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> Weiterer Todesfahrer wegen Mordes verurteilt
auto67
Beitrag 17.02.2020, 22:00
Beitrag #101


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Die Wenigsten hier haben Jura studiert und sind in der Lage, den komplizierten Sachverhalt angemessen zu bewerten. Es ist sehr naiv zu glauben, man könne als Laie auf Basis von Zeitungsberichten o.ä. ohne genügend Fachkenntnis mal eben nachweisen, dass ein Richter einen Fehler begangen. Es ist dem Niveau hier in der Diskussion dienlich, als Laie seine Grenzen zu kennen und seine Antworten danach zu formulieren. Ich habe auch kein Jura studiert, aber im Gegensatz zu anderen hier berücksichtige ich das. Umgangssprachliche Semantik von Begrifflichkeiten, die im juristischen Sinne eine ganz andere Bedeutung besitzen, als Basis der eigenen Argumentation zu benutzen und damit als Laie "nachzuweisen", dass ein Volljurist sich irrt, ist vermessen und ein Zeichen von Inkompetenz (auf mehreren Ebenen).

Um ein Gefühl zu vermitteln, wie kompliziert (und weit außerhalb der Beurteilungsmöglichkeiten von Laien) die Begrifflichkeiten "Bedingter Vorsatz" und "bewusste Fahrlässigkeit" als Jurist zu bewerten sind, hier ein Fachartikel zum Thema: https://kripoz.de/2018/11/21/bedingter-vors...w-raserfaellen/ Von einem Profi geschrieben.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.02.2020, 22:05
Beitrag #102





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Sonst ist Richter-Schelte üblich, jetzt ist es offenbar Laien-Schelte. ;-)
Unabhängig von den Kenntnissen eines juristischen Laien steht doch fest, dass es Gerichte heute anders sehen als früher, obwohl sich die Tatbestandsmerkmale nicht geändert haben. Also muss es früher falsch gewesen sein und heute sieht man es richtig - oder eben umgekehrt.
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janr
Beitrag 17.02.2020, 22:12
Beitrag #103


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Der bestätigt mich Laie, der Artikel. Zumindest in der Definition.

Bewusste Fahrlässigkeit kann ich mir bei solch Fahrern Vorstellen.
Sie wissen es könnte passieren wollen es aber nciht oder blenden es aus.
Damit sind wir weg vom Totschlag oder Mord welche immer einen Vorsatz bedeuten.

Bedingter Vorsatz wäre bei einem Überfall mit Waffe.
Man begeht bewusst einen Überfall mit einer Schusswaffe und weiß, daß man sie evtl einsetzen wird und daß dabei ein Mensch stirbt oder schwer verletzt wird.
Das ist in meinen Augen der Eventualvorsatz oder eben der bedingte Vorsatz und da fängt für mich auch der Totschlag an.
(Es soll sogar schon Räuber gegeben haben die mit einer ungeladenen Waffe überfallen haben, weil sie die Benutzung von vorne herein ausschließen wollten.)

Mord ist noch mal eine Steigerung. wavey.gif


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auto67
Beitrag 17.02.2020, 22:24
Beitrag #104


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@Georg_g: Dich meinte ich nicht! wavey.gif
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auto67
Beitrag 17.02.2020, 23:03
Beitrag #105


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Hier ein interessanter Ausschnitt aus dem Fachartikel:
Zitat
Bedingt vorsätzlich handelt nach der – entgegen anderer Ansichten– in der Lehre wie auch der Rechtsprechung immer noch herrschenden sog. Billigungs- oder Einwilligungstheorie derjenige Täter, welcher den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (kognitives oder Wissenselement),und billigend in Kauf nimmt, oder sich wegen des erstrebten Zieles zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (voluntatives oder Wollenselement). Ein Billigen des Taterfolgs bedeutet keineswegs, dass der Taterfolg für den Täter erwünscht sein muss, er diesen „innerlich begrüßt“. Auch ein Erfolg, welcher dem Täter gänzlich unerwünscht ist, kann dem Rechtssinn nach gebilligt werden, sofern sich jener mit diesem abgefunden bzw. er das Opfer, um sein angestrebtes Ziel zu erreichen, in einer Art und Weise gefährdet hat, dass es vom Zufall abhängt, ob der Erfolg eintritt, der Täter somit nicht mehr auf das Ausbleiben des Taterfolgs vertrauen durfte.Bloßes Hoffen auf einen günstigen Ausgang des Geschehens bewirkt nicht gleichsam als Automatismus einen Ausschluss des bedingten Vorsatzes, was auch in Fällen, in welchen der Täter dem Eintritt des Erfolgs gleichgültig gegenübersteht, gilt.
Bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen immer dann vor, wenn der Täter die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung zwar erkannt hat, mit jener jedoch nicht einverstanden ist und „ernsthaft und nicht nur vage“ darauf vertraut, dass der Taterfolg nicht eintreten werde, wobei hierzu auch leichtsinniges Vertrauen auf einen glücklichen Ausgang zu zählen ist.
Damit sagt der Experte m.E., dass sobald der Eintritt des Taterfolgs (beim diskutierten Fall der Unfall mit Todesfolge) nur noch vom Zufall abhängt, der Täter nicht mehr auf das Ausbleiben vertrauen darf und somit bedingter Vorsatz vorliegt.
Ein Fazit des Artikels aus meiner Laiensicht: Es ist immer eine Einzelfallentscheidung und höchst komplex in der Feststellung. Es bedarf der Würdigung vieler Fakten/Aspekte, bestimmt nicht beurteilbar ohne tiefe Kenntnisse der Beweislage und schon gar nicht beurteilbar für Nichtjuristen.
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SeriousSam
Beitrag 17.02.2020, 23:09
Beitrag #106


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Man könnte ja mal eine Umfrage hier einfügen um zu sehen wie viele so etwas als Mord sehen und wie viele nicht.

Ich bin auch nicht der Ansicht, dass man hier wegen Mord verurteilen darf.
Sonst müssten Autofahrer die wegen Handynutztung im Blindflug durch die Stadt fahren und jemanden am Zebrastreifen übersehen und erwischen auch wegen Mord(versuch) angeklagt werden. Auch da nimmt man den Tot von Fussgängern in Kauf und es hängt nur vom Zufall ab, ob jemand ohne Vorwarnung beim Überqueren der Straße umgenietet wird. think.gif
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janr
Beitrag 17.02.2020, 23:36
Beitrag #107


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Zitat (auto67 @ 18.02.2020, 00:03) *
... Damit sagt der Experte m.E., dass sobald der Eintritt des Taterfolgs (beim diskutierten Fall der Unfall mit Todesfolge) nur noch vom Zufall abhängt, der Täter nicht mehr auf das Ausbleiben vertrauen darf und somit bedingter Vorsatz vorliegt. ...
Damit wird aber unterstellt, daß die Tötung der erwartete Erfolg des Rennens ist und nur der Zufall entschieden hat, daß eine Tötung stattfindet.
Nachtrag: Und selbst dies ist in aller Regel nur Totschlag.

Warum ist dann der andere Fahrer nur zu 3 Jahren und 9 Monaten wegen des verbotenen KFZ-Rennen mit Todesfolge verknackt worden?
Beide Fahrer haben dann doch eine Tötung vorn vorne herein in Betracht ziehen müßen; lt Richter. think.gif

Ich seh das eben nicht so.
Beide Fahrer haben wissen können, daß es zu einem Unfall kommen könnte.
Beide haben wissen können, daß es da zu Verletzten kommen könnte.
Keiner wollte tatsächlich einen Unfall verursachen, keiner wollte jemanden verletzen oder gar töten.
Beide Fahrer haben also bewusst Fahrlässig gehandelt.

Warum hat jetzt der eine durch sein Fehlverhalten einen Unfall mit Todesfolge verursacht, der andere aber vorsätzlich, geplant und um sich daran zu erfreuen, diese Frau getötet?


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Ernschtl
Beitrag 17.02.2020, 23:55
Beitrag #108


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Wie sieht's denn aus, wenn man ganz alleine mit 170 Sachen durch die Stadt brettert weils man eilig hat und dabei einen unschuldigen Fussgänger überfährt und tötet? Auch Mord?
Falls ja, ab welcher Geschwindigkeit?


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Kühltaxi
Beitrag 18.02.2020, 07:07
Beitrag #109


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Jetzt nehmen wir mal an das wäre tatsächlich Mord und die Richter vorher wären alle nur zu blöd gewesen das zu erkennen. Dann ist am Strafrahmen bzw. am fehlenden Strafrahmen für Mord was falsch und gehört schnellstens geändert. Es kann doch nicht sein daß jemand für sowas hier genauso bestraft wird wie jemand der z. B. als Auftragskiller gezielt einen Menschen umbringt.
Es wir immer gesagt "nach fünfzehn Jahren können sie ja rauskommen". Sie können aber auch jetzt wirklich den Rest ihres Lebens im Knast bleiben müssen, bei einem 22jährigen wie im letzten Fall können das dann 60 Jahre oder mehr werden. Es gibt solche Fälle hierzulande, der Staat ist da sehr willkürlich. Ist überhaupt jemals einer nach fünfzehn Jahren schon rausgekommen? Das ist doch eh nur das frühestmögliche.


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auto67
Beitrag 18.02.2020, 07:11
Beitrag #110


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Zitat (Georg_g @ 17.02.2020, 22:05) *
Unabhängig von den Kenntnissen eines juristischen Laien steht doch fest, dass es Gerichte heute anders sehen als früher, obwohl sich die Tatbestandsmerkmale nicht geändert haben. Also muss es früher falsch gewesen sein und heute sieht man es richtig - oder eben umgekehrt.
Das hat mir vor einiger Zeit mein Schachfreund, der Richter am AG ist, erklärt: Die Semantik unbestimmter (im Sinne von fehlender Legaldefinition) Rechtsbegriffe ist nicht fix, sondern unterliegt einem Wandel. Wenn man frühere mit aktuellen Urteilen vergleicht, muss man immer auch die ggf. unterschiedliche Bedeutung dieser Begriffe berücksichtigen, die den Urteilen zu Grunde liegen. Alte Urteilen mit heutiger Begriffssemantik zu bewerten, führt i.A. zu Fehleinschätzungen. Daher kann sowohl die damalige Sicht als auch die heutige Sicht richtig sein.
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janr
Beitrag 18.02.2020, 07:46
Beitrag #111


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Zitat (auto67 @ 18.02.2020, 08:11) *
... Daher kann sowohl die damalige Sicht als auch die heutige Sicht richtig sein.
Das mag ja sein und gerne kann man zum einem weiter darüber sinnieren wo der Unterschied Totschlag/Mord ist.
Beides sind aber Delikte die die Tötung als Vorsatz bezeichnen.

Wenn jemand zu schnell fährt weil er "zu spät" ist oder weil sich testosteronverschwurbelte fast noch Jugendliche messen wollen fehlt mir der Vorsatz jemanden töten zu wollen.
Verwerflich sind die Taten in jedem Fall und haben nichts in unserer Gesellschaft zu suchen.
Dennoch ist die Gleichsetzung mit z.B. einem Auftagsmörder zu hoch gegriffen.

Zu einem Autorennen gehören ja mindestens zwei und hätte der eine nicht mitgemacht hätte das Rennen nicht stattgefunden.
Warum jetzt der eine - keiner wollte einen Unfall herbeiführen und erst recht keinen mit Verletzten oder gar Getöteten - zufälligerweise mit einem Unbeteiligten zusammen stößt der andere zufälliger weise nicht, warum ist einer Mörder der andere nicht mal Totschläger? think.gif
Es hat ja der Zufall entschieden und beide hätten wissen können, daß ihr gemeinsames Verhalten zu einem Unfall führen kann.

Die Definiton von Unfall an sich ist ja schon, daß der Vorgang unbeabsichtigt ist.


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ulm
Beitrag 18.02.2020, 07:57
Beitrag #112


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Zitat (janr @ 18.02.2020, 07:46) *
Zu einem Autorennen gehören ja mindestens zwei und hätte der eine nicht mitgemacht hätte das Rennen nicht stattgefunden.

Stichwort "Einzelzeitfahren" oder "Slalomlauf" (falls es mal wieder einen Winter gibt).
Die Trainingsrunden in der Formel 1 zur Festlegung der Startaufstellung geschehen auch nicht im direkten "Kräftemessen".

Zitat (janr @ 18.02.2020, 07:46) *
Die Definiton von Unfall an sich ist ja schon, daß der Vorgang unbeabsichtigt ist.

Und das, was "Autobumser" machen, ist dann was?
Daran merkst Du vielleicht, das der umgangssprachliche "Unfall" nicht immer mit dem versicherungsrechtlichen und juristischen "Unfall" gleichzusetzen ist.
Wenn sich während der Fahrt ein Rad löst, werden 99,x% aller Autofahrer von einem Unfall sprechen und nicht einmal alle Versicherungsmitarbeiter von einem Betriebsschaden.
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dazydee
Beitrag 18.02.2020, 07:59
Beitrag #113


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Zitat (Kühltaxi @ 18.02.2020, 07:07) *
Es kann doch nicht sein daß jemand für sowas hier genauso bestraft wird wie jemand der z. B. als Auftragskiller gezielt einen Menschen umbringt.


Genau,

während der Eine sich für zigtausend Euro für einen Mord entlohnen lässt, macht es der Andere gedankenlos nebenbei "just for fun". Solche "Spaßmorde", von Leuten denen ein anderes Leben wirklich gar nichts Wert, ist finde ich viel schlimmer und diese sollten härter bestraft werden.


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ulm
Beitrag 18.02.2020, 08:03
Beitrag #114


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Hmm, diese These kann ich zwar auf den ersten Blick unterstützen, weitergedacht führt diese These aber zu einem "Mengenrabatt" für beruflich Mordende.
Als Skizze für eine Begründung der Verwerflichkeit der Tatmotive akzeptiere ich es aber gerne.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.02.2020, 08:47
Beitrag #115





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Zitat (auto67 @ 18.02.2020, 07:11) *
Das hat mir vor einiger Zeit mein Schachfreund, der Richter am AG ist, erklärt: Die Semantik unbestimmter (im Sinne von fehlender Legaldefinition) Rechtsbegriffe ist nicht fix, sondern unterliegt einem Wandel. Wenn man frühere mit aktuellen Urteilen vergleicht, muss man immer auch die ggf. unterschiedliche Bedeutung dieser Begriffe berücksichtigen, die den Urteilen zu Grunde liegen. Alte Urteilen mit heutiger Begriffssemantik zu bewerten, führt i.A. zu Fehleinschätzungen. Daher kann sowohl die damalige Sicht als auch die heutige Sicht richtig sein.

Welcher der in Frage kommenden Rechtsbegriffe erfuhr denn im Laufe der Jahre einen Bedeutungswandel? Da gibt es doch keinen. Vielleicht fragst du ihn das bei der nächsten Partie bevor du ihn matt setzt.

Der BGH hat für seine Sinneswandel schon vor Jahrzehnten einen schönen Begriff erfunden: die "geläuterte Rechtsauffassung".
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thetdk
Beitrag 18.02.2020, 09:07
Beitrag #116


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Tatsächlich führt diese Art der Verurteilung wegen Mordes zwar zu einer gewissen Befriedigung des "Volkszorns", ist aber auch in meinem Verständnis falsch.
Zumal die Abgrenzung/Unterscheidung gerade für den Laien gar nicht mehr nachvollziehbar ist, und das zu noch mehr Unverständnis in Bezug auf die Gerichte führt.

Prominentes Gegenbeispiel der letzten Tage:
Der Unfall in Stolberg mit 5 Toten (+1 Querschnitt)

Die Empörung auf allen Kanälen ist immens. Auf Grund der extremen Folgen versteht niemand, das hier "nur" 3,5 Jahre heruasgekommen sind. Dinge wie Jugendstrafrecht werden ohnehin ausgeblendet, aber das hier der Mordgedanke von Anfang an ausgeblendet wurde (es wurde nicht vor dem Landgericht verhandelt) versteht im Vergleich mit den anderen Urteilen niemand in der Öffentlichkeit (der sich nicht näher mit der Juristerei auseinandersetzt).
Die Glaubwürdigkeit der Justiz stärkt das nicht.

es grüßt

thetdk


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das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Tinu
Beitrag 18.02.2020, 09:26
Beitrag #117


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Zitat (Georg_g @ 18.02.2020, 08:47) *
Welcher der in Frage kommenden Rechtsbegriffe erfuhr denn im Laufe der Jahre einen Bedeutungswandel? Da gibt es doch keinen.

Jeder unbestimmte (also nicht legaldefinierte) (Rechts-)Begriff unterliegt einem ständigen Wandel seiner Auslegung. Das liegt eben in der Natur der fehlenden Definition. Seine Semantik (d.h. eigentlich Pragmatik!) ergibt sich ersatzweise indirekt aus seiner Auslegung in der Praxis.

Anders ausgedrückt: Die Projizierung abstrakter Begriffe auf reale Einzelsituationen bleibt in dem Maße unbestimmt, wie es deren (fehlende) Definition zulässt, was sozusagen den Ermessensspielraum seiner Anwendung ergibt. (Wenn einem eine statistische Verschiebung seiner Auslegung im Laufe der Zeit gefällt, mag man sie "geläutert" nennen. Und wie nennt man sie, wenn die Verschiebung in die andere Richtung tendiert?)

Im Beispiel mag z.B. die formale Definition von Mord, Totschlag, usw. auf Basis von Tatbestandmerkmalen unverändert geblieben sein, aber ob ein bestimmtes Merkmal (z.B. Vorsatz) im Einzelfall vorliegt, bedarf ohne Definition – und der oben zitierte Artikel zeigt ja, wie diese Merkmale ihrerseits nicht definiert, sondern nur mit weiteren vagen Begriffen erläutert werden – eben der Interpretation. Das ist wie mit der Schrittgeschwindigkeit...


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Gruß
Martin
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.02.2020, 09:44
Beitrag #118





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Du hast eine besondere Vorliebe für verschwurbelte Ausdrucksweisen. Aber es geht doch hier überhaupt nicht um einen Bedeutungswandel unbestimmter Begriffe, sondern um eine geänderte Rechtsauffassung. Oder eher: Um das Bestreben, aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen trotz gleich gebliebener Rechtslage zu einem neuen Ergebnis kommen zu wollen. Das ist eine ergebnisorientierte Rechtsprechung - es muss am Ende rauskommen, was derzeit sozialadäquat erscheint und die Auslegung wird so lange zurechtgebogen, bis das gewünschte Ergebnis erreicht wird.

Das ist ja auch nichts Neues. Es gab seit der Gründung der Bundesrepublik schon viele Fälle, in denen nicht bestimmte Auslegungen erst zu bestimmten Urteilen führten, sondern umgekehrt das gewünschte Urteil zu einer bestimmten Auslegung führte. Das hat sogar das BVerfG schon etliche Male so gemacht.
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columbo
Beitrag 18.02.2020, 10:06
Beitrag #119


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Zitat (thetdk @ 18.02.2020, 09:07) *
Auf Grund der extremen Folgen versteht niemand, das hier "nur" 3,5 Jahre heruasgekommen sind. Dinge wie Jugendstrafrecht werden ohnehin ausgeblendet, aber das hier der Mordgedanke von Anfang an ausgeblendet wurde (es wurde nicht vor dem Landgericht verhandelt) versteht im Vergleich mit den anderen Urteilen niemand in der Öffentlichkeit (der sich nicht näher mit der Juristerei auseinandersetzt).
Die Glaubwürdigkeit der Justiz stärkt das nicht.


Der Unterschied zwischen 160 in einem Wohngebiet und 120 auf der Landstraße sollte doch offensichtlich sein. Wenn jeder, der das macht, wegen Mordversuchs angeklagt wird, werden die Straßen bald angenehm leer sein.
Außerdem stellt das plötzliche Ausweichen vor einer Radarfalle ganz sicher kein planmäßiges Handeln dar.
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thetdk
Beitrag 18.02.2020, 10:33
Beitrag #120


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Nun, die stationäre Fotofalle kannte er (und er wusste auch, das auf der Gegenfahrbahn keine Induktionsschleifen sind), das Ausweichen war schon geplant.

Mir sind die Unterschiede trotzdem bewusst, und ich verstehe das Urteil und den Unterschied auch, aber in meiner Filterblase bin ich irgendwie der Einzige (das VT mal ausgenommen).
Das wollte ich damit verdeutlichen.

es grüßt

thetdk


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columbo
Beitrag 18.02.2020, 11:21
Beitrag #121


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Zitat (thetdk @ 18.02.2020, 10:33) *
Mir sind die Unterschiede trotzdem bewusst, und ich verstehe das Urteil und den Unterschied auch, aber in meiner Filterblase bin ich irgendwie der Einzige (das VT mal ausgenommen).
Das wollte ich damit verdeutlichen.


Verstanden :-)

Es ist halt leider so, dass nur wenige Menschen sich wirklich Gedanken über Schuld, Sühne, Strafe und auch über die Gesetzeslage machen.
Man kann schon froh sein, wenn nicht "Rübe ab" oder "Wegsperren und den Schlüssel fortschmeißen" gefordert wird.

Wenn man selbst dann beim Handytelefonieren jemanden anfährt, sind dann aber die Umstände plötzlich so gewesen, dass einen gar keine Schuld trifft. Ja eigentlich müsste das Opfer noch schadenersatzpflichtig sein, weil es ... (Gründe finden sich dann immer zuhauf).
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henpara
Beitrag 18.02.2020, 11:24
Beitrag #122


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Also ich kann den Vorwurf des Morde auch nachvollziehen.

Sowohl die besondere Verwerflichkeit (Spaß kostet Menschenleben), als auch die Heimtücke (Fußgänger hat keine Chance zu reagieren, ähnlich wie "von hinten erstochen") sind für mich klar gegeben.
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Explosiv
Beitrag 18.02.2020, 11:33
Beitrag #123


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Das Recht ist eben nicht statisch, sondern ein immer wieder neu auszuhandelnder Kompromiss.
So ändern sich ab und zu die Paragraphen oder einzelne Wörter darin. Und ab und zu ändert sich die Auslegung der gleichen Wörter im Wandel der Ansichten in der Zeit.

Es gab Zeiten, da hatten praktisch nur die Adligen nennenswertes Eigentum. Da die Adligen auch die Gesetze machten, wurden Eigentumsdelikte drakonisch bestraft, da fast immer von Besitzlosen Leibeigenen gegen besitzende Adlige begangen.
Das hat sich geändert, das Recht passt sich langsam an.

Und so hat sich eben auch die Ansicht geändert, was illegale Autorennen und die Folgen angeht. Diese Rennen sind weit von den üblichen Verfehlungen im Straßenverkehr, die hauptsächlich fahrlässig begangen werden, entfernt.
Und wenn man da jetzt feststellt, dass Mordmerkmale zutreffend sind, wo man dies vorher anders sah, dann ist das eben so. Wenn der Gesetzgeber das anders sieht, kann er das mit einem Federstrich im Gesetz ändern. Ich höre nicht, dass es da Anstrengungen zu gibt.
Für mich wären auch 10 Jahre wegen Totschlag in Ordnung, wenn sie denn ausgesprochen würden. Aber oft bleiben Richter im unteren oder mittleren Strafrahmen, um für noch schlimmere Fälle nach oben noch Platz zu haben. So zumindest mein Eindruck. Und da reicht mir halt der untere Strafrahmen bei so unnötigen und vorhersehbaren Toten nicht aus.
Wer auf öffentlichen Straßen Hochgeschwindigkeitsrennen abhält, ohne dass die Strecke zuverlässig gesperrt ist, nimmt es billigend in Kauf, dass er mit Unbeteiligten in einen Unfall verwickelt wird. Des Weiteren nimmt er in Kauf, dass es ob der hohen Geschwindigkeit auch schwere Unfälle sein können. Mit Schwerverletzten und Toten.
Zwar nimmt er an, schon gut genug fahren und aufpassen zu können, dass dies vermieden wird. Er ist sich aber nicht sicher, daher beruht auch ein Teil des Nervenkitzels. Wenn ein Rennen eine sichere Sache wäre, wäre ein Teil der Spannung weg. Jeder kleine Fahrfehler kann zur Katastrophe führen, und jeder unvorhersehbare unbeteiligte VT ebenfalls. Man vertraut auf das eigene Können, sein Glück und schlimmstenfalls auf das sicher ausgerüstete Fahrzeug mit seinen Sicherheitseinrichtungen. Dass etwa querender Verkehr von der Seite nicht so gut geschützt ist wie man selber von vorne, nimmt man auch billigend in Kauf. Oder man ist selber in einem schweren Boliden, der für hohe Geschwindigkeiten und die Risiken derselben ausgelegt ist unterwegs, während der unbeteiligte Verkehr ein leichtes Fahrzeug mit weniger Sicherheitsreserven haben mag.
IgO zählt das Argument mit der billigenden Inkaufnahme von tödlichen Risiken für Dritte um so schwerer.

Nach diesen Erwägungen kann man es verstehen, dass eine autozentrierte und technikgläubige Gesellschaft eine lange Zeit lang illegale Autorennen mit Todesfolge als schlimmstenfalls Totschlag angesehen hat, im Zuge der höheren Einschätzung des Rechtes auf persönliche Unversehrtheit zusammen mit der zunehmenden Kritik am MIV und seinen Auswüchsen auf Mord mit bedingtem Vorsatz.
Zumal jeder fast zwangläufig mitbekommen haben muss, dass es bereits zahlreiche illegale Autorennen gab, die mit unbeteiligten Toten geendet haben. Das Eintreten der Tötung Dritter erfolgt also nicht gänzlich überraschend, sondern ist aus der Erfahrung her bekannt. Wer trotzdem illegale Rennen fährt, nimmt das also in Kauf, egal, wie sicher er sich seiner Fahrkünste und seines Glückes auch ist.

In der Realität wird der Verurteilte wohl seine 15 oder 16 Jahre absitzen und dann den Rest der Strafe zur Bewährung erlassen bekommen.
Und sein Spezi mit den 3 Jahren und 9 Monaten wir diese bis auf 2 Jahre absitzen, die er dann gute Führung vorausgesetzt zur Bewährung ausgesetzt bekommen kann. Freigang kommt auch in Frage. Was zur Wiedereingliederung ja nicht schlecht sein muss.

Das ganze Geschehen illegales Straßenrennen ist daher völlig anders zu betrachten als ein Unfall abseits eines solchen Rennens.


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Kühltaxi
Beitrag 18.02.2020, 11:40
Beitrag #124


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Zitat (dazydee @ 18.02.2020, 07:59) *
Zitat (Kühltaxi @ 18.02.2020, 07:07) *
Es kann doch nicht sein daß jemand für sowas hier genauso bestraft wird wie jemand der z. B. als Auftragskiller gezielt einen Menschen umbringt.


Genau,

während der Eine sich für zigtausend Euro für einen Mord entlohnen lässt, macht es der Andere gedankenlos nebenbei "just for fun". Solche "Spaßmorde", von Leuten denen ein anderes Leben wirklich gar nichts Wert, ist finde ich viel schlimmer und diese sollten härter bestraft werden.

Dann hast du aber eine sagen wir mal freundlich eigentümliche Rechtsauffassung. Für mich ist eine ungesetzliche Tötung wo diese direktes Tatziel ist abgesehen von Sterbehilfe in jedem Fall verwerflicher als eine bei der die Tötung als zwar in Kauf genommener aber absolut ungewollter "Nebeneffekt" anfällt. Ich hoffe doch mal daß diese Rechtsauffassung die allermeisten teilen.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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SeriousSam
Beitrag 18.02.2020, 11:48
Beitrag #125


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Zitat (henpara @ 18.02.2020, 11:24) *
Sowohl die besondere Verwerflichkeit (Spaß kostet Menschenleben), als auch die Heimtücke (Fußgänger hat keine Chance zu reagieren, ähnlich wie "von hinten erstochen") sind für mich klar gegeben.

Das gleiche könnte man fast 1:1 auf jemanden anwenden, der am Smartphone tippt und daher im Blindflug jemanden auf dem Zebrastreifen mit 40-50km/h erwischt. Auch Mord?
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Kühltaxi
Beitrag 18.02.2020, 12:10
Beitrag #126


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"Heimtücke" ist doch die bewußte Ausnutzung von Arglosigkeit des Opfers um das Tatziel zu erreichen. Ich wüßte jetzt nicht wo hier "Heimtücke" gegeben sein soll. Das Tatziel ist in aller Öffentlichkeit ein Rennen zu fahren, wegen mir auch alleine gegen die Uhr. Was soll daran "heimtückisch" sein?


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ulm
Beitrag 18.02.2020, 12:45
Beitrag #127


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Kleines Beispiel:
Der Fußgänger spaziert arglos den Gehweg entlang, schaut den hübschen Menschen vor ihm hinterher.
Wenn man einen Gullydeckel entfernt, damit ein Fußgänger hineinstürzt. Ist das dann in Deinen Augen Heimtücke?

Noch ein Beispiel:
Ein Autofahrer fährt arglos die Straße entlang, nähert sich der grün zeigenden Ampel und achtet auf den Linienbus, der hinter der Kreuzung seine Haltestellenbucht links blinkend verlassen will.
Nun rammt ihn auf der Kreuzung der Einzelzeitfahrer von links kommend...
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dazydee
Beitrag 18.02.2020, 13:04
Beitrag #128


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Zitat (Kühltaxi @ 18.02.2020, 11:40) *
Zitat (dazydee @ 18.02.2020, 07:59) *
Zitat (Kühltaxi @ 18.02.2020, 07:07) *
Es kann doch nicht sein daß jemand für sowas hier genauso bestraft wird wie jemand der z. B. als Auftragskiller gezielt einen Menschen umbringt.


Genau,

während der Eine sich für zigtausend Euro für einen Mord entlohnen lässt, macht es der Andere gedankenlos nebenbei "just for fun". Solche "Spaßmorde", von Leuten denen ein anderes Leben wirklich gar nichts Wert, ist finde ich viel schlimmer und diese sollten härter bestraft werden.

Dann hast du aber eine sagen wir mal freundlich eigentümliche Rechtsauffassung. Für mich ist eine ungesetzliche Tötung wo diese direktes Tatziel ist abgesehen von Sterbehilfe in jedem Fall verwerflicher als eine bei der die Tötung als zwar in Kauf genommener aber absolut ungewollter "Nebeneffekt" anfällt. Ich hoffe doch mal daß diese Rechtsauffassung die allermeisten teilen.


Yup, ich liege bei den Du-Stehst-An-Einer-Weiche-Und-Entscheidest-Wer-Überfahren-Wird-Fragen auch meistens "falsch"...


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AMenge
Beitrag 18.02.2020, 13:16
Beitrag #129


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Zitat (Kühltaxi @ 18.02.2020, 12:10) *
Das Tatziel ist in aller Öffentlichkeit ein Rennen zu fahren, wegen mir auch alleine gegen die Uhr. Was soll daran "heimtückisch" sein?

Du machst den gleichen Fehler wie der Unfallfahrer auch: Du fokussierst ausschließlich auf das primäre Ziel (Rennen fahren) und blendest dabei komplett aus, dass sich dieses Rennen im öffentlichen Straßenverkehr in bewohntem Gebiet abgespielt hat. Bei diesen Rahmenbedingungen muss ich als Fahrer damit rechnen, dass sich auch andere Menschen in diesem Verkehrsraum bewegen, die nicht im Ansatz damit rechnen müssen, dass jemand mit Tempo 160 (und meines Wissens auf der linken Fahrspur) unterwegs ist. Und daher muss ich als Fahrer dann auch davon ausgehen, dass der kleinste Störfaktor massive Folgen haben wird.

Ein Rausreden auf ein "habe ich nicht gewollt" greift hier meines Erachtens deutlich zu kurz.
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Tinu
Beitrag 18.02.2020, 13:17
Beitrag #130


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Zitat (Georg_g @ 18.02.2020, 09:44) *
Aber es geht doch hier überhaupt nicht um einen Bedeutungswandel unbestimmter Begriffe, sondern um eine geänderte Rechtsauffassung. Oder eher: Um das Bestreben, aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen trotz gleich gebliebener Rechtslage zu einem neuen Ergebnis kommen zu wollen. Das ist eine ergebnisorientierte Rechtsprechung - es muss am Ende rauskommen, was derzeit sozialadäquat erscheint und die Auslegung wird so lange zurechtgebogen, bis das gewünschte Ergebnis erreicht wird.

Das klingt jetzt so, als würde das Gericht von einem gewünschten Ergebnis (egal ob nun aufgrund medialer Stimmungs- oder anderer Interessenlage) ausgehend sein Urteil unter Berücksichtigung der gesetzten rechtlichen Grenzen fällen und begründen (und so wie du es ausdrückst, sogar "Rechtsbeugung" begehen!). Solche Auswüchse wird es mehr oder weniger ausgeprägt sicher geben und sind auch zu verurteilen, weil das Gericht sonst zum Erfüllungsgehilfen einer akuten öffentlichen Meinung verkommt. Aber ob das in diesem Fall wirklich der Hintergrund war, bleibt Spekulation.

Umgekehrt: Wenn die gesellschaftlichen Bewertungen strafrechtlich relevanter Handlungen innerhalb des gegebenen rechtlichen Rahmens sich verschieben (und ich meine hiermit ausdrücklich die Gesellschaft als Ganzes und nicht zufällig präsente Stimmungsmacher!), so wäre es doch nur zu erwarten und auch angemessen, wenn auch ein Richter gemäß dieser Auffassung urteilt – nicht weil er sich dieser Auffassung beugt, um nicht anzuecken, sondern weil er als Teil dieser Gesellschaft diese Auffassung natürlich teilen darf! Was denn sonst?

Und dazu gehört dann z.B., dass bestimmte abstrakte Merkmale auch dort gesehen und berücksichtigt werden, wo man dies bisher anders gesehen hat. Ob man das nun "geänderte Rechtsauffassung" oder "Bedeutungswandel" nennt, ist Wortklauberei: Die Bedeutung der fraglichen Begriffe wandelt sich eben dadurch, dass man sie jetzt auf andere Ereignisse anwendet als früher, ohne dass man dazu etwas an ihrer "Definition", die eben einen Interpretationsspielraum lässt, ändern müsste.
(Explosiv hat das noch einmal sehr schön und ausführlich erläutert.)

Mich interessiert in diesem Einzelfall auch weder, wie der Entscheidungshintergrund des Gerichts war, noch inwieweit der tatsächliche Tathergang zutreffend berücksichtigt wurde. Interessant scheint mir dagegen die Frage, nach welchen Kriterien die Tatmerkmale als erfüllt angesehen wurden und was das für die Übertragung dieser Kriterien auf gänzlich andere Szenarien bedeutet. Spannend ist dies vor allem, weil als denkbares Ergebnis entweder herauskommt, dass die Anwendung dieser Kriterien in anderen Szenarien sich als inakzeptabel herausstellt und damit auch hier hinterfragt werden müsste, oder dass man nun auch diese anderen Szenarien zukünftig mit anderen Augen sehen sollte.

Aber genau das wird hier ja auch diskutiert...


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Gruß
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.02.2020, 14:15
Beitrag #131


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Es läuft darauf hinaus: "Wer im Straßenverkehr auf einer nicht abgesperrten Strecke ein illegales Rennen fährt und dabei einen Unbeteiligten tötet, der begeht einen Mord."

Mit einem Idioten, der mit 160 km/h durch eine nächtliche Ortschaft brettert und dabei auch noch fröhlich rote Ampeln missachtet hält sich mein Mitleid - egal ob "Rechtsbeugung" oder nicht - in Grenzen.

Aber wo ist beim "Mord" die Grenze für ein "Rennen"?
Die Definition "illegales Rennen" hat ja nichts mit der Einhaltung bzw. Nicht-Einhaltung der StVO zu tun.
Auch wenn zwei VT sich lediglich ein "Ampelrennen" liefern ("Auf grün geht's los, und wer zuerst drüben ankommt hat gewonnen") soll das ja schon (wie ich mal irgendwo im VP gelesen habe) ein "Rennen" sein, das durchaus mit einer knackigen Geldbuße - oder Schlimmerem - geahndet werden kann.

Ist da jetzt bereits ein "Mord" verwirklicht, wenn einer der beiden Kontrahenten zwar punktgenau bei "grün" losfährt, aber dennoch einen verspäteten Rentner oder Radfahrer ins Jenseits befördert?
Oder ist das ne gewöhnliche "fahrlässige Tötung"? think.gif

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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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AMenge
Beitrag 18.02.2020, 14:37
Beitrag #132


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 18.02.2020, 14:15) *
Aber wo ist beim "Mord" die Grenze für ein "Rennen"?

Da wirst du keine klare und hart abgrenzbare Definition bekommen. Schlussendlich bleibt es bei einer Gesamtwürdigung des gesamten Tathergangs und somit bei einer Einzelfallbetrachtung - und das ist auch gut so.
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durban
Beitrag 18.02.2020, 15:26
Beitrag #133


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Ich sehe da überhaupt keine geänderte Rechtsprechung.
Und es ist auch nicht so, dass ein Rennen mit Todesfolge zwingend neuerdings Mord (oder Totschlag) wäre.
Ein vorsätzliches Tötungsdelikt liegt dann vor, wenn das Gericht im Einzelfall einen Tötungsvorsatz feststellen kann - und das war in den Urteilen, um die es hier geht, aus verschiedenen Gründen, die nicht verallgemeinerbar sind, der Fall.


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rapit
Beitrag 18.02.2020, 15:35
Beitrag #134


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Ich fine nach wie vor höchst bedenklich, wie in all' diesen Fällen mit der Bejahung des bedingten Vorsatzes umgegangen wird.

Denn auch bei bedingtem Vorsatz ist die KH-Versicherung des Täterfahrzeuges aus dem Rennen.

Wenn die nicht (mehr) freiwillig zahlen, weil sie den Shitstorm fürchten (was alles nur eine Frage des Preises ist), dann schaut das Opfer in die Röhre.

Und muss sich beim Täter schadlos halten.
Der nach so einem Urteil nichts mehr hat.

Das hat keiner bedacht.

Da hilft es den Opfern nicht, wenn exemplarisch ein paar Bekloppte wegen Mordes einfahren.

Wenn schon bedingter Tötungsvorsatz bejaht wird, dann erst recht als Minus ein Verletzungsvorsatz.

Und dann? Was passiert demnächst? Der Unbeteiligte, der das ganze gerade so überlebt hat, aber nun als Dauerpflegefall günstigstenfalls im Rollstuhl sitzt darf mal beim Weißen Ring anfragen, ob er ein wenig Zuschuss für eine Rampe bekommt?

ranting.gif

Wie kann man nur so kurzsichtig sein!


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durban
Beitrag 18.02.2020, 15:38
Beitrag #135


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Zitat (rapit @ 18.02.2020, 16:35) *
Das hat keiner bedacht.


Zu Recht. Das kann ja für ein Gericht wohl kaum ein Entscheidungskriterium sein, ob es Mord oder Körperverletzung annimmt.

Da ist nicht der Tenor falsch, sondern allenfalls das Versicherungsrecht.


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rapit
Beitrag 18.02.2020, 15:39
Beitrag #136


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Zitat (durban @ 18.02.2020, 15:26) *
Und es ist auch nicht so, dass ein Rennen mit Todesfolge zwingend neuerdings Mord (oder Totschlag) wäre.

Nur mal so am Rande: In Berlin werden mittlerweile teilweise (bislang wohl nur von einer Richterin, von der aber konsequent) schon VT wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt, die mit Tempo 70 auf dem Ku'Damm geblitzt werden.
Als Einzelfahrzeug!

Wer "so schnell" da entlangrase, habe ganz offensichtlich zumindest versucht, ein Rennen zu fahren. Nur glücklicherweise keinen Mitstreiter gefunden. Was aber bereits Straßenverkehrsgefährdung sei. blink.gif


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durban
Beitrag 18.02.2020, 15:49
Beitrag #137


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Und die Staatsanwaltschaft Berlin sieht das auch so? think.gif

Das würde - wenn der Rechtsweg es vorsähe - vom BGH wahrscheinlich genauso aufgehoben werden wie die Verurteilung wegen Mordes beim "Kuhdamm-Rennen".


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Kühltaxi
Beitrag 18.02.2020, 16:11
Beitrag #138


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Zitat (ulm @ 18.02.2020, 12:45) *
Kleines Beispiel:
Der Fußgänger spaziert arglos den Gehweg entlang, schaut den hübschen Menschen vor ihm hinterher.
Wenn man einen Gullydeckel entfernt, damit ein Fußgänger hineinstürzt. Ist das dann in Deinen Augen Heimtücke?

Noch ein Beispiel:
Ein Autofahrer fährt arglos die Straße entlang, nähert sich der grün zeigenden Ampel und achtet auf den Linienbus, der hinter der Kreuzung seine Haltestellenbucht links blinkend verlassen will.
Nun rammt ihn auf der Kreuzung der Einzelzeitfahrer von links kommend...

Das erste ja, das zweite nein. Siehst du denn den Unterschied nicht?


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ulm
Beitrag 18.02.2020, 16:16
Beitrag #139


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Ich sehe, dass in beiden Fällen das Opfer vollkommen arglos ist und nicht mit dem Anschlag auf Leib und Leben rechnen kann.
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Kühltaxi
Beitrag 18.02.2020, 16:23
Beitrag #140


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Der Täter macht aber komplett was anderes und mit anderer Motivation. Eine Tat ist in ihrer Einordnung immer täter- und nie opferbezogen. "Ein Mensch stirbt gewaltsam" ist keine Tat. Heimtücke muß somit schon in der Tat selbst stecken, nicht sich aus der Folge für das Opfer irgendwie ergeben.

Zitat (rapit @ 18.02.2020, 15:39) *
Nur mal so am Rande: In Berlin werden mittlerweile teilweise (bislang wohl nur von einer Richterin, von der aber konsequent) schon VT wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt, die mit Tempo 70 auf dem Ku'Damm geblitzt werden.
Als Einzelfahrzeug!

Wie kann sowas denn überhaupt zur Strafsache werden, nur nach Blitzen? Einspruch und dann vor Gericht extrem unklug geäußert?


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Kai R.
Beitrag 18.02.2020, 16:27
Beitrag #141


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Zitat (rapit @ 18.02.2020, 15:39) *
Nur mal so am Rande: In Berlin werden mittlerweile teilweise (bislang wohl nur von einer Richterin, von der aber konsequent) schon VT wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt, die mit Tempo 70 auf dem Ku'Damm geblitzt werden.
Als Einzelfahrzeug!

grob verkehrswidrig und rücksichtslos? Konkrete Gefährdung? Scheinbar fehlen da bei einem gewöhnlichen Blitzer ein paar Tatbestandsmerkmale. Aber in Berlin gilt ja eh ein anderes Recht.


--------------------
Grüße

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jeho
Beitrag 18.02.2020, 18:34
Beitrag #142


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Meine Meinung mal zu dem ganzen Thema.

Eine Verurteilung wegen "Mord" halte ich auch für nicht richtig.
Richtig währe es die Gesetze anzupassen.

Einen TB des illegalen Straßenrennens gibt es ja (wenn ich richtig liege).

Also:

Illegales Straßenrennen
1.
1.a: igO - Strafe W1
1.b: agO - strafe W2
2.
mit Gefährdung - Strafe X
3.
mit Verletzen - Strafe Y
4.
mit getöten Personen - Strafe Z

Dann wäre die Sache klar geregelt.
Und wenn Strafe Z die gleiche ist wie für Mord; dann ist das so.

Was @rapit schrieb

Zitat
Und dann? Was passiert demnächst? Der Unbeteiligte, der das ganze gerade so überlebt hat, aber nun als Dauerpflegefall günstigstenfalls im Rollstuhl sitzt darf mal beim Weißen Ring anfragen, ob er ein wenig Zuschuss für eine Rampe bekommt?


Dafür sollte die Versicherung aufkommen (und rechtlich die Möglichkeit gegeben sein den Verursacher voll in Regress zu nehmen).

Abfedern könnten das die Versicherungen eventuell durch angepasste Tarife.
Zum Beispiel könnte Punkte in Flens (wegen zu schnellem fahren) an die Versicherungen gemeldet werden. Für jeden dieser Punkte (solange sie eingetragen sind) wir die Prämie um X % erhöht. Sind die Punkte erloschen fällt auch der Zusatzbeitrag weg.
Das währe auch nachhaltig, weil es eben nicht nur einmal weh tut wenn mann (viel) zu schnell unterwegs ist.

Das das alles nicht so einfach umzusetzen ist ist mir klar. Aber diese Richtung kann ich mir vorstellen.

Gruß JeHo



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dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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Skoddy
Beitrag 18.02.2020, 19:02
Beitrag #143


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Zitat (jeho @ 18.02.2020, 18:34) *
Richtig währe es die Gesetze anzupassen.

Das hat man schon getan und den 315d erlassen. Auch die Flenspunkte können die Versicherungsprämie beeinflussen.


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jeho
Beitrag 18.02.2020, 19:03
Beitrag #144


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@Skoddy
aber nicht konsequent umgesetzt.....

Gruß JeHo


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Skoddy
Beitrag 18.02.2020, 19:11
Beitrag #145


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Stimmt. Genau deswegen gibt es diesen Thread wavey.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.02.2020, 19:30
Beitrag #146


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Zitat (Skoddy @ 18.02.2020, 19:02) *
... Auch die Flenspunkte können die Versicherungsprämie beeinflussen.

Wie DAS jetzt?
Auf meiner jährlichen Versicherungs-Rechnung stehen nur die Tarife für Haftpflicht und Vollkasko sowie die entsprechenden Schadenfreiheitsklassen und -prozente.
Von Zuschlägen wegen Flens-Punktzen habe ich da noch nier was gesehen.

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Beitrag 18.02.2020, 19:51
Beitrag #147


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QUOTE (rapit @ 18.02.2020, 15:35) *
Ich fine nach wie vor höchst bedenklich, wie in all' diesen Fällen mit der Bejahung des bedingten Vorsatzes umgegangen wird.
Als Laie lese ich natürlich zuerst den Wiki Artikel darüber.
Nach dem zweiten Durchlesen habe ich es halb kapiert. Daraus ergibt sich aber für mich auch, dass man da sehr viel konstruieren kann. Das ist sowas von schwammig.


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jeho
Beitrag 18.02.2020, 19:54
Beitrag #148


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@Doc
kenne ich auch nicht.
Diese "Extra" Einnahmen müssten dann auch in einem "Extra Topf" landen der nur für Geschädigte zur Verfügung steht. Für Aktionäre und Vorstände etc. muss er Tabu sein.

JeHo


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Beitrag 18.02.2020, 20:12
Beitrag #149





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Zitat (durban @ 18.02.2020, 15:26) *
Ich sehe da überhaupt keine geänderte Rechtsprechung.
Und es ist auch nicht so, dass ein Rennen mit Todesfolge zwingend neuerdings Mord (oder Totschlag) wäre.

Nicht neu ist, dass für einen Mord der Eventualvorsatz ausreicht. Neu ist aber doch, dass es nun mit einer gewissen Regelmäßigkeit bei "Rasern" so gesehen wird. Die mussten doch früher mit einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung rechnen, nicht aber wegen Mordes. Vielleicht wäre es doch besser gewesen, wenn man für besonders gravierende Fälle den Strafrahmen für fahrlässige Tötung angehoben hätte.

Wie ist es eigentlich, wenn jemand durch einen Raser nicht getötet, sondern "nur" verletzt wird? Müsste man dann ggf. nicht auch einen Eventualvorsatz annehmen, sodass der Raser nicht wegen fahrlässiger, sondern wegen vorsätzlicher KV zu verurteilen wäre?
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ToxicWaste
Beitrag 18.02.2020, 20:29
Beitrag #150


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Zitat (rapit @ 18.02.2020, 16:35) *
Denn auch bei bedingtem Vorsatz ist die KH-Versicherung des Täterfahrzeuges aus dem Rennen.


Ist das wirklich so? Ich hätte eher gedacht, die gehen in Vorleistung und nehmen den Täter in Regress.
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