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> Weiterer Todesfahrer wegen Mordes verurteilt
rapit
Beitrag 18.02.2020, 20:32
Beitrag #151


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Zitat (jeho @ 18.02.2020, 18:34) *
Dafür sollte die Versicherung aufkommen (und rechtlich die Möglichkeit gegeben sein den Verursacher voll in Regress zu nehmen).

Das Problem ist, dass die Nichthaftung bei Vorsatz gar nicht aus den Vertragsbedingungen herrührt, sondern aus dem Gesetz.

Ein Versicherer darf gar keine Versicherung für vorsätzliches Handeln anbieten.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.02.2020, 20:38
Beitrag #152





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Zitat (ToxicWaste @ 18.02.2020, 20:29) *
Ist das wirklich so? Ich hätte eher gedacht, die gehen in Vorleistung und nehmen den Täter in Regress.

Leider nicht, siehe §§ 81, 103 VVG. Die Leistungsfreiheit gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer selbst den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat, wobei nach der Rechtsprechung auch hier der Eventualvorsatz ausreicht. War der Fahrer nicht Versicherungsnehmer, dann gilt das nicht.
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jeho
Beitrag 18.02.2020, 21:14
Beitrag #153


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Zitat (rapit @ 18.02.2020, 20:32) *
Zitat (jeho @ 18.02.2020, 18:34) *
Dafür sollte die Versicherung aufkommen (und rechtlich die Möglichkeit gegeben sein den Verursacher voll in Regress zu nehmen).

Das Problem ist, dass die Nichthaftung bei Vorsatz gar nicht aus den Vertragsbedingungen herrührt, sondern aus dem Gesetz.

Ein Versicherer darf gar keine Versicherung für vorsätzliches Handeln anbieten.


Hm, da wird es echt kompliziert.
Dann wohl eine Art "Insolvensbehörde" die aus dem Vermögen des Verursachers die Opfer entschädigt (soweit das "Entschädigen" irgendwie machbar ist).
Ist rechtlich sicher ganz schwer zu beantworten / erörtern.

JeHo


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dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.02.2020, 21:23
Beitrag #154





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Zitat (jeho @ 18.02.2020, 21:14) *
Dann wohl eine Art "Insolvensbehörde" die aus dem Vermögen des Verursachers die Opfer entschädigt (soweit das "Entschädigen" irgendwie machbar ist).

Dafür gibt es die Verkehrsopferhilfe.
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jeho
Beitrag 18.02.2020, 21:30
Beitrag #155


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@Georg_g

und wie viel Geld haben die. Und wo kommt es her?
Der Verein tut Gutes, ohne Frage.
Ist aber nur ein Tropfen auf dem heißem Stein...


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Skoddy
Beitrag 18.02.2020, 22:33
Beitrag #156


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@Doc

Bei Deinem Rentnertarif geht das womöglich nicht. Andere Tarife können sich aber auch nach dem Punktestand richten. "Die Bayrische" gibt sogar einen Nachlass wenn Du eine Dashcam im Auto hast.


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durban
Beitrag 18.02.2020, 22:41
Beitrag #157


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Zitat (Kai R. @ 18.02.2020, 17:27) *
Zitat (rapit @ 18.02.2020, 15:39) *
Nur mal so am Rande: In Berlin werden mittlerweile teilweise (bislang wohl nur von einer Richterin, von der aber konsequent) schon VT wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt, die mit Tempo 70 auf dem Ku'Damm geblitzt werden.
Als Einzelfahrzeug!

grob verkehrswidrig und rücksichtslos? Konkrete Gefährdung? Scheinbar fehlen da bei einem gewöhnlichen Blitzer ein paar Tatbestandsmerkmale. Aber in Berlin gilt ja eh ein anderes Recht.


Ja, da fehlen irgendwie die Informationen. Irgendwie müssen diese Sachen ja an die Richterin kommen.
D.h. entweder es handelt sich um eine Anklage im Strafverfahren. Dann handelt es sich aber nicht um die Einzelmeinung der Richterin, sondern die Polizei und die Staatsanwaltschaft muss es genauso sehen, sonst hätte die Polizei den Fall nicht der StA übermittelt und diese hätte den Fall nicht angeklagt.

Oder aber es handelt sich um ein Einspruchsverfahren nach dem Bußgeldbescheid und die Richterin hat die Fälle "hochgestuft". Dann muss aber die Hauptverhandlung unterbrochen werden, weil dann die Staatsanwaltschaft, die in einer Owi-Hauptverhandlung idR nicht teilnimmt, zwingend zur HV erscheinen muss.

Daher ist mir die Verfahrenskonstellation auch nicht ganz klar, in der es zu so einer offensichtlichen und krassen Fehleinschätzung kommen kann. think.gif

Zitat (Georg_g @ 18.02.2020, 21:12) *
Zitat (durban @ 18.02.2020, 15:26) *
Ich sehe da überhaupt keine geänderte Rechtsprechung.
Und es ist auch nicht so, dass ein Rennen mit Todesfolge zwingend neuerdings Mord (oder Totschlag) wäre.

Nicht neu ist, dass für einen Mord der Eventualvorsatz ausreicht. Neu ist aber doch, dass es nun mit einer gewissen Regelmäßigkeit bei "Rasern" so gesehen wird. Die mussten doch früher mit einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung rechnen, nicht aber wegen Mordes.


Mein Eindruck ist eher anders. Es gibt schon immer Fälle von "Rasern", die wegen Mordes verurteilt werden, insbesondere bei "Flucht-Fällen". Es gibt zB schon ein BGH-Urteil, ich meine aus den 70er-Jahren, bei dem ein flüchtender Ladendieb, der an einer Ampel einen Fußgänger erfasste, wegen Mordes verurteilt wurde.
Was schlicht und einfach neu ist, sind die tödlichen Kraftfahrzeugrennen - bzw. die mediale Berichterstattung darüber. Und auf dieses relativ neue Phänomen wendet man die bestehende Rechtsprechung an.

Wenn sich im Einzelfall feststellen lässt, dass mit Eventualtötungsvorsatz gehandelt wurde, ist das eben ein Totschlag oder Mord - das kann man ja nicht ausblenden. Und die Urteile, in denen das angenommen wurde, hatten eben bestimmte besondere Aspekte, die das belegten (z.B. Äußerungen der Beteiligten).
In anderen Fällen hat man das nicht angenommen (z.B. BGH zum Kurfürstenfall oder der jüngste Fall vom LG Deggendorf).

Hier entsteht ja der Eindruck, als das die Gerichte bei Rennen "locker-flockig" den Tötungsvorsatz annehmen. Wenn man sich aber mal die Urteile ansieht, sieht man, dass das eben nicht der Fall ist. Das erkennt man doch schon daran, dass das erste "Kurfürstendamm-Urteil" wegen Fehlern bei der Feststellung des Eventualtötungsvorastzes vom BGH aufgehoben worden ist.

In die Medien schaffen es natürlich eher die Fälle, die als Mord ausgehen; in der Mehrzahl der tödlichen Straßenrennen bleibt es bei dem - genau dafür 2017 geschaffenen - Straftatbestand des Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge (z.B. LG Deggendorf, 22.11.2019 - 1 Ks 6 Js 5538/18; ich gehe mal davon aus, dass der Fall als Tötungsdelikt angeklagt war, weil es sich nach dem Aktenzeichen um eine Schwurgerichtskammer gehandelt hat).

Zitat (Georg_g @ 18.02.2020, 21:12) *
Wie ist es eigentlich, wenn jemand durch einen Raser nicht getötet, sondern "nur" verletzt wird? Müsste man dann ggf. nicht auch einen Eventualvorsatz annehmen, sodass der Raser nicht wegen fahrlässiger, sondern wegen vorsätzlicher KV zu verurteilen wäre?


Ja, natürlich. Wenn der Tötungsvorsatz (zB wegen Hemmschwellentheorie) wegfällt, ist KV-Vorsatz zu prüfen.


MfG
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Uwe W
Beitrag 18.02.2020, 22:55
Beitrag #158


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Zitat (rapit @ 18.02.2020, 15:35) *
Denn auch bei bedingtem Vorsatz ist die KH-Versicherung des Täterfahrzeuges aus dem Rennen.

Das verstehe ich nicht: Nach § 117 (1) VVG bleibt der Versicherer doch dem geschädigten Dritten gegenüber verpflichtet, auch wenn er gegenüber seinem vorsätzlich handelnden Versicherungsnehmer nicht zur Leistung verpflichtet ist.

Es gelten dann zwar die Einschränkungen nach § 117 (3) VVG, aber ganz leer geht das Unfallopfer mit Sicherheit nicht aus.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.02.2020, 00:20
Beitrag #159





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§ 117 Abs. 1 VVG ist meines Erachtens nur eine Klarstellung, dass die Leistung gegenüber Dritten auch dann erbracht werden muss, wenn gegenüber dem VN Leistungsfreiheit besteht. Nicht davon erfasst sind aber jene Fälle, in denen kraft Gesetzes auch gegenüber Dritten die Leistungsfreiheit geregelt ist, also wegen vorsätzlicher Begehung mit Schädigung des Dritten. Dies wiederum ist in § 103 VVG geregelt.

Zitat (Uwe W @ 18.02.2020, 22:55) *
... aber ganz leer geht das Unfallopfer mit Sicherheit nicht aus.

Ich befürchte, dass es bezüglich der Kraftfahrthaftpflichtversicherung doch so ist.
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Kühltaxi
Beitrag 19.02.2020, 04:49
Beitrag #160


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Zitat (jeho @ 18.02.2020, 18:34) *
Zum Beispiel könnte Punkte in Flens (wegen zu schnellem fahren) an die Versicherungen gemeldet werden. Für jeden dieser Punkte (solange sie eingetragen sind) wir die Prämie um X % erhöht. Sind die Punkte erloschen fällt auch der Zusatzbeitrag weg.

Dann werden halt alle Fahrzeuge nur noch auf Oma die eh nicht mehr fährt und sich auch keine Punkte mehr einfangen kann angemeldet. rolleyes.gif
Kurzum, ich halte schon die Idee für Blödsinn. Punkte eines Halters haben nix mit Unfallrisiko zu tun, das korreliert nicht mal. Ist nur wieder 'ne Moralkeule.


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ulm
Beitrag 19.02.2020, 04:54
Beitrag #161


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Die Oma kann aber Punkte sammeln für Halterverstöße.

Ich sehe es nicht einmal als Moralkeule, sondern als Marketing-Instrument, Punkte "ins Spiel zu bringen".
Versicherungsnehmer und Fahrer sind nicht immer identisch und wie Du richtig festgestellt hast, haben Punkte nicht immer mit dem Fahrverhalten zu tun.
Wer aber solche "Punkte-Tarife" anbietet, kommt in die Zeitung und hat damit kostenlose Werbung.
Daneben werden die Tarife noch undurchsichtiger und damit steigt für den Versicherer die Chance, seine Erlössituation zu verbessern.
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henpara
Beitrag 19.02.2020, 09:07
Beitrag #162


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Zitat
Punkte eines Halters haben nix mit Unfallrisiko zu tun, das korreliert nicht mal. Ist nur wieder 'ne Moralkeule.

Das korreliert mit Sicherheit, weil immer noch sehr viele Fahrer auch Halter sind.
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rapit
Beitrag 19.02.2020, 09:22
Beitrag #163


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Zitat (Georg_g @ 19.02.2020, 00:20) *
§ 117 Abs. 1 VVG ist meines Erachtens nur eine Klarstellung, dass die Leistung gegenüber Dritten auch dann erbracht werden muss, wenn gegenüber dem VN Leistungsfreiheit besteht. Nicht davon erfasst sind aber jene Fälle, in denen kraft Gesetzes auch gegenüber Dritten die Leistungsfreiheit geregelt ist, also wegen vorsätzlicher Begehung mit Schädigung des Dritten. Dies wiederum ist in § 103 VVG geregelt.

Zitat (Uwe W @ 18.02.2020, 22:55) *
... aber ganz leer geht das Unfallopfer mit Sicherheit nicht aus.

Ich befürchte, dass es bezüglich der Kraftfahrthaftpflichtversicherung doch so ist.

So ist es.

§ 117 betrifft die Regressfälle.

Anders bei Vorsatz: bei Vorsatz liegt gar kein Versicherungsfall vor.


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henpara
Beitrag 19.02.2020, 09:35
Beitrag #164


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Eigentlich müsste eine Unterstützung dieser Unfallopfer steuerfinanziert sein.
Ich hätte jedenfalls kein Problem damit, 1% meines Lohns für einen solchen Fond zu zahlen.
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Skoddy
Beitrag 19.02.2020, 09:51
Beitrag #165


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Schön. Ich hab aber keine Lust darauf. Kanst Du dann mein Prozent mit übernehmen?


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durban
Beitrag 19.02.2020, 09:58
Beitrag #166


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@rapit: wäre das denn bei Verurteilung wegen (vorsätzlichem) Kraftfahrzeugrennen anders? 🤔


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Ernschtl
Beitrag 19.02.2020, 10:11
Beitrag #167


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QUOTE (henpara @ 19.02.2020, 09:35) *
Ich hätte jedenfalls kein Problem damit, 1% meines Lohns für einen solchen Fond zu zahlen.
Da hätte ich aber Ideen für ein dutzend weiterer Samariter Fonds. Wären dann auch nur 13% vom Lohn, für den guten Zweck.


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Uwe W
Beitrag 19.02.2020, 14:10
Beitrag #168


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Zitat (rapit @ 19.02.2020, 09:22) *
Anders bei Vorsatz: bei Vorsatz liegt gar kein Versicherungsfall vor.

Das gilt aber nur für den Fahrer. Ist dieser nicht gleichzeitig auch Halter, so ist es für den Halter ein Versicherungsfall, und der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen die Versicherung:

BGH VI ZR 55/12 Urteil vom 18.12.12 Randziffer 20

Wenn der Raser sein Fahrzeug also gemietet oder geliehen hat, kann das Opfer Ansprüche gegen die Versicherung des Halters geltend machen.

Zitat (durban)
@rapit: wäre das denn bei Verurteilung wegen (vorsätzlichem) Kraftfahrzeugrennen anders? 🤔

Der Vorsatz muss sich immer auf den Unfall bzw. die eingetretenen Unfallfolgen beziehen.
Dass für den Unfall eine vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat ursächlich war, spielt also keine Rolle, solange die Unfallfolgen nur fahrlässig herbeigeführt wurden.


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durban
Beitrag 19.02.2020, 14:12
Beitrag #169


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Danke! Versicherungsrecht ist etwas, um das ich einen großen Bogen mache.


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cybershadow
Beitrag 19.02.2020, 17:31
Beitrag #170


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Zitat (durban @ 19.02.2020, 14:12) *
Danke! Versicherungsrecht ist etwas, um das ich einen großen Bogen mache.

Das ist teilweise wirklich unintuitiv, und ich habe auch nur einen relativ oberflächlichen Einblick in die Teile, mit denen ich beruflich zwangsläufig in Kontakt komme. Von Lebens- und Krankenversicherungen hab ich keinen blassen Schimmer. Diese spezielle Sache betrifft Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht. Und ob der Strafrechtsanwalt als Nebenklagevertreter weiß, dass es aus versicherungsrechtlichen Gründen schlau sein kann, auf eine Verurteilung nach § 315d Abs. 5 StGB statt § 211 StGB hinzuwirken?

Davon abgesehen ist mit einer strafrechtlichen Verurteilung des Fahrers noch nicht gesagt, dass der Zivilrichter im Verfahren gegen die Versicherung zum gleichen Schluss kommt. Es könnte durchaus sein, dass der Straftrichter den Fehrer wegen § 315d verurteilt, der Zivilrichter aber trotzdem die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls bejaht.
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Kühltaxi
Beitrag 27.03.2025, 15:01
Beitrag #171


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Habe mir mal das jüngste entsprechende Thema rausgesucht weil wieder eine spektakuläre "Rennensache mit Todesfolge" passiert ist. Ludwigsburg, zwei Brüder, Türken, beide mit Mercedes S 63 AMG (nicht um Stuttgart rum wären es wohl entsprechende M-BMWs gewesen.... /Vorurteil shutup.gif ), fahren mutmaßlich Rennen und einer fährt dabei zwei Frauen die aus einer Tankstelle auf die Straße einbogen, ebenfalls Türkinnen, vielleicht kannten sich sogar alle, tot.

Was ich mich dazu frage, bringt das "Vorfahrt genommen" (in den anderen Fällen war das ja nicht der Fall) dem Todesfahrer irgendwelche mildernden Umstände, oder tritt das komplett hinter seine Verfehlung, also Rennen und Tempo, zurück?


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mir
Beitrag 27.03.2025, 15:08
Beitrag #172


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Wenn jemand 100 km/h in der Stadt fährt, spielt das Vorfahrtsrecht keine Rolle mehr. Damit kann der Wartepflichtige ja kaum rechnen. Zudem wird die Unfallschwere ja erst durch das Tempo verursacht.




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Q-Treiberin
Beitrag 27.03.2025, 15:30
Beitrag #173


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Ohne Deine Mutmaßungen und Vorurteile hätte ich mich mit Deinem Post (@Kühltaxi) vielleicht sogar befasst…. dry.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Kühltaxi
Beitrag 27.03.2025, 17:18
Beitrag #174


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Bin halt immer noch stark "was guckst du" geschädigt.... thread.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 27.03.2025, 17:23
Beitrag #175


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Diese Einstellung solltest Du in einem seriösen öffentlichen Forum schnellstmöglich ablegen!

Für so etwas gibt es das Fratzenbuch, X und Ähnliches.


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Explosiv
Beitrag 27.03.2025, 19:26
Beitrag #176


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Sehe auch eher das Problem bei toxischer Männlichkeit als bei der Abstammung. Bescheuerte gibt es überall.
Und woher die unschuldigen Opfer kommen spielt erst Recht keine Rolle.


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Q-Treiberin
Beitrag 27.03.2025, 20:24
Beitrag #177


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GM_
Beitrag 28.03.2025, 01:35
Beitrag #178


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Warum sollte man über solche Presseberichte nicht diskutieren dürfen?

Oder warum sollte man hier Nationalitäten verschweigen?

@KT gibt doch nur wieder, was in der Presse steht.

Außer der Bemerkung, dass es statt einem AMG-Mercedes auch ein M-BMW hätte sein könnte. BMW wird es überleben. Und damit Audi nicht beleidigt ist, lasst uns noch einen RS erwähnen.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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AMenge
Beitrag 28.03.2025, 08:26
Beitrag #179


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Selbstverständlich kann und darf man solche Pressebrichte diskutieren. Man kann das aber auch tun, ohne dass der eigene Beitrag vor Vorurteilen nur so trieft.

Auch Presseberichte kann man übrigens neutral formulieren, ohne solche Vorurteile auch noch zu befeuern, so wie ganz aktuell hier.

Weder die Nationalität der Fahrer noch die Marken der gefahrenen Fahrzeuge sind für das Unfallgeschehen und dessen Beurteilung relevant.
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helmet lampshade
Beitrag 28.03.2025, 10:25
Beitrag #180


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Ich weiß nicht, ist das jetzt so ein übles, Vorurteil dass man im Schwabenländle eher einen Mercedes fährt und um München herum eher einen BMW oder Audi?
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Ochmonek
Beitrag 28.03.2025, 10:26
Beitrag #181


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Es wird auch das Geschlecht der Täter und Opfer genannt. Bei den Tätern wird sogar von toxischer Männlichkeit geschrieben. Damit werden alle Männer pauschal in sexistischer Weise herabgesetzt. Die Herkunft sollt aber nach Meinung einiger hier nicht genannt werden.

Widerliche Doppelmoral.


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Früher war alles besser, auch die Zukunft.
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helmet lampshade
Beitrag 28.03.2025, 10:41
Beitrag #182


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Zustimmung: "Toxisches xy" sollte außerhalb des Talkbereichs auch nicht vorkommen
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Barney
Beitrag 28.03.2025, 11:41
Beitrag #183


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Kategorisierung Lebensalter geht wohl noch ..
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mir
Beitrag 28.03.2025, 12:21
Beitrag #184


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Warum sollte man die Welt nicht so beschreiben dürfen, wie man sie wahrnimmt?

Rasissmus/Sexismus/Diskriminierung ist nicht, wenn man die Herkunft/Geschlecht/Alter eines Täters herausstellt, sondern wenn man daraus auf die Täterschaft schließen will, oder auch, wenn man ständig bestimmte Taten mit der Herkunft der Täter verbindet, und dabei dem widersprechende Daten unter den Tisch fallen lässt. Beides hat @kühltaxi nicht gemacht.

Wenn man einen dringenden Bedarf an Tugendhaftigkeit verspürt, rate ich dazu, mal in die Welt rauszugehen und sich der wirklichen Probleme anzunehmen.


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redonner sa grandeur à l'europe!
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GM_
Beitrag 28.03.2025, 21:51
Beitrag #185


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Zitat (AMenge @ 28.03.2025, 09:26) *
Selbstverständlich kann und darf man solche Pressebrichte diskutieren. Man kann das aber auch tun, ohne dass der eigene Beitrag vor Vorurteilen nur so trieft.
Welche konkreten Vorurteile? Außer vielleicht gegen M-BMW finde ich keine.


Zitat (AMenge @ 28.03.2025, 09:26) *
Weder die Nationalität der Fahrer noch die Marken der gefahrenen Fahrzeuge sind für das Unfallgeschehen und dessen Beurteilung relevant.
Ich wüßte aber auch keine Gründe, sie zu verheimlichen. Sind einfach nur Fakten.


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Explosiv
Beitrag 29.03.2025, 08:04
Beitrag #186


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In dem Fall wurde nahegelegt, dass sich Opfer und Täter kannten, da beides Türken. Das hat zumindest ein Geschmäckle.


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ulm
Beitrag 29.03.2025, 09:32
Beitrag #187


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Wenn sich zwei Schwaben begegnen, kennen die sich auch nicht unbedingt...
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Kühltaxi
Beitrag 30.03.2025, 12:17
Beitrag #188


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OMG mein Stil mehr Thema als meine Fragen. unsure.gif
Die Jungs haben mich mit ihrem Stil (Fotos und eigene Videos) halt dazu provoziert. Ja, "Biodeutsche" sind auch schonmal so drauf, sieht man aber seltener. Und sie könnten die armen toten Mädels natürlich auch nicht gekannt haben, aber wenn sie aus demselben Kiez sind ist es halt wahrscheinlich daß sie sich gekannt haben weil sich Leute aus derselben Migrationsgruppe die beieinander wohnen öfter persönlich kennen als entsprechende "Biodeutsche", und das macht wenn es so ist die ganze Sache noch komplizierter, deshalb erwähnte ich es.

Zitat (GM_ @ 28.03.2025, 22:51) *
Außer vielleicht gegen M-BMW finde ich keine.

Ich wollte nur sagen daß die für Türken als Fahrer und Besitzer typischer gewesen wären als AMGs und räumte auch gleich ein daß dies ein Vorurteil sei, und daß das Schwabe sein hier das Türke sein bei der Autovorliebe wohl getoppt hat. Heißt Cem Özdemir fährt wohl auch eher Mercedes als BMW. rolleyes.gif
Gegen die Ms hege ich kein Voruteil, wenn mir einer einen schenkt nehme ich den gerne, aber mir wäre auch wie diesen Türken ein AMG deutlich lieber obwohl kein Schwabe. Muß aber nicht so'n Schlachtschiff sein, ein oller C 30 CDI AMG täte es schon.


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Barney
Beitrag 30.03.2025, 20:39
Beitrag #189


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Zitat (Kühltaxi @ 30.03.2025, 13:17) *
OMG mein Stil mehr Thema als meine Fragen. unsure.gif

Mach Dir nix draus .. es hat sich eh langsam ausgewoked und das Pendel schlägt zurück ..
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GM_
Beitrag 30.03.2025, 23:27
Beitrag #190


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Hier mal der Polizeibericht:
Zitat
Am Donnerstagabend (20.03.2025) ereignete sich gegen 20:00 Uhr auf der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem zwei junge Frauen tödliche Verletzungen erlitten. Nach bisherigen Erkenntnissen lieferten sich zwei Fahrzeuge möglicherweise ein Rennen und fuhren mit mutmaßlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Schwieberdinger Straße in Richtung der Autobahnanschlussstelle Ludwigsburg-Süd. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem weiteren Fahrzeug, das aus einer Tankstelle auf die Schwieberdinger Straße einbog und in dem sich die zwei jungen Frauen befanden. Dieses Fahrzeug wurde durch den Aufprall von der Fahrbahn abgewiesen und zwischen zwei Bäumen eingeklemmt, so dass die beiden Insassinnen durch den Unfall schwer verletzt wurden und noch an der Unfallstelle verstarben. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Fahrer des Fahrzeugs, das mit dem Fahrzeug der beiden jungen Frauen kollidiert ist, vorläufig festgenommen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Der Fahrer des Weiteren möglicherweise am Rennen beteiligten Fahrzeugs ist flüchtig. Ein Gutachten zur Klärung der Unfallursache wurde angeordnet. Die Verkehrspolizei Ludwigsburg hat die Ermittlungen aufgenommen.


Habe auf dem Weg zur A81 an der Aral-Tankstelle auch schon getankt.

Die Stadt hat nun mit einem 209er das Linksabbiegen an der Tankstellenausfahrt verboten. Grundsätzlich nichts gegen das Schild an der Stelle, darüber kann man diskutieren, aber gerade jetzt kommt es irgendwie komisch rüber, als ob das Linksabbiegen zum Unfall beigetragen hätte.

Die beiden Raser näherten sich dem 600 m entfernten Blitzer an der Kreuzung Egolsheimer (ID 1771), und um eine weitere Vermutung einzubringen: Es könnte um das Schisshasenspiel gegangen sein: Wer zuckt zuerst zurück und bremst.





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GM_
Beitrag 31.03.2025, 00:59
Beitrag #191


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Weitere Nachtragsmeldungen:
26.03.2025 – 14:36
Zitat
26.03.2025 – 14:36
Polizeipräsidium Ludwigsburg
POL-LB: Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeipräsidium Ludwigsburg: Ludwigsburg: Schwerer Verkehrsunfall auf der Schwieberdinger Straße fordert zwei Todesopfer - fünfte Nachtragsmeldung und Zeugenaufruf

Ludwigsburg (ots)

Am Donnerstagabend (20.03.2025) ereignete sich gegen 20:00 Uhr auf der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg ein Verkehrsunfall, bei dem zwei junge Frauen tödliche Verletzungen erlitten.
(Erstmeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/5995437,
erste Nachtragsmeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/5995972,
zweite Nachtragsmeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/5996255,
dritte Nachtragsmeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/5996909,
vierte Nachtragsmeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/5997917).

Die aus Angehörigen der Schutz- und Kriminalpolizei bestehende Ermittlungsgruppe "Urban" bittet die Bevölkerung erneut um Mithilfe. Gesucht werden Zeugen, die genaue Angaben zu den beiden mutmaßlich an einem Rennen beteiligten Fahrzeugen machen können. Es handelt sich um hoch motorisierte schwarze Limousinen vom Typ Mercedes-Benz S 500 und S 550 4 Matic. Dabei geht es speziell um die Minuten vor dem Unfall (also am 20.03.2025 ab etwa 19:55 Uhr) sowie um eine mögliche Fahrtstrecke in Ludwigsburg von der B27 / Stuttgarter Straße auf Höhe des Forums über die Friedrichstraße und Kepplerstraße bis zur Unfallstelle in der Schwieberdinger Straße.

Neben Hinweisen zu den beiden Fahrzeugen ist für die Ermittlungen ferner von Bedeutung, ob möglicherweise ein drittes Fahrzeug aufgefallen ist, das hinter den S-Klassen fuhr, um den nachfolgenden Verkehr abzuschirmen.

Wer entsprechende Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 0711 6869-115, per E-Mail an stuttgart-vaihingen.vpi@polizei.bwl.de oder über das Hinweisportal unter https://bw.hinweisportal.de bei der Ermittlungsgruppe "Urban" zu melden.


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m01
Beitrag 31.03.2025, 18:26
Beitrag #192


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Auf einem Foto ist der verunfallte C217 zu sehen, das ist dann wohl die sogenannte "Limousine" S500, einen S550 gabs davon nie. Oder der "S550 4Matic" war irgendein US-Reimport. Die Boulevardpresse macht da natürlich einen "S63 AMG" draus.
Ändert natürlich nix am furchtbaren Unfallgeschehen.
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GM_
Beitrag 01.04.2025, 01:11
Beitrag #193


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Bei Wiki ist beim C217 von einem S550 4Matic die Rede, die Fahrzeuge auf den Bildern dort sind aber mit S63 AMG beschriftet. Ich habe diese Modelle auch nicht so ganau verfolgt, wie du sagst ist es auch egal.

Interessant wird es, wenn man an solchen Details nachvollziehen kann, dass das Gerichtsurteil teilweise aus der Presse abgeschrieben wurde. Wie damals bei Turbo-Rolf: Fahrzeugschein: "500 PS". Presse: "476 PS". Urteilsbegründung: "476 PS", und der Satz: "Natürlich wäre es uns lieber gewesen, wir hätten schöne, klare Beweise gehabt, ..."

Nun, so ein Justizirrtum wie damals ist hier nicht zu befürchten: Der Fahrer wurde auf frischer Tat festgenommen, und der zweite Fahrer ist durch das zweite Fahrzeug ermittelt.

Als juristischer Laie sehe ich hier erstmal keinen Unterschied zum Berliner Fall, in dem Todesfahrer Hamdi H. (Türke, damals 32 J.) und sein Kontrahend Marvin N. (Deutscher, damals 29 J.) wegen Mord bzw. Mordbersuch verurteilt wurden. Aber das werden die Juristen sicher auch hier im Detail zu bearbeiten haben.


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m01
Beitrag 01.04.2025, 12:13
Beitrag #194


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Ja, der S550 ist die Verkaufsbezeichnung des S500 in den USA. Wär halt ungewöhnlich, wenn die eine US-Version reimportiert hätten. smile.gif
Die Berichterstattung geht halt leider zu sehr in Richtung "die vielen PS sind schuld". Wenn man eigentlich darüber sprechen sollte, dass das Problem Fahrer sind, denen offensichtlich die charakterliche Eignung zum Führen eines Kfz fehlt. Das wäre halt komplexer als verkürzte Diskussionen um PS- und Tempolimits.
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F117
Beitrag 01.04.2025, 16:20
Beitrag #195


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Zitat (GM_ @ 01.04.2025, 01:11) *
die Fahrzeuge auf den Bildern dort sind aber mit S63 AMG beschriftet

Was glaubst Du, auf wievielen Golf Diesel "GTI" steht? Zu AMG: >>>Klick<<<


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

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GM_
Beitrag 02.04.2025, 03:50
Beitrag #196


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Zitat (m01 @ 01.04.2025, 13:13) *
Die Berichterstattung geht halt leider zu sehr in Richtung "die vielen PS sind schuld".
Ja, klar, völliger Schwachsinn. Mein Corsa-Mietwagen lief auch 195.

Zitat (m01 @ 01.04.2025, 13:13) *
Wenn man eigentlich darüber sprechen sollte, dass das Problem Fahrer sind, denen offensichtlich die charakterliche Eignung zum Führen eines Kfz fehlt.
Du weißt aber schon, dass man dann etwas genauer auf den Hintergrund der Fahrer kucken muss?

Diese Fälle konnte ich bisher zusammentragen:

Berlin:
Hamdi H. (Türke): Mord
Marvin N. (Deutscher?): Beihilfe zum Mord

Hamburg-Billstedt:
Haseeb K. (Pakistani): Mord
Moritz P. (Deutscher?): Mord

Hannover-Basringhausen:
Ewa P. (Polin): Mord
Marco S. (Deutscher?): Mord

Berlin:
Milenko P. (Serbe): Mord

Heilbronn:
Yasin H. (Türke): Mord

Wiesbaden:
Barsoum K. (Syrer): Mord

Aktueller Fall: Gürkan U. (Türke),
2. Fahrer: steht noch nicht fest

Vom Alter her geht das von Anfang 20 bis Anfang 40.

7 von 10 Personen bzw. 6 von 9 wegen Mordes verurteilter Personen sind Ausländer. Das liegt deutlich über dem Schnitt von 41% ausländischen Tatverdächtigen bei allgemeinen Straftaten. Wobei das auch schon hoch ist gegenüber nur 18% Ausländeranteil an der Bevölkerung insgesamt.

Soll keine Hetze sein, sind einfach nur Fakten. Wo willst du da ansetzen? Besondere Schulung / Überwachung ausländischer Fahrer? Ich habe auf die Schnelle keine Idee. think.gif

Zitat (m01 @ 01.04.2025, 13:13) *
Das wäre halt komplexer als verkürzte Diskussionen um PS- und Tempolimits.
So ist es. Stadt prüft Tempo 40


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Spidersangel
Beitrag 02.04.2025, 06:55
Beitrag #197


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Der zweite mutmaßliche Fahrer der beteiligten S-Klasse, ist der Bruder des Unfallfahrers.
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ulm
Beitrag 02.04.2025, 06:59
Beitrag #198


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Zitat (GM_ @ 02.04.2025, 03:50) *
Zitat (m01 @ 01.04.2025, 13:13) *
Das wäre halt komplexer als verkürzte Diskussionen um PS- und Tempolimits.
So ist es. Stadt prüft Tempo 40

Purer Aktionismus.
Wer sich nicht an Tempo 50 hält, wird sich ja ganz bestimmt an Tempo 40 halten... wallbash.gif

So leid es mir tut, gegen solche Autofahrer hilft nur Überwachung, Überwachung und Überwachung.
Das muss aber hochmobil geschehen, also nicht nur mit mobilen Blitzern, sondern auch mit Videowagen.
Dazu gehören dann konsequente Mitteilungen an die Fahrerlaubnisbehörden und auch dort das Nutzen des vorhandenen Instrumentariums.
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GM_
Beitrag 02.04.2025, 15:47
Beitrag #199


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Zitat (Spidersangel @ 02.04.2025, 07:55) *
Der zweite mutmaßliche Fahrer der beteiligten S-Klasse, ist der Bruder des Unfallfahrers.


Siehe: 23.03.2025 – 17:29 Polizeipräsidium Ludwigsburg
Zitat
Die intensiven Ermittlungen führten zwischenzeitlich zur Identifizierung einer weiteren Person, die im Verdacht steht, möglicherweise die zweite Mercedes S-Klasse gefahren zu haben und an dem verbotenen Kraftfahrzeugrennen beteiligt gewesen zu sein. Die Verifizierung des Tatverdachts ist derzeit eine der zahlreichen Aufgaben der Ermittlungsgruppe. Die Person befindet sich nicht in Untersuchungshaft.

Momentan werden in den sozialen Medien sowie vereinzelt auch in der Presse Spekulationen zu dem Vorfall und insbesondere zu der Person, die den zweiten Mercedes gefahren hat, angestellt. Wir bitten in diesem Zusammenhang, sich an offiziell bestätigte Informationen zu halten und Gerüchten nicht weiter Vorschub zu leisten. Die Verbreitung von falschen Informationen hilft niemandem, sondern erschwert die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Belastbare Informationen werden über das Presseportal veröffentlicht, sobald der Fortgang der Ermittlungen dies zulässt.

Klingt für mich so, dass die kursierende Meldung über den Bruder ein Gerücht ist.


Zitat (ulm @ 02.04.2025, 07:59) *
Das muss aber hochmobil geschehen, also nicht nur mit mobilen Blitzern, sondern auch mit Videowagen.
Du meinst die Speed Cops?

Wie real ist das eigentlich? Für mich klingt es ziemlich real, weil die Tatbestände häufig so unspektakulär sind.


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Q-Treiberin
Beitrag 02.04.2025, 15:56
Beitrag #200


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Zitat (GM_ @ 02.04.2025, 04:50) *
7 von 10 Personen bzw. 6 von 9 wegen Mordes verurteilter Personen sind Ausländer.

Ich habe Deine Auflistung jetzt nicht im einzelnen überprüft, aber zumindest der Fall in Hamburg-Billstedt hat(te) gerade erst den zweiten Verhandlungstag, die Angeklagten sind also mitnichten wegen Mordes verurteilt worden!

Wer weiß, vielleicht sind unter den anderen von Dir genannten Fällen ja noch mehr solcher Fake-News….
Oder Du hast tatsächlich nur die mit ausländischer Beteiligung rausgesucht…. keine Ahnung was Deine Beweggründe dafür sein könnten.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 14:57