61
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24707 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Der 315 c braucht aber eine konkrete Person, die gerade noch dem Unfall entging. Ob es eine solche gibt, ist reiner Zufall und außerhalb der Kontrolle des Täters. Ich halte nichts davon, deb Staatsanwalt nur bei Pechvögeln antreten zu lassen.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#62
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1805 Beigetreten: 20.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10518 ![]() |
Sehe das genau wie mir. Insbesondere ist das Maß der persönlichen "Schuld" (im Sinne der Regelabweichung und des erzeugten Risikos) in beiden Fällen identisch.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21966 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Nichtsdestotrotz gilt bei und immer noch: "Ohne Leiche kein 'Mord' "
Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#64
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15884 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Stimmt nicht, kennst du nicht den Fall Hugo Lacour? Ist sicher nicht der einzige. Lacour ist mittlerweile tot, die Leiche desjenigen den er ermordet haben soll ist aber bis heute unauffindbar. War übrigens ein Freund oder zumindest Bekannter eines Politikers mit genauso anfangendem Nachnamen.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19629 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Der 315 c braucht aber eine konkrete Person, die gerade noch dem Unfall entging. Ob es eine solche gibt, ist reiner Zufall und außerhalb der Kontrolle des Täters. Ich halte nichts davon, deb Staatsanwalt nur bei Pechvögeln antreten zu lassen. Ich wüsste nicht, wie man es anders regeln sollte. "Rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr" ist doch so vielfältig, dass man es kaum in einen Gesetzestext fassen kann. In § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB hat man versucht, 7 besonders gefährliche Verhaltensweisen herauszufiltern, aber trotzdem bleibt es schwammig. Und ob ich am Zebrastreifen mal verschlafe, dass gerade ein Fußgänger über die Straße will oder mir denke: "Mir egal, ich fahr einfach, der soll sehen, wo er bleibt" - nach außen kann beides gleich aussehen. Und wie gefährlich ist eine Handlung wirklich? In der Retrospektive kann man nur sehr schwer beurteilen, "wie knapp" ein Geschehen wirklich war. Wenn man an einen Unfall anknüpft, weiß man wenigstens, dass diese Handlungen wirklich gefährlich waren - bewiesen durch das Ergebnis. Und ich finde schon richtig, dass man in die Bewertung mit einfließen lässt, was am Schluss passiert ist - bzw. ob eine Handlung objektiv folgenlos geblieben ist oder nicht. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#66
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1805 Beigetreten: 20.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10518 ![]() |
Und wie gefährlich ist eine Handlung wirklich? Man kann die Gefährlichkeit einer Handlung aber nicht von dem Eintritt oder Nichteintritt eines Ereignisses abhängig machen. Ich spiele Russisch Roulette, richte die Waffe auf einen Passanten und drücke ab. Es passiert zufällig(!) nichts. Die Tatsache, dass der Passant noch lebt, sagt nichts über die Gefahr aus, die von meiner Handlung ausging.Welche Straftat liegt im Beispiel vor, wenn der Passant Glück hat? Versuchter Mord?! ![]() |
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#67
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19629 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Richtig. Man kann die Gefährlichkeit einer Handlung nicht vom Eintritt des Erfolges abhängig machen. Man kann aber retrospektiv aus dem Erfolgseintritt schließen, dass jedenfalls diese Handlung gefährlich war.
Wenn nichts passiert ist, woher weiß man das dann? Und allgemein: Ich finde schon, dass ein vollendeter Mord schwerer bestraft werden muss als ein versuchter. Übrigens wäre Dein Beispiel nach der Rechtslage tatsächlich versuchter Mord. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#68
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 ![]() |
Das einfachste wäre, auf Totschlag in besonders schwerem Fall zu urteilen, dann wäre lebenslänglich auch drin, und niemand könnte sich daran aufhängen, dass vielleicht doch das ein oder andere Mordkriterium nicht erfüllt sein könnte.
Aber das wurde hier glaub ich schon ein oder zwei mal vorgeschlagen. Ich denke, es als Mord dazurstellen, damit erhofft man sich mehr Abschreckung. |
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#69
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Man kann die Gefährlichkeit einer Handlung nicht vom Eintritt des Erfolges abhängig machen. Nochmal mein Beispiel von oben mit der Schusswaffe: sinnloses Herumballern ist zunächst mal eine OWi. So lange nichts passiert. Wird hierdurch ein Mensch getötet, kann es Mord sein. Ich sehe den Unterschied zum Auto nicht wirklich ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 ![]() |
https://www.pz-news.de/nachrichten_artikel,...rid,345845.html
Rapit du meinst also sowas wird quasi mit 50€ Owi geahndet und das wars? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, bzw. ich hoffe doch, dass es nicht nur dabei bleibt. In dem Fall ist es wohl eh schwierig, weil noch minderjährig. Aber gesetz den Fall es wäre ein Erwachsener gewesen. Oder der hypotetische Fall ich gehe in eine Schule, mit scharfer Waffe und schieße vor aller Augen ein paar mal auf die Fassade, manchmal auch in Richtung der Schüler und Eltern. Keiner wird getroffen, keiner körperlich verletzt. Und das ist eine OWI? Wo steht das? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Fassade wäre Sachbeschädigung, aber ins vermeintlich "freie Feld" ist es regelmäßig eine OWi (Waffenbesitzkarte mal angenommen).
Und das Bußgeld ist geringfügig höher als 50,- €, des weiteren unterliegt regelmäßig die Waffe der Einziehung. Aber im Grunde: ja, das war's. Weil es aber nunmal gemeingefährlich ist, ist es schnell Mord, wenn man (was ja nicht fernliegend ist) jemanden trifft und der dann stirbt. Sowas passt besser als Schießbeispiel, auch wenn es hier nur eine Schreckschusswaffe ist. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#72
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19629 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Man kann die Gefährlichkeit einer Handlung nicht vom Eintritt des Erfolges abhängig machen. Nochmal mein Beispiel von oben mit der Schusswaffe: sinnloses Herumballern ist zunächst mal eine OWi. So lange nichts passiert. Wird hierdurch ein Mensch getötet, kann es Mord sein. Sinnloses Herumballern mit Tötungsabsicht wäre versuchter Tötschlag (oder Mord); wird dadurch ohne Tötungsvorsatz ein Mensch getötet, kann es kein Mord sein. Es ist eben nicht nur die objektive Handlung, sondern auch maßgeblich der subjektive Tatbestand, der die Strafbarkeit ausmacht. Nur - wie willst Du das pauschal feststellen? Da im Deutschen Recht die Strafe maßgeblich vom subjektiven Tatbestand abhängt, ist es so, das dieselbe objektive Handlung mal das eine, mal das andere sein kann. Überfahren eines Fußgängers: a) weil ich ihn nicht gesehen habe, b) weil ich ihn töten will. Dieselbe objektive Handlung - von der strafrechtlichen Bewertung her extrem unterschiedlich. Zu recht. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#73
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9485 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Ja aber genau das war doch die Frage:
Rennen und dabei kommt der Fußgänger zu Tode - Mord. Rennen und der Fußgänger hat Glück - versuchter Mord? -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
@durban: Eventualvorsatz ist das Problem
![]() Rennen und der Fußgänger hat Glück - versuchter Mord? Es wird hier keiner der Frage des Eventualvorsatzes nachgehen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19629 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ja aber genau das war doch die Frage: Rennen und dabei kommt der Fußgänger zu Tode - Mord. Rennen und der Fußgänger hat Glück - versuchter Mord? Das ist - in der Theorie - die bescheuerte Konsequenz der Rechtsprechung. In der Praxis wird es keine Anklage wegen eines versuchten Tötungsdelikts in dieser Konstellation geben. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1439 Beigetreten: 20.05.2014 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 72608 ![]() |
Das ist - in der Theorie - die bescheuerte Konsequenz der Rechtsprechung Wieso bescheuert? Zumindest in der Theorie "kann" es für versuchten Mord auch lebenslang geben. Steht ganz klar im Gesetz (§ 23 Abs. 2 StGB).
-------------------- Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.
Internet ≠ Realität |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 ![]() |
Für mich ist es so:
Mit der Waffe im belebten Raum rumballern: Nicht iO - Totschlag/Mord Mit der Waffe extra irgendwo hingehen, wo sich niemand aufhält und man trifft dann doch jemanden - Totschlag, kein Mord Mit dem Auto im öffentlichen Straßenverkehr extrem rücksichtslos fahren: Nicht iO - Totschlag/Mord Mit dem Auto auf einer Rennstrecke rücksichtslos fahren und ein Fußgänger verirrt sich auf die Strecke: Totschlag, kein Mord |
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#78
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21966 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Mit dem Auto auf einer Rennstrecke rücksichtslos fahren und ein Fußgänger verirrt sich auf die Strecke: Totschlag, kein Mord Wie fährt man auf eine Rennstrecke "rücksichtslos" zu Lasten eines verirrten Fußgängers? Der hat doch selbst Schuld, wenn er dort herumläuft.. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19629 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Das ist - in der Theorie - die bescheuerte Konsequenz der Rechtsprechung Wieso bescheuert? Zumindest in der Theorie "kann" es für versuchten Mord auch lebenslang geben. Steht ganz klar im Gesetz (§ 23 Abs. 2 StGB).Weil man in der Praxis sicherlich nicht folgenlose Autorennen als versuchten Mord anklagen wird. Was ich persönlich in der Regel für richtig, aber inkonsequent halte. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#80
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Der BGH hat das m.W. bis jetzt nicht so entschieden. Selbst wenn man annimmt, dass die Mordmerkmale auch mit bedingtem Vorsatz erfüllt werden können, hat er in der "Hemmschwellen-Theorie" die Meinung vertreten, ein Gericht müsse immer davon ausgehen, dass der Täter die Todesgefahr verkannt oder zumindest auf ein Ausbleiben des als möglich erkannten Todes vertraut haben kann. Ich kann bei dem Fall nicht erkennen, dass es da anders sein soll (ich kann mich aber auch nur auf die Pressemeldungen beziehen). Immerhin hat auch die Staatsanwaltschaft in der Tat keinen Mord gesehen. In dem Fall aus Hamburg findet sich im Urteil eine ausführliche Argumentation, wann spätestens dem Täter alles egal war und er den Tod eines Menschen in Kauf genommen hat, nach dem Motto "Scheiß drauf, hoffentlich klappt's, und wenn nicht, ist es mir auch egal." |
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#81
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 447 Beigetreten: 11.06.2012 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 64606 ![]() |
Wieder ein Raser-Unfall auf der Flucht vor der Polizei, bei dem ein unbeteiligter 14-Jähriger ums Leben kam.
Auch gegen diesen Raser wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen. -------------------- "Die Grösse und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt." (Mahatma Gandhi) |
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#82
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1017 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
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#83
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 217 Beigetreten: 15.04.2014 Wohnort: Tief im Westen, wo die Sonne verstaubt Mitglieds-Nr.: 72217 ![]() |
Auch wenn ich mich mit dem "Mord" nicht so ganz anfreunden kann - dass der Fahrer für einige Jahre einfährt, ist auf jeden Fall gut so.
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#84
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10954 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Im Unterschied zu Berlin wurde hier aber der andere Beteiligte nicht wegen Mord verurteilt. Er bakam 3 Jahre und 9 Monate wegen illegalem Rennen.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#85
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2077 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 ![]() |
Der anderen am Rennen beteiligten wurde auch mit 3 Jahren JVA belohnt.RP Online
Schon heftig die Jahre, die sie für das Rennen einfahren. -------------------- |
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#86
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Ich persönlich finde diese Strafe(n) nicht „heftig“ sondern (endlich mal) angemessen....
Ich war allerdings vor einiger Zeit auch mal Zeuge eines solchen (tödlichen) Unfalls und möchte so etwas nie wieder sehen müssen... -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#87
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7170 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
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#88
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Auch hier sind die Mordmerkmale m. E. nicht erfüllt.
Mit solchen Urteilen macht sich die Judikative unglaubwürdig und hebelt den Rechtsstaat aus. Außerdem ist es nicht unwahrscheinlich dass das Urteil nächtinstanzlich kassiert wird. Richter sind dazu da um Recht zu sprechen und nicht ihren Emotionen zu folgen. Es wird hier nur versucht ein Exempel zu statuieren. Das erinnert mich an amerikanische Verhältnisse ![]() -------------------- |
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#89
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Find ich auch.
Das Strafmaß kann ja ruhig hoch sein, aber Mord ist schon was anderes. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#90
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Mir persönlich ist es ziemlich egal ob diese Idi*ten wegen Mord oder wegen Totschlags verurteilt werden.... Hauptsache sie fahren für viele Jahre ein...!
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#91
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Der 315d sieht im Falle einer Todesfolge ein Strafmaß von bis zu 10 Jahren vor. Der Gesetzgeber hat genau für diesen Fall einen Paragrafen mit einer angemessenen Haftdauer geschaffen.
Indem der Richter hiervon abweicht weicht er auch unser Rechtssystem auf. Damit öffnet er der Willkür ein kleines Stück die Tür. Und genau das tut uns nicht gut. -------------------- |
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#92
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10049 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Mir persönlich ist es ziemlich egal ob diese Idi*ten wegen Mord oder wegen Totschlags verurteilt werden.... Das ist eben nicht egal. Das nächste mal wird dann ein kleiner Taschendieb wegen Raubes verurteilt nur weil er zufällig einen kleinen Nagel in der Jackentasche hatte und bei rot über die Ampel fahren ist demnächst versuchte Tötung.So schlimm wie das ist aber ich sehe hier Totschlag, keinen Mord. -------------------- Wer bremst hat Angst
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#93
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1805 Beigetreten: 20.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10518 ![]() |
Warum sollte hier Willkür vorliegen?
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#94
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10049 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Ich sehe bei einem Rennen keinen Vorsatz jemanden umbringen zu wollen
-------------------- Wer bremst hat Angst
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Wie bei den anderen Verurteilungen wegen Mordes auch sind die Todesfahrer selbstüberschätzend davon ausgegangen dass kein Unfall passieren wird. Es braucht Mordlust, die Befriedigung des Geschlechtstriebs, Heimtücke, Habgier oder sonst niedrige Beweggründe um die Mordmerkmale zu erfüllen.
Das Urteil ist eine Ohrfeige gegenüber dem Rechtsstaat. Es gibt genau passende Gesetze mit langen Haftstrafen zur Tat. Mord gehört nicht dazu. Der Richter hat genau dies ausgehebelt um eine Symbolwirkung zu erzielen. So etwas hat hier nichts zu suchen. -------------------- |
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#96
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Der einzige Vorsatz bei einem Autorennen ist der Versuch zu gewinnen.
Das kann man nur wenn man keinen Unfall baut, egal welcher Art. Ohne Vorsatz einen Unfall zu bauen schon mal keinen Vorsatz jemand verletzen zu wollen. Geschweige denn töten oder gar nach besonders niedrigen Beweggründen. Versteht mich nicht falsch, das Strafmaß darf sehr hoch sein denn wer Straßenverkehr mit Sportveranstaltung verwechselt der hat grundsätzlich nichts im StVO-Bereich verloren. Strafmaß hoch bis sehr hoch, aber die Bezeichnung bleibt falsch. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#97
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Mal was zum nachdenken: Fahrer A & B fahren ein illegales Rennen. Nun macht A einen Fahrfehler, kommt vor B und wird von diesem gerammt und gegen ein Hindernis geschleudert. A stirbt dabei. Ist B nun ein Mörder?
-------------------- Wer bremst hat Angst
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#98
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 ![]() |
Ohne Vorsatz einen Unfall zu bauen schon mal keinen Vorsatz jemand verletzen zu wollen. Geschweige denn töten oder gar nach besonders niedrigen Beweggründen. Das wurde doch schon höchstrichterlich bestätigt, was bedingter Vorsatz bedeutet. Er muss eben dir Person nicht bewußt töten, es reicht, wenn der Täter wissen müßte, dass seine Tathandlung zum Tode führen kann. Wenn der Täter dem Opfer in den Kopf schießt, würdest du ja auch nicht auf die Idee kommen zu sagen. Das war kein Mord, das war "nur" Körperverletzung mit Todesfolge, oder? Schon lustig das hier manche meinen sie kennen sich im Recht besser aus, als der BGH. ![]() Und ob es eben Mord war oder Autorennen mit Todesfolge oder was weiß ich. Ist doch das Gleiche mit. Mord->Totschlag->Fahrlässige Tötung->Körperverletzung mit Todesfolge. Kleine feine Punkte unterscheiden die einzelnenen Tatvorwürfe, unterm Strich gab es immer einen Täter und ein verstorbenes Opfer. |
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#99
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Kommt darauf an.Wenn der Täter dem Opfer in den Kopf schießt, würdest du ja auch nicht auf die Idee kommen zu sagen. Das war kein Mord, das war "nur" Körperverletzung mit Todesfolge, oder? ... Totschlag kann es sein, Mord sind noch mal speziellere Merkmale. Beides gemein ist der Vorsatz eine bestimmte Person zu töten. Beim Wettrennen denkt in dem Moment keiner an eine Tötung, noch nicht mal an eine aus Versehen, denn das bedingt ja auch, daß einem selber was passiert. Wenn ich also was mach wo ich nicht mal will, daß jemand aus versehen verletzt wird, kann man dann von vorsätzlicher Tötung, also Totschlag, reden? Wenn man nicht mal davon reden kann, dann ist Mord noch weiter weg. Auf der anderen Seite muß man dann bei Tötungen im Straßenverkehr auch bei anderen Verkehrsteilnehmern von Mord sprechen, denn drängle ich mnich als Fußgänger durch und ein anderer Stürzt dabei sehr unglücklich, dann "schubste" ich die andere Person nur um schneller voran zu kommen. Was als Beweggrund auch sehr nieder ist. Der hat ja auch nicht gewollt ... usw ... -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#100
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Schon lustig das hier manche meinen sie kennen sich im Recht besser aus, als der BGH. Die Richter am BGH und an anderen Gerichten wussten aber bis vor ca. 2 Jahren auch noch nicht so genau, was Mord ist. Früher gab es ja diese Rechtsauffassung nach Raser-Unfällen nicht, obwohl die Tatbestandsmerkmale zum Mord seit 1941 unverändert sind. Offenbar wurden also bis vor ca. 2 Jahren viele Mörder nicht entsprechend bestraft, sodass es sich um Fehlurteile gehandelt haben muss - und das über mehr als 70 Jahre hinweg. Oder ist es umgekehrt? Die mehr als 70 Jahre lang geltende Rechtsauffassung war richtig und die neue ist falsch? Und kann man unveränderte Gesetze einfach neu auslegen, weil es politisch und gesellschaftlich opportun erscheint? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 10:13 |