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> Recht am eigenen Bild bei Ordnungswidrigkeitenanzeige?
Quineloe
Beitrag 15.05.2019, 07:25
Beitrag #51


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Zitat (Ernschtl @ 14.05.2019, 21:19) *
Das ist eine Frage von Ehre und Respekt. Sowas lernt man von Muttern oder spätestens auf der Strasse.
Bei der Mafia in Stein gemeisselt, bei sozialen Menschen zumindest ein hohes Gut.


Wenn du zu deinem auf dem Radweg geparkten KFZ zurückkommst, und der Außenspiegel liegt neben deinem Auto, gehst du dann auch petzen?

Oder noch besser, du siehst wie der Außenspiegel durch einen vorbeifahrenden Radfahrer mit seinem Bügelschloss entfernt wird. Gehst du das auch petzen?

und hast du hier gerade ernsthaft die Schweigekultur der Mafia als ewas positives darstellen wollen? Wie ist das eigentlich mit Ehre und Respekt zu vereinbaren, seine Karre schwächeren Verkehrsteilnehmern vorsätzlich in den Weg zu stellen?


--------------------
Studie der Queensland University of Technology:

Radfahrer werden von 55% der Autofahrer als "weniger als Menschen" wahrgenommen, was Aggressionen gegenüber Radfahrern in deren Köpfen mit den gleichen Denkprozessen legitimiert, die bei Neonazis passieren, wenn sie Ausländer verprügeln:

https://www.qut.edu.au/news?id=141968
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Tinu
Beitrag 15.05.2019, 07:37
Beitrag #52


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Zitat (auto67 @ 15.05.2019, 07:54) *
Notwendig für das Vorliegen einer Verbreitung im Sinne des KUG ist ein Risiko, dass die Einsicht in das Dokument in dem Sinne "öffentlich" möglich wird, dass der Kreis der Einsichtnehmer nicht kontrolliert werden kann.

Interessant: Verbreitung setzt also ein Veröffentlichungsrisiko voraus?

D.h. im Falle einer gezielten Weitergabe an einen Personenkreis mit der Maßgabe des Veröffentlichungsverbot (was bei einer Behörde vorausgesetzt werden dürfte) kann Verbreitung automatisch ausgeschlossen werden.

(Ein theoretisches Restrisiko lässt sich naturgemäß ja nie ausschließen und kann daher nicht zugrundegelegt werden.)


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.05.2019, 07:43
Beitrag #53


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Zitat (Quineloe @ 15.05.2019, 08:25) *
... Wenn du zu deinem auf dem Radweg geparkten KFZ zurückkommst, und der Außenspiegel liegt neben deinem Auto, gehst du dann auch petzen?

In diesem Fall haben wir es nicht mit einer Owi zu tun, sondern mit einer ausgewachsenen Straftat, die zudem noch gegen eine Einzelperson (im vorleigenden Beispiel gegen MICH) gerichtet ist.

Auch eine Straftat, die gegen ANDERE gerichtet ist, würde ich anzeigen
Es macht aber einen Unterschied, ob ich jemanden anzeige, der durch sein Verhalten andere Menschen schädigt oder gefährdet, oder ob jemand lediglich nicht streng nach Vorschrift handelt.


Zum Thema "Mafia":
Die würde auch einen Mord gegen eigene Familienmitglieder nicht anzeigen. Die hat nämlich andere Methoden für die Ahndung... whistling.gif

Und zum Thema "gefährlich":
Auch "die Mauer" selbst war nicht per se "gefährlich". Gefährlich waren nur die freundlichen Menschen, die auf jeden geballert haben, der Anstalten machte, da rüberzukettern.
"Gefährlich" waren auch die Selbstschuss-Anlagen,die im Vorfeld der "Mauer" installiert waren.

Auch ein Auto, dass komplett den Gehweg versperrt und Fußgänger zwingt, auf die Fahrbahn auszuweichen, ist per se nicht "gefährlich", denn ist für einen Fußgänger nicht "gefährlich", zur Umgehung eines Hindernisses die Fahrbahn zu betreten - ebensowenig wie es für ihn "gefährlich" ist, zum Zwecke des Erreichens der anderen Straßenseite die Fahrbahn zu überqueren...

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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auto67
Beitrag 15.05.2019, 07:45
Beitrag #54


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@Tinu:
Hier wird das bestätigt:
Zitat
Verbreitung ist jede Form der „körperlichen“ Weitergabe des Originals oder von Vervielfältigungsstücken, die das Risiko einer nicht mehr zu kontrollierenden Kenntnisnahme birgt. Es muss stets ein Trägermedium weitergegeben werden, zum Beispiel Papier oder eine Videokassette.
Interessant dabei der Aspekt, dass ein Trägermedium weitergegeben werden muss. Das hatten wir in der Schulung nicht whistling.gif Was ist das Trägermedium bei einer email? Oder bei einer online-Anzeige mit hochgeladenen Fotos?!
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Sedal
Beitrag 15.05.2019, 07:51
Beitrag #55


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Zitat (Officer @ 15.05.2019, 07:37) *
Zitat (Sedal @ 15.05.2019, 07:26) *

Nein (ohne den Link überhaupt zu klicken). Es muss eine konkrete Gefährdung im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" vorliegen. Das, was du beschreibst, ist eine Behinderung. Und das auch nur dann, wenn tatsächlich z.B. ein Radfahrer ausweichen musste. Das alleinige Parken, auch wenn die Verkehrsfläche vollständig blockiert ist, stellt noch nicht einmal eine Behinderung dar.

Da bist du nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung. Die Polizei ist sogar verpflichtet abzuschleppen, wenn PKW auf dem Radweg stehen und das macht sie nur bei Gefährdung.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 15.05.2019, 08:43) *
Zitat (Quineloe @ 15.05.2019, 08:25) *
... Wenn du zu deinem auf dem Radweg geparkten KFZ zurückkommst, und der Außenspiegel liegt neben deinem Auto, gehst du dann auch petzen?

In diesem Fall haben wir es nicht mit einer Owi zu tun, sondern mit einer ausgewachsenen Straftat, die zudem noch gegen eine Einzelperson (im vorleigenden Beispiel gegen MICH) gerichtet ist.

Auch eine Straftat, die gegen ANDERE gerichtet ist, würde ich anzeigen
Es macht aber einen Unterschied, ob ich jemanden anzeige, der durch sein Verhalten andere Menschen schädigt oder gefährdet, oder ob jemand lediglich nicht streng nach Vorschrift handelt.


Zum Thema "Mafia":
Die würde auch einen Mord gegen eigene Familienmitglieder nicht anzeigen. Die hat nämlich andere Methoden für die Ahndung... whistling.gif

Und zum Thema "gefährlich":
Auch die "Mauer" selbst war nicht per se "gefährlich". Gefährlich waren nur die freundlichen Menschen, die auf jeden geballert haben, der Anstalten machte, da rüberzukettern.
"Gefährlich" waren auch die Selbstschuss-Anlagen,die im Vorfeld der "Mauer" installiert waren.

Auch ein Auto, dass komplett den Gehweg versperrt und Fußgänger zwingt, auf die Fahrbahn auszuweichen, ist per se nicht "gefährlich", denn ist für einen Fußgänger nicht "gefährlich", zur Umgehung eines Hindernisses die Fahrbahn zu betreten - ebensowenig wie es für ihn "gefährlich ist, zum Zwecke des Erreichens der anderen Straßenseite die Fahrbahn zu überqueren...

Doc

Das stimmt halt nicht. Das Abstellen eines PKW kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Park doch mal dein Auto auf der Autobahn, dann weißt du, was ich meine.
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Quineloe
Beitrag 15.05.2019, 07:52
Beitrag #56


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Was Sedal macht ist gut und richtig, hier im gesamten Großraum Mittelfranken hat die Ordnungsmacht längst vor Falschparkern kapituliert, wie ich dem Mailverkehr mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung entnehmen konnte. Die verfolgen nur noch Nürnberger Innenstadt, alles außerhalb des Rings machen sie gar nicht mehr - Anzeigen, die man ihnen zukommen lässt, geben sie direkt an die Polizei weiter, und die Polizei macht hier praktisch gar nichts mehr - steht teilweise selber auf Radwegen zum Brotzeit holen.

Sedal, immer daran denken, dass der gleiche Hass, der dir hier entgegenschlägt, den damit tatsächlich Beauftragten Ordnungshütern, so sie denn beim Knöllchenverteilen vom Fahrer "erwischt" werden genauso großzügig verteilt wird:

https://www.aachener-zeitung.de/lokales/due...it_aid-24779693

Denn diese Leute wollen die Gesetze brechen, und dabei keinerlei Konsequenzen erleiden müssen. Deswegen passt Ernschtls Mafiavergleich schon sehr, sehr gut.


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Radfahrer werden von 55% der Autofahrer als "weniger als Menschen" wahrgenommen, was Aggressionen gegenüber Radfahrern in deren Köpfen mit den gleichen Denkprozessen legitimiert, die bei Neonazis passieren, wenn sie Ausländer verprügeln:

https://www.qut.edu.au/news?id=141968
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Andreas0815
Beitrag 15.05.2019, 07:56
Beitrag #57


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Nur um kurz zu bremsen: Sedal scheint nicht grundsätzlich etwas zu machen, sondern hat jetzt genau einmal "etwas gemacht".

Und ach ja, ich sehe hier auch keinen Grund für die Abmahnung.


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It's not who's right, It's who's left!
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Sedal
Beitrag 15.05.2019, 08:07
Beitrag #58


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Sicherlich kann bei einer Weiterleitung an eine Behörde nicht von Verbreiten gesprochen werden. Das hört sich für mich ja ganz gut an und so habe ich wenig Sorge, dass es zu einem für mich schlechten Urteil kommt.

Zitat (Quineloe @ 15.05.2019, 08:52) *
Was Sedal macht ist gut und richtig, hier im gesamten Großraum Mittelfranken hat die Ordnungsmacht längst vor Falschparkern kapituliert, wie ich dem Mailverkehr mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung entnehmen konnte. Die verfolgen nur noch Nürnberger Innenstadt, alles außerhalb des Rings machen sie gar nicht mehr - Anzeigen, die man ihnen zukommen lässt, geben sie direkt an die Polizei weiter, und die Polizei macht hier praktisch gar nichts mehr - steht teilweise selber auf Radwegen zum Brotzeit holen.

Sedal, immer daran denken, dass der gleiche Hass, der dir hier entgegenschlägt, den damit tatsächlich Beauftragten Ordnungshütern, so sie denn beim Knöllchenverteilen vom Fahrer "erwischt" werden genauso großzügig verteilt wird:

https://www.aachener-zeitung.de/lokales/due...it_aid-24779693

Denn diese Leute wollen die Gesetze brechen, und dabei keinerlei Konsequenzen erleiden müssen. Deswegen passt Ernschtls Mafiavergleich schon sehr, sehr gut.

Deswegen bedanke ich mich bei den Mitarbeiterinnen des OA auch fleißig; die sind immer ganz geschockt, dass ich sie nicht anpöble. Und ja, ich fahre auch Auto.
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Baghira
Beitrag 15.05.2019, 08:08
Beitrag #59


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@ Officer , was wird denn als Behinderung gewertet, wenn ein Falsch parkendes Fahrzeug auf einem Straßenteil keine Behinderung darstellt?
Bedeutet ein Radfahrer auf der Fahrbahn eine Behinderung?


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Tinu
Beitrag 15.05.2019, 08:22
Beitrag #60


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Zitat (auto67 @ 15.05.2019, 08:45) *
Was ist das Trägermedium bei einer email? Oder bei einer online-Anzeige mit hochgeladenen Fotos?!

Trägermedien sind stets gegenständlich. Bei einer E-Mail kann es das Papier ihres Ausdrucks sein – oder die Festplatte, auf der sie gespeichert ist. Wenn du sie jemandem laut vorliest, zählt die Luft nicht als Trägermedium, entsprechend auch nicht das Kabel oder die Funkwellen bei digitaler Übertragung. Und selbst wenn dies so wäre, so würde das Übertragungsmedium ja nicht übergeben, sondern eben nur zur Übertragung genutzt, wobei bei der Übertragung regelmäßig mehrere Medien in Reihe verwendet werden.

Die Voraussetzung eines Trägermediums für Verbreitung scheint mir also sehr zweifelhaft! think.gif


Zitat (Baghira @ 15.05.2019, 09:08) *
@ Officer , was wird denn als Behinderung gewertet, wenn ein Falsch parkendes Fahrzeug auf einem Straßenteil keine Behinderung darstellt?

Was @Officer sicher meint, ist, dass für eine Behinderung auch ein "Behinderter" vor Ort sein muss (und nicht nur sein könnte).


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Gruß
Martin
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auto67
Beitrag 15.05.2019, 08:26
Beitrag #61


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Zitat (Tinu @ 15.05.2019, 09:22) *
Die Voraussetzung eines Trägermediums für Verbreitung scheint mir also sehr zweifelhaft! think.gif
Geht mir auch so. Ich glaube, diese Quelle sollten wir vergessen. whistling.gif Vielleicht finde ich in meinen Schulungsunterlagen andere Quellen, nur muss ich diese erst wiederfinden. Die Teilnahme an der Schulung damals war nicht freiwillig *g*
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Q-Treiberin
Beitrag 15.05.2019, 08:29
Beitrag #62


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Zitat (Andreas0815 @ 15.05.2019, 08:56) *
Nur um kurz zu bremsen: Sedal scheint nicht grundsätzlich etwas zu machen, sondern hat jetzt genau einmal "etwas gemacht".


Das liest sich im Eingangspost aber etwas anders...
Zitat
Ich nutze fleißig die Wegeheld-App auf den vielen Wegen mit dem Fahrrad durch die Stadt.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Pirminator
Beitrag 15.05.2019, 08:36
Beitrag #63


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Mangelt es dem (bis auf wenige Paragraphen zusammengestrichenen) KunstUrhG eigentlich nicht an Bestimmtheit? Den verbliebenen Paragraphen fehlt jeglicher Kontext. Das Gesetz hat ja nicht einmal (mehr) einen definierten Anwendungsbereich.

Fragen wir uns doch mal, ob hier überhaupt "Kunst" vorliegt? Oder hier "Künstler" geschützt werden sollen? Das scheint ja mal der wesentliche Zweck dieses Gesetzes (vom Anfang des 20. Jahrhunderts) gewesen zu sein? "Datenschutz" hatte damals sicher noch niemand im Sinn. Im UrhG ist ja immerhin definiert, was ein schützenswertes Werk überhaupt ist.

Hier in der Stadt hat mir der Leiter der örtlichen Ordnungsbehörde erzählt, dass seine Leute Gehwegparker von sich aus grundsätzlich nicht sanktionieren, wenn 1 m Restbreite verbleibt (das machen sie aber auch sonst nicht). Das heißt, es bleibt Privatpersonen gar nix anderes übrig, als selber anzeigen zu müssen. Weil die Stadt sich offenbar nicht die Hände schmutzig machen bzw. es sich mit den Gehwegparkern nicht verscherzen will. Auch lustig: Letzten Herbst hatte ich eine e-mail ans Ordnungsamt geschickt, weil Landwirte mal wieder die Landstraßen abartig zugedreckt hatten (ein schmieriger Dreckfilm erhöht die Sturzgefahr vor allem bei Nässe für Motorradfahrer erheblich). Ohne Foto. Nur ein formloser Hinweis, also keine "Anzeige". Seitdem grüßt mich aber eine Nachbarin (Landwirtin) nicht mehr. Vermutlich hat man da von der Behörde her gesagt: "Sorry, wir mussten da halt was tun, weil der böse Pirminator das angezeigt hat". think.gif


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Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
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Quineloe
Beitrag 15.05.2019, 08:38
Beitrag #64


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Zitat (Baghira @ 15.05.2019, 09:08) *
@ Officer , was wird denn als Behinderung gewertet, wenn ein Falsch parkendes Fahrzeug auf einem Straßenteil keine Behinderung darstellt?
Bedeutet ein Radfahrer auf der Fahrbahn eine Behinderung?

Officer hat der Aussage widersprochen, dass es automatische eine Gefährdung ist, ohne dass etwas passiert ist, und dass es automatisch eine Behinderung ist, nur weil jemand behindert werden könnte

konkret: wenn du zwei Minuten auf dem Radweg parkst und es kommt in der Zeit kein Radfahrer, dann hast du auch niemanden behindert.


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Q-Treiberin
Beitrag 15.05.2019, 08:51
Beitrag #65


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Zitat (Tinu @ 15.05.2019, 09:22) *
Zitat (Baghira @ 15.05.2019, 09:08) *
@ Officer , was wird denn als Behinderung gewertet, wenn ein Falsch parkendes Fahrzeug auf einem Straßenteil keine Behinderung darstellt?

Was @Officer sicher meint, ist, dass für eine Behinderung auch ein "Behinderter" vor Ort sein muss (und nicht nur sein könnte).


Hier gehe ich zweimal die Woche durch... https://www.google.de/maps/@53.5870373,10.0...3312!8i6656 ist unweit einer großen KiTa.
Dieses Foto ist im Frühjahr Vormittags aufgenommen worden. Einfach sich im Sommer die Grünfläche rechts einen halben Meter breiter (überwiegend Brennesseln) und die Hecken auch der linken Seite auch vorstellen.... da kommt keine Einzelperson mehr durch ohne Auto- oder Grünberührung, bei Regen besonders schön.
Dazu stehen ab ca. 14:00 Uhr da nicht vereinzelt Autos, sondern als geschlossene Reihe... ergo, jeder "normale" Fußgänger wird dort behindert, jeder mit Kinderwagen oder -karre, Rollator oder Rollstuhl kann sehen wie er/sie weiterkommt... dry.gif

Aussage Polizei "naja, irgendwo müssen sie ja parken..." blink.gif
Also sollte sich zuuuuufällig mal ein "Wegeheld-Fahrer" dahin verirren.... thread.gif


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durban
Beitrag 15.05.2019, 09:38
Beitrag #66


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Zitat (Quineloe @ 15.05.2019, 09:38) *
Zitat (Baghira @ 15.05.2019, 09:08) *
@ Officer , was wird denn als Behinderung gewertet, wenn ein Falsch parkendes Fahrzeug auf einem Straßenteil keine Behinderung darstellt?
Bedeutet ein Radfahrer auf der Fahrbahn eine Behinderung?

Officer hat der Aussage widersprochen, dass es automatische eine Gefährdung ist, ohne dass etwas passiert ist, und dass es automatisch eine Behinderung ist, nur weil jemand behindert werden könnte

konkret: wenn du zwei Minuten auf dem Radweg parkst und es kommt in der Zeit kein Radfahrer, dann hast du auch niemanden behindert.


Man muss unterschreidung zwischen einer
- konkreten Gefährdung (bzw. Behinderung) und
- einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (=Gefahr im polizeirechtlichen Sinn)

Beides sind technische Fachbegriffe; der letzte insbesondere aus dem Polizeirecht.

Eine polizeirechtliche Gefahr liegt bei jedem verwirklichten Parkverstoß - auch ohne Behinderung oder Gefährung anderer - vor. (Genaugenommen sogar schon eine Gefahrverwirklichung.)

Vielleicht redet Ihr also aneinander vorbei.

MfG
Durban smile.gif


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Explosiv
Beitrag 15.05.2019, 09:57
Beitrag #67


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War ja vorherzusehen, dass die Oktanfraktion hier den Moralischen macht.
So weit, so schlecht, so unbeachtlich.
Ich sehe auch keine Verbreitung bei übermittlung der Photos direkt an die zuständige Behörde. Was im Ablauf der Meldung über Wegeheld-App im Einzelnen wo geschieht, vermag ich nicht zu sagen. Ich gehe aber davon aus, dass der Betreiber der App dafür Vorsorge getroffen hat und in seinen AGB darauf hinweist, dass keine unbefugten Personen in den Besitz der Aufnahmen gelangen können. Darauf könnte man als Nutzer der App verweisen.

Es geht aber aus den bisherigen Beträgen nicht hervor, dass der abmahnende RA auf die Wegeheld-App abstellt. Ich vermute, er will bereits die blose Weitergabe an die zuständige Behörde als Verbreitung verboten sehen. Ich würd ihn nicht mit der Nase drauf stupsen, dass da auch noch ne App im Spiel ist, auch, wenn ich das für statthaft halte.

Meine Frage zur App: wenn tatsächlich die Schwärzung schon auf dem Handy stattfindet, wie bekommt dann die Behörde ein ungeschwärztes Bild? Einmal Übertragung des geschwärzten Bildes an den Server der App, zusätzlich getrennte Übertragung per Mail an die Behörde?
Wenn beides über den Server der App läuft, dann liegt dort auch ein ungeschwärztes Bild vor, wahrscheinlich einsehbar für alle, die administrativen Zugriff auf den Server haben. Sofern diese alle dazu vergattert sind, sich keine Kopien von den Bildern zu ziehen, sehe ich auch dann keine Verbreitung vorliegen.

Weiterer Randaspekt, warum auch das Beispiel mit dem Hundeführer im NSG nicht passt: der TE wollte keine Person fotografieren, sondern ein behindernd geparktes Auto. Die Fahrerin war nur Beifang, der anfangs gar nicht bemerkt wurde. Das Bild wurde also nicht in der Absicht aufgenommen, eine Person abzulichten.


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Tinu
Beitrag 15.05.2019, 10:10
Beitrag #68


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Zitat (Pirminator @ 15.05.2019, 09:36) *
Fragen wir uns doch mal, ob hier überhaupt "Kunst" vorliegt? Oder hier "Künstler" geschützt werden sollen?

Das hat mich zunächst auch irritiert. Mein Verständnis: Der Hintergrund des Gesetzes mag es zwar ein "künstlerischer" sein, wobei es hier um die Grenzen des "Künstlers" zum Schutz Betroffener (Abgebildeter) geht! Diese Grenzen der "Kunstfreiheit" betreffen dann die Verbreitung und Veröffentlichung von Abbildungen.

Es ist nun aber unerheblich, ob im Einzelfall überhaupt Künstler oder Kunst im Spiel ist (nach welchen Kriterien sollte das entschieden werden?). Der Schutzzweck der gesetzlichen Grenze der Verbreitung und Veröffentlichung ist schlicht unabhängig von der künstlerischen Würdigung des betreffenden Bildes. Entscheidend bleibt damit, wann konkret eine Verbreitung oder Veröffentlichung vorliegt.


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Gruß
Martin
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Andreas24
Beitrag 15.05.2019, 10:19
Beitrag #69


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Zitat (Explosiv @ 15.05.2019, 10:57) *
(...) Ich sehe auch keine Verbreitung bei übermittlung der Photos direkt an die zuständige Behörde. Was im Ablauf der Meldung über Wegeheld-App im Einzelnen wo geschieht, vermag ich nicht zu sagen. Ich gehe aber davon aus, dass der Betreiber der App dafür Vorsorge getroffen hat und in seinen AGB darauf hinweist, dass keine unbefugten Personen in den Besitz der Aufnahmen gelangen können. Darauf könnte man als Nutzer der App verweisen. (...)

Ich habe mir die Webseite mal angeschaut, Ablauf ist wie folgt:
Zitat
- App öffnen
- Foto machen, Nummernschild durch Drüberwischen schwären
- Standort automatisch bestimmen lassen oder auf den Standort tippen und App die Adresse berechnen lassen
- Fahrzeug und Farbe auswählen
- Vorfall aus der Liste auswählen
- Spruch auswählen, der mitgepostet wird
- Vorfall schildern, was Sie erlebt haben, falls Sie beleidigt oder bedroht wurden
- Vorfall posten – der Post erscheint auf www.wegeheld.org und www.twitter.com/DasMussWeg.
- Den Falschparker anzeigen: Die App ermittelt für Sie die Postleitzahl, Sie müssen nur noch das Nummernschild und Ihrer Personalien ergänzen; die fertige Mail wird in Ihren Mailaccount gepostet – Sie müssen dann nur noch auf Abschicken tippen

Auf Twitter und der Webseite also, das fällt für mich eindeutig unter veröffentlichen


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Tinu
Beitrag 15.05.2019, 10:19
Beitrag #70


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Zitat (Explosiv @ 15.05.2019, 10:57) *
Die Fahrerin war nur Beifang, der anfangs gar nicht bemerkt wurde. Das Bild wurde also nicht in der Absicht aufgenommen, eine Person abzulichten.

Auch diese Frage ist wohl nur im Kontext einer möglichen Zulässigkeit der Verbreitung/Veröffentlichung des Bildes relevant (§23(1) Punkt 2 KunstUrhG) und dann offenbar negativ zu beantworten (fehlende Absicht rechtfertigt keine Verbreitung). Ohne Verbreitung/Veröffentlichung stellt sich die Frage gar nicht.


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Gruß
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durban
Beitrag 15.05.2019, 10:22
Beitrag #71


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Dreier/Schulze, der wohl führende Kommentar zum Urheberrecht, sagt dazu knapp:

Zitat
Ein Verbreiten liegt jedoch vor bei der Vorlage eines Bildnisses als Beweismittel im Gerichtsverfahren (zu dessen Herstellung → Rn. 15), doch ist dieses Verbreiten nicht rechtswidrig (LG Oldenburg AfP 1991, 652; aA für bloße Beweissicherungsinteressen des Fotografierenden OLG Hamm NJW-RR 1988, 425).


Man darf auch nicht vergessen, dass die abgebildete Person für alle Voraussetzungen - insbesondere die Wiederholungsgefahr - darlegungs- und beweispflichtig wäre.

Die aktuellste Entscheidung dazu scheint mir wohl vom OLG Nürnberg NJW 2017, 3597) zu sein:

Zitat
Ohne dass es hierauf entscheidend ankommt, fehlt es auch tatbestandlich an der Verbreitung oder öffentlichen Zurschaustellung iSd § KUNSTURHG § 22 S. 1 KUG. Auch wenn die Aufzeichnung in einer nach § GVG § 169 S. 1 GVG öffentlichen Gerichtsverhandlung angesehen wurde, liegt keine öffentliche Zurschaustellung vor. Nach einem Urteil des EGMR (NJW 2015, NJW Jahr 2015 Seite 1079 Rn. NJW Jahr 2015 Seite 1079 Randnummer 35, NJW Jahr 2015 Seite 1079 Randnummer 36) liegt eine „Verbreitung“ in der öffentlichen Sitzung oder ihrer Weitergabe an die Prozessbeteiligten im Laufe des Verfahrens dann nicht vor, wenn Aufnahmen eines Privatdetektivs zum Zwecke der Beweissicherung und Beweisführung gefertigt wurden, sie nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind und keine Veröffentlichungsgefahr besteht. Werden die allein zu diesem Zweck gefertigten Beweismittel in die Gerichtsakte aufgenommen und allein zu diesem Zweck benutzt, liegt kein Verbreiten vor (EGMR, NJW 2015, NJW Jahr 2015 Seite 1079 Rn. NJW Jahr 2015 Seite 1079 Randnummer 41). Nach diesen Maßstäben fehlt es an dem nach § KUNSTURHG § 22 S. 1 KUG erforderlichen Öffentlichkeitbezug; der Begriff des „Verbreitens“ ist teleologisch zu reduzieren (LG München, ZD 2017, ZD Jahr 2017 Seite 36). Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn – wie hier – im konkreten Fall die Aufnahmen von einer Partei und nicht nach gesonderten Regeln gefertigt wurden (im Urteil des EGMR von einem Privatdetektiv in einem nach spanischem Recht geregelten Verfahren). Die Aufnahmen wurden auch hier allein zu Beweiszwecken gefertigt. Ein anderweitiges Interesse der Bekl. zu 1, einer Transportfirma mit ca. 20 Fahrzeugen, ihre gesamte Flotte mit Dashcams auszustatten, als das, vor allem in Unfallsituationen über Aufnahmen zur Beweisführung zu verfügen, ist nicht ersichtlich. Für eine Veröffentlichungsgefahr bestehen auch im Übrigen keinerlei Anhaltspunkte.


Mal unabhängig von vom Falschparker-Hintergrund: Verständlicherweise hat sich mit der jederzeitiger Verfügbarkeit von Kameras und den schnellen Möglichkeiten der Verbreitung zu Recht Unsicherheit breit gemacht. Aber das es verboten sein soll, strafbares oder ordnungswidriges Verhalten zu fotografieren, um das Material als Beweismittel zu nutzen, erscheint mir schon fast absurd. Vielleicht liegt dem das Fehlverständnis zu Grunde, dass man grundsätzlich nicht andere Menschen fotografieren darf. Das denken erstaunlich viele (der sog. "Hutbürger" war ja auch so ein Beispiel dafür).


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Explosiv
Beitrag 15.05.2019, 10:53
Beitrag #72


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Zitat (Andreas24 @ 15.05.2019, 11:19) *
Ich habe mir die Webseite mal angeschaut, Ablauf ist wie folgt:
Zitat
- App öffnen
- Foto machen, Nummernschild durch Drüberwischen schwären

- Vorfall posten – der Post erscheint auf www.wegeheld.org und www.twitter.com/DasMussWeg.
- Den Falschparker anzeigen: Die App ermittelt für Sie die Postleitzahl, Sie müssen nur noch das Nummernschild und Ihrer Personalien ergänzen; die fertige Mail wird in Ihren Mailaccount gepostet – Sie müssen dann nur noch auf Abschicken tippen

Auf Twitter und der Webseite also, das fällt für mich eindeutig unter veröffentlichen


Einspruch. Veröffentlicht wird das Foto mit Schwärzung dort, wo der Ersteller drübergewischt hat. Er hat es also in der Hand, das Nummernschild und, so vorhanden, Personen wenigstens das Gesicht, unkenntlich zu machen. Wurde so verfahren, ist kein Persönlichkeitsrecht betroffen.
Die Frage ist, ob der TE die Fahrerin vor absenden des Bildes an Wegeheld bemerkt und geschwärzt hat? Oder hat er erst später bemerkt, dass er die Fahrerin im Fahrzeug mit fotografiert hat?

Die zitierte Vorgehensweise würde ich für mich abändern, indem ich das Kennzeichen erst in der Mail ergänzen würde, die ich dann selber an die Behörde schicke. Dann ist Lieferheld nie im Besitz dieses von manchen als persönlich angesehenen Datums.


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Beitrag 15.05.2019, 11:16
Beitrag #73


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Zitat (Tinu @ 15.05.2019, 08:37) *
D.h. im Falle einer gezielten Weitergabe an einen Personenkreis mit der Maßgabe des Veröffentlichungsverbot (was bei einer Behörde vorausgesetzt werden dürfte) kann Verbreitung automatisch ausgeschlossen werden.

Nach Auffassung des AG Stade im zuerst durch @GM_ verlinkten Sachverhalt, ist die Verbreitung auch in einem solchen Fall zu bejahen. Vielmehr kommt es darauf an, ob der Verbreitende durch die Wahrnehmung eines berechtigten Interesses insoweit gerechtfertigt war, dass eine Strafbarkeit ausscheidet. Dieser Rechtfertigungsgrund wäre dann jeweils im Einzelfall zu prüfen.

Zitat (Sedal @ 15.05.2019, 08:51) *
Da bist du nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung.

Es gibt keine aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich der Definition einer Gefährdung oder Behinderung im Sinne der StVO. Die Voraussetzungen sind seit Jahrzehnten unverändert. Was aber du ganz offensichtlich nicht verstanden hast, ist der Unterschied zwischen konkreter und potenzieller Gefährdung oder Behinderung.

Zitat (Sedal @ 15.05.2019, 08:51) *
Die Polizei ist sogar verpflichtet abzuschleppen, wenn PKW auf dem Radweg stehen und das macht sie nur bei Gefährdung.

Auch das ist falsch. Im Gefahrenabwehrrecht muss jeder Einzelfall bewertet werden, eine pauschale Verpflichtung zum Handeln gibt es nicht (auch wenn manche User die von einigen Behörden veröffentlichten "Regelbeispiele" damit verwechseln). Eine Gefährdung ist keine Voraussetzung, selbst eine Behinderung ist nicht erforderlich. Andererseits ist eine Behinderung auch kein Garant dafür, dass abgeschleppt wird ---> Einzelfallbetrachtung.

Zitat (Quineloe @ 15.05.2019, 09:38) *
Officer hat der Aussage widersprochen, dass es automatische eine Gefährdung ist, ohne dass etwas passiert ist, und dass es automatisch eine Behinderung ist, nur weil jemand behindert werden könnte

konkret: wenn du zwei Minuten auf dem Radweg parkst und es kommt in der Zeit kein Radfahrer, dann hast du auch niemanden behindert.

Genau so ist es.


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Explosiv
Beitrag 15.05.2019, 11:21
Beitrag #74


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Ja, da gibt es feine Unterschiede. So haben Richter entschieden, dass auch ohne konkret Behinderten das Abschleppen auf Radwegen statthaft ist. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass auch ohne konkret Behinderten abzuschleppen ist. Leider. Aber das müsste der Normgeber vorgeben, was er nicht tut.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.05.2019, 11:24
Beitrag #75


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Eben:
Die zuständige Behörde DARF abschleppe lassen, um zu verhindern, dass aus der MÖGLICHEN Behinderung eine TATSÄCHLICHE Behinderung wird.
Sie MUSS aber in einem solchen Fall nicht abschleppen lassen, sondern hat einen Ermessensspielraum.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Andreas24
Beitrag 15.05.2019, 11:42
Beitrag #76


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Zitat (Explosiv @ 15.05.2019, 10:57) *
War ja vorherzusehen, dass die Oktanfraktion hier den Moralischen macht.

War ja vorherzusehen dass die Radfahrer hier wieder zusammenhalten und sich als die Guten hinstellen.
dry.gif


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Explosiv
Beitrag 15.05.2019, 11:51
Beitrag #77


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Wieso Radfahrer? Ich fahr zur Zeit leider mehr Auto als Rad.
Dafür bin ich aber oft mit Wauzi zu Fuß unterwegs....

Nebenbei, woran erkennt man radfahrende Autofahrer? Sie stellen ihr Farrad so blöd ab, wie sie ihre Autos parken.


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durban
Beitrag 15.05.2019, 12:06
Beitrag #78


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OT: Ich bin abwechselnd Rad- und Autofahrer und rege mich dann immer leidlich über die jeweils anderen auf. laugh2.gif


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Sedal
Beitrag 15.05.2019, 12:12
Beitrag #79


Neuling
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Zitat (Explosiv @ 15.05.2019, 11:53) *
Zitat (Andreas24 @ 15.05.2019, 11:19) *
Ich habe mir die Webseite mal angeschaut, Ablauf ist wie folgt:
Zitat
- App öffnen
- Foto machen, Nummernschild durch Drüberwischen schwären

- Vorfall posten – der Post erscheint auf www.wegeheld.org und www.twitter.com/DasMussWeg.
- Den Falschparker anzeigen: Die App ermittelt für Sie die Postleitzahl, Sie müssen nur noch das Nummernschild und Ihrer Personalien ergänzen; die fertige Mail wird in Ihren Mailaccount gepostet – Sie müssen dann nur noch auf Abschicken tippen

Auf Twitter und der Webseite also, das fällt für mich eindeutig unter veröffentlichen


Einspruch. Veröffentlicht wird das Foto mit Schwärzung dort, wo der Ersteller drübergewischt hat. Er hat es also in der Hand, das Nummernschild und, so vorhanden, Personen wenigstens das Gesicht, unkenntlich zu machen. Wurde so verfahren, ist kein Persönlichkeitsrecht betroffen.
Die Frage ist, ob der TE die Fahrerin vor absenden des Bildes an Wegeheld bemerkt und geschwärzt hat? Oder hat er erst später bemerkt, dass er die Fahrerin im Fahrzeug mit fotografiert hat?

Die zitierte Vorgehensweise würde ich für mich abändern, indem ich das Kennzeichen erst in der Mail ergänzen würde, die ich dann selber an die Behörde schicke. Dann ist Lieferheld nie im Besitz dieses von manchen als persönlich angesehenen Datums.


Richtig. Das ungeschwärzte Foto wird aus der App an das Email-Programm weitergereicht und dann gibt man noch das Kennzeichen ein. Das ungeschwärzte Foto verlässt also nicht das Gerät, da es keine webbasierte App ist. Des Weiteren habe ich nach dem Twitterpost geschaut und dort habe ich neben dem Kennzeichen auch das Gesicht geschwärzt und auch darum gebeten, dass dieser Post gelöscht wird. Diese App ist für den Ablauf daher unerheblich und taucht auch nicht den Akten des OA auf, da sie ja nur eine Email bekommen.
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Q-Treiberin
Beitrag 15.05.2019, 12:18
Beitrag #80


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Zitat (Explosiv @ 15.05.2019, 11:53) *
Dann ist Lieferheld nie im Besitz dieses von manchen als persönlich angesehenen Datums.
Kann es sein, dass Du häufiger mal Essen bestellst...? rolleyes.gif


Sorry für offtopic.gif aber die Vorlage war zu gut...


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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thetdk
Beitrag 15.05.2019, 12:31
Beitrag #81


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Wenn der Anwalt der Gegenseite nichts von der App weiß, sollte das wohl besser so bleiben.

Wenn nun auf Grund der Übermittlung eines Fotos an das Ordnungsamt hier tatsächlich ein strafbewehrter Verstoß gegen das KUG entsteht, wäre das in der Tat absurd.
Unglücklicherweise halte ich es trotzdem nicht für ausgeschlossen.

Moralisch halte ich das egoistische, unsoziale und rücksichtslose zuparken von Geh- und Radwegen ebenfalls für deutlich verwerflicher, als das zur Anzeige bringen dieses Sachverhalts durch einen Dritten (der keinen direkten Nutzen davon hat - außer vielleicht dem Langzeiteffekt)

Rad gefahren bin ich übrigens wirklich lange nicht mehr, und parken tue ich viel und oft. Möglicherweise habe ich auch mal die Parkzeit auf dem Parkschein etwas überzogen. Auf Geh- und Radwegen parke ich allerdings nicht - auch wenn das einen längeren Fußweg erfordert.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Explosiv
Beitrag 15.05.2019, 12:56
Beitrag #82


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Zitat (Q-Treiberin @ 15.05.2019, 13:18) *
Zitat (Explosiv @ 15.05.2019, 11:53) *
Dann ist Lieferheld nie im Besitz dieses von manchen als persönlich angesehenen Datums.
Kann es sein, dass Du häufiger mal Essen bestellst...? rolleyes.gif


Sorry für offtopic.gif aber die Vorlage war zu gut...

UUuups, da bin ich wohl mit der Maus ausgerutscht.
Lieferheld ist mir wegen der früheren Werbung mit dem Superhelden mit Pornobalken im Gedächtnis geblieben... Bestellt hab ich dort noch nie, ehrlich wavey.gif


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deichhexe
Beitrag 15.05.2019, 13:10
Beitrag #83


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Ich kann dem TS keine wirklich verwertbare Auskunft geben, nur einen Erfahrungsbericht. Einem Freund der in einer Großstadt lebt und bei der Fortbewegung per Fahrrad gerne mal an der Parkmoral derer verzweifelt, die sich eben irgendwo hinstellen und auch so eine App nutzt um das zur Anzeige zu bringen, ist noch nichts Negatives dabei wiederfahren, auch wenn die Fahrzeugführer mal mit auf dem Bild waren.

Gruß Silke


OT: Parkraum in Ballungsräumen ist knapp und dass es daher Zeit und gutes Schuhwerk brauchen kann, um korrekt zu parken, gehört mit zu den Dingen, die zum autofahren gehören. Legt man die zu bewältigende Strecke dagegen von vorneherein zu Fuß, mit dem Rad oder mit den Öffis zurück, fällt dieser Zeitaufwand ganz, oder weitgehend weg. Das gehört zu den Vorteilen der Fortbewegung ohne Auto. Dieser Vorteil wird aber zur Zeit noch einfach dadurch zunichte gemacht, dass Falschparken genauso wie zu schnelles Fahren ganz oft als Kavaliersdelikt angesehen wird. Das sollte sich ändern und ich hoffe und glaube persönlich ganz fest daran, dass sich da etwas tut. Dauert nur noch ein wenig. Übrigens ist parken da wo man es nicht darf auch außerhalb von Ballungsräumen sehr beliebt und da wird es schon gar nicht geahndet. Rechtsfreier Raum.


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„Besorg Dir ein Fahrrad. Wenn Du lebst, wirst Du es nicht bereuen.“
(Mark Twain, US-amerikanischer Schriftsteller, 1835 – 1910)
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Küstengold
Beitrag 15.05.2019, 16:21
Beitrag #84


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Zitat (Ernschtl @ 14.05.2019, 21:19) *
Zitat (Küstengold @ 14.05.2019, 20:20) *
Wieso muss man falsch parken?
Weil es ganz einfach Vorkommnisse geben kann wo das dann das kleinere Übel ist.
Sollte dir das noch nie passiert sein, dann wohnst du entweder in der Wüste oder bist so unbedeutend, dass es auch wieder egal ist
Zitat
Und wieso sollte man niemanden verpetzen?
Das ist eine Frage von Ehre und Respekt. Sowas lernt man von Muttern oder spätestens auf der Strasse.
Bei der Mafia in Stein gemeisselt, bei sozialen Menschen zumindest ein hohes Gut.

Ich weiß gar nicht, was ich zu so einen Unsinn schreiben soll laugh2.gif

Mafia...Ehre...Respekt...

Ehre und Respekt muss man sich verdienen und wer Verkehrsregeln missachtet, verdient davon gar nichts.

Und ich musste noch nie falsch parken, es hat noch nie solche Vorkommnisse gegeben. Welche sollen das sein? Ich bin nicht faul und kann man ein paar meter gehen und muss nicht immer und überall vor der Tür parken.
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Quineloe
Beitrag 16.05.2019, 08:37
Beitrag #85


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Zitat (deichhexe @ 15.05.2019, 14:10) *
auch wenn die Fahrzeugführer mal mit auf dem Bild waren.


Das kann mehrere Gründe haben.

Zunächst einmal übermittelt nicht jedes OAmt die Namen der Anzeigenden. Wenn die Bußgeldzahler nicht wissen, wer sie da fotografiert hat, wird die Abmahnungszustellung unmöglich.

Und selbst wenn sie es wissen, handelt es sich bei diesem Fall anscheinend um einen besonders starrhalsigen Prozesshansel, der offensichtlich die Fuck You Money hat, um wegen eines 20€ Strafzettels einen Anwalt zum Nachtreten beauftragt - das Bußgeld wird er durch diesen Spaß nämlich gar nicht los.

Und dann muss man natürlich auch erst mal einen Anwalt finden, der sich für so einen Scheiß hergibt.

Da ist dein Bekannter vermutlich einfach noch nie an so einen Typen geraten und einen entsprechenden Anwalt.


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Studie der Queensland University of Technology:

Radfahrer werden von 55% der Autofahrer als "weniger als Menschen" wahrgenommen, was Aggressionen gegenüber Radfahrern in deren Köpfen mit den gleichen Denkprozessen legitimiert, die bei Neonazis passieren, wenn sie Ausländer verprügeln:

https://www.qut.edu.au/news?id=141968
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.05.2019, 08:45
Beitrag #86


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Zitat (Küstengold @ 15.05.2019, 17:21) *
... Mafia...Ehre...Respekt...
Ehre und Respekt muss man sich verdienen und wer Verkehrsregeln missachtet, verdient davon gar nichts.

Hast Du in der Schule auch zu denjenigen gehört, die sich damalsTM mit "Herr Lehrer, ich weiß was" bei seinen Mitschülern "beliebt" gemacht hat? think.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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auto67
Beitrag 16.05.2019, 08:54
Beitrag #87


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Ich erinnere nochmal daran, dass der Falschparker eine Regel gebrochen hat, nicht derjenige, der unter diesen Regelbruch zu leiden hat und dies zur Anzeige bringt. In einigen Beiträgen wird m.E. das Täter/Opfer-Verhältnis verdreht. whistling.gif
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Sedal
Beitrag 16.05.2019, 09:12
Beitrag #88


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.05.2019, 09:45) *
Zitat (Küstengold @ 15.05.2019, 17:21) *
... Mafia...Ehre...Respekt...
Ehre und Respekt muss man sich verdienen und wer Verkehrsregeln missachtet, verdient davon gar nichts.

Hast Du in der Schule auch zu denjenigen gehört, die sich damalsTM in der Schule mit "Herr Lehrer, ich weiß was" bei seinen Mitschülern "beliebt" gemacht hat? think.gif

Doc

Es kommt immer drauf an bei wem man sich unbeliebt machen will. Wenn es die Idioten sind, die andere Schüler drangsalieren und mobben, dann konnte ich schon immer gut auf deren Sympathie verzichten. Mir war es eher wichtig, dass der Frieden in der Klasse vorhanden war. Aber es gibt ja welche, die sich lieber den Schlägern anbiedern wollen und meinen, man dürfe auf keinen Fall petzen.

Zitat (Quineloe @ 16.05.2019, 09:37) *
Zitat (deichhexe @ 15.05.2019, 14:10) *
auch wenn die Fahrzeugführer mal mit auf dem Bild waren.


Das kann mehrere Gründe haben.

Zunächst einmal übermittelt nicht jedes OAmt die Namen der Anzeigenden. Wenn die Bußgeldzahler nicht wissen, wer sie da fotografiert hat, wird die Abmahnungszustellung unmöglich.

Und selbst wenn sie es wissen, handelt es sich bei diesem Fall anscheinend um einen besonders starrhalsigen Prozesshansel, der offensichtlich die Fuck You Money hat, um wegen eines 20€ Strafzettels einen Anwalt zum Nachtreten beauftragt - das Bußgeld wird er durch diesen Spaß nämlich gar nicht los.

Und dann muss man natürlich auch erst mal einen Anwalt finden, der sich für so einen Scheiß hergibt.

Da ist dein Bekannter vermutlich einfach noch nie an so einen Typen geraten und einen entsprechenden Anwalt.


Ich vermute auch, dass das hiesige OA den Namen nicht mit überträgt. Allerdings können RA ja immer Akteneinsicht bekommen und dann erfahren sie auch den Namen.
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Andreas24
Beitrag 16.05.2019, 09:28
Beitrag #89


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Zitat (thetdk @ 15.05.2019, 13:31) *
Wenn der Anwalt der Gegenseite nichts von der App weiß, sollte das wohl besser so bleiben. (...)

Nö, ich hoffe lieber, dass der Anwalt oder die gute Dame hier zufällig mitlesen, damit Sie Erfolg haben. thread.gif


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Küstengold
Beitrag 16.05.2019, 10:12
Beitrag #90


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Zitat (auto67 @ 16.05.2019, 09:54) *
Ich erinnere nochmal daran, dass der Falschparker eine Regel gebrochen hat, nicht derjenige, der unter diesen Regelbruch zu leiden hat und dies zur Anzeige bringt. In einigen Beiträgen wird m.E. das Täter/Opfer-Verhältnis verdreht. whistling.gif

So sieht es aus.

Man muss als Radfahrer oder Fußgänger nicht immer unter dem "wichtigen" Autofahrer leiden. Nur weil die Fahrer in ihrer Mobilität eingeschränkt (oder doch nur im Kopf?) sind, dürfen die nicht überall parken.
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Officer
Beitrag 16.05.2019, 10:25
Beitrag #91


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Dass durch Bürger erstattete Anzeigen als solche zulässig sind und diese i.d.R. auch verfolgt werden, solange sie entsprechend beweissicher dokumentiert und nicht systematisch á la "Knöllchen-Horst" vorgebracht werden, ist doch unbestritten. Den einen gefällt das, den anderen nicht.

Die Frage in diesem Thread ist doch eine ganz andere.


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auto67
Beitrag 16.05.2019, 10:41
Beitrag #92


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Da das Foto weder verbreitet noch öffentlich zur Schau gestellt wurde, liegt kein Verletzung des §22 KUG vor. Bleibt die Frage, ob durch Nutzung der App ggf. andere Rechte verletzt wurden.
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janr
Beitrag 16.05.2019, 11:07
Beitrag #93


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Veröffentlicht wird so ein Bild schon. Sieht dann so aus.
Ist in meinen Augen absolut i.O. für die Veröffentlichung. Gibt Urteile die das Kennzeichen nicht als problematisch ansehen.
Aber so geschwärzt ...

Kannst ja mal zu wegeheld.org gehen und die anderen angucken. wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Sedal
Beitrag 16.05.2019, 12:06
Beitrag #94


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Zitat (Andreas24 @ 16.05.2019, 10:28) *
Zitat (thetdk @ 15.05.2019, 13:31) *
Wenn der Anwalt der Gegenseite nichts von der App weiß, sollte das wohl besser so bleiben. (...)

Nö, ich hoffe lieber, dass der Anwalt oder die gute Dame hier zufällig mitlesen, damit Sie Erfolg haben. thread.gif

Wenn er so schlecht mitliest wie du, mache ich mur da keine Sorgen.
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auto67
Beitrag 16.05.2019, 12:15
Beitrag #95


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Das Veröffentlichen von Fotos auf dieser Plattform ist m.E. eindeutig öffentlich, in dem Sinne, dass der Hochladende keine Möglichkeit der Begrenzung der Menge der Betrachter dieses Fotos hat. Wenn das Foto einer Person ohne Unkenntlichmachung dort veröffentlicht würde, wäre es daher m.E. ein Verstoß gegen §22 KUG. Es kommt dann wohl auf den Einzelfall an, wie unkenntlich die Person ist. Ein PKW ohne Kennzeichen ist i.A. nicht personenbezogen oder personenbeziehbar. Bei einer Person mit z.B. nur dem geschwärzten Gesicht ist das nicht immer so. Er/Sie könnte besondere körperliche Merkmale haben (extremes Übergewicht z.B.), die eine Identifikation auch ohne Gesicht möglich machen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.05.2019, 12:26
Beitrag #96


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Zitat (Sedal @ 16.05.2019, 10:12) *
Es kommt immer drauf an bei wem man sich unbeliebt machen will. Wenn es die Idioten sind, die andere Schüler drangsalieren und mobben, dann konnte ich schon immer gut auf deren Sympathie verzichten. Mir war es eher wichtig, dass der Frieden in der Klasse vorhanden war. Aber es gibt ja welche, die sich lieber den Schlägern anbiedern wollen und meinen, man dürfe auf keinen Fall petzen.

Ich meinte keine Schüler, die zu Lasten anderer Schüler Straftaten begehen, sondern ich meinte Schüler, die "Ordnungswidrigkeiten" begehen (z.B. auf dem Schulklo rauchen; bei Klassenarbeiten einen Spickzettel benutzen etc.)
DIE würde ich auf keinen Fall beim Lehrer melden...

Wenn Du den Unterschied nicht (mehr) bemerkst, kann ich Dir auch nicht helfen...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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auto67
Beitrag 16.05.2019, 12:54
Beitrag #97


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Das Vorliegen von "nur" einer Ordnungswidrigkeit impliziert i.A. nicht, dass keiner negative Folgen durch diese Tat zu erleiden hatte! Oder anders formuliert: Ein Aussage wie "Ich parke jetzt hier falsch. Das kann ja keine spürbar negativen Folgen für andere haben, ist ja nur eine Ordnungswidrigkeit!" ist falsch!

Einfaches Beispiel:
Zuparken eines abgesenkten Bordsteins. Ein normaler Fußgänger geht am Auto vorbei und wechselt dort über den hohen Bordstein auf die Straße. Ein Rollifahrer jedoch muss unter Umständen einen Umweg von hunderten Metern in Kauf nehmen, um auf die Straße gelangen zu können. Hier ist das Falschparken ("nur" eine Ordnungswidrigkeit) ein direkter Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen, der zu etwas gezwungen wird, was er nicht wollte und was ggf. unnötige gesundheitliche Belastungen zur Folge hat.
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janr
Beitrag 16.05.2019, 13:35
Beitrag #98


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Zitat (auto67 @ 16.05.2019, 13:15) *
... Bei einer Person mit z.B. nur dem geschwärzten Gesicht ist das nicht immer so. Er/Sie könnte besondere körperliche Merkmale haben (extremes Übergewicht z.B.), die eine Identifikation auch ohne Gesicht möglich machen.
Verpixeltes Gesicht reicht regelmäßig. Siehe GSV.
Hier ist wohl das Gesicht geschwärzt. Konnte man oft lesen.

Auf dem Twitter-Kanal der Polizei München wird so was auch regelmäßig veröffentlicht. Ohne Schwärzungen. Allerings bis jetzt ohne Menschen drauf. Ich sah zumindest noch keine.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Sedal
Beitrag 16.05.2019, 17:15
Beitrag #99


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.05.2019, 13:26) *
Zitat (Sedal @ 16.05.2019, 10:12) *
Es kommt immer drauf an bei wem man sich unbeliebt machen will. Wenn es die Idioten sind, die andere Schüler drangsalieren und mobben, dann konnte ich schon immer gut auf deren Sympathie verzichten. Mir war es eher wichtig, dass der Frieden in der Klasse vorhanden war. Aber es gibt ja welche, die sich lieber den Schlägern anbiedern wollen und meinen, man dürfe auf keinen Fall petzen.

Ich meinte keine Schüler, die zu Lasten anderer Schüler Straftaten begehen, sondern ich meinte Schüler, die "Ordnungswidrigkeiten" begehen (z.B. auf dem Schulklo rauchen; bei Klassenarbeiten einen Spickzettel benutzen etc.)
DIE würde ich auf keinen Fall beim Lejrer melden...

Wenn Du den Unterschied nicht (mehr) bemerkst, kann ich Dir auch nicht helfen...

Doc

Ich hoffe, du bemerkst selber, dass das Eis unter dir schon knackt. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bei Schülern? Naja.

Außerdem kommst du jetzt erst mit Beispielen. Oben sagst du noch, dass es generell um das Verpetzen geht; jetzt nimmst du Spickzettel als Anlass.
Interessant vielleicht auch dann, wenn du dir mal vorstellst, dass radfahrende Grundschüler wegen Falschparkern auf die stark befahrene KFZ-Spir gezwungen werden. Vielleicht kannst du dann verstehen, dass meine Intention (nämlich dass sowas weniger passiert) nichts mit dem von dir so verächtlich beschriebenen Verpetzen zu tun hat.
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Explosiv
Beitrag 17.05.2019, 04:56
Beitrag #100


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Wer seine Karre achtlos den Fußgängern in den Weg stellt, sollte hinterher nicht nach Verursachern suchen, wenn die Fußgänger genau so wenig Acht genommen haben und sich ein paar Kratzer an dem Blech befinden. Wer beobachtet, wie ein achtloser Fußgänger unabsichtlich Kratzer hinterlässt, sollte diesen auch nicht verpetzen.
Wer dagegen Wert auf unbeschädigtes Blech legt, sollte sorgfältig legal parken, damit kein unachtsamer Fußgänger seinem Blech zu nahe kommen muss.

Im Endeffekt delegiert der Falschparker seine eigene Sorgfaltspflicht an Dritte, und das ist asozial. Anzeigende Fußgänger als Petzen hinstellen zu wollen ist für mich der Gipfel der Unverschämtheit.
Dass behinderndes Falschparken lediglich als Owi eingestuft wird, ist doch nicht die Schuld des Fußgängers. Aufgrund des Gefährdungspotentials könnte man das auch anders einstufen. Denkt doch nicht immer nur an unbehinderte Erwachsene.
Wie sieht es mit Kindern unter 8 Jahren aus, gerne auf Fahrrädern. Die müssen die Gehwege benutzen, weil selbst der Normgeber einsieht, dass sie mit dem Fahrbahnverkehr überfordert wären. Und der Falschparker zwingt sie jetzt dazu, den Gehweg zu verlassen. Und hat offenbar die Schutzpe, zu behaupten, sie wären selber schuld, wenn sie auf der Fahrbahn Schaden erleiden, weil sie nicht richtig aufgepasst hätten. Ein stehendes Fahrzeug könne ja niemanden gefährden. Außerdem hätte der Fahrbahnverkehr auch Schuld, da er ja auf Kinder besondere Rücksicht nehmen muss. Dass es zu der Situation ohne den Falschparker gar nicht gekommen wäre, wird dabei elegant unter den Teppich gekehrt. Delegation der Verantwortung eben. Asozial.
Asozial ist dabei kein Schimpfwort, sondern die korrekte Bezeichnung für illegale Beanspruchung öffentlicher Ressourcen für den eigenen Vorteil, der einem nicht zusteht.


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