Lkw mit zGG 7,49 to überladen <=> FS-Entzug, alte FS Kl.3 vs. FS Kl.2 |
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Lkw mit zGG 7,49 to überladen <=> FS-Entzug, alte FS Kl.3 vs. FS Kl.2 |
Gast_unclethom66_* |
09.11.2003, 15:57
Beitrag
#1
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Der folgende theoretische Sachverhalt wird im Kollegenkreis immer wieder mal sehr kontrovers diskutiert. Im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle wird dem Fahrer eines Solo-Lkw mit einem zGG von 7,49 to unterstellt, sein Kfz überladen zu haben. Deshalb wird das Fahrzeug gewogen und es stellt sich heraus, dass das zGG um mehr als 20% überschritten ist. Die Ladung ist ansonsten verkehrssicher verstaut und das Fahrzeug ist gleichmässig beladen. Nun wird behauptet, dass dem Fahrer als Inhaber der alten FS-Kl.3 unter Anderem der Entzug der FE wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein droht, dem Fahrer als Inhaber der alten FS-Kl.2 jedoch nur eine vergleichsweise milde Geldstrafe, da er vom Grundsatz her ein so schweres Fahrzeug ja führen durfte. Ist nicht vielmehr richtig, dass beide Fahrer völlig gleich zu bestrafen sind, da ja beide einen Lkw bis zGG von 7,49 to fahren durften und der Entzug der FE nur aus der Tatsache heraus drohen kann, weil evtl. das Punktekonto des Fahrers auf das entsprechende Mass angestiegen ist? Viel Spass beim Diskutieren dieser sicherlich etwas kniffligen Frage. Ich bin schon sehr gespannt auf Eure Beiträge. Einen schönen Tag noch, Thomas |
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09.11.2003, 16:08
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Beide Fahrer werden nur wegen der Überladung bestraft.
Das Fahrerlaubnisrecht spricht von der zulässigen Gesamtmasse (früher zulässiges Gesamtgewicht) des Fahrzeuges. Dies ist ja immer noch bei 7,49 t auch wenn tatsächlich das Fahrzeug schwerer ist. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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09.11.2003, 20:53
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#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Andreas hat ganz klar Recht. Schau in Deinen Führerschein bzw. in § 6 Fahrerlaubnisverordnung . Maßgeblich für die Klasseneinteilung ist die zulässige Gesamtmasse/ das zulässige Gesamtgewicht. Mit dem alten 3-er bzw. neu mit der Klasse C1 darfst Du Fahrzeuge bis 7,5 t zGM/zGG fahren. Überladung ist immer ein Verstoß gegen § 34 StVZO, Da spielt es keine Rolle, ob den 7,5-Tonner nun jemand mit der Klasse 3 bzw. C1 oder mit der Klasse 2 bzw. C fährt.
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09.11.2003, 20:56
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
@unclethom66
wie du siehst ist uns nix zu kniffelig... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_peku_* |
09.11.2003, 23:45
Beitrag
#5
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da möchte ich aber mal nachhaken..
LKW 7,49 to = FS klasse 3 bei Überladund ist der LKW aber keine 7,49 t mehr sondern sagen wir mal 9 to also FS Klasse 2. Also ist die Überladung bei dem Faher der "nur" ne Klasse 3 hat auch automatisch ein fahren ohne FS???? Was sehe ich da falsch???Äussert euch mal dazu dann sage ich auch mal was zu dem beispiel Gruss peku |
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09.11.2003, 23:52
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#6
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Du fährst doch immer noch eine LKW mit zGG 7,49t, selbst wenn du ihn überlädst. Der § 6 Fahrerlaubnisverordnung bezieht sich eindeutig auf das zGG.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_peku_* |
10.11.2003, 01:47
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#7
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hi matte,,
und nun kommt mein Argument und ziehe bitte mal die Vergleiche.Wenn ich also einen LKw 7,49 to überlade meinst du brauche ich keinen FS.Klasse 2.(Das zulässige Hächstgewicht ist hierbei überschritten worden und das Fahrzeug ist in ne andere Kategorie gerutscht.) so..aber wenn ich mit einem Mofa das bauartbedingt nur 25 km/h fahren darf z.b. 30 fahre dann brauche ich einen FS???Warum denn dann hier plötzlich??(Das Fahrzeug ist doch durch seine mögliche erhöhte Geschwindigkeit trotzdem in den Dokumeten noch mit 25 km/h angegeben nur tatsächölich eben in ne andere kategorie gerutscht...) denk mal über den Vergleich nach... im übrigen: sieh mein Posting zu meinem "Mofa Fall".Ich bin natürlich der gleichen Ansicht wie du auch nur suche ich eben nach einer rechtlichen Auslegung in sinne unserer Ansicht. gruss peku |
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10.11.2003, 07:18
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Definition eines Mofas:
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein, In dem Moment wo du an dem Mofa rumschraubst, ist die Bauart verändert. Nun kann mit dem Fahrzeug schneller als 25 km/h gefahren werden. Bei der Überladung des LKW bleibt das zGG jedoch weiterhin 7,49 t, durch die Überladung wurde an dem LKW nichts verändert oder umgebaut. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_peku_* |
10.11.2003, 17:23
Beitrag
#9
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hallo andreas
dein argument leuchtet mir ein.ich habe auch nicht dabei bedacht das üblicherweise an einem mofa rumgescghraubt wird um es chenller zu machen sondern das es (wie bei mir) ohne erkennbaren Grudn mehr als 25 km/h fähert und "du" als fahrwer damit eben genauso die grenzen überschreitest wie der der LKw Faher der sein Fahrzeug überladen fährt,. Gruss peku |
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